Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergestaltung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Tathandlung

aa) Intermediäre Rz. 478 [Autor/Stand] Der Intermediär handelt tatbestandlich, wenn er seiner Pflicht zur Mitteilung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung gegenüber dem BZSt nicht nachkommt ("... entgegen § 138d Abs. 1 ..."). Der Intermediär handelt zudem tatbestandlich, wenn er seine Mitteilungspflicht nicht fristgemäß (s. Rz. 474) oder nicht vollständig (s. Rz. 475) erf...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 18.8.2023 (BR-Drucks. 365/23)

Rz. 72 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 Absatz 5 wird wie folgt geändert:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 50 [Autor/Stand] Die in § 379 AO bezeichneten Zuwiderhandlungen lassen sich systematisch dahin gehend unterscheiden, dass in Abs. 1 Steuergefährdungen durch falsche Belege, falsche Buchungen, Verstöße gegen die den Belegen und Buchungen zugrunde liegenden Aufzeichnungssysteme und Verstöße gegen Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten, in den Abs. 2 und 3 Verstöße gegen...mehr

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Leserinformation zur 85. Ergänzungslieferung

Leserinformation zur 85. Ergänzungslieferung Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, in der Kommentierung des § 370 AO wurde der Abschnitt "Körperschaftsteuer und verdeckte Gewinnausschüttung" (§ 370 Rz. 1420 ff.) gründlich überarbeitet. Die Liste der Fallgestaltungen, bei denen es sich um vGA handelt, wächst stetig: Hierunter fallen z.B. Kick-back-Zahlungen an Gesellscha...mehr

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Disagio / 3.2 Enger zeitlicher Zusammenhang

Da ein Disagio als Nutzungsentgelt für ein Darlehen zu betrachten ist, wird es in der Regel bei Auszahlung des Darlehens fällig. Eine vorzeitige Zahlung eines Disagios von mehr als 3 Monaten kann daher aus Gründen geschehen, die nicht wirtschaftlich motiviert sind und somit als Gestaltungsmissbrauch[1] angesehen werden können. Praxis-Beispiel Disagiovereinbarung zur Steuerges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann, Kinderfreibeträge in der Neustrukturierung des Familienleistungsausgleichs, DStZ 2000, 1546; Kanzler, Zur Korrespondenz von Unterhaltsverpflichtung und Unterhaltsbedürftigkeit bei den kindbedingten Entlastungen der ESt, FR 2000, 1358; Kirchhof, Ehe- und familiengerechte Gestaltung der ESt, NJW 2000, 2792; Zeitler, Nochmals: Kindergeld für volljährige behinderte Kinde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der vGA

Rz. 1421 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs vGA gibt es nicht. Verdeckte Gewinnausschüttungen werden ausdrücklich nur in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG im Zusammenhang mit der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens erwähnt. Nach dieser Regelung mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen einer Körperschaft nicht. Sie sind daher von der auszahlenden ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Unwirksame Geschäfte, Schein- und Strohmanngeschäfte und Steuerumgehung

Schrifttum: Adick, Neues vom Strohmann – notwendige Feststellungen für eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, PStR 2014, 252; Apitz, Darlehensverträge zwischen Angehörigen – Voraussetzungen für ihre steuerliche Anerkennung, EStB 2023, 235; Beul/Beul, Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, NJW 1985, 13; Birnbaum/Matschke, Gestaltungsmissbrauch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Weitere gesetzliche Maßnahmen gegen Steuerumgehung und Steuervermeidung

Rz. 1247 [Autor/Stand] Sowohl auf europäischer als auf nationaler Ebene ist eine Fülle von Regelungen geschaffen worden bzw. im Entstehen,[2] die der Steuervermeidung und -umgehung entgegenwirken sollen. Dazu gehören: Die Anti-Tax Avoidance Richtlinie (mit mehreren nachfolgenden Änderungen)[3] macht Mindestvorgaben für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Maßnahmen gegen un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verjährung

Rz. 718 [Autor/Stand] Für die Verjährung der Steuergefährdung gilt § 384 AO. Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt – abweichend von § 31 OWiG (zwei Jahre) – fünf Jahre. Zu den Einzelheiten und zu den gesetzgeberischen Motiven für die Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist (Entdeckung der Steuerordnungswidrigkeiten während einer Außenprüfung) vgl. im Einzelnen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XVIII. Verrechnungspreise

Schrifttum: Baumhoff/Ditz/Greinert, Grundsätze der Dokumentation internationaler Verrechnungspreise nach der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung, DStR 2004, 157; Baumhoff, Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen, in Mössner u.a., Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 5. Aufl. 2018, Rz. 4.1 ff.; Bruschke, Sanktionen bei einem Verstoß geg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Subjektiver Tatbestand

Rz. 626 [Autor/Stand] Die Ahndung der Tathandlungen nach § 379 Abs. 2 Nr. 1, 1a–1g und 2 AO erfordert, dass der Täter vorsätzlich oder leichtfertig (s. § 378 Rz. 55 ff.) die dort genannten Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Die leichtfertige Begehung dürfte vor allem bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht nach § 138 Abs. 2 AO (Nr. 1) in Betracht kommen. Dagegen w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 30 [Autor/Stand] Mit § 379 AO werden verschiedene Verstöße gegen steuerrechtliche (insbesondere betreffend die Mitwirkung im Besteuerungsverfahren, §§ 117c, 138 ff., §§ 140 ff. AO) und außersteuerrechtliche Pflichten mit Bußgeld bedroht, weil der staatliche Steueranspruch schon hierdurch gefährdet ist, allerdings nicht in einer derart konkreten Weise, wie sie insbesonder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Pflicht zur Angabe steuerlich erheblicher Tatsachen

Rz. 288 [Autor/Stand] Tatbestandsmäßig i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO handelt nur, wer gegenüber den FinB (s. Rz. 251 ff.) – anders als bei Abs. 1 Nr. 1 nicht gegenüber anderen Behörden – zur Mitteilung steuerlich erheblicher Tatsachen rechtlich verpflichtet ist und diese Pflicht verletzt. Im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt es sich also um ein Sonderdelikt (s. Rz. 8...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entgeltliches Inverkehrbringen von Belegen (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

a) Allgemeines Rz. 85 [Autor/Stand] Seit 2006[2] ist mit § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vom Ordnungswidrigkeitentatbestand erfasst, wenn vorsätzlich oder leichtfertig Belege gegen Entgelt in den Verkehr gebracht werden. Zweck dieser Regelung ist es vor allem, den Steuermissbrauch durch den Internethandel mit Belegen zu verhindern. Bei Internetauktionen wurden in der Vergangenhe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Objektiver Tatbestand der Steuerhinterziehung

Schrifttum: Beller/Wagner, Die Bedeutung der Kenntnis der Finanzbehörden für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, ZWH 2022, 1; Beyer, Auswirkungen der Erklärungsfiktion des § 150 Abs. 7 S. 2 AO im Steuerstrafrecht bei Mitteilungen Dritter gem. § 93c AO, NZWiSt 2018, 359; Bilsdorfer, Steuerberatung im Grenzbereich von Kreativität und Steuerhinterziehung, PStR 2000, 150...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nichterfüllung von Erfassungspflichten

Rz. 314 [Autor/Stand] Die in §§ 137, 138 und 139 AO geregelten Anzeigepflichten sollen im Wesentlichen die erstmalige Erfassung des Stpfl. durch die FinB ermöglichen. Durch die Nichtanmeldung wird die FinB über die Steuerpflicht von vornherein in Unkenntnis gehalten. Dem FA ist damit die Möglichkeit genommen, für das laufende Jahr die gesetzlich vorgesehenen Vorauszahlungen ...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.2 Ansprüche und Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften

Rz. 50 Unter schwebenden Geschäften werden gegenseitig verpflichtende Verträge verstanden, die auf den Austausch von Leistungen gerichtet sind, aber bisher noch von keinem der Leistungsverpflichteten erfüllt wurden.[1] Vom rechtlichen Standpunkt aus handelt es sich dabei um Schuldverhältnisse, die auf eine einmalige Leistung gerichtet sind, oder um Dauerschuldverhältnisse.[2...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2.4 Mehrere Erwerber

Geht das begünstigte Vermögen auf mehrere Erwerber über, so greift die Grenze für jeden einzelnen Erwerber. Dies kann damit zur Steuergestaltung genutzt werden, indem ein Erwerb in mehrere Erwerbe aufgesplittet wird. Praxis-Beispiel Begünstigtes Vermögen über 26.000.000 EUR geht auf mehrere Erwerber über Der Schenker X hat eine Personengesellschaftsbeteiligung mit einem Wert d...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 14 Ausländisches Vermögen

Gehört zum begünstigten Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG auch nicht inländisches Vermögen, so hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung im Zeitpunkt der Steuerentstehung und während der gesamten in § 13a Abs. 3 ErbStG und § 13a Abs. 6 ErbStG genannten Zeiträume besteht.[1] Den Steuerpflichtigen treffen damit bei Auslandssachv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck und praktische Umsetzung

Rz. 7 Der Zweck zur Schaffung einer Umsatzsteuer-Nachschau in § 27b UStG erschließt sich bereits aus dem Namen des der Vorschrift zugrunde liegenden Gesetzes, des "Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes". Er besteht in erster Linie in der Vermeidung und Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung. Aus der Sichtweise zum Zeitpunkt der Einfügung der Vorschrift galt dies wohl insbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dg) Praxishinweise zur Steuergestaltung und -abwehr

Rn. 722 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die eher verwirrende, unter s Rn 695 aufgegliederte BFH-Rspr zur Bilanzsanierung von Tochter-KapGes erleichtert die Steuerplanung nicht gerade. Hinzu kommt das Erfordernis, immer beide Besteuerungsebenen in das Kalkül einzubeziehen. Andererseits hat das StEntlG 1999/2000/2002 eine weitgehend korrespondierende Bilanzierung bei Mutter und Toc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VII. Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen

Rz. 1319 [Autor/Stand] Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c AO sind seit dem 1.7.2020 unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 138d ff. AO Verrechnungspreisgestaltungen gegenüber dem BZSt anzeigepflichtig, bei denen innerhalb von verbundenen Unternehmen eine grenzüberschreitende Übertragung oder Verlagerung von Funkt...mehr

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ZErb 09/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Berchtold/Karmanski/Richter (Hrsg.)Prozesse in SozialsachenVerfahren | Beitrag | Leistung3. Auflage, 2024Nomos, ISBN 978-3-8487-6375-7, 149 EUR Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Tauschgutachten

Rn. 1801 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Eine Ausnahme von dem Realisationszwang bei Tauschvorgängen machte das Tauschgutachten des BFH v 16.12.1958, BStBl III 1959, 30, das im BMF v 09.02.1998, BStBl I 1998, 163 ausgelegt worden ist. Voraussetzung für die Anwendung dieses Tauschgutachtens und damit der gewinnneutralen buchmäßigen Behandlung des Tauschvorgangs war die Wert-, Art-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dgb) Mehrperiodische Betrachtung

Rn. 726 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Ausgehend von dem Bilanzbeispiel in s Rn 724 ist in den folgenden beiden Schemata der Fall einer gelungenen Sanierung der Tochter-KapGes – deshalb mehrperiodische Betrachtung – dargestellt. Schema 3: Zwischenperiodischer Vergleich bei Anteilen im körperschaftsteuerlichen BVmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dga) Einperiodische Sicht

Rn. 725 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zunächst zu den Besteuerungsfolgen bei Planung der Insolvenz. Hier ist die Besteuerungsebene der Gesellschaft ohne Relevanz, weil der dortige Verlustvortrag verlorengeht. Für den (bilanzierenden) Gesellschafter sind die Belastungseffekte der Insolvenz in Schema 1 und 2 dargestellt. Schema 1: Insolvenz der Tochter-KapGes in einem körperschafts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandenberg, Unentgeltliche Aufnahme eines nahen Angehörigen in ein Einzelunternehmen zur Gründung einer PersGes, FR 2000, 745; Rund, Die Aufnahme eines Partners oder eines Kindes in ein Einzelunternehmen oder eine PersGes, DStR 2000, 265; Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Groh, Aufnahme eines Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausgangsbewertung

Rn. 876 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Forderungen aller Art im bilanzrechtlichen Sinn beruhen auf einer schuldrechtlichen Grundlage bzw einem Schuldverhältnis öffentlich-rechtlicher Provenienz. Mit dem Anspruch auf eine solche Forderung, die dem bilanzierenden Unternehmen zusteht, ist noch nichts über die abstrakte Aktivierbarkeit gesagt. Es kann sich um eine nicht bilanzierbar...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.3 Erklärungs, Anzeige- und Mitwirkungspflichten

Rz. 477 Das Gesetz sieht außerhalb des § 6 Abs. 5 AStG keine besonderen Pflichten des Stpfl. vor. Die Erklärungspflicht basiert auf den allgemeinen Regelungen. Es gelten die erweiterten Mitwirkungspflichten für Auslandssachverhalte (§ 90 Abs. 2 AO). Rz. 478 § 6 Abs. 5 S. 1 und S. 3 AStG auferlegen dem Stpfl. Mitteilungspflichten (s. Rz. 430 ff.). Da deren Verletzung drastisch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.1 Allgemeines

Rz. 353 In der heutigen, sich rasant verändernden und globalisierten Welt, stoßen Konzerne, insbes. mit internationaler Präsenz, auf komplexe, grenzüberschreitende Sachverhalte, die auch durch (deutsche) Außenprüfungen untersucht und überprüft werden. Solche Vorgänge mit Auslandsbezug sind für den deutschen Fiskus von erheblicher Bedeutung, da sie über die Problematik "bloße...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.2.2 Anpassungen durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgetz (AbzStEntMoG) – Überführung der Preisanpassungsklausel in § 1a AStG

Rz. 8 Eine Ausgliederung der Preisanpassungsklausel (§ 1 Abs. 3 S. 11-12 AStG a. F.) in einen eigenständigen Paragrafen war bereits im Referentenentwurf zum ATAD-Umsetzungsgesetz vorgesehen: Im Rahmen des Referentenentwurfs zum ATAD-Umsetzungsgesetz war für § 1a AStG jedoch noch eine spezielle Regelung für konzerninterne Finanztransaktionen angedacht, sodass sich die Preisan...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.7.1 Unmittelbare und mittelbare Beteiligung am Nennkapital

Rz. 327 § 7 Abs. 1 S. 1 statuiert, dass die steuerpflichtige Hinzurechnung der Zwischeneinkünfte "bei dem unbeschränkt Stpfl. entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung am Nennkapital" erfolgt. Im Vergleich zur Vorgängerregelung erfasst § 7 Abs. 1 S. 1 AStG nunmehr auch die direkte Zurechnung von Zwischeneinkünften aus mittelbaren Beteiligungen. Die Erfassu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.3.1 Verhältnis zum Primärrecht

Rz. 231 Die Hinzurechnungsbesteuerung stellt einen Eingriff in die europäischen Grundfreiheiten dar. Grenzüberschreitende Sachverhalte werden im Vergleich zu rein innerstaatlichen Sachverhalten steuerlich benachteiligt. Dieser Eingriff kann nach der Rechtsprechung des EuGH[1] nur aus Gründen der Abwehr von Steuerumgehung gerechtfertigt werden und nur solange rein künstliche,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Zweck des § 1

a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Materialien der OECD

Rz. 59 [Autor/Stand] Anwendung der OECD-Leitlinien durch die Finanzverwaltung. Ein zentrales Anliegen der VWG Verrechnungspreise ist die international einheitliche Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Infolgedessen "orientiert sich die deutsche Finanzverwaltung im Rahmen des geltenden innerstaatlichen Rechts grundsätzlich an den OECD-Leitlinien",[2] und zwar unabhängig ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.11.5 Verluste aus Forderungsausfällen

Eine weitere durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingeführte Verlustverrechnungsbegrenzung gilt für Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirts...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.11.4 Verluste aus Termingeschäften

Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde eine Verrechnungsbegrenzung für Verluste aus Termingeschäften eingeführt. Darunter fallen insbesondere Verluste aus dem Verfall von Optionen. Solche Verluste können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 4 Belegschaftshandel nicht als Hauptzweck

Begünstigt sind nur Waren, die der Arbeitgeber selbst herstellt oder vertreibt, bzw. nur sonstige Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber aus seiner Produkt- bzw. Leistungspalette unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit fremden Dritten selbst am Markt erbringt. Dabei ist entscheidend, mit welchen Produkten der Arbeitgeber konkret am Markt erscheint. Bezieht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 14 Automatische Übermittlung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Abs. 13)

Rz. 16 § 7 Abs. 13 EUAHiG regelt die Übermittlung von Steuergestaltungen durch das BZSt als zentralem Verbindungsbüro[1] an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Wege des automatischen Informationsaustauschs. Da die Amtshilferichtlinie selbst nur vorsieht, dass die nationalen Meldungen der Steuergestaltungen entweder durch einen Intermediär oder durch den Stpfl. erf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 15 Automatischer Austausch grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Abs. 14)

Rz. 17 Ergänzend zu § 7 Abs. 13 EUAHiG regelt § 7 Abs. 14 EUAHiG die Entgegennahme von Steuergestaltungen[1] im Wege des automatischen Informationsaustauschs von anderen Mitgliedstaaten. Die Entgegennahme obliegt dem BZSt, das für die Auswertung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 43 FVG zuständig ist. Bei der Auswertung unterstützen die Länder das BZSt gem. § 21a Abs. 5 FVG. Die Entgeg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 16 Automatischer Austausch von Informationen i. S. d. Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (Abs. 14a)

Rz. 17a Im Zuge der DAC 7-Richtlinie[1] wurde eine automatische Übermittlung von Daten beschlossen, die national von Plattformen-Betreibern zu erheben und sodann dem BZSt automatisiert zu übermitteln sind.[2] § 7 Abs. 14a EUAHiG setzt Art. 8ac Abs. 2 und 3 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Die Übermittlung der entsprechenden Daten erfolgt erstmals zum 31.1.2024...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Ausweitung und genaueren Regelung der automatisierten Übermittlung von Informationen, die in Art. 8 – 8b der Richtlinie 2011/16/EU und in deren Umsetzung in § 7 EUAHiG niedergelegt ist, enthält letztere Vorschrift einen weiteren innovativen Kern für die innergemeinschaftliche Amtshilfe. Die automatische Übermittlung von Informationen an die anderen Mitgliedstaa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 10 Weiterleitung von Daten durch das BZSt betreffend grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabzusagen über die Verrechnungspreisgestaltung (Abs. 9)

Rz. 12 Nach § 7 Abs. 9 S. 1 EUAHiG nimmt das BZSt als zentrales Verbindungsbüro die gem. Art. 8a der Amtshilferichtlinie übersandten Informationen aus dem automatischen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung entgegen. Ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des Zentralverzeichnisses der Mitg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 219. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v 21.12.2019, BGBl I 2019, 2875

Rn. 239 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Auch s Fuhrmann, NWB 3/2020, 150. § 20 Abs 6 S 5–6 EStG (neu): S 5: Verluste aus KapVerm iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG dürfen nur iHv 10 000 EUR mit Gewinnen iSd Abs 2 S 1 Nr 3 u mit Einkünften iSd § 20 Abs 1 Nr 11 EStG ausgeglichen werden; die S 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste aus KapVerm je Folgejahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 149. Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v 28.04.2006, BGBl I 2006, 1095

Rn. 169 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Zur Sanierung der öff Haushalte enthält das Gesetz folgende Regelungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zur Teilwertabschreibung

Rn. 115 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Verlustausschlussregelung des § 55 Abs 6 EStG gilt grundsätzlich auch für Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG, soweit der Grund und Boden nach § 55 Abs 1 und 2 EStG angesetzt worden ist (§ 55 Abs 6 S 2 EStG; BFH vom 16.10.1997, BStBl II 1998, 185); dies gilt unabhängig davon, ob die Wertminderung lediglich auf ein Absinken d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sarrazin, Negative Steuern – Zur Wandlung des Steuerbegriffs, FS Haas (1996), 305; Eichenhofer, Kindergeld und Europarecht, StuW 1997, 341; Kulmsee, Reform der Familienbesteuerung, DStZ 1998, 14; Czicz, Problemfälle beim Familienleistungsausgleich, DStR 1998, 996; Dostmann, Drei Jahre einkommensteuerliches Kindergeld, DStR 1998, 884; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht (1999...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, BFH versus BFH?, BB 1996, 1487; Kusterer, Handelsrechtliche Bilanzierung von Bauten auf fremden Grund und Boden, DStR 1996, 438; Eisgruber, Bauten auf fremden Grund und Boden, DStR 1997, 522; Stephan, Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, DB 1997, 1049; Neufang, Gebäude auf fremdem Grund und Boden aus der Sicht der Steuerbilanz und der Wohnungse...mehr