Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegehilfsmittel

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der sozialen Pfl... / 2.1 Leistungsanspruch bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 ist der Leistungsanspruch eingeschränkt auf qualifizierte Pflegeberatung, Beratungsbesuch durch Pflegedienst, zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen, Versorgung mit Pflegehilfsmittel, Zuschuss Wohnumfeldverbesserung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen, Pflegekurse für Angehörige, Entlastungsbetrag für Inanspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 14 Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.1 Abgrenzung zu den Pflegehilfsmitteln i. S. d. SGB XI

Rz. 29 Die Kosten für Pflegehilfsmittel sind nicht von den Krankenkassen, sondern von den Pflegekassen zu übernehmen. Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50; z. B. Pflegebetten und Zubehör, Pflegebett-Tische), zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden (Produktgruppe 51, z. B. Waschsysteme, Duschwagen, Bettpfannen, Urin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln v. 18.12.2007 (GR v. 18.12.2007) Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie) Hilfsmittelverzeichnis (Homepage des GKV-Spitzenverbandes) Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1 Begriff

Rz. 7 § 47 definiert den Begriff des Hilfsmittels i. S. d. medizinischen Rehabilitation und grenzt diese insbesondere im Verhältnis zu den Hilfsmitteln im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (insbesondere § 49 Abs. 8), zur Teilhabe an Bildung (§ 75) und zur Sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe, §§ 76 ff.) ab. Die gesetzliche Krankenversicherung, die nur für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.3 Hilfsmittelverzeichnis

Rz. 27 Die Zielsetzungen des § 33 SGB V und des § 47 sind im Prinzip identisch. Deshalb haben die Regelungen zum Recht der Hilfsmittel i. S. d. Krankenversicherung nicht nur wegen § 7 Abs. 1 unmittelbare Auswirkungen auf das Recht des § 47. Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 10 Nr. 1 SGB I und § 4 Abs. 1 Nr. 1 haben Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) ein Recht auf Hilfe, um u. a. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern. Zur Verfolgung dieser Ziele kann dieser Mensch Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel bea...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.2 Hilfsmittel zum mittelbaren Behindertenausgleich

Rz. 22 Neben dem unmittelbaren Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion können Hilfsmittel den Zweck haben, die Folgen der Behinderung indirekt auszugleichen. Hier spricht man vom sog. mittelbaren Behinderungsausgleich. Der mittelbare Behinderungsausgleich setzt da an, wo ein unmittelbarer Ausgleich der Körperfunktion etc. (Rz. 21) nicht möglich ist o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / a) Pflegeleistungen

Rz. 329 Zu den Pflegeleistungen ab 1.1.2017 siehe ausführlich Jahnke.[305] Die nachstehende Übersicht enthält, sofern nicht anders angegeben, die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung in Abhängigkeit vom Pflegegrad (PG) (ambulante und stationäre Pflege) ab 1.1.2017. Rz. 330 Übersicht 6.18: Pflegeleistungen (§ 28 SGB XI) ab 1.1.2017mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.4 Hilfe zur Pflege

Rz. 12 Die im Siebten Kapitel des SGB XII (§§ 61 bis 66) normierten Vorschriften zur Hilfe zur Pflege lehnen sich eng an die Regelungen des SGB XII – Soziale Pflegeversicherung an. Pflegebedürftig sind gemäß § 61a Abs. 1 SGB XII Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedür...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 69 Sichers... / 2.2 Durchführung des Sicherstellungsauftrags (Satz 2)

Rz. 6 Zur Durchführung des Sicherstellungsauftrags schließen die Pflegekassen bzw. deren Verbände mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen und sonstigen Leistungserbringern Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen (Satz 2). Diese Regelung ist Folge des aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend übernommenen Sachleistungsprinzips (vgl. § 2 Abs. 2 S...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alten-, Gesundheits- und Ki... / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt),[1] sowie Beratung zur Ableitung technischer, organisatorischer, personen- und verhaltensbezogener Maßnahmen[2] aktive Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Mitwirkung bei Schulungen der Leiter der Unternehmen zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feststellung der Pflegebedü... / 4 Wiederholungsbegutachtungen

Die Begutachtung durch den MD/Gutachter ist in angemessenen Zeitabständen auf der Grundlage der Empfehlung des MD/Gutachters zu wiederholen, sofern der Pflegekasse nicht vorher eine wesentliche Veränderung der Ausgangssituation (z. B. Verschlimmerung) bekannt wird. In diesen Fällen stellt die Pflegekasse dem MD/Gutachter die relevanten Unterlagen zur Verfügung. Praxis-Tipp We...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feststellung der Pflegebedü... / 2.3.1 Empfehlungen des MD/Gutachters

Des Weiteren hat der MD/Gutachter – soweit erforderlich – über die derzeitige Versorgungssituation hinausgehend in einem Empfehlungsteil Aussagen über die im Bereich der pflegerischen Leistungen und im Einzelfall erforderlichen Hilfen, Aussagen über notwendige Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbf) Leistungen aus einer Pflegeversicherung

Rn. 36e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Insbesondere der Katalog in § 28 SGB XI führt auf, um welche Leistungen es sich dabei handeln kann (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 1 EStG Rz 6):mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feststellung der Pflegebedü... / 2.3.2 Empfehlungen zur Hilfs-/Pflegehilfsmittelversorgung

Die konkrete Empfehlung eines Hilfs- bzw. Pflegehilfsmittels im Pflegegutachten vom MD/Gutachter gilt mit Zustimmung des Versicherten als Antrag auf Leistungsgewährung. D. h. auf die ärztliche Verordnung wird verzichtet.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI

Rn. 1271 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Seit 01.04.1995 gewährt § 37 SGB XI ein Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, gestaffelt nach den drei Pflegestufen bzw seit 01.01.2017 nach den 5 Pflegegraden, jedoch nur für die Pflegegrade 2–5 (s Rn 1277b, zu Pflegegrad 1 s Rn 1271b). Dies setzt voraus unter anderem, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang en...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflegeversicherung / 3 Leistungsumfang

Die Pflegeversicherung kennt folgende Leistungen: Pflegesachleistungen, Pflegegeldleistung, Kombination von Geld- und Sachleistung, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege, Hilfe für Menschen mit Behinderungen (Leistungen in vollstationäre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel

Zusammenfassung Begriff Pflegehilfsmittel werden zur Erleichterung der Pflege, Linderung der Beschwerden oder Ermöglichung der selbstständigen Lebensführung dem Pflegebedürftigen von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Der Anspruch besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 und nur bei häuslicher Pflege. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, wenn kei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 3.1 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen zum einmaligen Gebrauch. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von 40 EUR monatlich. Die Mehrkosten hat der Pflegebedürftige selbst zu tragen. Pflegebedürftige können wählen, ob sie die zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als Sachleistung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 3.2 Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind z. B. Bettpfannen, Urinflaschen, Urinflaschenhalter oder ein Hausnotrufsystem. Sie werden dem Pflegebedürftigen leihweise überlassen, wenn es aus hygienischen Gründen möglich ist. Die Pflegekasse muss das Pflegehilfsmittel in einem gebrauchsfertigen Zustand zur Verfügung stellen. Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln umfasst neben der Grundau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 6.1 Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege

Einige Hilfsmittel dienen als Hilfsmittel sowohl der Krankenbehandlung, der Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder dem Behindertenausgleich, Pflegehilfsmittel auch der Pflegeerleichterung, der Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen oder der Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung. Bei den sog. "doppelfunktionalen Hilfsmitteln" ist eine pauschale Aufteilun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 6.2 Pflegehilfsmittel in vollstationären Einrichtungen

Das Pflegeheim hat die Pflegebedürftigen nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse ausreichend und angemessen zu pflegen. Das dafür typische Inventar von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln muss bereitgestellt werden. Dies sind z. B. Produkte, die von den Bewohnern gemeinsam beansprucht werden und dem Bereich der Grundpflege (Körperpflege, E...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 7 Pflegehilfsmittelverzeichnis

Die Pflegehilfsmittel sind systematisch als Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis erfasst. Die Gliederungssystematik ist identisch wie im Bereich der GKV. Die stets aktuellste Fassung wird durch den GKV-Spitzenverband im Internet veröffentlicht. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird laufend aktualisiert. Es nennt 5 Produktgruppen, die grundsätzlich in die Leistungspflicht der ges...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 1 Definition

Pflegehilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt, als serienmäßig hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung von den Leistungserbringern abgegeben werden. Pflegehilfsmittel sind transportable Produkte und werden unterschieden in zum Verbrauch be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 5.2 Zuzahlung

Pflegebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der technischen Pflegehilfsmittel eine Zuzahlung von 10 %, höchstens jedoch 25 EUR je Pflegehilfsmittel an die abgebende Stelle zu leisten. Die Zuzahlung wird bei der Erstattung von Zuzahlungen im Rahmen der individuellen Belastungsgrenze nicht berücksichtigt. Ist der Pflegebedürftige jedoch von sei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 5 Kostenübernahme

Die Pflegekassen schließen mit den Leistungserbringern Verträge über die Erbringung der technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt die vertraglich vereinbarten Preise. Die Mehrkosten für eine vom Versicherten gewünschte Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht sowie dadurch bedingte Folgekosten,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. 2.1 Subsidiäre Zuständigkeit Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse nur übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse oder eines anderen Leistungsträgers (z. B. Unfallvers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 4 Fristgerechte Entscheidung

Die Pflegekasse hat über den Antrag auf Pflegehilfsmittel innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden. Die Frist verlängert sich auf 5 Wochen, wenn der MD oder eine Pflegefachkraft eingeschalten wird. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, teilt sie dies dem Pflegebedürftigen, unter Darlegung der Gründe, rechtzeitig mit. Ansonsten gilt der Antrag als genehmigt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / Zusammenfassung

Begriff Pflegehilfsmittel werden zur Erleichterung der Pflege, Linderung der Beschwerden oder Ermöglichung der selbstständigen Lebensführung dem Pflegebedürftigen von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Der Anspruch besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 und nur bei häuslicher Pflege. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, wenn keine Leistungspfl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 14 Leistungsabgrenzung zu Pflegehilfsmitteln

Neben den Krankenkassen können auch Pflegekassen zur Erleichterung der Pflege, Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen oder Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung Pflegehilfsmittel zur Verfügung stellen. Die Leistungen der Pflegeversicherung kommen allerdings nur in Betracht, wenn die Krankenversicherung nicht leistungspflichtig ist.[1] Bei Hilfsmitteln, die s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 2.2 Ärztliche Verordnung

Eine ärztliche Verordnung ist für die Abgabe eines Pflegehilfsmittels durch die Pflegekasse nicht vorgesehen. Die Beurteilung über die Notwendigkeit des Pflegehilfsmittels wird in der Regel von einer Pflegefachkraft oder dem Medizinischen Dienst (MD) vorgenommen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 2.1 Subsidiäre Zuständigkeit

Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse nur übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse oder eines anderen Leistungsträgers (z. B. Unfallversicherung) besteht. D. h., bei der Prüfung der Zuständigkeit ist mit der Prüfung der krankenversicherungsspezifischen Indikationen zu beginnen.[1] Der Anspruch besteht unabhängig vom Pflegegrad und orien...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 3 Leistungsumfang

3.1 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen zum einmaligen Gebrauch. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von 40 EUR monatlich. Die Mehrkosten hat der Pflegebedürftige selbst zu tragen. Pflegebedürftige können wählen, ob sie die zum Verbrauch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 6 Leistungsabgrenzung zur Krankenversicherung

6.1 Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege Einige Hilfsmittel dienen als Hilfsmittel sowohl der Krankenbehandlung, der Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder dem Behindertenausgleich, Pflegehilfsmittel auch der Pflegeerleichterung, der Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen oder der Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung. Bei den sog. "doppelfunktiona...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 5.1 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Die Pflegekasse, bei der am Tag der Abgabe des Hilfsmittels an den Pflegebedürftigen (Tag der Leistungserbringung) – ggf. nach erfolgter Anpassung – ein Versicherungsverhältnis besteht, ist leistungspflichtig.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 6.3 Individuelle Hilfsmittelversorgung

Die Heimbewohner haben auch einen Anspruch auf die individuelle Versorgung mit Hilfsmitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist der Fall, wenn dem Pflegebedürftigen durch ein individuell nur von ihm genutztes Hilfsmittel eine Teilnahme am Leben der Gemeinschaft – ggf. auch nur passiv oder eingeschränkt – ermöglicht wird. Dies gilt auch, wenn eine verantwo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 1.5 Grund-/Mehrfachausstattung/Zubehör/Nebenkosten

Die Kranken- bzw. Pflegekassen haben Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel grundsätzlich in einfacher Stückzahl zu gewähren. Eine Mehrfachausstattung kann notwendig werden, wenn das Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel aus hygienischen Gründen ständig oder häufiger gewechselt werden muss. Zubehörteile, ohne die das Hilfsmittel nicht zweckentsprechend betrieben werden kann, fallen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 13 Vollstationäre Pflege

Der Versorgungsanspruch schwerstbehinderter Versicherte ist nicht vom Grad der Rehabilitationsfähigkeit abhängig. Versicherte können bei stationärer Pflege auch dann Anspruch auf die individuelle Versorgung mit Hilfsmitteln zulasten der Krankenkasse haben, wenn eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beispielsweise nur passiv oder sehr eingeschränkt möglich ist. Hiervon un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohnumfeldverbessernde Maßn... / 2 Leistungsinhalt

Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Zuschuss bis zu 4.000 EUR je Maßnahme. Die Maßnahme kann die konkrete Wohnumgebung an die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen anpassen (z. B. Einbau von Treppenlifter oder Aufzug, Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe), mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein (z. B. Türverbreiterung, fest installie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / Zusammenfassung

Begriff Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung von den Leistungserbringern abgegeben werden. Zu den Hilfsmitteln gehören auch Produkte, die dazu dienen, Arzneimittel oder an...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.4 Pflegehilfsmittel

Ein Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln besteht, wenn diese zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Hierzu gehören z. B. auch technische Hilfsmittel, wie Hausnotrufanlagen oder Pflegebetten, die vielfach auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.[1] Hier ist ggf. eine vorrangi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3 Leistungen

Der Leistungskatalog der Hilfe zur Pflege unterscheidet nach Leistungen für Personen des Pflegegrads 1, der infolge der nur geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen geringeren Leistungsumfang vorsieht, und nach Leistungen für Personen der Pflegegrade 2 bis 5. Die Hilfe zur Pflege bei Pflegegrad 1 umfasst Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 28 & Vorbemerkung Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen und bei der Bundesknappschaft eingerichtet. Sie sind dennoch ein eigener Träger der Sozialversicherung. Versicherungsnehmer haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn sie pflegebedürftig sind. Das SGB XI sieht Geld- oder Sachleistungen vor, durch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanzier...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / Zusammenfassung

Begriff Sehhilfen sind Brillen und Kontaktlinsen sowie vergrößernde Sehhilfen (z. B. Lupen) zur Verbesserung der Sehfähigkeit. Auch therapeutische Sehhilfen fallen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Lesehilfen (z. B. Bettlesegerät, Blattwendegerät) sind keine Sehhilfen, die zulasten der Krankenkasse abgegeben werden. Sie können als Hilfsmittel abge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.3 Pflegehilfsmittel

Rz. 13 Von den "allgemeinen" Hilfsmitteln sind die Pflegehilfsmittel zu unterscheiden. Auf diese besteht nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB XI ein Versorgungsanspruch gegen die Pflegekasse, wenn die Mittel zur Erleichterung der Pflege oder der Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Die Leistungen der gesetzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.2 Leistungsanspruch

Rz. 10 Der durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) in Abs. 1 eingefügte Satz 2 hat klargestellt, dass Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung der Produkte erfüllt. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 3 Rechtsprechung (Hilfsmittel in alphabetischer Reihenfolge)

Rz. 38 Aktivrollstuhl (Zweitversorgung) nein = BSG, Urteil v. 3.11.2011, B 3 KR 4/11 R. Allergendichte Matratzenkomplettumhüllung ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Angorawäsche nein = BSG, Urteil v. 12.12.1979, 3 RK 44/78. Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Arthrodesenstuhl ja = BSG, Urteil v. 30.4.1975, 5 RKn 11/7...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.4 Hilfsmittel-Richtlinie

Rz. 73 Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie – HilfsM-RL) in der Neufassung v. 21.12.2011/15.3.2012, zuletzt geändert am 22.11.2019, ist mit Wirkung zum 15.2.2020 in Kraft getreten. Zur Abgabe der Stellungnahme berechtigt sind nach Abs. 7a die in § 127 Abs. 9 Satz 1 g...mehr