Richtig eingesetzt, können Freiwilligenprogramme bei sorgfältiger und maßgeschneiderter Ausgestaltung ein ansprechendes und effektives Instrument zur Umsetzung eines geplanten Personalabbaus darstellen. Arbeitgeber sollten das Freiwilligenprogramm daher als Alternative oder Ergänzung zum "klassischen" Weg der Personalanpassung durch betriebsbedingte Kündigung im Auge behalten.
Mit dem – gesetzlich nicht näher definierten – Begriff des "Freiwilligenprogramms" ist in der Regel die Umsetzung eines geplanten Personalabbaus durch den systematischen Abschluss von Aufhebungsverträgen unter zuvor kommunizierten und einheitlichen Konditionen gemeint.
Warum ein Freiwilligenprogramm?
Derartige Programme sind aus Arbeitgebersicht vor allem sinnvoll, um zeit- und kostenintensive Kündigungsschutzprozesse zu reduzieren oder im Idealfall komplett zu vermeiden und auf diese Weise Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere ist eine Sozialauswahl, die gerade in komplexen Transformationsprojekten oftmals schwer zu kontrollieren sein kann, bei einvernehmlichen Vertragsbeendigungen nicht erforderlich. Auf diese Weise bieten Freiwilligenprogramme die Möglichkeit, bei Bedarf auch Arbeitnehmenden, denen aufgrund ihrer geringen sozialen Schutzbedürftigkeit eigentlich vorrangig (betriebsbedingt) gekündigt werden müsste, weiterhin im Unternehmen zu halten. Überdies sind Fälle denkbar, in...
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