Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erlöschen.

Rn 20 Erlöschensgründe sind (neben oben Rn 18) eine Aufhebung, §§ 875, 876, der lastenfreie Eigentumserwerb Dritter, §§ 892, und der Zuschlag in der Zwangsversteigerung, wenn das Recht nicht im geringsten Gebot berücksichtigt war, §§ 52, 91 ZVG. Ein befristetes Nießbrauchrecht erlischt mit Fristablauf. Ein Änderungsantrag auf Verlängerung kann nicht als Antrag auf Neueintrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 31 Drittstaatliche Eingriffsnormen – und seien sie ›vom Ende der Welt‹ (Montfort Rev Lamy dr des aff 08, 82, 83) – werden nun in III ausdrücklich geregelt, aus deutscher Sicht wird damit die durch den Vorbehalt gegen Art 7 I EVÜ entstandene Regelungslücke des ex Art 34 EGBGB geschlossen. Art 9 III hat allerdings nicht die ›enge Verbindung‹ des Art 7 I EVÜ übernommen (Mont...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Hinterlegungsvereinbarung.

Rn 21 Die §§ 372 ff enthalten, soweit sie materiell-rechtlicher Natur sind, dispositives Recht. Diese Dispositionsbefugnis kommt auch in der in § 376 II Nr 2 geregelten Möglichkeit des Gläubigers zum Ausdruck, eine unberechtigte Hinterlegung anzunehmen und dadurch rechtmäßig werden zu lassen. Die Parteien können deshalb eine Hinterlegungsbefugnis des Schuldners vereinbaren (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Besonderheiten im Umwandlungsrecht.

Rn 51 § 613a greift auch bei Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung, § 324 UmwG. Seine Voraussetzungen sind jeweils selbstständig zu prüfen (BAG NZA 00, 1115 [BAG 25.05.2000 - 8 AZR 416/99]). Zusätzlich gelten § 21a III BetrVG (Übergangsmandat des Betriebsrats, Vermutung für einheitlichen Betrieb bei einheitlicher Organisation), §§ 322, 323 I UmwG (kündigungsrecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anerkennung.

Rn 14 Eine im Ausland ergangene Entscheidung zur elterlichen Sorge, zu Teilbereichen der elterlichen Sorge oder zum Umgang ist im Inland anzuerkennen, sofern die Voraussetzungen der nachfolgend dargestellten Rechtsgrundlagen vorliegen (Andrae NZFam 16, 1011 ff). Einschlägig sind: Brüssel IIb-VO (Art 30 ff), – Luxemburger europäisches Üb über die Anerkennung u Vollstreckung v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Frist.

Rn 7 Die Kündigung ist an keine Frist gebunden. Eine längere Verzögerung der Kündigungserklärung (diskutiert werden Zeiträume von 2 Wochen bis zu 3 Monaten) bleibt aber nicht ohne Rechtsfolgen (BGH WuM 10, 352 Rz 5). Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung kann aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls treuwidrig oder verwirkt sein (BGH NZM 16, 791; WuM 10, 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ee) Verstöße.

Rn 67 Bei einem Verstoß gegen Obhutspflichten kann auch nach Beendigung des Mietvertrags ein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 I, 241, 823 I, II bestehen (BGH NZM 19, 816 Rz 15; NJW 18, 1746 Rz 18) – einer vorherigen Fristsetzung des Vermieters bedarf es nicht (BGH NZM 19, 816 [BGH 21.08.2019 - VIII ZR 263/17] Rz 15; NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17] Rz 19) – od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Streitbeilegung in Verbrauchersachen.

Rn 14 Der deutsche Gesetzgeber hat in Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie (RiLi 2013/11/EU) ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vom 19.2.16 (BGBl I 254, ber. 1039) geschaffen. Das Gesetz ist am 1.4.16 in Kraft getreten. Es schafft für den Verbraucher flächendeckend die Möglichkeit, eine (private oder behördliche) Verbraucherschlichtungsstelle anzurufen. Wird i...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 5. Durchsetzung der Pflichtteilsrechte

Rz. 416 Die Durchsetzung der Pflichtteilsrechte gem. Art. 522 ZGB erfolgt durch Herabsetzungsklage. Die Herabsetzungsklage ist Gestaltungsklage. Vorrangig werden die Verfügungen von Todes wegen herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt für sämtliche Verfügungen verhältnismäßig, wobei Verfügungen zugunsten pflichtteilsberechtigter Erben nur bzgl. der ihren Pflichtteil übersteige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfechtung der Vertragsergänzung.

Rn 28 Nach hL ist die Anfechtung des ergänzten Vertrages gerade im Hinblick auf die Ergänzung durch eine Seite nicht zulässig (Soergel/Riesenhuber Rz 33; Flume II § 16 4c; aA Staud/Roth Rz 35; Erman/Armbrüster Rz 20; NK-BGB/Looschelders Rz 13). In den Fällen, in denen die Lücke der privatautonomen Regelung durch dispositives Recht gefüllt wird, handelt es sich nach hM um ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. ›Gestreckte‹ Fälligkeit der Kaution.

Rn 13 Bei Wohnraumiete ist eine als Kaution geschuldete Geldsumme vom Mieter in drei gleichen monatlichen Teilleistungen zu erbringen (§ 551 II 1; rechtspolitisch zweifelhaft, Häublein, 10 Jahre MietRRefG S 462). Dies gilt auch beim Kautionskonto des Mieters oder bei einer Hinterlegung von Geld. Das Recht zur Ratenzahlung soll auch bei Verpfändung eines Sparguthabens gelten....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verteidigungsmittel des Schuldners im Gesamtschuldnerausgleich (S 2).

Rn 7 Art 16 S 2 bestimmt das anwendbare Recht für die Verteidigung im Gesamtschuldnerausgleich: Ein im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs in Anspruch genommener Schuldner kann dem ›Gläubiger im Gesamtschuldnerausgleich‹ nach Art 16 S 2 Verteidigungsmittel entgegenhalten. Welche Einwendungen dies sind, bestimmt das Vertragsstatut des Vertrags zwischen dem Hauptgläubiger und d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Art der Ware.

Rn 7 Die Ausn gewinnt Bedeutung va bei gebrauchten Sachen, bei denen abhängig von Alter und Benutzung mit Mängeln zu rechnen ist (BTDrs 14/6040, 245; krit Erman/Grunewald Rz 7; MüKo/Lorenz Rz 18). Bsp: Kfz: gebrauchsbedingt: LG Hanau NJW-RR 03, 1561 f: div Löcher im Boden bei Wohnmobil; nicht gebrauchsbedingt: Köln ZGS 04, 40: Dauerbruch einer Ventilfeder nach 122.000 km/10 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonstige Bereicherungsansprüche – Art 38 III.

Rn 10 Art 38 III enthält eine Auffangnorm für alle nicht von I u II erfassten Kondiktionstatbestände. Hiervon umfasst sind insb die Fälle der Direktkondiktion bei Anweisungslagen (o Rn 6) sowie die Tatbestände der Aufwendungs- (s § 812 BGB Rn 66 ff) und Rückgriffskondiktion (s § 812 BGB Rn 102 f). Dann gilt das Recht am Ort des Bereicherungseintritts, regelmäßig der Aufentha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Zwangsvollstreckung.

Rn 40 Ist ein SNR verdinglicht, kann die Zwangsvollstreckung weder gem § 857 ZPO unmittelbar in das SNR betrieben werden noch – wegen § 6 – allein in das SonderE, dessen Inhalt es bestimmt, sondern nur gem § 864 ZPO in das Wohnungseigentum (Stuttg NZM 02, 884; aA LG Stuttgart DWE 89, 72). Ein Gläubiger kann allerdings in die Früchte des SNRs nach §§ 829, 835 ZPO vollstrecken...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit der neuen Vorschrift soll sichergestellt werden, dass der Vorrang der Selbstbestimmung des Betreuten, wie er sich aus § 1821 II ergibt, nicht nur für Angelegenheiten der Personensorge gilt, sondern auch für Vermögensangelegenheiten Anwendung findet. Abweichend von der früheren Rspr des BGH (BGH FamRZ 09, 1656) gilt der grundsätzliche Vorrang der Selbstbestimmung, so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eizellen- bzw Embryonenspende und Leihmutterschaft.

Rn 4b Im Fall einer Eizellen- oder Embryonenspende, die nach § 1 Abs 1 Nr 1, 2, 6, 7 ESchG verboten sind, beruht die Zuordnung des Kindes auf den §§ 1591, 1592. Nach § 1 Abs 1 Nr 7 ESchG sind verschiedene Formen der Ersatz- bzw Leihmutterschaft verboten, um eine gespaltene Mutterschaft zu verhindern. Die Leihmutter ist nach Maßgabe des Art 19 EGBGB die rechtliche Mutter des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich (Überblick).

Rn 5 Die VO bezieht sich auf Zivil- und Handelssachen (Art 1, dort auch zu Ausnahmen), unabhängig von der Art des angerufenen Gerichts (Erw 8). Sie soll als ›komplementäres Instrument‹ zur ROM I-VO alle Schuldverhältnisse erfassen, die keine freiwillig eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen betreffen, und soll im Einklang mit der ROM I-VO und dem EVÜ ausgelegt werden (E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Des Mieters.

Rn 150 Verstößt der Mieter gegen eine von ihm geschuldete Erhaltungspflicht, hat der Vermieter neben dem Erfüllungsanspruch einen Schadensersatzanspruch nach §§ 280 ff und ggf das Recht auf Ersatzvornahme (LG Berlin NZM 04, 655). Bei einem laufenden Mietverhältnis gebührt dem Vermieter ein Kostenvorschuss (BGH NJW-RR 90, 1231; s.a. LG Berlin NJW-RR 96, 523 [LG Berlin 02.11.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Europarechtliche Vorgaben.

Rn 27 Die VRRL schreibt dem Gesetzgeber eine IV entsprechende Regelung nicht vor, schließlich nimmt sie in Art 3 III lit b VRRL Verträge über Wohnraummiete von ihrem Anwendungsbereich aus. Da die in §§ 312 ff enthaltenen Verbrauchervorschriften bereits bisher auf Wohnraummietverträge Anwendung fanden, dehnte der Gesetzgeber die Bestimmungen der VRRL teilweise auf Wohnraummie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anwendungsbereich.

Rn 10 Die Regeln des allgemeinen Schuldrechts gelten unmittelbar für die dort und im besonderen Schuldrecht aufgeführten sowie für die außerhalb des BGB geregelten Schuldverhältnisse, soweit sie sich mit den Besonderheiten der jeweiligen Regelung vereinbaren lassen. Das gilt auch für solche Schuldverhältnisse, welche sich aus Vorschriften des Sachen- (Bsp: §§ 987 ff), des Fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1042 BGB – Anzeigepflicht des Nießbrauchers.

Gesetzestext 1Wird die Sache zerstört oder beschädigt oder wird eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung der Sache oder eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Nießbraucher dem Eigentümer unverzüglich Anzeige zu machen. 2Das Gleiche gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt. Rn 1 Die Anze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 760 BGB – Vorauszahlung.

Gesetzestext (1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten. (2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Rente. (3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im Voraus zu entrichten ist, so gebühr...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / Zusammenfassung

Überblick Das überragende Ziel aller Berufsausbildungen ist, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Hierfür ist i. d. R. eine Zwischenprüfung vorgesehen, bevor am Ende des Ausbildungsverhältnisses die Abschlussprüfung auf dem Plan steht. Da die einzelnen Regelungen zum Prüfungswesen an unterschiedlichen Stellen normiert sind, soll dieser Beitrag einen Überblick über ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Testamentarische Erbfolge

Rz. 201 Der Testator kann Erben einsetzen und Vermächtnisse zuwenden. Vermächtnisse haben nach italienischem Recht unmittelbar verfügende Wirkungen (Vindikationslegat). Vor- und Nacherbfolge ist nur in einem Sonderfall der Einsetzung eines Entmündigten zum Vor- und der Person, die ihn pflegt, zum Nacherben zulässig, Art. 692 ff. C.C. Testamentsvollstrecker können nicht mit d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Grundfreiheiten im Binnenmarkt.

Rn 34 Obgleich im europäischen Binnenmarkt große Teile des materiellen Verbraucherrechts bereits harmonisiert sind, können innereuropäisch einige kollisionsrechtliche Fragen entstehen. Die Anknüpfungen des Art 6 verstoßen grds nicht gegen die Grundfreiheiten (zu Art 29 EGBGB W.-H. Roth RabelsZ 91, 623, 652; Basedow RabelsZ 95, 1, 29 f; Remien 191; Körber 498 ff). Dies schlie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mutterschaft.

Rn 16 Die kollisionsrechtliche Regelung zur Feststellung der Mutterschaft ergibt sich uneingeschränkt aus Art 19 I mit den oben aufgezeigten Alternativen u Prinzipien (Rn 6). Dies gilt auch bei gleichgeschl Elternschaft (Antomo/Duden/Dutta/Helms/Mayer StAZ 23, 293, 294). Dem Abstammungsstatut unterliegt die Frage, auf wen es bei Leihmutterschaft ankommt (Stuttg FamRZ 12, 174...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkungen der Schuldrechtsmodernisierung.

Rn 2 Durch das SchRModG ist dem Gläubiger die Lösung vom Vertrag teils erheblich erleichtert worden. Außerdem hat die Neufassung der §§ 323 ff sich überwiegend auf den Rücktritt konzentriert und die Regelung von Schadensersatzansprüchen den §§ 280 ff überlassen. In Bezug auf den Rücktritt bestehen die wichtigsten Änderungen in Folgendem: Rn 3 (1.) Nach § 323 setzt das Rücktri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Datenschutz.

Rn 212 Maßgeblich für den Datenschutz ist nach § 1 V BDSG grds das Recht der EU, im Besonderen die Verordnung (EU) 2016/679 in der jew geltenden Fassung (DSGVO). Bei größeren gewerbsmäßigen Vermietern dürfte idR eine automatisierte Verarbeitung nach Art 2 I Fall 1 DSGVO vorliegen. Bei kleinen und mittleren Vermietern wird zumindest von einer nicht-automatisierten Verarbeitun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1049 BGB – Ersatz von Verwendungen.

Gesetzestext (1) Macht der Nießbraucher Verwendungen auf die Sache, zu denen er nicht verpflichtet ist, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. (2) Der Nießbraucher ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er die Sache versehen hat, wegzunehmen. Rn 1 Verwendungen (zum Begriff BGH NJW 61, 499), die nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 37. Internetvertrag (Abs 1, 2, 4).

Rn 36 Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, und auch Verträge, die spezifische Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet betreffen, werden unter dem Begriff der Internetverträge zusammengefasst (dazu umfassend Staud/Magnus Art 4 Rz 588–621a). Sofern es nicht zu einer Rechtswahl kommt, unterliegen Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Die Anrechnung von Betriebsgefahren.

Rn 33 Nach dem Wortlaut des § 254 muss ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt haben. Ausnahmsweise stellen Spezialvorschriften im Recht der Gefährdungshaftung (§ 17 I 2 StVG, § 13 I 2 HaftpflG, § 41 2 LuftverkG) aber auf ›die Umstände‹ ab, die nicht notwendig ein Verschulden des Geschädigten erfordern. Die Rspr hat das unter Zustimmung großer Teile der Lehre ausgeweitet...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 5. Pflichtteil des Ehegatten

Rz. 484 Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 834 CC den ihm bei gesetzlicher Erbfolge zustehenden Nießbrauch auch als Pflichtteil. Das gilt in gleicher Weise wie für verschiedengeschlechtliche Ehegatten auch für gleichgeschlechtliche Ehegatten.[490] Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten (siehe Rdn 464) und Pflichtteilsrecht stimmen insoweit überein. Sind Kinder oder Abköm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regressanspruch bei unterbliebener Bereitstellung.

Rn 2 Nach I 1 hat der Unternehmer einen Aufwendungsersatzanspruch gegen seinen Vertriebspartner, wenn dieser die unterbliebene Bereitstellung des digitalen Produkts durch den Unternehmer innerhalb des Verbrauchervertrags verursacht hat und der Verbraucher von seinem daraus folgenden Recht zur Vertragsbeendigung aus § 327c I 1 Gebrauch gemacht hat. Nach ErwGr 78 S 3 DIRL soll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der Grundsatz.

Rn 1 Es gelten kraft der Verweisung in I 1 die §§ 463–473. Während diese jedoch bei unmittelbarer Anwendung kraft ihrer Natur als schuldrechtliche Normen dispositiv sind, gilt dies hier nicht: Durch ihre Transformation ins Sachenrecht unterliegen sie dem hier geltenden Änderungsverbot. Unzulässig ist also zB ein Vorkaufsrecht mit limitiertem Kaufpreis (BGHDB 66, 1351; NJW 01...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Manipulation von Anknüpfungspunkten (Gesetzesumgehung, fraus legis).

Rn 43 Unter den Anknüpfungsmomenten, auf die das IPR zur Festlegung der anwendbaren Rechtsordnung zurückgreift, befinden sich ua leicht veränderliche Umstände wie der Vornahmeort eines Rechtsgeschäfts, der Lageort einer Sache oder der gewöhnliche Aufenthalt einer Person. Durch gezielte Veränderung dieser Umstände sind Parteien in der Lage, Einfluss darauf zu nehmen, welches ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendbarkeit.

Rn 1 Existieren spezielle Anspruchsgrundlagen, findet § 810 keine Anwendung. Sonderregeln sind etwa §§ 371, 402, 410, 444, 445, 630g (bzgl Patientendaten), 667, 716, 985, 1144, 1145 BGB; § 105 III HGB iVm § 717 I BGB, §§ 150, 152; § 8 Abs 3 UmweltHG. Zum Recht auch aus dem Behandlungsvertrag (§ 630g) Köln, 2.3.15 – 5 U 105/14; Hamm 4.7.17 – 26 U 117/16. Das Informationsrecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Notwendigkeit eines Vertrages.

Rn 3 Der Wortlaut von I betont als Regel die Notwendigkeit eines Vertrages zur Begründung oder Inhaltsänderung eines nicht auf Gesetz beruhenden Schuldverhältnisses. Das ist eine Folge der Privatautonomie: Niemand soll ohne seinen rechtgeschäftlich erklärten Willen den Wirkungen eines solchen Schuldverhältnisses ausgesetzt sein. Das gilt ausnahmslos für Verpflichtungen. Aber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Befristetes Vorkaufsrecht (S 2).

Rn 3 Nach der Auslegungsregel von 2 ist ein befristetes Recht ›im Zweifel‹ vererblich – nicht aber übertragbar (KG DR 39, 1891; aA Erman/Grunewald Rz 4); Grund: Befristung mindert die Gefahr der zeitlich unangemessenen Ausdehnung des Vorkaufsrechts durch Erbfolge. Bei dinglichem Vorkaufsrecht reicht zum Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit nicht der Nachweis des Todes des Vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Übergangs- und Kollisionsrecht.

Rn 14 Internationalprivatrechtlich ist für die Entstehung u Verwertung grds das Recht der belegenen Sache, nicht die gesicherte Forderung maßgebend (Art 43 I EGBGB; BGHZ 17, 89, 94). Bei Gebietswechsel bleibt auch ein besitzloses Pfandrecht wirksam, die Verwertung richtet sich aber nach dem neuen Statut (BGHZ 39, 173, 174 f für franz Registerpfandrecht; BGH NJW 91, 1415, 141...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 191 BGB – Berechnung von Zeiträumen.

Gesetzestext Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet. Rn 1 § 191 soll helfen, wenn eine Zeitbestimmung nicht eine zwischen dem Anfangs- und Endpunkt liegende zusammenhängende Zeiterstreckung, sondern eine Summe von nicht notwendig aufeina...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigenes und fremdes Zubehör.

Rn 5 Auf Zubehör (§§ 97, 98) erstreckt sich die Hypothek, soweit es dem Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt der Hypothekenbestellung gehört oder dieser es später erwirbt; Miteigentum des Grundstückseigentümers genügt; ggf haftet der Miteigentumsanteil (vgl auch RGZ 132, 321 und Naumbg OLGR 20, 413). Fremdes Zubehör, auch solches im Eigentum des Eigenbesitzers, haftet nicht. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehungsgeschichte.

Rn 1 § 542 ist § 564 aF nachgebildet und enthält allgemeine Grundsätze über das Ende von Mietverhältnissen. Die Regelung in § 542 II soll verdeutlichen, dass auch Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit außerordentlich (befristet oder fristlos) gekündigt werden können. Ob § 542 II auch das Recht zur ordentlichen Kündigung ausschließen will, scheint zweifelhaft und lässt sich all...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruchsgegner.

Rn 5 Nach dem Wortlaut des Gesetzes richtet sich der Anspruch gegen denjenigen, der eine Anlage herstellen will oder der eine bereits errichtete Anlage hält. Beides wird von dem Störerbegriff des § 1004 umfasst. In erster Linie sind der Eigentümer des Grundstücks, auf welchem die Anlage errichtet werden soll oder errichtet wurde, und der Eigentümer der Anlage – ohne Rücksich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Lieferantenkette (Abs 3).

Rn 16 Zweck von III ist, dem vom Letztverkäufer in Regress genommenen Lieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten und jedem Vorlieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten zu eröffnen, soweit die Vorlieferanten Unternehmer sind. Die Kette endet beim Erstverkäufer, spätestens beim Hersteller (Rn 4). Zugleich stellt III klar, dass der Käufer nicht unmittelbar ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fehlende Grundbucheintragung.

Rn 2 Das Rentenrecht wird nicht in das Grundbuch eingetragen (II 1), weil es zu dem Eigentum an dem überbauten Grundstück gehört. Auch die Bewilligung des betroffenen Eigentümers kann nicht zur Eintragung führen. Das Recht nimmt nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs (§§ 892, 893) teil. Rn 3 Eintragungsfähig und eintragungsbedürftig sind dagegen alle Vereinbarungen zwis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anspruchsinhaber.

Rn 4 Gläubiger des Anspruchs ist der nach § 2303 (abstrakt) Pflichtteilsberechtigte (Abkömmling, Eltern, Ehegatte, Lebenspartner), sofern sein Recht nicht durch § 2309 oder auf andere Weise ausgeschlossen ist. Ferner besteht der Anspruch für gesetzliche oder gewillkürte Erben, wenn der Wert des Hinterlassenen geringer als die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils zuzügl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Umgehungen (Abs 4).

Rn 12 Das Umgehungsverbot aus § 476 I 2 aF ist aus systematischen Gründen nunmehr in IV normiert, sodass sich dessen Geltungsbereich nicht mehr auf I beschränkt (BTDrs 19/27424, 44), indes ergeben sich in der Sache keine Änderungen. S § 312k. Bsp Umgehung ja/nein: ja: (vgl MüKo/Lorenz Rz 35 ff): die Veräußerung von Sachen durch Unternehmer im Auftrag eines Verbrauchers – and...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fristberechnung nach § 188 II.

Rn 14 Die Dreijahresfrist beginnt mit Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. Da der Erwerber gem § 566 auch in befristete Zeitmietverträge aus der Zeit vor dem 1.9.01 eintritt und nach neuem Recht ein einseitiger Kündigungsausschluss möglich ist, gilt die Sperrfrist des § 577a neben der vertraglichen Beschränkung der ordentlichen Kündigung. Die frühestens am Tag nach Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1064 BGB – Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen.

Gesetzestext Zur Aufhebung des Nießbrauchs an einer beweglichen Sache durch Rechtsgeschäft genügt die Erklärung des Nießbrauchers gegenüber dem Eigentümer oder dem Besteller, dass er den Nießbrauch aufgebe. Rn 1 Auf einer beweglichen Sache kann der Nießbrauch lasten, wenn sie Zubehör eines Grundstücks ist. Die bewegliche Sache kann aber auch alleiniger Belastungsgegenstand s...mehr