Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.3 Die Alternative "Verschonungsbedarfsprüfung"

a) Überblick In § 28a ErbStG ist eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung vorgesehen. Die Vorschrift regelt die Bedürfnisprüfung in Erwerbsfällen ab einer bestimmten Größenordnung. Wurde der Schwellenwert überschritten und vom Erwerber des begünstigten Vermögens kein Antrag auf § 13c ErbStG gestellt (dieser führt dazu, dass die Verschonungsbedarfsprüfung keine Anwendung find...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 2 Arbeitnehmeranteil als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig

Die vom Arbeitgeber einbehaltenen und abgeführten Arbeitnehmeranteile an den gesetzlichen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen dürfen ebenso wie die vom Arbeitnehmer selbst gezahlten Beträge den steuerpflichtigen Arbeitslohn nicht mindern. Die Anteile zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden beim laufenden Lohnsteuerabzug durch die in die Lohnsteuertabelle eingearbe...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.1 Grundsatz

Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger können ohne weitere Voraussetzungen als Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter anerkannt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen erwirbt. Eine Aufteilung der Beiträge ist nicht vorzunehmen. Für die Berücksichtigung der Beiträge ist gr...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.5 Abzugsbetrag bei Ehegatten/Lebenspartnern im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten

Bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten werden der jeweilige Höchstbetrag und der Mindestansatz der Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung für jeden Ehegatten getrennt ermittelt. Dabei sind für den Mindestansatz nur die vom jeweiligen Ehegatten/Lebenspartner als Versicherungsnehmer geleisteten Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversiche...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.2 Höchstbetrag

Die vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter sowie die steuerfreien Arbeitgeberbeiträge sind im Jahr 2024 bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 EUR als Sonderausgaben zu berücksichtigen. In den vorhergehenden Jahren erfolgte nur ein anteiliger Ansatz. Praxis-Beispiel Höchstbetragsrechnung Ein lediger Steuerpflichtiger hat ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.1 Allgemeines

Vorsorgeaufwendungen aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen kann – vorbehaltlich gesetzlicher Sonderregelungen – nur derjenige Steuerpflichtige als Sonderausgaben abziehen, der sie als Versicherungsnehmer selbst zivilrechtlich schuldet und auch tatsächlich zahlt.[1] Vorsorgeaufwendungen können darüber hinaus nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige mit der ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.4 Abzugsbeschränkung im Falle der Zusammenveranlagung

Bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die im Veranlagungszeitraum zusammenveranlagt werden, sind die sonstigen Vorsorgeaufwendungen beider Ehegatten/Lebenspartner insgesamt bis zur Höhe eines gemeinsamen Höchstbetrags als Sonderausgaben abziehbar. Dieser bestimmt sich aus der Summe der jedem Ehegatten/Lebenspartner zustehenden Höchstbeträge. Sind die von beiden Ehegatten/Lebensp...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.3 Eigene Beiträge

Beiträge als Versicherungsnehmer Nach den allgemeinen Grundsätzen für den Abzug von Sonderausgaben sind nur die Krankenversicherungsbeiträge abziehbar, die vom Steuerpflichtigen als Versicherungsnehmer[1] für sich selbst, seinen nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, seine bei ihm steuerlich zu berücksichtigenden Kinder oder seinen eingetragenen Lebenspartner geleistet werden...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.5 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zugunsten einer Kranken- und Pflegeversicherung, soweit diese nicht im Rahmen der Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören z. B. Beitragsanteile, die auf Wahlleistungen entfallen oder zur Finanzierung des Anspruchs auf Krankengeld dienen, Beiträge zur freiwill...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.3 Mindestansatz der Basisvorsorgebeiträge

Der sich unter Berücksichtigung des Höchstbetrags ergebende Abzugsbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist mit den vom Steuerpflichtigen geleisteten Beiträgen für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung (Mindestansatz) zu vergleichen. Sind die geleisteten und an die Finanzverwaltung übermittelten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge höher, w...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.1.1 Grundsatz

Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Beiträgen zum Aufbau einer privaten Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben gehört, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Aufwendungen stehen.[1] Dies bezieht sich nicht auf den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und einen diesem gleichgestellten steuerfre...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.5 Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen

Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte können als Aufwendungen für eine Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Leistungen für Betriebs- und Haushaltshilfen oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft erwirbt. Die Alterssiche...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.1 Allgemeines

Basisrenten können abgeschlossen werden zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (Basisrente-Alter). Zusätzlich kann die Basisrente-Alter um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen ergänzt werden; oder ab dem Jahr 2014 als eigenständiger Vertrag zur Absicherung gegen den Eintritt der ver...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.7 Steuerfreie Beitragszuschüsse

Als Sonderausgaben können nur Aufwendungen berücksichtigt werden, die nicht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.[1] Dies gilt auch für die Berücksichtigung von Aufwendungen zugunsten einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung. Soweit ein Arbeitgeber nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.1 Steuersystematische Einordnung

Im Hinblick auf die steuersystematische Einordnung von Altersvorsorgeaufwendungen wurde seit Jahren darüber gestritten, ob die Zuordnung zu den Sonderausgaben zutreffend ist. Aufgrund der späteren nachgelagerten Besteuerung wurde häufig die Auffassung vertreten, dass es sich bei den geleisteten Beiträgen um vorweggenommene Werbungskosten handeln würde. Dem hat sich das Bunde...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 1.4 Andere Aufwendungen

Aufwendungen, die begrifflich zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, bleiben außer Betracht.[1] Dies gilt auch insoweit, als diese Aufwendungen infolge von Höchstbeträgen oder wegen Inanspruchnahme von Pauschbeträgen sich konkret nicht oder nicht in vollem Umfang steuermindernd auswirken.[2] Ausnahmen bestehen bei Aufwendungen für die eigene Beru...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.2 Basisrente-Alter: Überblick

Um Steuerpflichtigen, die keinem gesetzlich geregelten Alterssicherungssystem zugehörig sind (z. B. Gewerbetreibende, Selbstständige, Gesellschafter-Geschäftsführer), die Möglichkeit einzuräumen, steuerlich begünstigt für ihr Alter vorzusorgen, sieht der Gesetzgeber die Berücksichtigung von bestimmten Beiträgen zum Aufbau einer eigenen privaten kapitalgedeckten Altersversorg...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.2 Beitragsrückerstattungen

Wird ein Teil des für die Krankenversicherung geleisteten Beitrags als Beitragsrückerstattung zurückgezahlt, mindert diese Beitragsrückerstattung grundsätzlich die im Erstattungsjahr als Sonderausgaben anzusetzenden Beiträge zur Krankenversicherung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welcher Höhe sich die ursprünglichen Beiträge[1] steuermindernd ausgewirkt haben.[2] S...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.4 Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Zu den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung gehören Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung und Beiträge zur privaten Pflege-Pflichtversicherung. Diese Beiträge sind in voller Höhe der Basisabsicherung zuzurechnen. Beiträge zu darüber hinausgehenden privaten Pflegeversicherungen sind als weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen.[1] Beiträge zu Anwartsch...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / Zusammenfassung

Überblick Altersvorsorgeaufwendungen gehören begrifflich zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben. Die Aufwendungen zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter und die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind getrennt voneinander zu ermitteln. Beiträge zum Erwerb eines Basiskrankenversicherungsschutzes sowie zur Pflegepflichtversicherung können in vollem Umfang berücksichtigt w...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Zusammenfassung

Überblick Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufig entstehen und nicht zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören. Sie werden auf Antrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Bei den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) werden sie allerdings nur insoweit berücksichtigt, als...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.6 Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Berufsständische Versorgungseinrichtung Als begünstigte Beiträge für eine Basisversorgung im Alter können auch Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung anerkannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung an den Steuerpflichtigen gezahlten und nach § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfreien Beitragserstattungen nich...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.3.1 Folgewirkungen beim abgebenden Elternteil

Der abgebende Elternteil verliert durch die Übertragung des Kinderfreibetrags sämtliche steuerlichen Vergünstigungen, die entweder an den Erhalt des Kindergeldes oder an den Erhalt des Kinderfreibetrags anknüpfen. Nach der Übertragung steht dem abgebenden Elternteil kein Kinderfreibetrag mehr zu, daher entfällt bei ihm auch zwangsläufig der (halbe) Bedarfsfreibetrag.[1] Die V...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.2 Abzugsbeschränkungen der Höhe nach

Höchstbetrag Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von 2.800 EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Gekürzter Höchstbetrag Der abziehbare Höchstbetrag vermindert sich auf 1.900 EUR bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.4 Behandlung des steuerfreien Arbeitgeberbeitrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, die bereits einen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag zu ihrer Altersversorgung erhalten haben, wird dieser von dem Betrag, der sich nach Anwendung des jeweils gültigen Prozentsatzes ergibt, wieder abgezogen.[1] Der Arbeitgeberanteil wird damit zunächst im Rahmen der zu berücksichtigenden Beiträge hinzugerechnet[2], anschließend mindert er aber zu...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.1 Begriffsbestimmung: Krankenversicherungsbeiträge

Zu den Beiträgen für eine Krankenversicherung gehören nicht nur die eigentlichen Prämien, sondern auch die üblichen mit dem Versicherungsverhältnis zusammenhängenden und vom Versicherungsnehmer zu tragenden Nebenleistungen. Dabei muss es sich jedoch um Beiträge zu einer Krankenversicherung handeln, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes ste...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.4 Sonderfall: geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Besonderheiten sind bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) zu beachten.[1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt[2] regelmäßig 450 EUR nicht übersteigt (dauerhaft geringfügige Beschäftigung[3]). Die Anhebung des Mindestlohns zum 1.1.2024 auf 12,41 EUR pro Stunde wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftig...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / Zusammenfassung

Überblick Der "Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs" eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärts untergebrachten, volljährigen Kindes ("Sonderbedarfsfreibetrag") wurde ab 2023 von bisher 924 EUR auf 1.200 EUR im Jahr angehoben. Er wird für volljährige, auswärtig untergebrachte Kinder gewährt (§ 33a Abs. 2 EStG). Der allgemeine Ausbildungsbedarf eines Kindes wi...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.1 Aufwendungen

Dem Steuerpflichtigen müssen Aufwendungen, d. h. bewusste und gewollte Vermögensverwendungen (Geldausgaben, Sachwerte) entstehen.[1] Der Begriff "Aufwendungen" hat im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen den gleichen Inhalt wie bei den Werbungskosten und Sonderausgaben.[2] Als Aufwendungen werden allgemein alle beim Steuerpflichtigen abfließenden Güter angesehen, die in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.2 Versorgungsleistungen bei unentgeltlicher Vermögensübertragung

Rz. 181 Nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG begünstigte Versorgungsleistungen sind wiederkehrende Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung – in der Regel zur vorweggenommenen Erbfolge – geleistet werden.[1] Voraussetzung ist die Übertragung des in Rz. 180 genannten Vermögens aufgrund vertraglicher Regelung unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.2 Steuerrechtliche Begünstigungen

Rz. 244 Nach § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (allgemeiner Spendenabzug). Zuwendungen, die diese Grenzen überschreiten, lassen sich in folgende Jahre unbegrenzt vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.6 Kein Sonderausgabenabzug nach willkürlich ausgesetzten Zahlungen

Rz. 192 Änderungen eines Versorgungsvertrags können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie von den Vertragsparteien schriftlich fixiert worden sind.[1] Leistungen müssen wie vereinbart erbracht werden, andernfalls ist der Sonderausgabenabzug gefährdet. Sind sie dazu aus wirtschaftlichen Gründen nicht (mehr) in der Lage, muss der Vertrag an die geänderten Verhält...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.1 Überblick

Rz. 180 Versorgungsleistungen werden regelmäßig vereinbart, wenn bestimmte Wirtschaftsgüter im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Hierbei ist – trotz Zahlungsflusses – insgesamt von einem unentgeltlichen Vorgang auszugehen.[1] Versorgungsleistungen liegen unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG [2] vor und sind beim Verpflichteten als Sonder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.5 Keine Versorgungsleistungen bei Gleichstellungsgeldern

Rz. 191 Hat der Erbe aufgrund eines Erbverzichtvertrags seinen Geschwistern auf deren Lebenszeit wiederkehrende Leistungen zu erbringen, ist die Vermutung, dass damit erbrechtliche Ansprüche zeitlich gestreckt, nicht jedoch als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen gezahlt werden, nur in Ausnahmefällen widerlegt. Als Argument für die Versagung des Sonderausgabenabz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.4 Keine Versorgungsleistungen aufgrund eines Vermächtnisses

Rz. 189 Aufgrund eines Vermächtnisses bezogene wiederkehrende Zahlungen sind bei vorherigem Verzicht auf das Pflichtteilsrecht nicht nach § 22 Nr. 1a EStG steuerbar.[1]. Zwar kann sich der Vermögensübergeber im Fall einer Vermögensübergabe von Todes wegen Versorgungsleistungen i. S. v. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG auch für bestimmte dritte Personen vorbehalten. Ein solcher Vorbeh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.2 Maßnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 198 Als Maßnahmen zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge sind sämtliche Rechtsgeschäfte unter Lebenden möglich, die nicht dem Erbrecht unterliegen. Es besteht keine Einschränkung auf die typischen Formen des Erbrechts, z. B. Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Rz. 199 Als Gestaltungsmittel kommen u. a. die Schenkung, die Errichtung neuer oder die Umwandlung besteh...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Betriebsausgaben/Werbungskosten/Sonderausgaben

Die zu Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehörenden Aufwendungen sind auch dann keine außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie sich tatsächlich steuerlich nicht ausgewirkt haben. Ausnahmen bestehen für Kosten der Erstausbildung[1] und Schulgeld[2], soweit sie nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können.mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kinder

Aufwendungen für den Unterhalt von Kindern sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht. In Betracht kommt aber der Abzug von Kinderbetreuungskosten[1], Ausbildungskosten als Sonderausgaben[2] und Fortbildungskosten als Werbungskosten.[3] Im Übrigen sind Unterhaltsleistungen regelmäßig durch die t...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Studienkosten

Studiengebühren sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.[1] Kosten der Erstausbildung sind ­Sonderausgaben, Weiterbildungs-/Fortbildungskosten können Betriebsausgaben/Werbungskosten sein.[2] Unterstützungsleistungen an Geschwister zum Zweck oder wegen des Studiums sind mangels Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung.[3]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Berufsausbildung

Kosten für die Erstausbildung sind keine Betriebsausgaben/Werbungskosten[1], sondern – beschränkt auf 6.000 EUR – Sonderausgaben.[2] Beruflich veranlasste Weiterbildungskosten (Fortbildungskosten) sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten[3] s. "Berufswechsel".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Krankenversicherung

Beiträge zur Krankenversicherung sind, weil ihrer Art nach Sonderausgaben[1], nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar; dies auch, wenn z. B. ein Steuerpflichtiger wegen eines von Kindheit an bestehenden Leidens nicht in die private Krankenversicherung aufgenommen worden ist.[2]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Sozialversicherung

Beiträge zur Krankenversicherung von Angehörigen, die nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, können als Unterhaltsleistungen abgezogen werden.[1] Freiwillige Beitragszahlungen für ein behindertes Kind wurden als außergewöhnliche Belastung i. S. v. § 33 EStG anerkannt.[2]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Ausbildungskosten

Kosten für die eigene Berufsausbildung im Allgemeinen: nein.[1] Denn die Ausbildung liegt in der freien Entschließung und entsprechende Kosten entstehen der Mehrheit der Steuerpflichtigen.[2] Auch Umschulungskosten werden nicht anerkannt, da die Erstausbildung im Allgemeinen nicht wertlos ist und die Umschulung bessere Berufschancen eröffnet.[3] Das wird ausnahmsweise anders...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.1 Grundfall

Der Gewerbesteuer-Messbetrag ist für jeden Gewerbebetrieb gesondert zu bestimmen. Hat ein Steuerpflichtiger mehrere Gewerbebetriebe bzw. hält neben einem Einzelunternehmen eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sind die einzelnen Gewerbesteuer-Messbeträge getrennt zu ermitteln, mit dem Faktor 4 zu vervielfältigen und auf die zu zahlende Gewerbesteuer zu begrenzen. We...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten Vermietung u... / Risikolebensversicherung

Beiträge hierzu sind nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben abzugsfähig.[1] Dies auch, wenn die Darlehensgewährung vom Abschluss einer Lebensversicherung abhängt.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 2 Lohnsteuerabzug

Bei Studenten, die in einem Dienstverhältnis stehen, erfolgt der Lohnsteuerabzug grundsätzlich anhand der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM zu Beginn des Dienstverhältnisses die nachstehenden Angaben zu machen: Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.5 Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

Versorgungsleistungen, die anlässlich der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer zugesagt werden, stellen keine Anschaffungskosten dar. Wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung enthalten bis zur Grenze der Angemessenheit eine nichtsteuerbare oder steuerbare Vermögensumschichtung in Höhe ihres Barwerts (Tilgungsante...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)

Rz. 355 § 2 Abs. 6 AStG trägt dem Regelungszweck, Vorteile im Zusammenhang mit steuerlich motivierten Wegzügen zu versagen, Rechnung. Ziel der Vorschrift ist es gerade nicht, über die Versagung von Vorteilen hinaus dem StPfl. eine Art Strafsteuer aufzuerlegen.[1] Dies stellt Abs. 6 sicher, indem zu erhebende Steuer auf den Betrag gekappt wird, der bei unbeschränkter Steuerpf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2.4 Parteiwille

Rz. 35 Ein übereinstimmender Wille der Vertragsparteien, wie er seinen Niederschlag in der Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen ihnen gefunden hat, kann ein Indiz für oder gegen das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses sein, wenn er auch tatsächlich dementsprechend durchgeführt worden ist.[1] Unerheblich ist hingegen der Wille einer Partei, die Vertragsbeziehungen in e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.3 Berechnung der Zinsen bei Korrektur der Steuerfestsetzung

Bei einer Aufhebung, Änderung oder Berichtigung einer Steuerfestsetzung nach Ablauf der Karenzzeit bemessen sich die Zinsen gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der neu festgesetzten und der bisherigen Steuer, wobei Steuerabzugsbeträge und Körperschaftsteuer-Gutschriften jeweils angerechnet werden. Der Zinslauf beginnt mit Ablauf der Karenzzeit. I...mehr