Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweisbeschluss.

Rn 13 Die Anordnung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens erfolgt regelmäßig durch einen Beweisbeschluss, wenngleich eine formlose Anordnung ausreichend ist (BGH FuR 15, 727; FamRZ 13, 211; FuR 11, 43, jeweils zu § 321; Sternal/Schäder § 163 Rz 6; Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 7). Rn 14 Gem § 30 I iVm § 404a I ZPO ist das Gericht ›Herr des Verfahrens‹ (Splitt FF 18,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung von Beweisaufnahme und mündlicher Verhandlung.

Rn 2 Nach Abs 1 ist grds jeder Beweistermin vor dem Prozessgericht auch zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt. Es bedarf dazu keiner ausdrücklichen Anordnung des Gerichts. Wird sie gleichwohl getroffen, schadet sie aufgrund ihres nur deklaratorischen Charakters nicht. Dies gilt auch, wenn der Beweistermin außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindet (§ 219 I), in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Foto-, Film- und Videoaufnahmen.

Rn 32 Soweit Foto-, Film-, Video- oder ähnliche Bildaufzeichnungen unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entstanden sind, können sie grds ebenfalls nicht als Beweismittel verwertet werden (BVerfGE 101, 361, 393 ff = NJW 00, 1021, 1022 f; BGHZ 35, 363, 365 = NJW 61, 2059 – Ginsengwurzel; Ddorf NJW 07, 780 f; ausf Horst NJW 09, 1787 ff; Elzer NJW 13, 3537 ff; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise 690 ZPO 20; 703a ZPO 2 Barcode 690 ZPO 3, 5; 691 ZPO 19; 703c ZPO 10 Basiszinssatz 688 ZPO 11 Beleg 688 ZPO 16; 690 ZPO 1, 20; 691 ZPO 3; 693 ZPO 8; 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts 690 ZPO 24 eK 690 ZPO 13 Formularzwang 690 ZPO 5 GbR 690 ZPO 11 Gegenleistung 688 ZPO 17; 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr 688 ZPO 30; 690 ZPO 6 Handwerkskammern 690 ZPO 10 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Methode der Sachverhaltsermittlung im Prozess.

Rn 3 In der Praxis hat sich mit der sog Relationstechnik eine Methode entwickelt, die eine möglichst effektive und für die Beteiligten kostengünstigste Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts gewährleistet (s dazu Anders/Gehle AssEx Rz A 2 ff; Oberheim ZPR Rz 428 ff). Unter der Geltung des Beibringungsgrundsatzes ist es Sache der Parteien, den entscheidungserheb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 49 Der Pfändungsbeschlag erfasst uneingeschränkt die gesamten Einkünfte iSd Abs 1, denn der Pfändungsschutz wird nur auf Antrag gewährt. Auf das Antragsrecht kann der Schuldner nicht verzichten. Antragsberechtigt sind der Schuldner und die Personen, denen der Schuldner gesetzlich zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist. Um dem Schuldner die Antragsstellung zu ermöglichen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Distanz gegenüber den Beweismitteln.

Rn 12 Das Gericht hat die erhobenen Beweise stets krit und sorgfältig zu würdigen, selbst wenn ihm im Einzelfall die Sachkunde zur Beurteilung einer entscheidungserheblichen Frage fehlt. So darf das Gericht die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht ungeprüft übernehmen, sondern muss feststellen, ob der Sachverständige von der zutreffenden Tatsachengrundlage ausge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Wirkung der Bestellung – Rechtsstellung des Verfahrensbeistands, Abs 3.

Rn 14 Mit der Bestellung wird der Verfahrensbeistand als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen, Abs 3 S 1; die Regelung entspricht § 274 II und § 315 II. Er erhält alle mit seiner förmlichen Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten (zur Kostentragungspflicht vgl aber Abs 8). Er hat insb das Recht zur Akteneinsicht (§ 13), ihm sind alle Schriftsätze, Stellungnahmen usw m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Übersicht.

Rn 1 Im Grundsatz sind anwendbar die allgemeinen Vorschriften der §§ 355–370. Ergibt sich im selbstständigen Beweisverfahren ein Hindernis der Beweisaufnahme, greift betr das Hauptsacheverfahren indes nicht § 356, insoweit kann nämlich keine Verzögerung der Hauptsacheentscheidung eintreten; vielmehr kann das Beweismittel in der Hauptverhandlung erneut gebracht werden. Für de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verbot des beweisrechtlichen Geheimverfahrens.

Rn 5 Soweit der beweisbelasteten Partei kein materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch gegen die andere Partei zusteht (vgl dazu Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 15 Rz 1 ff), scheitert ihre Beweisführung nicht selten daran, dass die andere Partei (oder eine dritte Person) ein berechtigtes Interesse an der Wahrung ihrer Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnisse geltend machen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag und Verfahren.

Rn 30 Da der Pfändungsfreibetrag nach Abs 1 S 2 aF bzw jetzt II erhöht wird, um den Unterhaltsbedarf von Angehörigen decken zu können, enthält Abs 6 eine Korrekturregel. Sachlich stimmt die neue Bestimmung vollständig mit der früheren Regelung aus Abs 4 überein. Lediglich die Stellung im Gesetz und die Verweisungen sind angepasst worden. Es gelten damit die bisherigen Ausfüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe.

Rn 14 Lehnt der Urkundsbeamte den Antrag der Partei nach Abs 1 (Rn 3) auf Einsichtnahme oder Fertigung von Ausfertigungen etc nach Abs 1 oder 3 ab, entscheidet darüber auf Erinnerung nach § 573 I das Prozessgericht. Gegen dessen Entscheidung ist nach § 573 II die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff) zulässig. Gegen die Versagung der Akteneinsicht besteht die sofortige Beschwerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Glaubhaftmachung.

Rn 2 Zur Verhinderung von Missbrauch sieht Abs 2 auf Verlangen des Vorsitzenden (bzw bei Vertagung auf Verlangen des Gerichts) Glaubhaftmachung (§ 294) der geltend gemachten Verlegungsgründe vor. Wird ein Terminsänderungsantrag erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, muss die Partei die Gründe für die Verhinderung so ange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbarer Verfahrensverstoß.

Rn 3 Erfasst sind Verfahrenshandlungen, die entweder die geforderte Form, die Voraussetzungen, die Zeit oder den Ort einer Prozesshandlung des Gerichts oder der Parteien missachten, zB §§ 253, 166 ff, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff. Unter § 295 fallen nicht Bestimmungen, die den Inhalt der Prozesshandlung betreffen, wie zB §§ 139, 286, 287, 308 (§ 308 Rn 11). Rn 4 Eine Heilung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 3 Die Kammer trifft die Übertragungsentscheidung durch Beschl. Obgleich dieser Beschl im Hinblick auf seine nach § 348a III fehlende Anfechtbarkeit nicht zwingend zu begründen ist, so erscheint – eingedenk der einer Übertragungsentscheidung zugrunde liegenden Gewährleistungen aus Art 101 I 2 GG – eine kurze Begründung zumindest in Zweifelsfällen sinnvoll. Der Übertragungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Dienstliche Äußerung.

Rn 6 Die dienstliche Äußerung ist Teil der richterlichen Tätigkeit iSd § 26 DRiG und damit der Dienstaufsicht entzogen (BGHZ 77, 70 = NJW 80, 2530). Sie dient der Sachverhaltsklärung. Sie hat sich auf die Tatsachen zu beziehen, die der Ablehnende zur Begründung seines Gesuchs vorgetragen hat, wobei sie sich eigener Wertungen zur Begründetheit des Gesuchs zu enthalten hat (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Die Entscheidung des Gerichts.

Rn 7 Nach dem Wortlaut des § 161 I 1 erfolgt die Hinzuziehung (nur) vAw; gleichwohl wird (wie in § 7 III ausdrücklich vorgesehen) auch ein entsprechendes Antragsrecht der Pflege- und Bezugspersonen anerkannt (Prütting/Helms/Hammer § 161 Rz 7; Haußleiter/Eickelmann § 161 Rz 11; Musielak/Borth/Frank/Frank § 161 Rz 4; Heilmann/Heilmann § 161 Rz 17; Dutta/Jacoby/Schwab/Lack § 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht.

Rn 22 Eine Zurückweisung scheidet aus, wenn es möglich ist, dass für die Verzögerung des Rechtsstreits ein Fehler des Gerichts mitursächlich ist (Köln NJW 80, 2421, 2422 [OLG Köln 23.05.1979 - 2 W 65/79]), insb wenn der Richter die Verzögerung durch seine pflichtwidrige Verfahrensleitung mit verursacht hat (vgl Rn 2; s EGMR NJW-RR 09, 141). Das Gericht muss eine Verspätung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nicht ordnungsgemäße Vertretung einer Partei (Nr 4).

Rn 9 Die Norm ist Ausdruck der Schutzbedürftigkeit der infolge des Verlustes der Prozessfähigkeit prozessual handlungsunfähigen Partei (vgl BGH ZInsO 17, 501). Für eine Partei muss die notwendige gesetzliche Stellvertretung vorliegen, damit durch ihren Vertreter wirksam Prozesshandlungen vorgenommen werden können, was sich gem §§ 51 I, 52, 53 vornehmlich nach materiellem Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren, Entscheidung und Kosten.

Rn 9 Die Räumungsfrist nach Abs 1 wird in einem Urteil angeordnet, das stets nach mündlicher Verhandlung ergeht. Sie ist im Tenor auszusprechen und muss auch dann begründet werden, wenn sie in einem Versäumnisurteil erfolgt (MüKoZPO/Götz § 721 Rz 6). Bei Zurückweisung des Antrags ist eine Erörterung in den Entscheidungsgründen ausreichend. Wurde ein Antrag rechtzeitig in der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckbarkeitsbeschluss.

Rn 6 Für gem § 95 I nach der ZPO zu vollstreckende Entscheidungen fordern II, III ein besonderes Exequatur-Verfahren. Dies erfasst – unter Berücksichtigung des Vorrangs völkerrechtlicher Vereinbarungen – grds ausl Unterhaltsentscheidungen (BGH FamRZ 15, 2043). Rn 7 Die örtliche u sachliche Zuständigkeit für den Beschluss ist dem AG am allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Waffengleichheit.

Rn 8 Insb seit und wegen einer Entscheidung des EGMR (NJW 95, 1413 – Dombo Beheer) wird gefordert, § 448 unter dem Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit erweiternd auszulegen (Schlosser NJW 95, 1404; Roth ZEuP 96, 484, 497; aA Lange NJW 02, 476, 482 f). Dies wird va diskutiert für Vorgänge, die sich ›unter vier Augen‹ abgespielt haben, wenn die maßgebliche Person a...mehr

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FF 04/2024, Rechtsprechung ... / 8 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 24.1.2024 – XII ZB 171/23 a) Ein Verfahrensbevollmächtigter, der kurzfristig und unvorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, hat alles ihm Mögliche und Zumutbare zu tun, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Verlegung oder Vertagung des Termins zu ermöglichen (im Anschluss an BGH Urt. v. 24.9.2015 – IX ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Verfahrensfehler.

Rn 53 Das vom Schiedsgericht anzuwendende Verfahren richtet sich nach § 1042 iVm einer vom Schiedsgericht etwa anzuwendenden Schiedsgerichtsordnung (vgl BGH 29.3.18 – I ZB 75/16, juris Rz 3). Aus § 1027 folgt, dass nur solche Verfahrensfehler nach § 1059 II 1d zur Aufhebung des Schiedsspruchs führen können, die der Partei bei Erlass des Schiedsspruchs nicht bekannt waren und...mehr

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§ 24 Kammertermin / III. Zurückweisung verspäteten Vortrags

Rz. 11 Die Zurückweisung setzt – neben der wirksamen Fristsetzung – zunächst voraus, dass die Partei über die Folge der Fristversäumung belehrt worden ist, § 61a Abs. 6 ArbGG. Sind die Parteien anwaltlich vertreten, muss ein Hinweis auf die gesetzliche Bestimmung als ausreichend erachtet werden.[10] Sind die Parteien hingegen nicht anwaltlich vertreten, sind sie konkret zu b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesamter Inhalt der Verhandlung.

Rn 5 Gegenstand der Beweiswürdigung sind zunächst alle entscheidungserheblichen Tatsachen einschließlich der negativen Tatsachen (Rn 69) sowie der inneren Tatsachen wie Wille, Vorsatz oder Kenntnis (§ 284 Rn 7). Voraussetzung ist dabei stets, dass sie unstr, zugestanden oder vom Gericht als bewiesen angesehen werden. Bei den Indiztatsachen, mit deren Hilfe üblicherweise solc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Überraschender Charakter der Entscheidung.

Rn 16 Für das Bestehen einer gerichtlichen Hinweispflicht kommt es als wesentliches Moment entscheidend auf den Überraschungseffekt bei den Parteien an. Eine solche Überraschung kann sich daraus ergeben, dass das Gericht von der übereinstimmenden Beurteilung der Parteien hinsichtlich eines Gesichtspunkts abweicht (S 2) oder daraus, dass das Gericht einen Gesichtspunkt für ma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorrangige Rechtsakte.

Rn 2 Bei Anerkennung nach internationalen Rechtsakten sind deren jeweilige Anerkennungshindernisse maßgeblich. Rn 3 Vorrangige Staatsverträge (§ 97 I 1): Für die Anerkennung nach dem KSÜ zählt Art 23 II KSÜ die Anerkennungshindernisse abschließend auf. Die Anerkennungspflicht nach Art 7 S 1 MSA untersteht dem op-Vorbehalt des Art 16 MSA. Die Anerkennung v Sorgerechtsentscheidun...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IX. Wirkung der Entscheidung

Rz. 13 Nach Eintritt der Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses wird der Rechtsstreit mit Eingang der Akte bei dem Adressatgericht anhängig, § 17b Abs. 1 S. 1 GVG. Die Versendung der Akte darf allerdings erst nach Eintritt der Rechtskraft erfolgen. Die Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben bestehen, § 17b Abs. 1 S. 2 GVG. Der Verweisungsbeschluss nach § 17a Abs. 2 GVG stell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Maßnahmen zu beschleunigten Verfahrensdurchführung bei begründeter Rüge, Abs 2 S 2.

Rn 26 Hält das Gericht die Rüge für begründet, weil die bisherige Verfahrensdauer, gemessen an den genannten Kriterien, unangemessen lang ist, hat es unverzüglich geeignete Maßnahmen zur vorrangigen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens zu ergreifen. Rn 27 Das Gesetz schreibt vor, dass der Erlass einer einstweilige Anordnung zu prüfen ist (§ 155b II 2 Hs 2), was in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Unterlassener Rechtsbehelf.

Rn 11 Lit b begründet eine Obliegenheit des Beklagten auch dann, wenn er das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht in den Anforderungen der Norm entsprechender Weise erhalten hat, gegen die ergangene Entscheidung einen Rechtsbehelf einzulegen, sofern er von deren Inhalt rechtzeitig und in einer Weise Kenntnis erlangt, die ihm dies erlaubt (verneinend zur früheren Brüssel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweispflicht und Zurückweisung des Antrags (Abs 2).

Rn 10 Der Antrag ist gem § 250 II 1 zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht gegeben sind oder der Antrag nicht die nach Abs 1 erforderlichen Angaben enthält. Liegen behebbare Mängel vor (ungenaue oder fehlende Angaben), erfolgt eine Zurückweisung erst, wenn der ASt dem Mangel trotz Hinweises nicht abhilft. Liegt ein unbehebbarer Mangel v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Billigkeitserwägungen.

Rn 30 Leitprinzip für die Kostenentscheidung ist das Veranlassungsprinzip, dh die Kosten sind dem aufzuerlegen, der sie bei Fortführung des Rechtsstreits zu tragen hätte (MüKoZPO/Schulz Rz 1). Dabei sind die allgemeinen Regeln des Kostenrechts (§§ 91 ff) entspr anzuwenden. Nach §§ 91, 92 hat grds derjenige die Kosten zu tragen, der voraussichtlich unterlegen wäre. Das Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstoß gegen ordre public (lit a).

Rn 2 Lit a trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechtsangleichung in Europa die Folgen der Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung mit der öffentlichen Ordnung eines anderen Mitgliedstaates schlechterdings unvereinbar sein können. Inzwischen verzichten allerdings die EuVTVO, die EuMVVO (VO Nr 1896/2006 zur Einführung eines ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Haftungsbescheid (§ 13c Abs. 2 S. 2 UStG, § 191 AO)

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begünstigte (Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger) ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsinanspruchnahme nach anderen Haftungstatbeständen (z. B. aufgrund §§ 69 AO, 128 HGB) bleibt unberührt (Abschn. 13c.1. Abs. 32 UStAE; BMF vom 24.05.2004,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahrensablauf und Zeitplan.

Rn 2 Das Streitbeilegungsverfahren lässt sich in vier Abschnitte unterteilen. Der erste Abschnitt beginnt mit dem Antrag des Verbrauchers. Nach dem Eingang des Antrags beim Streitmittler prüft dieser zunächst seine Zuständigkeit, ferner die Frage eines offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg oder mutwillig erhobenen Anspruchs sowie weitere Ablehnungsgründe (§ 14 I). Wird dan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gegenstand.

Rn 4 Zur Prozessakte als der beim Gericht (nicht: beim Insolvenzverwalter oder Gerichtsvollzieher) selbst bzgl des konkreten Rechtsstreits angelegten gesamten Akte gehören insb die eingereichten Schriftsätze und die Protokolle, jeweils nebst Anlagen, Beiakten, die Urschriften der Urteile, Beschlüsse und Verfügungen (nicht aber deren Entwürfe, Abs 4), amtliche Schriftstücke w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 750 formuliert mit der namentlichen Bezeichnung der Parteien im Titel, der Zustellung des Schuldtitels und bestimmter Urkunden sowie der Wartefrist bei der Sicherungsvollstreckung nach § 720a Vollstreckungsvoraussetzungen. Die Vorschrift sichert nicht nur die Einhaltung einer Formalität, sondern gewährleistet, dass staatlicher Zwang nur zur Durchsetzung eines urkundli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 7 Auf unbefristeten, aber vor Beendigung der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellenden Antrag des Schuldners ist die Pfändung aufzuheben. Falls Barmittel gepfändet sind, muss der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung aufheben. Der Antrag beinhaltet ein eigenes Rechtsschutzgesuch, trotz gewisser Ähnlichkeiten aber keine Erinnerung (aA MüKoZPO/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Das Gericht entscheidet über die Anträge anhand des in der Prozessakte befindlichen Prozessstoffs. Die Parteien müssen, uU auch um zu erkennen, inwieweit weiterer Vortrag geboten ist, diese Entscheidungsgrundlage kennen können (s.a. § 357 I). Ihr Informationsrecht ist Ausdruck ihres Rechts auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG; BVerfG NVwZ 10, 954, 955 [BVerfG 13.04.2010 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kriterien.

Rn 2 § 766 ermöglicht die Überprüfung sowohl von Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts als auch des GV; nicht überprüft werden mit § 766 die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts. Liegt eine Entscheidung vor, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 der richtige Rechtsbehelf (BGH ZIP 04, 1379). In Familiensachen ist § 766 entspr über § 120 I FamFG anzuwenden (Brandbg FamRZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass einer einstweiligen Anordnung, Abs 3.

Rn 16 Abs 3 verpflichtet das Gericht, unverzüglich nach der Einleitung des Verfahrens den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen. Die Gesetzesbegründung weist – in Übereinstimmung mit der Begründung zu § 50e IV FGG aF (BTDrs 16/6815, 17) – darauf hin, dass die die Regelung alle Verfahren betreffen soll, die wegen einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet werden kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Infolge eines Verfahrensmangels nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 2).

Rn 14 Erforderlich ist, dass die Partei (auch) aufgrund eines gerichtlich verursachten Verfahrensfehlers davon abgesehen hat, Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen. Von Bedeutung sind dabei insb Verstöße gegen die materielle Prozessleitungspflicht (§ 139; BGHZ 158, 295), sei es, dass rechtlich unzutreffende Hinweise erteilt wurden, sei es, dass (aus der Sicht des Ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Anhörung der übrigen Beteiligten und des Jugendamts, § 320.

Rn 19 Gem § 320 S 1 sind die weiteren Verfahrensbeteiligten iSv § 315 anzuhören. Das sind insb die sorgeberechtigten Eltern des Kindes und auch der Verfahrensbeistand. Die nicht sorgeberechtigten Eltern sind nicht anzuhören, sofern sie nicht als ›Kann-Beteiligte‹ nach § 315 IV hinzugezogen worden sind. Die insoweit einschlägige Vorschrift des § 160 I 1 ist im Hinblick auf di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 9 EuGFVO – Beweisaufnahme.

Gesetzestext (1) Das Gericht bestimmt die Beweismittel und den Umfang der Beweisaufnahme, die im Rahmen der für die Zulässigkeit von Beweisen geltenden Bestimmungen für sein Urteil erforderlich sind. Es wählt die einfachste und am wenigsten aufwendige Art der Beweisaufnahme. (2) Das Gericht kann die Beweisaufnahme mittels schriftlicher Aussagen von Zeugen oder Sachverständig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelheiten.

Rn 3 § 954 I betrifft die Rechtsbehelfe des Schuldners nach Art 33 I und II EuKoPfVO; 2022 wurden insoweit vor den AG 4 und vor den LG ein Verfahren durchgeführt (Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht – Zivilgerichte – 2022). Zuständig ist nach dem Wortlaut der Vorschrift das Gericht, das den Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung erlassen hat. Der nationale Geset...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

Rn 9 Für den Versuch oder das Gelingen einer gütlichen Erledigung entsteht eine Gerichtsvollziehergebühr nach Nr 207 des KV zum GvKostG (16 EUR). Das gilt aber nur im Falle des isolierten Antrags auf gütliche Erledigung. Beantragt der Gläubiger gleichzeitig die Einholung einer Vermögensauskunft nach §§ 802a II S 1 Nr 2, 802c oder die Pfändung nach § 802a II S 1 Nr 4, ermäßig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Das Klagerecht steht jedem Gläubiger zu, dem der Anspruch aus den §§ 853–855a zur Einziehung oder an Zahlungs statt überwiesen ist, Abs 1 (Zö/Herget § 856 Rz 1). Der Gläubiger macht damit einen prozessualen Leistungsanspruch geltend (Anders/Gehle/Nober ZPO § 856 Rz 3). Es kommt nicht darauf an, ob gerade dieser oder ob überhaupt ein Gläubiger ein Hinterlegungs- oder Her...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 16 Kann eine sofortige Äußerung auf einen gerichtlichen Hinweis (§ 139 IV) nicht erwartet werden, darf die mündliche Verhandlung nicht ohne weiteres geschlossen werden. Damit die Partei hierauf reagieren kann, muss das Gericht die mündliche Verhandlung vertagen, ins schriftliche Verfahren übergehen oder gem § 139 V iVm § 296a einen Schriftsatznachlass gewähren (BGH NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gründe für die vorzeitige Löschung (Abs 3).

Rn 3 Bereits vor Ablauf der Frist des Abs 1 kann das Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners eine Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis gebieten. Die Löschung erfolgt auch im Fall des Abs 3 vAw. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Eintragungsanordnung ist die Eintragung der Parteidisposition entzogen – es kann selbst bei Zustimmung des Gläubigers die Eintragung nic...mehr