Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Europarechtliche Vorgaben

Rn. 22 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach der – auf das Vorabentscheidungsersuchen des BFH v 14.07.2004, I R 94/02, BStBl II 2005, 721 – ergangenen "Stauffer"-Entscheidung des EuGH v 14.09.2006, C-386/04, BFH/NV 2007 Beilage 1, 55 zur Besteuerung gemeinnütziger Auslandsstiftungen ist es mit dem Europarecht unvereinbar, dass nach § 5 Abs 2 Nr 2 KStG iVm § 2 Nr 1 KStG ausländisch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 46 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 EStG gilt für alle Einkunftsarten. Die Vorschrift ist bei den verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden ebenso anzuwenden wie bei der Ermittlung des Überschusses gem §§ 8 Abs 1, 9 Abs 1 EStG. Die Kriterien für die Abgrenzung gem § 12 Nr 1 EStG sind für die Gewinn- und Überschusseinkunftsarten einheitlich (s Rn 58). Allerdings erfolgt die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kirchliche Zwecke

Rn. 73 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Rn. 74–80 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Empfänger der Zuwendungen (§ 10b Abs 1 S 2 EStG)

1. Allgemeines Rn. 81 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 1 S 2 EStG schränkt den Kreis der Empfänger einer als Sonderausgabe abziehbaren Zuwendung wie folgt ein:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Weitere Voraussetzungen bei Zuwendungsempfängern mit Sitz oder Belegenheit in einem EU-Mitgliedsland oder in einem EWR-Staat (§ 10b Abs 1 S 3–5 EStG)

Rn. 105 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Sonderausgaben-Abzug für Zuwendungen an Empfänger mit Sitz oder Belegenheit in einem EU-Mitgliedsland oder einem EWR-Staat ist nach § 10b Abs 1 S 3 EStG zusätzlich davon abhängig, dass der jeweilige Ansässigkeitsstaat Amtshilfe und Unterstützung bei der Beitreibung leistet. In § 10b Abs 1 S 4 und 5 EStG finden sich die Definitionen der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einleitungssatz

Rn. 2 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Einleitungssatz des § 12 EStG bestimmt den Vorrang bestimmter SA und ag Belastungen gegenüber den Abzugsverboten des § 12 EStG. Soweit die Vorrangklausel eingreift, führen Aufwendungen, die nach den Tatbeständen des § 12 EStG eigentlich als nicht abzugsfähig zu behandeln sind, iRd aufgezählten Sonderausgaben oder ag Belastungen doch zu ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wiederkehrende Leistungen bei Nutzungsüberlassungen

Rn. 189 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Gewährung von Zuwendungen ist nicht nur im Zusammenhang mit Vermögensübergaben, sondern auch im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung von WG zu prüfen. Dies gilt insb für den in der LuF entwickelten Wirtschaftsüberlassungsvertrag. Bei Abschluss eines solchen Vertrags überlässt der Hofeigentümer sein Vermögen dem Nutzungsberechtigten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höhe der Zuwendung bei der Zuwendung eines WG, das einem BV entnommen worden ist (§ 10b Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 238 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wird ein WG zugewendet, das unmittelbar vor seiner Zuwendung einem BV entnommen worden ist, bemisst sich nach § 10b Abs 3 S 2 EStG idF EhrenamtsstärkungsG ab dem VZ 2013 die Zuwendungshöhe nach dem Wert, der bei der Entnahme angesetzt wurde, zuzüglich der USt, die auf die Entnahme nach § 3 Abs 1b UStG entfällt. Als USt-Bemessungsgrundlage is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Schaubild zur Struktur des § 12 Nr 1 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 19. Erstes Steueränderungsgesetz 1968 vom 20.02.1969, BStBl I 69, 116

Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Erstmalig wird der Abzug von Berufsausbildungskosten des Steuerpflichtigen selbst sowie seines Ehegatten als Sonderausgaben (§ 10 Abs 1 Nr 9) zugelassen. Der Abzug ist nach oben begrenzt (900 DM bzw bei auswärtiger Berufsausbildung 1 200 DM). Begünstigt sind auch Weiterbildungsaufwendungen in einem nicht ausgeübten Beruf (zB verheirateter Fra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 39. Gesetz zur Steuerentlastung und Familienförderung (StEntlG 1981) vom 16.08.1980, BStBl I 80, 534

Rn. 47 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Dieses Gesetz bringt eine Vielzahl kleinerer Einzeländerungen, die im wesentlichen den Tarif betreffen, der Tarif selbst wird neu gestaltet. Bemerkenswert scheinen vor allem die Erhöhung des Weihnachts-Freibetrags nach § 19 Abs 3 EStG schon für 1980 von 400 DM auf 600 DM und die Erhöhung des Kinderhaushaltsfreibetrags von 3 000 DM auf 4 212 D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der Zuwendungen

Rn. 50 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei den Zuwendungen iSv § 10b EStG handelt es sich um Ausgaben, die der StPfl freiwillig und unentgeltlich geleistet hat. Nach der in § 10b Abs 1 S 1 EStG enthaltenen Legaldefinition handelt es sich dabei um Spenden und Mitgliedsbeiträge. Eine Ausgabe liegt dann vor, wenn sie zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des StPfl geführt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 45. Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern vom 28.11.1983, BStBl I 83, 565

Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Verzicht auf die Nachversteuerung von als Sonderausgaben abgezogenen Bausparbeiträgen wegen vorzeitiger Verfügung bei ausländischen Arbeitnehmern aus Nicht-EG-Ländern, die die BRD nach dem 30.09.1983 auf Dauer verlassen: § 10 Abs 6 Nr 2e EStG; §§ 30, 31 EStDV.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Durchlaufspenden

Rn. 94 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Durchlaufspenden liegen dann vor, wenn Spenden zu Gunsten eines gem § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreiten Empfängers an eine inländische Gebietskörperschaft oder eine ihrer Dienststellen oder an eine inländische kirchliche juristische Person des öffentlichen Rechts mit der Auflage geleistet werden, die Spende an den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 12 Nr 5 EStG aF und Verfassungsrecht

Rn. 272 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Das BVerfG hat mit Beschluss v 19.11.2019 (BVerfG 2 BvL 22/14–27/14, BVerfGE 152, 274, DStR 2020, 93) entschieden, dass § 9 Abs 6 EStG verfassungsgemäß ist. Das BVerfG hält die Wertung des Gesetzgebers, dass Erstausbildungen nicht nur Berufswissen vermitteln, sondern die StPfl in einem umfassenden Sinne prägen und damit in einer besonderen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Das Erste Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 22.06.1948

Rn. 3 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Die erste kleine Steuerreform, die im Zusammenhang mit den Währungsgesetzen vom 20.06.1948 verkündet wurde, brachte einige Erleichterungen insbes auf dem Gebiet des EStRechts. Das Erste Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 22.06.1948 mit seinem Anhang (Gesetz 64) (Landesgesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 24.09.1948 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. EStG-Änderungsgesetze vom 10.10.1952; 15.12.1952; 19.05.1953; 24.06.1953; 24.04.1954

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auch in den folgenden Jahren stand die Gesetzgebungsmaschine nicht still. Die anhaltende Reformarbeit bescherte dem viel geplagten Steuerzahler wie dem bewundernswert arbeitenden Finanzbeamten zunächst das Erste Gesetz zur Vereinfachung des EStG vom 10.10.1952 (BStBl I 52, 1017). Es brachte Erhöhung der Sonderausgabensätze von 468 auf 624 DM (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. EStG- und KStG-Änderungsgesetze vom 05.10.1956 (BStBl I 56, 433) und 19.12.1956 (BStBl I 57, 4)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Duch diese Gesetze wurde das geltende EStRecht erneut, teilweise von vornherein befristet geändert. Die hauptsächlichsten Änderungen betrafen die Erhöhung der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 312 DM auf 564 DM ab 1957, Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge für den Steuerpflichtigen selbst und seine Ehefrau von je 800 DM auf je ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abgrenzung zu Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen

Rn. 184 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Sind die wiederkehrenden Leistungen nicht nach dem Wert des übertragenen Vermögens, sondern nach dem Versorgungsbedürfnis des Übergebers und nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens festgelegt worden, kann der Sonderbereich der Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen eröffnet sein. Es handelt sich um eine bis zum VZ 2007 auss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mildtätige Zwecke

Rn. 72 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach der in § 53 AO enthaltenen Legaldefinition verfolgt eine Körperschaft dann mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, diejenigen Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG)

Rn. 232 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Erstreckung des Abzugsverbots auf die Nebenleistungen, die auf die in § 12 Nr 3 Hs 1 EStG genannten Steuern entfallen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG), konkretisiert den allg Grundsatz, dass Nebenleistungen regelmäßig entsprechend der steuerlichen Behandlung der Hauptleistung zu beurteilen sind (sog Annexqualifikation, vgl BFH v 21.10.2010, IV R 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat belegen sind (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Vorschrift betrifft Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die in einem EU-Mitgliedsland oder einem EWR-Staat belegen sind und die keine inländische Einkünfte erzielen, jedoch nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreit wären, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würden, Kulosa in H/H/R, § 10b EStG Rz 52 (08/2023). Ob d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentliche Dienststellen (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei den juristischen Personen des öffentlichen Rechts handelt es sich um selbstständige rechtsfähige Verwaltungsträger, die in den Staatsorganismus eingegliedert sind und die bestimmte Aufgaben mit hoheitlicher Befugnis erfüllen, Heinicke in Schmidt, § 10b EStG Rz 17 (43. Aufl 2024). Es handelt sich dabei zB um die Gebietskörperschaften (Bun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 82. Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 – StÄndG 1991), BGBl I 90, 1322

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 15.06.1991 wurde die erforderliche Einigung im Vermittlungsausschuß erzielt. Danach sind im EStG folgende Änderungen vorgesehenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begrenzung des Abzugs von Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung auf den gesamten Zehnjahreszeitraum (§ 10b Abs 1a S 3 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der zusätzliche Abzugsbetrag von EUR 2 Mio bei nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern für Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung erfährt durch § 10b Abs 1a S 3 EStG eine Begrenzung. Der besondere Abzugsbetrag kann von dem StPfl innerhalb des gesamten Zehnjahreszeitraums nur einmal in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Tragweite des Ausschlusses der Verlustberücksichtigung

Rn. 182 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Entsprechend seinem Wortlaut schließt § 15 Abs 4 S 1 EStG sämtliche Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung vom Ausgleich mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus anderen Einkunftsarten aus. Selbstverständlich ist ein "Verlustausgleich" im selben Jahr mit Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht (-ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gemeinnützige Zwecke

Rn. 71 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 52 Abs 1 S 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmitt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Höhe der Zuwendung in den Fällen, in denen die Veräußerung des WG im Zeitpunkt der Zuwendung keinen Besteuerungstatbestand erfüllen würde (§ 10b Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 244 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 In den Fällen, in denen bei einer Sachspende aus dem PV die Veräußerung des WG im Zeitpunkt der Zuwendung keinen Besteuerungstatbestand erfüllen würde, bestimmt sich ab dem VZ 2009 nach § 10b Abs 3 S 3 EStG in der durch das JStG 2009 geänderten Gesetzesfassung die Höhe der Zuwendung nach dem gemeinen Wert des zugewendeten WG, dh dem Einzelv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuwendungen als unentgeltliche Leistungen

Rn. 177 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Zuwendungen iSd § 12 Nr 2 EStG sind Leistungen in Geld oder Geldeswert, denen keine Gegenleistung gegenübersteht ("unentgeltlicher Transfer", vgl BFH v 08.07.2020, X R 6/19, BStBl II 2021, 557). Objektiv setzt der Begriff der Zuwendungen voraus, dass die in Geld oder Geldeswert bestehende Leistung aus dem Vermögen des Zuwendenden abfließt u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die steuerbegünstigten Zwecke

Rn. 70 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Ab dem VZ 2007 ergeben sich die steuerbegünstigten Zwecke ausschließlich aus den §§ 52–54 AO . Die gemeinnützigen Zwecke sind in § 52 Abs 2 S 1 AO in einem grds abschließenden Katalog aufgeführt. Nach der sog Öffnungsklausel des § 52 Abs 2 S 2 EStG kann jedoch ein Zweck, der nicht unter § 52 Abs 2 S 1 AO fällt, dann für gemeinnützig erklärt we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Steueränderungsgesetz vom 16.11.1964, BStBl I 64, 553

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Zum Teil wesentliche Änderungen und Ergänzungen wurden zumeist mit Wirkung für den VZ 1965 eingeführt. Es handelt sich um Neufassungen innerhalb des § 3; um eine Erhöhung der sofort abschreibbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter iSd § 6 Abs 2 von bisher 600 auf 800 DM; um Gültigkeitsverlängerungen der §§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 71. Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) vom 18.12.1989, BGBl I 89, 2212

Rn. 84b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 3 des Vereinsförderungsgesetz wird das Einkommensteuergesetz wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Kernbereich der Lebensführungsaufwendungen

Rn. 71 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die in § 12 Nr 1 S 1 EStG genannten Aufwendungen für den "Haushalt" und für den "Unterhalt der Familienangehörigen" sind Bsp für den Kernbereich der Aufwendungen für die Lebensführung. Hierunter fallen Aufwendungen für Wohnung, Kleidung, Ernährung, Körperpflege, Gesundheitsvorsorge, Freizeit, Hobby, allg Bildung, kulturellen Genuss, sportlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Haftungsumfang (§ 10b Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 290 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Umfang der Haftung beträgt ab dem 01.01.2007 pauschal 30 % (vorher 40 %) des zugewendeten Betrages. Maßgebend für die Anwendung der Haftungsquote von 30 % (bzw 40 %) ist dabei der Zeitpunkt, in dem der Haftungsbescheid erlassen wird, nicht aber der Zeitpunkt, in dem die Zuwendung erfolgt ist. In den Fällen der Ausstellerhaftung berechnet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26.06.1985, BStBl I 85, 391

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielsetzungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verzicht auf Zuwendungsbestätigung, buchmäßiger Nachweis der Zuwendungen

Rn. 146 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Gem § 50 Abs 4 EStDV kann, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 50 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a und b EStDV gegeben sind, bei (Geld-)Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen oder in Fällen von geringer Bedeutung (ab dem VZ 2021 bis zu EUR 300 (in den VZ 2007–20120: EUR 200; die Vorschrift wurde durch Art 6 Nr 1 JStG 2020 mWv 01.01.2021 geä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Gegenstand der einheitlichen und gesonderten Feststellung

Rn. 114 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach ständiger Rspr kann ein Feststellungsbescheid eine Vielzahl selbstständiger und damit auch selbstständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können: s BFH vom 19....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur Währungsumstellung 1948

Rn. 2 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Nach mehrfacher Änderung während des zweiten Weltkrieges, die hauptsächlich die Einführung von Kriegszuschlägen, die Schaffung der steuerlichen Vergünstigung des nichtentnommenen Gewinns nach § 3 StÄV, die Aufhebung der Bürgersteuer und außerhalb des EStG vor allem die Erfassung von Übergewinnen durch eine Mehreinkommensteuer und später Gewinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Grds keine Aufteilung im Kernbereich der Lebensführungskosten

Rn. 158 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Kernbereich der Lebensführungskosten (Wohnen, Kleidung, Ernährung, Hobby, Freizeit; s Rn 71 ff) ist von der geänderten Rspr zum Aufteilungsgebot regelmäßig nicht betroffen. Derartige Aufwendungen werden zur Wahrung des (Familien-)Existenzminimums (subjektives Nettoprinzip) bereits pauschal im Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Übersicht über das vorzeitige Wirksamwerden wichtiger Änderungen

Rn. 79 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 (Es werden hier die Vorschriften aufgeführt, die vor dem 01.01.90 wirksam werden, und zwar bezogen auf die Änderungen des EStG, die vorstehend wiedergegeben sind)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Allgemein

Rn. 83 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In s Rn 81 und 81a wurden die Sondervergütungen der PersGes an Gesellschafter aufgezeigt, die sachlich und zeitlich nicht vom Wortlaut des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG erfasst werden (vorgesellschaftliche Leistungen, Ehegatten-Arbeitsverhältnisse). Im Übrigen ist ohne weitere Differenzierung – zwecks Gleichstellung von Einzel- und Mitunterne...mehr