Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / 14. Keine nachträgliche Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht im Anhörungsrügeverfahren

Rz. 146 BGH, Urt. v. 16.9.2014 – VI ZR 55/14, VersR 2015, 82 Zitat ZPO §§ 318, 321a, 543 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 1 Lässt das Berufungsgericht auf eine Anhörungsrüge hin die Revision nachträglich zu, bindet die Zulassungsentscheidung das Revisionsgericht nicht, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Revision nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rec...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 106 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Revision des Klägers wandte sich mit Erfolg gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, der Kläger müsse sich im Rahmen der fiktiven Schadensberechnung die – im regelbesteuerten Fahrzeugerwerb vom 16.1.2014 enthaltene – Umsatzsteuer von 926,05 EUR anrechnen lassen. Auch die vom Berufungsgerich...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 163 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Allerdings ist die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders freigestellten Tatrichters. Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsät...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 46 Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, der Geschädigte sei im Regelfall berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Der Kraftfahrzeugsachverständige überschreite die Grenzen rechtlich zulässiger Preisgestaltung dabei nicht alleine dadurch, dass er eine an der Schadenshöhe orientierte an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die "Begrenzung" der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1a UStG

Rz. 79 Mit mWv 1.1.2021 wurde § 27a UStG um einen Abs. 1a ergänzt (Rz. 5). In diesem Absatz wird geregelt, dass das nach für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige FA die nach Abs. 1 S. 1 bis 3 des § 27a UStG erteilte USt-IdNr. "begrenzen" kann, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die USt-IdNr. zur Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1 Rechtliches Gehör

Rn 104 Eine vorherige Anhörung des Schuldners vor Anordnung von Sicherungsmaßnahmen ist nicht erforderlich.[279] Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus § 21 Abs. 3 Satz 1, der für die Haftanordnung die vorherige Anhörung des Betroffenen ausdrücklich vorschreibt (s.o. Rdn. 99). Weiterhin setzt die vorläufige Postsperre nach §§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 99 Abs. 1 Satz 2 gr...mehr

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zfs 11/2022, Erforderliche ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der gemäß § 79 Abs. 1 S. 2, § 80 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 OWiG statthafte und auch im Übrigen entsprechend § 80 Abs. 3 OWiG, § 79 Abs. 3 OWiG, §§ 341, 344, 345 StPO zulässige Antrag hat mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs Erfolg. Die die Übermittlung von Rohmessdaten betreffende Beanstandung versagt allerdings, weil sich dem Antragsvorbringen nicht hinrei...mehr

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zfs 11/2022, Erforderliche ... / Leitsatz

Verfolgt die beantragte Beweiserhebung das Ziel, die allein auf dem Messbild beruhende Einschätzung des Gerichts zu Art und Nutzungsweise eines elektronischen Geräts zu entkräften, darf ihr unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht in der Regel ein Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, so dass eine Ablehnung der Erweiterung der Beweisaufnahme verfahrensfehlerhaft i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Umfang möglicher Änderungen

Rn 1 Nach § 240 Satz 1 dürfen einzelne Regelungen des Insolvenzplans aufgrund der Erörterungen im Termin geändert werden, damit eine bessere Aussicht auf Annahme besteht.[1] In der Regel wird es sich bei Änderungen um einen Kompromiss zwischen den Vorstellungen des Vorlegenden und den Forderungen der Gläubiger handeln. Der Termin dient jedoch nicht der Erstellung eines völli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.3 Entschädigung des Gläubigers

Rn 86 Hat das Gericht eine Anordnung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 getroffen, führt dies zu einem beträchtlichen Eingriff in die Rechte des ab-/aussonderungsberechtigten Gläubigers. Trotzdem räumt das Gesetz dem betroffenen Gläubiger weder rechtliches Gehör, noch ein Rechtsmittel ein.[237] Er erhält jedoch einen wirtschaftlichen Ausgleich in Form einer Nutzungsausfallentschä...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Antragsrechte

Rn 7 Berechtigt zur Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind zum einen die Gläubiger, zum anderen der Schuldner. Rn 8 Zu beachten sind spezialgesetzliche Antragsrechte der Gläubiger und des Schuldners gemäß § 46b Abs. 1 KWG, § 3 Abs. 1 BspKG sowie § 88 Abs. 1 VAG. Nach diesen Vorschriften besteht bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Ba...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / bb) Rechtsprechung des BVerfG zur Neuregelung in (dem seit 1.7.2021 geltenden) § 68 Abs. 5 FamFG

Nach § 68 Abs. 5 FamFG finden § 68 Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 S. 1 keine Anwendung, wenn die Beschwerde ein Hauptsacheverfahren betrifft, in dem eine der folgenden Entscheidungen in Betracht kommt: 1. die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a BGB, 2. der Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 BGB oder 3. eine Verbleibensanordnung nach...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 1. Allgemeines

a) Wie bereits angesprochen ist das Bundesverfassungsgericht ein Bürgergericht, weil nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und § 90 Abs. 1 BVerfGG "jedermann" beschwerdeberechtigt ist. Es besteht zudem grundsätzlich kein Vertretungszwang, so dass die Bürgerinnen und Bürger die Verfassungsbeschwerde unmittelbar selbst erheben können. Die Ausnahme einer gebotenen Vertretung in einer m...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 2. Anforderungen an die Begründung

Ein weiterer, ebenfalls nicht immer hinreichend beachteter Umstand bei der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Akten des Ausgangsverfahrens zur Beurteilung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nicht beizieht. Es müssen deshalb in der Begründung sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen dargelegt werden. Die Anf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.2 Berechtigte

Rz. 6 Das Recht auf Gehör wird nur Beteiligten [1] eingeräumt (zum Begriff des Beteiligten vgl. § 78 Rz. 10ff.). Andere Personen (Dritte) können in einem fremden Verfahren keinen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs geltend machen. Es steht der Finanzbehörde allerdings frei, im Rahmen des Besteuerungsverfahrens auch Nichtbeteiligte anzuhören. Die Ausübung des Anhörungsre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 3.1.2 Regelbeispiele

Rz. 31 § 91 Abs. 2 Nr. 1 AO enthält zwei selten zur Anwendung kommende Alternativen, die den Finanzbehörden die Möglichkeit einräumen, in besonders eilbedürftigen Fällen von einer Anhörung abzusehen. Nach Alt. 1 ist das Anhörungsrecht eingeschränkt, wenn eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug notwendig erscheint. Dies ist der Fall, wenn eine vorherige Anhörung de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.3.1 Eingriffsakte

Rz. 9 Das Anhörungsrecht nach § 91 Abs. 1 S. 1 AO steht dem Beteiligten nur zu, wenn der Erlass eines in seine Rechte eingreifenden (belastenden) Verwaltungsakts be­vorsteht. Rechte i. d. S. sind alle subjektiv-öffentlichen Rechte einschließlich des Anspruchs auf fehlerfreie Ermessenausübung.[1] Es genügt, wenn nach dem voraussichtlichen Verfahrensgang mit einem Eingriff zu ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.3.2 Tatsachen

Rz. 12 Die Beteiligten sind nach § 91 Abs. 1 AO nur zu den tatsächlichen Verhältnissen zu hören. Tatsachen sind alle Lebenssachverhalte, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art, an die das Gesetz eine Besteuerungsfolge knüpft.[1] Hierbei kann es sich zum einen um – dem Beteiligten unbekannte (vgl. Rz. 14) – Tatsachen handeln, die im Rahmen ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / cc) Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG)

Rz. 279 Diese Bestimmung verpflichtet das Rechtsbeschwerdegericht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde auch dann, wenn es geboten ist, das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (dazu BayObLG, NZV 1989, 34; Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1262 ff.). Die Zulassung soll danach erfolgen, wenn nicht zweifelhaft sein kann, dass auch das anderenfalls angerufene ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Rechtsbeschwerde in den Zulassungsfällen des § 80 OWiG

Rz. 198 Problematisch ist die Rüge der Verletzung des oben dargestellten und aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren hergeleiteten Einsichtsrechts in die Messunterlagen im Rechtsbeschwerdeverfahren dann, wenn ein Zulassungsfall nach § 80 OWiG vorliegt, also dann, wenn kein Fahrverbot verhängt worden ist und die Geldbuße nicht mehr als 100 EUR (§ 80 Abs. 2 OWiG) oder nicht ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Allgemeines

Rz. 168 Ebenso wie der Beschuldigte im Strafverfahren kann sich der Betroffene im OWi-Verfahren nur wirksam verteidigen, wenn er die ihm zur Last gelegten Umstände kennt (Cierniak, zfs 2012, 664, 669; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2; dies., DAR 2018, 541, 542). Dies setzt die Kenntnis des Inhalts der Bußgeldakte voraus. Nur eine möglichst frühzeitige Information über die Vorwü...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / IX. Niedersachsen

Rz. 9 1. Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden Gem. RdErl. d. MI u. d. MW vom 25.11.1994 (Nds. MBl. S. 1555) – 21.2–01461/6 – (geändert durch Nds. MBl. 2010, 1016) 1. Allgemeines Neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei sind nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 4. Rechtliches Gehör

Rz. 25 Den Beteiligten ist im Verfahren rechtliches Gehör zu gewähren. Hat das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren Akten eines dritten Verfahrens beigezogen und will es deren Inhalt für die Entscheidung verwerten, so verlangt der Anspruch auf rechtliches Gehör, dass den Beteiligten die Tatsache der Aktenbeiziehung mitgeteilt und ihnen zumindest Gelegenheit gegeben wird, ...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / III. Rechtliches Gehör

Rz. 31 Den Erben ist vor der Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren. § 345 Abs. 3 S. 2 FamFG spricht zwar nur davon, dass die Erben im Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses beteiligt werden können. Stellen sie einen Antrag auf Beteiligung, sind sie hinzuzuziehen, § 345 Abs. 3 S. 3 FamFG. Der Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedenfalls aus Art...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / II. Anspruch auf rechtliches Gehör

1. Grundsätzliches Rz. 38 Sowohl der formell als auch der materiell Beteiligte genießen im nachlassgerichtlichen Verfahren den Anspruch auf rechtliches Gehör. Dieser ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG, der unmittelbar geltendes Recht für alle Verfahrensarten darstellt.[32] Aber auch § 30 Abs. 4 FamFG verpflichtet das Gericht, den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum ...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 2. Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Rz. 39 Das Recht auf Kenntnisnahme erstreckt sich auf das gesamte Tatsachenmaterial, das das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will.[34] Dazu gehören vor allem das Vorbringen anderer Beteiligter, das Ergebnis der Anhörung anderer Beteiligter, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, insbesondere ärztliche Atteste, und auch beigezogene Akten. Gewährt wird dieses Re...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 5. Berücksichtigungspflicht

Rz. 58 Mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör korrespondiert die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen des Beteiligten auch zu berücksichtigen.[44] Verstöße können im Rechtsmittelverfahren als Verfahrensfehler gerügt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass bei der Beschwerde das Oberlandesgericht als Tatsacheninstanz den Fehler durch Nachholung heilen kann.mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 4. Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit

Rz. 55 Als weiteres Mittel zur Sicherung des Anspruchs auf rechtliches Gehör haben die Beteiligten im nachlassgerichtlichen Verfahren ein Recht auf Teilnahme an der Beweisaufnahme, sofern diese im Strengbeweisverfahren durchgeführt wird. Der Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit[41] umfasst neben dem Anwesenheits- auch ein Fragerecht bei der Beweisaufnahme. Ist ein Beteili...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 1. Grundsätzliches

Rz. 38 Sowohl der formell als auch der materiell Beteiligte genießen im nachlassgerichtlichen Verfahren den Anspruch auf rechtliches Gehör. Dieser ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG, der unmittelbar geltendes Recht für alle Verfahrensarten darstellt.[32] Aber auch § 30 Abs. 4 FamFG verpflichtet das Gericht, den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Ergebnis einer för...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 3. Bedeutung des Beteiligtenbegriffs

Rz. 30 Der Beteiligtenbegriff ist maßgeblich für:mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 3. Besondere Einsichtsrechte

Rz. 45 Was die Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen anbelangt, enthält § 357 FamFG eine Sonderregelung: § 357 FamFG Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen; Ausfertigung eines Erbscheins oder anderen Zeugnisses (1) Wer ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, eine eröffnete Verfügung von Todes wegen einzusehen. (2) Wer ein rechtli...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / VI. Muster: Bestimmung des "Nachfolgertestamentsvollstreckers" durch den bisherigen Testamentsvollstrecker

Rz. 11 Muster 9.6: Bestimmung des Nachfolgertestamentsvollstreckers durch den bisherigen Testamentsvollstrecker Muster 9.6: Bestimmung des "Nachfolgertestamentsvollstreckers" durch den bisherigen Testamentsvollstrecker An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassverfahren _________________________ Mit letztwilliger Verfügung vom _______________________...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / III. Kostenfestsetzung

Rz. 32 Für die Kostenfestsetzung sind die §§ 103–107 ZPO entsprechend anzuwenden, § 85 FamFG. a) Welche Kosten sind erstattungsfähig? Kosten, "die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren", z.B. Fahrtkosten, Anwaltsgebühren, Kopiekosten etc. b) Verfahren, § 104 ZPO Beteiligter A reicht Kostenrechnung ein; Beteiligtem B wird rechtliches Gehör gewährt; ...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / I. Beteiligtenbegriff

Rz. 27 Von zentraler Bedeutung für das Verfahren ist der Beteiligtenbegriff. Anders als im Zivilprozess stehen sich nicht zwei oder mehrere Parteien gegenüber; im FamFG-Verfahren können eine Vielzahl von Personen beteiligt sein, deren Interessen nicht notwendig unterschiedlich sein müssen. Derjenige, der Beteiligter ist, genießt verfahrensrechtliche Privilegien. So hat er An...mehr

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Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 10. Fall des FG Münster v. 23.3.2022 – 5 K 2093/20 U – ein OR-Geschäft?

Das FG Münster v. 23.3.2022 – 5 K 2093/20 U,[93] hat mit als Urteil wirkendem Gerichtsbescheid entschieden, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen. Die den Vorsteuerabzug beanspruchende Unternehmerin betrieb einen Kiosk. Eine bei einer Lieferantin durchgeführte Steuer...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.5 Verlust des Rügerechts

Rz. 23 Die Vorschriften der ZPO über die Rüge von Verfahrensmängeln der Berufungsinstanz im Revisionsverfahren und die Heilung von Verfahrensmängeln (§§ 556, 295 ZPO) sind nach § 202 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden (vgl. BSG, Beschluss v. 18.9.2003, B 9 VU 2/03 B; BSG, SozR 1500 § 160a Nr. 61 m. w. N.). Nach § 556 ZPO kann die Verletzung einer da...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 10 Entscheidung des BSG (Abs. 4)

Rz. 41 Das BSG entscheidet über die Nichtzulassungsbeschwerde unter Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter durch Beschluss (§ 160a Abs. 4 Satz 1 HS 1). Es gilt jedoch § 169 SGG entsprechend (§ 160a Abs. 4 Satz 1 HS 2), wonach eine unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde oder wenn sie nicht in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet worden ist, durch Beschluss...mehr

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Jansen, SGG § 169 Verwerfun... / 5 Unanfechtbarkeit

Rz. 8 Der Verwerfungsbeschluss wird materiell rechtskräftig. Er kann grundsätzlich nicht frei geändert werden (vgl. BSG, Beschluss v. 30.5.1967, 4 RJ 231/67). Gegen den Verwerfungsbeschluss gibt es kein Rechtsmittel; er kann auch nicht im Wege einer Nichtigkeitsklage zum Gegenstand einer erneuten Überprüfung gemacht werden (vgl. BSG, Beschluss v. 29.4.1965, 9 RV 20/65). Ledi...mehr

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Jansen, SGG § 169 Verwerfun... / 4 Verwerfung

Rz. 5 Die unzulässige Revision kann aufgrund mündlicher Verhandlung oder ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2) durch Urteil verworfen werden. Will das BSG ohne mündliche Verhandlung entscheiden, kann es nach Satz 3 auch durch Beschluss entscheiden. Wird die Revision ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss verworfen, erfolgt dies ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter. ...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2.2 Verfahrensrevision

Rz. 28 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3) die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl. BSG, Beschluss v. 19.11.2007, B 5a/5 R 382/06 B; ...mehr

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AGS 10/2022, Gegenstandswer... / II. Subjektive und objektive Bedeutung

Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit durch den VerfGH beruht auf § 37 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 RVG. Der VerfGH folgt bei der Festsetzung des Gegenstandswerts nach diesen Vorschriften den in der Rspr. des BVerfG entwickelten Maßstäben (vgl. grundlegend VerfGH Münster NVwZ 2019, 1511 m.w.N. zur Rspr. des BVerfG). Danach komme es sowohl auf die ...mehr

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AGS 10/2022, Gegenstandswer... / IV. Unerheblich, ob Gebühr anfällt

Die Frage, inwieweit im Hinblick auf § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 b RVG, wonach das Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zum Rechtszug gehört, für das Anhörungsverfahren ein Gebührenanspruch des Bevollmächtigten der Beigeladenen besteht, ist einem Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. § 164 VwGO) vorbehalten.mehr

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AGS 10/2022, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der VerfGH hat der Verfassungsbeschwerde eines Klägers stattgegeben, mit der dieser sich gegen die teilweise Klageabweisung in einem verkehrsrechtlichen Verfahren vor dem AG gewandt hatte. Der VerfGH hat eine Verletzung des Klägers in seinem Recht auf rechtliches Gehör festgestellt, das angegriffene amtsgerichtliche Urteil im Umfang der Klageabweisung aufgehoben und die Sach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Rechtsmittel

Rz. 1056 [Autor/Stand] Art. 14 RL EEA normiert, soweit ersichtlich, erstmals und ausdrücklich Rechtsbehelfe; wenngleich bereits über Art. 47 Abs. 1 GRCh gegen den Erlass und die Vollstreckung einer EEA gerichtlicher Rechtsschutz sowohl im Anordnungsstaat als auch im Vollstreckungsstaat[2] zu gewährleisten ist[3]. Die Aufspaltung ist dem Grundsatz der Staatenimmunität geschul...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis der Amtshilfe in Steuersachen zur Rechtshilfe in Strafsachen

Rz. 900 [Autor/Stand] Von der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen ist die zwischenstaatliche Amtshilfe[2] zu unterscheiden (Rz. 1051)[3]. Der praktische Unterschied wird sogleich deutlich: Die Gewährung von zwischenstaatlicher Amtshilfe durch Informationsaustausch, auch im Rahmen einer gleichzeitigen Prüfung, stellt einen Eingriff in die Rechte des betroffene...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grundprinzipien der Rechtshilfe

Rz. 905 [Autor/Stand] Es ist stets von Amts wegen zu prüfen, ob die materiellen Unterstützungsvoraussetzungen vorliegen und Rechtshilfehindernisse nicht entgegenstehen[2]. Die wichtigsten Prinzipien sind hierbei Grundsatz der Gegenseitigkeit (Reziprozität); Erfordernis der beiderseitigen Straf- und Verfolgbarkeit; Spezialitätsgrundsatz (s. hierzu die Ausführungen zum Europäisch...mehr

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FF 10/2022, Gute Kinderschu... / 1. Wichtige Änderungen des § 159 FamFG für Kinderschutzverfahren

Die persönliche Anhörung des Kindes und die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks vom Kind sollen einerseits dem Kind als Subjekt in Kinderschutzverfahren rechtliches Gehör verschaffen und andererseits der Sachverhaltsaufklärung und Entscheidungsfindung zum Wohle des Kindes dienen.[7] Gemäß § 159 Abs. 1 und 2 FamFG besteht in Kinderschutzverfahren die Pflicht zur persönl...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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zfs 09/2022, Einsichtsrecht... / G. Anspruch auf rechtliches Gehör und standardisiertes Messverfahren

Die Grundsätze des standardisierten Messverfahrens entheben den Tatrichter nicht davon, Einlassungen des Betroffenen hinsichtlich der vermeintlichen Unrichtigkeit der Messung zur Kenntnis zu nehmen oder, soweit sie nicht vornherein als pauschale Behauptungen unzureichend sind, in Erwägung zu ziehen. Das hat das Brandenburgische Verfassungsgericht in seinem Beschl. v. 18.2.20...mehr