Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Skonto.

Rn 34 Der so bezeichnete Preisnachlass unter der Voraussetzung der Zahlung innerhalb bestimmter Frist bedarf der Vereinbarung; ein Handelsbrauch scheidet idR aus (HP/Faust Rz 59; weiter Staud/Beckmann Rz 170). Rechtstechnisch liegt ein aufschiebend bedingter Teilnachlass vor (so BGH NJW 98, 1302; aA BGH NJW 83, 2944), für dessen Eintritt der Käufer beweispflichtig ist (BGH N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion, Voraussetzungen für die Anwendung von Art 12.

Rn 1 Art 12 bestimmt den Anwendungsbereich des Vertragsstatuts. Die Regelungen entsprechen Art 10 EVÜ bzw ex Art 32 EGBGB . Rn 2 Die Anwendung von Art 12 setzt ihrerseits voraus, dass (1) der sachliche, räumliche und zeitliche Anwendungsbereich des Art 12 eröffnet ist (s Art 1) und (2) die Sachnormverweisungen (s Art 20 zum Ausschluss des Renvoi) von ROM I (insb Art 3–8, 10–11...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1436 BGB – Verwaltung durch einen Betreuer.

Gesetzestext 1Fällt die Verwaltung des Gesamtguts in den Aufgabenkreis des Betreuers eines Ehegatten, so hat der Betreuer diesen in den Rechten und Pflichten zu vertreten, die sich aus der Verwaltung des Gesamtguts ergeben. 2Dies gilt auch dann, wenn der andere Ehegatte zum Betreuer bestellt ist. Rn 1 § 1436 wurde durch Art 1 EheRAnpG v 18.12.18 mit Wirkung zum 22.12.18 geän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 3: Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Verzeichnispflicht.

Rn 5 Kommen die Eltern ihrer Pflicht zur Erstellung eines Vermögensverzeichnisses nicht nach oder ist das eingereichte Verzeichnis mangelhaft, so setzt das FamG zunächst eine Frist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann das FamG gem § 35 FamFG ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (vgl BayObLG FamRZ 94, 1191). Ferner kann es die Aufnahme eines öffentlichen Inventars durch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gröblich.

Rn 10 ›Gröblich‹ ist ein vorsätzliches Tun oder ein objektiv schwerer und subjektiv nicht entschuldbarer Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Ob es so liegt, ist eine Frage des Einzelfalls. Der Ersteher eines Wohnungseigentums verletzt seine Pflichten, wenn er Gebrauch und/oder Nutzung durch den früheren WEigtümer, dem das Wohnungseigentum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Verw führt die Geschäfte der GdW als deren Organ. Für die Erfüllung seiner Organaufgaben räumt ihm das WEG nach § 9b I grds umfassend Vertretungsmacht ein. Die Willensbildung der GdW obliegt grds den WEigtümern nach § 19 I. Etwas anderes folgt aus § 27 I Nr 1 und Nr 2 (dazu Rn 2 ff und Rn 7 ff) und nach Bestimmung der WEigtümer durch Beschl (dazu Rn 11) und/oder dur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1.) Ausfallschäden.

Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerter Nacherfüllung zu einem Verzug des Verkäufers mit einer Hauptleistungspflicht. Es gilt die Verzugshaftung (HP/Faust Rz 70; Lorenz NJW 05, 1889, 1891).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Pauschalreiseverträge, VII.

Rn 34 Durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften v 17.7.17 wurde mWv 1.7.18 ein neuer VII eingefügt. Die Reform diente ua der Umsetzung der vollharmonisierenden Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, LPartG § 20a LPartG – Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe.

Gesetzestext (1) 1Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide Lebenspartner vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen. 2Für die Umwandlung gelten die Vorschriften über die Eheschließung und die Eheaufhebung entsprechend. 3Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ordnet die Ausgleichspflicht für diejenigen Abkömmlinge an, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestimmte Zuwendungen erhalten haben und für die der Erblasser bei der Zuwendung eine Ausgleichung bzw Anrechnung von Vorempfängen bestimmt hat (zu ausgleichspflichtigen Leistungen an den Erblasser vgl § 2057a Rn 2). Die Befugnisse des Erblassers in diesem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 1274 regelt die rechtsgeschäftliche Bestellung des Pfandrechts an einem Recht durch Bezugnahme auf die Vorschriften der Vollrechtsübertragung. Die Pfandrechtsbestellung erfolgt durch Einigung zwischen Verpfänder u Gläubiger (Pfandvertrag) u erfordert je nach der Art des zu verpfändenden Rechts Weiteres. Sie bewirkt die Belastung des verpfändeten Rechts mit einem besch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausführungspflicht.

Rn 6 Unter den Voraussetzungen des II besteht eine Pflicht des Zahlungsdienstleisters, den Zahlungsauftrag auszuführen. Grundlage ist ein autorisierter Zahlungsauftrag. Erforderlich ist ferner eine Vereinbarung von Bedingungen für die Ausführung im Zahlungsdiensterahmenvertrag. Werden die vereinbarten Bedingungen eingehalten und liegt in der Ausführung auch kein Verstoß gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berichtigungen und Änderungen.

Rn 3 I 2 begründet eine neue Pflicht des Behandelnden, zum Zwecke der fälschungssicheren und transparenten Dokumentation Änderungen in der Patientenakte in formeller und zeitlicher Hinsicht kenntlich zu machen. Die transparente Gestaltung der Akte gilt sowohl bei der Dokumentation in Papierform als auch in elektronischer Form. Im Falle einer elektronisch geführten Patientena...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wirkung des Eintritts.

Rn 21 Er erfolgt kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten, unabhängig vom Wissen und Wollen. Kenntnis des Vermieters oder Eintretenden vom Tod des Mieters ist nicht notwendig. Rn 22 Das Vorkaufsrecht bei Wohnungsumwandlung gem § 577 geht mit über (§ 577 IV). Gleiches gilt für den Kündigungsschutz bei umgewandelten Mietwohnungen gem § 577a (BGH ZMR 03, 891). Rn 23 Für bis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Dritte.

Rn 16 Auf Seiten des Verkäufers können Dritte als Geheißpersonen die Übergabe vornehmen mit der seltenen Ausn einer höchstpersönlichen Leistungspflicht. Auf Seiten des Käufers muss die Übergabe an ihn selbst oder seinen Besitzdiener (§ 855) stattfinden (AG Miesbach NJW-RR 05, 422, 423: Übergabe an Nachbarn reicht nicht). Übergabe an einen Dritten reicht nur bei entspr Verein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beförderung (IV, V).

Rn 10 Ist eine Rückbeförderung geschuldet, aber wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl § 651h III 2) nicht möglich, muss der Veranstalter Beherbergungskosten für bis zu drei Nächte (alleine) tragen. Maßgeblich sind die Kosten einer in Ansehung des Pauschalreisevertrags angemessenen Unterkunft. Davon kann er sich nicht durch Kündigung befreien. Vor Reiseantritt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 22 Fehlt ein Verw, kann jeder WEigtümer, nicht aber Dritte, ohne weitere Darlegung von Tatsachen, bspw einer besonderen Dringlichkeit, einer bestimmten Maßnahme oder einer Reduzierung des Ermessens, nach §§ 18 II Nr. 1, 43 II Nr 1 die gerichtliche Bestellung eines Verw (Notverw) verlangen (BGH NJW 22, 3003 Rz 52). Dies gilt auch in einer Zweiergemeinschaft (BGH NJW 22, 30...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Subjektive Voraussetzungen.

Rn 13 Der Erbe muss Kenntnis vom Insolvenzgrund haben oder zumindest fahrlässig nicht erkannt haben, dass ein Insolvenzgrund vorliegt. Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Erbe weiß, dass die nötigen Zahlungsmittel fehlen und er daher dauerhaft außerstande sein wird, die wesentlichen fälligen Forderungen zu erfüllen. Sie ergibt sich aus den Tatsachen, die ihm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. 2Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher; dies gilt auch im Fall des § 8. 3Sie führt die Bezeichnung ›Gemeinschaft der Wohnungseigentümer‹ oder ›Wohnungseigentümergemeinschaft‹ gefolgt von der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 2 EGBGB – Gesetz im Sinne des BGB.

Gesetzestext Gesetz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm. Rn 1 Die Legaldefinition des Gesetzesbegriffes in Art 2 ist wortgleich mit derjenigen in Art 12 EGZPO und in Art 7 EGStPO. Bedeutung hat die Vorschrift ua für §§ 125 f, 134, 823 II BGB (s dortige Kommentierungen), ein engeres Verständnis hat § 906 BGB (s ebd Rn 14). Rechtsnorme...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsberechtigte Personen

Rz. 431 Gem. Art. 39 Abs. 1 serbErbG sind die Abkömmlinge und der Ehegatte, in der zweiten Erbordnung die Eltern und die Adoptiveltern stets pflichtteilsberechtigt. Im Rahmen der dritten Erbordnung sind Geschwister, Großeltern und weitere Vorfahren sowie im Wege einer "schwachen Adoption" angenommene Kinder nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn sie dauerhaft erwerbsunfähig s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertragspflichten.

Rn 4 Der Verwahrungsvertrag begründet Pflichten für beide Vertragsparteien. Der Hinterleger hat bei entspr Vereinbarung die Vergütung zu entrichten (§§ 689, 699). Ihn können Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche treffen (§§ 693, 694). Er ist ferner zur Rücknahme der Sache verpflichtet (§ 696). Der Verwahrer ist zur Aufbewahrung der beweglichen Sache verpflichtet. Er hat d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 301 [Autor/Stand] Besondere Probleme können sich ergeben, wenn gegen den Verteidiger strafprozessuale Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden. Sie haben i.d.R. negative Auswirkungen auf die Verteidigung und damit auch für den Mandanten. Die näheren Einzelheiten hierzu sind bei § 385 Rz. 232 ff. (allgemein), § 385 Rz. 995 ff. (beim Verteidiger) und § 399 Rz. 273 ff. (mit Hand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nachlassverwalter.

Rn 14 Der Nachlassverwalter wird vom Rechtspfleger nach pflichtgemäßem Ermessen eingesetzt. Geeignet ist hierzu jede Person, wenn es sich um einen unbedingt unbefangenen Dritten handelt. Wegen der Gefahr eines Interessenkonflikts kann ein Erbe nicht zum Nachlassverwalter bestellt werden. Dagegen ist der verwaltende Testamentsvollstrecker sowie der Zwangsverwalter eines zum N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entstehung und Untergang.

Rn 4 Das rechtsgeschäftlich bestellte Pfandrecht, insb das AGB-Pfandrecht von Banken u Sparkassen entsteht durch abstrakten dinglichen Vertrag zwischen Gläubiger u Verpfänder nach den Regeln, die für die Übertragung des verpfändeten Rechts gelten (zB § 15 GmbHG), mit dem Inhalt, dass an diesem Recht ein Pfandrecht zur Sicherung einer bestimmten Forderung entstehen soll, sowi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsstellung des Gläubigers.

Rn 10 Der Gläubiger kann, soweit das Einziehungsrecht des Pfandgläubigers reicht, aus eigenem Recht nur Leistung an diesen verlangen (BGHZ 176, 67 Rz 19), die verpfändete Forderung kündigen (§ 1283 III), mahnen u im eigenen Namen auf Leistung an den Pfandgläubiger klagen (RGZ 77, 141, 145; BGH NJW-RR 91, 537 [BGH 09.01.1991 - IV ZR 97/89]). Eine Pflicht des Gläubigers besteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussetzungen.

Rn 28 Es besteht keine allg Pflicht, Empfangsvorkehrungen zu treffen oder -einrichtungen zu schaffen (BGHZ 67, 278). Ein bei der Post niedergelegtes Einschreiben muss idR nicht abgeholt werden (BGH NJW 96, 1968; BAG NJW 97, 147). Im privaten Verkehr müssen grds kein Briefkasten vorhanden, kein Namensschild angebracht (LAG Bremen DB 01, 2719) und eine Telekommunikationseinric...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Änderung der Vertragsbedingungen.

Rn 7 Eine Änderung der bisherigen Vertragsbedingungen kann nur der Vermieter ausnahmsweise verlangen. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen muss ihm unzumutbar sein. Es hat eine Abwägung der beiderseitigen Interessen zu erfolgen (BGH ZMR 17, 382 Rz 12). Dabei wird nicht nur die vertragliche Miete mit der ortsüblichen Miete verglichen, sondern au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 5 Geschäftsführung ist die Tätigkeit des Vorstands für den Verein. Soweit nicht die Vertretung betroffen ist, kann die Satzung mit der Geschäftsführung ein anderes Organ betrauen (BGHZ 69, 250). Der ehrenamtliche Vorstand darf aber nicht wesentliche Aufgaben auf eine entgeltlich tätige Gesellschaft übertragen (Brandbg NZG 22, 929, 930 f [OLG Brandenburg 17.03.2022 - 10 U ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufklärungspflichten.

Rn 44 Der Käufer ist nur ausnahmsweise ohne Vereinbarung zur Aufklärung über seine Absichten oder Verhältnisse verpflichtet (bejaht: BGH ZfIR 03, 783 [BGH 25.07.2003 - V ZR 124/02] Gemeinde bei Änderung des Erwerbszwecks für Grundstückskaufvertrag; zu Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf s Möller NZG 12, 841 ff). IE: Den Käufer trifft keine Aufklärungspflicht: (1) über...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Untersuchung und Diagnosestellung.

Rn 209 Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten umfassend zu untersuchen und eine Diagnose zu stellen. Ein deliktsrechtlich relevanter Behandlungsfehler liegt aber nicht bei jeder objektiv unrichtigen Diagnose, sondern nur unter besonderen Umständen vor, zB beim Unterlassen einer notwendigen Befunderhebung (s zB BGH NJW 61, 2203, 2204; BGHZ 85, 212, 217 f; 99, 391, 398 f; 13...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Leistungsstörungen.

Rn 4 Das Leistungsstörungsrecht unterscheidet sich iRd Beitragserbringung tw von den allg Regeln. Weil der Gesellschaftsvertrag kein reiner Austauschvertrag iSe klassischen synallagmatischen Gegenseitigkeitsverhältnisses ist, können die auf synallagmatische Austauschverhältnisse zugeschnittenen §§ 320 ff und besonderen Regelungen der einzelnen Schuldverhältnisse nicht uneing...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 93 Nr 11a ist als Ausprägung des § 305b (Stoffels Rz 715), Nr 11b wegen § 307 II 1 auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr übertragbar (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 105). Die formularmäßige Pflicht zur Mithaftung des Geschäftsführers bei Vertretung der GmbH fällt unmittelbar unter Nr 11 (vgl BGH NJW 88, 2465 [BGH 27.04.1988 - VIII ZR 84/87]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränken, die (2) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nicht- oder Schlechtleistung.

Rn 12 Weitere Voraussetzung nach I ist, dass der Schuldner eine Leistung ›nicht oder nicht vertragsgemäß‹ erbringt. Das bezieht sich nur auf Leistungspflichten iSv § 241 I. Dagegen ist die Verletzung von Schutzpflichten (§ 241 II) in § 324 abw geregelt. Zur früher bei § 326 aF getroffenen Unterscheidung von Haupt- und Nebenpflichten vgl Rn 2 f. Daraus folgt, dass die verletz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 12 Das Verlangen nach § 17 I muss nach § 19 I grds beschlossen werden (ohne Stellungnahme LG Dortmund ZMR 22, 396; LG Frankfurt aM WuM 21, 699). Es muss unzweifelhaft die Veräußerung des Wohnungseigentums verlangt werden (BayObLG WuM 90, 95). Ausnahme ist die Zweiergemeinschaft. Dort tritt an die Stelle des Entziehungsbeschl die Klage auf Veräußerung (s.a. BGH NZM 14, 247...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auskunftspflicht.

Rn 3 Die Pflicht zur Auskunftserteilung tritt erst mit der Feststellung des Nachlassgerichts nach § 1964 ein. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht führt nicht zum Verlust des Rechts zur Haftungsbeschränkung (MüKo/Küpper § 2011 Rz 1). Der Fiskus ist vor dem Prozessgericht zu verklagen; die Auskunft bezieht sich nur auf den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses und umfasst so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen, abführen.

Rn 17 Der Verw muss namens der GdW Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen und abführen (BTDrs 19/22634, 47). Beiträge folgen aus einem Beschl gem § 28 I 1, II 1. Tilgungsbeträge und Darlehenszinsen sind idR solche, die aufgrund eines von der GdW geschlossenen Kreditvertrags anfallen (s.a. BGH NZM 15, 821 [BGH 25.09.2015 - V ZR 244/14]). Rn 18 Der Verw ist verpflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Ausschlagungspflicht?

Rn 25 Eine gesetzliche Pflicht zur Ausschlagung einer Erbschaft besteht nicht, sie kann auch nicht aus § 14 I, V HeimG oder anderen gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen hergeleitet werden (str; NK-BGB/Ivo § 1945 Rz 19). Rn 26 Der Erbe kann nur insg annehmen oder ausschlagen (§ 1950). Entscheidet er sich für die Ausschlagung, fällt die Erbschaft dem Nächstberufenen an. W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücktransport (Abs 3).

Rn 10 Diese unverzüglich zu erfüllende Pflicht ist nur beispielhaft. Erfasst sind auch Organisation und Kosten einer erforderlichen (ggf teureren) Einzelrückreise, auch ein Linienflug, wenn die Beförderung zu den geschuldeten Leistungen gehörte. Der Veranstalter hat auch zB Kosten für Verpflegung und Unterbringung bis zur Rückreise zu übernehmen. Pflichtverletzungen können e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatzansprüche.

Rn 12 Schadensersatzansprüche des Kunden können sich bei Verletzung einer Pflicht des Unternehmers aus cic oder anderen Pflichtverletzungen ergeben (§§ 280 I, 311 II, 241 II). Ob diese nach § 249 I auch auf Vertragsaufhebung gerichtet werden können, hängt davon ab, ob die Pflichtverletzung für den Vertragsabschluss kausal geworden ist (vgl § 312d Rn 16).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen/Beweislast.

Rn 7 Die Sicherungsinformation ist, ohne dass sich dies zwingend aus dem Gesetzestext ergibt, Bestandteil der geschuldeten Behandlung. Ein Verstoß stellt demnach eine Pflichtverletzung iSd § 280 I dar, die zur Haftung wegen fehlerhafter Behandlung führen kann, ggf auch zu einer Haftung ggü Dritten (zB bei unterlassener Aufklärung über Ansteckungsgefahr BGHZ 126, 386, 390 ff)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Bei Tötung erfasst § 844 II nur einen Ersatz für den gesetzlich geschuldeten Unterhalt. Dagegen bleiben gesetzlich geschuldete Dienste, die nicht zum Unterhalt gehören, dort außer Betracht. Diese Lücke schließt § 845. Die Pflicht der Ehefrau zur Führung des gemeinsamen Haushalts (§ 1356 aF) hat das 1. EheRG 1977 als Beitrag zum Familienunterhalt eingeordnet (§ 1360). Da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Europäisches Nachlasszeugnis.

Rn 12 Kap VI (Art 62–73) regelt das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ; näher Kleinschmidt RabelsZ 77 [13] 723 ff; Schmidt ZEV 14, 389 ff; Dorsel ZErb 14, 212 ff; Schmitz RNotZ 17, 269 ff; Marx ErbR 21, 18, 20 ff; s.a. § 2353 BGB Rn 7). Ergänzend gelten die §§ 33 ff IntErbRVG. Art 62 betrifft die Einführung des ENZ. Das ENZ soll die grenzüberschreitende Abwicklung von Erbfälle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1675 BGB – Wirkung des Ruhens.

Gesetzestext Solange die elterliche Sorge ruht, ist ein Elternteil nicht berechtigt, sie auszuüben. Rn 1 Der Elternteil, dessen Sorge gem §§ 1673 I, II, 1674, 1751 I 1 ruht, kann sie rechtlich nicht ausüben; dies betrifft sowohl die elterlichen Rechte als auch die Pflichten. Durch das Ruhen endet die elterliche Sorge aber nicht, vielmehr ist lediglich ihre Ausübung gehemmt. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. 2Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Erbenschulden.

Rn 13 Dabei handelt es sich um Forderungen, die bereits vor oder nach dem Erbfall in der Person des Erben entstanden sind und jene, die er nach dem Erbfall begründet hat, ohne dass es sich dabei um Nachlassverbindlichkeiten handelt (Soergel/Stein § 1967 Rz 17). Zwar haftet den Gläubigern bei der Erbenschuld grds auch der Nachlass. Kann der Erbe aber eine erbrechtliche Haftun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 2 In dem Vermögensverzeichnis sind alle erworbenen oder zugewendeten Gegenstände einzeln aufzuführen, genau zu kennzeichnen, die wertbildenden Faktoren anzugeben und der Wert zu schätzen, wobei die Zuziehung eines Sachverständigen nicht verlangt werden kann. Eine Ausn besteht gem I 3 lediglich für Haushaltsgegenstände, sofern sie nicht besonders wertvoll sind. Zwingend si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beispiele.

Rn 34 Bsp für Abberufungsgründe: Beschimpfungen eines WEigtümers (AG Tostedt ZMR 11, 917), Interessenkollisionen (Oldbg ZMR 07, 306), Straftaten des Verw (Köln MietRB 08, 368), keine oder zu späte Einberufung der Versammlung (s.a. § 24 Rn 1), Verstöße gegen den Verw-Vertrag, Nichtwahrnehmung gesetzlicher Pflichten und Aufgaben (Ddorf ZMR 06, 293; Zweibr ZMR 07, 727), Insolve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Versicherungsverträge, VI.

Rn 33 Für Versicherungen und ihre Vermittlungen gelten die §§ 8 f VVG, so dass es eines darüber hinausgehenden Schutzes des Verbrauchers nicht mehr bedarf. Die Informationspflichten des § 312a III, IV und VI sind aber auch auf derartige Verträge anwendbar. Im Vergleich zu IV und V ist § 312a I nicht genannt. Grund ist, dass § 5 der VVG-Informationspflichtenverordnung eine § ...mehr