Fachbeiträge & Kommentare zu Personalabbau

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 3.3 Umfassende Unterrichtung

Der Betriebsrat ist umfassend zu unterrichten. Welche Unterlagen genau vorzulegen sind, hängt vom Einzelfall ab und kann daher nicht allgemein beantwortet werden. Die Frage ist vom Zweck der Unterrichtung her zu beantworten. Die Arbeitnehmervertreter sollen durch die Unterrichtung in die Lage versetzt werden, die beabsichtigte Maßnahme und ihre Konsequenzen für die Belegscha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 1.4 Wesentliche Nachteile für die Belegschaft

Die geplante Betriebsänderung muss, zur Begründung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats, wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, § 111 Satz 1 BetrVG. Liegen die Voraussetzungen für eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 Satz 3 BetrVG vor, fingiert das Gesetz das Vorliegen wesentlicher Nachteile für die Belegsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1.2 Reiner Personalabbau

Rz. 14 Auch reiner Personalabbau ohne Veränderung der Betriebsmittel kann eine Betriebseinschränkung sein. Dazu muss ein erheblicher Teil der Belegschaft betroffen sein.[1] Das ergibt sich aus § 112a Abs. 1 BetrVG. Bei einen solchen Betriebsänderung ist zu beachten, dass die Erzwingbarkeit des Sozialplans nach § 112a Abs. 1 BetrVG eingeschränkt ist, wenn die Betriebsänderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsänderung / 2.1 Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen (§ 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG)

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist eine Betriebsstilllegung die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Arbeitgeber die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Erhebliche Teile der Belegschaft

Rz. 9 Die Betriebsänderung muss sich auf die gesamte Belegschaft oder erhebliche Teile von ihr auswirken können. Maßgeblich sind hier die Beschäftigten des betroffenen Betriebs. Zur Beurteilung, welcher Teil der Belegschaft erheblich ist, wird die Zahlenstaffel des § 17 Abs. 1 KSchG herangezogen.[1] Für größere Betriebe verbleibt es allerdings nicht bei der Höchstgrenze des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Beratung

Rz. 32 Nach der Unterrichtung muss der Unternehmer mit dem Betriebsrat die geplante Betriebsänderung beraten. Hierbei handelt es sich nicht um eine isolierte oder vorgelagerte Beratung. § 111 Satz 1 BetrVG meint die einheitliche Beratung mit dem Ziel, einen Interessenausgleich und einen Sozialplan abzuschließen. Der Betriebsrat ist seinerseits verpflichtet, konstruktiv an de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsänderung / 2 Voraussetzungen für eine Betriebsänderung

Eine Betriebsänderung liegt vor, wenn in einem Unternehmen einer der in § 111 Satz 2 BetrVG aufgeführten Fälle vorliegt. Ob diese gesetzliche Aufzählung abschließenden Charakter hat, ist umstritten, kann jedoch letztlich dahinstehen, da in der Praxis kaum andere Fälle auftreten dürften, da auch der bloße Personalabbau als Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG anerkannt wird...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Betriebsübergang und Betriebsänderung

Rz. 25 Ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB stellt grundsätzlich keine Betriebsänderung dar. Die Identität des Betriebs bleibt erhalten, es ändert sich nur die Zuordnung zu einem Rechtsträger. Allerdings kommt es in der Praxis sehr häufig vor, dass der Betrieb nicht unverändert übergeht. Rz. 26 Werden zeitlich zusammenhängend mit dem Betriebsübergang Umstellungen im B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Wesentliche Nachteile

Rz. 7 § 111 Abs. 1 Satz 1 BetrVG enthält eine allgemeine Festlegung, was eine Betriebsänderung ist. Der Begriff "Betriebsänderung" selbst wird dabei nicht definiert. Ob eine solche überhaupt erforderlich ist, ist in der Literatur stark umstritten. Die wohl herrschende Meinung folgert aus der Formulierung der Einleitung in § 111 Satz 3 BetrVG, dass die dortige Aufzählung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse von Mitar... / 3.2 Trennungsprozess bei Personalabbau

Projektmanagement verankern Bei Trennungen von einer größeren Zahl von Mitarbeitern (Personalabbau) handelt es sich in der Regel um komplexe Vorhaben, bei denen verschiedene Akteure bzw. Funktionen im Unternehmen involviert sind. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass rechtliche Vorgaben sowie die Interessen aller Beteiligten gegeneinander abgewogen und möglichst gewahrt we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse von Mitar... / 2.2 Zwischen Einzeltrennung und Personalabbau unterscheiden

Um Trennungsprozesse anzustoßen, ist zunächst zu entscheiden, ob es sich um eine Trennung von einzelnen Mitarbeitern oder um einen Personalabbau handelt, denn die Begründungen, Vorgehensweisen und Komplexität sind sehr unterschiedlich. In der Regel lassen sich Trennungen von Mitarbeitern in zwei große Gruppen einordnen: Personalabbau: Aufgrund der Dynamik in der Geschäftstäti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse von Mitar... / 5.2 Merkmale einer wertschätzenden Trennungskultur

In vielen Unternehmen ist zu beobachten, dass sie weder Trennungsprozesse noch eine Trennungskultur verankert bzw. verinnerlicht haben. Dabei gibt gerade eine wertschätzende Trennungskultur allen Beteiligten Orientierung, da sie die gelebten Werte, Normen und ethischen Standards im Hinblick auf den Umgang mit Trennungen widerspiegeln. Eine wertschätzende Trennungskultur wird...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse von Mitar... / Zusammenfassung

Überblick In den formal und psychologisch anspruchsvollen Situationen einer Trennung von Mitarbeitern ist besondere Professionalität im Umgang mit den Betroffenen und während des Trennungsprozesses und gefragt. Schließlich können sich die Folgen unprofessioneller Trennungen nicht nur bei den Betroffenen, sondern sowohl im internen als auch externen Umfeld bei unterschiedlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse von Mitar... / 1.2 Handlungsmaxime bei Trennungen

Neben der Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Vorgaben sollten folgende Handlungsmaximen beachtet werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Trennung von einzelnen Mitarbeitern oder um einen Personalabbau handelt: Formale Korrektheit: Eine Trennung sollte formal korrekt erfolgen und keine offenen juristischen Flanken schaffen. Durch formal korrekte Trennungen k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse von Mitar... / 4.2 Reaktionsstrategien bei Trennungen

Die Nachricht einer bevorstehenden Trennung vom Arbeitgeber stellt für viele Mitarbeiter eine tiefgreifende Zäsur dar. Wie Menschen auf diese gravierende Veränderung reagieren, hängt von einer Vielzahl individueller und situativer Faktoren ab. Die Tabelle zeigt typische Reaktionsstrategien und Verhaltensmuster, die Mitarbeiter an den Tag legen, wenn sie mit der Botschaft ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse von Mitar... / 1.1 Rechtliche Vorgaben beachten

Trennungen von Mitarbeitern sind für jede Firma ein heikles Thema, das sorgfältige Handhabung erfordert. Zudem können unprofessionell durchgeführte Trennungen den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen und das Vertrauen der verbleibenden Mitarbeiter erschüttern. Eine einfühlsame und rechtssichere Vorgehensweise ist daher unerlässlich, um die negativen Auswirkungen auf das...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.7 Spartenarbeitskampf

Im Jahr 2010 gab es in der Rechtsprechung des BAG eine Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit.[1] Durch das Tarifeinheitsgesetz vom Juli 2015 wurde das Tarifvertragsgesetz (TVG) geändert, so dass wieder der Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" gilt. Haben mehrere Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für ein und dieselbe Beschäftigtengruppe abgeschlossen, findet i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.3 Vorruhestandsgeldbezieher (Abs. 3)

Rz. 18 Abs. 3 Satz 1 bestimmt für verschiedene Personenkreise, dass der Anspruch auf einen Beitragszuschuss für die Dauer von Vorruhestandsleistungen gegen den zur Zahlung des Vorruhestandsgeldes Verpflichteten erhalten bleibt. Betroffen hiervon sind sowohl Bezieher von Vorruhestandsgeld, die als Beschäftigte bis unmittelbar vor Beginn der Vorruhestandsleistungen Anspruch auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verlagerung einer Funktion

a) Betriebswirtschaftliche Sicht ... verlagert ... Rz. 1146 [Autor/Stand] Betriebswirtschaftliche Sicht. Der im Gesetz verwendete Begriff der "Verlagerung" wurde weder in § 1 Abs. 3 Satz 9 a.F. definiert noch ist er im jetzigen § 1 Abs. 3b Satz 1 näher beschrieben. Klar ist insoweit nur, dass der Gesetzeswortlaut weder Funktionsverdoppelungen noch Funktionsvervielfältigungen e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.2.1 Betriebsänderung i. S. v. § 111 BetrVG

Rz. 950 Der Rückgriff auf § 1 Abs. 5 KSchG setzt zunächst eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG voraus. Welcher Fall einer Betriebsänderung vorliegt, spielt dabei keine Rolle; ein und dieselbe Maßnahme des Unternehmers kann durchaus mehrere Tatbestände des § 111 BetrVG erfüllen.[1] Rz. 951 Insofern ist zu berücksichtigen, dass eine Betriebseinschränkung i. S. d. § 111 S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.1 Allgemeines

Rz. 943 § 1 Abs. 5 KSchG ist § 125 Abs. 1 Satz 1 InsO nachempfunden, aber nicht identisch mit dieser insolvenzrechtlichen Sonderregelung. Die Vorschrift modifiziert die Anforderungen an die Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen bei Betriebsänderungen; § 1 Abs. 5 KSchG ist damit eine Sondervorschrift sowohl hinsichtlich des betriebsbedingten Kündigungsgrundes (§ 1 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.1.2 Unternehmerische Entscheidungen – Umsetzungsebene

Rz. 679 Der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen ist die unternehmerische Entscheidung auf der Ebene der Umsetzung. Das Gericht prüft in vollem Umfang, ob der Arbeitgeber tatsächlich eine zur Verringerung des Arbeitsvolumens führende unternehmerische Entscheidung getroffen und umgesetzt hat, ob die Gründe, auf denen sie beruht, existieren und ob die getroffene Entscheidung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 704 Die in § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG enthaltene Beweislastregel, der zufolge der Arbeitgeber die Kündigungstatsachen zu beweisen hat, gilt auch für betriebsbedingte Kündigungen. Der Arbeitgeber trägt somit die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass dringende betriebliche Erfordernisse die Kündigung bedingen. Das Gericht muss auf der Grundlage des arbeitgeberseitigen Vortra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.2.3 Namensliste

Rz. 963 Der Interessenausgleich ist schließlich um eine Namensliste zu ergänzen, in der die von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer namentlich bezeichnet sind. Voraussetzung ist auch insoweit ein ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss; eine Namensliste, die vom Vorsitzenden oder von einer Verhandlungsdelegation des Betriebsrats kurzerhand "freigegeben" wird, ist unwirksa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.1.1 Unternehmerische Entscheidungen – Gestaltungsebene

Rz. 673 Jeder Kündigung geht zwangsläufig eine konzeptionelle unternehmerische Entscheidung voraus, die Auswirkungen auf die Entwicklung des Personalbedarfs hat, denn auch umgekehrt korreliert jede Beschäftigungsmöglichkeit mit der unternehmerischen Entscheidung, eine bestimmte Tätigkeit durch abhängig beschäftigte Arbeitnehmer ausführen zu lassen.[1] Das Erfordernis für ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.3.2 Eingeschränkte Überprüfung der Sozialauswahl (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 974 Weitere Rechtsfolge des § 1 Abs. 5 KSchG ist, dass die soziale Auswahl der Arbeitnehmer, auf der die Namensliste beruht, in einem Kündigungsschutzverfahren nur auf "grobe Fehlerhaftigkeit" überprüft wird. Im Gegensatz zu § 1 Abs. 4 KSchG bezieht sich der eingeschränkte Prüfungsmaßstab allerdings nicht nur auf die Gewichtung der sozialen Gesichtspunkte, sondern auch a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 7 Weitere Mittel zur Abfederung hoher Energiepreise oder ausbleibender Aufträge

Daneben haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Betriebsferien anzuordnen. Dabei kann einerseits auf ausbleibende Aufträge reagiert werden und andererseits Energiekosten gespart werden. In den Betriebsferien sind keine Mitarbeiter in den Büros und Betriebsstätten, sodass die oben genannten Temperaturen nicht eingehalten werden müssen bzw. energieintensive Betriebsmittel nicht bet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 1.1 Einmalzahlungen

Vereinbarungen zum Personalabbau, die die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, den Aufbau von Wertguthaben durch eine sofortige gesonderte Einmalzahlung des Arbeitgebers und die unmittelbare Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum vorgezogenen Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorsehen, erfüllen die Voraussetzungen einer Wertguthabenvereinbarung. Da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wirtschaftsausschuss: Unter... / 1 Unterrichtungspflicht des Unternehmers

Damit der Wirtschaftsausschuss seine Aufgaben erfüllen kann, hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss so rechtzeitig und so umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten, dass der Wirtschaftsausschuss sich aufgrund dieser Mitteilungen ein genaues, zutreffendes und vollständiges Bild über die wirtschaftliche Situation des Unternehmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 1.2 Zeitkonten als langfristige "Ansparkonten"

Langfristige Ansparkonten sind nicht für den fortlaufenden Zeitausgleich konzipiert. Vielmehr sollen sie Arbeitnehmern die Realisierung längerer Freistellungen unter Aufrechterhaltung der Entgeltzahlung und den mit dem Beschäftigungsverhältnis verknüpften Sozialversicherungsschutz ermöglichen. Darüber hinaus nutzen Unternehmen sogenannte Beschäftigungssicherungskonten als Ins...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.2.2.2 Ausländer aus Drittstaaten

Für ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, die zudem auch der Europäischen Sozialcharta nicht beigetreten sind, gilt das ArbPlSchG nicht. Wenn sie zum Wehrdienst in ihrem Heimatland eingezogen werden, können sie jedoch ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 616 BGB analog gegenüber ihrem deutschen Arbeitgeber haben, da sie sich in einer unverschuldeten Pflichtenkoll...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht als Marketingin... / 3.5 Zielgruppe Mitarbeiter: Gute Möglichkeit zur gezielten Information

Mitarbeiter des Unternehmens sind sehr nah an den Aktivitäten. Der Informationsstand wird jedoch meist überschätzt. Es gibt eine Menge offizieller und inoffizieller Informationen, die im Laufe des Jahres kommuniziert werden. Durch den Lagebericht können diese bestätigt werden. Die offizielle Erwähnung wichtiger Daten im Bericht ist gut für die Bestätigung. Die Zahlen im Jahre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.2 Betriebsverfassungsrechtlicher Zweck

Rz. 6 Zweck der Auskunfts- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebsrat bzw. der zuständigen Arbeitnehmervertretung im Rahmen des Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 6 KSchG ist es, die Einbindung der Arbeitnehmervertreter im Falle weitreichender Personalmaßnahmen sicherzustellen, damit sie die Möglichkeiten der Vermeidung oder Abmilderung von Entlas...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.2 Leiharbeitnehmer

Rz. 61 Noch nicht geklärt ist, ob im Rahmen der Schwellenwerte des § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG Leiharbeitnehmer im Einsatzbetrieb des Entleihers zu berücksichtigen sind. Die mit Wirkung ab dem 1.4.2017 in Kraft getretenen Neuregelungen des § 14 Abs. 2 Sätze 4 bis 6 AÜG [1] beantworten diese Frage für das KSchG nicht. Teilweise – insbesondere auch von der BA – wird dies verneint ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Zuständige Agentur für Arbeit

Rz. 123 Die Anzeige (§ 17 Abs. 3 Sätze 2 bis 5 KSchG) und die Zuleitung der Kopie über die Mitteilung an den Betriebsrat (§ 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG) sind an die zuständige Agentur für Arbeit zu richten. Zuständig ist die Arbeitsagentur, die für den von der Massenentlassung betroffenen – auf Grundlage des unionsrechtlichen Betriebsbegriffs (Rz. 51) zu bestimmenden – Betrieb ör...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Gesetzessystematik und praktisches Vorgehen

Rz. 33 Bei der Planung eines Personalabbaus in erheblichem Umfang ist neben der Kenntnis der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte (§§ 92 Abs. 1, 106 ff., 111 ff., 102 BetrVG) wichtig, dass der Arbeitgeber die Systematik und Funktionsweise der Vorschriften über die Massenentlassungsanzeige versteht und beachtet. Die Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG stehen nebe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Sonstige vom Arbeitgeber veranlasste und auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Handlungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 23 Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG stehen Entlassungen anderen Beendigungen des Arbeitsverhältnisses gleich, die vom Arbeitgeber veranlasst werden. Dies entspricht im Wesentlichen Art. 1 Abs. 1, letzter Satz der MERL. In Konsequenz der Junk-Entscheidung des EuGH ist § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG bei Neufällen dahingehend zu verstehen, dass der – ordentlichen, gleich aus welchem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schrittweise Einführung ein... / 1 Handlungsansätze für ein BGM

Früher lag der Bedarf von Unternehmen vorwiegend in der Vermeidung von Unfällen sowie der Aufrechterhaltung und Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Zunehmend drängen aber die gesellschaftlichen Herausforderungen, wie Überalterung, Zunahme chronischer Krankheitsverläufe und insbesondere der psychischen Erkrankungen Unternehmen zum Handeln. Neben diesen Fragestellungen er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2 Voraussetzungen des Verfahrens

Rz. 3 Ein Verfahren nach § 126 InsO kommt zunächst in Betracht, wenn in einem Betrieb kein Betriebsrat existiert; der Insolvenzverwalter kann in diesen Fällen unverzüglich einen entsprechenden Antrag stellen. Rz. 4 Die gleiche Möglichkeit besteht, wenn zwar ein Betriebsrat existiert, aber innerhalb von 3 Wochen nach Verhandlungsbeginn oder nach schriftlicher Aufforderung zu e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 125 InsO stellt eine Sonderregelung zu § 1 KSchG für den Fall dar, dass der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung, insbesondere einen Personalabbau, beabsichtigt und mit dem zuständigen Betriebsrat einen entsprechenden Interessenausgleich abschließt. Ziel der Vorschrift ist es, die zügige Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten.[1] Vor der Eröffnung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 126 InsO ermöglicht dem Insolvenzverwalter, die soziale Rechtfertigung der bereits ausgesprochenen oder noch beabsichtigten Kündigungen in einem einheitlichen Beschlussverfahren überprüfen zu lassen.[1] Die Vorschrift ist auf alle Fälle einer betriebsbedingten Kündigung anwendbar, in denen ein Interessenausgleich nicht möglich ist; sie erfasst auch Kündigungen in Unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 6. Vermutung dringender betrieblicher Erfordernisse bei Interessenausgleich mit Namensliste

Rz. 116 Betriebsbedingte Kündigungen aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG unterliegen erleichterten Voraussetzungen. Es wird nach § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, wenn die zu kündigenden Arbeitnehmer in einem Interessenausgleich namentlich bezeichnet sind. Damit soll die Rechts- und Planun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6 Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 102a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Urteil vom 01.03.2018 (NWB Datenbank, SAAAG-85180, Leitsatz) werden die umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsanforderungen weiter konkretisiert. Danach steht es dem Vorsteuerabzug nicht entgegen, wenn keine Angaben zum Leistungszeitpunkt enthalten sind. Die Angabe des Kalendermonats kann sich aus dem Rechnungsstellungsdatum ergeben, wenn na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Zielsetzung des Insolvenzverfahrens

Rz. 2 Neben der gleichmäßigen und bestmöglichen Gläubigerbefriedigung (§ 1 S. 1 Alt. 1 InsO) hat der Gesetzgeber in der InsO auch den Erhalt des Unternehmens als Ziel des Insolvenzverfahrens vorgesehen (vgl. § 1 S. 1 Alt. 2 InsO). Um dem Nachdruck zu verleihen, hält die InsO Werkzeuge und Regelungen bereit, die den Erhalt des Unternehmens unterstützen. So trifft den vorläufi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Rechtliche Struktur

Rz. 113 Grundidee des Einsatzes einer BQG ist der schnelle und sichere Personalabbau beim insolventen Arbeitgeber durch einvernehmliche Überleitung der Arbeitsverhältnisse in die BQG, in der sie qualifiziert, fortgebildet und auf eine Anschlussbeschäftigung im ersten Arbeitsmarkt oder bei einer Auffanggesellschaft vorbereitet werden. Dabei kann die BQG als Vehikel zur Person...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Mitbestimmung des Betr... / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / L. Muster: Kündigungsschutzklage

Rz. 308 Dem Fall liegen zwei betriebsbedingte Kündigungen zugrunde, die im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber behaupteten Betriebsstilllegung ausgesprochen worden sind. Der (rechtzeitige) Zugang war streitig. Weil eine Betriebsänderung vorliegt und die ordnungsgemäße Durchführung eines Interessenausgleichs bestritten wird, werden Nachteilsausgleichsansprüche geltend gema...mehr