Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzerlöse

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.2 Größenklassen

Rz. 28 Die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB gelten grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellte Personengesellschaften, mit Ausnahme der nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB befreiten konzernangehörigen Gesellschaften (vgl. Rz. 22, 27). Da aber die §§ 264 ff. HGB einen verhältnismäßig starren Rahmen bilden und ihre Erfüllung auch einen er...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.2 Verdeckte Gewinnausschüttung von Enkel- an Muttergesellschaft ("Ketten-vGA")

Rz. 76 "Durchschüttung" entlang der Beteiligungskette Erfolgt die Vorteilsgewährung nicht an einen unmittelbar, sondern an einen mittelbar übergeordneten Gesellschafter, liegen die Voraussetzungen einer vGA an eine nahestehende Person vor, die jeweils durch das Gesellschaftsverhältnis zum unmittelbar übergeordneten Gesellschafter veranlasst sind. Die vGA ist entlang der Betei...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.3 Unterlassen von Angaben

Rz. 111 § 286 HGB ermöglicht es, aus zwingenden Gründen bestimmte Angaben im Anhang zu unterlassen. Die Berichterstattung im Anhang muss nach § 286 Abs. 1 HGB zwingend unterbleiben, soweit dies für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. In Betracht kommen Angaben, die hoheitliche Interessen berühren können, insbesondere bei öffentlic...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft

Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach § 246 HGB vollständig sein, Posten der Aktivseite dürfen gru...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses

Rz. 65 Die gesetzlichen Vertreter von großen Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss spätestens mit Ablauf des 12. Monats des nachfolgenden Geschäftsjahres an die das Unternehmensregister betreibende Stelle zu übermitteln.[1] Die Offenlegung bzw. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im BilRUG neu formuliert. Da si...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.6 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rz. 31 Nach § 266 Abs. 3 C. 3. HGB sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen grundsätzlich unter den Verbindlichkeiten auf der Passivseite auszuweisen. Der Zusatz "auf Bestellungen" soll verdeutlichen, dass sich die erhaltenen Anzahlungen nur auf solche zu erbringenden Lieferungen und Leistungen beziehen, die aus der eigentlichen Unternehmenstätigkeit resultieren und in de...mehr

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Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Nach Ablauf eines jeden Jahres muss geprüft werden, ob die Umsatzgrenze von 22.000 EUR überschritten bzw. unterschritten wird. Sinkt der Umsatz, soda...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.4 Klarheit

Rz. 12 Gem. § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein. Während der Grundsatz der Wahrheit eine materielle Richtigkeit fordert (richtige Wiedergabe), muss der Jahresabschluss nach dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit formell richtig sein (eindeutige Wiedergabe). Der Grundsatz der Bilanzklarheit bezieht sich auf die eindeutige Bezeichnung...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.1 Sachliche Abgrenzung (Pagatorik)

Rz. 23 § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB schreibt die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen vor. Anders als bei einer Einnahmenüberschussrechnung i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG, die für Steuerpflichtige ohne gesetzliche Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht eine Gewinnermittlung aus der Saldierung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben gestattet, hat damit ...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.1 Handelsrecht

Rz. 1 Grundsätzlich ist jeder Kaufmann i. S. d. HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Eine Befreiung von der Buchführungspflicht ist gem. § 241a HGB dann möglich, wenn Einzelkaufleute an den Abschlussstichtage...mehr

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Größenklassen / 3.2 Diese Positionen zählen zu den Umsatzerlösen

Umsatzerlöse setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen, nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern[1] Der Verkauf und die Vermietung oder Verpachtung von Erzeugnissen und Waren sowie Dienstleistungen sind a...mehr

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Größenklassen / 3.2.1 Zwölf Monate vor dem Abschlussstichtag

Für die Einstufung der Gesellschaften in Größenklassen sind die Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag maßgebend.[1] In einem Rumpfwirtschaftsjahr sind daher auch die Erlöse von Monaten eines vorangegangenen Geschäftsjahres einzubeziehen, soweit sie innerhalb der 12-Monatsfrist liegen. Praxis-Beispiel Umsatzerlöse bei abweichendem Kalenderjahr Bis zum 31.12.0...mehr

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Größenklassen / 6.2 Wie oft wird eine Betriebsprüfung durchgeführt?

Die Häufigkeit der Außenprüfung hängt von der Unternehmensgröße ab. Je größer das Unternehmen, desto häufiger findet eine Außenprüfung statt: Klein- und Kleinstbetriebe unterliegen keinem regelmäßigen oder typischen Turnus. Hier kommt es öfter zu Anlassprüfungen, z. B. bei Kontrollmitteilungen oder wenn sich aus der Steuererklärungen auffällige oder unschlüssige Werte ergeben...mehr

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Größenklassen / 3.2.2 Wann ein Hinweis im Anhang aufgenommen werden muss

Bei der erstmaligen Anwendung der §§ 267, 267a Abs. 1, § 277 Abs. 1 und § 293 HGB ist im Anhang oder Konzernanhang auf die fehlende Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse hinzuweisen. Diese ist zu erläutern, indem der Betrag der Umsatzerlöse des Vorjahres, der sich bei Anwendung von § 277 Abs. 1 HGB ergeben hätte, nachrichtlich dargestellt wird.mehr

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Größenklassen / 2.1 Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklasse nach HGB

Für die Einteilung in Kleinst-, kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften ist maßgebend, ob bestimmte Größenmerkmale über- oder unterschritten werden. Man spricht daher hier auch von Schwellenwerten. Maßgebende Größenmerkmale[1] für die Einteilung in Größenklassen sind die Bilanzsumme, die Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag, die Zahl der Arbeitnehmer...mehr

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Größenklassen / 2.4 Konzernabschluss und Konzernlagebericht sind nicht immer erforderlich

Nach §§ 289, 293 Abs. 1, 297 Abs. 1 HGB ist ein Mutterunternehmen von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn:mehr

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Größenklassen / 1 Folgen aus der Zuordnung zu einer Größenklasse

Von der Zuordnung eines Unternehmens zu einer Größenklasse hängen ab: die Frist, innerhalb derer der Jahresabschluss aufzustellen ist,[1] die Gliederung für den Jahresabschluss,[2] der Umfang der Pflichtangaben im Anhang und Lagebericht,[3] die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer[4] und die Offenlegung des Jahresabschlusses[5] Offenlegungspflichtige Unternehm...mehr

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Größenklassen / Zusammenfassung

Begriff Das Handelsgesetzbuch (HGB) teilt Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften in 4 Größenklassen ein und gibt dazu 3 Größenmerkmale vor: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer. Je nachdem, in welche Größenklasse ein Unternehmen fällt, zählt es zu den Kleinst-, kleinen, mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaften. Abhängi...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4 Offenlegungsumfangserleichterungen aufgrund von Größenklasseneinordnung

Als zentrale Erleichterung wird im § 326 HGB bestimmt, dass kleine Gesellschaften keine Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen haben.[1] Auch können alle Angaben, die sich im Anhang auf die GuV beziehen, unterlassen werden. Zudem müssen kleine Kapitalgesellschaften sowie die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter keinen Lagebericht ...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.3 Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften nach § 264a HGB

Größenklassen Kapitalgesellschaften und diesen über § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften ohne mindestens eine natürliche Person als Vollhafter haben stets den Jahresabschluss offenzulegen. Allerdings gibt es größenabhängige Erleichterungen; für deren Gewährung werden die Kapitalgesellschaften zunächst nach § 267 HGB in 3 Kategorien eingeteilt: große, mittelgroße ...mehr

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Offenlegung / 7 Konzernabschluss und Konzernlagebericht sind nicht immer erforderlich

Nach §§ 289, 293 Abs. 1, 297 Abs. 1 HGB ist ein Mutterunternehmen von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn:mehr

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Offenlegung / 4.3 Einstufung als kleine Kapitalgesellschaften

Tab. 3: Schwellenwerte für kleine Kapitalgesellschaften Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens 2 der 3 M...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3 Abschlusspolitische Maßnahmen zur Unterschreitung der Größengrenzen

Über abschlusspolitische Maßnahmen lassen sich die in Kapitel 3 dargestellten Eckwerte des Unternehmens mehr oder weniger stark beeinflussen, um als "echte" Personengesellschaft nach dem PublG die Offenlegung komplett zu vermeiden oder als Kapitalgesellschaft bzw. dieser gleichgestellten Personengesellschaft nach § 264a HGB zumindest in den Genuss von Offenlegungserleichteru...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.2 Minimierung des Umsatzausweises

Für den Ausweis des Umsatzes bestehen im HGB keine Wahlrechte. So ist dieser bereits um Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen verringert auszuweisen. Seit dem Geschäftsjahr 2016 ist die neue Umsatzerlösdefinition obligatorisch, sodass vorher mögliche Auslagerungen in sonstige betriebliche Erträge aufgrund der Einstufung als "nicht typisch für die Geschäftstätigkeit" nicht mehr...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 2.2 Begründung der Offenlegungspflichten bei Personengesellschaften nach dem Publizitätsgesetz

Deutlich schwieriger ist die Begründung der Offenlegungspflichten bei Personengesellschaften, da hier keine Haftungsbeschränkungen vorliegen. Die Haftung umfasst das Betriebs- und Privatvermögen einer oder mehrerer natürlicher Personen. Gleichwohl wird allein durch die Größe ein Informationsinteresse gesehen. Der Gesetzgeber hat zur Begründung des Publizitätsgesetzes, welches...mehr

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Offenlegung / 4.2 Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaften

Tab. 2: Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften Kleinstkapitalgesellschaften dürfen an 2 aufeinander folgenden Abschlu...mehr

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Offenlegung / 4.4 Einstufung als mittelgroße Kapitalgesellschaften

Tab. 4: Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die minde...mehr

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Offenlegung / 5 Diese Kaufleute müssen ihre Daten veröffentlichen

Eine Verpflichtung zur Offenlegung/Publizität ihrer Jahresabschlüsse besteht im Wesentlichen für folgende Rechtsformen: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA, SE, GmbH und UG (haftungsbeschränkt)), Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich h...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.2 Offenlegungspflicht für Personengesellschaften in Abhängigkeit von der Überschreitung der Grenzen des Publizitätsgesetzes

Die Pflicht zur Offenlegung knüpft zunächst an die Rechtsform des Unternehmens an. Alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, sind daher betroffen. Für Personengesellschaften besteht eine Offenlegungspflicht nur bei Überschreiten von Größenkriterien, die sich aus dem Publizitätsgesetz [...mehr

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Offenlegung / 4.5 Einstufung als große Kapitalgesellschaften

Tab. 4: Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften Große Kapitalgesellschaften sind solche, die minde...mehr

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Offenlegung / 15 Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

Die Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung gilt erstmals für nach dem 21.6.2024 beginnende Geschäftsjahre.[1] Mit dem Gesetz werden die europäischen Vorgaben für mehr Transparenz umgesetzt. Unternehmen erhalten Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entwede...mehr

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Offenlegung / 14 Die Offenlegungs-/Publizitätspflicht kann umgangen werden

Nur bestimmte Rechtsformen sind zur Offenlegung/Publizität verpflichtet, bspw. die Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär). Dies ist die Rechtsform der GmbH & Co. KG und GmbH & Co. OHG. In beiden Fällen fungiert eine Kapitalgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter. Die klassischen Personenges...mehr

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Offenlegung / 6.6 Nicht alle Kleinstkapitalgesellschaften werden auch so eingestuft

Den Kleinstkapitalgesellschaften werden, unabhängig von der Bilanzsumme oder von den Umsatzerlösen folgende Gesellschaften nicht zugeordnet: Investmentgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 11 des Kapitalanlagegesetzbuchs, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften i. S. d. § 1a Abs. 1 des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften oder Unternehmen, deren einziger Zweck darin b...mehr

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Working-Capital-Management:... / 3 Verbesserungsmöglichkeiten prüfen

Trotz Strategieänderungen ist es möglich, negative Auswirkungen durch eine Erhöhung des Working-Capitals zu begrenzen. Die Auflistung zeigt einige Beispiele und soll Ideen liefern: Prüfung, ob man Preiserhöhungen gegenüber eigenen Kunden durchsetzen kann, die zumindest die steigenden Beschaffungs- und Kapitalbindungskosten ausgleichen. Falls möglich, sollten Verträge mit Prei...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.5 Vertragsinhalt

Rz. 60 Gegenstand des Teilgewinnabführungsvertrags ist die Verpflichtung einer AG oder KGaA, Teile ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder zum Teil an eine andere Vertragspartei abzuführen. Auf die vertraglich vereinbarte Höhe des abzuführenden Gewinnanteils kommt es hierbei nicht an, solange nicht der gesamte Gewinn der verpflichteten Gesellschaft a...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 6.2 Abgrenzung der Umsatzerlöse in Einzelfällen (§ 275 HGB)

Rz. 144 Seit dem Geschäftsjahr 2016 sind in den Umsatzerlösen nach § 277 Abs. 1 HGB analog zu den IFRS auch die Erlöse aus Vermietung und Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen einzubeziehen. Die bis dahin gültige Abgrenzung von für die einzelnen Unternehmen typischen Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entfällt somit.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernanhang / 3.8.1 Verhältnis der Pflichtangaben von Einzel- und Konzernanhang

Rz. 58 Inhaltlich sind die Angabepflichten für den Konzernanhang an die Regelung für den Anhang von Kapitalgesellschaften gem. § 285 HGB angelehnt, sodass einerseits auf die Ausführungen zum Anhang[1] und andererseits auf die Checkliste Jahresabschluss ab Rz. 71 verwiesen wird. Mit dem BilRUG ist es zu einer noch stärkeren Annäherung von Anhang und Konzernanhang gekommen. Al...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 1.4 Bestandsmäßige Erfassung (Inventur)

Rz. 9 Grundlegende Voraussetzung für die Bilanzierung des Vorratsvermögens ist die Inventur. Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Inventur bzw. Inventar (= Ergebnis der Inventur) finden sich in den §§ 240 und 241 HGB.[1] Zu den allgemeinen Anforderungen an die Inventur sowie zu den Verfahren der Inventur wird auf "Inventur und Inventar: Rechtsgrundlagen, Grundsätze, Gestal...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.5 Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert

Rz. 49 Der Nettoveräußerungswert ist der erwartete Verkaufserlös in dem normalen Geschäftsgang, abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der notwendigen Vertriebskosten (IAS 2.6). Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind u. U. nicht werthaltig, wenn die Vorräte beschädigt, ganz oder teilweise veraltet sind oder wenn ihr Verkaufspreis zurü...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 5 Bilanzpolitische Strategien in der Unternehmenskrise

Rz. 16 Letztlich ergeben sich in der Unternehmenskrise aus rein informationsorientierter Hinsicht 2 grundsätzlich gegensätzliche bilanzpolitische Strategien: Völlige Transparenz und gemeinsam mit den Abschlussinteressenten als Partner einen Weg aus der Krise suchen oder der möglichst unauffällige Einsatz der Bilanzpolitik zur (scheinbaren) Verbesserung der Unternehmensdarstell...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Umsatzerlöse

Rz. 16 Die zu betrachtenden Umsatzerlöse ergeben sich aus § 277 Abs. 1 HGB (§ 277 Rz 5). Unabhängig von der Erstellung der GuV nach dem UKV oder GKV zählen zu den Umsatzerlösen "Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Aufgliederung der Umsatzerlöse (Nr. 4)

Rz. 29 Auf Basis von dem im HGB umgesetzten Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der RL 2013/34/EU sind von großen KapG die Nettoumsatzerlöse nach sachlichen Tätigkeitsbereichen und geografisch bestimmten Märkten aufzugliedern, soweit sie sich voneinander erheblich unterscheiden. Dabei ist die Umsatzdefinition nach § 277 Abs. 1 HGB zugrunde zu legen. Rz. 30 Die vom steuerrechtlichen Begr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Größenklassen

Rz. 10 Für die Eingruppierung als kleine, mittelgroße oder große KapG ist entscheidend, dass mindestens zwei der in Tab. 1 genannten drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Rumpfgeschäftsjahre zählen in diesem Fall als volle Gj. Bei Neugründung oder Umwandlung ist abweichend von der grds. Regel...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 267 HGB bestimmt in den Abs. 1–3 Kriterien zur Größeneinordnung von KapG und ihnen gleichgestellten Ges. in die Kategorien "Klein", "Mittelgroß" und "Groß". Rz. 2 Die Zuordnung einer Ges. in eine der drei Größenklassen erfolgt anhand der drei quantitativen Kriterien Bilanzsumme (nach Abzug eines ausgewiesenen Fehlbetrags gem. § 268 Abs. 3 HGB), Umsatzerlöse und Zahl d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Besonderheiten bei Neugründung und Umwandlung (Abs. 4 Sätze 2 und 3)

Rz. 27 Im Fall der Umwandlung oder Neugründung von Ges. ist eine Einordnung in eine der drei Größenklassen vorzunehmen, ohne dass auf zwei aufeinanderfolgende Abschlussstichtage Bezug genommen werden kann. Hier gelten nach Abs. 4 Satz 2 HGB die Rechtsfolgen der jeweiligen Größenklasse bereits für den ersten Abschlussstichtag nach der Umwandlung oder Neugründung. Falls das er...mehr

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Herstellungskosten: Welche ... / 10.3 Buchung Bestandsveränderungen an unfertigen Leistungen

Unfertige Leistungen sind bei Unternehmen anzutreffen, die mit der Ausführung von Tätigkeiten bzw. Diensten beauftragt werden, wie z. B. Beratungsleistungen, Softwareentwicklungsleistungen, Handwerksleistungen. Damit finden sich unfertige Leistungen in der Beratungsbranche ebenso wie in der Baubranche, bei Handwerkern oder bei Freiberuflern. Die buchhalterische Abbildung hän...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.35 Angaben zur Mindestbesteuerung

Rz. 171a Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG)[1] wird eine globale Mindestbesteuerung (GloBE) von 15 % der erzielten Gewinne vorgeschrieben. Sollte ein Unternehmen in einem Staat eine geringere Steuerquote aufweisen, so kann ein anderes Land die Differenz zwischen der tatsächlichen Besteuerung und dem vereinbarten Mindeststeuersatz nachvera...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten: Welche ... / 9 Buchungstechnik im Anlagevermögen

Die Buchung von Herstellungskosten erfolgt immer dann, wenn selbst erstellte Vermögensgegenstände in die Bilanz aufgenommen werden. Im Anlagevermögen sind dies insbesondere selbst erstellte Maschinen, Gebäude oder selbst erstellte Software, bei der das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB ausgeübt werden soll. Selbst erstellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Eintritt der Rechtsfolgen (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 25 Gem. § 267 Abs. 4 Satz 1 HGB treten die Rechtsfolgen der Größenmerkmale nur ein, wenn mindestens zwei der Größenmerkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Ein lediglich einmaliges Über- oder Unterschreiten hat – abgesehen von Neu- oder Umgründungen (Rz 27 ff.) – keine Rechtsfolgen. Durch diese Regelung wird eine größere...mehr