Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.1 Beteiligtenkosten

Rz. 22 Beteiligtenkosten sind Aufwendungen, die einem Beteiligten in eigener Person entstanden sind. Unter die persönlichen Aufwendungen eines Beteiligten fallen u. a. die Reisekosten, Verdienstausfall, Aufwendungen für Porto und sonstige Vorbereitungskosten. Rz. 23 Reisekosten zum Zwecke der Terminswahrnehmung sind erstattungsfähig. Als Ausfluss des Rechts auf rechtliches Ge...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.2 Verfahren bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 6 Bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens, d. h. ohne instanzbeendende streitige Entscheidung, (z. B. durch die Zurücknahme eines Rechtsbehelfs, ein angenommenes Anerkenntnis, den Abschluss eines Prozessvergleichs, der Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen; zur einseitigen Erledigungserklärung vgl. BSG, Beschluss v. 29.12.2005, B 7a AL 192/05 B) entsche...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.2 Verfahren

Rz. 4 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein Annexverfahren zum Hauptsacheverfahren. Der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs ist für die Festsetzung der Höhe der nach §§ 102 Abs. 3 Satz 1, 192, 193, 195 oder 197a erstattungsfähigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten zuständig, unabhängig davon, welche Instanz die Kostengrundentscheidung getroffen hat (vgl. hierz...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.2 Kostenverteilung bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 13 Bei anderweitiger Erledigung des Verfahrens i. S. v. § 193 Abs. 1 Satz 3 ist die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen zu treffen. Das Gericht kann einem Beteiligten die Kosten eines anderen Beteiligten ganz oder teilweise (Angabe von Bruchteilen) auferlegen oder feststellen, dass eine Erstattung nicht stattfindet bzw. ein Beteiligter von der Kostenerstattung ganz...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3.3 Nichterhebung, § 21 GKG

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG werden Kosten nicht erhoben, wenn sie bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären. Die unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht (Richter, Bedienstete des nichtrichterlichen Dienstes) muss ursächlich für die Entstehung der Kosten sein (BSG, Beschluss v.10.1.2017, B 13 SF 19/16 S). Ein Verschulden des Gerichts ist nicht erforderlic...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.1 Gebührentatbestand, Kostenverzeichnis

Rz. 29 In Teil 7 des Kostenverzeichnisses (KV GKG), Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, sind die Gebühren in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geregelt. Wenn im Einzelfall kein Gebührentatbestand vorliegt, ist das Verfahren gerichtsgebührenfrei (vgl. BSG, Beschluss v. 7.9.2010, B 1 KR 1/10 D zum Analogieverbot bei Gerichtskosten; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v....mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.8 Beweiserhebungskosten nach Abs. 4

Rz. 19 Nach § 192 Abs. 4 können einer Behörde ganz oder teilweise die Kosten der Beweiserhebung im gerichtlichen Verfahren auferlegt werden, die dadurch verursacht werden, dass die Behörde erkennbare und notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen hat und im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden mussten. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers handelt es ...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.1 Bewilligungsverfahren

Rz. 39 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders (§ 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Sie wird für jedes Verfahren und jede Instanz gesondert bewilligt. Dies erfordert in einem neuen Rechtszug erneut die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen. Unter einem Rechtszug i. S. v. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist der Gebührenrechtszug i. S. v. § 35 GKG zu verste...mehr

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Flankenschutz – Ermittlungs... / 3. Verhältnismäßigkeit

Nach Ansicht des BFH war die auf den Einsatz der Steuerfahndung zur Durchführung einer Wohnungsbesichtigung gerichtete Ermessensentscheidung des Finanzamts unverhältnismäßig[10]. Zwar kann es sich nach §§ 92 S. 2 Nr. 4, 99 AO auch einer Wohnungsbesichtigung bedienen. Die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nach § 92 S. 1 i.V.m. § 5 AO verwehrt ihr dies im entschiedenen Fall je...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.3.2 Zwangsvollstreckung wegen Unterlassung und Duldung

Rz. 430 Die Vollstreckung aus Titeln, durch die dem Schuldner die Verpflichtung auferlegt wurde, bestimmte Handlungen zu unterlassen (z. B. Hundehaltung, Lärmbeeinträchtigungen, Modernisierungsarbeiten) oder die Vornahme bestimmter Handlungen zu dulden (z. B. Betreten der Wohnung zum Zweck der Modernisierung), geschieht durch Festsetzung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft du...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – in der Regel mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, we...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Zu den vorzutragenden Tatsachen gehören auch die negativen Tatsachen, die Voraussetzungen eines Anspruchs sind. Für den Vermieter, der Rechte aus dem Mietverhältnis h...mehr

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zfs 10/2023, Feststellung e... / 2 Aus den Gründen:

[7] II. 1. Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1, § 59 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG durch die Kammer zurückgewiesen, weil sie unzulässig ist. [8] Die Verfassungsbeschwerde ist nicht innerhalb der Frist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG ordnungsgemäß begründet worden. [9] a) Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG bedarf die Verfas...mehr

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FF 09/2023, Wiedereinsetzun... / 1 Aus den Gründen

Gründe; I. [1] Die Rechtsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuchs und die Verwerfung der Beschwerde in einem auf Erteilung wechselseitiger Auskünfte gerichteten, aus dem Scheidungsverbund abgetrennten güterrechtlichen Verfahren der Beteiligten. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin durch einen am 3.1.2022 zugestellten Beschluss zur Er...mehr

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zfs 10/2023, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

[8] II. Nach Auffassung des BG ergibt sich unter Berücksichtigung der Regeln des Quotenvorrechts für den Kl. ein weiterer Anspruch in Höhe von 514,32 EUR. [9] Der Umfang der (maximalen) Entschädigungspflicht der Bekl. ergebe sich aus den dem Vertrag zugrunde liegenden AKB. Da der Pkw des Kl. in Eigenregie repariert worden sei, seien die von der Bekl. grundsätzlich zu erstatte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ermittlungsverfahren

Rz. 57 [Autor/Stand] Wird eine sachlich i.S.d. § 387 AO unzuständige FinB tätig, sind die getroffenen Ermittlungsmaßnahmen nicht grds. unwirksam und die Ermittlungsergebnisse sind nicht grds. unverwertbar [2]. Das Verfahren ist von der unzuständigen Behörde an die zuständige FinB oder an die StA abzugeben, wenn ein solcher Ermittlungsfehler erkannt wird. Die Überleitung an die...mehr

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zfs 10/2023, Feststellung e... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft amtsgerichtliche Entscheidungen in einem Zivilrechtsstreit über Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall. [2] Der Beschwerdeführer nahm die Beklagte des Ausgangsverfahrens als Haftpflichtversicherung des alleinigen Unfallverursachers nach Schadensregulierung auf Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 208,20 EUR in Ansp...mehr

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zfs 10/2023, Feststellung e... / 3 Anmerkung:

Wenn ein Richter einen Vergleichsvorschlag mit der Ankündigung verknüpft, dass im Falle seiner Ablehnung Beweis zu erheben sei, den der Kläger zu bevorschussen habe, ist dies nicht zu beanstanden, sondern eine notwendige prozessuale Konsequenz einer fehlenden Einigung. Wenn allerdings die angekündigte Beweisaufnahme objektiv gar nicht erforderlich ist und der Kläger durch di...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.2.4 Verfahrensmängel

Rz. 38 Der BFH ist nur an verfahrensfehlerfrei festgestellte Tatsachen gebunden. Keine Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des FG besteht daher, wenn insoweit zulässig, d. h. insbesondere schlüssig, Verfahrensmängel gerügt werden. Der BFH kann und muss selbst die Tatsachen ermitteln, die zur Beurteilung erforderlich sind, ob ein Verfahrensmangel vorliegt[1], z. B. ob...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 11 Rechtsbehelfe

Rz. 61 Gegen den Beschluss des BFH, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde, stehen als Rechtsbehelfsmöglichkeiten zur Verfügung: Anhörungsrüge, § 133a FGO Mit der Anhörungsrüge kann lediglich die Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht werden, nicht auch sonstige fehlerhafte Rechtsanwendung durch den BFH.[1] Bei Einwendungen gegen die Rechtsauffa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Berechtigte

Rz. 4 Berechtigt, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, ist jeder Verfahrensbeteiligte[1], der befugt ist, im Fall der Revisionszulassung Revision einzulegen.[2] Die Erweiterung der Beschwerdebefugnis nach § 128 Abs. 1 FGO auf "sonst von der Entscheidung Betroffene" gilt nicht für die Nichtzulassungsbeschwerde. Der im Klageverfahren Beigeladene ist entsprechend § 122 FGO aut...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.2 Begründung des Beschlusses

Rz. 52 Bisher bedurfte der Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde nach Art. 1 Nr. 6 BFHEntlG keiner Begründung. Der BFH sollte von unnötiger Formulierungsarbeit entlastet werden. Nunmehr[1] soll eine Kurzbegründung gegeben werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich, wenn der Beschwerde stattgegeben wird oder die Begründung keine Aussage zur Klärung der Zulassungsvo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Rechtsbehelfe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Rz. 22 Muster 9.5: Rechtsbehelfe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Muster 9.5: Rechtsbehelfe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Ihr gerichtlicher Rechtsbehelf in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht war leider nicht erfolgreich. Sie haben jetzt je nach Art der gerichtlichen Entsch...mehr

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FF 09/2023, Keine Wiederein... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche aus einem gewerblichen Mietverhältnis geltend. Durch Urt. v. 22.8.2022 hat das Landgericht die Beklagte verurteilt, an den Kläger Beträge von 19.872,35 EUR und 18.118,17 EUR jeweils nebst Zinsen zu zahlen, und die weitergehende Klage abgewiesen. Das Urteil wurde der Beklagten zu Händen ihres Prozessbevollmächtigten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das FA hat den für die Besteuerung maßgebenden Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§ 88 Abs 1 AO; vgl dazu im Einzelnen AEAO zu § 88); wegen der Prüfungsgrundsätze bei der > Außenprüfung vgl § 199 AO. Dies gilt für das gesamte Besteuerungsverfahren, dh auch bei Entscheidungen iRd > Billigkeit. Das FA bestimmt nach eigenem pflichtgemäßen ...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 5.3 Vorgetäuschter Eigenbedarf

Ebenso können sich Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Nutzungswunsches aus einem früher vorgetäuschten Eigenbedarf ergeben.[1] Praxis-Beispiel Vorgetäuschte Eigenbedarfsgründe Wird der behauptete Selbstnutzungswunsch nach der Räumung nicht realisiert, liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben worden ist.[2] Gleiches gilt, wenn die Bedarfsperson die Wohnung...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.6 Räumungsvollstreckung

Die Prüfung, ob die Räumungsvollstreckung bei einem hochbetagten Mieter wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte darstellt im Sinne der Räumungsschutzvorschrift § 765a ZPO, ist nicht auf eine akute Lebensgefahr während des Räumungsvorgangs selbst zu beschränken. In die Beurteilung einzubeziehen sind auch schwerwiegende gesun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.3 Rechtliches Gehör

Rz. 8 Als allgemeiner Verfahrensgrundsatz gilt das Gebot des rechtlichen Gehörs auch im Beschwerdeverfahren. Ergeht die Entscheidung – wie i. d. R. – ohne mündliche Verhandlung (vgl. Rz. 17), muss gewährleistet sein, dass der Beschwerdegegner die Möglichkeit hat, sich zu der Beschwerde zu äußern, wenn die Entscheidung zu seinen Ungunsten geändert werden soll. Dem Beschwerdeg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.3 Entscheidung

Rz. 4 Das FG – beauftragendes oder ersuchendes FG bzw. das FG, dem der Urkundsbeamte angehört – entscheidet über die Erinnerung bei fakultativer mündlicher Verhandlung durch Beschluss. Der Beschluss ist zu begründen. Dem Antragsgegner ist vor der Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren.[1] Auch hier gilt das Verbot der Verböserung.[2] Wird der Erinnerung ganz oder z. T. st...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.1 Gegenvorstellung

Rz. 5 Die Gegenvorstellung – im prozessualen Bereich – ist ein Rechtsbehelf, mit dem sich der unterlegene Beteiligte gegen eine formell rechtskräftige Entscheidung mit dem Begehren wendet, dass das Gericht, das die Entscheidung getroffen hat (sog. iudex a quo), also ohne Anrufung der höheren Instanz, seine Entscheidung aufhebt oder abändert, weil ihm grobe Verfahrensfehler i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die FGO enthält lediglich unvollständige Regelungen über das Beschwerdeverfahren; eigene Regelungen enthalten: § 10 Abs. 3 FGO – Dreierbesetzung des BFH-Senats; § 113 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 FGO – Begründungspflicht für Beschlüsse; § 128 FGO – Statthaftigkeit der Beschwerde; § 129 FGO – Form und Frist, Empfangsstelle; § 130 FGO – Abhilfeentscheidung oder Vorlage an den BFH; § 131...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4.3 Bezeichnung des Rechtsfehlers

Rz. 20 Es besteht Begründungszwang. Die Voraussetzungen der Fehlerhaftigkeit der gerichtlichen Entscheidung müssen substanziiert dargelegt werden.[1] Dies erfordert bei der Rüge von Verfahrensfehlern die genaue Angabe der Tatsachen, die nach der Meinung des Rügenden den Mangel schlüssig ergeben. Es muss somit außer der Angabe der Tatsachen dargelegt werden, dass die angegrif...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Gegenvorstellung

Rz. 2 Unter Gegenvorstellung versteht man im prozessualen Bereich – ganz allgemein – einen formlosen Rechtsbehelf, mit dem eine Änderung oder Aufhebung einer an sich unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (sog. iudex a quo), also ohne Anrufung der höheren Instanz, erreicht werden soll. Grundlage ist das Petitionsrecht.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Anhörungsrügengesetz (AnhRügG) v. 9.12.2004[1] mit Wirkung ab 2005 eingefügt. Durch das Gesetz v. 12.12.2007[2] wurde mit Wirkung v. 1.7.2008 Abs. 2 S. 5 a. F. (Verweis auf den sog. Vertretungszwang nach § 62a FGO a. F.) als überflüssig gestrichen, da die Vertretungsbefugnisse in Verfahren vor dem BFH durch § 62 FGO n. F. neu geregelt wurde...mehr

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zfs 08/2023, Verletzung rec... / Leitsatz

1. Hat ein VN zu dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebenen Standort und der Art eines einen Scheunenbrand verursachenden Räucherofens in einer Vernehmung vor dem Berufungsgericht anderes als bislang vorgetragen bekundet, so darf dieses seine Entscheidung nicht auf diese Aussage stützen, ohne dem VR dazu ausdrücklich rechtliches Gehör gewährt zu haben. 2. Beschränkt ...mehr

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zfs 08/2023, Verletzung rec... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Die Beschwerde hat Erfolg. Sie führt gemäß § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das BG. [6] 1. Dieses hat die Inbetriebnahme des Räucherofens nicht als gefahrerhöhend angesehen, so dass sie der Bekl. nicht habe angezeigt werden müssen. Nach persönlicher Anhörung des Kl. sei das Berufungsgericht davon überzeugt,...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / bb) Präklusion (§ 106a SGG)

Rz. 48 Nach § 106a SGG kann der Vorsitzende dem Kläger eine Frist setzen zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt. Des Weiteren kann der Vorsitzende nach Abs. 2 einem Beteiligten (d.h. nicht nur dem Kläger, sondern auch der Beklagten!) unter Fristsetzung aufgeben, zu bestimmten Vorgängen...mehr

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zfs 08/2023, Gehörsverletzu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Sache ist entscheidungsreif. Über den Wiedereinsetzungsantrag, der nach § 342 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 3 Satz 1 OWiG vorrangig zu behandeln ist, wurde rechtskräftig entschieden. III. Die im Zulassungsantrag sowie zur Begründung der Rechtsbeschwerde erhobene Gehörsrüge genügt den formellen Anforderungen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i...mehr

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zfs 08/2023, Zur Beiziehung... / 2 Aus den Gründen:

[9] Die Revision ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, soweit darin zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist, und in diesem Umfang zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [10] I. Das Berufungsgericht hat – soweit in der Revisionsinstanz von Relevanz – zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: ...mehr

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AGS 08/2023, Eingang eines ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Etwas schnell, wahrscheinlich aus der Hüfte, geschossen hat hier das AG. Wenn man den Sachverhalt liest, fragt man sich, wie das AG angesichts der – zitierten – höchstrichterlichen Rspr. darauf kommen konnte, dass der Fristverlängerungsantrag nicht mehr rechtzeitig war. Der Antrag war vor Fristablauf eingegangen, sodass er zu bescheiden war. Fristablauf ist am letzten Tag de...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Beweisführung

Rz. 390 Dabei kann der Anspruch auf rechtliches Gehör eine wichtige Rolle spielen. Das Gericht hat alle gebotenen Beweismöglichkeiten auszuschöpfen. Hat ein Gespräch allein zwischen den Parteien stattgefunden (Vier-Augen-Gespräch), kann für die für den Inhalt beweisbelastete Partei Beweis antreten, indem sie ihre eigene Anhörung oder Vernehmung beantragt. Dies gilt auch, wen...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XI. Beweis- und Sachvortragsverwertungsverbote

Rz. 119 Weder die Zivilprozessordnung noch das Arbeitsgerichtsgesetz enthalten Bestimmungen, die die Verwertbarkeit von Erkenntnissen oder Beweismitteln einschränken, die eine Arbeitsvertragspartei rechtswidrig erlangt hat. Vielmehr gebieten der Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG und der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) grundsätzlich die B...mehr

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zfs 08/2023, Gehörsverletzu... / Leitsatz

1. Ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG muss sich mit möglichen Entschuldigungsgründen des Betroffenen auseinandersetzen. 2. Wird ein Terminsverlegungsantrag des Verteidigers weder durch Beschluss zurückgewiesen noch in einem Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG erwähnt, liegt in dieser Nichtberücksichtigung bzw. Nichterörterung des Entschuldigungsvorbringens nicht ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / u) Beweisführung

Rz. 1270 In den beiden Anti-Mobbing-Urteilen der 5. Kammer des LAG Thüringen (v. 10.4.2001, NZA-RR 2001, 358 u. v. 15.2.2001, NZA-RR 2001, 580) sind in der Konsequenz der von Verfassungs wegen gebotenen staatlichen Schutzpflicht zugunsten der Mobbingopfer erhebliche Beweiserleichterungen angenommen worden. Nach dieser Rspr. können bei schlüssiger Darlegung eines Mobbingsachv...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

Rz. 1227 Unabhängig davon, ob es sich bei dem Mobber um den Arbeitgeber, um Vorgesetzte oder Arbeitskollegen handelt, hat der Arbeitnehmer gegen den Mobber in analoger Anwendung der §§ 12, 862, 1004 BGB einen Anspruch auf künftige Unterlassung (LAG Thüringen v. 10.4.2001, NZA-RR 2001, 351 ff.; LAG Stuttgart v. 27.7.2001 – 5 Sa 72/01, n.v.). Die hierfür erforderliche Wiederho...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1 Steuerstrafverfahren

S 8.1.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit 1Sachlich zuständig ist nach §§ 386 Abs. 2, 387 Abs. 1 AO die Familienkasse, soweit sie das Kindergeld festzusetzen hat, wenn die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt. 2Die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse im Strafverfahren richtet sich nach §§ 386 Abs. 1 Satz 2, 388 AO. 3Durch § 389 i.V.m. § 386 Abs. 1 Satz 2 A...mehr