Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung über den Schutzantrag.

Rn 5 Eine stattgebende Entscheidung kann nur zusammen mit demjenigen Rechtsmittel angefochten werden, das in der Hauptsache statthaft ist und ist im Tenor des Urteils auszusprechen. Im Fall des § 709 gestattet das Gericht dem Schuldner, entweder die Vollstreckung durch Sicherheit, Teilsicherheit entsprechend § 709 S 2 oder Hinterlegung trotz Sicherheitsleistung des Gläubiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 7 Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen entweder bei dem Richter, welcher die Entscheidung erlassen hat, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen, § 569 I 1. Wird die sofortige Beschwerde bei dem Richter, welcher die Entscheidung erlassen hat, eingelegt, kann er ihr gem § 572 I, hält er sie für begründet, abhelfen. Anwaltszwang für die Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesshandlung.

Rn 2 Bsp: Klage, Rechtsmittel, Widerspruch gegen Mahnbescheid, Nebenintervention, Streitverkündung, Behaupten, Bestreiten, Anerkenntnis, Verzicht, Geständnis, Anträge jeder Art (Beweisantrag). Das bloße Nichterscheinen (›Säumnis‹) ist als solche keine Prozesshandlung, hierfür gelten nicht §§ 230 ff, sondern spezielle Vorschriften, vgl zu den Folgen des Nichterscheinens von Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abhilfe.

Rn 54 Nach § 11 I RPflG, § 572 hat der Rechtspfleger zu entscheiden, ob er der Beschwerde abhilft. Er darf das Rechtsmittel nicht selbst zurückweisen (München Rpfleger 01, 98). Hilft der Rechtspfleger so weit ab, dass nur noch ein Betrag unterhalb der Beschwerdesumme im Streit bleibt, wird die sofortige Beschwerde zur befristeten Erinnerung und der Richter des Gerichts, dess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellung an Nichtbeklagten.

Rn 7 Die Klage kann nach dem Inhalt der Klageschrift gegen den ›richtigen‹ Beklagten als wahren Schuldner gerichtet sein, aber versehentlich einem Dritten – etwa einem Namensvetter (plastisch Saarbr OLGR 97, 253) – zugestellt werden. In dieser Konstellation wird niemand Partei: Dies folgt für den Zustellungsempfänger daraus, dass er nach dem erkennbaren Willen des Kl nicht P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeit von Amtsgericht und Landgericht bei § 1032 I.

Rn 7 Wird einer Klage vor dem Amtsgericht oder LG der Einwand einer Schiedsvereinbarung nach §§ 1029 ff entgegengesetzt, hat das jeweilige Gericht nach § 1032 I über deren Wirksamkeit zu entscheiden und ggf die Klage als unzulässig abzuweisen (s § 1032 Rn 6). Gegen die Entscheidung gibt es die nach der Klageart zulässigen Rechtsmittel.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Unanfechtbarkeit.

Rn 1 Zuständigkeitsstreitigkeiten sollen aus Gründen der Prozessökonomie nicht ausufern (vgl BGHZ 63, 214). Wie § 281 II ZPO ordnet § 102 daher die Unanfechtbarkeit der Entscheidung (S 1) und ihre Bindung (S 2) an (vgl Fischer MDR 18, 646). Auch im Zusammenhang mit der Endentscheidung kann die Verweisung nicht im Wege eines allgemeinen Rechtsmittels angegriffen werden (§ 101...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 15 EuGFVO – Vollstreckbarkeit des Urteils.

Gesetzestext (1) Das Urteil ist ungeachtet eines möglichen Rechtsmittels vollstreckbar. Es darf keine Sicherheitsleistung verlangt werden. (2) Artikel 23 ist auch anzuwenden, wenn das Urteil in dem Mitgliedstaat zu vollstrecken ist, in dem es ergangen ist. Rn 1 Das Urteil ist gem Abs 1 ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; daran können nationale Regeln nichts ände...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gegen den Festsetzungsbeschluss gem § 253 steht beiden Verfahrensbeteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde zu; das gilt auch dann, wenn ein Teilfestsetzungsbeschluss gem § 253 I 2 erlassen wurde. Die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde ergeben sich aus §§ 58 ff. Die Vorschrift des § 256 enthält spezielle Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Beschwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 2 Der Beitritt erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes. Im Parteiprozess kann die Erklärung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden. Im Anwaltsprozess und im Rechtsmittelverfahren ist der Schriftsatz durch einen Rechtsanwalt zu unterzeichnen; dies gilt nicht in einem bei dem Landgericht anhängigen selbstständigen Beweisverfahren (BGH NJW 1...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 4. Alternative der Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung nach § 61 Abs. 2 ArbGG

Rz. 191 Nach § 61 Abs. 2 ArbGG kann das Arbeitsgericht auf gesonderten Antrag des Klägers neben der Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung festlegen, dass der Schuldner diese Handlung binnen einer bestimmten Frist vorzunehmen hat. Weiter kann festgelegt werden, dass der Schuldner nach fruchtlosem Fristablauf verpflichtet wird, eine vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Der Nichtigkeitsgrund wurde im angegriffenen Verfahren geprüft und verneint.

Rn 11 Nach der Rspr ist die Nichtigkeitsklage nach Nr 4 statthaft, wenn im früheren Verfahren die Prozessfähigkeit der Partei ausdrücklich bejaht worden ist (BGHZ 84, 24; in andere Richtung weist aber BGHZ 153, 189, 192, sub 2). Vornehmlich unter dem Gesichtspunkt, dass von Nr 4 das Grundrecht auf rechtliches Gehör betroffen ist, findet dies Zustimmung auch in der Literatur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausspruch.

Rn 7 Bei Erlass eines Vorbehaltsurteils ist der Vorbehalt in die Urteilsformel aufzunehmen (BGH NJW 81, 393, 394 [BGH 29.10.1980 - IVb ZR 551/80]). Aber auch ein Vorbehalt in den Urteilsgründen genügt (MüKoZPO/Braun/Heiß § 599 Rz 7; Wieczorek/Schütze/Olzen § 599 Rz 17; aA Musielak/Voit/Voit § 599 Rz 10: Berichtigung nach § 319). Fehlt der Vorbehalt auch in den Gründen, muss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundsatz.

Rn 43 Darüber hinaus ist eine Ausgangskontrolle erforderlich, die eine nochmalige selbstständige Prüfung voraussetzt (BGH MDR 16, 1284; NJW 06, 2412, 2413). Erforderlich ist eine allgemeine Anweisung, den Fristenkalender am Ende eines jeden Arbeitstages dahin zu kontrollieren, ob sämtliche Fristen des Tages erledigt und ausgetragen worden sind (BGH MDR 19, 1282 f [BGH 06.06....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übereinstimmende Hilfsanträge.

Rn 73 Dies gilt folgerichtig auch für übereinstimmende Erledigungserklärungen, die von der Begründetheit des Hauptantrages abhängig gemacht werden. Die Einräumung der Möglichkeit hilfsweiser übereinstimmender Erledigungserklärungen würde auch dem Sinn und Zweck des § 91a (Prozessökonomie) widersprechen (zutr Teubner/Prange MDR 89, 586, 587). Keine Bedenken bestehen gegen hil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wahlberechtigt sind die Richter auf Lebenszeit und die Richter auf Zeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist, sowie die bei dem Gericht tätigen Richter auf Probe, die Richter kraft Auftrags und die für eine Dauer von mindestens drei Monaten abgeordneten Richter, die Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen. 2Wählbar sind die Richter auf Lebenszeit und die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschlüsse.

Rn 12 Zu den Beschlüssen, welche eine der Rechtskraft fähige sachliche Entscheidung enthalten, gehören die Entscheidung über die Richterablehnung (BGHZ 95, 302, 305 = NJW 86, 2702), der Beschl nach § 91a bzgl der Entscheidung über die Kostenlast (BGH GRUR 92, 203, 205; Smid ZZP 97 (1984), 281), Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach §§ 103, 104 (BGHZ 111, 168, 170 = NJW 90, 2060)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 8 Ergeht der Beweisbeschluss aufgrund mündlicher Verhandlung oder enthält er eine Terminsbestimmung, ist er wie im Fall des § 128 II zu verkünden, § 329 I 1, II 2. Ergeht er ohne mündliche Verhandlung und ohne Terminsbestimmung, genügt formlose Mitteilung, § 329 II 1. Rn 9 Die Ladung von Zeugen (§ 379) oder Sachverständigen (§ 402 iVm § 379) kann ebenso wie die Einholung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zulassungswirkung.

Rn 52 Die Zulassung der Berufung wirkt in zweierlei Richtung: Für die durch das erstinstanzliche Endurteil (Rn 2 ff) beschwerte Partei eröffnet sie den Zugang zur Berufungsinstanz; freilich müssen die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, über sie hilft die Zulassung nicht hinweg. Für das Berufungsgericht ist die Zulassung bindend (Abs 4 S 2), auch wenn das Vord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Stellungnahmefrist (S 2).

Rn 39 Zusammen mit dem Hinweis ist dem Berufungskläger die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer gesetzten Frist, die auf Antrag bei Vorliegen erheblicher Gründe verlängert werden kann (§ 224 II), zu geben. Bis zum Ablauf der Frist eingehender Tatsachenvortrag ist Grundlage der endgültigen Entscheidung des Berufungsgerichts und bestimmt damit auch den Umfang der Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Konkurrenzen, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 5 Das Verfahren nach § 52 steht in keinem Konkurrenzverhältnis zu dem Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 II oder zu dem gg eine EA statthaften Rechtsmittel nach § 57 (Stuttg FamRZ 15, 2078). Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 52 entfällt jedoch, wenn sich die EA erledigt hat (Stuttg FamRZ 15, 2078; Karlsr FamRZ 11, 571). Ein Wahlrecht soll zwischen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ausnahmen: Säumnis in der Verhandlung über eine Wiedereinsetzung und zweites Versäumnisurteil.

Rn 10 § 238 II 2 und § 345 enthalten Ausnahmen von dem Grundsatz, dass eine auf Säumnis beruhende Entscheidung durch den Einspruch angefochten werden kann. In diesen Fällen wird keine Nachsicht ex lege gewährt. Rn 11 Der säumigen Partei steht gegen die Versagung der Widereinsetzung nur das gegen die Hauptsacheentscheidung zulässige Rechtsmittel zu. Rn 12 Gegen ein zweites Vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Zu den Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd § 96 gilt im Einzelnen Folgendes: Anordnungsverfahren. Die Kosten eines zur Hauptsache gehörenden einstweiligen Anordnungsverfahren (etwa auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne gesonderte mündliche Verhandlung – s. § 19 I 2 Nr 12 RVG) können in entsprechender Anwendung des § 96 ausgetrennt werden, wenn der Antrag einer P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Akt der Bestellung.

Rn 10 Die Bestellung hat nach S 2 iVm § 158 I 2 so früh wie möglich und durch begründeten Beschluss (§ 116 I) zu erfolgen, weshalb die Ermittlungen mit der Anhängigkeit des Verfahrens vAw einzuleiten sind. Die Wirksamkeit tritt mit dessen Bekanntgabe ein, § 40 I. Dabei liegt die Auswahl der für den Beistand geeigneten Person im gerichtlichen Ermessen. Entscheidend ist im Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erforderlichkeit weiterer Verhandlung.

Rn 8 Voraussetzung für die Zurückverweisung ist ferner, dass die weitere Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht erforderlich ist. Dies ist – trotz Vorliegens eines Zurückverweisungsgrunds – nicht der Fall, wenn der Rechtsstreit vor dem Berufungsgericht zur Endentscheidung reif ist oder mit vertretbarem Aufwand (Nr 1) entscheidungsreif gemacht werden kann. Es ist auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands (Abs 1).

Rn 2 Der berufsmäßig tätige Verfahrensbeistand kann seine Tätigkeit nach Fallpauschalen abrechnen, Abs 1 S 1–3. Hierdurch sollte sowohl dem Verfahrensbeistand als auch der Justiz erheblicher Abrechnungs- und Kontrollaufwand erspart und zugleich dem Verfahrensbeistand ermöglicht werden, sich auf seine eigentliche Tätigkeit, die Wahrnehmung der Kindesinteressen, zu konzentrier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Streitwert.

Rn 8 Der Streitwert für die Beschwerde gegen die Aussetzung oder gegen die Ablehnung der Aussetzung wird nach § 3 ermittelt; er richtet sich nach dem Interesse der Parteien an der Entscheidung über die Aussetzung und beträgt einen Bruchteil des Hauptsachestreitwertes (1/5: Brandbg FamRZ 96, 496; Hambg MDR 02, 479; 1/2, wenn Entscheidungsreife behauptet wird: Hamm OLGR 97, 35...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzusammenhang.

Rn 1 Die Revision ist als unbegründet zurückzuweisen, wenn die angefochtene Entscheidung revisibles Recht nicht verletzt oder nicht auf der Gesetzesverletzung beruht (§§ 545 I, 546) oder wenn entgegen der Anforderungen des § 557 III 2 Verfahrensmängel nicht oder nicht ordnungsgemäß gerügt worden sind. § 561, der einen speziellen Fall der Unbegründetheit regelt, stellt im Int...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätzliches.

Rn 4 Nicht zulässig ist die Nichtzulassungsbeschwerde, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR nicht übersteigt § 544 Abs 2 Ziff 1; zu den Regelungen bis 31.12.19 und zu Familiensachen und WEG-Sachen vgl § 542 Rn 8), es sei denn, das Berufungsgericht hat die Berufung verworfen (§ 544 Abs 2 Ziff 2). Die Ausnahme von der Ausnahme liegt darin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 3 Abs 1 S 2 erfasst nur nicht rechtsmittelfähige Urteile iSd Abs 1 S 1 (›In diesem Fall‹). Wie bei Abs 1 S 1 bedeutet Entbehrlichkeit (›bedarf es nicht‹) keine generelle Pflicht des Gerichts zum Absehen von Entscheidungsgründen, wenn das Gericht zB mit Blick auf Parallelverfahren eine Abfassung für sinnvoll hält (vgl auch Zweibr NJW-RR 97, 1087 betr § 313b). Die Parteiher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnachfolge beim Kläger.

Rn 14 Es ergeht ein Urt des Rechtsnachfolgers gegen Bekl, aber nicht über die Kosten des ausgeschiedenen Kl; diese müsste der Kl mit eigener Klage gegen den Rechtsnachfolger oder den Bekl geltend machen. Statt Übernahme kann der Rechtsnachfolger auch als einfacher Nebenintervenient beitreten (§ 67). Der Rechtsnachfolger kann auch eine Hauptintervention erheben (§ 64) zB Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Möglichkeiten.

Rn 48 Als Instrument der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens kommt der materiellen Rechtskraft grds eine überragende Bedeutung zu. Es ist daher den Parteien grds verwehrt, die rechtskräftige Entscheidung mit der Behauptung anzugreifen, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden worden. Der Korrektur bloßer Rechtsanwendungsfehler setzt die materielle Rechtskraft stets ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 7 Der Tenor des stattgebenden Urteils kann wie folgt formuliert werden: ›Zur Vollstreckung ist dem Kl die Vollstreckungsklausel zu dem Urt des … (Gericht, Az) vom … (Datum) zu erteilen.‹ Unter Umständen sind aufgrund begründeter materieller Einwendungen des Beklagten (s Rn 6) Beschränkungen in die Entscheidungsformel aufzunehmen, etwa in Bezug auf die Höhe des zu vollstre...mehr

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AGS 04/2024, Terminsvertret... / I. Sachverhalt

Vor dem AG fanden am 12.6.2023 und 14.6.2023 Hauptverhandlungstermine gegen den Angeklagten statt, dem u.a. schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde. Der Vorsitzende hatte dem Angeklagten Rechtsanwalt R 1 als Verteidiger beigeordnet. Wegen dessen Verhinderung am 14.6.2023 bestellte er im Termin am 14.6.2023 Rechtsanwalt R 2 zum Verteidiger. Die Verfügung l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 4 Die Berufung kann bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurückgenommen werden (Abs 1). Mit der Normierung dieses späten Zeitpunkts soll der Berufungskläger (§ 511 Rn 53 ff) in die Lage versetzt werden, noch nach der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht seine Prozesstaktik dem Verhandlungsergebnis anzupassen, um der Zurückweisung des Rechtsmittels zu entgehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Erzwingung des Hauptsacheverfahrens bzw der Aufhebung der Einstweiligen Anordnung.

Rn 1 Als Folge, dass es sich beim EA-Verfahren um ein selbstständiges u v der Hauptsache unabhängiges Verfahren handelt (§ 49 Rn 1), ermöglicht § 52 angelehnt an § 926 ZPO in Amtsverfahren die Erzwingung der Durchführung des Hauptsacheverfahrens. Leitet in Antragsverfahren derjenige, der die EA erwirkt hat, das Hauptsacheverfahren nicht ein, ist die EA aufzuheben. Gründe für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Aufschiebende Wirkung.

Rn 7 Die Verweisung auf § 570 I, III (Abs 5) betrifft die aufschiebende Wirkung der Rechtsbeschwerde. Wie die sofortige Beschwerde hat die Rechtsbeschwerde grds keine aufschiebende Wirkung. Aufschiebende Wirkung kommt ihr dann zu, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat (§ 570 I). Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Vollziehung der ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Mehrfache Berufungseinlegung.

Rn 27 Solange die Berufungsfrist (§ 517) noch nicht abgelaufen ist, kann eine Berufung von derselben Partei mehrfach eingelegt werden (BGH NJW 93, 269). Unabhängig von der Zahl der eingelegten Berufungen handelt es sich nur um ein einziges, dasselbe Rechtsmittel; über dieses darf das Berufungsgericht nur einheitlich entscheiden, selbst wenn die Berufungsschrift bei verschied...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Einsichtnahme in die PKH-Unterlagen.

Rn 22 Die Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die zugehörigen Belege sind lediglich für das Gericht bestimmt und werden deshalb nach der Aktenordnung in einem Beiheft, dem PKH-Heft, geführt. Das Recht zur Akteneinsicht umfasst grds nicht das Recht zur Einsichtnahme in das PKH-Heft der Partei durch die anderen Parteien. Dies gilt allerdings ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebung durch das Gericht.

Rn 13 Wiederum durch Beschluss hebt das Gericht die Verfahrensbeistandschaft unter den engen Voraussetzungen des § 158 IV 2 auf. Ebenso können durch Beschluss allein zusätzlich übertragene Aufgaben entzogen werden. Als actus-contrarius ist auch der Aufhebungsbeschluss nicht isoliert anfechtbar; vielmehr können auch hier Rechtsmittel gegen die Endentscheidung darauf gestützt ...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Zurücknahme der Berufung

Rz. 106 Im Fall der Rücknahme der Berufung gem. § 64 Abs. 6 ArbGG i.V.m. § 516 ZPO ist der Berufungskläger u.a. verpflichtet, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen, was das Berufungsgericht von Amts wegen durch Beschluss feststellt. Er muss also die gesetzlichen Gebühren und Auslagen der obsiegenden Partei gem. RVG erstatten, die i.S.d. § 91 ZPO notwendig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der Erlass eines Versäumnisurteils.

Rn 6 Der Einspruch setzt wie ein Rechtsmittel den Erlass des Versäumnisurteils voraus. Ein vorher eingelegter Einspruch ist unwirksam (RGZ 110, 169, 170). Das gilt für die nach § 311 verkündeten Versäumnisurteile. Für die Versäumnisurteile im schriftlichen Vorverfahren nach § 331 III, die nach § 310 III erst mit Zustellung an beide Parteien (s § 331 Rn 36) wirksam werden, is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 10 Die Vorschrift gilt in allen Instanzen; die Sondervorschriften (§§ 540, 564, 313b) gehen aber vor. § 313a ist entsprechend auf Beschlüsse anzuwenden, die begründet werden müssen (zB § 91a; vgl Frankf NJW 89, 841; Hamm NJW-RR 97, 318), nicht dagegen im FG-Verfahren (Musielak/Musielak Rz 2; Wieczorek/Schütze/Rensen Rz 5) und wegen § 227 S 2 FamFG bei Entscheidungen über ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 3 Für das vom Testamentsvollstrecker im Aktivprozess zugunsten des Erben erwirkte Urt kann eine vollstreckbare Ausfertigung nach Abs 2 S 1 erst nach der Beendigung der Testamentsvollstreckung erteilt werden, weil der titulierte Anspruch bis dahin immer noch der Verwaltungs- und Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt (MüKoZPO/Wolfsteiner § 728 Rz 8)...mehr

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zfs 04/2024, Voraussetzunge... / Leitsatz

1. Die nachträgliche Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch stellt eine teilweise Rücknahme des Einspruchs dar, für deren Wirksamkeit der Verteidiger gemäß § 67 Abs. 1 S. 2 OWiG i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO einer ausdrücklichen Ermächtigung des Betroffenen bedarf. 2. Die ausdrückliche Ermächtigung des Betroffenen zur Beschränkung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unmittelbarer und kraft gesetzlicher Inbezugnahme.

Rn 2 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ebenso wie die Wiederaufnahme des Verfahrens, die sog Gehörsrüge nach § 321a und die Fortsetzung eines Rechtsstreits im sog Nachverfahren nach Verkündung eines Vorbehaltsurteils ein Umstand, der den bereits existierenden Vollstreckungstitel in seinem Bestand als gefährdet erscheinen lässt, weil er mit statthaften Rechtsmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 9 Das Verlangen zur Stellung einer Prozesskostensicherheit muss der Beklagte äußern. Der Nebenintervenient kann Sicherheit für die dem Beklagten entstehenden Kosten verlangen, sofern dieser nicht widerspricht (Zö/Herget § 110 Rz 4). Entgegen der hM kann auch der einfache Nebenintervenient für seine eigenen Kosten Sicherheit verlangen (Rützel NJW 98, 2086; MüKoZPO/Schulz §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbeschwerde.

Rn 6 Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen, ist eine weitere Überprüfung der Beschwerdeentscheidung statthaft (§ 574 I Nr 2; vgl BGH GWR 09, 398; NJW 09, 2539; Hamm FamRZ 08, 703). Die Rechtsbeschwerde ist auch bei einer Aussetzungsentscheidung des Oberlandesgerichts oder des Landgerichts als Berufungsgericht im Falle ihrer Zulassung statthaft, während § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Begründung (Abs 2).

Rn 4 Abs 2 schreibt vor, dass der Schiedsspruch zu begründen ist. Davon können die Parteien durch Vereinbarung dispensieren. Eine Begründung ist auch entbehrlich, wenn es sich um einen Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut handelt. Es ist anerkannt, dass die Begründung eines Schiedsspruchs nicht den strengen Anforderungen der Urteilsbegründungen folgen muss. Dennoch muss d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einleitung des Verfahrens.

Rn 2 Ein Antrag auf Erlass einer EA ist zwingende Voraussetzung, wenn ein entspr Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Das ist in allen Familienstreitsachen (§ 112) der Fall. Bei fG-Familiensachen ist hingegen zu differenzieren. Um reine Antragsverfahren handelt es sich, soweit für §§ 49 ff v Bedeutung, bei Ehewohnungs- u Haushaltssachen (§ 203), Gewalt...mehr