Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 6.4 Fälligkeit der Beiträge/Verjährung

Die Kranken- und PflegeversicherungsBeiträge aus Versorgungsbezügen sind am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.[1] Achtung Nachträglicher Beitragseinbehalt Die Beiträge aus Versorgungsbezügen trägt allein der Versorgungsempfänger. Versäumt ein zahlstellenpflichtiger Arbeitgeber die Beiträge von seinen Versorgungsempfängern einzubehalten, so kann er nach der Rechtsprechu...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / 6. Kenntnisunabhängige Verjährung von (Regress-) Ansprüchen der Sozialversicherungsträger nach den §§ 110 und 111 SGB VII

Rz. 558 BGH, Urt. v. 25.7.2017 – VI ZR 433/16, VersR 2017, 1486 Zitat SGB VII §§ 110, 111, 113 S. 1; BGB §§ 195, 199, 203 Nach § 113 Satz 1 SGB VII gelten für die Verjährung der Ansprüche nach §§ 110 und 111 SGB VII die §§ 195, 199 Abs. 1 und 2 und § 203 BGB entsprechend mit der Maßgabe, dass die Frist von dem Tag an gerechnet wird, an dem die Leistungspflicht für den Unfallver...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Verjährung

Rz. 301 Die Erbschaftsteuer verjährt nach Art. 25 spanErbStG innerhalb von vier Jahren; bis zum Erlass des Gesetzes 25/1998 vom 13.7.1998 betrug die Verjährungsfrist fünf Jahre. Sie beginnt nicht mit dem Todesfall, vielmehr mit Ablauf der Fristen, innerhalb derer die Steuererklärung spätestens hätte vorgelegt werden müssen. So verjährt die Erbschaftsteuer frühestens nach vie...mehr

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Norwegen [1] / X. Verjährung des Erbanspruchs

Rz. 77 § 71 ADL regelt die Verjährungsfrist in Bezug auf das Erbrecht. Danach entfällt das Recht, einen Erbanspruch geltend zu machen, wenn der Erbe das Erbrecht nicht innerhalb von zehn Jahren nach dem Tode des Erblassers geltend gemacht hat. Diese Frist gilt sowohl für gesetzliche als auch für testamentarische Erbansprüche. Die Verjährungsfrist ist objektiv und absolut: Es...mehr

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Mindestlohn / 2.4 Fälligkeit und Verjährung des Mindestlohnanspruchs

Die Fälligkeit unterliegt einer abgestuften Regelung. Zunächst kommt es auf die arbeitsvertraglich, u. U. tarifvertraglich, vereinbarte Fälligkeit des allgemeinen Lohnzahlungsanspruchs an. Dabei ist unbeachtlich, ob die Vertragsparteien diesen als "Mindestlohn" ausdrücklich bezeichnet haben oder nicht. Fehlt es an einer entsprechenden Regelung, ist der Mindestlohn spätestens...mehr

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Verjährung / 1 Einführung

Der auch für das Arbeitsrecht maßgebliche Begriff der Verjährung meint den Ablauf einer bestimmten Zeitspanne (der Verjährungsfrist), der dem Schuldner gemäß § 214 Abs. 1 BGB das Recht gibt, die Leistung zu verweigern.[1] Die Verjährung bezieht sich nur auf einzelne Ansprüche eines Rechtsverhältnisses. Als sog. "Einrede der Verjährung" muss sie vom Schuldner geltend gemacht ...mehr

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Verjährung / Zusammenfassung

Begriff Die Erhebung der Verjährungseinrede gibt dem Schuldner ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht gegen den vom Gläubiger geltend gemachten Anspruch; der Anspruch bleibt jedoch bestehen (Aufrechnungsmöglichkeit!). Die Einrede der Verjährung ist vom Schuldner geltend zu machen, sie wird vom Gericht nicht von Amts wegen berücksichtigt. Diese Grundsätze gelten auch im Ar...mehr

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Verjährung / 4 Hemmung und Neubeginn

Eine Unterbrechung der Verjährung (Neubeginn) tritt nur bei Anerkenntnis – oder Vollstreckungshandlungen ein[1]; alle anderen Handlungen des Gläubigers oder des Schuldners führen nur zur Hemmung der Verjährungsfristen. Dazu zählt die gerichtliche Geltendmachung (bzw. die Zustellung eines Mahnbescheids) gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 BGB; zu den weiteren Hemmungstatbeständen ...mehr

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Verjährung / 3 Hemmung und Unterbrechung

Für die Hemmung und die Unterbrechung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Unfallversicherung, der Insolvenzgeldumlage und der Umlagen zur Erstattung der Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft sinngemäß. Wird die Verjährung durch Mahnung an den Arbeitgeber oder durch Bereiterklärung des ...mehr

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Estland / 4. Verjährung

Rz. 31 Der Pflichtteilanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren ab der Kenntnis des Pflichtteilberechtigten vom Erbfall und von der Verletzung seiner Rechte, aber nicht später als zehn Jahre ab dem Erbfall. Hat der Erblasser zu Lebzeiten Geschenke an Dritte mit der Absicht gemacht, den Pflichtteil zu mindern oder einem Pflichtteilberechtigten Schaden zuzufügen, ist der Pfl...mehr

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Griechenland / XIV. Verjährung

Rz. 139 Die Steuerforderung des Staates verjährt im Fall einer ungenauen Steuererklärung zehn Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Steuererklärung eingereicht worden ist. Wenn überhaupt keine Erbschaftsteuererklärung eingereicht worden ist bzw. wenn Teile des steuerpflichtigen Vermögensanfalls verschwiegen worden sind, verjährt die Steuerforderung 15 Jahre nach dem End...mehr

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Katalonien / VI. Verjährung der Erbschaftsteuer

Rz. 114 Ebenso wie im Rest Spaniens beträgt die Verjährungsfrist für die Erbschaftsteuer vier Jahre ab dem Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers, in der die Steuererklärung abgegeben werden muss. In der Praxis bedeutet das, dass nach viereinhalb Jahren nach dem Tod des Erblassers keinerlei Steuerverpflichtung mehr besteht. Jedoch besteht weiterhin ...mehr

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Verjährung / 1 Zahlungsverjährung nach 5 Jahren

Die Verjährungsfrist für die Lohnsteuerschuld (Zahlungsverjährung) beträgt 5 Jahre.[1] Diese Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist. Weil für die Lohnsteuer eine Lohnsteuer-Anmeldung erst die Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs schafft, beginnt die Verjährung auch bei früherer Fälligkeit des Anspruchs ni...mehr

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Verjährung / 4.1 Beanstandung von Beiträgen durch den Arbeitgeber

Der Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung verjährt innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Entrichtung. Diese Regelung betrifft Beiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht oder -berechtigung zu Unrecht entrichtet worden sind.[1] Zu Unrecht entrichtete Beiträge darf die Ei...mehr

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Verjährung / Arbeitsrecht

1 Einführung Der auch für das Arbeitsrecht maßgebliche Begriff der Verjährung meint den Ablauf einer bestimmten Zeitspanne (der Verjährungsfrist), der dem Schuldner gemäß § 214 Abs. 1 BGB das Recht gibt, die Leistung zu verweigern.[1] Die Verjährung bezieht sich nur auf einzelne Ansprüche eines Rechtsverhältnisses. Als sog. "Einrede der Verjährung" muss sie vom Schuldner gelt...mehr

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Verjährung / Sozialversicherung

1 Verjährungsfristen 1.1 Allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren Ansprüche auf Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen nach dem AAG für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Fäl...mehr

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Verjährung / 1 Verjährungsfristen

1.1 Allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren Ansprüche auf Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen nach dem AAG für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Fällig geworden sind di...mehr

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Verjährung / Lohnsteuer

1 Zahlungsverjährung nach 5 Jahren Die Verjährungsfrist für die Lohnsteuerschuld (Zahlungsverjährung) beträgt 5 Jahre.[1] Diese Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist. Weil für die Lohnsteuer eine Lohnsteuer-Anmeldung erst die Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs schafft, beginnt die Verjährung auch bei fr...mehr

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Verjährung / 2 Verjährungsfristen

Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB gilt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche. Ihr unterliegen grundsätzlich alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Die Verjährung nach § 195 BGB setzt unter zwei Voraussetzungen ein: 1. Der Anspruch ist wirksam entstanden.[1] 2. Der Inhaber des Anspruchs h...mehr

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Verjährung / 4.2 Beanstandung von Beiträgen durch den Versicherungsträger

Beanstandet der Versicherungsträger die Rechtswirksamkeit von Beiträgen, so beginnt die 4-jährige Frist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres der Beanstandung.[1] Die Verjährungsfrist solcher Beitragsrückzahlungsansprüche wird i. Ü. durch eine Beitragsstreitigkeit im Vorverfahren oder im Verfahren vor den Sozialgerichten sowie durch ein Verfahren über einen Rentenanspruch ...mehr

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Verjährung / 3 Fristbeginn

Der Fristbeginn bei der Regelverjährung nach § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB hängt dabei von einer subjektiven und einer objektiven Voraussetzung ab: Subjektiv ist die Kenntnis (bzw. grob fahrlässige Unkenntnis) des Gläubigers über die den Anspruch begründenden Umstände und die Person des Schuldners erforderlich[1]; objektiv muss der Anspruch entstanden und fällig sein.[2] Grund...mehr

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Verjährung / 4 Ablaufhemmung durch Lohnsteuer-Außenprüfung

Eine Lohnsteuer-Außenprüfung hemmt den Ablauf der Festsetzungsverjährung. Wird mit der Außenprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist begonnen oder wird deren Beginn auf Antrag des Arbeitgebers hinausgeschoben, verjähren die Steueransprüche, auf die sich die Prüfung erstreckt, oder im Fall der Hinausschiebung der Prüfung erstrecken sollte, nicht, bevor die dazu erlassenen Haftu...mehr

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Schweden / XIV. Verjährung des Erbanspruchs

Rz. 177 Hält sich zur Zeit der Errichtung des Nachlassverzeichnisses ein namentlich bekannter gesetzlicher Erbe des Verstorbenen an einem unbekannten Ort auf, so hat derjenige, der den Nachlass in seiner Obhut hat, dies Skatteverket anzuzeigen. Wenn eine solche Anzeige erfolgt oder die Tatsache ihm sonst wie bekannt wird, hat Skatteverket in der Zeitung "Post- och Inrikes Ti...mehr

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Polen / 7. Verjährung

Rz. 67 Im polnischen Recht verjähren die Ansprüche aus dem Pflichtteil sowie die Ansprüche der Erben auf Herabsetzung von Vermächtnissen und Auflagen nach Ablauf von fünf Jahren seit der Veröffentlichung des Testaments (Art. 1007 § 1 ZGB). Gemäß Art. 1007 § 2 ZGB verjährt der Anspruch gegen den aufgrund einer vom Erblasser erhaltenen Schenkung zur Ergänzung des Pflichtteils ...mehr

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Verjährung / 1.1 Allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren

Ansprüche auf Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen nach dem AAG für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Fällig geworden sind die Beiträge mit dem Tag, von dem an die Einzu...mehr

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Verjährung / 4.1 Begrenzung der Ablaufhemmung auf 5 Jahre für Steuern ab 2025

Für Steuern und Steuervergütungen, die nach dem 31.12.2024 entstehen, wurde eine neue zeitliche Grenze für die Ablaufhemmung eingeführt.[1] Zwar gilt weiterhin der Grundsatz, dass die Festsetzungsfrist, wenn eine Außenprüfung durchgeführt wird, endet, wenn die aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind oder 3 Monate nach Bekanntgabe de...mehr

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Verjährung / 2 Festsetzungsverjährung nach 4 Jahren

Die sog. Festsetzungsverjährung, nach deren Ablauf eine (Lohn-)Steuerfestsetzung, ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig ist, beträgt im Allgemeinen 4 Jahre, bei hinterzogenen Steuern 10 Jahre und bei leichtfertig verkürzten Steuern 5 Jahre.[1] Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalenderjahr...mehr

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Verjährung / 1.2 Verjährungsfrist von 30 Jahren

Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in 30 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Vorsatz ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile zwar vom Bruttoentgelt einbehalten, aber nicht an die Einzugsstelle abgeführt hat. Der bedingte Vorsatz reicht für die lange Verjährungsfrist aber auch schon aus. Wenn die Sozia...mehr

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Ungarn / 6. Herausgabe des Pflichtteils, Verjährung des Pflichtteilsanspruchs, Verzicht, Haftung für den Pflichtteilsanspruch

Rz. 177 Der Pflichtteil ist ohne jede Belastung und Beschränkung herauszugeben.[160] Würde bei der Herausgabe des Pflichtteils das verbleibende Vermögen nicht einmal den beschränkten Nießbrauch des Ehegatten des Erblassers sichern, so genießt der Anspruch des überlebenden Ehegatten Vorrang: Derjenige Teil des Pflichtteils, der den beschränkten Nießbrauch sichert, kann erst n...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 563 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis Stand. Mit der Revision war davon auszugehen, dass das Rechtsmittel unbeschränkt zugelassen worden war. Die Entscheidungsformel des Berufungsurteils enthielt keinen Zusatz, der die dort ausgesprochene Zulassung der Revision einschränkt. Auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils erg...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 541 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis stand. Etwaige Ansprüche der Klägerin aus § 110 Abs. 1 SGB VII waren gemäß § 113 S. 1 SGB VII verjährt. Rz. 542 Nach dieser Vorschrift gelten für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 SGB VII die §§ 195, 199 Abs. 1 und 2 und § 203 BGB entsprechend mit der Maßgabe, dass die Frist ...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 92 Das Berufungsurteil hielt den Angriffen der Revision nicht stand. Das Berufungsgericht hatte – aus seiner rechtlichen Sicht zu Recht – unentschieden gelassen, ob der Übergang der Klageansprüche auf den Kläger an der Übergangsschranke des § 116 Abs. 6 SGB X gescheitert war. Dies war nicht der Fall. Bei den Klageansprüchen handelte es sich um die Direktansprüche der Gesc...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 4 Das Berufungsgericht war der Ansicht, der Schadensersatzanspruch des Geschädigten sei auf die Klägerin unabhängig davon übergegangen, ob und wann sie die Behandlungskosten der Krankenkasse tatsächlich erstattet habe. Für die Frage des Rückgriffs nach § 81a BVG komme es allein darauf an, dass der Versorgungsträger zur Erstattungsleistung herangezogen worden sei. Im Anwe...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 104 Diese Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Die Feststellungen des Berufungsgerichts ließen nicht erkennen, ob und inwieweit die Klägerin aktivlegitimiert war. Rz. 105 Mit Recht wies die Revision darauf hin, dass der Anspruch des R. gegen den Schädiger bzw. gegen den hinter ihm stehenden Haftpflichtversicherer – nunmehr d...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 537 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, nahm die Beklagte gemäß §§ 110 Abs. 1, 111 S. 1 SGB VII auf Ersatz von Aufwendungen für einen Arbeitsunfall ihrer Versicherten D. und H. in Anspruch, die bei der Beklagten beschäftigt waren. Rz. 538 Die Beklagte war damit beauftragt, an einem Einkaufszentrum Zimmermannsarbeiten auszuführen, wozu auch die...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 408 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Rz. 409 Mit Erfolg wandte sich die Revision dagegen, dass das Berufungsgericht einen Übergang des Schadensersatzanspruchs der Geschädigten auf die Klägerin gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X bereits für den Zeitpunkt des Unfalls angenommen und den übergegangenen Anspruch mit Rücksicht darauf für nicht ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 438 Mit der Begründung des Berufungsgerichts konnte ein Anspruch der Klägerin auf Ersatz des von ihr an W. gezahlten Arbeitslosengeldes und der von ihr aufgebrachten Kosten der beruflichen Rehabilitation nicht verneint werden. Rz. 439 Das Berufungsgericht war allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass W. infolge des vom Beklagten durch Unachtsamkeit herbeigeführten Ver...mehr

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Beitragserstattung / 4 Verzinsung des Erstattungsanspruchs

Mit der Verzinsung sollen die Erstattungsberechtigten vor Nachteilen bewahrt werden, die aufgrund einer übermäßig langen Bearbeitungszeit der Erstattungsanträge entstehen können. Die Vorschrift des § 27 SGB IV erfasst eine Säumnis des Versicherungsträgers bei der Auszahlung des bereits festgestellten Erstattungsbetrags. Der Erstattungsanspruch der Betroffenen ist mit 4 % auf...mehr

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Türkei / 4. Die Erbengemeinschaft

Rz. 97 Die Struktur der Erbengemeinschaft ist der deutschen vergleichbar. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, bilden diese eine Gesamthandsgemeinschaft (Erbengesellschaft).[158] Diese verfügen innerhalb gesetzlicher Schranken über die Rechte der Erbschaft gemeinsam und werden Gesamthandseigentümer des Nachlasses (Art. 640 Abs. 2 ZGB). Ein Erbe kann jedoch seinen Anteil ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 559 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, nahm die Beklagten auf Ersatz von Aufwendungen wegen eines Unfalls des bei ihr versicherten Kindes B. in einer Kindertagesstätte in Anspruch. Am 6.3.2008 hielt sich das versicherte Kind mit anderen Kindern auf dem Außengelände der Kindertagesstätte auf. Die Kordel des Anoraks des Kindes verhakte sich in...mehr

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Italien / d) Abgabe der Annahmeerklärung

Rz. 237 Die Annahme ist unwiderruflich. Die bedingte bzw. befristete Annahme ist ebenso wenig wie die teilweise Annahme (Art. 475 Abs. 2, 3 c.c.) zulässig. Stellvertretung ist möglich.[398] Die Annahme setzt als einseitige Willenserklärung[399] die volle Geschäftsfähigkeit voraus; gesetzliche Vertreter bedürfen der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts (Art. 320 Abs. 3, 374 ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / 6. Konkurrenz zwischen Ansprüchen des SVT wegen Zahlung von Verletztenrente und Ansprüchen des Arbeitgebers wegen Entgeltfortzahlung

Rz. 100 BGH, Urt. v. 2.12.2008 – VI ZR 312/07, VersR 2009, 230 Zitat RVO § 1542; ZPO §§ 322, 325; BGB § 823 Abs. 1 (F); EFZG § 6mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / 4. Übergang des Direktanspruchs gegen den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer auf den Sozialhilfeträger ungeachtet des Angehörigenprivilegs

Rz. 86 BGH, Urt. v. 9.7.1996 – VI ZR 5/95, BGHZ 133, 192 Zitat BGB § 852 Abs. 1; SGB X § 116 Abs. 6; BSHG § 2; KfzPflVG § 3 Nr. 1 1. § 116 Abs. 6 SGB X steht dem Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers aus § 3 Nr. 1 KfzPflVG auf den Sozialhilfeträger nicht entgegen. 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Lauf der Ver...mehr

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Schweden / 3. Testamentserrichtung

Rz. 30 Hinsichtlich der Form eines Testaments sowie des Widerrufs eines Testaments eines Erblassers ergeben sich aus den Rechtsvorschriften, die sich mit den innernordischen Erbrechtsverhältnissen befassen, keine Besonderheiten. Rz. 31 Dies gilt ebenso für die Fähigkeit, ein Testament zu errichten oder ein solches zu widerrufen. Rz. 32 Keine Besonderheiten gibt es ebenfalls in...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 20 Die Revisionen beider Parteien hatten keinen Erfolg. Die Parteien rügten nicht, dass das Berufungsgericht durch Grund- und Teilurteil entschieden hatte. Das war auch nicht zu beanstanden. Rz. 21 Durch das rechtskräftige Urteil des Berufungsgerichts v. 29.4.1992 i.V.m. dem Urteil des LG v. 23.12.1987 war lediglich festgestellt, dass der Beklagte dem Kläger den Verdiensta...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 101 Die Klägerin nahm als Arbeitgeberin den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Erstattung der Kosten einer Entgeltfortzahlung an den Arbeitnehmer R. in Anspruch. R. erlitt am 9.3.1967 durch einen Verkehrsunfall, der vom Versicherten des Rechtsvorgängers des Beklagten verursacht worden ist, erhebliche Verletzungen. Die zuständige Berufsgenossenschaft zahlte an R. eine...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 1.4 Beitragsanmeldung und -zahlung

Die vom Arbeitslohn einbehaltenen Kammerbeiträge muss der Arbeitgeber zusammen mit den einbehaltenen (Lohn)Steuerabzügen dem Betriebsstättenfinanzamt [1] melden und termingerecht zahlen.[2] Arbeitgeber, die keine Lohnsteuer-Anmeldungen an Betriebsstättenfinanzämter im Land Bremen abzugeben haben, müssen die Kammerbeiträge an das Finanzamt Bremen – bis zum 10. Tag nach Ablauf e...mehr

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Niederschlagung von Beitrag... / 1.2 Unbefristete Niederschlagung

Die unbefristete Niederschlagung kommt einem Verzicht auf die Beiträge gleich. Der Eintritt der Verjährung wird dabei bewusst in Kauf genommen. Die unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen auf Gesamtsozialversicherungsbeiträge, deren Höhe insgesamt die Bezugsgröße übersteigt (2025: 44.940 EUR/bundeseinheitlich; 2024: 42.420 EUR/West), darf nur im Einvernehmen mit den bete...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 2 Die klagende Bundesrepublik Deutschland machte als Versorgungsträger Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht geltend. Der frühere Bundeswehrsoldat G. (nachfolgend: der Geschädigte) erlitt am 29.1.1998 auf dem Weg zum Dienst einen Verkehrsunfall, bei dem er erheblich verletzt wurde. Er erhält aufgrund des Bescheides des Versorgungsamtes vom 19.1.2000 mit Wirkun...mehr

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Belgien / 5. Verjährungsfristen

Rz. 178 Für die aufgrund einer Erklärung geschuldete Erbschaftsteuer, Geldbußen und Zinsen verjährt der Anspruch zwei Jahre nach Abgabe der Erklärung. Rz. 179 Das Recht der Verwaltung, eine Kontrollschätzung der in der Erklärung angegebenen unbeweglichen Gegenstände vorzunehmen, verjährt zwei Jahre nach Abgabe der Erklärung. Rz. 180 Wenn keine Erbschaftsteuererklärung abgegebe...mehr