Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergestaltung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2024

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Feststellungserklärung 2024... / 3.7 Mitteilung von Steuergestaltungen (Zeilen 42-44)

Die Zeilen 42-44 betreffen anzeigepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen, für die eine Meldepflicht nach §§ 138d ff. AO besteht.mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 2.1 Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D)

Der Hauptvordruck – die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung – dient auf der Vorderseite zunächst dazu, das Unternehmen zu identifizieren (Zeilen 1–11), und sodann den Unternehmer selbst mit seiner Privatanschrift und seinem Wohnsitzfinanzamt (Zeilen 12–24). In den Zeilen 25–27 ist kenntlich zu machen, an welche Adresse der Fest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff und Zielsetzung der Familien-PersGes

Rn. 106 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine allg anerkannte Begriffsbestimmung der Familien-PersGes gibt es nicht (s Hennerkes/May, DB 1988, 483, FN 1; Messmer, StbJb 1979/80, 163, 165). Die Orientierung an § 15 AO scheint mir für die Praxis ungeeignet (s hierzu mwN Stuhrmann, FS Schmidt 1993, 404 mwN; aA Carlé/Halm, KÖSDI 2000, 12 383 mwN). Das Rechtsinstitut ist geschaffen von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ehlers/Busse, Die steuerliche Vermögenszuordnung bei der atypisch stillen Gesellschaft, DB 1989, 448; Walter, Verlustnutzung beim atypisch stillen Gesellschafter trotz ausstehender Einlage, GmbHR 1997, 823; Lindwurm, Gewinnverteilung und Gewinnfeststellung bei der Kumulation von stillen Gesellschaften, DStR 2000, 53; Zacharias ua, Die atypisch stille Gesellschaft, 2. Aufl 2000;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 52 EStG

Rn. 6 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber hat § 52 EStG durch das Kroatien-AnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266 mit Wirkung zum 31.07.2014 geändert. Dabei erfuhr die Vorschrift dadurch, dass alle durch Zeitablauf erledigten Regelungen gestrichen worden sind, eine erhebliche Kürzung. Dabei handelte es sich um eine rein redaktionelle Maßnahme, die die Fortgeltung der bi...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.2 Festlegung der bilanzpolitischen Strategie

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.6 Vermögen des Erwerbers

Rz. 208 Für die Verschonungsbedarfsprüfung kommt es auf das verfügbare Vermögen des jeweiligen Erwerbers an (§ 28a Abs. 2 ErbStG). Rz. 209 Eine Zusammenrechnung des Vermögens von mehreren Erwerbern ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Personen einander nahestehen (s. § 1 Abs. 2 AStG) oder es sich um Familienangehörige (s. § 15) handelt. Eine Zusa...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.1 Grundsätzliches

Rz. 81 Zur Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen ist der zwingende Buchwertansatz bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG beim Übernehmer mit einer Sperrfrist i. S. d. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG verknüpft. Ziel der Regelung ist es, die Buchwertübertragung von Einzelwirtschaftsgütern mit Rechtsträgerwechsel ausschließlich zum Zwe...mehr

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Steuerfortentwicklungsgesetz / 2.4 Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen (§§ 138l, 138m, 138n AO)

Erneut wird versucht, eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen umzusetzen. Diese sollte bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz geschehen. Allerdings wurde die Maßnahme im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates gestrichen. Daher sind angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat die Erfolgsaussichten für...mehr

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Steuerfortentwicklungsgesetz / Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat am 24.7.2024 den Regierungsentwurf für ein "Steuerfortentwicklungsgesetz" (als Referentenentwurf "Zweites Jahressteuergesetz 2024") beschlossen. Der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Verlustvorträge

Rn. 101 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuerliche Verlustvorträge (z. B. für die KSt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG oder für die GewSt gemäß § 10a GewStG) sind gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 bei der Berechnung aktiver latenter Steuern zu berücksichtigen. Dies erfüllt das Informationsinteresse der Abschussadressaten, indem zum einen das den Verlustvorträgen in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIII. Tatsächlicher Steueraufwand oder Steuerertrag (§ 285 Nr. 30a)

Rn. 797a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 285 Nr. 30a wurde mit Art. 7 des sog. Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (Mindestbesteuerungsrichtlinie-UG) vom 21.12.2023 (BGBl. I 2023, Nr. 397, S. 1ff.) in das HGB eingeführt. Besagte Mindestbesteuerungs-R (ABl. EU, L 328/1ff....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kapitalertragsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umwandlungen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2016/2017

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grunderwerbsteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.3 Anhang nach HGB

Benzinger/Berg/Hachmeister, Berichterstattung über die globale Mindestbesteuerung – Bisher keine wesentlichen Auswirkungen im DAX40 erwartet, IRZ 5/2024, S. 221; Scholz, Auswirkungen des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf DRS 18 – Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen in E-DRÄS 14, StuB 7/2024, S. 246; Scholz/Ollinger, Passive latente Steuern und St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.78 Latente Steuern

Mühlhausen/Rieß, Die Neubewertung latenter ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.96 Steuern in der Rechnungslegung

Benzinger/Berg/Hachmeister, Berichterstattung über die globale Mindestbesteuerung – Bisher keine wesentlichen Auswirkungen im DAX40 erwartet, IRZ 5/2024, S. 221; Benzinger/Hachmeister/Simlacher, Der Mindeststeuer-Jahresüberschuss – Ein Plädoyer für die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 4. Tabellenübersicht der meldepflichtigen Sachverhalte

Rz. 48 Ob eine elektronische Meldung eines Sachverhalts an die FIU durch den Notar in einem Verfahren zu erfolgen hat oder nicht, ist vom Notar stets persönlich zu überprüfen. Ist eine Meldung erforderlich, muss sie unverzüglich stattfinden. Geschulte Mitarbeiter des Notars sollten in der Lage sein, Auffälligkeiten und Sachverhalte zu erkennen, die meldepflichtig sind. Der M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2024, Kontoplünderung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in dem vom Familiengericht am 30.8.2023 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf Antrag der Antragstellerin geschieden und der Versorgungsausgleich entgegen ihrem Antrag, diesen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchzuführen, nicht geregelt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Automatischer Austausch (Abs. 2)

Rz. 3 Absatz 2 definiert den Begriff des automatischen Informationsaustauschs. Nach der Änderung von Abs. 2 durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[1] umfasst die Definition des Begriffs "automatischer Austausch" nur noch die systematische Übermittlung zuvor festgelegter Informationen nach dem EUAHi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Begriffsbestimmungen dieser Vorschrift dienen mehreren Zielen. Einerseits sollen sie durch ihre Übernahme in das EUAHiG der Einheitlichkeit der Anwendung der EU-Amtshilferichtlinie dienen, andererseits sollen sie bei Auslegung des deutschen Rechts einschließlich des EUAHiG Klarheit schaffen und Auslegungsdifferenzen vermeiden helfen. Durch die verschiedenen Änderung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.7 Einzahlungen über den Nennbetrag (S. 5)

Rz. 212 § 17 Abs. 2a S. 5 EStG bestimmt für den Fall, dass der Stpfl. über den Nennbetrag seiner Anteile hinaus Einzahlungen in das Kapital der Gesellschaft leistet, die Einzahlungen bei der Ermittlung der Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG gleichmäßig auf seine gesamten Anteile einschließlich seiner im Rahmen von Kapitalerhöhungen erhaltenen neuen Anteile aufzutei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Differenzen aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes

Rz. 33 Das politische Ziel, den auf die Gewinnverlagerung in Steuerhoheitsgebiete ohne oder mit sehr niedriger Besteuerung abzielenden Steuerpraktiken multinationaler Unt ein Ende zu setzen, hat seinen Niederschlag in dem Bericht über das OECD/G20-Projekt "Steuerliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft – Mustervorschriften zur weltweiten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Begriff der "grenzüberschreitenden Steuergestaltung"

Rz. 459 [Autor/Stand] Eine "Steuergestaltung" i.S.d. §§ 138d ff. AO ist ein Schaffensprozess, bei dem durch den Nutzer oder für den Nutzer eine bestimmte Struktur, ein bestimmter Prozess oder eine bestimmte Situation bewusst und aktiv herbeigeführt oder verändert wird und diese Struktur, dieser Prozess oder diese Situation dadurch eine steuerrechtliche Bedeutung bekommt, die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Verletzung der Pflicht zur Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung (§ 379 Abs. 2 Nr. 1g AO)

a) Allgemeines Rz. 515 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelt ordnungswidrig, wer als steuererklärungspflichtiger Nutzer entgegen § 138k Satz 1 AO in der maßgeblichen Steuererklärung die Angabe der v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Rz. 472 [Autor/Stand] Das Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen i.S.d. §§ 138d und 138e AO durch Intermediäre ist in § 138f AO geregelt. Rz. 473 [Autor/Stand] Form (§ 138f Abs. 1 AO): Die grenzüberschreitende Steuergestaltung ist dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch mitzuteilen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verletzung der Pflicht zur Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung (§ 379 Abs. 2 Nr. 1e AO)

a) Allgemeines Rz. 455 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Durch Art. 13 des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024[3] wurde die Regelung im Wesentlichen redaktionell angepasst. Der bis dato in der Nr. 1f enthal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Verletzung der Pflicht zur Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung durch den Nutzer (§ 379 Abs. 2 Nr. 1f AO a.F.)

Rz. 490 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1f AO in der bis zum 27.3.2024 geltenden Fassung wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelte ordnungswidrig, wer als sog. Nutzer entgegen § 138g Abs. 1 Satz 1 oder § 138h Abs. 2 AO die Angaben nicht, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 455 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Durch Art. 13 des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024[3] wurde die Regelung im Wesentlichen redaktionell angepasst. Der bis dato in der Nr. 1f enthaltene Bußgeldta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Nutzer

Rz. 471 [Autor/Stand] Nach der Legaldefinition des § 138d Abs. 5 AO ist Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung jede natürliche oder juristische Person, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die grenzüberschreitende Steuergestaltung zur Umsetzung bereitgestellt wird, die bereit ist, die grenzüberschreitende Steuergestaltung umzusetzen, oder die den ersten Sch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Intermediäre

Rz. 464 [Autor/Stand] § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO ist ein Sonderdelikt. Anzeigepflichtig sind danach die sog. Intermediäre (s. Rz. 465 ff.) sowie die sog. Nutzer (s. Rz. 471 ff.). Rz. 465 [Autor/Stand] Nach der Legaldefinition des § 138d Abs. 1 AO handelt es sich bei Intermediären um Personen, die eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vermarkten, für Dritte konzipieren, organ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Anwendungsvorschriften

Rz. 486 [Autor/Stand] Die §§ 138d ff. AO sind zum 1.1.2020 in Kraft getreten. Gemäß Art. 97 § 33 Abs. 1 EGAO besteht die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen seit dem 1.7.2020. Wurde der erste Schritt einer mitteilungspflichtigen grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach dem 24.6.2018 und vor dem 1.7.2020 umgesetzt, hatte gem. Art. 97 § 33 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Intermediäre

Rz. 478 [Autor/Stand] Der Intermediär handelt tatbestandlich, wenn er seiner Pflicht zur Mitteilung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung gegenüber dem BZSt nicht nachkommt ("... entgegen § 138d Abs. 1 ..."). Der Intermediär handelt zudem tatbestandlich, wenn er seine Mitteilungspflicht nicht fristgemäß (s. Rz. 474) oder nicht vollständig (s. Rz. 475) erfüllt ("... entge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutige Fassung der Bußgeldvorschrift geht im Wesentlichen auf die Strafbestimmungen in § 406 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AO) und § 413 Abs. 1 Nr. 3 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 2 AO) zurück. Im Zuge der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO durch das 2. AO-StrafÄndG [2] wurd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Nutzer

Rz. 483 [Autor/Stand] Der Nutzer handelt tatbestandlich, wenn er seiner (subsidiären) Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen i.S.d. § 138d Abs. 2 AO nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt ("... entgegen § 138g Abs. 1 Satz 1 ..."). Anders als der Intermediär (s. Rz. 465) hat der Nutzer bußgeldbewehrt mithin auch eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Täterkreis

aa) Intermediäre Rz. 464 [Autor/Stand] § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO ist ein Sonderdelikt. Anzeigepflichtig sind danach die sog. Intermediäre (s. Rz. 465 ff.) sowie die sog. Nutzer (s. Rz. 471 ff.). Rz. 465 [Autor/Stand] Nach der Legaldefinition des § 138d Abs. 1 AO handelt es sich bei Intermediären um Personen, die eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vermarkten, für Dritte ko...mehr