Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 91 GBO ergänzt zusammen mit § 109 GBO die Regelung in § 90 GBO und enthält nähere Bestimmungen über die Einleitung des Rangklarstellungsverfahrens. Hierdurch sollen u.a. die Beteiligten über ein entsprechendes Verfahren informiert und deren rechtliches Gehör gewahrt werden. Die Vorschrift ist äußerlich auf den Fall der Umschreibung eines unübersichtlichen Grundbuchbl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Wirksamkeitsvermerk

Rz. 37 Bleibt eine Verfügung über ein der Nacherbfolge unterliegendes Grundstück oder Grundstücksrecht gegenüber dem Nacherben auch bei Eintritt des Nacherbfalls entgegen § 2113 BGB voll wirksam, kann dies durch einen sog. Wirksamkeitsvermerk ersichtlich gemacht werden, wenn ansonsten aufgrund der Eintragung der Verfügung nach dem Nacherbenvermerk gem. § 51 GBO deren Unwirks...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 3. Entscheidung durch das Prozessgericht des ersten Rechtszugs

Rz. 61 Funktionell zuständig für die Anträge nach § 887 ZPO ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges (§§ 887 Abs. 1; 802 ZPO). § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG ist dabei zu entnehmen (argumentum e contrario), dass dort nicht der Rechtspfleger, sondern der Richter tätig wird. Rz. 62 Der Antrag des Bauherrn an das Prozessgericht (beim Landgericht besteht nach § 78 ZPO Anwaltszwang...mehr

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§ 9 Prozessuales / 1. Rechte des beigetretenen Streitverkündeten im Prozess

Rz. 44 Die Rechte des Streitverkündeten, der dem Prozess beigetreten ist, entsprechen denen des Nebenintervenienten. Beide werden auch als Streithelfer bezeichnet. Der Streitverkündete wird durch seinen Beitritt nicht Prozesspartei, sondern er ist ein Dritter, der eine der Parteien unterstützt. Er kann daher in der Sache weder verurteilt werden noch kann er für sich eine Veru...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Frist und Form

Rz. 23 Die Anhörungsrüge ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Beteiligten von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben. Eine Verlängerung oder Abkürzung der Frist ist nicht möglich. Für den Lauf der Frist ist weder eine förmliche Zustellung an den Beteiligten noch eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung erforderlich. Formlos mitgeteilte Entscheidungen ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Prüfung der Zulässigkeit der Beschwerde

Rz. 26 Das Beschwerdegericht hat grundsätzlich vor einer sachlichen Prüfung zunächst von Amts wegen die Zulässigkeit des Rechtsmittels zu prüfen.[72] Die Zulässigkeitsvoraussetzungen müssen bis zur Beschwerdeentscheidung vorliegen.[73] Eine unzulässige Beschwerde wird nicht dadurch zulässig, dass der Beteiligte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Grundbuchamt ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Alternative Handlungsmöglichkeiten des Grundbuchamts und des Notars

Rz. 127 Nach der Formulierung des § 18 GBO bestehen die ausschließlichen Handlungsmöglichkeiten des GBA in Stattgabe des Antrags durch Eintragung, Zurückweisung oder Zwischenverfügung. Die überwiegende Kommentarliteratur, insbesondere unter Berufung auf z.T. ältere Literatur, hält sich (indes mit Widersprüchen im Einzelnen) an diesen Wortlaut und betrachtet die angebotenen A...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Voraussetzungen der Amtslöschung

Rz. 55 Das GBA hat auch im Fall des § 53 Abs. 1 S. 2 GBO stets von Amts wegen tätig zu werden, ein insoweit gestellter "Antrag" hat lediglich die Bedeutung einer Anregung (§ 26 FamFG).[201] Daher steht es der Durchführung der Amtslöschung auch nicht entgegen, wenn ein Beteiligter die Eintragung eines Amtswiderspruchs verlangt, weil er meint, dass (nur) die Voraussetzungen de...mehr

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FF 01/2024, Rechtsprechung ... / 6 Vormundschaft und Pflegschaft

BVerfG, Beschl. v. 30.8.2023 – 1 BvR 1654/22 1. Bestellt das Gericht das Jugendamt als Amtsvormund für in der Ukraine möglicherweise durch Leihmutterschaft geborene Kinder und droht das Jugendamt nach dem konkreten Vortrag der betreuenden, ihre Mutterschaft behauptenden einzigen nahen Bezugsperson damit, die Kinder von ihr zu trennen, so verletzt die Entscheidung über die Bes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Einsichtsgewährung aufgrund öffentlichen Interesses?

Rz. 24 Zuletzt stellt sich die Frage, wann ein besonderes öffentliches Interesse an völliger Transparenz des Grundbuchinhalts oder wenigstens an Grundbucheinsicht besteht. Erörtert wird dies zumeist am Interesse der Presse an einer Grundbucheinsicht.[61] Dabei darf die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht pauschal und schrankenlos als Argument für ein Einsichtsrech...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / V. Beschleunigtes Verfahren / Maßnahmen zur Steigerung der Verfahrenseffizienz / Eilschiedsrichterverfahren

Rz. 197 Schiedsverfahren sind regelmäßig schneller beendet als staatliche Gerichtsverfahren. Dies liegt insb. an dem Umstand, dass der Rechtsstreit im Schiedsverfahren in nur einer Instanz beigelegt wird. Obwohl im Schiedsverfahren noch die Möglichkeit eines Aufhebungsantrages besteht bzw. der Schiedsspruch nach Abschluss des Schiedsverfahrens ggf. von einem staatlichen Geri...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / IV. Exkurs – Der Sachverständige im Prozess

Rz. 77 Baumängelprozesse sind Sachverständigenprozesse. Nicht umsonst werden Sachverständige in Bauprozessen mitunter als die "heimlichen Richter" bezeichnet. Die Gerichte entscheiden Rechtsstreitigkeiten in der Regel – und oft unkritisch – entsprechend den Feststellungen der Sachverständigen. Der Prozessanwalt kommt daher nicht umhin, sich nicht nur intensiv mit rechtlichen...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / (2) Ordre public

Rz. 260 § 1059 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) ZPO enthält den sog. allgemeinen Staatsvorbehalt.[435] Die dogmatische Struktur des Vorbehaltes des ordre public ist in den Einzelheiten umstritten.[436] Differenziert wird u.a. zwischen nationalem und internationalem ordre public sowie zwischen verfahrensrechtlichem und materiell-rechtlichem ordre public.[437] Zum verfahrensrechtlichen or...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Besonderheiten der Beweiserhebung im Schiedsverfahren

Rz. 169 Grds. steht die Ausgestaltung der Beweiserhebung auf der Grundlage von § 1042 Abs. 4 ZPO im Ermessen des Schiedsgerichts, sofern die Parteien keine Vereinbarungen für das Beweisverfahren getroffen haben. Nach dem sog. beschränkten Untersuchungsgrundsatz (s. Rdn 92) trifft das Schiedsgericht zudem die Pflicht, den dem Streit zugrunde liegenden Sachverhalt zu ermitteln....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Tätigwerden des GBA

Rz. 24 Das GBA hat in den Fällen des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO stets von Amts wegen tätig zu werden und geeignete Ermittlungen anzustellen (§ 26 FamFG).[93] Zu einer Überprüfung des Grundbuchinhalts ist es aber nur bei Vorliegen eines besonderen Anlasses, z.B. nach entsprechender Anregung eines Betroffenen (als die auch jeder gegen die Eintragung gerichteter Antrag zu verstehen i...mehr

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§ 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung

Rz. 93 Muster 9.13: Berufungsbegründung Muster 9.13: Berufungsbegründung An das Oberlandesgericht _________________________ Berufungsbegründung In dem Rechtsstreit der Bauunternehmens GmbH _________________________, _________________________ (Anschrift) – Beklagten und Berufungsklägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn ____________________...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / dd) Auswahl der parteibenannten Schiedsrichter

Rz. 136 Der Auswahl der parteibenannten Schiedsrichter kommt eine sehr hohe Bedeutung zu. Die detaillierten Regelungen der Schiedsverfahrensordnungen und des Schiedsverfahrensrechts zur Bestellung und Ablehnung von Schiedsrichtern unterstreichen die große Relevanz für Ablauf und Ausgang des Schiedsverfahrens. Die Möglichkeit der Parteien, das Verfahren selbst zu gestalten, wi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Nachweis der Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers

Rz. 131 Der im Grundbuch eingetragene Testamentsvollstreckervermerk hat eine rein negative Wirkung.[254] Er zerstört das Vertrauen auf die Verfügungsberechtigung des Erben (§ 2211 Abs. 2 BGB), schafft aber keine positive Vertrauensposition in die stattdessen bestehende Verfügungsberechtigung einer anderen Person (nämlich des Testamentsvollstreckers). Der Nachweis, dass ein T...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Entscheidung über die Wiedereinsetzung

Rz. 4 Zuständig für die Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung ist das Gericht, das über die Rechthandlung zu befinden hat. Dies ist bei Versäumung der Widerspruchsfrist des § 104 Abs. 1 GBO das Grundbuchamt. Die Entscheidung über die Gewährung der Wiedereinsetzung kann durch gesonderten Beschluss (vgl. § 38 FamFG), der nur formlos mitgeteilt werden muss (§ 15 Abs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 12. Erlöschen des Vorkaufsrechts

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Löschung eines Rechts

Rz. 35 Soll ein von der Nacherbfolge erfasstes Recht gelöscht werden, ist wegen des gleichzeitigen Wegfalls des Nacherbenvermerkes der Schutz des Nacherben nicht mehr gewährleistet. Eine Löschung kann deshalb nur erfolgen, wenn sie von allen Nacherben bewilligt wird, die im grundbuchverfahrensrechtlichen Sinn von der Verfügung über das Recht betroffen sind (vgl. Rdn 37). Ans...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 8. Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen

Rz. 30 Sehr wichtig ist auch die Frage, wie Schiedsgerichtsurteile zu begründen sind. Der BGH hat deutlich gemacht, dass die Begründung eines Schiedsspruchs nur gewissen Mindestanforderungen entsprechen muss. Sie darf nicht widersprüchlich sein, sie darf nicht im Widerspruch zu Entscheidungen der Rechtsprechung stehen und sich nicht auf inhaltsleere Redensarten beschränken. ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 78 Nach § 766 Abs. 1 ZPO entscheidet das Vollstreckungsgericht über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom jeweiligen Vollstreckungsorgan (Gerichtsvollzieher etc.) bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen. Rz. 79 Im umgekehrten Fall der Weigerung des Gerichtsvollziehers, einen Vollstreckungsauftrag zu übern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 98... / 2 Verfahren

Rz. 4 Der Augenschein ist grundsätzlich von der für das konkrete Besteuerungsverfahren örtlich und sachlich zuständigen Finanzbehörde einzunehmen. Es können aber auch andere Behörden im Weg der Amtshilfe[1] hierzu ersucht werden. Rz. 5 Die Anordnung der Augenscheinseinnahme ist ein Verwaltungsakt.[2] Es gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 119, 121, 122 AO. Der Verwaltu...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anhörung / Zusammenfassung

Begriff Bei der Anhörung handelt es sich um eine zwingende Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers, Beteiligten am Verwaltungsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (rechtliches Gehör), bevor durch Verwaltungsakt in seine Rechte eingegriffen wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Anhörung Beteiligter ist in § 24 SGB X geregelt.mehr

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AGS 12/2023, Rechtliches Gehör vor kostenträchtiger Beweiserhebung im Bußgeldverfahren

Art. 103 GG; § 21 GKG Leitsatz Dem Betroffenen ist im (gerichtlichen) Bußgeldverfahren vor der Anordnung kostenträchtiger Beweiserhebungen rechtliches Gehör zu gewähren. Die Nichtgewährung ist daher als offensichtlicher Verfahrensverstoß zu behandeln, der die Nichterhebung der durch die Beweiserhebung entstandenen Verfahrenskosten zur Folge hat. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.10....mehr

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AGS 12/2023, Rechtliches Ge... / II. Rechtliches Gehör zu gewähren?

Das AG sei, so das OLG, in Bußgeldsachen gem. § 71 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 OWiG berechtigt, nach Eingang der Akten einzelne Beweiserhebungen anzuordnen, worunter auch die erstmalige Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens falle (vgl. KK-OWiG/Senge, 5. Aufl., 2018, § 71 Rn 26). Eine Gewährung rechtlichen Gehörs vor der Beweiserhebung sei aufgrund dieser Vorschrift ...mehr

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AGS 12/2023, Rechtliches Ge... / Leitsatz

Dem Betroffenen ist im (gerichtlichen) Bußgeldverfahren vor der Anordnung kostenträchtiger Beweiserhebungen rechtliches Gehör zu gewähren. Die Nichtgewährung ist daher als offensichtlicher Verfahrensverstoß zu behandeln, der die Nichterhebung der durch die Beweiserhebung entstandenen Verfahrenskosten zur Folge hat. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.10.2023 – 4 Ws 368/23mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / c) Rechtliches Gehör, § 32 FamFG

Rz. 58 Das rechtliche Gehör ist den Beteiligten des Erbscheinsverfahrens auf jeden Fall zu gewähren, Art. 103 Abs. 1 GG. Die Anhörung der Beteiligten hat in zwei Fällen zu erfolgen: R...mehr

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AGS 12/2023, Rechtliches Ge... / III. Folgen der Nichtgewährung

Nach Auffassung des OLG hätte das AG dem Betroffenen danach vor der Anordnung des Sachverständigengutachtens rechtliches Gehör gewähren müssen, da bereits bei der Erteilung des Gutachtenauftrags absehbar sei, dass die zu erwartenden Kosten das im Bußgeldbescheid festgesetzte Bußgeld wesentlich übersteigen würden; tatsächlich übersteigen die angefallenen Sachverständigenkoste...mehr

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AGS 12/2023, Rechtliches Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Mit dieser Entscheidung liegt die erste obergerichtliche Entscheidung zu der Problematik vor. Nicht nur das ist zu begrüßen, sondern auch die Auffassung des OLG in der Sache, die i.Ü. so oder ähnlich auch noch vom LG Duisburg (NZV 2018, 291) und LG Rostock (DAR 2017, 400; vgl. auch Niehaus, in: Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl., 2021, Rn 2...mehr

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AGS 12/2023, Rechtliches Ge... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen ist wegen eines Abstandsverstoßes ein Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße i.H.v. 75,00 EUR erlassen worden. Der Betroffene hat dagegen Einspruch eingelegt. Nach Eingang der Akten beim AG bestimmte der Amtsrichter Termin zur Hauptverhandlung auf den 9.2.2023 und ordnete das persönliche Erscheinen des Betroffenen an. Der Betroffene bat sodann um Prüfung ei...mehr

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ZErb 12/2023, Zur Anhörung ... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1) ist Eigentümer eines Grundstücks in B.-[…], welches im Grundbuch des AG Bremen, Vorstadt R, Bl. eingetragen ist. Die Eigentümerstellung hat er aufgrund Erbfolge als befreiter Vorerbe eine Erbschaft seiner Mutter […] erlangt. In Abteilung II des Grundbuchs ist vermerkt, dass Nacherbfolge sowie Ersatznacherbfolge angeordnet ist. Nacherben des Beteiligten...mehr

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zfs 12/2023, Quotenvorrecht... / 2 Aus den Gründen: "…"

[8] Nach Auffassung des BG ergibt sich unter Berücksichtigung der Regeln des Quotenvorrechts für den Kl. ein weiterer Anspruch in Höhe von 514,32 EUR. [9] Der Umfang der (maximalen) Entschädigungspflicht der Bekl. ergebe sich aus den dem Vertrag zugrunde liegenden AKB. Da der Pkw des Kl. in Eigenregie repariert worden sei, seien die von der Bekl. grundsätzlich zu erstattenden...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 415 Der Testamentsvollstrecker kann gegen seinen Willen nach Maßgabe des § 2227 BGB entlassen werden. Das Antragsverfahren wird durch formlosen Antrag beim Nachlassgericht eingeleitet. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung kann der Entlassungsantrag jederzeit zurückgenommen werden.[503] Das Zivilgericht ist nicht zuständig. § 2212 und § 2213 BGB sind nicht anwendbar. Fern...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Grundlagen der Pflegschaftsvergütung

Rz. 165 Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: Rz. 166 Mittelloser Nachlass:mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Schiedsordnung der DSE

Rz. 361 Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. vom 1.2.2017[665] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für die sie letztwillig verfügt oder in einer, in der Form des § 1031 ZPO von den Schiedsparteien vorab oder nach Eintritt des Streitfalles getroffenen Schiedsvereinbarung, verabred...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist Ausdruck des grundgesetzlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG sowie § 96 Abs. 2 FGO [1] und hat somit als spezielle Ausprägung des Rechts auf Gehör lediglich klarstellende Bedeutung.[2] Der Anspruch auf rechtliches Gehör besteht im Wesentlichen darin, dass den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten (Rz. 5) Gele...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Nach § 71 Abs. 2 FGO hat die beklagte Finanzbehörde die den Streitfall betreffenden (Verwaltungs-)Akten nach Empfang der Klageschrift – von Amts wegen – im Original an das Gericht zu übermitteln.[1] Die Verpflichtung zur Aktenvorlage gilt hiernach nicht für andere Behörden, auch nicht für eine beigetretene Behörde i. S. d. § 122 Abs. 2 FGO i. V. m. § 57 Nr. 3 FGO.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Zustellung der Klageschrift (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Die Zustellung der Klageschrift an den Beklagten erfolgt nach Eingang bei Gericht unverzüglich von Amts wegen gem. § 53 Abs. 2 FGO nach den Vorschriften der ZPO .[1] Der Zustellung der Klageschrift kommt insbesondere bei einer Sprungklage i. S. d. § 45 FGO eine besondere verfahrensrechtliche Bedeutung zu, weil mit der Zustellung gem. § 45 Abs. 1 S. 1 FGO die Frist für d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Zeitpunkt und Folgen der Aktenübermittlung

Rz. 20 Die Übermittlung der den Streitfall betreffenden Akten an das Gericht ist nach dem Wortlaut des § 71 Abs. 2 FGO nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt, sondern soll unmittelbar nach Zustellung der Klageschrift erfolgen. Einer Aufforderung durch das Gericht bedarf es nicht. Allerdings ist § 71 Abs. 2 FGO unter prozessökonomischen Gesichtspunkten dahin auszule...mehr

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AGS 11/2023, Auslegung eine... / Leitsatz

Gegen die Erinnerungsentscheidung des BGH nach § 66 Abs. 3 S. 3 GKG ist eine Beschwerde nicht statthaft. Eine solche unstatthafte Beschwerde ist als Anhörungsrüge i.S.d. § 69a GKG auszulegen. Die Anhörungsrüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen und darlegen, dass das Gericht den Anspruch des Erinnerungsführers auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise ...mehr

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AGS 11/2023, Auslegung eine... / III. Umdeutung in Anhörungsrüge

Nach Auffassung der Einzelrichterin des BGH war die unstatthafte Beschwerde des Schuldners jedoch als Anhörungsrüge i.S.v. § 69a Abs. 1 ZPO (richtig: GKG) auszulegen. Die Anhörungsrüge sei jedoch mangels ordnungsgemäßer Begründung unzulässig. Hierzu hat die Einzelrichterin des I. ZS des BGH auf die Bestimmung des § 69a Abs. 2 S. 5 GKG verwiesen, wonach die Rüge die angegriffe...mehr

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zfs 11/2023, Fahrtenbuch; V... / 2 Hinweis

Zur Fahrtenbuchanordnung allg. s.a. Heinzeller, SVR 2023, 29. Zu einer auf Geschwindigkeitsmessung mit standardisiertem Messverfahren gestützten Fahrtenbuchanordnung und Zugang zu Rohmessdaten: BVerwG, Urt. v. 2.2.2023 – 3 C 14/21, zfs 2023, 414. Zur erfolglosen Verfassungsbeschwerde wegen fehlender "Rohmessdaten" bei Geschwindigkeitsmessung mit Hilfe des von der Physikalisc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.4 Reisekostenvorschuss

Rz. 15 Auf Antrag ist einem mittellosen Beteiligten, unabhängig von der Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 191, und außerhalb der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein Reisekostenvorschuss zu gewähren, wenn nur durch diesen Vorschuss die Wahrung des rechtlichen Gehörs des Beteiligten durch die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sichergestellt werden kann (LS...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.3.1 Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens

Rz. 11 Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage nach § 179 ist, dass das Verfahren, welches wieder aufgenommen werden soll, durch ein rechtskräftiges Endurteil oder eine einem Endurteil gleichstehende rechtskräftige Entscheidung abgeschlossen ist (§ 578 ZPO; BSG, Urteil v. 9.7.1968, 10 RV 135/66; BSG, Beschlüsse v. 19.1.2017, B 8 SO 63/16 BH, v. 5.9.2018, B 12 R 7/18 B...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.7 Verfahren

Rz. 16 Die (Verschuldens-)Kosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 können durch eine instanzbeendende Entscheidung oder einen Beschluss verhängt werden. Die Verhängung einer Verzögerungsgebühr nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kann vor der Beendigung des Verfahrens durch Beschluss erfolgen (LSG Sachsen, Beschluss v. 7.4.2010, L 6 U 42/07; a. A. Meyer-Ladewig, SGG, § 192 Rz. 7...mehr