Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 173 GVG – [Öffentliche Urteilsverkündung].

Gesetzestext (1) Die Verkündung des Urteils sowie der Endentscheidung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt in jedem Falle öffentlich. (2) Durch einen besonderen Beschluss des Gerichts kann unter den Voraussetzungen der §§ 171b und 172 auch für die Verkündung der Entscheidungsgründe oder eines Teiles davon die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Rn 1 Der Verkündung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkenntnis.

Rn 2 Voraussetzung ist, dass die Klageforderung anerkannt wird, und zwar in prozessual wirksamer Weise, so dass ein Anerkenntnisurteil ergehen kann. Ergeht kein Anerkenntnisurteil, sondern erledigt sich nach dem Anerkenntnis die Hauptsache übereinstimmend, so ist nach § 91a zu entscheiden, wobei der Rechtsgedanke des § 93 zu beachten ist. Beispiel: Der Beklagte wird auf Zahlu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antrag.

Rn 7 Antragsberechtigt ist der Gläubiger der nicht angefochtenen Forderung. Dies ist regelmäßig der berufungsbeklagte Kl, aber auch der Berufungskläger, wenn der Gegner den ihn beschwerenden Teil des Urteils nicht angefochten hat (KG MDR 80, 240 [BGH 18.10.1979 - 4 StR 517/79]; Hamm NJW-RR 90, 1470; aA Hamm NJW-RR 87, 832 [OLG Hamm 25.11.1986 - 8 U 171/6]). Der Antrag unterl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das Zivilprozessrecht.

Rn 2 Als Zivilprozessrecht bezeichnet man die Summe der Normen, die die verfahrensrechtlichen Grundlagen für die Feststellung, die Verwirklichung und die Sicherung subjektiver Rechte und Rechtsverhältnisse aus dem Bereich des Zivilrechts ermöglichen. Trotz dieser engen Verknüpfung von Zivilrecht und Zivilprozessrecht müssen beide Bereiche strikt unterschieden werden. Zivilpr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verzicht und Zurücknahme der Revision.

Rn 3 Es gelten die §§ 515 und 516 entspr. Allerdings kann die Revision seit Januar 2014 nur noch eingeschränkt (nach Maßgabe von § 565 S 2) zurückgenommen werden, während dies bis Ende 2013 bis zur Verkündung des Urteils und ohne Zustimmung des Revisionsbeklagten geschehen konnte. Von Bedeutung ist dies auch und gerade bei Sachverhaltskonstellationen, die dadurch geprägt sin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Grenze.

Rn 49 Die Abänderung des Urteils ist grds nur für die Zeit ab Rechtshängigkeit der Klage möglich. Die neue Formulierung des § 323 III soll klarstellen, dass der Abänderungsantrag hinsichtlich des vor dem maßgeblichen Zeitpunkt liegenden Teils unzulässig ist und dass die bloße Einreichung des Abänderungsantrags bei Gericht nicht reicht, sondern grds die Zustellung des Antrags...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Die Nachforderungsklage ist ein selbstständiger Prozess, für den die Vollmacht des Vorprozesses nicht ausreicht. Die Behauptung der erheblichen Verschlechterung ist besondere Prozessvoraussetzung. Ihr Vorliegen ist iRd Begründetheit zu prüfen. Der Klageantrag ist darauf zu richten, dass hinsichtlich der zukünftig fällig werdenden Ansprüche Sicherheit zu leisten oder die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtskraftwirkung zu Lasten des Nacherben.

Rn 6 Da der Nacherbe vor Verfügungen des Vorerben über Nachlassgegenstände geschützt werden soll, findet eine Rechtskrafterstreckung des gegen den Vorerben ergangenen Urteils gegen den Nacherben grds nicht statt, es sei denn, der Vorerbe durfte nach §§ 2112 ff, 2136 über den Gegenstand verfügen oder der Nacherbe hat der Prozessführung des Vorerben zugestimmt. Das gilt auch f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebungs- und Änderungsverbot.

Rn 5 Das Gericht darf die einmal erlassene, auch eine inhaltliche falsche Entscheidung außerhalb des Verfahrens nach §§ 319–321 nicht selbst abändern oder ergänzen (näher Lüke JuS 00, 1042, 1043). Dieses Verbot betrifft sowohl eine eigenmächtige Änderung der ursprünglichen Entscheidung als auch den Erlass einer Entscheidung, in der die Entscheidung aufgehoben oder abgeändert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 550 ZPO – Zustellung der Revisionsschrift.

Gesetzestext (1) Mit der Revisionsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden, soweit dies nicht bereits nach § 544 Abs. 3 Satz 2 geschehen ist. (2) Die Revisionsschrift ist der Gegenpartei zuzustellen. Rn 1 Die Vorschrift entspricht den für das Berufungsverfahren geltenden Regelungen der §§ 519 III 3 und § 521 I. Auf §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustellungsgegenstand.

Rn 11 Grds muss nach § 750 I nur der Titel (dh eine einfache Titelausfertigung), nicht aber die vollstreckbare Ausfertigung zugestellt werden, es sei denn, es handelt sich gem Abs 2 um sog qualifizierte Klauseln (s Rn 17). Das gilt auch im Fall der Sicherungsvollstreckung nach Abs 3 (BGH Rpfleger 05, 547; LG Frankfurt Rpfleger 82, 296; Walker JZ 11, 401, 404). Soweit Urkunde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Widerlegung der Beweiswirkung (S 2).

Rn 9 Nach S 2 ist die Entkräftung der positiven und negativen Beweiswirkung nur durch das Sitzungsprotokoll möglich. Gemeint ist das Sitzungsprotokoll in der zum Urt führenden mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht; ein Hinweis auf Parallelprozesse oder einstweiliges Verfügungsverfahren genügte in keinem Fall. Ein Widerspruch zu Sitzungsprotokollen früherer Termi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materieller.

Rn 2 Um die Rückgabe der Sicherheit zu erreichen, muss grds ein Attest über die Rechtskraft des für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils nach § 706 I beigebracht werden. Wird die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts mit Verkündung rechtskräftig (s § 705 Rz 2), genügt deren Vorlage. Die Rückgabe der Sicherheit kommt nur Betracht, wenn das Verfahren durch Urt abgeschloss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Urteilsaufhebung und -abänderung.

Rn 10 Das vorläufig vollstreckbare Urt oder der Vollstreckungsbescheid nach § 700 muss in der Sache aufgehoben oder zum Nachteil des Gläubigers abgeändert worden sein (BGH MDR 15, 999; BauR 07, 912). Im Zeitpunkt der Verkündung (nicht erst der Rechtskraft) dieser Entscheidung realisiert sich für den Vollstreckungsgläubiger das Risiko einer materiell-rechtlich nicht gerechtfe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dauer, Beginn und Berechnung.

Rn 4 Die zweimonatige Frist zur Begründung der Berufung ist mangels gesetzlicher Bezeichnung (vgl § 224 I S 2) keine Notfrist. Sie beginnt mit der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils (dazu § 517 Rn 5 ff), welches angefochten werden soll, spätestens jedoch mit Ablauf von fünf Monaten nach dessen Verkündung. Damit knüpft der Fristbeginn an dasselbe Ereignis an wie die Fri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird, hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. 2 § 270 Satz 2 gilt entsprechend. (2) 1Bei Eingang der Anspruchsbegründung ist wie nach Eingang einer Klage weiter zu verfahren. 2Soweit der Antrag in der Ans...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form und Inhalt der Entscheidung.

Rn 17 Die Entscheidung ergeht durch Beschluss, der grds nach § 329 II 1 formlos mitzuteilen ist; nur im Fall des § 107 ist wegen der Antragsfrist in Abs 2 S 1 die Zustellung geboten. Die in Urteilen und Beschlüssen – im Tenor oder am Ende der Entscheidungsgründe – häufig vorfindliche Kurzformel ›Streitwert: …‹ stellt einen solchen, auch der Form nach zulässigen Beschl dar, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1106 ZPO – Bestätigung inländischer Titel.

Gesetzestext (1) Für die Ausstellung der Bestätigung nach Artikel 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist das Gericht zuständig, dem die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels obliegt. (2) 1Vor Ausfertigung der Bestätigung ist der Schuldner anzuhören. 2Wird der Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung zurückgewiesen, so sind die Vorschriften über die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 12 Die Vorschrift ist in allen ZPO-Verfahren anwendbar. Das gilt auch bei Verbundurteilen iSd § 629 (§ 142 FamFG nF), die FG-Sachen einbeziehen, iÜ aber nicht für Verfahren nach dem FamFG (MüKoZPO/Musielak Rz 2), wohl aber für WEG-Verfahren (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 3) und entsprechend für das Patentgerichtsverfahren (für Abs 1 S 2: BGH NJW-RR 94, 1406, 1407 [BGH 10.05.1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Räumlich-territorial.

Rn 5 Die Verordnung ist nur auf Rechtstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug anzuwenden. Ihre räumlich-territoriale Anwendbarkeit ergibt sich aus den räumlich-territorialen Anknüpfungsvoraussetzungen ihrer einzelnen Vorschriften. Ein ungeschriebenes Merkmal, wonach ein Bezug zu Rechtsordnungen verschiedener Mitgliedstaaten bestehen muss, kennt die Verordnung nicht (Eu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Form.

Rn 4 Frühester Zeitpunkt des Beginns der Berufungsfrist ist die wirksame Zustellung des in vollständiger Form abgefassten erstinstanzlichen Urteils. Das gilt auch für den Fall, dass bereits vorher Berufung eingelegt worden ist. Gemeint ist die Zustellung vAw in der in §§ 166–190 bestimmten Form. Eine Zustellung im Parteibetrieb setzt den Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirkung.

Rn 29 Der wirksame Prozessvergleich beendet den Prozess und die Rechtshängigkeit ganz oder tw (BGHZ 28, 171, 172; 41, 310, 311). Vorausgegangene und noch nicht rechtskräftige Urteile werden wirkungslos; die Vollstreckbarkeit entfällt (BGH NJW 69, 1480, 1481 [BGH 21.05.1969 - VIII ZR 141/67]). Die wirksam beendete Rechtshängigkeit kann nicht dadurch wieder aufleben, dass die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelungsgehalt des Abs 1.

Rn 1 Die Vorschrift stellt die zentrale Regelung der materiellen Rechtskraft dar. Sie bestimmt, inwieweit der Inhalt eines Urteils über den Rechtsstreit hinaus maßgeblich ist, im Gegensatz zur formellen Rechtskraft nach § 705, die eintritt, wenn eine rechtskraftfähige Entscheidung mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann (vgl § 705 Rn 1). Die beiden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht mündlich. (2) 1Mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage widerruflich ist, kann das Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. 2Es bestimmt alsbald den Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können, und den Termin zur Verk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit in den vorstehenden Unterabschnitten nichts Abweichendes bestimmt ist, sind auf die Vollstreckung die Vorschriften der Ziv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines (Abs 1 S 1).

Rn 1 Der Berufungsbeklagte, der in der 1. Instanz wenigstens tw unterlegen ist, kann seinerseits unter den Voraussetzungen des § 511 II Berufung einlegen. Hat er jedoch auf das Rechtsmittel verzichtet (§ 515) oder es nicht innerhalb der Monatsfrist des § 517 eingelegt, ist ihm dieser Weg grds versperrt. Er muss sich darauf beschränken, die Verwerfung oder Zurückweisung der B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Betragsverfahren.

Rn 24 Nach Abschluss des Betragsverfahrens und bei dessen Endentscheidungsreife ist Endurteil zu erlassen. Es folgt hinsichtlich der Urteilsformel den allgemeinen Regeln des Endurteils, also besteht keine Notwendigkeit der Aufhebung des Grundurteils bei Klageabweisung und umgekehrt zu einer Verurteilung lediglich in die weiteren Kosten. Das Endurteil entscheidet als Schlussu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Positive Beweiskraft.

Rn 4 S 1 begründet eine positive Beweiswirkung dahin, dass die Parteien ein bestimmtes mündliches Vorbringen in der mündlichen Verhandlung getätigt haben (BGH BB 07, 742 [BGH 08.01.2007 - II ZR 334/04], LS; NJW 07, 2913, 2915 [BGH 09.07.2007 - II ZR 233/05] Rz 21). Für erstinstanzliches Vorbringen kann auch nur der Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils Beweis erbringen (J...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zweck der Vollstreckbarerklärung.

Rn 2 Erfüllt die im Schiedsverfahren unterlegene Partei den gegen sie ergangenen Schiedsspruch nicht freiwillig, kann sein Inhalt mit Hilfe der staatlichen Organe vollstreckt werden, § 794 I 4a. Hierfür ist jedoch erforderlich, dass er durch das Gericht im Verfahren nach § 1060 für vollstreckbar erklärt worden ist. Der Schiedsspruch als solcher ist kein Vollstreckungstitel, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtskraft/Vorläufige Entscheidungen.

Rn 5 Die Rechtskraft einer Entscheidung ist nicht Voraussetzung für ihre Anerkennung und Vollstreckung (Jenard-Bericht zu Art 26 EuGVÜ; München NJW-RR 08, 736 [OLG München 11.12.2007 - 25 W 2462/07]). Der Anerkennung unterliegen daher neben für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteilen bspw auch ein ›decreto ingiuntivo‹ (italienischer Mahnbescheid), der nach Einlegung des W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Im Berufungsverfahren ist eine Abänderung des angefochtenen Urteils auch wegen eines Verfahrensfehlers möglich (§ 513 I 1 1. Alt). Liegt die Befolgung der Verfahrensvorschrift nicht im öffentlichen Interesse, sondern dient lediglich dem Schutz einer Partei, kann diese darauf (konkludent) verzichten. Hat sie dies erstinstanzlich getan, kann sie sich auf den Verfahrensfeh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Das im Wiederaufnahmerecht ausgewogene Verhältnis zwischen Rechtskraft und der Möglichkeit ihrer Beseitigung wegen eines Wiederaufnahmegrundes ist durch § 586 um einen weiteren, nämlich zeitlichen Aspekt ergänzt. Die Wiederaufnahme ist nach Ablauf bestimmter ›doppelter‹ Fristen unzulässig. Diese knüpfen sowohl an das subjektive Kriterium der Kenntnis vom Wiederaufnahmeg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hinausschieben der Zustellung (Abs 1 S 3).

Rn 4 Auf übereinstimmenden Parteiantrag kann der Vorsitzende die Zustellung hinausschieben. Das gilt nur für verkündete Urteile, nicht solche des § 310 III (falls die Parteien überhaupt schon vorab von der beabsichtigten Zustellung Kenntnis erlangt haben sollten). Der Antrag der Parteien ist unwiderruflich und unterliegt dem Anwaltszwang, da es sich um eine Prozesshandlung h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Wird von einer Partei ein Vorschuss angefordert, obwohl sie von der Vorschusspflicht befreit ist (zB weil ihr PKH bewilligt ist), ist Gegenvorstellung und trotz § 355 II auch Beschwerde (§ 127) statthaft (Karlsr NJW-RR 2012, 1478 [OLG Karlsruhe 06.08.2012 - 18 WF 145/12], Rz 8 mwN). Ansonsten bleibt der von einer unrichtigen Anforderung nach § 379 benachteiligten Parte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt, Adressat und Rechtsfolgen des Verzichts.

Rn 7 Der Verzicht kann sowohl vor als auch nach dem Erlass des erstinstanzlichen Urteils und auch noch nach der Einlegung der Berufung erklärt werden (BGH NJW 21, 2436 [BGH 01.04.2021 - III ZR 47/20]). Wem ggü die Erklärung abzugeben ist und welche Rechtswirkungen sie entfaltet, hängt davon ab, in welchem Verfahrensstadium sie abgegeben wird. 1. Verzicht vor Urteilserlass. a) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift erklärt in Abs 1 die Regelung des § 727 auf das Verhältnis des Vorerben, gegen den das Urt ergangen ist, das nach § 326 ggü dem Nacherben wirksam ist, für anwendbar. Das ist notwendig, weil der Nacherbe nach § 2100 BGB Erbe des Erblassers und nicht des Vorerben ist, sodass in deren Verhältnis nach den Maßstäben des Bürgerlichen Rechts keine Rechtsnachfolg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt des Vorbehaltsurteils.

Rn 11 Die einzige Besonderheit des Vorbehaltsurteils ggü einem Endurteil iSd § 300 besteht darin, die Entscheidung über die Aufrechnung vorzubehalten. Bei der Abfassung des Tenors ist in dem Vorbehalt die Gegenforderung präzise zu bezeichnen (zB ›Die Entscheidung über die Aufrechnung des Beklagten wegen einer Forderung iHv X aus dem Ereignis Y bleibt vorbehalten.‹ oder – näh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Für Klagen nach diesem Gesetz ist das Oberlandesgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seine gewerbliche Niederlassung oder in Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz hat. 2Hat der Beklagte im Inland weder eine gewerbliche Niederlassung noch einen Wohnsitz, so ist das Gericht des inländischen Aufenthaltsorts zuständig, in Ermangelung eines so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kraft Gesetzes ausgeschlossener Richter (Nr 2).

Rn 7 Auch diese Vorschrift konkretisiert und ergänzt das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, und zwar um dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit, was zudem Grundlage für ein faires Verfahren ist. Kraft Gesetzes sind Richter vom Richteramt ausgeschlossen, wenn eine der in § 41 Nrn 1–8 aufgezählten ›Sachen‹ Gegenstand des angegriffenen Urteils ist. Bei Nr 6 ist z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 139 GVG – [Besetzung der Senate].

Gesetzestext (1) Die Senate des Bundesgerichtshofes entscheiden in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. (2) (betrifft Strafsachen – von einer Kommentierung wurde abgesehen) Rn 1 Die Senatsbesetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden iSd § 19a Abs 1 DRiG gilt für Urteils- und Beschlusssachen. Der Einzelrichter entscheidet über d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel gegen Berichtigungsbeschlüsse.

Rn 14 Es findet gegen einen die Berichtigung aussprechenden Beschl des erstinstanzlichen Gerichts sofortige Beschwerde statt (§ 567), Abs 3, bei einer Berichtigung durch den Rpfleger über § 11 I RpflG, sonst nur die zugelassene Rechtsbeschwerde (§ 574). Gegenstand der sofortigen Beschwerde ist allein der Beschl selbst, nicht die Hauptsache (BayObLG NJW-RR 97, 57 [OLG Köln 19...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der (Sicherungs-)Vollstreckung.

Rn 3 Sicherungsvollstreckung ist Zwangsvollstreckung. Zusätzlich zur vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils gegen Sicherheitsleistung (s Rn 2) ist deshalb erforderlich, dass die allgemeinen Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung vorliegen (Titel, Klausel, Zustellung, s vor §§ 704 ff Rn 9) und die besonderen einer Sicherungsvollstreckung nach §§ 751, 756, 765, bis auf d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Protokollierung.

Rn 4 Gemäß § 160 III Nr 5 ist ›das Ergebnis eines Augenscheins‹ zu protokollieren; hiermit ist nicht die Beweiswürdigung, wohl aber sind die tatsächlichen Feststellungen und der Gesamteindruck, den das Gericht gewonnen hat, gemeint (Zö/Schultzky § 160 Rz 9). Dass entgegen dem Wortlaut des § 160 die Wiedergabe des Ergebnisses des Augenscheins im Tatbestand des Urteils reichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / G. Haftungsfragen im kündigungsrechtlichen Mandat

Rz. 86 Seit der bahnbrechenden Entscheidung des BGH,[49] in der ausgeführt worden ist, dass ein Rechtsanwalt, der einen Arbeitsgerichtsprozess für einen Mandanten führt, nur dann die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, wenn er sämtliche in der Entscheidungssammlung des BAG abgedruckten Urteile berücksichtigt, leben Anwälte gerade im Kündigungsschutzrecht unter dem st...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 44 VDuG – Bekanntmachung von Angaben zu Verbandsklagen.

Gesetzestext Die folgenden Angaben zu einer rechtshängigen Verbandsklage sind im Verbandsklageregister öffentlich bekannt zu machen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat jemand das Vermögen eines anderen durch Vertrag mit diesem nach der rechtskräftigen Feststellung einer Schuld des anderen übernommen, so sind auf die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gegen den Übernehmer die Vorschriften des § 727 entsprechend anzuwenden. (2) Das Gleiche gilt für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gegen denjenige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aktivprozess (Abs 1).

Rn 4 Bezieht sich die Klage auf ein der Testamentsvollstreckung unterliegendes Recht, so ist der Testamentsvollstrecker unabhängig von der Klageart allein prozessführungsbefugt (§ 2212 BGB). Die Rechtskraft des von ihm erstrittenen Urteils wirkt für und gegen den Erben. Es ist im Einzelfall nach §§ 2205 ff BGB zu prüfen, ob Gegenstand der Klage eine Streitigkeit über einen d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahme.

Rn 6 Für die 5-Monatsfrist zur Niederlegung des vollständig abgefassten und unterschriebenen Urteils auf der Geschäftsstelle (vgl dazu die Grundsatzentscheidung GemS-OGB NJW 93, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92]) gilt die Vorschrift nicht (BAG NJW 22, 3732 [BAG 15.09.2022 - 10 AZB 11/22] Rz 9 ff; NJW 00, 2835 [BAG 17.02.2000 - 2 AZR 350/99]; Frankf NJW 72, 2313 [OLG Fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Terminsvertret... / II. Nochmals: Allgemeines zu den Gebühren des Terminsvertreters

Nach Auffassung des LG – Einzelrichter – stehen Rechtsanwalt R 2 neben der Terminsgebühr eine Grundgebühr sowie eine Verfahrensgebühr und darüber hinaus auch die Postentgeltpauschale zu. Ob eine zeitlich befristete Bestellung zu einem weiteren Verteidiger oder eine auf einen Sitzungstag beschränkte Bestellung zum Vertreter vorliegt, hängt nach Ansicht des LG in erster Linie v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 16 Die Vorschrift gilt für alle Urteile in ZPO-Verfahren; nicht im FG-Verfahren (§ 18 FGG aF, § 48 FamFG; Musielak/Musielak Rz 2), da hier das öffentliche (Fürsorge-)Interesse meist die Notwendigkeit jederzeitiger Abänderbarkeit begründet, wohl aber im Verbundurteil (§ 629 aF). Für Beschlüsse gilt § 318 nur im Umfang von Rn 14. Im Arbeitsgerichtsverfahren ist § 318 über §...mehr