Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 4. Verjährung

Die Verjährung der wechselseitigen Auskunftsansprüche aus § 1379 BGB beginnt gleichzeitig mit der Verjährung des Zahlungsanspruchs auf Zugewinnausgleich, zu dessen Berechnung sie dienen sollen. Durch die Stellung des Leistungsantrags im Zugewinnausgleichsverfahren wird nicht nur die Verjährung des Zahlungsanspruchs, sondern auch der wechselseitigen Auskunftsansprüche gemäß §...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XI. Verjährung

Rz. 141 Prämienansprüche des Versicherers verjähren – wie alle anderen Ansprüche aus Versicherungsverträgen – gem. § 195 BGB innerhalb von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Prämie fällig war.mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / M. Verjährung, § 14 ARB bzw. Nr. 8 ARB 2012

Rz. 470 Während die ARB 75 eine Regelung der Verjährung des Anspruchs auf Versicherungsschutz nicht enthalten, wird in den ARB 94/2000 die Verjährung in § 14 ARB ausdrücklich geregelt. Die Verjährungsfrist beträgt danach zwei Jahre (wie in § 12 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.). Rz. 471 Hinsichtlich des Beginns der Verjährung hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung[508] zu den A...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / I. Verjährung

Rz. 306 Im aktuellen VVG ist die Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungsvertrag nicht mehr geregelt, so dass nunmehr auch für Ansprüche aus dem Kraftfahrtversicherungsvertrag die allgemeine Regelfrist von drei Jahren nach § 195 BGB gilt. Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 BGB mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ist ein Anspruch des V...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 9. Verjährung

Rz. 68 Die ursprünglich unangemessen lange, 30-jährige Verjährungsfrist des BGB wurde durch die Regelung des (alten) § 51b BRAO abgelöst, die einen Verjährungszeitraum von drei Jahren statuierte. Mit Verkürzung der Regelverjährungsfrist auf ebenfalls drei Jahre, wurde § 51b BRAO obsolet und durch das Gesetz zur Anpassung der Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernis...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Verjährung

Rz. 115 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach § 195 BGB binnen drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem die Versicherungsleistung fällig geworden ist. In der Pflichtversicherung (vgl. Rdn 139 f.) ist § 115 Abs. 2 VVG zu beachten. Zur Fälligkeit vgl. Rdn 58 f. Rz. 116 Befreiungs- und Rechtsschutzanspruch können unterschiedlich fällig werden. Weil der A...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung

Rz. 249 Soweit im Versicherungsvertrag nichts Anderes geregelt ist, richtet sich die Fälligkeit nach § 14 Abs. 1 VVG. Danach sind Geldleistungen des Versicherers fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfanges der Leistung notwendigen Erhebungen. Sind diese abgeschlossen und ist damit die Fälligkeit ausgelöst, ist der Versicherer zur Za...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Verjährung

Rz. 217 Nach § 115 Abs. 2 S. 1 VVG unterliegt der Direktanspruch gegen den Versicherer der gleichen Verjährung wie der Schadensersatzanspruch gegen den ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer bzw. eine mitversicherte Person (§ 852 BGB, § 14 StVG). Die Verjährung endet spätestens in zehn Jahren von dem Schadenereignis an, § 115 Abs. 2 S. 2 VVG. Ist der Anspruch des Dritten beim...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / gg) Verjährung von Ansprüchen auf Zahlung eines Mindestrückkaufswertes und auf Erstattung des Stornoabzugs

Rz. 381 Die Verjährung des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Zahlung eines Mindestrückkaufwertes sowie auf Erstattung eines zu Unrecht einbehaltenen Stornoabzugs unterliegt den allgemeinen Regelungen zur Verjährung. Sofern der Anspruch auf Zahlung des Mindestrückkaufswertes vor dem 1.1.2008 entstanden ist, gilt zunächst die fünfjährige Verjährungsfrist beginnend mit dem...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 4. Ausschlussfrist, Verjährung

Rz. 317 Die in § 14 Nr. 3 AFB 87 enthaltene Ausschlussfrist findet sich in dem seit dem 1.1.2008 geltenden VVG nicht wieder und ist unwirksam. B § 20 AFB 2008 entspricht den allgemeinen Regeln der Verjährung. Es wird die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB), ihr Beginn (§ 199 Abs. 1 BGB) und die Hemmung zwischen Anmeldung des Anspruchs und Entscheidung des Versicherers (§...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / VIII. Zahlung der Entschädigung, Verjährung, Punkte 12 und 13

Rz. 52 Der Anspruch gegen den Versicherer auf Zahlung der Entschädigung entsteht mit der Feststellung seiner Leistungspflicht. Das setzt voraus, dass die notwendigen Erhebungen abgeschlossen sind. Ihr Abschluss fällt mit dem Entstehen der Leistungspflicht des Versicherers zeitlich zusammen. Punkt 12 ABRV wiederholt bzw. verweist auf den Inhalt des § 14 VVG. Rz. 53 Die Ansprüch...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / F. Verjährung, Klagefrist und Gerichtsstand

I. Verjährung Rz. 306 Im aktuellen VVG ist die Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungsvertrag nicht mehr geregelt, so dass nunmehr auch für Ansprüche aus dem Kraftfahrtversicherungsvertrag die allgemeine Regelfrist von drei Jahren nach § 195 BGB gilt. Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 BGB mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ist ein A...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Verjährung

Rz. 272 Für Ansprüche aus dem Hausratsversicherungsvertrag beträgt die Verjährungsfrist gem. § 195 BGB drei Jahre. Gemäß § 15 VVG ist die Verjährung bei gegenüber dem Versicherer angemeldeten Ansprüchen bis zum Eingang von dessen Entscheidung gehemmt. Gemeint ist eine eindeutige und abschließende Erklärung zu Grund und Höhe des Anspruchs.[277] Es kann sich um eine ablehnende ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 9. Verjährung, Punkt 9

Rz. 140 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Ist der Anspruch angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang einer Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt (§ 15 VVG). Das VVG n.F. enthält keine eigene Verjährungsregelung mehr. Es gelten somit die §§ 194 ff. BGB.[157]mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XVII. Verjährung und Gerichtsstand, Punkt 19 und 20

Rz. 122 Punkt 20 AVB Reisegepäck 1992/2021 entspricht der Regelung des § 215 VVG. Demnach gilt für Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag auch der Wohngerichtsstand des Versicherungsnehmers (vgl. auch Rdn 5). Rz. 123 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Ist der Anspruch angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / T. Verjährung der Versicherungsansprüche (§ 195 BGB)

Rz. 295 Die Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren gem. § 195 BGB in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Leistung fällig geworden ist. Entscheidung ist somit das Jahr der Fälligkeit,[439] nicht das Jahr, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. I. Hemmung Rz. 296 Auf die Verjährungsfristen finden die allgemeinen Vorschriften der §...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (5) Verjährung

Rz. 309 Der auf Rückgewähr der Prämien gerichtete bereicherungsrechtliche Anspruch des Versicherungsnehmers entsteht mit Ausübung des Widerspruchsrechts [477] und nicht bereits mit jeder infolge des Widerspruchs ohne Rechtsgrund erfolgten Zahlung.[478] Erst mit Ausübung des Widerspruchsrechts durch den Versicherungsnehmer verliert der schwebend unwirksame Versicherungsvertrag...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Hemmung

Rz. 296 Auf die Verjährungsfristen finden die allgemeinen Vorschriften der §§ 203 ff. BGB Anwendung. Ergänzend hierzu bestimmt § 15 VVG, dass die Verjährung hinsichtlich eines angemeldeten Anspruchs gehemmt ist bis zum Eingang der Entscheidung des Versicherers in Textform; es muss sich um eine eindeutige und abschließende Stellungnahme zu Grund und Umfang der Leistungspflich...mehr

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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§ 14 Lebensversicherung / E. Beendigung der Lebensversicherung

Rz. 185 Die Lebensversicherung endet grundsätzlich durch Eintritt des Versicherungsfalls oder durch Ablauf der Versicherung. Darüber hinaus kann der Versicherungsvertrag durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer vorzeitig beendet werden. Im Einzelnen ergeben sich folgende Fälle der Beendigung eines Lebensversicherungsvertrages. Rz. 186 Beachte Für die Verjährung von ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 8. Regressansprüche des Versicherers

Rz. 229 Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber aus dem Versicherungsverhältnis zur Leistung verpflichtet ist, ist er im Verhältnis der Gesamtschuldner zueinander allein verpflichtet (§ 116 Abs. 1 S. 2 VVG). Hinweis Bei Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten, aber Leistungspflicht gegenüber dem geschädigten Dritten gilt § 11...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Spätschadenrisiko

Rz. 116 Beim Schadenfall im Bereich der Arzthaftung kann zwischen dem (angeblichen) Behandlungsfehler und der Erkennbarkeit des Schadens bzw. der Geltendmachung von Ansprüchen ein jahrelanger Zeitraum liegen. Das zeitliche Auseinanderfallen von Behandlungsmaßnahme und Erkennbarkeit des Schadens bzw. Anspruchsanmeldung wird dann wichtig, wenn nicht für den gesamten Zeitraum V...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Rechtsprechung

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FF 11/2024, Rechtsprechung ... / 6.1 BGH, Urt. v. 19.9.2024 – IX ZR 130/23

Nach dem für Verjährungsfragen maßgeblichen "Gebot des sichersten Weges" hat der Rechtsanwalt bei einer unklaren Rechtslage [hier: im Hinblick auf einen Zugewinnausgleichsanspruch], ob ein triftiger Grund vorliegt, das Verfahren nicht zu betreiben, im Hinblick auf eine etwaige ungünstigere Beurteilung der Rechtslage durch das mit der Sache befasste Gericht den Weg aufzuzeige...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Wirkung des Forderungsübergangs

Rz. 308 §§ 401 ff. BGB bewirken, dass die Forderungen so übergehen, wie sie beim Versicherungsnehmer gegenüber dem Schädiger bestanden haben, also mit allen Einwendungen, Sicherungsrechten und Fristen. Der Regressanspruch des Kaskoversicherers gegenüber dem Arbeitnehmer, der grob fahrlässig ein versichertes Fahrzeug beschädigt hat, muss somit vor dem Arbeitsgericht geltend g...mehr

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F / 10 Freibeweisverfahren [Rdn 1997]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1998 Literaturhinweise: Artkämper...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Feststellungsklage des Geschädigten

Rz. 120 Lediglich in Ausnahmefällen kann der Geschädigte Feststellungsklage unmittelbar gegen den Versicherer erheben, wenn dieser seine Eintrittspflicht abgelehnt hat und der Versicherungsnehmer zur Wahrung seiner Rechte nichts unternimmt mit der Folge, dass der Geschädigte (z.B. aufgrund drohender Verjährung des Deckungsanspruches) Gefahr läuft, den Deckungsanspruch als Be...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / II. Gerichtsstand

Rz. 308 Für die Deckungsklage stehen drei Gerichtsstände zur Verfügung:mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Schadensersatzpflicht des Rechtsschutzversicherers bei unberechtigter Deckungsablehnung

Rz. 522 Gelegentlich ist der Versicherungsnehmer finanziell nicht in der Lage oder bereit, ohne die Rechtsschutzdeckung die zur Fristwahrung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, z.B. eine Klageerhebung bei drohender Verjährung oder eine Berufungseinlegung. Wenn es wegen einer solchen Fristversäumnis zu einem endgültigen Anspruchsverlust kommt, stellt sich die Frage einer H...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (1) Allgemeines

Rz. 302 Auch wenn der Versicherungsnehmer fehlerhaft über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde, kommt in Einzelfällen ein Erlöschen des Widerspruchsrechts aufgrund von Verwirkung, unzulässiger Rechtsausübung oder Verjährung in Betracht. Rz. 303 Das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass er seinen Versicherungsvertrag vor Widerspruch ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 31 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[110] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[111] Rechtsprechung und he...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / b) Vertragsende

Rz. 12 Das Mandat endet mit der Erledigung des dem Anwalt angetragenen Auftrags. Dessen Zeitpunkt lässt sich nicht immer zuverlässig bestimmen,[34] ist allerdings mit der Aufhebung der berufsrechtlichen Verjährung des (alten) § 51b BRAO nicht mehr von Bedeutung. Die Kostenrechnung erlaubt den Schluss, dass jedenfalls der Anwalt den Auftrag als beendet ansieht.[35] Rz. 13 Zulä...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 16 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Prüfung, ob ein uneingeschränktes oder eingeschränktes Mandat vorliegt, ist in jedem Einzelfall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkret umr...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Checkliste – Unfallversicherung

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftpflichtansprüche

Rz. 135 Nach den Versicherungsbedingungen sind nur Ansprüche versichert, die sich auf gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts stützen lassen, es sei denn, hiervon wird einvernehmlich abgewichen. Ob der Geschädigte den Anspruch aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigen gesetzlichen (Spezial-)Bestimmungen herleitet, spielt dabei keine Rolle...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Regulierungsvollmacht

Rz. 164 Nach Ziff. 5.2 AHB gilt der Versicherer "als bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben".[215] Ein vom Haftpflichtversicherer des auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Arztes dem geschädigten Patienten erteiltes deklaratorisches Schul...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / c) Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 14 Der Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn Anwalt und Mandant sich darüber einig sind, dass eine anwaltstypische Dienstleistung in Form des rechtlichen Beistands entsprechend § 3 Abs. 3 BRAO erbracht werden soll. Sofern es sich bei dem übernommenen Mandat um eine überwiegend nicht anwaltstypische Tätigkeit,[40] oder eine solche Tätigkeit handelt, bei der die Rechtsberatu...mehr

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V / 11 Verhandlungsfähigkeit, Allgemeines [Rdn 3479]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Verkehrsrechtliche Straftaten, § 2 i aa ARB

Rz. 148 Unter die verkehrsrechtlichen Straftaten i.S.d. § 2 i aa ARB fallen zunächst sämtliche Vorschriften, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen,[157] auch des Luft- und Schiffsverkehrs. In den meisten Fällen ergeben sich keine Bewertungsprobleme. Verkehrsrechtliche Straftaten in diesem Sinne sind z.B.mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / e) Teilklage

Rz. 457 § 15 Abs. 1 d aa ARB 75 und neuerdings wieder § 17 Abs. 1 c bb 4. Spiegelstrich ARB 2010 sehen vor, dass der Versicherungsnehmer, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, vorab nur einen angemessenen Teil seiner Ansprüche einklagen und die etwa nötige gerichtliche Geltendmachung des Restanspruches bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Berufliche Tätigkeit

Rz. 18 Eine Definition des Berufs ist in der Regel vertraglich nicht vorgegeben und muss daher anderweitig bestimmt werden. Grundsätzlich ist der Begriff "Beruf" weit zu verstehen und nicht im Sinne eines bestimmten Berufsbildes. Ein Beruf kann daher jede Tätigkeit sein, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient.[37] Beruf...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Fahrlässigkeit

Rz. 139 Die Berufshaftpflichtversicherung deckt jeden fahrlässig begangenen Verstoß (Pflichtverletzung). Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert, § 103 VVG.[369] Gleichfalls nicht versichert sind grundsätzlich auch Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Mandanten sowie ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Gesamtschuldner und Versicherer

Rz. 172 Der Tatsache, dass die Patienten in Arzthaftungsstreitigkeiten häufig mehrere Parteien in Anspruch nehmen und verklagen, entspricht die ebenfalls nicht bestreitbare Tatsache, dass die Gerichte auch mehrere Beklagte gesamtschuldnerisch verurteilen. So kommt insbesondere in geburtshilflichen Fällen in Betracht, dass zum einen die Geburtsklinik, zum anderen der Belegarz...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs

Rz. 173 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Leistungen

Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 Ziff. 4.1 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.1 Abs. 1 AHB hat der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber im Rahmen eines einheitlichen Deckungsanspruches folgende Leistungen zu erbringen – und zwar Erst nach Prüfung der Haftpflichtfrage steht fest, ob die gegen den Versicherun...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Mandatsverhältnis vor Erteilung der Deckungszusage

Rz. 54 Problematisch kann die Rechtslage sein, wenn der Anwalt tätig wird, bevor die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers vorliegt. In der Regel werden keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen für den Fall, dass die Rechtsschutzdeckung später abgelehnt wird. Fraglich ist, inwieweit dem Rechtsanwalt in diesen Fällen ein durchsetzbarer Gebührenanspruch gegen den Ma...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / G. Checkliste zur Bearbeitung von Streitigkeiten

Rz. 515 I. Vertragsabschluss und -Inhalt feststellen: Vertragsunterlagen anfordern und prüfenmehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Synopse der Bedingungen

Rz. 309 Hinweis Die nachfolgende Übersicht soll einer zügigen Orientierung dienen, in welchem Bedingungswerk unter welcher Ziffer oder welchem Paragraphen eine Regelung zu finden ist. Da in der Praxis ohnehin der konkret vereinbarte Bedingungstext geprüft werden muss, wurde die Darstellung auf die wesentlichen Inhalte der Absätze beschränkt und nicht jeder Satz einzeln in de...mehr

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§ 18 Transportversicherung / gg) Regresswahrung (Ziff. 7.2.7 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 239 Dem Versicherungsnehmer obliegt es, mögliche Regressansprüche gegen den Schadenstifter, insbesondere gegen eingesetzte Subunternehmer oder andere Verkehrsträger, zu wahren. Wird ein Schaden festgestellt, ist der Schadenstifter (Spediteur, Frachtführer, Verfrachter, Umschlagsbetrieb) zu gemeinsamer Schadenbesichtigung aufzufordern und schriftlich haftbar zu machen. Di...mehr

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§ 18 Transportversicherung / d) Regresswahrung

Rz. 114 Der Versicherungsnehmer hat nach Ziff. 15.6 DTV-Güter 2000/2011 im Schadenfall die Rückgriffsrechte gegen Dritte, die für den Schaden ersatzpflichtig sind oder sein können, zu wahren und zu sichern, sowie den Versicherer bei der Regressdurchführung zu unterstützen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versich...mehr