Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.1 Grundsatz – Beschränkung (Satz 1)

Rz. 51 Die Befreiung erstreckt sich gemäß Abs. 5 Satz 1 nur auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf die ihrer Erteilung zugrundeliegende "jeweilige" Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt (BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 12 R 3/11 R; BSG, Urteil v. 31...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Beitrittsgebiet: 3.10.1990) eingeführt worden. Abs. 1 wurde mit dem SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 geändert. Durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 29) ist Abs. 1a eingefügt worden. Diesem Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.4 Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 eröffnet die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben. Der Begriff des Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben ist durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 4.12.2004 eingeführt worden und vollzieht damit die sprachliche Anpassung der Regelungen im SGB VI an...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 6 erfassen. Die GRA zu § 6: Befreiung von der Versicherungspflicht hat den Stand: 8.5.2023 und ist online abrufbar unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_000...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.5 Verwaltungsvorschriften

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 7 erfassen. Die GRA zu § 7: Freiwillige Versicherung hat den Stand: 13.10.2021 (i. d. F. des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Er...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.3 Bestätigungen durch die oberste Verwaltungsbehörde (Nr. 1 und 2)

Rz. 47 Soweit die Deutsche Rentenversicherung Bund die Entscheidung über die Befreiung zu treffen hat, hat sie die nach Nr. 1 und 2 erforderlichen Bestätigungen bezüglich der Befreiungsvoraussetzungen zu beachten (diese Regelungen wurden durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021, BGBl. I S. 154, mit Wirkung zum 18.2.2021 nur redaktionell angepasst, vgl. BT-Drs. ...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.7 Zustimmung des Rehabilitationsträgers

Rz. 24 Wenn der Erwerbstätige arbeitsunfähig ist und Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld erhält, muss selbstverständlich auch die betreffende Krankenkasse bzw. der betreffende Renten- oder Unfallversicherungsträger mit der Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung einverstanden sein. Eine schriftliche Zustimmung in Form einer Unterschrift ist zwar nicht au...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.2 Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird ein Befreiungsgrund für Beschäftigungsverhältnisse von Lehrern und Erziehern (vgl. § 2 Nr. 1 und die dortige Kommentierung) geschaffen, bei denen eine Versorgung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet ist. Die Regelung bestand schon in vergleichbarer Form vor Geltung des SGB VI (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AVG). Nicht öffentlich...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 4 wurde zum 1.1.2005 durch das Rentenversicherungsorganisationsgesetz (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) geändert. Abs. 2 wurde zum 1.1.2007 geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 v. 29.6.2006 (BGBl. I S. 1402). Dieses wiederum wurde zum 28.12.2006 durch Art. 3 des Gesetzes über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitrag...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenzen (§ 8 SGB IV) die Beschäftigung in Privathaushalten künftig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllen kann, wurde die Vorschrift als bis zum 31.12.2023 geltende Übergangsregelung eingefügt. Lassen sich die betroffenen Beschäftigten nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 2.2 Beitragsbemessungsgrundlage und Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 6 Beitragsbemessungsgrundlage ist nach Abs. 2 Satz 1 die Summe aller beitragspflichtigen Einnahmen. Im Zweiten Kapitel wird geregelt, welche Beschäftigungen und sonstigen Sachverhalte der Beitragspflicht unterliegen (Versicherungspflichtverhältnisse). Die beitragspflichtige Einnahme wird der Höhe nach in den §§ 342 ff. festgelegt. Regelfall ist das aus einer abhängigen B...mehr

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Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 2.1 Rentenbezug

Rz. 4 Grundvoraussetzung für den Beitragszuschuss nach § 106 ist der Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es muss also ein Zahlungsanspruch vorhanden sein. Dabei kommt es auf die Art der Rente nicht an; sowohl der Bezug von Versicherten- als auch von Hinterbliebenenrenten löst den Anspruch auf den Zuschuss aus. Gleichfalls unerheblich ist es, in welcher...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift erweitert die Verpflichtung der Träger der Rentenversicherung zur Unterrichtung der Versicherten über ihre Rentenanwartschaft, indem sie über die bisherige Rentenauskunft hinaus auch eine Renteninformation vorsieht. Diese soll dem Versicherten frühzeitig zur Verfügung gestellt werden, um gerade auch den jüngeren Versicherten die Möglichkeit zu geben, Not...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5.4 Befreiung in der Phase des altersbedingten Überganges (Abs. 1a Satz 1 Nr. 2)

Rz. 30 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 ermöglicht eine Befreiung in der Phase des altersbedingten Überganges aus einer selbstständigen Tätigkeit in die Nichterwerbstätigkeit. Danach können Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig sind, von der Versicherungspflicht nach Vollendung des 58. Lebensjahres befreit werden, wenn sie nach einer zuvor ausgeübten selbstständigen...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.1 Voraussetzungen des Eintritts der Antragspflichtversicherung im Überblick

Rz. 12 Die Versicherungspflicht auf Antrag tritt nur ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: kein gesetzlicher Pflichtversicherungstatbestand in der gesetzlichen Rentenversicherung (Auffangfunktion des § 4), die in § 4 vorgegebenen jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen sind in der Person des zu Versichernden erfüllt, Antrag und keine Versicherungsfreiheit und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.3 Inhalt der Rentenauskunft

Rz. 7 Abs. 4 bestimmt den Inhalt der Rentenauskunft. Die Ausgestaltung im Einzelnen hat der Gesetzgeber wie bei der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund überlassen. In Form und Inhalt ist die Rentenauskunft einem Rentenbescheid angenähert. Sie wird durch Anlagen ergänzt, die den Anlagen des Rentenbescheides entsprechen. Trotz dieser Form handelt es sich ni...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung, die in Abs. 1 die Aufklärungs- und Beratungspflichten gemäß §§ 13, 14 SGB I erweitert, verpflichtet die Träger der Rentenversicherung zu bestimmten Serviceleistungen in Angelegenheiten der Sozialhilfe und verfolgt dabei den Zweck, dass der Betroffene über bestimmte sozialrechtliche Zusammenhänge informiert wird. Sie bewirkt einmal, dass den beiden in Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 2.4 Zuständiger Rentenversicherungsträger

Rz. 10 Die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers bestimmt sich nach Abs. 4. Dabei ist die früher in Abs. 2 Satz 2 enthaltene Regelung übernommen worden. Das bedeutet, dass der Rentenversicherungsträger zuständig ist, der gegenüber dem Versicherten zur Leistung verpflichtet ist. Bei nicht versicherten Personen ist das der für den Sitz des Grundleistungsträgers zuständi...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 4 erfasst abschließend alle Tatbestände, die es ermöglichen, in der Rentenversicherung aufgrund eines Antrages eine Versicherungspflicht zu begründen und regelt damit die Versicherungspflicht auf Antrag. Dabei regelt Abs. 1 die Versicherungspflicht auf Antrag für den Personenkreis mit Auslandsbezug. Abs. 2 trifft eine weiterführende Reglung für selbständig Tätige, Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Dritte SGB V-Änderungsgesetz v. 10.5.1995 (BGBl. I S. 678) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1997 neu gefasst. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3013) änderte die Abs. 2 und 3 mit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.15 Nichtversicherte (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 21 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 sieht die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben. Der Gesetzgeber ist bei Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 davon ausgegangen, dass sich der betreffende Personenkreis eine anderweitige Alt...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 beinhaltet die unterschiedlichen Regelungsgegenstände über die Befreiungstatbestände. Abs. 1a regelt eine besondere Befreiungsmöglichkeit für Selbständige mit nur einem Auftraggeber nach § 2 Satz 1 Nr. 9. Abs. 1b beinhaltet die Befreiungsmöglichkeit für geringfügig Beschäftigte, für die seit dem 1.1.2013 – im Gegensatz zur früheren Rechtslage – Versicherungspfli...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.6 Befreiung bei geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Abs. 1b)

Rz. 31 Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Sie haben aber gemäß Abs. 1b Satz 1 die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Nach Abs. 1b Satz 2 ist der schriftliche Befreiungsantrag dem Arbeitgeber zu über...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie wurde in der Folgezeit mehrfach geändert und durch das AVmG v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) mit Wirkung zum 1.1.2004 vollständig neu gefasst. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stä...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.2 Inhalt der Renteninformation

Rz. 6 Abs. 3 bestimmt den Mindestinhalt der Renteninformation. Die Ausgestaltung der Renteninformation hat der Gesetzgeber der Deutschen Rentenversicherung Bund überlassen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben in Abs. 3 und der im Versicherungskonto gespeicherten Angaben beinhaltet die Renteninformation: den nominalen Zahlbetrag einer auf den aktuellen Zeitpunkt der Erstellung...mehr

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Jansen, SGB VI § 107 Renten... / 2.1 Abfindungsanspruch

Rz. 2 Der Begriff der Witwen- und Witwerrenten umfasst die in §§ 46 geregelten Renten wegen Todes und die Renten nach § 243 an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten. Zu den Witwen-/Witwerrenten zählen nicht die Renten nach dem vorletzten Ehegatten gemäß § 46 Abs. 3, § 243 Abs. 4. Anwendung findet die Vorschrift jedoch auf sog. Bestandswitwenrenten nach §§ 19, 20, 45 der 1. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2)

Rz. 64 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 schließt die Lücke zu den Versicherungspflichttatbeständen des § 3 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 3a und erfasst durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr. 3 Personen, die die dort aufgezählten Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld oder Arbeitslosengeld) erhalten sowie durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr....mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis – Territorialitätsprinzip

Rz. 12 Das Recht auf freiwillige Versicherung besteht nur für Personen, die grundsätzlich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben – anspruchsberechtigter Personenkreis. Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 2 SGB IV. Rz. 13 Das Recht zur freiwilligen Versicherung besteht daher entsprechend dem in § 3 SGB IV niedergelegten Territorialitätsprinzip zunächst...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.8 Geringfügige Beschäftigungen und vergleichbare selbstständige Tätigkeiten nach § 8 SGB IV (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2)

Rz. 11 Die Vorschrift des Abs. 2 Satz 1 regelt in Nr. 1 die Versicherungsfreiheit der sog. geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 SGB IV sowie die Versicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigungen in Privathaushalten nach § 8a SGB IV und in Nr. 2 der den geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 3 SGB IV gleichgestellten selbstständigen Tätigkeit. Ausdrücklich e...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.14 Ruhestandsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Die Vorschrift des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 nimmt eine Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit den Rentenbeziehern nach Nr. 1 vor. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bewirkt, dass alle Personen, die wegen Erreichens einer Altersgrenze eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5.1 Befreiung in der Existenzgründungsphase (Abs. 1a Satz 1 Nr. 1)

Rz. 27 Satz 1 Nr. 1 ermöglicht eine vorübergehende Befreiung in der Existenzgründungsphase. Die Regelung beschränkt sich ausdrücklich auf die Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig sind. Eine Befreiung für die selbstständige Tätigkeit ist daher dort ausgeschlossen, wo vorrangig andere Regelungen als § 2 Satz 1 Nr. 9 zur Rentenversicherungspflicht führen (...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.2 Erstreckung auf den Auslandswohnsitz (Satz 2)

Rz. 20 Deutsche i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG werden durch Abs. 1 Satz 2 insoweit bevorzugt, als für sie auch dann eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben; auch ohne ausdrückliche Erwähnung gilt diese Regelung, wenn ein Wohnsitz i. S. d. § 30 Abs. 3 SGB I begründet wurde. Dabei entscheidet allein die Staa...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.2 Ausschluss von der Versicherungsberechtigung (Abs. 2)

Rz. 26 Durch die Regelung in Abs. 2 hat der Gesetzgeber die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung für Rentenbezieher eingeschränkt. Die freiwillige Versicherung ist nicht zulässig nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters und für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. § 7 Abs. 2 greift die insoweit bereits in der...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.5 Zustimmung des Wiedereinzugliedernden

Rz. 21 Vor der Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung muss der Wiedereinzugliedernde der Maßnahme zustimmen; wäre nämlich die Teilnahme nicht freiwillig, wären durch sie auch keine therapeutischen Effekte zu erwarten. Alle Beteiligten – also auch der Wiedereinzugliedernde – können zu jedem Zeitpunkt ihre Bereitschaft zur Durchführung der Maßnahme zurücknehmen. D...mehr

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Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 2.2 Freiwillige oder private Krankenversicherung

Rz. 5 Es erhalten nur die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die bei einem der deutschen Aufsicht unterliegenden privaten Krankenversicherungsunternehmen versicherten Rentner einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft kann auf freiwilliger Fortsetzung einer Pflichtmitgliedschaft bzw. Versicherungsberecht...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.3 Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 23 Die Regelung in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geht davon aus, dass die nicht deutschen Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe für die Zeit ihrer Beschäftigung im Alterssicherungssystem ihres Heimatstaates versichert sind oder werden. Als deutsche Seeschiffe gelten gemäß § 13 Abs. 2 SGB IV alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Die...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.5 Ehezeitauskunft

Rz. 9 Während nach der Zweiten Verordnung über die Erteilung von Rentenauskünften an Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung v. 5.8.1977 (diese Verordnung trat mit Wirkung zum 1.1.1992 außer Kraft – vgl. Art. 83 Nr. 17 RRG 1992) eine Auskunft über die Höhe der auf eine Ehezeit entfallenden Rentenanwartschaft grundsätzlich nur an Rechtsanwälte und Notare erteilt wurde...mehr

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Jansen, SGB IV Einführung

Einführung zum Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – Das SGB IV vom 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und bildete damit das zweite Teilstück eines umfangreichen Gesetzesvorhabens, dessen Ziel es war, das gesamte Sozialrecht zu harmonisieren und in einem einheitlichen Gesetzeswerk, den Sozialge...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I Einführung

Einführung zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil – Das deutsche Sozial- und Sozialversicherungsrecht entwickelte sich in den letzten beiden Jahrhunderten aus den verschiedensten rechts- und sozialpolitischen Grundlagen heraus. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von Gesetzen, die teilweise auf dem Versicherungsprinzip (Sozialversicherung, Arbeitsförderun...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.2 Wesen der stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 8 Ist ein Arbeitnehmer im Laufe der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, muss ihm der Arbeitgeber die Möglichkeit eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2). Ziel des vertrauensbildenden Gesprächs ist die Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten. Am Ende des BEM kann bei arbeitsunfähigen Arbeitnehmern auch die stu...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Grundlage und den konkreten Prozentsatz für den Beitrag zur Arbeitsförderung als wichtigste Einnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Bestreitung der Versicherungsausgaben aus der Arbeitslosenversicherung und der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Eingliederung der arbeitslosen und arbeitsuchenden Menschen außerhalb der Grundsicherung für A...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.5 Leistungsverbot an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II

Rz. 22 Abs. 4 enthält eine spiegelbildliche Regelung zu § 16 Abs. 1 SGB II. Damit soll sichergestellt werden, dass im SGB II vorgesehene Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II nicht nach dem SGB III gewährt werden. Bei der Änderung des Abs. 4 Satz 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 handelte es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung als Folge der Anpa...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.1 Renteninformation und Rentenauskunft

Rz. 3 Renteninformation und Rentenauskunft sind grundsätzlich von Amts wegen vorzunehmen und stellen Dienstleistungen der Rentenversicherungsträger dar, die in § 14 SGB I bestimmte Beratungspflicht der Sozialleistungsträger intensiviert. Alle Versicherten, die älter als 27 Jahre sind und 5 Jahre Beiträge gezahlt haben (allgemeine Wartezeit), erhalten jährlich eine Renteninfor...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.2 Bußgeldtatbestand

Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen gegen diese Aufzeichnungspflichten ein Bußgeld von bis zu 30.000 EUR vor. Die verschärften Aufzeichnungsvorschriften machen es den Prüfern der Deutschen Rentenversicherung Bund leichter, die Einhaltung des Mindestlohns zu überwachen. Vor allem deutet das Fehlen derartiger Unterlagen darauf hin, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten – arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.6 Betriebsärztliche Beratung

Ein wichtiges Anliegen der ganzheitlichen Vorsorge ist, die individuellen gesundheitsbezogenen Fragen und Anliegen der Beschäftigten in Bezug auf die Zusammenhänge zwischen aktuellen und zurückliegenden Belastungen und seiner Gesundheit zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit zu empfehlen. Darüber hinaus kann die betriebsärztliche Beratung folgende The...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.2 Bemessungsgrundlage (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5 Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag sind die rentenversicherungspflichtigen bzw. diesen gleichgestellten Einnahmen: bei Rentenversicherungspflicht die erzielten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. SGB VI (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG), bei Besoldungsempfängern und Empfängern von Amtsbezügen die bezogenen Besoldung und Amtsbezüge (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.6.2 Fiktive oder fehlende rentenversicherungsrechtliche Bemessungsgrundlage (Abs. 2 S. 2)

Rz. 15 In den §§ 162, 163 SGB VI werden der Beitragserhebung mitunter höhere beitragspflichtige Einnahmen zugrunde gelegt als tatsächlich erzielt werden, so z. B. aus sozialpolitischen Gründen bei der Beschäftigung Auszubildender, Menschen mit Behinderung oder bis 31.12.2010 (Rz. 15a) bei Beziehern von "Bürgergeld"(bis 30.6.2023: ALG-II-Beziehern).[1] Nach § 86 Abs. 2 S. 2 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 83 Altersvorsorgezulage

Rz. 1 Die Altersvorsorgezulage wird in Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen gewährt. Voraussetzungen und Umfang der berücksichtigungsfähigen Altersvorsorgebeiträge sind in § 82 EStG geregelt. Die Gewährung "in Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen" bedeutet allerdings nur mittelbar, dass die Zulage sich in Höhe eines Prozentsatzes der be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3 Begünstigte nach § 10a EStG

Rz. 7 Nach § 10a sind grds. 3 Personenkreise zulageberechtigt: Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, Besoldungsempfänger (Beamte) und gleichzustellende Personen. Die Personen müssen, damit sie begünstigt sein können, seit dem Vz 2010 nicht mehr unbeschränkt stpfl. sein, sondern Ankn...mehr