Praxis-Tipp 01.09.2023 Häusliches Arbeitszimmer

Oft nehmen Ruheständler eine selbständige Tätigkeit auf, sobald sie ihre Pension beziehen. Die Tätigkeit wird in diesem Fall häufig im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt. Die Frage ist dann, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

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News 28.12.2020 Beamtenpensionen

Die Zahl der Pensionäre in Deutschland hat sich erhöht. Mittlerweile zahlt die öffentliche Hand für ehemalige Staatsdiener fast 50 Milliarden Euro pro Jahr.

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News 18.03.2016 Nordrhein-Westfalen

Pensionierte Beamte und Staatsbedienstete kurz vor dem Ruhestand, die sich für Flüchtlinge engagieren wollen, erhalten in Nordrhein-Westfalen Finanz-Anreize.  Außerdem wurde beschlossen, dass Polizisten ihren Ruhestand aufschieben können und dafür Zuschläge erhalten.

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News 14.01.2016 Beschäftigung bei Renten- oder Versorgungsbezug

Beziehen Personen eine Altersversorgung und üben nebenher eine Beschäftigung aus, zahlen sie in dieser weniger Sozialabgaben. Dabei ist die Art der Versorgung entscheidend. Arbeitgeber profitieren nicht in gleichem Maße, müssen aber meldetechnisch einiges berücksichtigen.

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News 12.11.2015 Baden-Württemberg

Durch eine Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen erhofft sich die Landesregierung Baden-Württembergs eine größere Bereitschaft von Pensionären, sich bei der Integration von Flüchtlingen einzubringen.

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News 19.10.2015 Baden-Württemberg

Das baden-württembergische Kultusministerium will pensionierte Lehrer in den nächsten Tagen gezielt anschreiben, um sie für den Unterricht von Flüchtlingen zu gewinnen.

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News 30.04.2015 Praxis-Tipp

Der Vollabzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lässt sich nach einer aktuellen Entscheidung des BFH für Pensionäre erreichen. Die Finanzverwaltung will das Urteil, das ihrer bisherigen Auffassung widerspricht, demnächst allgemein anwenden.

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News 27.02.2015 BFH Kommentierung

Für die Frage, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet, sind nur Einkünfte, die ein Tätigwerden erfordern, - nicht Versorgungsbezüge - zu berücksichtigen.

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