Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Prozessführung liegt in der Hand des ProzBev, er soll möglichst schnell und umfassend über alle zuzustellenden Schriftstücke Kenntnis erhalten; daher ist innerhalb des Rechtszugs (s Rn 7 ff) zwingend an ihn als Zustellungsadressaten (vgl § 166 Rn 3) zuzustellen (BGH MDR 11, 121 Rz 10; BVerfG NJW 17, 318 Rz 15). Der Verstoß gegen § 172 macht die Zustellung unwirksam ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schuldner.

Rn 100 Wurde der Schuldner zuvor nicht angehört, § 834, kann er gegen die Vollstreckungsmaßnahme mit der Erinnerung nach § 766 vorgehen. Ein, etwa wegen eines Verstoßes gegen ein Pfändungsverbot, anfechtbarer Pfändungsbeschluss ist bis zu einer Aufhebung wirksam und deswegen zu beachten (LG Fulda BeckRS 16, 06889). Der Rechtspfleger kann nach Anhörung des Gläubigers abhelfen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Der Eingang der vollständigen Beschwerdeakte (Abs 1).

Rn 7 Der in § 20 I genannte Eingang der vollständigen Beschwerdeakte wird legal definiert als der Zeitpunkt, in dem keine weiteren Unterlagen und Informationen mehr vom Streitmittler benötigt werden. Der Zeitpunkt trennt die beiden ersten Verfahrensabschnitte von den beiden späteren Verfahrensteilen ab. Er ist damit zeitlich wie inhaltlich ein zentraler Punkt des Verfahrensa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostentragungspflicht Dritter.

Rn 6 Dritten, die nicht Beteiligte iSv § 7 sind, können Kosten bei grob schuldhafter (Rn 4) Veranlassung gerichtlicher Tätigkeit, auferlegt werden (IV). Das umfasst Fälle, in denen zB Nachbarn, Verwandte, Altenheime, Behörden usw unmittelbar oder mittelbar das gerichtliche Verfahren in Gang setzen oder innerhalb eines solchen Kosten verursachende Tätigkeiten (zB Beweisaufnah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Interventionswirkung.

Rn 8 Von der materiellen Rechtskraft einer Entscheidung zu unterscheiden ist schließlich die Interventionswirkung nach §§ 68, 74 III. Denn die Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils des Vorprozesses zu Ungunsten des Nebenintervenienten oder Streitverkündeten erweitert nicht wie die Rechtskrafterstreckung nur die subjektiven Grenzen der Rechtskraft, sondern erfasst auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheit der sofortigen Beschwerde.

Rn 9 Ist die sofortige Beschwerde zulässig, prüft das Beschwerdegericht deren sachliche Begründetheit. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgeschrieben (vgl § 128 IV) und auch wenig üblich. Das Beschwerdegericht hat jedoch rechtliches Gehör zu gewähren. Das gilt insb im Hinblick auf die Gründe des Nichtabhilfebeschlusses, die Gesichtspunkte enthalten können, zu denen die ...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 1. Revision

Rz. 150 Das Rechtsmittel gegen ein streitiges Endurteil des Berufungsgerichts ist die in §§ 72 ff. ArbGG geregelte Revision. Es handelt sich in der Arbeitsgerichtsbarkeit um eine reine, vom Streitwert unabhängige, Zulassungsrevision. Gem. §§ 72 Abs. 1 S. 2, 64 Abs. 3a ArbGG ist die Zulassung der Revision in den Tenor des Berufungsurteils aufzunehmen. Rz. 151 Zulassungsgründe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anschließendes Verfahren.

Rn 19 Auf den Antrag des Schuldners ist dem Gläubiger, nicht dem Drittschuldner, rechtliches Gehör, Art 103 I GG, zu gewähren. Es sind alle Gläubiger zu hören. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgeschrieben, § 128 IV. Der Gläubiger muss das Vorbringen des Schuldners nicht bestreiten, doch können substanziierte Einwände die Beweisführung erschüttern. Im Übrigen hat jede ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anfechtbarkeit.

Rn 14 Der Ausspruch nach § 95 ist nicht isoliert anfechtbar. Er kann nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden (§ 99 I) oder im Falle einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung (zB §§ 91a II, 99 II) zusammen mit der gesamten Kostenentscheidung. Wird über die durch eine Säumnis oder ein Verschulden entstandenen Kosten verfahrensfehlerhaft durch Beschl entschi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Analoge Anwendung von § 164.

Rn 9 Die Vorschrift ist in S 1 und 2 entspr anwendbar, wenn ein anderer Beteiligter ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hat; auch diese ist dem über 14 Jahre alten und nicht geschäftsunfähigen Kind (ggf hinsichtlich der Begründung gekürzt) bekannt zu machen, um rechtliches Gehör zu gewähren und es in die Lage zu versetzen, ggf ein Anschlussrechtsmittel einzuleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teilnahme an der mündlichen Verhandlung (Abs 2).

Rn 7 Das Gericht kann gem § 139 II Dritte auch von der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung ausschließen, soweit die Folgesache, an der sie beteiligt sind, nicht Gegenstand der Verhandlung ist. Die Entscheidung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt (›kann‹). Bevor über den Ausschluss entschieden wird, sollte das Gericht den Ehegatten rechtliches Gehör gewähren. Sind d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht unterliegt der Beschwerde (Nichtzulassungsbeschwerde). (2) Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn (3) 1Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Die Norm in der bis 1. Juli 1977 geltenden Fassung befugte das Gericht zur Vertagung, wenn es nach den Umständen zu dem Schluss gelangte, dass die vom Vorsitzenden bestimmten Fristen zu knapp bemessen oder die nicht erschienene Partei durch Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle am Erscheinen verhindert war. Die Vereinfachungsnovelle (BGBl 76, I 3281) hat den A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Dem engen inhaltlichen Zusammenhang zwischen der Wiedereinsetzung und der nachgeholten Prozesshandlung trägt Abs 1 S 1 durch den Grundsatz der verfahrensmäßigen Verbindung, also der gleichzeitigen Abhandlung, Rechnung. Im Hinblick auf die Verfahrensökonomie stellt Abs 1 S 2 es jedoch in das Ermessen des Gerichts, das Verfahren zunächst auf die Verhandlung und Entscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 3 Pfändung und Überweisung der Forderung erfordern zwei sachlich zu unterscheidende Beschlüsse, die in der Praxis äußerlich formularmäßig zusammengefasst werden (G/S/B-E § 55 Rz 32). Die Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung setzt als Hoheitsakt die öffentlich-rechtliche Beschlagnahme des Pfandgegenstands (Verstrickung) voraus. Deshalb gehört eine wirksame ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Der Richter hat die Selbstanzeige mit Bekanntwerden des Grundes schriftlich unverzüglich zu den Sachakten zu nehmen und dem Richter des § 45 zuzuleiten (MüKoZPO/Stackmann § 48 Rz 6), spätestens vor der nächsten richterlichen Handlung. Da dem Richter die Gründe einer Selbstanzeige erst während des Verfahrens bekannt werden können, oder diese erst dann entstehen, ist zu ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die Bedeutung des § 690 zeigt sich an § 691. Der Mahnantrag kann zurückgewiesen werden, wenn er dem § 690 nicht entspricht. § 690 bestimmt den notwendigen Inhalt eines Mahnantrags abschließend (BGH NJW 81, 143 Rz 16). Darlegungen darüber hinaus darf das Mahngericht nicht verlangen (BGH NJW 81, 143). Auch bei den Prozessvoraussetzungen hat der Rechtspfleger die Prüfung g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine.

Rn 9 Eine Klageänderung setzt stets voraus, dass der Kläger Berufung eingelegt hat oder noch zulässig Anschlussberufung einlegen kann (BGH MDR 22, 586 [BGH 03.02.2022 - III ZR 242/20]; 03, 1054 [BGH 07.05.2003 - XII ZB 191/02]; Köln MDR 05, 160 [OLG Köln 14.07.2004 - 13 U 204/03]; oben Rn 3). Daneben müssen die erstinstanzlich erforderlichen Voraussetzungen der Klageänderung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entscheidung des Gerichts (Abs 2 S 1).

Rn 22 Den übrigen Verfahrensbeteiligten ist, soweit erforderlich, rechtliches Gehör zu gewähren (BTDrs 18/9092, 17). Hiervon sollte nur bei von vornherein nicht erfolgversprechenden, insb unzulässigen, Rügen oder aber einem besonderen Eilbedürfnis abgesehen werden. Dem auch für die Entscheidung über die Beschleunigungsrüge geltenden Beschleunigungsgebot kann durch eine kurze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Prüfung der Zulässigkeit von Amts wegen.

Rn 1 Die Norm ordnet die Prüfung der Zulässigkeit der Klage, und zwar vAw (s § 585 Rn 7) an. Das versteht sich für Prozessvoraussetzungen ohnehin von selbst, weist bei der Wiederaufnahmeklage jedoch die Besonderheit auf, dass die Prüfung der schlüssigen Behauptung des Wiederaufnahmegrundes zur Statthaftigkeit der Klage gehört (§§ 579 Rn 18, 580 Rn 2; BayVGH v 28.3.19 – 20 S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mündlichkeitsgrundsatz.

Rn 4 Abs 2 ist Ausfluss des Mündlichkeitsgrundsatzes, wonach die Parteien ihre Vorträge in freier Rede zu halten haben. Das bloße Ablesen der Schriftsätze kann demgemäß durch den Vorsitzenden nach § 136 II 1 unterbunden werden, wobei jedoch der Anspruch auf rechtliches Gehör einer uU weniger sprachgewandten Partei entsprechend zu berücksichtigen ist (MüKoZPO/Wagner § 137 Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Offenlegung.

Rn 12 Sofern die Tatsachengrundlage nicht offenkundig ist, hat der SV die von ihm ermittelten und die zugrunde gelegten Tatsachen nachprüfbar darzulegen. Befundtatsachen (zu den Begrifflichkeiten s § 414 Rn 2) sind damit grds immer offenzulegen, ansonsten ist das Gutachten unverwertbar. Gleiches gilt grds für die wesentlichen Anknüpfungstatsachen (BGH NJW 94, 2899 [BGH 15.04...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ergebnis.

Rn 19 Die Schaffung eines beweisrechtlichen Geheimverfahrens unter Abwägung aller kollidierenden und gegenseitigen Schutzgüter und Interessen (effektiver Rechtsschutz und prozessuale Waffengleichheit, Recht auf den Beweis und freie Beweiswürdigung, Öffentlichkeit, rechtliches Gehör, materieller Geheimnisschutz aus Art 12 I GG) ist daher Aufgabe des Gesetzgebers; dazu s.u. § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verwertung außerhalb des Hauptsacheverfahrens.

Rn 7 Über die Regelung des § 492 I gilt im selbstständigen Beweisverfahren auch § 411a (Hamm 12.8.14 – 26 U 35/13; Frankf 26.10.21 – 19 W 30/21: Ein schriftliches gerichtliches Gutachten kann für ein nachfolgendes selbstständiges Beweisverfahren per Verwertungsbeschluss gem § 411a mit der Folge ›geborgt‹ (= zweitverwertet) werden, dass eine eigenständige Begutachtung nicht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ablehnung der Bewilligung.

Rn 7 Immer zu begründen ist ein Beschl, durch den die PKH ganz oder tw versagt wird (dazu § 120 Rn 3 und eingehend Saarbr FamRZ 11, 745 mwN). Wird der Beschl nicht begründet, so ist der Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör verletzt, da sie eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichtes nicht sachgerecht begründen kann (Celle NdsRpfl 90, 43). Die Begründung muss so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen eines Verstoßes, Rechtsbehelfe.

Rn 9 Ist das Recht einer Partei auf Teilnahme an der Beweisaufnahme verletzt, dürfen deren Ergebnisse grds nicht verwertet werden (BGH VersR 84, 946, 947; RGZ 136, 299, 300; Köln WuM 77, 47, 49). Allerdings muss die Partei, die die Verletzung des § 357 I, Art 103 I GG rügt, darlegen, dass die Entscheidung möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn sie an der Beweisaufnahme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Bekanntmachung.

Rn 36 Dem Gegner ist eine Ausfertigung des Kfb nebst Kostenberechnung vAw zuzustellen, Abs 1 S 3. Wird das Kostenfestsetzungsgesuch ganz zurückgewiesen, erfolgt keine Mitteilung an den Gegner. Der Ast erhält idR eine formlose Mitteilung. Zugestellt wird ihm der Kfb nur, wenn dem Antrag nur tw stattgegeben bzw. er ganz zurückgewiesen wurde, Abs 1 S 4, da die Zustellung die Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abgrenzung zur Interventionswirkung.

Rn 10 Keinen Fall der Rechtskrafterstreckung stellt schließlich die Interventionswirkung nach §§ 68, 74 III dar (aA B/L/A/H/Hartmann, 77. Aufl § 325 Rz 18). Sie beruht als Urteilswirkung sui generis auf der tatsächlichen oder jedenfalls möglichen Beteiligung des Dritten am Vorprozess (so auch Anders/Gehle/Gehle ZPO § 325 Rz 42). Demgemäß besteht anders als bei der Rechtskraf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Prüfungsreihenfolge beim Verfahren.

Rn 3 Für die Frage, in welcher Reihenfolge Verfahrensregeln heranzuziehen sind, gilt daher folgende zwingende Regelung: zunächst sind die zwingenden Normen des 10. Buchs der ZPO und insb des § 1042 zu beachten (Gleichbehandlung, rechtliches Gehör, anwaltliche Vertretung, freie Beweiswürdigung). An zweiter Stelle ist sodann nach dem Parteiwillen zu fragen, inwieweit die Parte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung des Gerichts.

Rn 4 Über den Antrag entscheidet nach Prüfung der Voraussetzungen des § 57 der Vorsitzende des Prozessgerichts, das angerufen werden soll. Zwar hat keine Prüfung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für die beabsichtigte Klage zu erfolgen. Freilich ist der Antrag zurückzuweisen, wenn die Zuständigkeit ersichtlich nicht gegeben ist und auch nicht durch eine Vereinbarung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichteinlassung.

Rn 10 Zustellungsmängel sind nur relevant, wenn der Beklagte sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat (Rauscher/Leible Rz 52). Als Einlassung (vgl dazu auch Art 26, 28 I) ist jedes Verhandeln des Beklagten anzusehen, aus dem folgt, dass er Kenntnis von dem Verfahren erlangt und die Möglichkeit gehabt hat, sich zu verteidigen (MüKoZPO/Gottwald Art 34 Rz 40; Anders/Gehle/S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 9 EuVTVO – Ausstellung der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel wird unter Verwendung des Formblatts in Anhang I ausgestellt. (2) Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel wird in der Sprache ausgestellt, in der die Entscheidung abgefasst ist. Rn 1 Die Bestätigung ergeht auf dem vorgesehenen Formblatt und ohne Anhörung des Schuldners (§ 1080 I S 1), dessen re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Richten in eigener Sache.

Rn 70 Das Verbot, in eigener Sache zu richten, ist unverzichtbarer Bestandteil jeder rechtsstaatlichen Gerichtsbarkeit. Ein Verstoß des Schiedsgerichts gegen das Verbot, verletzt den verfahrensrechtlichen op (nicht endgültig bejaht: BGHZ 193, 38 Rz 6). Das Schiedsgericht darf daher nicht sein Honorar im Schiedsspruch beziffert festsetzen (BGHZ 193, 38 Rz 7), es sei denn, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 9 Ein Beschl, mit dem eine Beibringungsfrist gesetzt wird, ist für beide Seiten unanfechtbar. Ist die Frist so lange bemessen, dass sie praktisch zu einer Aussetzung des Verfahrens führt, ist jedoch eine Beschwerde entspr § 252 zuzulassen (MüKoZPO/Heinrich Rz 14; Bremen NJW 69, 1908, 1909; aA Frankf NJW 63, 912, 913). Hingegen dürfte eine Beschwerde gegen die Ablehnung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoß.

Rn 7 Eine unter Verstoß gegen § 185 angeordnete öffentliche Zustellung – insb öffentliche Zustellung, obwohl der Aufenthalt nicht unbekannt ist – verletzt den Adressaten idR in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG; BVerfG NJW 88, 2361 [BVerfG 26.10.1987 - 1 BvR 198/87]; BGH MDR 13, 484 Rz 15). Sie löst die Zustellungsfiktion des § 188 nicht aus und setzt damit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahrenseinleitendes Schriftstück.

Rn 6 Der auch in Art 28 II angesprochene Begriff des verfahrenseinleitenden Schriftstücks umfasst jedes Schriftstück, durch welches dem Beklagten Kenntnis von der Verfahrenseinleitung und dadurch die Möglichkeit verschafft wird, seine Rechte im Erkenntnisverfahren vor dem Erstgericht geltend zu machen (EuGH C-474/93 – Hengst Import/Campese, EuZW 95, 803). Maßgeblich hierfür ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mündliche Verhandlung.

Rn 68a Findet eine mündliche Verhandlung vor dem Schiedsgericht statt (§ 1047), hat die Partei aus Art 103 I GG Anspruch auf Äußerung in der Verhandlung. Lehnt das Schiedsgericht einen begründeten Antrag fehlerhaft ab, den Termin für die Verhandlung zu verlegen und führt den Termin ohne die Partei und deren Anwalt durch, ist deren Gehörsrecht verletzt. Der Maßstab ist der Rs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 24 Das Gericht entscheidet über die Festsetzung des Ordnungsmittels innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und der Androhung nach pflichtgemäßem Ermessen (Saarbr 19.8.09 – 5 W 181/09; Ddorf NJW-RR 88, 1216 [OLG Düsseldorf 08.02.1988 - 2 W 14/85]) durch (begründeten) Beschl, § 891 S 1 (Frankf NJW 69, 58 [OLG Frankfurt am Main 06.03.1968 - 6 W 72/68]), der den Adressaten namen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begründete Ablehnung.

Rn 10 Sie ist nach Abs 2 unanfechtbar. Eine Nachprüfung ist auch im Rechtsmittelverfahren über die Hauptsache nicht möglich (BGH NJW 95, 403 [BGH 08.11.1994 - XI ZR 35/94] = MDR 95, 409). Das gilt auch, wenn der Amtsrichter nach § 45 II 2 sich selbst durch begründeten Beschl für befangen erklärt hat. Der Begründung bedarf es wg der Berührung von Verfahrensgrundsätzen der Par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beiordnung wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit.

Rn 19 Gemäß § 121 II Alt 2 besteht die Verpflichtung, einen Anwalt beizuordnen, wenn der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Dieser Grundsatz der Waffengleichheit hat keine verfassungsrechtliche Qualität; einen Grundsatz, dass rechtliches Gehör immer durch die Vermittlung eines Anwalts gewährt werden muss, gibt es nicht (BVerfGE 9, 124 [BVerfG 22.01.1959 - 1 BvR 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zeitliche Begrenzungen.

Rn 25 Die Entscheidung im schriftlichen Verfahren setzt zunächst voraus, dass die Zustimmung der Parteien nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Dabei ist jeweils auf die letzte Zustimmungserklärung abzustellen. Weiterhin setzt die Entscheidung voraus, dass das Gericht einen bestimmten Zeitpunkt festlegt, bis zu dem die Parteien ihre Schriftsätze einreichen können. Ferner w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benachrichtigung (Abs 4).

Rn 15 Die Beweisaufnahme ohne Benachrichtigung der Parteien ist unzulässig (Schlesw NJW 91, 303) und die Verwertung der angeordneten Maßnahmen verletzt das Recht auf rechtliches Gehör (BVerfG NJW 94, 1210 [BVerfG 29.12.1993 - 2 BvR 65/93]). Die Partei wird ohne förmliche Zustellung persönlich geladen. Gibt die Partei dem Anwalt eine Vollmacht nach § 141 III 2, so kann bei Ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Worterteilung und -entzug.

Rn 3 Der Vorsitzende hat auf eine disziplinierte und sachliche Erörterung des Sach- und Streitstandes hinzuwirken. Auf Verlangen hat der Vorsitzende auch den Mitgliedern des Gerichts die Ausübung des Fragerechts zu gestatten, ohne dass ihm eine diesbezügliche Zweckmäßigkeitskontrolle zusteht. Im Hinblick auf das Recht zur Worterteilung und -entziehung aus Abs 2 kommt ihm ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 10 Abs 2 (eingefügt durch G zur Änderung des Sachverständigenrechts v 11.10.16, BGBl I, 2222; dazu Lüblinghoff NJW 16, 3329 f) sieht nunmehr ausdrücklich vor, dass die Parteien vor der Ernennung des SV zu dessen Person gehört werden können (Ermessen). Schon bislang wurde (vor dem Hintergrund des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Art 103 I GG; s.a. RegE BTDrs 18/6985, 13; d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 2 Grundsätzlich ist es im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren geboten, dem bzw den Antragsgegner(n) vor der Entscheidung zu dem Gesuch rechtliches Gehör (Cuypers MDR 09, 657, 659; BayObLG MDR 75, 407, 408) zu gewähren. Das Absehen hiervon ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Zuständigkeitsbestimmung in einem eilbedürftigen einstweiligen Rechtsschutzverfahren erfolgt o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Löschung wegen Fristablaufs (Abs 1).

Rn 2 Nach Ansicht des Gesetzgebers entfällt das Warnbedürfnis des Rechtsverkehrs grds nach dem Ablauf einer dreijährigen Frist. Dies überzeugt, da es naheliegt, dass sich innerhalb dieses Zeitraums die finanzielle Situation des Schuldners verändert hat (Köln 11.5.21 – 9 U 145/20 = r+s 21, 511, Rz 27). Seit dem 1.7.14 gilt diese Frist auch für Insolvenzsachen gem § 882b I Nr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel (Abs 2).

Rn 12 Der Beschl, mit dem eine Beweisaufnahme übertragen oder eine beantragte Übertragung abgelehnt wird, ist als prozessleitende Verfügung grds nicht selbstständig anfechtbar (BGH NJW-RR 07, 1375; VersR 10, 1241, 1242 Rz 8). Das gilt auch für den SV, dem der Gutachtenauftrag entzogen wurde (Stuttg BauR 17, 2034 Rz 6). Der Ausschluss der isolierten Anfechtung gilt grds für a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirksamkeitsvoraussetzung.

Rn 4 Ein durch Statut, Satzung oder Testament eingesetztes Schiedsgericht wird nur dann als ein echtes Schiedsgericht nach § 1066 iVm §§ 1025 ff anerkannt, wenn es sich um eine wirklich unabhängige und unparteiliche Einrichtung handelt (BGHZ 159, 207, 212 f). Die Bildung und Zusammensetzung des Schiedsgerichts muss den Anforderungen der §§ 1034–1039 entsprechen. Jede Partei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1080 ZPO – Entscheidung.

Gesetzestext (1) 1Bestätigungen nach Artikel 9 Abs. 1, Artikel 24 Abs. 1, Artikel 25 Abs. 1 und Artikel 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 sind ohne Anhörung des Schuldners auszustellen. 2Eine Ausfertigung der Bestätigung ist dem Schuldner von Amts wegen zuzustellen. 3Das gilt nicht, wenn die antragstellende Person Übermittlung an sich zur Zustellung im Parteibetrieb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Andere Würdigung von Zeugenaussagen durch das Berufungsgericht.

Rn 12 Will das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen als der erstinstanzliche Richter oder will es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders als dieser verstehen, muss es den Zeugen erneut vernehmen (§ 398, vgl § 398 Rn 4). Das Ermessen des Berufungsgerichts, ob die zu treffenden Feststellungen die erneute Erhebung bereits in 1. Instanz erh...mehr