Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegehilfsmittel

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Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.3 Geltung des Wettbewerbsrechts

Rz. 7 Kurz erörtert werden soll die Frage der Geltung des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts im Hinblick auf die Tätigkeiten der Pflegekassen allgemein sowie der Landesverbände und dem Spitzenverband der Pflegekassen im Speziellen. Relevant kann dies u. a. beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (vgl. § ...mehr

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Sommer, SGB XI § 53 Aufgabe... / 2.2 Aufgaben auf Bundesebene

Rz. 4 Für die Aufgaben auf Bundesebene gilt nach Abs. 1 Satz 2 § 217f. SGB V entsprechend (zur Einstufung als konstitutive Verweisung Baier, in: Krauskopf, SGB XI, 106. EL., § 53 Rz. 5 f.). Hierbei nimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen sämtliche ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben der Pflegeversicherung als eigene Aufgabe unter der Bezeichnung "Spitzenverband Bund...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.5 Selbstständige Leistungen nichtärztlicher Berufe (Abs. 3b)

Rz. 30 Modellvorhaben können unter den Voraussetzungen des Abs. 1 vorsehen, dass Angehörige der im Pflegeberufegesetz (ab 1.1.2020), Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz geregelten Berufe die Verordnung von Verbandsmitteln und Pflegehilfsmitteln sowie die inhaltliche Ausgestaltung der häuslichen Krankenpflege einschließlich deren Dauer vornehmen (Satz 1). Dazu gehören Ge...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 19 Für die Erbringung von Pflegeleistungen sind nicht nur verschiedene Leistungsträger zuständig, sondern rechtlich zu unterscheiden sind auch verschiedene Formen der Pflege: Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird im eigenen Haushalt durch ambulante Pflegekräfte (dazu § 132 SGB V) erbracht, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Die Schadensersatzgruppen im Einzelnen

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2.1.3 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 11 Bis zum 31.12.2010 enthielt das Gesetz in Abs. 1 Nr. 3 eine Regelung über die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten. Seit dem 1.1.2011 findet sich diese Vorschrift wortgleich in § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (vgl. die dortige Komm). Rz. 12 Die von Abs. 1 Nr. 3 erfassten Aufwendungen waren bis zum 1.1.2011 über den Regelsatz zu decken. Das Gesetz sieht hierfür nunmehr einm...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.14 Gemeinsame Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Hilfsmittelversorgung (Abs. 9)

Rz. 11 Nach Abs. 9 waren der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene verpflichtet, gemeinsam bis zum 31.12.2017 Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln abzugeben. Nach der Gesetzesbegründung dienen d...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.12 Überwachung der Pflichten der Leistungserbringer (Abs. 7)

Rz. 9 Mit Inkrafttreten des HHVG zum 11.4.2017 sind die Krankenkassen verpflichtet, die den Leistungserbringern obliegenden gesetzlichen und vertraglichen Pflichten durch Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen zu überwachen. Voraussetzung hierfür ist, dass in den Leistungsbeschreibungen und Verträgen die zu erbringenden Leistungen und Qualitätsanforderungen so eindeutig un...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Abstandsgebot

Tz. 38 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Das sog. Abstandsgebot bestimmt, dass die Entgelte für die in Betracht kommenden Leistungen hinter dem durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten zurückbleiben (§ 4 Nr. 18c UStG, Anhang 5). Auf der Grundlage des Urteils des BFH vom 17.02.2009, BStBl II 2013, 967, regelt Abschn. 4.18.1 Abs. 15 USt...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.1 Abgrenzung zu den Pflegehilfsmitteln i. S. d. SGB XI

Rz. 13 Die Kosten für Pflegehilfsmittel sind nicht von den Krankenkassen, sondern von den Pflegekassen zu übernehmen. Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50; z. B. Pflegebetten und Zubehör, Pflegebett-Tische), zur Körperpflege/Hygiene (Produktgruppe 51, z. B. Waschsysteme, Duschwagen, Bettpfannen, Urinflaschen), zur selbstständigen Lebe...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.3 Hilfsmittelverzeichnis

Rz. 11 Die Zielsetzungen des § 33 SGB V und des § 47 SGB IX sind im Prinzip identisch. Deshalb haben nicht nur wegen § 7 Abs. 1 SGB IX die Regelungen zum Recht der Hilfsmittel i. S. der Krankenversicherung auch unmittelbare Auswirkungen auf das Recht des § 47 SGB IX. Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, w...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.3 Exkurs: Mittelbarer Behindertenausgleich zur Erhöhung der Mobilität

Rz. 8 Gerade Hilfsmittel, die der Mobilität dienen und die Behinderung mittelbar ausgleichen sollen, werden laut ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. BSG, Urteile v. 16.9.1999, B 3 KR 8/98 R, und v. 30.1.2001, B 3 KR 10/00 R) nur dann als Hilfsmittel i. S. d. §§ 33, 34 SGB V und 47 SGB IX anerkannt, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebe...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Gemäß § 10 Nr. 1 SGB I und § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX haben Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) ein Recht auf Hilfe, um u. a. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern. Zur Verfolgung dieser Ziele können Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel beanspruc...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 34 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln v. 18.12.2007, veröffentlicht auf der Homepage des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. im Internet unter www.mds-ev.de. Strukturgegebenheiten und Prozessabläufe im Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelbereich – Verfahr...mehr

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Sommer, SGB XI § 104 Pflich... / 2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet die Leistungserbringer zur Aufzeichnung und Übermittlung der für die Erfüllung der Aufgaben der Pflegekassen und ihrer Verbände erforderlichen Angaben. Zu den Leistungserbringern gehört neben den Pflegeeinrichtungen als sonstige Leistungserbringer gemäß § 78 auch Hilfsmittellieferanten. Dabei ist zu beachten, dass sich die Pflichten aus § 104 Abs. 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 141 Besitz... / 2.1 Besitzstandsschutz bei häuslicher Pflege (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 schafft einen Besitzstandsschutz für Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege. Davon umfasst sind folgende Leistungen: Pflegesachleistung (36), Pflegegeld (§ 37), Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung, § 38), Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§ 38a), Leistungen für zum Verbrauch bestimmte P...mehr

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Jung, SGB XII § 64d Pflegehilfsmittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 § 64d regelt den Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Inhaltlich entspricht die Vor...mehr

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Jung, SGB XII § 64d Pflegeh... / 2.1 Leistungsberechtigter Personenkreis

Rz. 3 Da auf § 64d sowohl in § 63 Abs. 1, als auch in Abs. 2 verwiesen wird, können die Pflegebedürftigen aller Pflegegrade grundsätzlich Pflegehilfsmittel beanspruchen. Obwohl bei Vorliegen von Pflegegrad 1 nach dem Gesetz nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden, erhalten die Betroffenen über die Hilfe zur Pflege jedenfalls Pflegehilfsmittel. Da die Pflegehilfsmittel ...mehr

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Jung, SGB XII § 64d Pflegeh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64d regelt den Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Inhaltlich entspricht die Vorschrift dem § 40 Abs. 1 bis 3 SGB XI. Zwar bestand auch vor Inkrafttreten der Änderungen des 7. Kapitels durch das PSG III Anspruch Pflegehilfsmittel, allerdings existierte im SGB XII keine diesbezügliche eigene Anspruchsgrundlage, sondern der Anspruch folgte aus einem Verweis in § 61 Abs. 2 ...mehr

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Jung, SGB XII § 64d Pflegeh... / 2.2 Anspruchsinhalt

Rz. 4 Voraussetzung der Leistung ist gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, dass das begehrte Pflegehilfsmittel dazu beiträgt, die Pflege zu erleichtern, die Beschwerden zu lindern oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Die Erleichterung der Pflege gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 umfasste schon bisher insbesondere Hilfen bei der Verrichtung der Kö...mehr

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Jung, SGB XII § 64d Pflegeh... / 2.4 Nachrang

Rz. 11 Auch hier gilt (§ 2, § 63b Abs. 1), dass der Sozialhilfeträger nur dann für die Leistung zuständig ist, wenn diese nicht bereits von der Krankenkasse (als Leistung bei Krankheit) oder einem anderen Leistungsträger zu gewähren ist. Ist der Sozialhilfeträger zuständig, prüft er die Notwendigkeit der begehrten Hilfsmittelversorgung. Bei dieser Prüfung kann er regelmäßig ...mehr

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Jung, SGB XII § 64d Pflegeh... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungsberechtigter Personenkreis Rz. 3 Da auf § 64d sowohl in § 63 Abs. 1, als auch in Abs. 2 verwiesen wird, können die Pflegebedürftigen aller Pflegegrade grundsätzlich Pflegehilfsmittel beanspruchen. Obwohl bei Vorliegen von Pflegegrad 1 nach dem Gesetz nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden, erhalten die Betroffenen über die Hilfe zur Pflege jedenfalls Pfleg...mehr

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Jung, SGB XII § 64d Pflegeh... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 12 Henneberger, Die jüngsten Reformen der Pflegeversicherung – eine Modernisierung des SGB XI, ArchsozArb 2017 Nr. 3 S. 18. Marburger, Die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetz III, Behindertenrecht 2017 S. 58. Vorholz, Das PSG III als Herausforderung für die Kommunen?, VSSR 2017 S. 263. Rz. 13 Zur Abgrenzung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen von Pflegehilfsmitteln: BSG, Ur...mehr

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Jung, SGB XII § 64d Pflegeh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt.mehr

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Jung, SGB XII § 64d Pflegeh... / 2.3 Leihweise Überlassung

Rz. 10 Abs. 2 erklärt sich vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Kostenträger zum sparsamen Umgang mit den ihnen zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Technische Hilfsmittel sollen den Pflegebedürftigen in geeigneten Fällen leihweise zur Verfügung gestellt werden und nicht in deren Eigentum übergehen. Diese Hilfsmittel sind regelmäßig in der Anschaffung mit erheblichen ...mehr

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Jung, SGB XII § 64e Maßnahm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Satz 1 Nr. 1 der Vorschrift setzt voraus, dass es sich bei den ganz oder teilweise vom Sozialhilfeträger zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erbrachten Leistungen um angemessene Maßnahmen handelt. Die Angemessenheit der Kosten muss folglich beachtet werden. Ausgenommen von einer Finanzierung durch die Träger der Sozialhilfe sind damit den Wohnwert verbesser...mehr

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Jung, SGB XII § 64e Maßnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich korrespondiert die Vorschrift mit § 40 Abs. 4 SGB XI (vgl. die dortige Kommentierung), der den Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Bereich der sozialen Pflegeversicherung regelt. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, die neben den in § 64d geregelten Pflegehilfsmitteln erbracht werden kann und von diesen abzugrenzen ist. Durch die wohnumfel...mehr

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Jung, SGB XII § 64e Maßnahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 10 Marburger, Die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetz III, Behindertenrecht 2017 S. 58. Rz. 11 Zum Begriff der wohnumfeldverbesserndern Maßnahmen bzw. der Abgrenzung von Pflegehilfsmitteln: BSG, Urteil v. 12.6.2008, B 3 P 6/07 R; BSG, Urteil v. 25.1.2017, B 3 P 2/15 R. Zum Begriff der erheblichen Erleichterung der Pflege: BSG, Urteil v. 26.4.2001, B 3 P 15/00 R. Zum Ziel w...mehr

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Jung, SGB XII § 63 Leistung... / 2.2 Eingeschränkte Leistungen

Rz. 5 Nach Abs. 2 umfasst die Hilfe zur Pflege für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel gemäß § 64d, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds nach § 64e sowie den Entlastungsbetrag in Höhe von maximal 125,00 Euro gemäß § 66. Weitere Leistungen nach dem 7. Kapitel können sie nicht erhalten.mehr

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Jung, SGB XII § 61b Pflegeg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Gesetz definiert in § 61 Abs. 1 Satz 1 die 5 Pflegegrade folgendermaßen: Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte), Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte), Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbsts...mehr

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Jung, SGB XII § 63 Leistung... / 2.1 Leistungen ab Pflegegrad 2

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 umfasst die Hilfe zur Pflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 (1.) häusliche Pflege in Form von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und anderen Leistungen gemäß § 64a bis § 64f, (2.) teilstationäre Pflege gemäß § 64g, (3.) Kurzzeitpflege gemäß § 64h, (...mehr

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Jung, SGB XII § 66 Entlastu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Hintergrund der Norm ist, dass Leistungen nach dem 7. Kapitel wie die Leistungen der Pflegeversicherung (vgl. § 28a SGB XI) grundsätzlich (erst) bei Vorliegen der Pflegegrade 2 bis 5 gewährt werden. Dies bringt § 63 zum Ausdruck, nach dessen Abs. 1 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 deutlich mehr Leistungen erbracht werden, als nach dessen Abs. 2 für Pflegebe...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Pflegeleistungen

Rz. 294 Die nachstehende Übersicht enthält, sofern nicht anders angegeben, die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung in Abhängigkeit vom Pflegegrad (PG) (ambulante und stationäre Pflege) ab 1.1.2017. Rz. 295 Übersicht 6.12: Pflegeleistungen ab 1.1.2017mehr

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Sommer, SGB V § 36 Festbetr... / 2.5 Produktgruppen

Rz. 15 Die vormaligen Spitzenverbände der Krankenkassen – seit 1.7.2008 Spitzenverband Bund der Krankenkassen – haben mittlerweile 33 Produktgruppen im Hilfsmittelverzeichnis und weitere 6 im Pflegehilfsmittelverzeichnis festgelegt:mehr

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Sommer, SGB XI § 13 Verhält... / 2.5 Leistungen der häuslichen Krankenpflege der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 13 Nach § 13 Abs. 2 bleiben die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V unberührt. Die Vorschrift findet in den Fällen Anwendung, in denen die Art und der Umfang der Leistungen aus beiden Versicherungszweigen sich wenigstens teilweise überschneiden. Dies wird durch die Formulierung in § 34 Abs. 2 HS 1 untermauert. Danach ruht der Anspruch auf Leistungen b...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 11 Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: www.sgb-ix-umsetzen.de. Rz. 12 Krankenversicherung – kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer Einrichtung der Tagespflege weder als Hilfsmittel noch als Pflegehilfsmittel – Vorrang des Sachleistungsanspruchs auf Durchführung von Fahrten auch bei fehlendem Wille z...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1.2 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Rz. 12 Das Gesetz differenziert zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (Abs. 2 i. V. m. Abs. 1) und technischen Pflegehilfsmitteln (Abs. 3 i. V. m. Abs. 1). Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die wegen ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können und in der Regel für einen Wiedereinsatz nicht geeignet si...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1.3 Technische Pflegehilfsmittel

Rz. 14 Technische Pflegehilfsmittel sollen gemäß Abs. 3 Satz 1 in geeigneten Fällen vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt werden. Der Gesetzgeber hat sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit von der Vorstellung leiten lassen, dass Hilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, regelmäßig wieder verwendet werden können (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 113 f.). Ein Anspruch ka...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 40 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft. Mit dem Achten Euro-Einführungsgesetz v. 23.10.2001 (BGBl. I S. 2702) wurden die Leistungsbeträge zum 1.1.2002 von auf Euro-Beträge umgestellt. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v....mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1 Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

Rz. 3 Anspruchsberechtigte sind nach dem Wortlaut Pflegebedürftige (vgl. Abs. 1 Satz 1) i. S. d. §§ 14, 15, die in Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft sind. Denkbar ist insoweit auch, dass Leistungen nach §§ 36, 37 dann nicht mehr beansprucht werden können, wenn der Gebrauch (Einsatz) des Pflegehilfsmittels die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit entfallen lässt. (vgl. Udsching...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 28 Abs. 1 Nr. 5 nennt einweisend und ohne anspruchsbegründenden Charakter neben den übrigen Leistungen wie Pflegesachleistung und Pflegegeld auch Pflegehilfsmittel und technische Hilfen. § 40 regelt in Abs. 1 bis 3 Umfang, Verfahren sowie Art und Weise der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Abs. 1 definiert unter Hinweis auf die Subsidiarität die Zweckbestimmung der a...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 3 Literatur

Rz. 42 Fahlbusch, Aktuelle Fragen der Versorgung von Pflegebedürftigen mit Hilfsmitteln, NDV 2004 S. 5. Gaßner/Schottky, Falschbuchungen von Pflegehilfsmitteln zu Lasten der Pflegeversicherung in der ambulanten Versorgung – zu SG München, Urteil v. 12.5.2004, S 3 P 50/01, NZS 2005 S. 523. Udsching, Schnittstellen von gesetzlicher Kranken- und sozialer Pflegeversicherung, Fests...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1.1 Abgrenzung zur Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung und anderer Leistungsträger (Subsidiarität)

Rz. 9 Pflegehilfsmittel werden dem Pflegebedürftigen gemäß § 40 nur zur Verfügung gestellt, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Primär hat eine Abgrenzung von Pflegehilfsmitteln zu den von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 23 und § 33 SGB V zur Verfügung zu st...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.3 Richtlinien des Spitzenverbandes Bund

Rz. 41 Anlässlich der Änderung des Abs. 5 hat der GKV-Spitzenverbandes Richtlinien zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie zur Bestimmung des Verhältnisses zur Aufteilung der Ausgaben zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung (RidoHiMi) erlassen. Die Richtlinien bedürfen der Genehmigung des Bundesmi...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1.4 Zuzahlung und Härtefälle

Rz. 21 Die Zuzahlungsregelung des Abs. 3 Satz 4 gilt nur für technische Hilfsmittel, nicht für solche, die zum Verbrauch bestimmt sind. Auch bei leihweise (bzw. im Leasingverfahren) überlassenen technischen Pflegehilfsmitteln besteht keine Zuzahlungsverpflichtung (ebenso statt vieler Leitherer, in: KassKomm., a. a. O., § 40 Rz. 30). Die Zuzahlungsregelung zielt nach dem Wille...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.2 Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

2.2.1 Antragsverfahren und Zielsetzung Rz. 25 Gemäß Abs. 4 steht es im pflichtgemäßen Ermessen (§ 39 SGB I) der Pflegekassen, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen als Anspruchsberechtigtem zu bezuschussen. Dem Anspruch des Versicherten steht nicht entgegen, dass die Maßnahme bereits vor Beantragung des Zuschusses durchgeführt worden i...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versorgung mit Pflegehilfsmitteln Rz. 3 Anspruchsberechtigte sind nach dem Wortlaut Pflegebedürftige (vgl. Abs. 1 Satz 1) i. S. d. §§ 14, 15, die in Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft sind. Denkbar ist insoweit auch, dass Leistungen nach §§ 36, 37 dann nicht mehr beansprucht werden können, wenn der Gebrauch (Einsatz) des Pflegehilfsmittels die Voraussetzungen der Pflegebedürfti...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 40 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft. Mit dem Achten Euro-Einführungsgesetz v. 23.10.2001 (BGBl. I S. 2702) wurden die Leistungsbeträge zum 1.1.2002 von auf Euro-Beträge umgestellt. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.2.2 Maßnahmen

Rz. 29 Zuschüsse kommen nur bei Maßnahmen in der Wohnung des Pflegebedürftigen bzw. dem Haushalt, in den er aufgenommen ist, in Betracht. Maßgebliches Kriterium ist dabei, wo sich der auf Dauer angelegte Lebensmittelpunkt des Pflegebedürftigen befindet. Den Pflegekassen ist es grundsätzlich verwehrt, für individuelle wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in (gewerblichen) Wohnein...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.2.3 Zuschussberechnung

Rz. 36 Bei der Berechnung der Kosten der Maßnahme sind alle zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung zur Wohnumfeldverbesserung unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt bestehenden konkreten Hilfebedarfs erforderlichen Einzelmaßnahmen kostenmäßig zu berücksichtigen (vgl. etwa BSG, Urteil v. 3.11.1999, B 3 P 6/99 R, NZS 2000 S. 355). Dies gilt unabhängig davon, ob mit Einzel...mehr