Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Russland / 1.4.2 Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 1.4.2 Tätigkeit in Montenegro für einen in Montenegro ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Montenegro für einen in Montenegro ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Montenegro besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kosovo / 1.4.2 Tätigkeit in Kosovo für einen in Kosovo ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kosovo für einen in Kosovo ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kosovo besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 1.4.2 Tätigkeit in Portugal für einen in Portugal ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Portugal für einen in Portugal ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Portugal besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 1.4.2 Tätigkeit in Frankreich für einen in Frankreich ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt er seine Tätigkeit in Frankreich für einen in Frankreich ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Frankreich besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Island / 1.4.2 Tätigkeit in Island für einen in Island ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Island für einen in Island ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Island besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / 1.4.2 Tätigkeit in Kasachstan für einen in Kasachstan ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für einen in Kasachstan ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kasachstan besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1.4.2 Tätigkeit in Schweden für einen in Schweden ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Schweden für einen in Schweden ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweden besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 1.4.2 Tätigkeit in Slowenien für einen in Slowenien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Slowenien für einen in Slowenien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowenien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 1.4.2 Tätigkeit in Polen für einen in Polen ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Polen für einen in Polen ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Polen besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von dem o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückforderung von Corona-Hi... / I. Einleitung

Die Corona-Pandemie hat die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen stark gefährdet. Um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, hat die Bundesregierung umfassende staatliche Hilfsmaßnahmen, die sog. Corona-Hilfen, zur Verfügung gestellt. Sie zielten insb. auf die Stärkung der Liquidität der Unternehmen ab und sollten diese davor schüt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Ausübung der Unternehmertätigkeit nur in einem Teil des Kj. (§ 16 Abs. 3 UStG)

Rz. 13 Ein abgekürzter Besteuerungszeitraum kommt vor allem in Betracht, wenn der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit im Laufe des Kj. begonnen oder beendet hat. Die unternehmerische Tätigkeit beginnt nicht erst in dem Zeitpunkt, in welchem durch Bewirken von Umsätzen die ersten Einnahmen erzielt werden, sondern schon mit den ersten auf die Erzielung von Einnahmen g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liechtenstein / 1.4.2 Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Liechtenstein ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Liechtenstein ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Liechtenstein besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Liechtenstein gezahlte Steuer dann angerechnet.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 1.4.2 Tätigkeit in der Ukraine für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ukraine besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.4.2 Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigtes Königreich / 1.4.2 Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen im Vereinigten Königreich ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen im Vereinigten Königreich ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Vereinigtes Königreich besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bosnien und Herzegowina / 1.4.2 Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina für einen in Bosnien und Herzegowina ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina für einen in Bosnien und Herzegowina ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Bosnien und Herzegowina besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 4 Kommunikation

Unabhängig davon, wie die Regelungen des Verhaltenskodex im Unternehmen eingeführt werden, bieten sich unterstützende Maßnahmen zur Bekanntmachung, Erläuterung und Akzeptanzsteigerung an. So sollten die im Unternehmen vorhandenen Kommunikationskanäle (Mitarbeiterzeitschrift, Intranet, Betriebs- oder Abteilungsversammlungen, Aushang o. ä.) für die Darstellung von Inhalt und Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 2.3.1 Meldung über das luxemburgische Portal

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Luxemburg vorübergehend beschäftigt ist, über das Portal "ITM" online gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die "Inspection du Travail et des Mines (ITM)", die Gewerbeaufsichtsbehörde. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum Deutschen Unternehmen, zum entsan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückforderung von Corona-Hi... / [Ohne Titel]

RAin/FAinStR Natascha Katemann, Betriebswirtin (B.Sc.)[*] Unternehmen müssen bis spätestens zum 30.9.2024 Schlussabrechnungen zu Corona- Hilfen abgeben. Bei den einzelnen Hilfen kann sich eine Rückzahlungspflicht ergeben, die die Unternehmen vor neue finanzielle Herausforderungen stellt. Der Beitrag beleuchtet die häufigsten Gründe für eine solche Rückzahlungspflicht und der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 2.3.1 Meldung über das norwegische Portal

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Norwegen vorübergehend beschäftigt ist, über das Portal "Altinn" online gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um das norwegische Behördenportal. Die Meldung selbst erfolgt an die norwegische Behörde für ausländische Steuerangelegenheiten COFTA – Central Office for Foreign Tax Affairs. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückforderung von Corona-Hi... / 4. Eingestellter Geschäftsbetrieb nach Bewilligungsbescheid vor Schlussabrechnung

Ein Dauerbrenner in der Beraterpraxis ist sicherlich die Frage, wie im Rahmen der Schlussabrechnung mit den Unternehmen umgegangen werden soll, die ihren Geschäftsbetrieb nach Bewilligungsbescheid und Gewährung der Hilfen aber vor Erstellung der Schlussabrechnung eingestellt haben. Grundsätzlich sollen keine Unternehmen gefördert werden, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Irland / 2.3.1 Meldung an die irische "Workplace Relations Commission (WRC)"

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Irland beschäftigt ist, ein Entsendemerkblatt ausfüllen. Dieses Merkblatt findet man auf der Homepage der "Workplace Relations Commission". Das Merkblatt kann an die auf der Homepage angegebene Adresse Posted Worker Liaison Unit Workplace Relations Commission O'Brien Road Carlow R93 E920 Republic of Ireland oder per E-Mail an WRCpostedw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Republik Moldau / 2.1.1 Voraussetzungen

Eine Entsendung nach dem deutsch-moldauischen Abkommen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Tätigkeit aus. Die Person ist gewöhnlich im Entsendestaat beschäftigt. Wurde die Person zum Zwecke der Entsendung eingestellt, dann muss sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Weiterhin müssen für die zum Zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brasilien / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Argentinien / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Philippinen / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Monaco / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordzypern / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Uruguay / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Quebec / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
USA / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kanada / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kanada / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brasilien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korea / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korea / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Uruguay / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Taiwan / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

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Australien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Australien / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 3.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
China / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung sowohl nach dem deutsch-albanischen Abkommen als auch nach den deutschen Rechtsvorschriften nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Chile / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
China / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malaysia / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr