Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 2 Synopse: WEG alte Fassung / WEG neue Fassung

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.2.2 Erforderliche Angaben und Nachweise

Für die Antragstellung kann der Antragsteller ein entsprechendes Formblatt verwenden, Art. 65 Abs. 2 EuErbVO. Der Antrag muss mindestens die in Art. 65 Abs. 3a–m EuErbVO verlangten Angaben enthalten, soweit sie dem Antragsteller bekannt sind und von der Ausstellungsbehörde zur Beschreibung des Sachverhalts, dessen Bestätigung der Antragsteller begehrt, benötigt werden: Anmerk...mehr

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 1 Neue Fassung des WEG

§ 1 Begriffsbestimmungen (1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. (2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigent...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 42 Liegen die Voraussetzungen des § 9 TzBfG vor, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen und der Verlängerung der Arbeitszeit zustimmen. Die Formulierung des § 9 TzBfG ("hat zu berücksichtigen") zeigt, dass dem Arbeitgeber von vornherein kein Ermessen hinsichtlich der bevorzugten Berücksichtigung eingeräumt ist. Der Anspruch auf bevorzugte Berücks...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Fallstrick Verlängerungsvereinbarung i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG

Die Regelungen des § 14 Abs. 2 TzBfG erfordern es nicht, den Arbeitsvertrag von vornherein für den maximal möglichen Zeitraum abzuschließen. Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1, 2. HS TzBfG ist binnen des Maximalzeitraums von 2 Jahren auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Damit erlaubt das Gesetz eine Stückelung in maximal ...mehr

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Wohnungseigentumsgesetz (WE... / 1.5 WEG-Reform 2007 und 2020

Infolge der Entscheidung des BGH zur Nichtigkeit sog. "Zitterbeschlüsse"[1] wurde Reformbedarf laut, der in einer ersten Gesetzesinitiative 2004 mündete. Dieser erste Regierungsentwurf erwies sich als wenig brauchbar. Ein neuer Diskussionsentwurf ebnete dann den Weg zu einer umfassenden Reform des WEG im Jahr 2007. Wiederum grundlegend geändert wurde das Wohnungseigentumsges...mehr

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Beschwerdestelle, AGG / 5 Beschwerdeverfahren

Wie mit einer Beschwerde im Einzelnen umzugehen ist, ist im AGG nicht weiter geregelt. Das Gesetz gibt lediglich vor, dass die Beschwerde inhaltlich zu prüfen und das Ergebnis dem/der sich beschwerenden Beschäftigten mitzuteilen ist. Die Pflicht zur Prüfung trifft grundsätzlich den Arbeitgeber. Auch wenn er die Prüfung auf die von ihm eingerichtete Beschwerdestelle delegiert hat...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.2 Anspruchsübergang

Rz. 27 Häufig werden die Prozesse zur Durchsetzung eines Anspruchs nach §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geführt, sondern zwischen der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse und dem Arbeitgeber. In der Regel tritt die Krankenkasse durch die Zahlung von Krankengeld nach §§ 44 ff. SGB V an den Arbeitnehmer nach Einstellung de...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.6 Sonderfall: Dienstplanmäßiger Ausgleichstag, rollierende Wochenarbeitszeit, Leiharbeitsverhältnisse

Rz. 21 Muss ein Arbeitnehmer aufgrund eines Dienstplans, der Arbeitseinteilung auch an Feiertagen vorsieht, an einem Feiertag nicht arbeiten, ist der Feiertag nicht alleinige Ursache für die Freizeit. Deshalb besteht kein Anspruch auf Feiertagsvergütung.[1] Arbeitet ein Arbeitnehmer an 6 Werktagen in der Woche mit einer 5-Tage-Woche und verschieben sich daher seine arbeitsfre...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.3.1 Beitritt – ja oder nein?

Mit der Beiladung zum Rechtsstreit wird dem Verwalter die Möglichkeit eingeräumt, dem Rechtsstreit entweder aufseiten des klagenden Wohnungseigentümers oder aber aufseiten der übrigen beklagten Wohnungseigentümer beizutreten. Tritt er keiner der Parteien bei, wird der Rechtsstreit gemäß § 74 Abs. 2 ZPO ohne Rücksicht auf den Verwalter fortgesetzt. Für ihn stellt sich also zu...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.3.3 Erklärung des Beitritts

Grundsätzlich muss zwar der beigeladene Verwalter als Streithelfer sein rechtliches Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei gem. § 71 Abs. 1 Satz 2 ZPO glaubhaft machen. Hierzu reicht aber freilich der Hinweis auf Beiladung und die Rechtskrafterstreckung des § 48 Abs. 3 WEG aus. Eine kurze sachliche Begründung schadet allerdings auch nie. Musterschreiben: Beitrittserk...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.4.1 Grundsätze

Beschlussklagen sind nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG seit 1.12.2020 gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Die Wohnungseigentümer haben aber die Möglichkeit, als Nebenintervenienten dem Prozess auf Seiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder dem klagenden Wohnungseigentümer beizutreten. Die Nebenintervention ist in den §§ 66 ff. ZPO geregelt. Sie ist da...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.3.2 Kostenrisiko abwägen

Tritt der Verwalter aufseiten einer der Parteien dem Rechtsstreit bei, riskiert er stets eine Verfahrenskostenbelastung. Tritt er etwa dem Rechtsstreit aufseiten der beklagten übrigen Wohnungseigentümer bei und wird der angefochtene Beschluss dennoch für ungültig erklärt, muss sich der Verwalter als Streitgenosse der von ihm unterstützten Partei an den Verfahrenskosten gem. ...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 8.4 Fristen

Einlegen der Berufung Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt einen Monat seit Zustellung des erstinstanzlichen amtsgerichtlichen Urteils, spätestens mit Ablauf von 5 Monaten bei fehlerhafter oder unterbliebener Zustellung.[1] Diese Frist kann als sog. Notfrist vom Gericht nicht verlängert werden. Wird sie nicht eingehalten, ist die Berufung unzulässig mit der Folge, das...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.3 Umgang mit der Beiladung zum Prozess (Altverfahren)

Das aufgrund des WEMoG seit 1.12.2020 reformierte WEG kennt die Beiladung nicht mehr. Sie kann aber nach wie vor in laufenden Altverfahren, die vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängig wurden, virulent sein und noch im Rechtsmittelrechtszug relevant werden. Nach der Bestimmung des § 48 Abs. 1 Satz 2 WEG a. F. war der Verwalter zum Verfahren beizuladen. Die Beiladung war erford...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 8.2 Anwaltszwang

Egal, ob es sich um ein Altverfahren oder ein solches handelt, das am 1.12.2020 oder danach anhängig wurde und der im Anfechtungsprozess unterlegene klagende Wohnungseigentümer Berufung einlegt oder aber die übrigen beklagten Wohnungseigentümer Berufungsführer sind bzw. die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Berufungsführerin ist, weil der klagende Wohnungseigentüm...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 6.4 Rederecht des Verwalters

Fungiert der Verwalter als Vertreter der übrigen beklagten Wohnungseigentümer in Altverfahren bzw. als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Verfahren, die nach dem 30.11.2020 anhängig wurden und führt er das Verfahren für sie, hat er selbstverständlich ein Rederecht. Allerdings ist von allen Verfahrensbeteiligten zu beachten, dass der Richter den Vorsitz in d...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 1.2.3 Finanzierung über Sonderumlage

Sind keine ausreichenden Mittel zur Finanzierung der Anwaltskosten verfügbar und haben die Wohnungseigentümer (noch) keine Rücklage für Beschlussklagen gebildet, muss der Verwalter eine "Sonderumlage" erheben. Zu beachten ist hierbei, dass es eines entsprechenden Beschlusses bedarf. Musterbeschluss: Sonderumlage zur Finanzierung der Verteidigung in einer Anfechtungsklage TOP ...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.8.2.2 Streitverkündung

Mit Blick auf eine mögliche Inregressnahme des Verwalters durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – sei es wegen der Verfahrenskosten oder sonstiger Schadensersatzansprüche infolge einer erfolgreichen Beschlussmängelklage –, stellt sich die Frage, ob dem Verwalter der Streit verkündet werden kann. Zu berücksichtigen ist, dass der Verwalter gemäß § 9b Abs. 1 WEG die Geme...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 1.1.1 Prozessführungsbefugnis des Verwalters

Der Verwalter fungiert gem. § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Insoweit ist er berechtigt, u. a. einen gegen die Wohnungseigentümer gerichteten Rechtsstreit – und hier insbesondere ein Anfechtungsverfahren – zu führen. Der Verwalter kann ohne Verstoß gegen seine Neutralitätspflichte...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 10 Verfassungsbeschwerde

In all den Fällen, in denen die erforderliche Rechtsmittelbeschwer nicht erreicht ist und insoweit bereits keine Berufung möglich ist, weil die Beschwer den erforderlichen Wert von 600 EUR nicht übersteigt und auch das Amtsgericht die Berufung nicht zugelassen hat, kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. Entsprechendes gilt dann, wenn die für die Nichtzulassungsbeschwe...mehr

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ABC der Werbungskosten / Steuerberatungskosten

Literatur: Viebrock/van Lück/Szrubarski, DStR 2015, 391 Steuerberatungskosten sind danach zu unterscheiden, ob sie die private oder die berufliche Sphäre betreffen. Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind ab Vz 2007 nicht abzugsfähig. Beruflich veranlasste Steuerberatungskosten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Steuerberatungskosten sind Honorarzahlungen an Steu...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ehescheidung

Literatur: Tiedke, FR 1985, 631; Tiedke, BB 1988, 2079 Aufwendungen für eine Ehescheidung und die Scheidungsfolgen sind immer privat veranlasst. Die Scheidung betrifft den personenrechtlichen Status des Stpfl. und kann daher nicht mit der beruflichen Sphäre zusammenhängen. Das gilt auch, wenn der Stpfl. im Hinblick auf seine berufliche Stellung einer großzügigen Regelung der ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Prozesskosten

Prozesskosten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre aufgewandt werden, also ursächlich mit Einkünften zusammenhängen, sind Werbungskosten. Sie teilen grundsätzlich die einkommensteuerrechtliche Qualifikation des Streitgegenstands des Prozesses; sie sind insoweit Folgekosten.[1] In Betracht kommen insbesondere Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses[2], eines Räumungs...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 1.2 Für Finanzierung sorgen

Gerichtsverfahren kosten Geld und können auch in Beschlussanfechtungsverfahren teuer werden. Grundsätzlich billigt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) demjenigen Rechtsanwalt, der mehrere Personen im Rechtsstreit vertritt, eine sog. Mehrvertretungsgebühr zu, die sich auf eine 2,0-Gebühr summieren kann. Seit dem Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 fällt aber keine Mehrve...mehr

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ABC der Werbungskosten / Gerichts- und Prozesskosten

Literatur: Kuhlmann, DB 1985, 1613; Müller, DStZ 1999, 50; Degel/Haase, DStR 2005, 1260; Gehm, EStB 2015, 30 Für die Prozess- und Rechtsanwaltskosten besteht kein ausdrückliches gesetzliches Abzugsverbot. Eine unterschiedliche Behandlung gegenüber den Geldstrafen und Geldbußen ist gerechtfertigt, weil Prozess- und Rechtsanwaltskosten kein Unwerturteil enthalten und keinen St...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.8.1 Wohnungseigentümer

§ 44 Abs. 3 WEG regelt, dass das Urteil einer Beschlussklage gegen alle Wohnungseigentümer gilt, auch wenn sie nicht Partei sind. Auch wenn sich diese gesetzliche Anordnung von selbst versteht, ist sie dennoch insoweit von Bedeutung, als auf Beklagtenseite nicht die übrigen Wohnungseigentümer stehen, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Nach § 325 Abs. 1 ZPO wirk...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Alte vs. neue Rechtslage Die nachfolgende Rechtsprechung bleibt auch nach Inkrafttreten des WEMoG weiter maßgeblich; aktualisiert wurden Gesetzesnormen im Klammerzusatz. Soweit sie lediglich noch für vor dem 1.12.2020 anhängig gewordene Altverfahren gilt, ist dies ausdrücklich vermerkt. Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtun...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 6.3 Anwesenheitsrecht/Anwesenheitspflicht

Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Verwalters angeordnet, ist der Verwalter zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung verpflichtet. Das persönliche Erscheinen des Verwalters als Vertreter der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann zur näheren Aufklärung des Sachverhalts und ggf. zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits erforderlich sein, wobei der ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erbschaft

Literatur: Dusowski, DStZ 2000, 584 Der Anfall von Vermögensgegenständen im Erbweg ist unentgeltlicher Erwerb, sodass Anschaffungskosten nicht entstehen. Werden im Weg der Erbfolge auch Verbindlichkeiten übernommen, bleibt die Zuordnung dieser Verbindlichkeiten zum Privatvermögen, zum Betriebsvermögen oder zu Gegenständen der Einkunftserzielung unverändert. Handelte es sich b...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 11.1 Einzelfälle

Kostenregress droht insbesondere in den Fällen, in denen die Gerichte grobe Fahrlässigkeit bejaht hatten – zu beachten ist allerdings, dass der Verwalter grundsätzlich auch bei einfacher Fahrlässigkeit in Regress genommen werden kann: Bedenkenhinweis vor Beschlussfassung Nicht ausreichender Bedenkenhinweis.[1] Kein Bedenkenhinweis vor Fassung eines nichtigen Beschlusses.[2] Besc...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 4.2 Klageantrag

Neben der Bezeichnung der Parteien und des Gerichts muss die Klage auch noch die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grunds des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klageantrag erfolgt in der Klageschrift nach der Bezeichnung der Parteien, also dem Rubrum. Obwohl der Antrag im zivilprozessualen Verfahren der Auslegung nach § 133 BGB zugänglich...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach § 6 AStG: Rechtsstreit verloren – dauerhafte, zinslose Stundung gewonnen? (ErbStB 2024, Heft 5, S. 137)

Zugleich Anmerkung zum Urteil des BFH v. 6.9.2023 – I R 35/20 Susanne Thonemann-Micker, LL.M., RAin/FAinSt / Charmaine Vossen, RAin[*] Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG bezweckt insb. die Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven von im Privatvermögen befindlichen wesentlichen Anteilen (Anteile von 1 % und mehr) an Kapitalgesellschaften bei Wegzug des inländische...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 1. Grundlagen der Wegzugsbesteuerung

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 AStG stellt die Besteuerung stiller Reserven in Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, also bei Beteiligungen von 1 % und mehr, sicher, wenn eine natürliche Person, die innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, ihren...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 5. Fazit

Im Ergebnis bleibt zwar bis zu einer weiteren höchstrichterlichen Entscheidung abzuwarten, ob die derzeitig in § 6 Abs. 4 AStG vorgesehene Stundungsmöglichkeit unionsrechtskonform ist oder die Wegzugsteuer auch in Fällen des Wegzugs nach dem 31.12.2021 dauerhaft bis zur Realisierung der stillen Reserven, insb. durch Veräußerung, sowie zinslos zu stunden ist. Aufgrund der ein...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 4. Auswirkungen auf die Praxis

Zwar behandelt das Urteil lediglich Wegzüge in die Schweiz nach der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, die getroffenen Grundlagen müssen jedoch erst recht für Wegzüge in EU-/EWR-Staaten sowie Wegzüge nach dem 31.12.2021 gelten. Da weder der BFH noch der EuGH darauf abstellt, dass ein Umzug in die Schweiz nicht schlechter behandelt werden darf als ein Wegzug ins EU-/EWR-Ausl...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 2. Rechtsentwicklung und Hintergrund der BFH-Entscheidung

Die sog. Wegzugsbesteuerung wurde 1972 eingeführt, um die in Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven bei Wegzug eines Gesellschafters ins Ausland der deutschen Besteuerung zu unterwerfen. Dadurch konnten die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die gem. Art. 13 Abs. 5 OECD-MA eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne im Wohnsitzstaat (folglich dem Wegzugst...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / [Ohne Titel]

Susanne Thonemann-Micker, LL.M., RAin/FAinSt / Charmaine Vossen, RAin[*] Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG bezweckt insb. die Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven von im Privatvermögen befindlichen wesentlichen Anteilen (Anteile von 1 % und mehr) an Kapitalgesellschaften bei Wegzug des inländischen Gesellschafters ins Ausland. Die Wohnsitzverlegung wird insof...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 3. Entscheidung des BFH

Der BFH hob das vorinstanzliche Urteil des FG Baden-Württemberg auf und wies die Klage ab, da nicht die Festsetzung der Wegzugsteuer, sondern lediglich die sofortige Erhebung dieser Steuer ohne Realisierung der Wertzuwächse, also vor tatsächlicher Veräußerung der Gesellschaftsanteile, gegen Unionsrecht verstoßen würde. Da die Stundungsregelungen jedoch keinen Einfluss auf di...mehr

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Wasserkosten – Begriff, Kos... / 1.1 Wasserrohrbruch

Bei den Kosten des Wasserverbrauchs ist nur der reguläre Verbrauch ansatzfähig. Mehrkosten, die durch einen Wasserrohrbruch entstehen, sind nicht als Betriebskosten umlagefähig, weil diese Kosten nicht durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes verursacht werden.[1] Kann die Menge des durch den Rohrschaden vergeudeten Wassers nicht ermittelt werden, ist der reguläre ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.6.2 Beispiele für besondere Entgelte und Vorteile

Rz. 274 Zu den besonderen Vorteilen nach § 20 Abs. 3 EStG gehört zunächst ein von einem Darlehensgeber vereinnahmtes Abgeld oder Disagio. Wird bei der Einräumung eines Darlehens ein Abschlag vom Nennbetrag einbehalten, dann handelt es sich hierbei i. d. R. nicht um eine Verwaltungsgebühr, sondern um ein Nutzungsentgelt. Der Darlehensgeber hat den Betrag daher als besonderen ...mehr

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AGS 05/2024, Kostenfestsetz... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Köln ist zuzustimmen. 1. Bindung des Rechtspflegers an den Kostenfestsetzungsantrag Gem. § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO, der auch im Kostenfestsetzungsverfahren gilt, ist der Rechtspfleger an den Antrag des Erstattungsberechtigten gebunden (OLG München JurBüro 1995, 427). Deshalb muss der Antragsteller in seinem Kostenfestsetzungsantrag angeben, welcher Betrag ...mehr

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AGS 05/2024, Anwendbares Ve... / V. Bedeutung für die Praxis

Für die Frage, ob altes oder neues Recht anzuwenden ist, kommt es auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung an (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Wird der Auftrag bedingt erteilt, dann kommt es gem. § 158 BGB auf den Eintritt der Bedingung an. Insoweit war es hier unerheblich, ob der Auftrag für die Vertretung im Rechtsstreit erst nach Klagezustellung erteilt worden ist oder ...mehr

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FF 05/2024, Zuständigkeitss... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Amtsgericht – Zivilgericht – Bremerhaven und das Amtsgericht – Familiengericht – Bremerhaven streiten um die Zuständigkeit im vorliegenden Verfahren. [2] In dem beim Amtsgericht Bremerhaven in der Zivilabteilung nach vorangegangenem Mahnbescheid eingegangenen Verfahren verlangt die Klägerin von dem Beklagten die Auskehrung von Beträgen, die aus Bausparvertr...mehr

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AGS 05/2024, Ab- und Anrech... / 1. Erhöhung

Folgt nach der außergerichtlichen Vertretung der Rechtsstreit, erhält der Anwalt nach Nr. 1008 VV eine um 0,3 erhöhte Verfahrensgebühr aus Nr. 3100 VV, also bei zwei Auftraggebern eine 1,6-Verfahrensgebühr.mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zus... / II. Zusatzgebühr Nr. 1010 VV

1. Gesetzliche Voraussetzungen Nach Nr. 1010 VV fällt für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV richten und mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden, eine 0,3-Gebühr an. Vorliegend wurde in den Terminen vom 8.1.2021, 30.6.2021 und 11.2.2022 jeweils ein...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / I. Angefallene Gebühren und Auslagen

Hier waren für den Kläger zwei Rechtsanwälte in dem Rechtsstreit tätig, deren Gebühren und Auslagen getrennt ermittelt werden. 1. Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt K a) Verfahrens- und Terminsgebühr Diese sind dem Prozessbevollmächtigten des Klägers unter denselben Voraussetzungen wie im Ausgangsfall angefallen. b) Zusatzgebühr In objektiver Hinsicht liegen hier wieder die Vor...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / b) Zusatzgebühr

In objektiver Hinsicht liegen hier wieder die Voraussetzungen der Nr. 1010 VV vor. In dem Rechtsstreit haben nämlich drei Termine stattgefunden, in denen Zeugen vernommen worden sind. Das waren hier die zwei Termine vor dem LG Berlin und der dritte Termin vor dem ersuchten Richter des AG Hamburg. An sich erfordert der Gebührentatbestand nicht, dass der Rechtsanwalt bei Vorlie...mehr