Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanpassung

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.5 Besonderheiten aufgrund der Zahlung in ausländischer Währung

Ergibt sich aufgrund von Änderungen eines Wechselkurses ein höherer oder niedrigerer Rentenbruttobetrag in Euro, obgleich sich die Höhe der Rente in der ursprünglichen Währung nicht geändert hat, hat dies bei der Besteuerung der Rente zur Folge, dass der steuerfreie Teil der Rente unter Berücksichtigung des maßgebenden Besteuerungsanteils neu berechnet wird (§ 22 Nr. 1 Satz ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 3 Literatur

Rz. 32 Herrmann/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2021, Kompass/KBS 2021, Nr. 5/6, 17. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Pasucha, Rentenanpassung 2023, Kompass/KBS 2023, Nr. 5/6, 23. Ruland, Ab 1. Juli 2024 – Ein einheitliches Rentenrecht in ganz Deutschland, NZS 2024, 1. Wilming/Pasucha, Rentenanpassung 2024, Kompass/KBS 2024, Nr. 4-6, 9.mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Besonderheiten bei der Ermittlung des Nachhaltigkeitsfaktors und des Lohnfaktors für die Rentenanpassungen von 2018 bis 2026 (vgl. auch: GRA der DRV zu § 255d SGB VI, Stand: 18.11.2024, Abschn. 1). Ursprünglich waren die Regelungen über die Besonderheiten bei der Ermittlung des Nachhaltigkeitsfaktors in § 255a Abs. 3 geregelt. Der Gesetzgeber hat ...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.3 Verfassungsrecht

Rz. 37 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden (so für die Nullrunde im Jahre 2004 vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.7.2007, 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07; und für die Nullrunde im Jahr 2005 vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 3.6.2014, 1 BvR 79/09, 1 BvR 1235/09, 1 BvR 1298/09, 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.4.1 Sonderreglung zu § 68 Abs. 7 Satz 2 – Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (Nr. 1)

Rz. 27 Nach Nr. 1 werden die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer für die Jahre 2022 und 2023 zugrunde gelegt. Zugrunde zu legen sind dabei die dem Statistischen Bundesamt zu Beginn des Jahres 2024 vorliegenden gesamtdeutschen Daten (vgl. auch GRA der DRV zu§ 255d SGB VI, Stand: 18.11.2024, Abschn. 5). Rz. 28 Nr. 1 stellt damit sicher, dass zur Bestimmung des Lohnfaktors...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.4.2 Sonderreglung zu § 68 Abs. 7 Satz 4 – Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte (Nr. 2)

Rz. 29 Nach Nr. 2 werden die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld für das Jahr 2022 zugrunde gelegt. Zugrunde zu legen sind auch hier die dem Statistischen Bundesamt zu Beginn des Jahres 2024 vorliegenden gesamtdeutschen Daten (vgl. auch GRA der DRV zu§ 255d SGB VI, Stand: 18.11.2024, Abschn. 5). Rz. 30 Durch N...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.6 Rentenwertbestimmungsverordnung – Nachweise ab 2020

Rz. 41 Die Rentenwertbestimmungsverordnungen sind in folgenden Bundesgesetzblättern dokumentiert: Rentenwertbestimmungsverordnung 2020 v. 8.6.2020, BGBl. I S. 1220. Rentenwertbestimmungsverordnung 2021 v. 31.5.2021, BGBl. I S. 1254. Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – Rentenanpassungs- und Erwerbsminderung...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Die Vorschrift regelt anders als im alten Recht, dass die in § 69 niedergelegten Rechengrößen zur Rentenberechnung durch Rechtsverordnung bestimmt werden können (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 169 – vorgesehen noch in § 68). Die bis dahin geübte Rechtspraxis bis zum Jahr 1991 war, dass die Rentenanpassung durch entsprechende Anpassungsgesetze umgesetzt wurde. § 69 dient ...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Vorgängerschriften zu § 69 bestehen nicht, da bis zum Jahr 1991 die Rentenanpassung durch Gesetz vorgenommen wurde; vgl. insoweit § 1272 Abs. 1 RVO, § 49 Abs. 1 AVG und § 71 Abs. 1 RKG.mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.5 Ausgleichsbedarf

Rz. 17 Der Ausgleichsbedarf (Rz. 2) ist erstmals per 30.6.2008 durch die zuvor genannte Rechtsverordnung bestimmt worden. Rz. 18 Der Ausgleichsbedarf wurde wie folgt festgelegt: zum 30.6.2008, zum 30.6.2009 und zum 30.6.2010 = 0,9825 (wie zuvor zum 30.6.2007, vgl. § 255 d), vgl. Rentenwertbestimmungsgesetz 2008 v. 26.6.2008 (BGBl. I S. 1076) und Rentenwertbestimmungsverordnung...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.3 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner 2018 bis 2025 (Abs. 3)

Rz. 18 Abs. 3 Satz 1 ordnet – wie bisher § 255a Abs. 3 a. F. – das Prinzip der getrennten Berechnungsweise nach neuen und alten Bundesländern auch bei Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner an. Nach Abs. 3 Satz 1 gilt für die Rentenanpassung zum 1.7.2018 bis zum 1.7.2025, dass weiterhin die Anzahl der Äquivalenzrentner für das Bundesgebiet ohne das Beitrittsgebiet und d...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 39 Die Schutzklausel findet Anwendung im Zuge der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. nach § 65. Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, 69 und §§ 254c, 255a, 255b sowie §§ 255e und 255g – sind dabei Verwaltungsakte, mit denen der Monatswert der Rente jeweils neu bestimmt und gegenüber der bisherigen Reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1 Ermächtigung für den aktuellen Rentenwert und den Ausgleichsbedarf (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 ermächtigt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1. Juli eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert und den Ausgleichsbedarf bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen. Seit dem Jahr 2007 muss bei den Rentenanpassungen neben dem neuen aktuellen Rentenwert auch der neue Ausgleichsbedarf bestimmt werden; alle...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.4 Aktueller Rentenwert

Rz. 13 Nachdem 2000 nur eine "Inflationsanpassung" erfolgt war, kam es 2004 und 2006 zu keinen Rentenanpassungen (vgl. Art. 2 des 2. SGB VI-ÄndG = Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2004 v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3013, bzw. das Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2006 = Art. 1 des Gesetzes über die Weitergeltung der ak...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zur Gesetzesentwicklung bis zum Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) vgl. GRA der DRV zu § 255d SGB VI, Stand: 18.11.2024 , Historie. § 255d ist mit Wirkung zum 22.4.2015 durch das Fünfte...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.4 Risikofeld Rentenanpassung

Nach dem BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.[1] Diese Verpflichtung entfällt, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens 1 % anzupassen[2] Wegen der gesetzlichen Anpassungspflic...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.1 Beispielsfälle

In den nachstehenden Fällen wird jedem Arbeitnehmer eine monatliche Festbetragszusage i. H. v. 4.800 EUR eingeräumt. Für die Bildung der Rückstellung im Jahr 2024 wird alternativ für eine Fallvariante unterstellt, dass der Versorgungsberechtigte verstorben ist und die Witwenrente monatlich i. H. v. 2.400 EUR sofort einsetzt.mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / Zusammenfassung

Überblick Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mittels einer Direktzusage kann aus der Sicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers von besonderem Reiz sein. Das liegt vor allem daran, dass er eine solide Altersvorsorge letztlich steuerfinanziert aufbauen kann. Wo viel Licht ist, gibt es aber auch Schatten. So belastet die Direktzusage als eine der möglichen D...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.1 Regelung des Beitragsrechts

Rz. 4 Seit dem 1.1.2009 wird das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds (§ 271) geregelt. Das Bundesversicherungsamt verwaltet den Gesundheitsfonds und verteilt an die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Seit der Einrichtung des Gesundheitsfonds besteht für die Krankenkassen kein originäres Interesse mehr an der Beitra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Anlass für die Einführung der steuerlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge nach § 10a und Abschn XI

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der demographische Wandel erfordert vielfältige Reaktionen, um die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft zukunftsfähig zu gestalten. Der Gesetzgeber hat mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Eine davon ist die im Frühjahr 2001 verabschiedete Rentenreform, die nach langwierigen Diskussionen mit allen Teilen (AltersvermögensergänzungsG, BGBl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung

Rn. 918 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IAS 19 schreibt die sog. "projected unit credit method" (PUC) vor. Sie wird nach Inkrafttreten des BilMoG auch überwiegend in deutschen JA angewandt. Hierbei werden wahrscheinliche künftige Lohnsteigerungen sowie Rentenanpassungen bereits bei der Bewertung der Versorgungsverpflichtung einbezogen. Dies führt dazu, dass der Verpflichtungswert ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Passivierungspflicht für latente Anpassungslasten

Rn. 699 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Arbeitgeber muss im Anwartschafts- und Rentenzeitraum die latente Last aus vermutlich später gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG gebotenen Rentenanpassungen passivieren (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 674f.). Er ist dabei auf realistische Schätzungen angewiesen, die er u. a. auf die Erfahrungen mit dem durchschnittlichen Anpassungsbedarf der vergangen...mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.4.4 Anwendung der Vorschriften für Hinterbliebenenrenten (Satz 2)

Rz. 43 Entsprechend anzuwenden sind gemäß Abs. 4 Satz 2 die Vorschriften über: den Wegfall der Witwen-/Witwerrente bei Wiederheirat (§ 65 Abs. 1), das Wiederaufleben bei Auflösung der neuen Ehe (§ 65 Abs. 5), die Einkommensanrechnung bei der Witwen-/Witwerrente (§ 65 Abs. 3) und der Waisenrente (§ 68 Abs. 2), die zeitliche Begrenzung bei Waisenrenten (§ 67 Abs. 3 und 4), den Höch...mehr

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Jung, SGB VII § 95 Anpassun... / 2.2 Anpassungsfaktor

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 enthält die Ermächtigung und die Verpflichtung der Bundesregierung, gleichzeitig mit der Rentenanpassung der gesetzlichen Rentenversicherung auch den Anpassungsfaktor für die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend dem Vomhundertsatz der Rentenversicherung zu bestimmen. Damit soll ein Gleichklang mit der Rentenerhöhung in der gesetzlic...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 5 Rentenanpassung

Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel jeweils zum 1.7. eines Jahres auf der Basis der im März vorhandenen Daten entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchschnittsentgelt / 1.4 Rentenanpassung (Nachhaltigkeitsfaktor)

Das Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 SGB VI ist auch für die Rentenanpassung von Bedeutung. Es kommt bei der Berechnung des sog. Nachhaltigkeitsfaktors für die Bestimmung der Äquivalenzbeitragszahler zur Ermittlung des Rentnerquotienten zum Einsatz.mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 4 Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist ein Element der Rentenberechnung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der Rentenversicherung der Arbeitnehmer entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes gezahlt worden sind. Der aktuelle Rentenwert ist grundsätzlich an die Entgeltentwicklung (anpassungsre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchschnittsentgelt / 1.1 Berechnung von Entgeltpunkten

Die in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherten Beitragsbemessungsgrundlagen werden mithilfe des Durchschnittsentgelts in Entgeltpunkte umgerechnet, wobei die Versicherung (z. B. eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens) in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres einen (vollen) Entgeltpunkt ergibt.[1] Sind für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenabfindung / 2.3 Große "Dauerrenten"

Verletztenrenten wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 40 % werden auf Antrag des Versicherten abgefunden, wenn der Versicherte das 18. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb des Abfindungszeitraumes mit einem wesentlichen Absinken der Erwerbsminderung nicht zu rechnen ist. Das Gleiche gilt für Versicherte, die Anspruch auf mehrere Renten haben, deren Prozen...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6.2 Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Die Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden jährlich zum 1.7. berücksichtigt. Der Zeitpunkt fällt also mit der Rentenanpassung zusammen. Maßgebend sind aber nur die Zuschläge, die aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung des vorherigen Kalenderjahres resultieren. Erhöhter Rentenzuschlag nach Erreichen der Regelalters...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Regelungen des § 10a EStG stehen in inhaltlichem Zusammenhang mit den Regelungen des XI. Abschn. Beide Regelungsbereiche gemeinsam dienen der steuerlichen Förderung des Aufbaus einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Eingeführt wurde die Regelung des § 10a durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310). Der Gesetzgeber beabsichtigte mit beiden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 1.1 Berechnungselemente

Die Formel zur Berechnung des monatlichen Rentenbetrags enthält 4 Berechnungselemente: den Rentenartfaktor, der je nach Art der in Anspruch genommenen Rente unterschiedlich hoch ist; den Zugangsfaktor, der sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod bestimmt; die Entgeltpunkte, die sich aus Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten, beitragsgeminderten Zeiten und...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinterbliebenenrente / 3 Anrechnung von Einkommen

Eigene Einkünfte des Hinterbliebenen werden, soweit diese einen Freibetrag überschreiten, zu 40 % auf die Rente angerechnet.[1] Der monatliche Freibetrag[2] ist dynamisch und wird jeweils zum 1.7. eines Jahres durch die Rentenanpassung angeglichen. Angerechnet werden grundsätzlich alle Einkommensarten, wie z. B. Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen), Erwerbse...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3 Einkommensanrechnung

Auf den Grundrentenzuschlag, also auf den aus den Zuschlägen an Entgeltpunkten resultierenden Rentenbetrag, ist Einkommen anzurechnen, soweit der maßgebende Freibetrag überschritten wird. Der monatliche Einkommensfreibetrag liegt aktuell für Alleinstehende bei 1.342 EUR und für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner bei 2.094 EUR. Wird der jeweilige Einkommensfreibetrag über...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 3.1.3 Ausgleichsbeiträge gezahlt – aber keine Rente mit Abschlägen

Wird die Altersrente – entgegen der ursprünglichen Erklärung für die Prognoseauskunft – nicht mit Rentenabschlägen in Anspruch genommen, erhöht sich die abschlagsfreie Rente ganz normal. Werden beispielsweise 12.000 EUR im Jahr 2025 eingezahlt, resultiert daraus aktuell ein jährlicher Renten(mehr)ertrag von rund 603 EUR (50,24 EUR monatlich). Dieser Betrag erhöht sich jährli...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.11 Einkommensanrechnung

Eigene Einkünfte der Witwe/des Witwers werden, soweit diese einen Freibetrag überschreiten, zu 40 % auf die Rente angerechnet.[1] Der Freibetrag ist dynamisch und wird jeweils zum 1.7. eines Jahres durch die Rentenanpassung angeglichen. Angerechnet werden grundsätzlich alle Einkommensarten, wie z. B. Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen), Erwerbsersatzeinkom...mehr

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Pensionär / 2 Bezug gesetzlicher Altersrente

Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind kein Arbeitslohn, da sie auf früheren Beitragsleistungen des Rentners beruhen. Sie werden als sonstige Einkünfte i. R. d. Einkommensteuerveranlagung besteuert.[1] Besteuerung mit Ertragsanteil Bei Steuerpflichtigen, die in 2004 bereits eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder die ab 2005 erstmals ei...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.3.1 Ermittlungsregel §§ 18a bis 18e SGB IV (Satz 1)

Rz. 29 Zunächst ist gemäß Abs. 3 Satz 1 der anrechenbare Teil des Einkommens nach den §§ 18a bis 18e SGB IV zu ermitteln. Die zu berücksichtigenden Einkommensarten sind in § 18a SGB IV aufgeführt. Wie die Höhe des zusammentreffenden Einkommens zu ermitteln ist, regelt § 18b SGB IV. Weitere Modalitäten der Einkommensermittlung regeln die §§ 18d bis 18e SGB IV. Rz. 30 Änderunge...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.1 Anpassungsregelungen

Rz. 264 Für die Anpassung galt bis zum 31.12.2010: Die Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe nach Abs. 2 Satz 1 wurden nach Maßgabe des Abs. 4 a. F. dynamisiert. Dem lag zugrunde, dass die Renten jährlich zum 1. Juli der veränderten Einkommensentwicklung aller Versicherten angepasst werden. Dies geschieht, indem die Rente mit dem dann gültigen (neueren) aktuellen Rentenwer...mehr

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Rentenanpassung

Zusammenfassung Begriff Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden i. d. R. jeweils zum 1.7. eines Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Die Rentenanpassung erfolgt, indem in der Rentenformel der bisherige aktuelle Rentenwert durch einen neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird. Durch die Vervielfältigung des aktuellen Rentenwerts mit den persön...mehr

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Schutzklausel (Rentenanpassung SGB VI)

Zusammenfassung Begriff Bestandteil der Regelungen zur – in der Regel jährlichen – Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine sog. Schutzklausel. Sie verhindert, dass die Renten sinken. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Schutzklausel allgemein ist in § 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI normiert. 1 Wirkung Der rein mathematische Mechanis...mehr

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Rentenanpassung / 1 Faktoren

Für die Anpassung der Renten durch die Neubestimmung des aktuellen Rentenwertes gilt eine Formel mit den folgenden Elementen: Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einnahmesituation der Rentenversicherung; Veränderung der Aufwendungen für die Altersvorsorge, dazu gehört aktuell die Veränderung des durchschnittlichen ...mehr

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Schutzklausel (Rentenanpass... / Zusammenfassung

Begriff Bestandteil der Regelungen zur – in der Regel jährlichen – Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine sog. Schutzklausel. Sie verhindert, dass die Renten sinken. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Schutzklausel allgemein ist in § 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI normiert.mehr

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Rentenanpassung / 3 Schutzklausel/Ausgleichsbedarf

Der Mechanismus der Rentenanpassungsformel insgesamt kann unter Umständen zu einer Rentenminderung infolge eines sinkenden aktuellen Rentenwerts führen, wenn die Einkommensentwicklung nur gering ist, gar nicht stattfindet oder gar einen negativen Wert annimmt (d. h. die Arbeitnehmereinkommen gehen zurück). In den beiden ersten Fällen kann sich die negative Rentenanpassung durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1.2 Aufwendungen für die Altersvorsorge

Die durchschnittlichen Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Altersvorsorge werden auf die Rentner wie folgt übertragen: Sowohl die Veränderung des durchschnittlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die Aufwendungen für private Alterssicherung in Form des Altersvorsorgeanteils (AVA) bei der Rentenanpassung werden berücksichtigt.[1] Der Wirkungsgrad...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzklausel (Rentenanpass... / 1 Wirkung

Der rein mathematische Mechanismus der Rentenanpassungsformel (Rentenanpassung) kann unter Umständen zu einer Rentenminderung führen, wenn die Einkommensentwicklung nur gering oder gar nicht stattfindet oder gar einen negativen Wert annimmt (d. h. die Arbeitnehmereinkommen gehen zurück). Praxis-Beispiel Keine Steigerung oder Verringerung der Arbeitnehmereinkommenmehr

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Rentenanpassung / Zusammenfassung

Begriff Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden i. d. R. jeweils zum 1.7. eines Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Die Rentenanpassung erfolgt, indem in der Rentenformel der bisherige aktuelle Rentenwert durch einen neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird. Durch die Vervielfältigung des aktuellen Rentenwerts mit den persönlichen Entgeltp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 5 Einführung der doppelten Haltelinie in den Jahren 2019 bis 2025

Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber eine doppelte Haltelinie eingeführt. Zum einen darf der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 einen Wert von 25 % nicht überschreiten. Zum anderen darf das Sicherungsniveau vor Steuern bis zum Jahr 2025 48 % nicht unterschreiten. Bis zum 1.7.2025 muss somit bei je...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1.3 Nachhaltigkeitsfaktor

Im Nachhaltigkeitsfaktor spiegelt sich die Entwicklung des Verhältnisses Relation von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern wider. Dies berücksichtigt sowohl den sich verändernden Altersaufbau der Gesellschaft als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit. Der Nachhaltigkeitsfaktor kann die Rentenanpassung sowohl erhöhen als auch dämpfen. Weniger Beitragszahler...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 4 Neue Bundesländer

Der aktuelle Rentenwert (Ost) wurde im Rahmen der Rentenangleichung an den aktuellen Rentenwert angeglichen. Die Rentenangleichung erfolgte schrittweise in der Zeit vom 1.7.2018 bis zum 30.6.2024. In diesem Zeitraum galt in den neuen Bundesländern noch anstelle des aktuellen Rentenwertes der aktuelle Rentenwert (Ost), soweit Rentenbestandteilen oder der gesamten Rente Entgel...mehr