Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / 9 Streitigkeiten

Ordentliches Klageverfahren Lehnt der Arbeitgeber die Erteilung des beantragten Urlaubs ohne zureichende Gründe ab, steht dem Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurteilung zu (s. o.). Der Arbeitnehmer muss vielmehr seinen Urlaubsanspruch gerichtlich geltend machen. Es steht ihm hierbei zunächst die Leistungsklage im ordentlichen Klageverfahren zur Verfügung. Der Zulässigkeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 400 AO regelt die Befugnis der Finanzbehörde zur Beendigung des Strafverfahrens durch den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Diese Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 386 Abs. 2 AO und § 399 Abs. 1 AO zu sehen. Die Kompetenz der Finanzbehörde zur Beantragung eines Strafbefehls ist nicht gegeben, wenn im Ermittlungsverfahren ein Haftbefehl oder ein Unterbringungsb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3.2 Zustellung des Strafbefehls

Rz. 29 Der Strafbefehl ist dem Angeklagten zuzustellen.[1] Soweit sich im Ermittlungsverfahren bereits ein Verteidiger legitimiert hat, ist dieser Zustelladressat[2]; der Angeklagte erhält zusätzlich formlos eine Abschrift.[3] Hält sich der Angeklagte im Ausland auf, so erfolgt die Zustellung nach Art. 52 Abs. 1 S. 2 SDÜ, bzw. nach Art. 5 Abs. 1 EuRHübK[4] durch direkte Zust...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ladungssicherung auf Straße... / 1.2 Straßenverkehrsordnung

Die Forderungen der Straßenverkehrsordnung dienen dem Schutz aller Personen, die sich im öffentlichen Verkehrsbereich befinden. Maßgeblich für die Ladungssicherung sind die §§ 22 und 23 StVO. Der § 22 Abs. 1 StVO lautet wie folgt: "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.4 Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Rz. 26 Die Verletzung des rechtlichen Gehörs muss innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (bzw. der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde) schlüssig gerügt werden.[1] Dazu ist die Angabe der Tatsachen erforderlich, aus denen sich die Gehörsverletzung ergibt.[2] Bei den Rügeanforderungen ist danach zu unterscheiden, ob sich die Gehörsverletzung nur auf einzelne Fe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.2 Versagung des rechtlichen Gehörs

Rz. 17 Die Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs bedeutet insbesondere, dass das FG gem. § 96 Abs. 2 FGO seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweismittel zugrunde legen darf, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten[1]; der Beteiligte muss Gelegenheit haben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweismitteln zu äußern. dass das FG – über d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.3 Entscheidungserheblichkeit

Rz. 23 Hat das FG einem Beteiligten die Möglichkeit verwehrt, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt überhaupt – dem Gesamtergebnis des Verfahrens[1] – zu äußern, besteht die unwiderlegliche Vermutung nach Nr. 3, dass die Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht, z. B. wenn der Kläger versehentlich zur mündlichen Verhandlung nicht geladen war oder ein begründet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Rechtsschutzgarantie[1] sichert den Zugang zum Verfahren. Das Recht auf Gehör gewährleistet den angemessenen Ablauf des Verfahrens. Wer bei Gericht formell ankommt, soll auch substanziell ankommen, also wirklich gehört werden. Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz ist für jedes Geric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Vorausgegangene unanfechtbare Entscheidungen (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 hat der BFH als Revisionsgericht grds. auch die Entscheidungen des FG zu überprüfen, die dem Urteil vorausgegangen sind und die vorweggenommene Teile des FG-Urteils darstellen (Abs. 2 Hs. 1). Für die Rechtmäßigkeit dieser Vorentscheidungen ist deren Ergebnis, nicht die Begründung maßgebend. Rz. 8 Die Regelung gilt für das Beschwerdeverfahren entsprechend.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.6 Einzelfälle

Rz. 31 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann verletzt sein, wenn das FG eingereichte Schriftsätze oder das Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis nimmt[1], auch wenn der rechtzeitig eingegangene Schriftsatz dem FG verspätet vorgelegt wurde[2]; es sei denn, der Beteiligte kommt seiner prozessualen Verantwortung nicht nach[3]; das FG entscheidet, ohne dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 5.2 Einzelfälle

Rz. 36 Dem Schutzzweck entsprechend ist § 119 Nr. 4 FGO weit auszulegen. Ein Mangel in der Vertretung liegt z. B. vor, wenn der Beteiligte deshalb nicht zu Wort kommen konnte, weil er z. B. keinen gesetzlichen Vertreter hatte oder zu Unrecht als prozessfähig angesehen worden ist.[1] Das gilt auch für die Fälle mangelnder Prozessführungsbefugnis oder mangelnder Beteiligungsfäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.5.3 Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens, gegen den Akteninhalt

Rz. 54 Mit der Rüge, das FG habe nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt und gegen den Inhalt der Akten verstoßen, wird i. d. R. eine Verletzung des § 96 Abs. 1 FGO (Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens) geltend gemacht.[1] Das FG ist danach insbesondere verpflichtet, den Inhalt der vorgelegten Akten und den Vortrag der Verfahrensbeteiligten (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.5.2 Verletzung der Hinweispflicht

Rz. 52 Die Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO betrifft weniger die Sachaufklärung durch das FG, sondern das verfassungsrechtliche Gebot eines fairen Verfahrens, effektiven Rechtsschutzes und das Verbot von Überraschungsentscheidungen[1] durch entsprechenden Schutz und Hilfestellung durch das Gericht.[2] Inhalt und Umfang dieser Hinweispflichten sind von der Sach- und Rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Beiladung

Rz. 5 Zur Beiladung s. Kommentierung zu § 60 FGO. Die Möglichkeit der Beiladung im Revisionsverfahren nach Abs. 1 S. 2 betrifft nur notwendige Beiladungen gem. § 60 Abs. 3 S. 1 FGO.[1] Einfache Beiladungen nach § 60 Abs. 1 FGO zum Revisionsverfahren sind ausgeschlossen.[2] Zum Verfahren vom FG Beigeladene sind auch Beteiligte des Revisionsverfahrens.[3] Die vom FG beschlossen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Kurzbegründung (S. 3, 4)

Rz. 6 S. 3 sieht vor, dass der Beschluss eine kurze Begründung enthalten soll. Die Voraussetzungen des Verfahrens nach § 126a FGO sind in dem Beschluss festzustellen. Dies gilt auch dann, wenn von einer Begründung ganz abgesehen wird. Aus der Begründung müssen die Beteiligten erkennen können, aus welchen Gründen der BFH die Revision als unbegründet ansieht. Dazu können wenige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6 Rechtsstellung des zum Revisionsverfahren Beigetretenen

Rz. 11 Die beigetretene Behörde erlangt mit ihrem Beitritt die Rechtsstellung eines Beteiligten. Sie hat damit das Recht auf Akteneinsicht, Anspruch auf rechtliches Gehör, kann Antrag auf mündliche Verhandlung stellen oder auf mündliche Verhandlung verzichten, ist zum Termin zu laden und am Schriftsatzaustausch zu beteiligen. Herren des Verfahrens mit Dispositionsbefugnis bl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 7.1 Fehlen von Entscheidungsgründen

Rz. 40 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das FG, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen (sog. Beachtenspflicht). Ein Fehlen der Entscheidungsgründe i. S. d. § 119 Nr. 6 FGO liegt daher nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3.§ 78 FGO – Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine versagte Akteneinsicht

Versagt das FG einen Antrag eines neu bestellten Prozessbevollmächtigten eines Klägers auf Akteneinsicht ohne rechtlich anzuerkennenden Grund, verletzt es den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör. Im Streitfall rügten die Kläger im Rahmen ihrer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das klageabweisende Urteil des FG die Verletzung ihres rechtlichen Gehörs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / 3. Das Kostenverzeichnis

Rz. 29 Das Kostenverzeichnis (KV) hat 2 Teile. Teil 1 behandelt die Gebühren, Teil 2 die Auslagen. Teil 1 ist in Hauptabschnitte, Abschnitte und Unterabschnitte eingeteilt. Die Hauptabschnitte in Teil 1 behandeln die Gebühren für folgende Verfahren:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / 2. Inhaltsübersicht

Rz. 28 Das FamGKG regelt die Entstehung und Höhe der Gerichtskosten in Familiensachen. Der Gesetzesteil des FamGKG hat 9 Abschnitte, die wiederum teilweise in Unterabschnitte aufgeteilt sind.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Anhörung/Parteivernehmung des Bevollmächtigten

Rz. 167 Es gibt zudem noch eine prozessuale Möglichkeit, mit der sich ein redlicher Bevollmächtigter vom Vorwurf, er habe vereinnahmte Gelder nicht ausgekehrt, entlasten kann: Da Streitigkeiten um den richtigen Gebrauch der Vollmacht überwiegend familiäre Streitigkeiten sind, neigen viele Gerichte dazu, einen frühen ersten Temin zu bestimmen, zu dem das persönliche Erscheinen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält – mit Ausnahme des Abs. 4 – die Rahmensätze und Gegenstandswerte für die wichtigsten vorkommenden Steuererklärungen, Anmeldungen und Anträge (soweit nicht in § 23 erfasst). Fehlt ein Gebührentatbestand, ist gem. § 2 eine ähnliche Vergütungsvorschrift sinngemäß anzuwenden (z. B. bei Schaffung neuer Erklärungs- oder Anmeldepflichten), vgl. § 2 – Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2 Besonderheiten des AdV-Verfahrens

Rz. 47 Das AdV-Verfahren ist ein auf eine vorläufige Entscheidung (s. Rz. 18) gerichtetes Nebenverfahren, zu dem auf eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache gerichteten Einspruchs- bzw. Klageverfahren.[1] Von diesem Hauptverfahren ergibt sich aber nicht nur eine inhaltliche (s. Rz. 80), sondern auch eine verfahrensmäßige Abhängigkeit. Der rechtskräftige Abschluss des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Rechtliches Gehör

Rz. 226 Den Beteiligten ist im Verfahren rechtliches Gehör zu gewähren. Hat das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren Akten eines dritten Verfahrens beigezogen und will es deren Inhalt für die Entscheidung verwerten, so verlangt der Anspruch auf rechtliches Gehör, dass den Beteiligten die Tatsache der Aktenbeiziehung mitgeteilt und ihnen zumindest Gelegenheit gegeben wird...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Rz. 37 aa) Recht auf Kenntniserhalt Rz. 38 Das Recht auf Kenntnisnahme erstreckt sich auf das gesamte Tatsachenmaterial, das das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will.[14] Dazu gehören vor allem das Vorbringen anderer Beteiligter, das Ergebnis der Anhörung anderer Beteiligter, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, insbesondere ärztliche Atteste, und auch beigez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Anspruch auf rechtliches Gehör

a) Grundsätzliches Rz. 36 Sowohl der formell als auch der materiell Beteiligte genießen im FamFG-Verfahren den Anspruch auf rechtliches Gehör. Dieser ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG , der unmittelbar geltendes Recht für alle Verfahrensarten darstellt.[13] b) Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör Rz. 37 aa) Recht auf Kenntniserhalt Rz. 38 Das Recht auf Kenntnisnahme erstre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Teilungsversteigerung / a) Gewährung rechtlichen Gehörs

Rz. 51 Ob dem Antragsgegner vor Anordnung der Teilungsversteigerung gem. Art. 103 Abs. 1 GG durch Zusendung einer Abschrift des Antrags rechtliches Gehör zu gewähren ist, ist umstritten. Rz. 52 Die Pflicht zur vorherigen Gewährung rechtlichen Gehörs kann nicht mit dem Argument verneint werden, durch die Verfahrensanordnung geschehe nichts Endgültiges, der Anordnungsbeschluss ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / ff) Berücksichtigungspflicht

Rz. 47 Mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör korrespondiert die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen des Beteiligten auch zu berücksichtigen.[18] Verstöße können im Rechtsmittelverfahren als Verfahrensfehler gerügt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass bei der Beschwerde das Oberlandesgericht als Tatsacheninstanz den Fehler durch Nachholung heilen kann.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / h) Wirksamwerden der nachlassgerichtlichen Genehmigung

Rz. 589 Der Genehmigungsbeschluss wird mit seiner Rechtskraft wirksam. Dies ist mit der Entscheidung auszusprechen, § 40 Abs. 2 FamFG. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen, § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG. Sie beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, § 63 Abs. 3 FamFG. Allerdings hindert die Versäumung der ordnungsgemäßen Beteiligung etwaiger unbekannter Erben du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / dd) Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit

Rz. 44 Als weiteres Mittel zur Sicherung des Anspruchs auf rechtliches Gehör haben die Beteiligten im FamFG-Verfahren ein Recht auf Teilnahme an der Beweisaufnahme, sofern diese im Strengbeweisverfahren durchgeführt wird. Der Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit[16] umfasst neben dem Anwesenheits- auch ein Fragerecht bei der Beweisaufnahme. Ist ein Beteiligter an der Teil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Antrag auf Akteneinsicht

Rz. 42 Muster 7.6: Antrag auf Akteneinsicht Muster 7.6: Antrag auf Akteneinsicht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag des _________________________ Namens und im Auftrag meiner Mandantin _________________________ beantrage ich, mir Akteneinsicht in die Nachlassakten zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Grundsätzliches

Rz. 36 Sowohl der formell als auch der materiell Beteiligte genießen im FamFG-Verfahren den Anspruch auf rechtliches Gehör. Dieser ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG , der unmittelbar geltendes Recht für alle Verfahrensarten darstellt.[13]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Schiedsverfahren in Er... / II. Sachliche Grenzen des Schiedsverfahrens

Rz. 49 Das Schiedsverfahren erfährt folgende Grenzen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Muster: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht

Rz. 43 Muster 7.7: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht Muster 7.7: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / ee) Muster: Ersuchen um Übersendung einer Protokollabschrift

Rz. 46 Muster 7.8: Ersuchen um Übersendung einer Protokollabschrift Muster 7.8: Ersuchen um Übersendung einer Protokollabschrift An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag des _________________________ Nachdem es weder meiner Mandantin noch mir möglich war, bei dem Termin de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Recht auf Kenntniserhalt

Rz. 38 Das Recht auf Kenntnisnahme erstreckt sich auf das gesamte Tatsachenmaterial, das das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will.[14] Dazu gehören vor allem das Vorbringen anderer Beteiligter, das Ergebnis der Anhörung anderer Beteiligter, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, insbesondere ärztliche Atteste, und auch beigezogene Akten. Gewährt wird dieses Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / II. Unterschiede zwischen Erbenfeststellungsklage und Erbscheinsverfahren

Rz. 7 Zunächst ist ein elementarer Unterschied zwischen Zivilprozess einerseits und Erbscheinsverfahren andererseits festzustellen: Die Parteien des Zivilprozesses sind der Kläger und der Beklagte (formeller Parteibegriff). Die Beteiligten des Erbscheinsverfahrens nennt das FamFG und unterscheidet zwischen "Muss-Beteiligten" und "Kann-Beteiligten" unter Aufgabe der bisherige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / b) Erbscheinserteilung auf Antrag des Gläubigers

Rz. 21 Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, so kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines endgültig vollstreckbaren Titels ist – sogar das Erbscheinserteilungsverfahren betreiben.[16] Er hat ein eigenes Antragsrecht nach §§ 792, 896 ZPO und kann sogar die nach § 352 Abs. 3 FamFG erforderliche eidesstattliche Versicherung abgeben (vgl. Muster Rdn 43).[17] Dies gilt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / d) Bedeutung des Beteiligtenbegriffs

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Betreiben des Erbscheinserteilungsverfahrens

Rz. 22 Mit § 352a Abs. 2 FamFG ist es den Erben ermöglicht, einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten, weil die genaue Erbquote vor allem interne Bedeutung innerhalb der Erbengemeinschaft hat.[21] Nach der Ansicht des OLG Düsseldorf genügt es für die Erteilung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Handelsregister und Er... / c) Zuständigkeit

Rz. 19 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / cc) Zuständigkeit

Rz. 39 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Allgemeines

Rz. 27 Von zentraler Bedeutung für das Verfahren ist der Beteiligtenbegriff. Anders als im Zivilprozess stehen sich nicht zwei oder mehrere Parteien gegenüber; im FamFG-Verfahren kann eine Vielzahl von Personen beteiligt sein, deren Interessen nicht notwendig unterschiedlich sein müssen. Derjenige, der Beteiligter ist, genießt verfahrensrechtliche Privilegien. So hat er Anspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Die einzelnen Stufen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 293 Zur Bestimmtheit eines Auskunftstitels hat das OLG Hamburg im Zusammenhang mit einem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB entschieden OLG Hamburg FamRZ 1988, 1213:[321] Zitat Enthält ein Auskunftstitel gem. § 2314 BGB zulässigerweise keine näheren Angaben über Art und Weise der Auskunft, so hat der Gläubiger diese Angaben im Vollstreckungsantrag nachzuholen. In einem solch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / cc) Zuständigkeit

Rz. 61 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 10. Rechte des Antragsgegners

Rz. 605 Grundsätzlich ist dem Antragsgegner rechtliches Gehör zu gewähren, lediglich im Falle dringender Gefahr (§ 486 Abs. 3 ZPO) kann davon abgesehen werden. Der Antragsgegner hat das Recht, eigene Anträge zu stellen. Die Einwendungen beschränken sich auf das Verfahrensrecht:[745]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten in die Nachlassakten

Rz. 106 Da der Pflichtteilsberechtigte ein berechtigtes Interesse daran hat, sich Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und damit von der Höhe seines Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen, umfasst das Recht auf Akteneinsicht auch die Nachlassaufstellung. Dass diese Aufstellung für einen anderen Zweck erstellt wurde, steht dem berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Begriffe

Rz. 132 Artikel 3 EuGüVO Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruckmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Vergütungsfest... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des VG München bedarf einiger Anmerkungen. 1. Festsetzung der Gebühren Zutreffend hat das VG München die Zulässigkeit der Vergütungsfestsetzung bejaht. Infolge der Kündigung des Anwaltsvertrages durch die hierzu von der Klägerin bevollmächtigte Rechtsanwältin war der Auftrag der Antragsteller erledigt und damit die Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 erster Fall RV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 7 Das Recht auf Einsicht in FG-Akten ist in §§ 13 ff. FamFG geregelt. Rz. 8 Für alle FG-Verfahren – und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren – unterscheidet § 13 FamFG danach, ob die Akteneinsicht von einem Verfahrensbeteiligten oder von einem Dritten begehrt wird. Nach § 13 Abs. 1 FamFG können die Beteiligten die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einseh...mehr