Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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§ 23 Güteverhandlung / II. Alleinentscheidung auf Antrag beider Parteien

Rz. 24 Gem. § 55 Abs. 3 ArbGG entscheidet der Vorsitzende allein, wenn in der Verhandlung, die sich unmittelbar an die Güteverhandlung anschließt, eine das Verfahren beendende Entscheidung ergehen kann und die Parteien übereinstimmend eine Entscheidung durch den Vorsitzenden beantragen; der Antrag ist in die Niederschrift aufzunehmen. Rz. 25 Die Güteverhandlung muss beendet s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 4 Nach § 20 Nr 12 RPflG ist der Rechtspfleger zur Klauselerteilung nach § 729 funktionell zuständig (s § 726 Rn 6). Die urkundliche Nachweispflicht richtet sich auf alle Tatbestandsmerkmale des § 419 I BGB und § 25 HGB. Ist ein Vertreter involviert, muss auch dessen Vertretungsmacht nachgewiesen werden. Der Nachweis einer Vermögensübernahme nach Abs 1 dürfte mit öffentlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweispflicht bezüglich Bedenken bei vAw zu berücksichtigenden Punkten (Abs 3).

Rn 17 Hinsichtlich der vAw zu berücksichtigenden Punkte muss das Gericht nach Abs 3 auf seine ›Bedenken aufmerksam machen‹. Konkret bedeutet dies, dass das Gericht die Parteien darauf hinzuweisen hat, dass es Zweifel am Vorliegen einer Prozessvoraussetzung hat. Hierzu gehört ua die anderweitige Rechtshängigkeit, § 261 III Nr 1 (BGH NJW 98, 2064 [BGH 24.03.1998 - 1 StR 558/97...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang des Beitreibungsrechts.

Rn 4 Der PKH-Anwalt kann gegen die gegnerische Partei nur die Kosten festsetzen lassen, die diese nach § 91 erstatten muss. Festgesetzt werden können die Regelgebühren, nicht nur die ermäßigten PKH-Gebühren. Die Umsatzsteuer kann nicht verlangt werden, wenn der eigene Mandant des PKH-Anwalts vorsteuerabzugsberechtigt ist (BGH NJW-RR 07, 285). Das Beitreibungsrecht des Anwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. fG-Familiensachen.

Rn 5 Das Beschwerdeverfahren richtet sich gem III 1 als volle zweite Tatsacheninstanz nach den Vorschriften des erstinstanzlichen Verfahrens, §§ 23 ff. Infolge Amtsermittlung (§ 26) keine Präklusion. Die durch Hinzuziehung in erster Instanz begründete Beteiligtenstellung sog. Kann-Beteiligter iSv § 7 III besteht in der Beschwerdeinstanz ebenso fort (BGH FamRZ 12, 1049) wie d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 21 EuGFVO – Vollstreckungsverfahren.

Gesetzestext (1) Unbeschadet der Bestimmungen dieses Kapitels gilt für das Vollstreckungsverfahren das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats. Jedes im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangene Urteil wird unter den gleichen Bedingungen vollstreckt wie ein im Vollstreckungsmitgliedstaat ergangenes Urteil. (2) Die Partei, die die Vollstreckung beantragt, m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Kappungsgrenze.

Rn 31 Hat das Vollstreckungsgericht den notwendigen Unterhalt des Schuldners bestimmt, muss es eine Vergleichsrechnung nach Abs 1 S 3 vornehmen. Der dem Schuldner verbleibende Teil des Einkommens darf danach nicht den Freibetrag aus § 850c ggü nicht privilegierten Gläubigern übersteigen, sonst ist der Pfändungsfreibetrag zugrunde zu legen (LG Hamburg NJW-RR 92, 264, 265 [LG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normzweck.

Rn 19 Die in Abs 3 vorgesehene absolute Ausschlussfrist von einem Jahr nach dem Ende der versäumten Frist, die nicht verlängert werden kann und gegen deren Versäumung Wiedereinsetzung nicht möglich ist, dient der Absicherung der formellen Rechtskraft und Rechtssicherheit und kann damit naturgemäß zu unbillig erscheinenden Ergebnissen führen. Es überrascht daher nicht, dass d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Funktionelle.

Rn 10 Für die Erteilung der Klausel nach § 724 I ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle iSv § 153 GVG funktionell zuständig. Das ist der Urkundsbeamte desjenigen Gerichts, von dem das Urt stammt, unabhängig davon, ob dieses zum Erlass zuständig war oder nicht (Stuttg Rpfleger 79, 145). Für sog qualifizierte Klauseln (s Rn 11 aE) nach §§ 726 I, 727 ff und weitere vollstrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Frist.

Rn 43 Die Erinnerung ist binnen zwei Wochen bei dem Gericht, das den Kfb erlassen hat, einzulegen (iudex a quo). Da der Richter des Gerichts, dem der Rechtspfleger angehört, im Nichtabhilfefall abschließend entscheidet und damit keine höhere Instanz eröffnet ist, gilt § 569 I 1, wonach der Rechtsbehelf auch beim Beschwerdegericht (iudex ad quem) eingelegt werden kann, nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Funktion des Vertreters, Verfahren.

Rn 3 Der Vertreter hat die sich aus dem Eigentum ergebenden Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf das Vollstreckungsverfahren wahrzunehmen; er handelt in eigenem Namen. Ein gegen den bisherigen Eigentümer ergangener Titel muss gem § 727 auf ihn umgeschrieben werden (St/J/Münzberg Rz 3). Er ist berechtigt, im Zwangsvollstreckungsverfahren sämtliche möglichen Rechtsbehelfe e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anpassung (Abs 1).

Rn 1 Die Vorschrift reagiert auf das Problem, dass eine anzuerkennende und ggf zu vollstreckende Entscheidung (Art 2 lit a) gemäß der Rechtsordnung des Ursprungsmitgliedstaats (Art 2 lit d) Vorgaben enthält, die das Recht des ersuchten Staates (Art 2 lit e) nicht vorsieht. Gemäß dem Modell der Wirkungserstreckung (vgl Art 36 Rn 3) müssen nach Möglichkeit auch solche Wirkunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckungserweiternde.

Rn 20 Vereinbarungen, die den Vollstreckungszugriff erweitern, sind im Gegensatz zu vollstreckungsbeschränkenden (s Rn 19) idR nicht zulässig. Das hängt mit der mangelnden Dispositionsbefugnis der Parteien über Voraussetzungen und Grenzen des staatlichen Vollstreckungsverfahrens zusammen. So können Gläubiger und Schuldner nicht verabreden, dass ohne Titel, Klausel und/oder Z...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 I. R. d. USt-Nachschau ergangene Verwaltungsakte können gem. § 347 AO mit dem Einspruch angefochten werden (Abschn. 27b.1. Abs. 10 S. 1 ff. UStAE). Der Amtsträger ist berechtigt und verpflichtet, den schriftlichen Einspruch entgegenzunehmen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung und hindert daher nicht die Durchführung der USt-Nachsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Streitwert.

Rn 14 Anzusetzen ist der Streitwert der Hauptsache (BGH NJW 68, 796; Hamm NJW-RR 12, 1209 [BGH 14.06.2012 - IX ZR 150/11]; Beschl v 11.7.11 – 32 W 11/11 – Rz 24; Naumbg = SachsAnh Beschl v 18.7.12 – 10 W 40/12 – Rz 25 – juris; Köln MDR 10, 283 [OLG Köln 04.09.2009 - 20 W 46/09]; MüKoZPO/Stackmann § 46 Rz 12, s.a. § 3 Rn 31, sehr str). Soweit vertreten wird, der Streitwert se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 340a ZPO – Zustellung der Einspruchsschrift.

Gesetzestext 1Die Einspruchsschrift ist der Gegenpartei zuzustellen. 2Dabei ist mitzuteilen, wann das Versäumnisurteil zugestellt und Einspruch eingelegt worden ist. 3Die erforderliche Zahl von Abschriften soll die Partei mit der Einspruchsschrift einreichen. 4Dies gilt nicht, wenn die Einspruchsschrift als elektronisches Dokument übermittelt wird. Rn 1 Die Vorschrift ist Fo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1109 ZPO – Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) 1Auf Anträge nach Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist § 1084 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden. 2Auf Anträge nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist § 1084 Abs. 1 und 3 entsprechend anzuwenden. (2) § 1086 gilt entsprechend. Rn 1 Die Vorschrift betrifft in Deutschland mögliche Rechtsbehelfe gegen ein aus einem anderen Mitgliedstaat ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verhältnis zum Einspruch.

Rn 26 Grds kommt eine Abänderungsklage nur in Betracht, wenn die geltend gemachten Abänderungsgründe nach der letzten Tatsachenverhandlung entstanden sind. Ist der abzuändernde Titel ein Versäumnisurteil, ist zusätzlich erforderlich, dass die Abänderungsgründe durch Einspruch nicht mehr geltend gemacht werden können, die Änderung folglich erst nach Ablauf der Einspruchsfrist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Vollmacht.

Rn 15 Ist erkennbar, dass eine andere Person als der im MB bezeichnete Ag den Widerspruch eingelegt hat, ist § 703 zu beachten. Des Nachweises einer Vollmacht bedarf es nicht (§ 703 S 1). Wer als Bevollmächtigter einen Rechtsbehelf einlegt, hat seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern (§ 703 S 2). Mehr als diese Versicherung darf das Mahngericht nicht verlangen. §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 3 Zur Entscheidung über den Antrag, der nach § 109 III 1 schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden kann (deswegen besteht auch kein Anwaltszwang, § 78 V), ist dasjenige Gericht örtlich und sachlich zuständig, das die Sicherheitsleistung angeordnet hat. Nach § 20 Nr 3 RpflG liegt die funktionelle Zuständigkeit beim Rechtspfleger. Die Entscheidung er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Schuldner.

Rn 59 Sofort nach der Zustellung an den Drittschuldner muss der Gerichtsvollzieher den Pfändungsbeschluss zusammen mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde an den Schuldner zustellen. Ist der Schuldner angehört worden, muss wegen der ihm dann eröffneten Rechtsbehelfe die Zustellung vAw erfolgen (AG Regensburg DGVZ 08, 82, 83; St/J/Würdinger § 829 Rz 59; aA Köln NJW-RR 92, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirksamkeit durch Bekanntgabe (Abs 1).

Rn 3 Nach Abs 1 wird der Beschluss mit der Bekanntgabe an den oder die Beteiligten wirksam. Die Wirksamkeit bleibt bestehen, auch wenn die Entscheidung mit einem Rechtsbehelf angegriffen wird. Die Wirksamkeit setzt nicht die Bekanntgabe an alle Beteiligten voraus. Notwendig ist nur die Bekanntgabe an den oder die Beteiligten, für die der Beschluss seinem wesentlichen Inhalt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm hat eine Doppelfunktion. Sie stellt zum einen im Gegenschluss klar, dass anders als die Ablehnung ein Ausschluss nach § 41 für die Parteien unverzichtbar ist. Zum anderen setzt sie der Dispositionsbefugnis des Ablehnenden im Interesse der Prozessförderung eine zeitliche Schranke (zu Ausnahmen: BSG Beschl v 13.7.22 – B 7 AS 21/22 B, juris). Der Ablehnende soll n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gegen die Festsetzung des Aufstockungsbetrags.

Rn 144 Hat das Kreditinstitut einen Aufstockungsbetrag nach Abs 2 festgesetzt oder abgelehnt, ist zwar kein Rechtsschutz vorgesehen. Eine unüberprüfbare Festsetzung durch eine Privatperson wäre aber systemwidrig. Klarstellungsbeschlüsse sind zudem weithin anerkannt. Deswegen können die Einwendungen gegen den Aufstockungsbetrag seitens des Schuldners oder des Gläubigers im ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfassungsrechtliche Anforderungen.

Rn 11 Ein Rechtsbehelf gegen die unterbliebene Zulassung ist in dem § 17a IV GVG, der auch insoweit ggü sonstigen Regelungen der einschlägigen Prozessordnung eine Sonderregelung darstellt, nicht vorgesehen (BSG NZS 98, 206 [BSG 04.12.1997 - 3 BS 1/97], zu § 160a SGG; BAG NZA 92, 954). Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen bestehen nicht (BVerwG NVwZ 94, 782, 05, 1201). Ob f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gegenvorstellung.

Rn 11 Dieser gesetzlich nicht geregelte u auch im selbstständigen Beweisverfahren statthafte Rechtsbehelf zielt auf die Überprüfung der ergangenen Entscheidung durch dieselbe Instanz (KG BauR 06, 149); analog § 321a muss die Gegenvorstellung binnen zwei Wochen nach Mitteilung des Beschl bei Gericht eingehen (BGHZ 150, 133; LG München I NJOZ 04, 438). Das Rechtsstaatlichkeits...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtskraft/Abänderbarkeit von Amts wegen.

Rn 6 Im Umfang des Streitgegenstandes des selbstständigen Beweisverfahrens, mithin dazu, ob die erstrebte, durch konkrete Beweistatsachen u Beweismittel gekennzeichnete Beweiserhebung ggü dem Gegner zulässig u deshalb anzuordnen ist, wird Rechtshängigkeit herbeigeführt. Ist der Antrag unter Ausschöpfung der Rechtsbehelfe abgelehnt worden, steht demselben Begehren die Rechtsk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In erster Instanz.

Rn 12 Für den Zeugen eröffnet § 380 III die sofortige Beschwerde (§ 567 I) gegen Beschlüsse nach § 380 I und II. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Beschl durch den ersuchten oder beauftragten Richter erlassen wurde; in diesem Fall ist gegen dessen Maßnahme zunächst die befristete Erinnerung (§ 573) und erst gegen die Entscheidung des Prozessgerichts Beschwerde einzulegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 8 § 17 I 2 GVG begründet eine Rechtswegsperre. So sollen eine doppelte Prozessführung, insb aber abw Entscheidungen verhindert werden. Die Vorschrift verbietet daher, dieselbe Sache während der Rechtshängigkeit (§§ 261 I, 253 I ZPO; 90 I, 81 I VwGO) anderweitig gerichtlich anhängig zu machen. Der Eintritt der Rechtswegsperre setzt daher voraus, dass zeitlich vorgehend die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 778 II.

Rn 7 Erfolgt entgegen § 778 II wegen eigener Verbindlichkeiten des vermeintlichen Erben die Zwangsvollstreckung in den Nachlass, können der tatsächliche Erbe ebenso wie der Nachlassverwalter, der Nachlasspfleger und der Testamentsvollstrecker gem § 771 vorgehen; ihnen steht allerdings auch der Weg der Erinnerung bzw der sofortigen Beschwerde offen. Auch dem vermeintlichen Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Wirkung.

Rn 143 Mit Zustellung der Entscheidung an die Kreditinstitute, deren Konten nicht zum Pfändungsschutzkonto bestimmt sind, entfällt gem Abs 9 S 5 der Pfändungsschutz nach den Abs 1 bis 6 für die betreffenden Konten. Sie sind als Girokonten von den Kreditinstituten fortzuführen. Da bei einem erfolgreichen Rechtsbehelf der Pfändungsschutz nicht rückwirkend begründet werden kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung.

Rn 17 Gegen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde, richtet sich die sog Vollstreckungserinnerung nach § 766, s.a. § 777. Mit ihr werden die Unzulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahme eines Vollstreckungsorgans gerügt oder dessen Weigerung, für den Gläubiger zu vollstrecken. Auch Zeit, Maß und Gegenstand der Vollstreckung können Gegenstand einer Vol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Wenigstens einmal – es gilt der Grds der Einheit der mündlichen Verhandlung – müssen die Sachanträge in der mündlichen Verhandlung (§ 296a Rn 3) wirksam gestellt werden (BGH 27.10.11 – III ZR 235/10 Rz 2; 25.9.18 – X ZR 76/18, MDR 19, 58 Rz 4); eine Wiederholung nach einem Richterwechsel (aA BAG NJW 71, 1332 [BAG 16.12.1970 - 4 AZR 98/70]) oder einer Beweisaufnahme ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 18 EuMVVO – Vollstreckbarkeit.

Gesetzestext (1) Wurde innerhalb der Frist des Artikels 16 Absatz 2 unter Berücksichtigung eines angemessenen Zeitraums für die Übermittlung kein Einspruch beim Ursprungsgericht eingelegt, so erklärt das Gericht den Europäischen Zahlungsbefehl unter Verwendung des Formblatts G gemäß Anhang VII unverzüglich für vollstreckbar. Das Ursprungsgericht überprüft das Zustellungsdat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abgrenzung zu § 381 I.

Rn 14 Trägt der Zeuge iSd § 381 I zur Entschuldigung oder zur Glaubhaftmachung der unverschuldeten Verspätung Umstände nachträglich vor, so sind bereits getroffene Maßnahmen wieder aufzuheben, was aus Sicht des Zeugen zu demselben – gewünschten – Ergebnis führt wie eine erfolgreiche Beschwerde nach § 380 III. Daher ist eine Beschwerde nach § 380 III zunächst als Antrag auf A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 45 Brüssel IIb-VO – Vollstreckbare Entscheidungen.

Gesetzestext (1) Die in einem Mitgliedstaat ergangenen und in diesem Mitgliedstaat vollstreckbaren Entscheidungen im Sinne des Artikels 42 Absatz 1 sind gemäß diesem Abschnitt in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. (2) Für die Zwecke der Vollstreckung einer Entscheidung im Sinne des Artikels 42 Absatz 1 Buchstabe a in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen werden in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. (2) Unbeschadet des Absatzes 3 bedarf es keines besonderen Verfahrens für die Aktualisierung der Personenstandsbücher eines Mitgliedstaats auf der Grundlage einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Lösungssumme.

Rn 2 Ist im Arrestbefehl versehentlich die Festsetzung der Lösungssumme unterblieben, so ist die Entscheidung gleichwohl wirksam (Hambg NJW 58, 1145 [OLG Hamburg 18.02.1958 - 2 U 233/57]). Die Entscheidung kann hinsichtlich der fehlenden Lösungssumme gem § 321 (BGH NJW-RR 96, 1238 [BGH 25.06.1996 - VI ZR 300/95]) oder auf Rechtsbehelf hin ergänzt werden. Die Höhe der Lösungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schuldner.

Rn 100 Wurde der Schuldner zuvor nicht angehört, § 834, kann er gegen die Vollstreckungsmaßnahme mit der Erinnerung nach § 766 vorgehen. Ein, etwa wegen eines Verstoßes gegen ein Pfändungsverbot, anfechtbarer Pfändungsbeschluss ist bis zu einer Aufhebung wirksam und deswegen zu beachten (LG Fulda BeckRS 16, 06889). Der Rechtspfleger kann nach Anhörung des Gläubigers abhelfen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einspruchsführer.

Rn 4 Der Einspruch steht nur der säumig gewesenen Partei, nicht dem Gegner, zu (Naumbg NJW-RR 03, 212 [OLG Naumburg 17.04.2002 - 9 W 8/02]). Der Rechtsbehelf kann auch von einer nicht verklagten, aber im Urt bezeichneten Scheinpartei eingelegt werden (BGHZ 4, 328, 332; NJW-RR 95, 764, 765). Für den Einspruch fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn auch für die Scheinpartei nur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Mitwirkung an einem überlangen Verfahren, auf dessen Dauer ein Entschädigungsanspruch gestützt wird (Nr 7).

Rn 34 Diese Regelung ist durch Art 5 des G über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v 24.11.11 (BGBl I 2011, 2302, 2305) mit Wirkung vom 3.12.11 eingefügt worden. Durch dieses G werden Vorgaben des EGMR aus dessen Urt v 2.9.10 – 46344 – (NJW 10, 3355) und 9.6.06 – 75529/01 – (NJW 06, 2389) zu Rechtsbehelfen und Entschäd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt.

Rn 2 § 703 bildet eine Ausnahme von §§ 80 ff nur für das Mahnverfahren (§ 703 1). Es ist mit Eingang der Sache bei dem für das streitige Verfahren zuständigen Gericht beendet (§ 696 Rn 22, § 700 Rn 11). Ist erkennbar, dass eine Person im Verfahren auftritt, die eine Partei vertreten will, erlangt § 703 Bedeutung. Des Nachweises einer Vollmacht (§ 80 I) bedarf es nicht (§ 703 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beginn.

Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707, 719, 720a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Glaubhaftmachung nicht ersetzbarer Nachteile (Abs 3).

Rn 12 § 95 III betrifft den Fall, dass ein Titel über eine Geldforderung nach dem FamFG bereits vor dem Eintritt seiner Rechtskraft vollstreckt werden kann bzw bereits vollstreckt wurde. Viele der von § 95 erfassten Entscheidungen erlangen ihre Vollstreckbarkeit aber erst mit Rechtskraft (vgl §§ 40 II, III, 209 II 1, 216 I 1, 224 I, 409 II, s.a. die Kommentierung bei § 86 Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Akzessorietät der Zwangshypothek.

Rn 21 Als Sicherungshypothek ist auch die Zwangssicherungshypothek streng akzessorisch. Erlischt die Forderung nach Eintragung der Hypothek, dann erwirbt der Eigentümer des Grundstücks die Hypothek als Eigentümergrundschuld gem § 1163 BGB (BGH NJW 77, 48 [BGH 30.04.1976 - V ZR 200/74]). Dies gilt auch, wenn der Berechtigte auf die Zwangssicherungshypothek verzichtet hat (Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen über die Amtszustellung in §§ 166 ff. § 317 regelt sowohl die amtswegige Zustellung des Urteils nach dessen Erlass (Abs 1) als auch, in Abs 2–4, das Verfahren der Herstellung und Erteilung einer Ausfertigung und damit die zugehörigen Aufgaben der Geschäftsstelle. Die Amtszustellung der Urteile ist seit 1976 der vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berichtigung.

Rn 24 Sofern die fehlende Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention auf einem Schreibfehler oder einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit beruht, kann das Gericht diese jederzeit auch vAw berichtigen. Das kann der Fall sein, wenn sich entsprechende Ausführungen in den Urteilsgründen finden (Kobl BauR 08, 1194), insb, wenn in den Urteilsgründen zur Kostenentscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 69 Brüssel IIb-VO – Verbot der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats.

Gesetzestext Die Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats darf nicht überprüft werden. Die Überprüfung der Vereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung gemäß Artikel 38 Buchstabe a und Artikel 39 Buchstabe a darf sich nicht auf die Zuständigkeitsvorschriften der Artikel 3 bis 14 erstrecken. Rn 1 Das Gericht im Anerkennungsstaat darf nicht nachprüfen, ob das Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschleunigungsrüge als Verzögerungsrüge nach § 198 Abs 3 S 1 GVG (Abs 3).

Rn 30 Gem Abs 3 gilt die Beschleunigungsrüge zugleich als Verzögerungsrüge iSd § 198 III 1 GVG. Durch diese gesetzliche Fiktion soll gewährleistet werden, dass der Beteiligte neben der präventiven Wirkung der Beschleunigungsrüge durch eine einzige Verfahrenshandlung zugleich die Möglichkeit erhält, nachträglich eine Entschädigung geltend zu machen (BTDrs 18/9092, 17). Diese ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 49 Gegen die Ablehnung der PKH durch das VG und gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts ist die Beschwerde zum OVG nach § 146 VwGO gegeben. Es besteht kein Anwaltszwang. Im Asylverfahren ist die Beschwerde gem § 80 AsylG ausgeschlossen. Die Beschwerde ist gem § 147 VwGO binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der PKH-Entscheidung beim VG einzureichen und zu beg...mehr