Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.5.2 Verletzung der Hinweispflicht

Rz. 52 Die Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO betrifft weniger die Sachaufklärung durch das FG, sondern das verfassungsrechtliche Gebot eines fairen Verfahrens, effektiven Rechtsschutzes und das Verbot von Überraschungsentscheidungen[1] durch entsprechenden Schutz und Hilfestellung durch das Gericht.[2] Inhalt und Umfang dieser Hinweispflichten sind von der Sach- und Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Beiladung

Rz. 5 Zur Beiladung s. Kommentierung zu § 60 FGO. Die Möglichkeit der Beiladung im Revisionsverfahren nach Abs. 1 S. 2 betrifft nur notwendige Beiladungen gem. § 60 Abs. 3 S. 1 FGO.[1] Einfache Beiladungen nach § 60 Abs. 1 FGO zum Revisionsverfahren sind ausgeschlossen.[2] Zum Verfahren vom FG Beigeladene sind auch Beteiligte des Revisionsverfahrens.[3] Die vom FG beschlossen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Kurzbegründung (S. 3, 4)

Rz. 6 S. 3 sieht vor, dass der Beschluss eine kurze Begründung enthalten soll. Die Voraussetzungen des Verfahrens nach § 126a FGO sind in dem Beschluss festzustellen. Dies gilt auch dann, wenn von einer Begründung ganz abgesehen wird. Aus der Begründung müssen die Beteiligten erkennen können, aus welchen Gründen der BFH die Revision als unbegründet ansieht. Dazu können wenige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6 Rechtsstellung des zum Revisionsverfahren Beigetretenen

Rz. 11 Die beigetretene Behörde erlangt mit ihrem Beitritt die Rechtsstellung eines Beteiligten. Sie hat damit das Recht auf Akteneinsicht, Anspruch auf rechtliches Gehör, kann Antrag auf mündliche Verhandlung stellen oder auf mündliche Verhandlung verzichten, ist zum Termin zu laden und am Schriftsatzaustausch zu beteiligen. Herren des Verfahrens mit Dispositionsbefugnis bl...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 7.1 Fehlen von Entscheidungsgründen

Rz. 40 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das FG, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen (sog. Beachtenspflicht). Ein Fehlen der Entscheidungsgründe i. S. d. § 119 Nr. 6 FGO liegt daher nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3.§ 78 FGO – Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine versagte Akteneinsicht

Versagt das FG einen Antrag eines neu bestellten Prozessbevollmächtigten eines Klägers auf Akteneinsicht ohne rechtlich anzuerkennenden Grund, verletzt es den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör. Im Streitfall rügten die Kläger im Rahmen ihrer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das klageabweisende Urteil des FG die Verletzung ihres rechtlichen Gehörs. ...mehr

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§ 1 Allgemeines / 3. Das Kostenverzeichnis

Rz. 29 Das Kostenverzeichnis (KV) hat 2 Teile. Teil 1 behandelt die Gebühren, Teil 2 die Auslagen. Teil 1 ist in Hauptabschnitte, Abschnitte und Unterabschnitte eingeteilt. Die Hauptabschnitte in Teil 1 behandeln die Gebühren für folgende Verfahren:mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Inhaltsübersicht

Rz. 28 Das FamGKG regelt die Entstehung und Höhe der Gerichtskosten in Familiensachen. Der Gesetzesteil des FamGKG hat 9 Abschnitte, die wiederum teilweise in Unterabschnitte aufgeteilt sind.mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Anhörung/Parteivernehmung des Bevollmächtigten

Rz. 167 Es gibt zudem noch eine prozessuale Möglichkeit, mit der sich ein redlicher Bevollmächtigter vom Vorwurf, er habe vereinnahmte Gelder nicht ausgekehrt, entlasten kann: Da Streitigkeiten um den richtigen Gebrauch der Vollmacht überwiegend familiäre Streitigkeiten sind, neigen viele Gerichte dazu, einen frühen ersten Temin zu bestimmen, zu dem das persönliche Erscheinen...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält – mit Ausnahme des Abs. 4 – die Rahmensätze und Gegenstandswerte für die wichtigsten vorkommenden Steuererklärungen, Anmeldungen und Anträge (soweit nicht in § 23 erfasst). Fehlt ein Gebührentatbestand, ist gem. § 2 eine ähnliche Vergütungsvorschrift sinngemäß anzuwenden (z. B. bei Schaffung neuer Erklärungs- oder Anmeldepflichten), vgl. § 2 – Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2 Besonderheiten des AdV-Verfahrens

Rz. 47 Das AdV-Verfahren ist ein auf eine vorläufige Entscheidung (s. Rz. 18) gerichtetes Nebenverfahren, zu dem auf eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache gerichteten Einspruchs- bzw. Klageverfahren.[1] Von diesem Hauptverfahren ergibt sich aber nicht nur eine inhaltliche (s. Rz. 80), sondern auch eine verfahrensmäßige Abhängigkeit. Der rechtskräftige Abschluss des ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Rechtliches Gehör

Rz. 226 Den Beteiligten ist im Verfahren rechtliches Gehör zu gewähren. Hat das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren Akten eines dritten Verfahrens beigezogen und will es deren Inhalt für die Entscheidung verwerten, so verlangt der Anspruch auf rechtliches Gehör, dass den Beteiligten die Tatsache der Aktenbeiziehung mitgeteilt und ihnen zumindest Gelegenheit gegeben wird...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Rz. 37 aa) Recht auf Kenntniserhalt Rz. 38 Das Recht auf Kenntnisnahme erstreckt sich auf das gesamte Tatsachenmaterial, das das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will.[14] Dazu gehören vor allem das Vorbringen anderer Beteiligter, das Ergebnis der Anhörung anderer Beteiligter, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, insbesondere ärztliche Atteste, und auch beigez...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Anspruch auf rechtliches Gehör

a) Grundsätzliches Rz. 36 Sowohl der formell als auch der materiell Beteiligte genießen im FamFG-Verfahren den Anspruch auf rechtliches Gehör. Dieser ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG , der unmittelbar geltendes Recht für alle Verfahrensarten darstellt.[13] b) Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör Rz. 37 aa) Recht auf Kenntniserhalt Rz. 38 Das Recht auf Kenntnisnahme erstre...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Gewährung rechtlichen Gehörs

Rz. 51 Ob dem Antragsgegner vor Anordnung der Teilungsversteigerung gem. Art. 103 Abs. 1 GG durch Zusendung einer Abschrift des Antrags rechtliches Gehör zu gewähren ist, ist umstritten. Rz. 52 Die Pflicht zur vorherigen Gewährung rechtlichen Gehörs kann nicht mit dem Argument verneint werden, durch die Verfahrensanordnung geschehe nichts Endgültiges, der Anordnungsbeschluss ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / ff) Berücksichtigungspflicht

Rz. 47 Mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör korrespondiert die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen des Beteiligten auch zu berücksichtigen.[18] Verstöße können im Rechtsmittelverfahren als Verfahrensfehler gerügt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass bei der Beschwerde das Oberlandesgericht als Tatsacheninstanz den Fehler durch Nachholung heilen kann.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / h) Wirksamwerden der nachlassgerichtlichen Genehmigung

Rz. 589 Der Genehmigungsbeschluss wird mit seiner Rechtskraft wirksam. Dies ist mit der Entscheidung auszusprechen, § 40 Abs. 2 FamFG. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen, § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG. Sie beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, § 63 Abs. 3 FamFG. Allerdings hindert die Versäumung der ordnungsgemäßen Beteiligung etwaiger unbekannter Erben du...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / dd) Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit

Rz. 44 Als weiteres Mittel zur Sicherung des Anspruchs auf rechtliches Gehör haben die Beteiligten im FamFG-Verfahren ein Recht auf Teilnahme an der Beweisaufnahme, sofern diese im Strengbeweisverfahren durchgeführt wird. Der Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit[16] umfasst neben dem Anwesenheits- auch ein Fragerecht bei der Beweisaufnahme. Ist ein Beteiligter an der Teil...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Antrag auf Akteneinsicht

Rz. 42 Muster 7.6: Antrag auf Akteneinsicht Muster 7.6: Antrag auf Akteneinsicht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag des _________________________ Namens und im Auftrag meiner Mandantin _________________________ beantrage ich, mir Akteneinsicht in die Nachlassakten zu...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Grundsätzliches

Rz. 36 Sowohl der formell als auch der materiell Beteiligte genießen im FamFG-Verfahren den Anspruch auf rechtliches Gehör. Dieser ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG , der unmittelbar geltendes Recht für alle Verfahrensarten darstellt.[13]mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / II. Sachliche Grenzen des Schiedsverfahrens

Rz. 49 Das Schiedsverfahren erfährt folgende Grenzen:mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Muster: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht

Rz. 43 Muster 7.7: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht Muster 7.7: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, le...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / ee) Muster: Ersuchen um Übersendung einer Protokollabschrift

Rz. 46 Muster 7.8: Ersuchen um Übersendung einer Protokollabschrift Muster 7.8: Ersuchen um Übersendung einer Protokollabschrift An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag des _________________________ Nachdem es weder meiner Mandantin noch mir möglich war, bei dem Termin de...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Recht auf Kenntniserhalt

Rz. 38 Das Recht auf Kenntnisnahme erstreckt sich auf das gesamte Tatsachenmaterial, das das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will.[14] Dazu gehören vor allem das Vorbringen anderer Beteiligter, das Ergebnis der Anhörung anderer Beteiligter, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, insbesondere ärztliche Atteste, und auch beigezogene Akten. Gewährt wird dieses Re...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / II. Unterschiede zwischen Erbenfeststellungsklage und Erbscheinsverfahren

Rz. 7 Zunächst ist ein elementarer Unterschied zwischen Zivilprozess einerseits und Erbscheinsverfahren andererseits festzustellen: Die Parteien des Zivilprozesses sind der Kläger und der Beklagte (formeller Parteibegriff). Die Beteiligten des Erbscheinsverfahrens nennt das FamFG und unterscheidet zwischen "Muss-Beteiligten" und "Kann-Beteiligten" unter Aufgabe der bisherige...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Erbscheinserteilung auf Antrag des Gläubigers

Rz. 21 Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, so kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines endgültig vollstreckbaren Titels ist – sogar das Erbscheinserteilungsverfahren betreiben.[16] Er hat ein eigenes Antragsrecht nach §§ 792, 896 ZPO und kann sogar die nach § 352 Abs. 3 FamFG erforderliche eidesstattliche Versicherung abgeben (vgl. Muster Rdn 43).[17] Dies gilt...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / d) Bedeutung des Beteiligtenbegriffs

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Betreiben des Erbscheinserteilungsverfahrens

Rz. 22 Mit § 352a Abs. 2 FamFG ist es den Erben ermöglicht, einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten, weil die genaue Erbquote vor allem interne Bedeutung innerhalb der Erbengemeinschaft hat.[21] Nach der Ansicht des OLG Düsseldorf genügt es für die Erteilung d...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / c) Zuständigkeit

Rz. 19 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 10. Rechte des Antragsgegners

Rz. 605 Grundsätzlich ist dem Antragsgegner rechtliches Gehör zu gewähren, lediglich im Falle dringender Gefahr (§ 486 Abs. 3 ZPO) kann davon abgesehen werden. Der Antragsgegner hat das Recht, eigene Anträge zu stellen. Die Einwendungen beschränken sich auf das Verfahrensrecht:[745]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / cc) Zuständigkeit

Rz. 39 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Zuständigkeit

Rz. 61 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten in die Nachlassakten

Rz. 106 Da der Pflichtteilsberechtigte ein berechtigtes Interesse daran hat, sich Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und damit von der Höhe seines Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen, umfasst das Recht auf Akteneinsicht auch die Nachlassaufstellung. Dass diese Aufstellung für einen anderen Zweck erstellt wurde, steht dem berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten n...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Begriffe

Rz. 132 Artikel 3 EuGüVO Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruckmehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Allgemeines

Rz. 27 Von zentraler Bedeutung für das Verfahren ist der Beteiligtenbegriff. Anders als im Zivilprozess stehen sich nicht zwei oder mehrere Parteien gegenüber; im FamFG-Verfahren kann eine Vielzahl von Personen beteiligt sein, deren Interessen nicht notwendig unterschiedlich sein müssen. Derjenige, der Beteiligter ist, genießt verfahrensrechtliche Privilegien. So hat er Anspr...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Die einzelnen Stufen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 293 Zur Bestimmtheit eines Auskunftstitels hat das OLG Hamburg im Zusammenhang mit einem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB entschieden OLG Hamburg FamRZ 1988, 1213:[321] Zitat Enthält ein Auskunftstitel gem. § 2314 BGB zulässigerweise keine näheren Angaben über Art und Weise der Auskunft, so hat der Gläubiger diese Angaben im Vollstreckungsantrag nachzuholen. In einem solch...mehr

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AGS 07/2023, Vergütungsfest... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des VG München bedarf einiger Anmerkungen. 1. Festsetzung der Gebühren Zutreffend hat das VG München die Zulässigkeit der Vergütungsfestsetzung bejaht. Infolge der Kündigung des Anwaltsvertrages durch die hierzu von der Klägerin bevollmächtigte Rechtsanwältin war der Auftrag der Antragsteller erledigt und damit die Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 erster Fall RV...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden. Rz. 250 Sch...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / aa) Vergütung

Rz. 199 Der Nachlasspfleger erhält eine Vergütung und Aufwendungsersatz, wenn er wirksam bestellt wurde. Die Ansprüche bestehen auch bei zu Unrecht angeordneter und durch das Beschwerdegericht aufgehobener Pflegschaft (vgl. Rdn 146). Rz. 200 Die Vergütung wird durch das Nachlassgericht festgesetzt. Antragsberechtigt sind der Nachlasspfleger und der Erbe, § 292 Abs. 1 FamFG. S...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 7 Das Recht auf Einsicht in FG-Akten ist in §§ 13 ff. FamFG geregelt. Rz. 8 Für alle FG-Verfahren – und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren – unterscheidet § 13 FamFG danach, ob die Akteneinsicht von einem Verfahrensbeteiligten oder von einem Dritten begehrt wird. Nach § 13 Abs. 1 FamFG können die Beteiligten die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einseh...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Zuständigkeit

Rz. 42 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Einwendungen des Erben gegen den Festsetzungsantrag

Rz. 274 Muster 6.53: Einwendungen des Erben gegen den Festsetzungsantrag Muster 6.53: Einwendungen des Erben gegen den Festsetzungsantrag An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Az. _________________________ Gemäß anliegend...mehr

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AGS 07/2023, Unzulässigkeit... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Gestaffelte Wertfestsetzungen sind unzulässig Gestaffelte Streitwertfestsetzungen sind unzulässig. Dies gilt nicht nur in der Zivilgerichtsbarkeit, sondern auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und, soweit dort nach dem Streitwert abgerechnet wird, auch in der Sozialgerichtsbarkeit. Für die Zivilgerichtsbarkeit u.a.:mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / (1) Skepsis für "schwierige" Fälle?

In der modernen Kommunikationswissenschaft heißt es: "Das Medium ist die Botschaft."[52] Gemeint ist, dass das Medium das Kommunikationsverhalten verändert.[53] Ausgehend von dieser Erkenntnis müssen potenzielle Schwächen des Mediums Videoverhandlung, etwa Linearität und Partizipationshürden, aktiv überwunden werden, um eine "gute Kommunikation" zu erreichen.[54] Dies verlan...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 4.1 Deklarationssituation: Vermeidung Steuerhinterziehung

Wie bereits angeführt, existiert inzwischen ein BMF-Schreiben zu Kryptowährungen.[1] Zur Vermeidung einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO kommt der durch den BGH[2] konstruierten Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen eine große Bedeutung zu. Diese Pflicht bedeutet, dass er im Rahmen seiner Steuererklärung darauf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 5.6.2 Kassen-Nachschau: Zeitnah und ohne Ankündigung

Seit dem 1.1.2018 gilt die Kassen-Nachschau gem. § 146b AO. Dies ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte unter anderem im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.10 Offensichtliche rechtswidrige, besonders schwerwiegende Beeinträchtigung sonstiger Menschenrechte (§ 2 Abs. 2 Nr. 12 LkSG)

Definition: Die Auffangklausel der Nr. 12 ist aufgrund seiner fehlenden Bestimmtheit schwierig zu fassen. Es dürfte hierbei in erster Linie darum gehen, vor offensichtlich rechtswidrigen und schwerwiegenden Beeinträchtigungen von Individualrechten nicht die Augen zu verschließen. Für die Verbindung mit dem betreffenden Unternehmen ist dabei im Einklang mit den UN-Leitprinzip...mehr

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AGS 06/2023, Anhörungsrüge ... / II. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

Das BVerfG sieht die Verfassungsbeschwerde als – jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt – nicht zulässig an. Die Geschädigte habe den Rechtsweg noch nicht erschöpft. 1. Rechtswegerschöpfung Nach Auffassung des BVerfG genügte die Verfassungsbeschwerde nicht dem Gebot der Rechtswegerschöpfung. Die Anhörungsrüge nach § 33a S. 1 StPO zähle vorliegend zum Rechtsweg. Werde mit der Ve...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / 2. Keine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

Nach geltender Rechtsprechung des BGH kann durch den Beschwerdesenat die Rechtsbeschwerde grundsätzlich nicht nachträglich zugelassen werden,[43] sodass in der Praxis über diesen Weg kein effektiver Schutz für die Beteiligten besteht. Vielmehr ist mit der das Beschwerdeverfahren abschließenden Senatsentscheidung über die Frage zu befinden, ob die Voraussetzungen des § 70 Abs...mehr

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AGS 06/2023, Anhörungsrüge ... / Leitsatz

Wird mit der Verfassungsbeschwerde – ggf. lediglich der Sache nach – eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gem. § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG regelmäßig abhängig ist. Etwas anderes gilt, wenn das Anhörungsrügeverfahre...mehr