Zusammenfassung
Durch Freiwilligenprogramme können Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sowie bei anstehenden Restrukturierungsmaßnahmen den Personalabbau steuern und es lassen sich Personalkosten schnell reduzieren. Die verschiedenen Konzeptionen beruhen alle auf beiderseitiger Freiwilligkeit, weshalb in jedem Einzelfall das Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erforderlich ist. Dadurch können risikobehaftete betriebsbedingte Kündigungen ganz oder zumindest teilweise vermieden und der Betriebsfrieden gewahrt werden. Doch auch für Freiwilligenprogramme gelten rechtliche Vorgaben sowie Grenzen, die es einzuhalten gilt: Insbesondere sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu wahren, es kann eine Massenentlassungsanzeige erforderlich sein und die Angebote dürfen keine Gruppe diskriminieren, wobei vor allem auf Altersdiskriminierungen zu achten ist.
Die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen sind abhängig von der jeweiligen Konzeption des Freiwilligenprogramms. Aufhebungsverträge und deren inhaltliche Ausgestaltung sind gesetzlich nicht gesondert geregelt. Es gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen für Schuldverhältnisse, insbesondere §§ 241 ff., 311 ff. BGB. Beim Abschluss von Aufhebungsverträgen ist außerdem streng auf die Einhaltung der Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB zu achten. Diskriminierungsverbote ergeben sich aus §§ 1 ff. AGG, das Erfordernis einer Massenentlassungsanzeige aus § 17 KSchG. Wichtig ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Betriebsänderungen in Form der "Einschränkung des Betriebs" gemäß § 111 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BetrVG. Für Ausgleichszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung gilt § 187a SGB VI und bei der Vereinbarung von Altersteilzeit sind die Regelungen des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) zu beachten.
1 Einleitung
Freiwilligenprogramme haben sich in den letzten Jahren als ein wichtiges Instrument des Personalmanagements zur Personalreduzierung etabliert. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder bei umfassenden Restrukturierungen stehen Unternehmen vor der Herausforderung, den Personalbestand erheblich zu reduzieren, ohne die unternehmerischen Ziele, das Image oder den Betriebsfrieden zu gefährden.
Im Gegensatz zu Kündigungen setzen Arbeitgeber bei Freiwilligenprogrammen auf den freiwilligen Abschluss von Aufhebungsverträgen verbunden mit attraktiven Anreizen: Arbeitnehmer, die das Unternehmen verlassen möchten, können unter klar definierten Bedingungen aussteigen – häufig begleitet von Abfindungen, Rentenpaketen oder anderen Unterstützungsmaßnahmen. Dies ermöglicht es den Unternehmen, ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen und gleichzeitig den Betriebsfrieden zu wahren sowie betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
Für HR-Abteilungen spielen Freiwilligenprogramme eine zentrale Rolle bei der Planung und Umsetzung eines sozialverträglichen und gezielten Personalabbaus, wobei häufig der Abgang qualifizierter Fachkräfte verhindert werden soll (sogenannter "brain drain"). Eine klare Kommunikation, transparente Rahmenbedingungen und eine strategische Ausrichtung sind daher entscheidend, um den Erfolg solcher Programme sicherzustellen.
In diesem Artikel wird erläutert, was Freiwilligenprogramme im Detail ausmacht, welche Chancen und Herausforderungen sie mit sich bringen und wie sie erfolgreich in der Praxis gestaltet werden können. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt sowie strategische Überlegungen einbezogen, die HR-Verantwortliche beachten sollten.
2 Vorteile des Freiwilligenprogramms
Der Einsatz eines Freiwilligenprogramms bietet eine Reihe von Vorteilen:
- Vermeidung rechtsunsicherer betriebsbedingter Kündigungen (insbesondere die unbeliebte Sozialauswahl entfällt) sowie Vermeidung langwieriger und ressourcenintensiver Kündigungsschutzverfahren.
- Höhere Flexibilität bei der Auswahl der anzusprechenden Mitarbeiter, was zu einer besseren Steuerung des Personalabbaus führt.
- Im Rahmen des Freiwilligenprogramms ist auch die Trennung von älteren Arbeitnehmern oder von Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz möglich.
- Durch die geplanten und kalkulierbaren Ausgaben (Anreize für die Mitarbeiter) wird eine Kostenkontrolle gewährleistet.
- Häufig ist trotz vorheriger Einbeziehung des Betriebsrats eine schnellere Umsetzbarkeit möglich, was zu unmittelbaren Einsparungen bei Personalkosten führt.
- Durch die einvernehmliche Lösung und eine sozialverträgliche Gestaltung wird eine höhere Akzeptanz in der Belegschaft erzielt.
- Die Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungen wird vermieden, da dieses bei Aufhebungsverträgen nicht greift.
3 Nachteile von Freiwilligenprogrammen
Anders als Kündigungen können Aufhebungsverträge nur mit Zustimmung der jeweiligen Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Die Freiwilligkeit hat daher den Nachteil der ungewissen Inanspruchnahme durch die Belegschaft zur Folge. Ebenso ist es möglich, dass das vom Unternehmen angestrebte Abbauziel nicht (allein) durch das Freiwilligenprogramm erreicht wird und daher zusätzlich weitere Maßnahmen erforderlic...