Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Entscheidung über Aussetzung

Rn 39 Das Gericht, bei dem der Antrag gestellt wird, entscheidet unverzüglich über die Aussetzung. Eine rasche Entscheidung verlangt der Normzweck des § 127 Abs. 2 (oben Rn. 1). Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (§ 126 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 i.V.m. §§ 80 Abs. 2 Satz 1, 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, §§ 495, 248 Abs. 2 ZPO). Vor der Entscheidung ist dem Arbeit...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5.3 Gemeinsame Erklärung oder Anzeige nicht aller Beteiligten

Rz. 1066 Auch dann, wenn einzelne Beteiligte nicht an der gemeinsamen Erklärung oder Anzeige teilnehmen, ist eine gemeinsame Abgabe der übrigen Beteiligten möglich.[1] Dies entspricht dem Sinn und Zweck von § 18 Abs. 3 S. 5 AStG, unnötigen Verwaltungsaufwand für den Stpfl. und die FinVerw zu vermeiden und damit zur Verfahrensvereinfachung beizutragen.[2] § 18 Abs. 3 S. 1 ASt...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 51 Verfassungsbeschwerde, Auslegung der StPO im Lichte des GG [Rdn 766]

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Teil A: Rechtsmittel / 103 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Entscheidungsbekanntmachung [Rdn 1482]

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AGS 09/2024, Vorherige Anhö... / V. Wert des Beschwerdeverfahrens

Einer Festsetzung eines Wertes des Beschwerdeverfahrens bedurfte es nach den abschließenden Ausführungen des KG hier nicht, da die vollständige Zurückweisung der sofortigen Beschwerde die Festbetragsgebühr nach Nr. 1812 GKG KV ausgelöst habe. Eine für die Bestimmung der Höhe der Rechtsanwaltsgebühren des Beschwerdeverfahrens notwendige Festsetzung des Gegenstandswertes erfor...mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / B. Erschöpfung des Rechtswegs

Rz. 2 Die Anrufung des BVerfG ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor den Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus die ihm zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn und sowe...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 95 Wiederaufnahme, Zulässigkeitsprüfung (Aditionsverfahren) [Rdn 1485]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 23 Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde [Rdn 270]

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Teil A: Rechtsmittel / 142 Revision, Allgemeines [Rdn 2009]

Rdn 2010 Literaturhinweise: Amelunxen, Die Revision der Staatsanwaltschaft, 1980 Barton, Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver Rechtsschutz?, StRR 2014, 404 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren, StV 1997, 488 ders., Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 ders., Was darf das Revisionsgericht, ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 13 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Körperliche Untersuchung [Rdn 202]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 65 Untersuchungshaft, Haftbeschwerde (§ 304 StPO) [Rdn 925]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 66 Untersuchungshaft, Haftprüfung, mündliche, §§ 117 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO [Rdn 953]

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Teil A: Rechtsmittel / 154 Revision, Entscheidung, Allgemeines [Rdn 2135]

Rdn 2136 Literaturhinweise: Barton, Kennzeichen und Effekte der modernen Revisionsrechtsprechung – Führt die Materialisierung des Strafrechts auf den Weg nach Pappenheim, in: Opferschutz, Richterrecht, Strafprozessreform, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 28. Strafverteidigertag, Karlsruhe 2005, S. 195 ders., Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 26 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, formelle und inhaltliche Anforderungen [Rdn 350]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 24 Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung [Rdn 312]

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Teil A: Rechtsmittel / 90 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Begründung [Rdn 1328]

Rdn 1329 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Begründung, Allgemeines, Teil A Rdn 2048. Rdn 1330 1. Die Begründung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs dient auf Seiten des Rechtsmittelführers mittelbar der Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Auf Seiten des Gerichts und des...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Schlüssigkeit und Substanz

Rz. 209 Schlüssigkeit setzt voraus, dass zu allen Bestandteilen der einschlägigen Vorschrift (Tatbestandsmerkmalen) vollständig vorgetragen wird. Im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung müssten diese Tatsachen – als wahr unterstellt – die mit der Klage verfolgte Rechtsfolge (regelmäßig den Anspruch entsprechend dem Klageantrag) tragen. Der BGH formuliert die Anforderungen folgen...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 44 Nichtigkeitsklage, mündliche Verhandlung [Rdn 609]

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Teil A: Rechtsmittel / 98 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Bezeichnung [Rdn 1395]

Rdn 1396 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1292, m.w.N. Rdn 1397 1. § 300 enthält den allgemeinen Rechtsgrundsatz (BGHSt 50, 180; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.10.2017 – 2 Ws 308/17), dass eine falsche Bezeichnung unschädlich ist ("falsa demonstratio non nocet"). Rdn 1398 Anwendbar ist die Vorschrift allerdings erst dann, ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 137 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Gemeinschaftseinrichtung [Rdn 1920]

Rdn 1921 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1850. Rdn 1922 1. Auch bei Ersatzzustellung in Gemeinschaftseinrichtungen muss feststehen, dass der Zustellungsadressat dort tatsächlich wohnt (OLG Köln NStZ-RR 2008, 379); bei einer Obdachlosenunterkunft setzt dies nicht das Übernachten voraus (OLG Hamm, Beschl. v. ...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / VIII. Beschluss und Rechtsmittel

Rz. 95 Nach Erlass des Durchsuchungsbeschlusses werden die Vollstreckungsunterlagen regelmäßig an den Gläubiger zurückgesandt, der daraufhin wieder den Gerichtsvollzieher mit der weiteren Vollstreckung beauftragen muss. Der Gläubiger kann aber mit dem Antrag auf Erlass der Durchsuchungsanordnung das Vollstreckungsgericht bitten, die gesamten Vollstreckungsunterlagen dem Geri...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 2 Berufung, Annahmeberufung, Allgemeines [Rdn 20]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 21 Gegenvorstellung, Entscheidung [Rdn 299]

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Teil A: Rechtsmittel / 6 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

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Teil A: Rechtsmittel / 157 Revision, Erstreckung auf Mitangeklagte [Rdn 2168]

Rdn 2169 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2170 1.a) Grds. entscheidet jeder Mitangeklagte selbst darüber, ob er das gegen ihn ergangene Urteil anfechten oder in Rechtskraft erwachsen lassen will. Hierbei kann jedoch die Situation entstehen, dass ein Revisionsführer mit seiner Revision durchdringt, während das tatrichterliche Ur...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / I. Befangenheitsantrag gegen einen Richter

Rz. 91 Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, § 42 Abs. 1 ZPO. Ablehnungsgründe sind somit sämtliche Ausschließungsgründe und die Besorgnis der Befangenheit. Rz. 92 Ist das Gericht voreingenommen und ist zu befürchten, dass der Rechtsstre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.6 Geltendmachung der Haftung

Tz. 284 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Erl eines Haftungsbescheides ist eine Ermessensentsch. Liegen die ges Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme nach § 9 Abs 3 S 2 KStG vor, wozu auch gehört, dass der Zuwendende wegen des insoweit bestehenden Vertrauensschutzes nicht in Anspruch genommen werden kann, so reduziert sich das Ermessen der Verw, einen Haftungsbeschei...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 26 Berufung, Verwerfung durch AG, Unzulässigkeit [Rdn 354]

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Teil A: Rechtsmittel / 136 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Ersatzzustellung [Rdn 1906]

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / I. Einseitiger Termin

Rz. 15 Erscheint in einem Termin zur mündlichen Verhandlung der ordnungsgemäß geladene Gegner bzw. in einem landgerichtlichen Verfahren dessen Prozessbevollmächtigter nicht oder verhandelt der erschienene Gegner(-Vertreter) nicht zur Sache (indem er keinen Sachantrag stellt), kann Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt und damit für den Mandanten ein zumindest vo...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 47 Nichtigkeitsklage, Urteil [Rdn 679]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 8 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Dinglicher Arrest [Rdn 133]

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Teil A: Rechtsmittel / 101 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Unionsrecht [Rdn 1452]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Zusatzanträge

Rz. 108 Innerhalb des Formulars können sodann zusätzliche Anträge gestellt werden. Diese können auf eine örtliche und zeitliche Beschränkung oder Anordnungen im Hinblick auf Dritte bezogen sein, die sich ggf. in den Räumlichkeiten aufhalten. Rz. 109 Ausfertigungen des Beschlusses werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt (§ 317 Abs. 2 S. 1 ZPO). Wird ein solcher Ant...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 21 Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 250]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 100 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1555]

Rdn 1556 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 Hillenbrand, Zustellungsfehler im Strafverfahren – Retter in der (Verteidiger-)Not, ZAP F 22, S. 921 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1521. Rdn 1557 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 18 Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 187]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 75 Wiederaufnahme, Antrag [Rdn 1122]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 7 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Beschlagnahme [Rdn 109]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 11 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Erkennungsdienstliche Behandlung [Rdn 182]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 15 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Verdeckte Ermittlungen [Rdn 221]

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Teil A: Rechtsmittel / 55 JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 809]

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Teil A: Rechtsmittel / 28 Beschwerde, Allgemeines [Rdn 400]

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Teil A: Rechtsmittel / 34 Beschwerde, Ordnungsmittel [Rdn 507]

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtliches Gehör.

1. Allgemeines. Rn 18 Das Gericht entscheidet durch Beschl (§ 38 FamFG; Rn 25 ff). Eine mündliche Erörterung im Termin kann stattfinden (§ 32 I 1 FamFG) und ist – auch im Beschwerdeverfahren (Schlesw FamRZ 10, 1178, 1179; Ddorf FamRZ 11, 1980, 1981) – insb entbehrlich, wenn nur um Rechtsfragen gestritten wird. Nur ausnahmsweise wird sie nach § 34 I Nr 1 FamFG geboten sein. Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anhörung.

Rn 19 Den Beteiligten ist rechtliches Gehör zu gewähren. Art 103 I GG als Grundrecht des gerichtlichen Verfahrens und der Grds des fairen Verfahrens (BVerfGE 101, 397, 408 ff [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96]: vor dem Rpfl gelte nicht Art 103 I GG, aber der Grds des fairen Verfahrens; dazu abl die hL) gilt auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BVerfG FamRZ 87, 786; NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beteiligte.

Rn 21 Wer Beteiligter ist bestimmt § 345 I FamFG (als ergänzende lex specialis zu § 7 FamFG): Es ist stets der Antragsteller, da über seinen Antrag entschieden wird, und ferner die in § 345 I 2 FamFG aufgezählten Kann-Beteiligten (Rn 20), soweit sie antragsgemäß (§ 345 I 3 FamFG, vgl § 7 II 2 FamFG) oder nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts vAw (§ 7 III FamFG) hinzugezo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 18 Das Gericht entscheidet durch Beschl (§ 38 FamFG; Rn 25 ff). Eine mündliche Erörterung im Termin kann stattfinden (§ 32 I 1 FamFG) und ist – auch im Beschwerdeverfahren (Schlesw FamRZ 10, 1178, 1179; Ddorf FamRZ 11, 1980, 1981) – insb entbehrlich, wenn nur um Rechtsfragen gestritten wird. Nur ausnahmsweise wird sie nach § 34 I Nr 1 FamFG geboten sein. Ein VU ist ausges...mehr

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AGS 08/2024, Erkennbare Erm... / I. Sachverhalt

Der (ehemaligen) Betroffenen wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 4.10.2022 vorgeworfen, verkehrsordnungswidrig im eingeschränkten Halteverbot geparkt zu haben. Die Betroffene legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und beantragte die Einstellung des Bußgeldverfahrens. Ferner beantragte sie, ihre notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen. In der Hauptverhan...mehr