Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 3.2 Benachrichtigung des Betroffenen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Finanzbehörde soll die betroffenen Personen nach § 99 Abs. 1 S. 2 AO angemessene Zeit vor der beabsichtigten Maßnahme benachrichtigen. Für einen schlichten Besichtigungstermin scheint eine Vorankündigung von zwei Wochen angemessen.[1] Hiervon ist nur im Ausnahmefall, nämlich bei sonst drohender Gefährdung oder Vereitelung des Beweiszwecks [2], abzusehen.[3] Dies is...mehr

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zfs 07/2024, Gehörsverstoß ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Senat folgt den Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft. 1. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist gemäß § 79 Abs. 1 S. 2, 80 Abs. 1 OWiG statthaft und gemäß §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 3 S. 1 OWiG, §§ 341, 344, 345 StPO form- und fristgerecht bei Gericht angebracht worden. 2. Die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG kann als Prozessurteil nur...mehr

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zfs 07/2024, Gehörsverstoß ... / Leitsatz

Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist nicht nur dann verletzt, wenn der Betroffene daran gehindert wird, zu den für die gerichtliche Entscheidung erheblichen Tatsachen Stellung zu nehmen, sondern auch dann, wenn das Gericht eine Stellungnahme des Betroffenen nicht zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt. (Leitsatz der Redakti...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Verfahrenspfleger

Rz. 734 Der in einer Unterbringungssache bestellte Verfahrenspfleger ist nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen. Er kann in Vertretung des Betroffenen keine wirksamen Verfahrenshandlungen vornehmen und ist insbesondere nicht zur Einlegung eines Rechtsmittels im Namen des Betroffenen befugt.[783] Etwas anderes ist nur dann möglich, wenn sich der Verfahrenspfleger ausdrü...mehr

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zfs 07/2024, Rechtsstaatlic... / Leitsatz

1a. Art 88 Abs. 1 S. 2 ThürVerf gewährleistet für das Strafverfahren über den Anspruch auf rechtliches Gehör hinaus, sich zu verteidigen. Art 88 Abs. 1 S. 3 ThürVerf gewährleistet für alle gerichtlichen Verfahren, sich eines rechtlichen Beistandes bedienen zu können. 1b. Das inhaltlich mit seiner grundgesetzlichen Gewährleistung deckungsgleiche Rechtsstaatsprinzip des Art 44 ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.2 Bewilligung des freihändigen Verkaufs

In allen Fällen der Sachpfändung ist im Interesse einer zügigen Erzielung eines günstigen Erlöses eine von dem Verfahren der §§ 814 ff. ZPO abweichende Verwertung möglich. Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher die gepfändete Sache auf andere Weise oder an einem andere Ort verwerten, z. B. durch freihändigen Verkauf.[1] Zuständig für einen ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.2 Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, aufgrund dessen die Gegenseite nicht leistet, muss die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Die Zwangsvollstreckung wird jedoch erst aufgrund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Titels durchgeführt.[1] Die Vollstreckungsklausel ist der auf der Urteilsausfertigung oder dem sonstigen Titel hinzugesetzte Vermerk: ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.3 Forderungspfändung

Im Wege der Zwangsvollstreckung können auch Geldforderungen, die dem Schuldner gegen Dritte zustehen, gepfändet werden. Wenn eine Geldforderung gepfändet werden soll, verbietet das Gericht dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen und erlässt zugleich das Gebot, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.[1] Zunächst müssen die all...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Verfahrenspfleger

Rz. 58 Entscheidet das Betreuungsgericht dahingehend, dass von der persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen werden soll, so ist regelmäßig ein Verfahrenspfleger zu bestellen (§ 276 Abs. 1 FamFG). Der Bestellung eines Verfahrenspflegers bedarf es auch, wenn der Betroffene sich zu gestellten Anträgen (z.B. Anbringung eines Bettgitters) nicht äußern kann oder den Umfang ...mehr

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FF 06/2024, Absehen von Erh... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die getrenntlebenden Kindeseltern hatten für ihre am […] 2011 geborene gemeinsame Tochter Y. ursprünglich kraft Sorgeerklärung das gemeinsame Sorgerecht begründet. Die Kindesmutter beantragte am 25.10.2023 beim Familiengericht, ihr die elterliche Sorge für Y. nunmehr allein zu übertragen, wobei sie zur Begründung im Wesentlichen auf nicht näher beschriebene Sc...mehr

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FF 06/2024, Absehen von Erh... / Leitsatz

Wird in einer Kindschaftssache, in der die Bestellung eines Verfahrensbeistands weder nach § 158 Abs. 2 FamFG zwingend noch aufgrund anderer Umstände unzweifelhaft erforderlich ist, ein Verfahrensbeistand bestellt, ohne den Kindeseltern vorab rechtliches Gehör zur Klärung der – tatsächlich fehlenden – Notwendigkeit der Bestellung zu gewähren, entspricht es, wenn zudem kein b...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / dd) Einsichtsrechte in Gutachten

Rz. 24 Sofern das Gutachten schriftlich erstattet wurde, ist es vor der gerichtlichen Entscheidung über die Betreuerbestellung dem Betroffenen bekannt zu geben, damit dieser sein rechtliches Gehör – notfalls über einen Verfahrenspfleger – ausüben kann. Er hat die Möglichkeit, zum Gutachten eine Stellungnahme abzugeben.[49] Das Gutachten ist nur verwertbar, wenn es mit seinem...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Abberufungsverfahren

Rz. 167 § 294 FamFG verweist für die Aufhebung der Betreuung auf die dort genannten FamFG-Vorschriften. Die Verweisungen lösen insbesondere folgende Tätigkeitspflichten des Betreuungsgerichts aus und besagen vor allem Folgendes:mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / cc) Mitwirkungspflichten des Betroffenen

Rz. 23 Dem Betroffenen obliegen zur Erstellung des Gutachtens Mitwirkungspflichten. Erscheint er zur Untersuchung nicht, kann er vorgeführt werden, § 283 FamFG. Die Vorführung ist nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip allerdings nur dann zulässig, wenn andernfalls die Begutachtung sonst nicht möglich wäre. Wurde dem Betroffenen vor der Vorführung beim Gutachter kein rechtlich...mehr

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AGS 06/2024, Anwaltskosten ... / Leitsatz

Für die Vertretung des Mandanten im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen fällt dem Prozessbevollmächtigten gesondert eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV an. Die Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten in einem solchen Beschwerdeverfahren ist hinreichend dadurch glaubhaft gemacht, dass er ausführlich zu seiner Mandatierung in dem Beschwerdeverfahr...mehr

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AGS 06/2024, Anwaltskosten ... / III. Erstattungsfähigkeit

1. Grundsätze Die von der Beklagten für die Vertretung im Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung des Sachverständigen geltend gemachte 0.5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV nebst Auslagen ist nach den weiteren Ausführungen des OLG Hamburg auch erstattungsfähig. Dies folge bereits aus § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach ein Verfahrensbeteiligter einen Rechtsanwalt zu Hilfe nehm...mehr

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FoVo 06/2024, Landesrechtli... / 2 II. Die Entscheidung

Strenge Maßstäbe bei der verfassungsrechtlichen Kontrolle Der Antrag hat keinen Erfolg. Nach § 31 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) kann der Verfassungsgerichtshof im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Gru...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.5 Rechtliches Gehör

Rz. 19 Eng verbunden mit der Frage nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines ohne mündliche Verhandlung gefassten Urteils ist das Problem, bis wann beim Gericht eingehende Schriftsätze vom Gericht noch zu berücksichtigen sind. Die h. M. setzt diesen Zeitpunkt mit dem in Rz. 17 genannten gleich (vgl. BVerfGE 60, 313, 318; BVerfGE 62, 347, 353; BSG, SozR 3-1750 § 551 Nr. 7; ...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3 Anspruch auf rechtliches Gehör

2.3.1 Konkretisierung des grundrechtlichen Anspruchs Rz. 15 Die Vorschrift des § 128 Abs. 2, wonach das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 62 SGG) und tritt neben § 127, wonach in einem Termin, in dem ein Beteiligter nicht erschienen ...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.2 Äußerungsfrist

Rz. 15a Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs im Gerichtsverfahren hat u. a. zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben müssen und ihnen dazu eine angemessene Frist eingeräumt wird (vgl. BSG, Urteil v. 23.10.2003, B 4 RA 37/03 R; BSG, SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG, SozR 3-1500 § 128 Nr. 14). Reicht die vor Erlass eine...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.1 Konkretisierung des grundrechtlichen Anspruchs

Rz. 15 Die Vorschrift des § 128 Abs. 2, wonach das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 62 SGG) und tritt neben § 127, wonach in einem Termin, in dem ein Beteiligter nicht erschienen ist, und der nicht über das Stattfinden einer Beweis...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.2 Entsprechende Anwendung des § 227 ZPO

Rz. 18 Nach dem gemäß § 202 auch im Verfahren der Sozialgerichte entsprechend anwendbaren § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 15.12.1995, 11 RAr 175/95; entsprechend für § 108 VwGO: BVerwG, NVwZ 1995, 373) "kann" ein Termin aus "erheblichen Gründen" aufgehoben oder verlegt oder eine Verhandlung vertagt werden. Aus dem "kann" in § 227 ZPO wird nach der Rechtspr...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.1 Besondere Bedeutung der mündlichen Verhandlung

Rz. 17 Besondere Bedeutung für die Gewährung des rechtlichen Gehörs nach §§ 128, 62 hat die mündliche Verhandlung. Wird aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden, muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit gegeben werden, ihren Standpunkt in einer mündlichen Verhandlung darzulegen (...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.6 Wartepflicht des Gerichts

Rz. 23a Wenngleich in der Vergangenheit die Gerichte für berechtigt gehalten worden sind, auch bei auswärts wohnenden Beteiligten pünktlich zur festgesetzten Terminstunde die mündliche Verhandlung zu beginnen (vgl. BVerwG, NJW 1985, 340; BVerwG, NVwZ 1989, 857; vgl. auch Komm. in Rz. 5 zu § 62), dürfte es inzwischen namentlich der Erfahrung und Erwartung von Anwälten entspre...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.1.2 Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit

Rz. 6 Entscheidet das Gericht im schriftlichen Verfahren, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorliegen, etwa weil ein Beteiligter nicht wirksam zugestimmt hat, liegt darin ein wesentlicher Verfahrensmangel, der mit Berufung (§ 144 Abs. 2 Nr. 3) bzw. Revision (§ 160 Abs. 2 Nr. 3) gerügt werden kann. Nach h. M. handelt es sich dabei im sozialgerichtlichen Verfahren aber nicht...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.1.1 Bedeutung

Rz. 2 Der Grundsatz der Mündlichkeit bedeutet, dass jeder Kläger in einem Hauptsacheverfahren Anspruch darauf hat, dass seine Streitsache in wenigstens einer mündlichen Verhandlung im Instanzenzug in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erörtert wird (vgl. Art. 6 Abs. 1 EMRK). Ein Verzicht auf diesen Anspruch ist nach § 124 Abs. 2 (Entscheidung ohne mündliche Verhandlung) ...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.7 Zeit zur Beratung und zum Vortrag

Rz. 24 Zum Anspruch auf rechtliches Gehör gehört auch, dass hinreichend Zeit zur Äußerung zur Verfügung steht (vgl. Rz. 16; BSGE 11, 165; BSG, SozR 3-1500 § 117 Nr. 2; BSG, SozR 3-1500 § 62 Nr. 5). Feste Regeln lassen sich dazu kaum aufstellen. Wenn ein Schriftsatz eines Beteiligten erst kurz vor der Sitzung beim Gericht eingeht oder erst in der mündlichen Verhandlung überre...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.3 Anwaltswechsel

Rz. 19a Der Grundsatz des rechtliches Gehörs ist auch berührt, wenn ein Prozessbevollmächtigter kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung sein Mandat niederlegt und der Kläger aus besonderen Gründen nicht in der Lage ist, rechtzeitig einen neuen Bevollmächtigten zur Wahrnehmung seiner Rechte zu bestellen. Auch hieraus kann sich ein erheblicher Grund i. S. d. § 227 ZPO (...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 3 Literatur

Rz. 23 Behn, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung in der Sozialgerichtsbarkeit und rechtliches Gehör, Die Sozialversicherung 1993, 29. Dolderer, Das schriftliche Verfahren im Verwaltungsprozess, DVBl. 1999, 1019. Redeker, Mündliche Verhandlung – Sinn und Wirklichkeit, NJW 2002, 192. Schaumburg, Mündliche Verhandlung per Videokonferenz, ZRP 2002, 313. Schultzky, Videokonferenz...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4 Anspruch auf Terminsaufhebung und auf Vertagung der mündlichen Verhandlung; Wartepflicht des Gerichts

2.3.4.1 Besondere Bedeutung der mündlichen Verhandlung Rz. 17 Besondere Bedeutung für die Gewährung des rechtlichen Gehörs nach §§ 128, 62 hat die mündliche Verhandlung. Wird aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden, muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit gegeben werden, ihren S...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.4 Verhinderung des Klägers

Rz. 20 Ist der Kläger anwaltlich vertreten, ist sein bloßes Anwesenheitsinteresse nicht durch den Gehörsanspruch geschützt (vgl. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, § 108 Rz. 16). Die Erkrankung eines vertretenen Klägers, dessen persönliches Erscheinen nicht angeordnet ist, stellt nur dann einen erheblichen Grund für eine Terminsänderung dar, wenn in dem Terminsänderungsantrag subs...mehr

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Jansen, SGG § 126 Entscheid... / 2.1 Voraussetzungen des § 126 für eine Entscheidung nach Aktenlage

Rz. 2 Erste Voraussetzung des § 126 für eine Entscheidung nach Aktenlage ist, dass einer der Beteiligten oder beide Beteiligten nicht erscheinen. Aufgrund der Fürsorgepflicht des Gerichts ist grundsätzlich bei Nichterscheinen eines Beteiligten eine Wartezeit einzuhalten, es sei denn, der nicht erschienene Beteiligte hat zuvor mitgeteilt, nicht erscheinen zu wollen. Üblich ist...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.3 Gelegenheit zur Äußerung ist entscheidend

Rz. 16 Für die Wahrung des rechtlichen Gehörs ist entscheidend, dass die Beteiligten die Gelegenheit zur Äußerung haben, ob sie davon Gebrauch machen, ist unerheblich (BVerwGE 19, 231; BVerfG, NVwZ 1990, 156). Wenn ein Beteiligter ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf §§ 110 Abs. 1 Satz 2, 126 geladen worden ist und nicht zum Termin erscheint, hatte er g...mehr

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Jansen, SGG § 127 Schutz de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist seit Inkrafttreten des SGG unverändert geblieben und ist Ausfluss des Grundsatzes der Unmittelbarkeit, der auch in § 117 zum Ausdruck kommt. Sinn des § 127 ist es, den Beteiligten von jeder bevorstehenden Beweisaufnahme Kenntnis zu geben, sodass sie in der Lage sind, ihr beizuwohnen und durch eine kritische Stellungnahme ein günstiges Ergebnis herbei...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.3 Verfahren

Rz. 10 Die Urteilsberichtigung kann von Amts wegen und auf Antrag erfolgen. Sie ist jederzeit möglich, also auch noch nach Einlegung eines Rechtsmittels und nach Eintritt der Rechtskraft (allg. Meinung, vgl. z. B. Zeihe, SGG, § 138 Rz. 5; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 118 Rz. 4) und nach Verweisung des Rechtsstreits (vgl. Vollkommer, in: Zöller, § 319 Rn. 22). Vor der Bericht...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die mit § 108 VwGO übereinstimmt, ist seit Inkrafttreten des SGG unverändert geblieben. Sie betrifft die Grundlagen der richterlichen Entscheidung, beinhaltet den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, konkretisiert den grundrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör und bestimmt die Anforderungen an die Urteilsbegründung. Sie ist damit eine der zentrale...mehr

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Jansen, SGG § 126 Entscheid... / 2.3 Einseitige mündliche Verhandlung und Verhandlung ohne Beteiligte

Rz. 4 Das Gericht kann bei Erscheinen nur eines Beteiligten auch eine einseitige mündliche Verhandlung durchführen und ein Urteil verkünden. Dies ergibt sich aus §§ 124, 126. Ein Hinweis mit der Terminsladung nach § 110 Abs. 1 Satz 2 auf die Möglichkeit der Entscheidung nach Aktenlage gemäß § 126 gilt erst recht für die Möglichkeit des Erlasses eines Urteils aufgrund einseit...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.4.2 Anforderungen

Rz. 26 § 128 Abs. 1 Satz 2 verlangt, dass im Urteil die Gründe anzugeben sind, die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind. Wie umfangreich und detailliert dies im Einzelfall zu geschehen hat, lässt sich allerdings nicht abstrakt umschreiben und hängt von der tatsächlichen und rechtlichen Komplexität des Sachverhalts und dem Umfang des zu berücksichtige...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.2.1 Formelle Rechtskraft

Rz. 5 Begriff Die formelle, äußere Rechtskraft bedeutet, dass das Urteil für dasselbe Verfahren unabänderlich ist (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 322 Rz. 1). Sie wird in dem gemäß § 202 SGG entsprechend anwendbaren § 705 ZPO geregelt. § 705 ZPO ist mit dem Anhörungsrügengesetz v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3220) zum 1.1.2005 geändert worden, ferner ist mit § 178a...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.5 Verhinderung des Rechtsanwalts

Rz. 21 Erhebliche Gründe für eine Terminsaufhebung sind nach der Rechtsprechung des BSG bei einer vorhersehbaren urlaubsbedingten Abwesenheit eines Prozessbevollmächtigten nicht gegeben (vgl. BSG, Urteil v. 15.12.1995, 11 RAr 175/95; SozSich 1984, 326 m. w. N.). Das BSG begründet dies damit, dass die Klägerin die Möglichkeit gehabt habe, in der mündlichen Verhandlung ihre Be...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.6 Prozessuale Durchbrechung und Beseitigung der Rechtskraft

Rz. 38 Eine Beseitigung der Rechtskraft ist durch die Wiederaufnahme nach §§ 179 ff. und die Wiedereinsetzung nach § 67, welche zur rückwirkenden Beseitigung der bereits eingetretenen Rechtskraft führt (vgl. Rennert, in: Eyermann, VwGO, § 121 Rz. 50; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 141 Rz. 21; nach Zeihe wird das Urteil dagegen so angesehen, als sei die Re...mehr

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Jansen, SGG § 133 Ersatz de... / 2.3 Wirksamwerden der Entscheidung

Rz. 8 Abgeschlossen ist der Erlass des nicht nach mündlicher Verhandlung ergangenen Urteils erst mit der Zustellung des Urteils. Wirksam (Bindung nach § 202 i. V. m. § 318 ZPO) wird ein solches Urteil nach h. M. mit der Übergabe zur Post zwecks Zustellung (vgl. BSG, SozR 3-1750 § 551 Nr. 7; für den Fall des § 153 Abs. 4 Satz 2 BSG, Beschluss v. 31.3.2004, B 4 RA 203/03 B; BG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Justizvollzugsanstalt

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Häftlinge, die nach § 41 StVollzG zur Arbeitsleistung in der JVA verpflichtet sind, sind keine > Arbeitnehmer , weil sie die Leistungen nicht freiwillig erbringen (> Arbeitslohn Rz 40 ff; > Gefangene). Das gilt nicht für Freigänger, die zu einem Dritten ein Arbeitsverhältnis begründet haben. Diese haben jedoch in der JVA keine > Doppelte Haush...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.3.4 Drohende Verfahrenskostenbelastung

Zwar kennt das reformierte WEG auch keine prozessuale Bestimmung mehr, nach der das Gericht dem Verwalter die Verfahrenskosten auferlegen kann, allerdings behält § 49 Abs. 2 WEG a. F. für laufende "Altverfahren" ihre Bedeutung. Beabsichtigt das Gericht dem Verwalter die Verfahrenskosten aufzuerlegen,, hat es ihm vor seiner Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren. Grundsät...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 10 Verfassungsbeschwerde

In all den Fällen, in denen die erforderliche Rechtsmittelbeschwer nicht erreicht ist und insoweit bereits keine Berufung möglich ist, weil die Beschwer den erforderlichen Wert von 600 EUR nicht übersteigt und auch das Amtsgericht die Berufung nicht zugelassen hat, kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. Entsprechendes gilt dann, wenn die für die Nichtzulassungsbeschwe...mehr

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ZErb 05/2024, Jastrowsche K... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hatte fünf Geschwister. Die Eltern der Klägerin verfassten ein sog. Berliner Testament. Sie setzten sich gegenseitig zu Alleinerben ein, wobei der überlebende Ehegatte über den Nachlass und sein eigenes Vermögen frei verfügen konnte. Als Erben des Überlebenden (sog. Schlusserben) setzten die Eheleute die Klägerin und drei ihrer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verfahrensablauf

Rz. 80 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Verfahrens gelten über die Verweisung in § 401 AO auf §§ 435, 436 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 434 Abs. 2 oder 3 StPO dieselben Regeln wie bei der Einziehung (s. Rz. 37 ff.). Allein die örtliche Zuständigkeit des Gerichts wird gem. § 440 Abs. 3 Satz 2 StPO erweitert (s. Rz. 84). Rz. 81 [Autor/Stand] Zu Antragsbefugnis, Inhalt und Form des Antrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Unbekanntsein des Eigentümers

Rz. 29 [Autor/Stand] Auch muss der Eigentümer der sichergestellten Gegenstände unbekannt sein. Fraglich ist, wie zu verfahren ist, wenn die Finanzverwaltung das Unbekanntsein annimmt, sich jedoch später herausstellt, dass der Eigentümer der Finanzverwaltung doch bekannt war bzw. die Finanzverwaltung irrtümlich davon ausging, der Eigentümer sei unbekannt, dieser jedoch im Lau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsstellung der Beteiligten

Rz. 6 [Autor/Stand] Beteiligte eines steuerlichen Verwaltungsverfahrens betrifft vor allem die Mitwirkungspflicht bei der Klärung des Sachverhalts (§§ 90, 93, 97 AO), die primär durch die Abgabe einer Steuererklärung erfüllt wird (§§ 149, 150 AO). Im Gegenseitigkeitsverhältnis hierzu steht die Pflicht der Behörden, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (§§ 91, 110 AO...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verfassungswidrigkeit der Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Eine gerichtliche Entscheidung wie im subjektiven oder objektiven Verfahren ist bei § 394 AO entbehrlich. Für den Eigentumsübergang auf den Staat genügen vielmehr der Hinweis der FinB auf den drohenden Verlust des Eigentums durch öffentliche Bekanntmachung und der gesetzlich vorgesehene Zeitablauf. Darin sieht ein Teil der Literatur[2] einen tragenden Grun...mehr