Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Sonderausgaben-Abzug für Mitgliedsbeiträge, die an sog Kulturfördervereine geleistet werden (§ 10b Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 166 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die durch das JStG 2009 v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2794 eingefügte Klarstellung regelt, dass trotz des Fortfalls der Regelung in § 48 Abs 4 S 2 EStDV aF durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332 Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die Kunst und Kultur gem § 52 Abs 2 Nr 5 AO fö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderausgaben

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Änderungen bei den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

Rn. 129e Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10 Abs 1 Nr 5 EStG: Aussetzungs- und Stundngszinsen sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Dies hat zur Folge, daß sie aus versteuertem Einkommen zu zahlen sind. Es sollte daher geprüft werden, ob es nicht zweckmäßig ist, trotz guter Erfolgsaussichten keine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen und statt dessen ggf später Ersta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Begrenzung des Abzugs der Zuwendungen als Sonderausgaben der Höhe nach (§ 10b Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die genannten Zuwendungen können nicht unbegrenzt als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug ist einheitlich für alle Zuwendungen auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj aufgewendeten Löhne und Gehälter begrenzt, vgl dazu R 10b.3 Abs 1 EStR 2012. Bei dem Gesamtbetrag der Einkü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / L. Ausschluss des Sonderausgaben-Abzugs für Mitgliedsbeiträge, die an die in § 10b Abs 1 S 8 Nr 1–5 EStG genannten Körperschaften geleistet werden (§ 10b Abs 1 S 8 EStG)

Rn. 168 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Während sämtliche der in den §§ 52–54 AO genannten steuerbegünstigten Zwecke durch – als Sonderausgaben abziehbare – Spenden gefördert werden können, sind nach § 10b Abs 1 S 8 EStG Mitgliedsbeiträge, die an die in dem § 10b Abs 1 S 8 Nr 1–5 EStG genannten Körperschaften geleistet werden, vom Sonderausgaben-Abzug ausgenommen. Es handelt sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Abzug von Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke als Sonderausgaben (§ 10b Abs 1 EStG)

A. Begriff der Zuwendungen Rn. 50 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei den Zuwendungen iSv § 10b EStG handelt es sich um Ausgaben, die der StPfl freiwillig und unentgeltlich geleistet hat. Nach der in § 10b Abs 1 S 1 EStG enthaltenen Legaldefinition handelt es sich dabei um Spenden und Mitgliedsbeiträge. Eine Ausgabe liegt dann vor, wenn sie zu einer endgültigen wirtschaftlichen Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 1 S 1 EStG enthält die Begriffsbestimmung für den Begriff der "Zuwendung" (= Spenden und Mitgliedsbeiträge) und regelt, dass Zuwendungen in dem durch § 10b Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG begrenzten Umfang als Sonderausgaben abgezogen werden können. § 10b Abs 1 S 2 EStG regelt die weiteren Voraussetzungen für den Sonderausgaben-Abzug in Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abzug der Zuwendungen an politische Parteien

Rn. 219 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Zuwendungen an politische Parteien iSd § 2 Abs 1 PartG können, soweit nicht der vorrangige Abzug nach § 34g EStG greift, nur als Sonderausgaben abgezogen werden; § 4 Abs 6 EStG und § 9 Abs 5 EStG schließen infolge ihres Verweises auf § 10b Abs 2 EStG den Abzug von unentgeltlichen Zuwendungen an Parteien iSd § 2 Abs 1 PartG als BA oder W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Spendenvortrag, gesonderte Feststellung des Zuwendungsvortrags (§ 10 Abs 1 S 9 und 10 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abziehbare Zuwendungen, die die Höchstbeträge nach § 10b Abs 1 S 1 EStG überschreiten oder die den um die Beträge nach § 10 Abs 3 und 4 EStG, § 10c und § 10d EStG verminderten Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen, sind in den folgenden VZ iRd Höchstbeträge als Sonderausgaben abzuziehen (§ 10b Abs 1 S 9 EStG). Es handelt sich um einen zeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 165 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 Nr 2 EStG sieht ein Abzugsverbot für drei verschiedene Tatbestände vor. Betroffen sind freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr 2 EStG Alt 1), Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr 2 EStG Alt 2) und Zuwendungen an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rn. 21 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Regelung, die für Zuwendungen an Stiftungen in § 10b Abs 1 S 3 EStG (in der v 26.07.2000 bis zum 31.12 2006 geltenden Fassung) einen höheren Sonderausgaben-Abzug vorsah als für Zuwendungen an Vereine oder KapGes, ist ua deshalb mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar, weil der laufende Finanzbedarf einer Stiftung strukturell höher ist als bei gemei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Zusätzliche Voraussetzungen für den Fall, dass Zuwendungsempfänger iSv § 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG ihre Zwecke nur im Ausland verwirklichen (§ 10b Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 116 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Regelung betrifft diejenigen Zuwendungsempfänger iSd § 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG, die ihre steuerbegünstigten Zwecke nur im Ausland verwirklichen. Zuwendungen an derartige ausländische öffentlich-rechtliche Empfänger sind nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 6 EStG begünstig. Wegen der Bedenken in Bezug auf die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuwendung von WG (§ 10b EStG Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 231 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 3 EStG stellt klar, vgl BFH v 22.19.1971, VI R 310/69, BStBl II 1972, 55, dass als Zuwendungen iSd § 10b EStG auch die Zuwendung von WG gilt (Sachzuwendungen), mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen. Zum Begriff des WG s §§ 4, 5 Rn 599 (Hoffmann). Als Sachzuwendungen kommen neben Sachen iSd § 90 BGB auch nicht körperliche Objekt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich, Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 37 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt StPfl, s § 50 Abs 1 EStG. Rn. 38 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Aufwendungen können gem § 10 Abs 1 S 1 EStG nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie weder BA noch WK sind; dies gilt auf für den Abzug der Zuwendungen als Sonderausgaben nach § 10b EStG. Ob es sich bei den Aufwendungen um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Gesonderte Feststellung der Spendenbeträge, die innerhalb des Zehnjahreszeitraums in den Vermögensstock einer Stiftung erfolgen, sowie des Spendenabzugs gem § 10b Abs 1a S 1 EStG (§ 10b Abs 1a S 4 EStG)

Rn. 206 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 1 S 4 EStG ordnet die entsprechende Geltung von § 10d Abs 4 EStG an. Danach ist ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende nach § 10b Abs 1a S 1 EStG erstmals zum Schluss des VZ des Zuwendungsjahres gesondert festzustellen, BFH v 06.12.2018, X R 11/17, BStBl II 2021, 899. In dieser Feststellung ist verbindlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Zuwendungsnachweis durch Zuwendungsbestätigung

Rn. 136 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Für Spenden, die dem Empfänger nach dem 31.12.2016 zufließen (§ 84 Abs 2c EStDV) gilt § 50 EStDV idF des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I 2016, 1679). Zuwendungen iSd § 10b EStG dürfen nach § 50 Abs 1 EStDV nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie durch eine vom Empfänger unter Berücksichtigung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. EStG- und KStG-Änderungsgesetz vom 29.04.1950, BGBl 50, 95

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Negative am Zweiten StNOG war das Fehlen einer weiteren Tarifsenkung. Diese wurde mit Verabschiedung des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände vom 08.08.1949 (SHG) – in den Ländern der französischen Besatzungszone die SHG vom 20.09.1949 (Baden), vom 06.09.1949 (Rhld-Pfalz) und vom 06.09.1949 (Württ-Hohenz) – immer dringliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 81 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 1 S 2 EStG schränkt den Kreis der Empfänger einer als Sonderausgabe abziehbaren Zuwendung wie folgt ein:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Freiwillige Zuwendungen gem § 12 Nr 2 EStG Alt 1

Rn. 191 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 12 Nr 2 EStG Alt 1 sind freiwillige Zuwendungen nicht abzugsfähig. Zum Begriff der Zuwendung s Rn 177 ff. Freiwilligkeit ist gegeben, wenn die Zuwendung ohne Rechtspflicht erbracht wird. Der Zuwendende darf die Leistung weder aufgrund Gesetzes noch aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder rechtsverbindlicher Anordnung eines Dritten (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 46. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Parteienfinanzierungsgesetz) vom 22.12.1983, BStBl I 84, 7

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vertrauensschutz des StPfl (§ 10b Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 260 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der gutgläubige StPfl, der eine Zuwendung zur Förderung eines der in § 10b Abs 1 S 1 EStG genannten steuerbegünstigten Zwecke an einen in der Vorschrift genannten Zuwendungsempfänger erbracht hat, darf grds auf die Richtigkeit der Bestätigungen des Empfängers über die Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, sofern im Falle der Richtigkeit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung begünstigter Zwecke (§ 10b EStG Abs 1 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Begriff der Ausgaben umfasst alle abfließenden Güter in Geld oder Geldeswert, dh auch Sachzuwendungen, ua in der Gestalt gebrauchter WG, BFH v 23.05.1989, X R 17/85, BStBl II 1989, 879, sowie die Überlassung des wirtschaftlichen Eigentums, zB die unentgeltliche Überlassung eines geleasten Gegenstands, BFH v 26.05.1982, I R 180/80, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 90. 6. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 28.01.1994, BGBl I 94, 172

Rn. 110 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber gezwungen, die Parteienfinanzierung auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Mit Wirkung ab 01.01.1994 wurde der Spendenabzug als Sonderausgabe nach § 10b EStG eingeschränkt. Nur noch DM 3 000/DM 6 000 sind als Sonderausgaben abzugsfähig (bisher DM 60 000/DM 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Empfänger der Zuwendungen (§ 10b Abs 1 S 2 EStG)

1. Allgemeines Rn. 81 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 1 S 2 EStG schränkt den Kreis der Empfänger einer als Sonderausgabe abziehbaren Zuwendung wie folgt ein:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Weitere Voraussetzungen bei Zuwendungsempfängern mit Sitz oder Belegenheit in einem EU-Mitgliedsland oder in einem EWR-Staat (§ 10b Abs 1 S 3–5 EStG)

Rn. 105 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Sonderausgaben-Abzug für Zuwendungen an Empfänger mit Sitz oder Belegenheit in einem EU-Mitgliedsland oder einem EWR-Staat ist nach § 10b Abs 1 S 3 EStG zusätzlich davon abhängig, dass der jeweilige Ansässigkeitsstaat Amtshilfe und Unterstützung bei der Beitreibung leistet. In § 10b Abs 1 S 4 und 5 EStG finden sich die Definitionen der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einleitungssatz

Rn. 2 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Einleitungssatz des § 12 EStG bestimmt den Vorrang bestimmter SA und ag Belastungen gegenüber den Abzugsverboten des § 12 EStG. Soweit die Vorrangklausel eingreift, führen Aufwendungen, die nach den Tatbeständen des § 12 EStG eigentlich als nicht abzugsfähig zu behandeln sind, iRd aufgezählten Sonderausgaben oder ag Belastungen doch zu ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kirchliche Zwecke

Rn. 73 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Rn. 74–80 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gem § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke von der KSt befreit sind (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 88 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wegen der Bezugnahme auf die Befreiung von der KSt gem § 5 Abs 1 Nr 9 KStG handelt es sich zum einen um inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, dh um solche mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland, die im Inland unbeschränkt kstpfl sind. Die Befreiung von der KSt wird nur dann gewährt, wenn das KSt-Subjekt nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerliche Berücksichtigung der in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung geleisteten Spenden (§ 10b Abs 1a S 1 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Spenden, die in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung geleistet werden, können auf Antrag des StPfl im VZ der Zuwendung oder in den folgenden 9 VZ bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 1 Mio, bei Ehegatten/Lebenspartnern, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 2 Mio (ab dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BStBl I 2000, 1192 hat in § 10b Abs 1 EStG den S 3 und Abs 1a zu Sonderregelungen für Zuwendungen an Stiftungen eingefügt. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Erweiterung der Entnahmemöglichkeit aus dem BV zum Buchwert ohne die Aufdeckung stiller Reserven (§ 6 Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuwendungen an politische Parteien iSd § 2 Abs 1 PartG

Rn. 218 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 10b Abs 2 EStG sind Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Sonderausgaben abzugsfähig, sofern die Zuwendungen an Parteien iSd § 2 PartG geleistet werden. Seit dem VZ 2017 ist ferner Voraussetzung für den Spendenabzug, dass die jeweilige Partei nicht gem § 18 Abs 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Europarechtliche Vorgaben

Rn. 22 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach der – auf das Vorabentscheidungsersuchen des BFH v 14.07.2004, I R 94/02, BStBl II 2005, 721 – ergangenen "Stauffer"-Entscheidung des EuGH v 14.09.2006, C-386/04, BFH/NV 2007 Beilage 1, 55 zur Besteuerung gemeinnütziger Auslandsstiftungen ist es mit dem Europarecht unvereinbar, dass nach § 5 Abs 2 Nr 2 KStG iVm § 2 Nr 1 KStG ausländisch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 46 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 EStG gilt für alle Einkunftsarten. Die Vorschrift ist bei den verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden ebenso anzuwenden wie bei der Ermittlung des Überschusses gem §§ 8 Abs 1, 9 Abs 1 EStG. Die Kriterien für die Abgrenzung gem § 12 Nr 1 EStG sind für die Gewinn- und Überschusseinkunftsarten einheitlich (s Rn 58). Allerdings erfolgt die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höhe der Zuwendung bei der Zuwendung eines WG, das einem BV entnommen worden ist (§ 10b Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 238 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wird ein WG zugewendet, das unmittelbar vor seiner Zuwendung einem BV entnommen worden ist, bemisst sich nach § 10b Abs 3 S 2 EStG idF EhrenamtsstärkungsG ab dem VZ 2013 die Zuwendungshöhe nach dem Wert, der bei der Entnahme angesetzt wurde, zuzüglich der USt, die auf die Entnahme nach § 3 Abs 1b UStG entfällt. Als USt-Bemessungsgrundlage is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wiederkehrende Leistungen bei Nutzungsüberlassungen

Rn. 189 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Gewährung von Zuwendungen ist nicht nur im Zusammenhang mit Vermögensübergaben, sondern auch im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung von WG zu prüfen. Dies gilt insb für den in der LuF entwickelten Wirtschaftsüberlassungsvertrag. Bei Abschluss eines solchen Vertrags überlässt der Hofeigentümer sein Vermögen dem Nutzungsberechtigten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 45. Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern vom 28.11.1983, BStBl I 83, 565

Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Verzicht auf die Nachversteuerung von als Sonderausgaben abgezogenen Bausparbeiträgen wegen vorzeitiger Verfügung bei ausländischen Arbeitnehmern aus Nicht-EG-Ländern, die die BRD nach dem 30.09.1983 auf Dauer verlassen: § 10 Abs 6 Nr 2e EStG; §§ 30, 31 EStDV.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 12 Nr 5 EStG aF und Verfassungsrecht

Rn. 272 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Das BVerfG hat mit Beschluss v 19.11.2019 (BVerfG 2 BvL 22/14–27/14, BVerfGE 152, 274, DStR 2020, 93) entschieden, dass § 9 Abs 6 EStG verfassungsgemäß ist. Das BVerfG hält die Wertung des Gesetzgebers, dass Erstausbildungen nicht nur Berufswissen vermitteln, sondern die StPfl in einem umfassenden Sinne prägen und damit in einer besonderen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. EStG-Änderungsgesetze vom 10.10.1952; 15.12.1952; 19.05.1953; 24.06.1953; 24.04.1954

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auch in den folgenden Jahren stand die Gesetzgebungsmaschine nicht still. Die anhaltende Reformarbeit bescherte dem viel geplagten Steuerzahler wie dem bewundernswert arbeitenden Finanzbeamten zunächst das Erste Gesetz zur Vereinfachung des EStG vom 10.10.1952 (BStBl I 52, 1017). Es brachte Erhöhung der Sonderausgabensätze von 468 auf 624 DM (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Das Erste Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 22.06.1948

Rn. 3 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Die erste kleine Steuerreform, die im Zusammenhang mit den Währungsgesetzen vom 20.06.1948 verkündet wurde, brachte einige Erleichterungen insbes auf dem Gebiet des EStRechts. Das Erste Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 22.06.1948 mit seinem Anhang (Gesetz 64) (Landesgesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 24.09.1948 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. EStG- und KStG-Änderungsgesetze vom 05.10.1956 (BStBl I 56, 433) und 19.12.1956 (BStBl I 57, 4)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Duch diese Gesetze wurde das geltende EStRecht erneut, teilweise von vornherein befristet geändert. Die hauptsächlichsten Änderungen betrafen die Erhöhung der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 312 DM auf 564 DM ab 1957, Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge für den Steuerpflichtigen selbst und seine Ehefrau von je 800 DM auf je ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Schaubild zur Struktur des § 12 Nr 1 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Durchlaufspenden

Rn. 94 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Durchlaufspenden liegen dann vor, wenn Spenden zu Gunsten eines gem § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreiten Empfängers an eine inländische Gebietskörperschaft oder eine ihrer Dienststellen oder an eine inländische kirchliche juristische Person des öffentlichen Rechts mit der Auflage geleistet werden, die Spende an den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abgrenzung zu Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen

Rn. 184 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Sind die wiederkehrenden Leistungen nicht nach dem Wert des übertragenen Vermögens, sondern nach dem Versorgungsbedürfnis des Übergebers und nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens festgelegt worden, kann der Sonderbereich der Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen eröffnet sein. Es handelt sich um eine bis zum VZ 2007 auss...mehr