Der sich unter Berücksichtigung des Höchstbetrags ergebende Abzugsbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist mit den vom Steuerpflichtigen geleisteten Beiträgen für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung (Mindestansatz) zu vergleichen. Sind die geleisteten und an die Finanzverwaltung übermittelten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge höher, werden diese als Sonderausgaben angesetzt. Die weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen können in diesem Fall nicht mehr abgezogen werden. Sie wirken sich daher nur aus, wenn die geleisteten Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung geringer sind als der anzusetzende Höchstbetrag.
Vergleichsberechnung
Der Steuerpflichtige ist Arbeitnehmer. Sein Bruttoarbeitslohn im Jahr 2023 beträgt 20.000 EUR. Weitere Einkünfte erzielt er nicht. Die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung betragen 1.460 EUR zzgl. 200 EUR Zusatzbeitrag und die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung 285 EUR. Er hat außerdem weitere Versicherungsbeiträge an die Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Unfallversicherung i. H. v. 1.200 EUR gezahlt.
Basisabsicherung | ||
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung | 1.660 EUR | |
Kürzung um 4 % von 1.660 EUR (Krankengeld) | - 66 EUR | |
Beiträge zur Basiskrankenversicherung | 1.594 EUR | |
Beiträge zur Pflegepflichtversicherung | + 285 EUR | |
Summe der Basisabsicherung | 1.879 EUR | 1.879 EUR |
Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen | ||
Krankenversicherungsbeiträge | 1.660 EUR | |
Pflegeversicherungsbeiträge | + 285 EUR | |
Beiträge zu weiteren Versicherungen | + 1.200 EUR | |
Summe der Beiträge | 3.145 EUR | |
Höchstbetrag | 1.900 EUR | |
anzusetzender Vergleichswert | 1.900 EUR | |
Als Sonderausgaben abziehbar | 1.900 EUR |
Abwandlung
Der Bruttoarbeitslohn des Steuerpflichtigen im Jahr 2023 beträgt 30.000 EUR. Die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung betragen 2.190 EUR zzgl. 330 EUR Zusatzbeitrag und die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung 427 EUR.
Basisabsicherung | ||
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung | 2.520 EUR | |
Kürzung um 4 % von 2.520 EUR (Krankengeld) | - 100 EUR | |
Beiträge zur Basiskrankenversicherung | 2.420 EUR | |
Beiträge zur Pflegepflichtversicherung | + 427 EUR | |
Summe der Basisabsicherung | 2.847 EUR | 2.847 EUR |
Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen | ||
Krankenversicherungsbeiträge | 2.520 EUR | |
Pflegeversicherungsbeiträge | + 427 EUR | |
Beiträge zu weiteren Versicherungen | + 1.200 EUR | |
Summe der Beiträge | 4.147 EUR | |
Höchstbetrag | 1.900 EUR | |
anzusetzender Vergleichswert | 1.900 EUR | |
Als Sonderausgaben abziehbar ist der höhere Betrag | 2.847 EUR |
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