Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 22 Zustellungsfragen [Rdn 4402]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 24 Zwangsmittel bei Ausbleiben des Angeklagten [Rdn 4446]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 3 Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 1657]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3095]

mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.1 Verjährung

Nach § 195 BGB verjährt der Zeugnisanspruch nach 3 Jahren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach § 199 Abs. 1 BGB die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2 Verjährung, Verwirkung, Verzicht und Ausschlussfristen

Auch auf die Erteilung eines Zeugnisses besteht kein Anspruch auf Dauer. Er ist begrenzt durch Verjährungs- und Ausschlussfristen, er kann durch das Verhalten des Mitarbeiters auch verwirkt sein. Daneben sind Konstellationen denkbar, dass ein Zeugnisanspruch deshalb nicht mehr besteht, weil es dem Arbeitgeber objektiv nicht mehr möglich ist, ein Zeugnis auszustellen, etwa wei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.3 Ausschlussfristen

Der Zeugnisanspruch kann außer wegen Verjährung, Verwirkung oder Unmöglichkeit auch aufgrund einer tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfrist erlöschen. Tarifliche Ausschlussklauseln, die nicht auf bestimmte Ansprüche beschränkt sind, umfassen in der Regel auch Zeugnisansprüche.[1] Gleiches gilt auch für Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen, die allgemein gehalten und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.4 Verzicht

Der Arbeitnehmer kann nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Anspruch der Zeugniserteilung verzichten. Ob nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Verzicht rechtlich möglich ist, bedarf noch der abschließenden Klärung. Vom Bundesarbeitsgericht wurde diese Frage bisher offen gelassen.[1] Zumindest, wenn der Arbeitnehmer sich über die Bedeutung des Verzic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 3 Erlöschen

Unabhängig von der Verjährung, Verwirkung und dem Verzicht kann der Anspruch auch erlöschen, wenn es dem Arbeitgeber nicht mehr möglich ist, das Arbeitszeugnis zu erteilen. Dies ist bei einem einfachen Zeugnis grundsätzlich nicht vorstellbar, allenfalls dann, wenn die Personalunterlagen des Mitarbeiters nicht mehr existieren und keine Person im Betrieb mehr beschäftigt ist, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.2 Verwirkung

Auch wenn die Erfüllung des Anspruchs auf Zeugniserteilung noch möglich ist, kann der Anspruch vor Verjährungseintritt bei Verwirkung rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Zur Verwirkung des Zeugnisanspruchs müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer muss seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht ausgeübt und dadurch bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Altlastensanierung / 2.6 Auflösung der Rückstellung

Entsprechend dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung hat ein Kaufmann die Risiken seines Betriebs zu jedem Stichtag zu bewerten und ggf. Rückstellungen zu bilden. In früheren Wirtschaftsjahren gebildete Rückstellungen sind i. d. R. gewinnerhöhend aufzulösen, wenn die Voraussetzungen für ihre Beibehaltung am Bilanzstichtag weggefallen sind.[1] Hierbei sind nach der "Wertaufhe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.12 Verjährung und Maßnahmen zur Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung

Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Schuldner nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Der Lauf der Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden. Honoraransprüche verjähren auch dann, wenn sie nicht abgerechnet sind. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.5 Schuldanerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag, durch den das Bestehen einer Schuld anerkannt wird. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn eine bereits bestehende Schuld bestätigt wird, um sie dem Streit der Parteien zu entziehen oder um eine Beweiserleichterung zu erreichen. Die Wirkung eines solchen Schuldanerkenntnisses hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab und so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 3 Entstehung des Gebührenanspruchs und Fälligkeit des Honorars

Der Honoraranspruch eines Steuerberaters entsteht schon dann, wenn er in der ihm in Auftrag gegebenen Angelegenheit in irgendeiner Weise tätig geworden ist. Bereits mit der ersten Tätigkeit, welche die Voraussetzungen ihres Entstehungstatbestands erfüllt, ist die Gebühr in voller Höhe verdient, nicht erst mit Vorlage der Arbeitsergebnisse.[1] Wichtig Entstehung ist nicht glei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.4 Zurückbehaltungsrecht

Die Vorleistungspflicht des Steuerberaters bezieht sich nur auf die Fertigung der Hauptleistung und einer Rechnung. Hat der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, kann er die Herausgabe der Arbeitsergebnisse grundsätzlich von der Zahlung der Vergütung abhängig machen und die zugehörigen Unterlagen bis zur Zahlung zurückhalten.[1] Gesetzlich geregelt ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.2 Ratenzahlung und Zahlungsaufschub

Bei der Bitte eines Mandanten nach Zahlungsaufschub nach erfolgter Rechnungsstellung muss der Steuerberater regelmäßig abwägen, inwieweit er den Verlust des möglicherweise bisher gut funktionierenden Mandats riskiert oder der Bitte des Mandanten nachkommt. Der Berater darf aber auch seine eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht aus den Augen verlieren. Sinnvollerweise muss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 8.4.3 Verjährung

Beseitigungsansprüche verjähren gemäß §§ 195, 199 Abs. 1 BGB regelmäßig innerhalb von 3 Jahren.[1] In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass in die Verjährungsfrist nicht die Zeit einzuberechnen ist, während der die bauliche Veränderung durch einen später für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer genehmigt war.[2] Praxis-Beispiel Hemmung der Verjährung Ein Woh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 8.4.4 Herausgabeanspruch

Neben dem Anspruch auf Beseitigung einer rechtswidrigen baulichen Veränderung besteht auch ein Anspruch auf Verschaffung des unmittelbaren Mitbesitzes am gemeinschaftlichen Eigentum, wenn die bauliche Veränderung sowohl ein Vorenthalten des Besitzes als auch eine andere Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums darstellt.[1] Und dieser Anspruch unterliegt gemäß § 902...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 3.1 Änderung des Nachweisgesetzes

Schon bei der Neufassung des Nachweisgesetzes zum 1.8.2022 war ein wesentlicher Diskussionspunkt, ob der Nachweis zukünftig auch in elektronischer Form erteilt werden kann. Nachdem der Gesetzgeber dies seinerzeit (ohne Not, weil europarechtlich nicht vorgeschrieben) abgelehnt hatte, wird nunmehr eine deutliche Erleichterung für den Arbeitgeber im Nachweisgesetz vorgenommen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbilanzen und Status / 4 Vorbelastungsstatus bei der Gründung von Kapitalgesellschaften

Rz. 48 Die Kapitalgesellschaft entsteht erst mit ihrer Eintragung. Den Gläubigern der Gesellschaft haftet ausschließlich das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Eine Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern besteht grundsätzlich nicht. Der Gesellschafter bzw. die Gesellschaft in Gründung kann aber vor ihrer Eintragung Geschäfte vornehmen. Aus diesen Geschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Grundsä... / 8 Fälligkeit der Beiträge nach Beitragsbescheid

Der Beitrag wird mit einem schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer erhoben. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt.[1] Eine Anhörung des Betroffenen ist nicht erforderlich.[2] Gegen den gesamten Bescheid oder einzelne Teile sind Widerspruch und Klage möglich, beide Rechtsmittel haben jedoch keine aufschiebende Wirk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Grundsä... / 8.1 Änderung des Beitragsbescheids

Zuungunsten des Unternehmers muss die Berufsgenossenschaft den Beitragsbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit innerhalb der Verjährungsfrist nur dann aufheben, wenn die Veranlagung des Unternehmens zu den Gefahrklassen nachträglich geändert wird, die Meldung nach § 28a Abs. 3 SGB IV oder die Meldung nach § 165 Abs. 1 Satz 2 SGB VII in Verbindung mit einer Satzung unrichti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 7.3 Ausschlussfristen

Für die Geltendmachung von Schadensersatz und Entschädigung nach dem AGG gelten Ausschlussfristen: Solche Ansprüche müssen innerhalb von 2 Monaten beim Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.[1] Die Frist beginnt bei Bewerbern mit dem Zugang der Ablehnung; aus dieser Frist lässt sich damit auch ableiten, wie lange Bewerberunterlagen aufgehoben werden sollten, um sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 2.8 Verordnungsermächtigung (Abs. 8; aufgehoben mit Wirkung zum 1.1.2025)

Rz. 15 Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die gebührenpflichtigen Tatbestände zu bestimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen sowie Regelungen über die Gebührenentstehung, die Gebührenerhebung, die Erstattung von Auslagen, den Gebührenschuldner, Gebührenbefreiungen, die Fälligkeit, die Stundung, die Niederschlagung, de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 1 Haftung des Arbeitgebers

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind vom Arbeitgeber zu zahlen.[1] Er ist damit gleichzeitig auch Beitragsschuldner der Sozialversicherungsbeiträge. Wird ein Arbeitsverhältnis ursprünglich als versicherungsfrei beurteilt und stellt sich im Nachhinein heraus, dass Versicherungspflicht bestanden hat, so wird die Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / c) Verjährung des Vergütungsanspruchs des Verwaltungsvollstreckers

Der Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers in der Verwaltungsvollstreckung wird, anders als der des Abwicklungsvollstreckers, jährlich fällig, so dass der Anspruch nach §§ 195, 199 BGB auch entsprechend verjährt. OLG Frankfurt v. 23.4.2024 – 10 U 191/22 BGB § 195, § 199, § 2209 Beraterhinweis Der Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers wird grundsätzlich erst nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeines Gleichbehandlun... / 6 Empfehlungen

Praxis-Tipp Dritten zu Bewerbungsgespräch und Wohnungsbesichtigung dazunehmen Rein vorsorglich ist dem Vermieter bzw. dem Anbieter der Wohnung zu empfehlen, zu Bewerbungsgesprächen und Wohnungsbesichtigungen eine 3. Person hinzuzuziehen, die nicht Vertragspartner ist und daher im Streitfall als Zeuge aussagen kann. Praxis-Beispiel Dritter als Zeuge Zeuge kann auch der angestell...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 4.1 Fristwahrung

§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG erfasst sämtliche außergerichtlichen und gerichtlichen Fristen, also einerseits Anfechtungs-, Gewährleistungs- und Verjährungsfristen und andererseits Klagefristen. Voraussetzung für die Eilkompetenz des Verwalters ist, dass mit Blick auf den Fristablauf eine Vorbefassung der Wohnungseigentümer nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere auch für die Führ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.2 Erhaltungsmaßnahmen

Den Verwalter treffen grundsätzlich Überwachungs-, Kontroll- und Hinweispflichten. Die Pflicht des Verwalters erstreckt sich insbesondere darauf, Mängel und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu ermitteln sowie nach Ursache und Umfang festzustellen, was Kontrollaufgaben mit umfasst. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, macht er sich schadensersatzpflichtig.[1] Der Verwalter h...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.8 Ausschlussfrist und Verjährung

Haftungsansprüche des Arbeitgebers unterliegen der tariflichen Ausschlussfrist des §37 TVöD (vgl. auch das Stichwort "Ausschlussfrist"). Für sie gilt die regelmäßige Verjährungsfrist nach §195 BGB von 3 Jahren (vgl. auch das Stichwort "Verjährung").mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.8 Verjährung

3.8.1 Grundsätze § 634a BGB regelt die Verjährung der Mängelansprüche. § 634a Abs. 1 BGB bezieht sich zunächst auf die Dauer der Verjährung der in § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB bezeichneten Ansprüche, also der Nacherfüllung (Nr. 1), der Selbstvornahme (Nr. 2) und des Schadensersatzes (Nr. 4). Die Dauer der Verjährungsfrist richtet sich daneben nach der Art der Werkleistung und beträgt:...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.4.2 Beginn der Verjährung von Mängelansprüchen

Bis zur Abnahme der Werkleistung können Mängelrechte nicht verjähren. Hier bildet gerade die Abnahme eine wichtige Zäsur. Nach der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für die Mängelrechte des Bestellers gemäß § 634a BGB (siehe vertiefend Kap. B.II.3.3.8).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2024, Die Tücken de... / II. Die Lösung

Wann verjähren titulierte Zinsen? Wann verjähren titulierte Zinsen? Der geschulte Jurist antwortet: Es kommt darauf an! Für titulierte Forderungen ist die Verjährung in § 197 BGB geregelt. Grundsätzlich verjähren nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB rechtskräftig festgestellte Ansprüche nach 30 Jahren, sofern nichts anderes bestimmt ist. Dabei differenziert die Bestimmung nicht zwische...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.8.1 Grundsätze

§ 634a BGB regelt die Verjährung der Mängelansprüche. § 634a Abs. 1 BGB bezieht sich zunächst auf die Dauer der Verjährung der in § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB bezeichneten Ansprüche, also der Nacherfüllung (Nr. 1), der Selbstvornahme (Nr. 2) und des Schadensersatzes (Nr. 4). Die Dauer der Verjährungsfrist richtet sich daneben nach der Art der Werkleistung und beträgt: 2 Jahre bei eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2024, Die Tücken de... / III. Exkurs mit Lesertipp

Rücknahme des Vollstreckungsantrags hat Auswirkungen auf die Verjährung Eine weitere Tücke des Verjährungsrechts liegt in § 212 Abs. 3 BGB. Der erneute Beginn der Verjährung durch den Antrag auf Vornahme einer Vollstreckungshandlung gilt danach als nicht eingetreten, wenn dem Antrag nicht stattgegeben oder der Antrag vor der Vollstreckungshandlung zurückgenommen oder die erwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 15 Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2278]

mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.8.4 Rücktritt

Der Rücktritt ist nach § 218 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, wenn der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und sich der Unternehmer hierauf beruft. Ob ein Nacherfüllungsanspruch tatsächlich bestanden hat oder nach §§ 275, 635 Abs. 3 BGB ausgeschlossen war, ist belanglos.[1] Bei Unwirksamkeit des Rücktritts kann der Besteller gem. § 634a Abs. 4 Satz 2 BGB die Bezahlung der Vergütun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.8.3 Andere Werkleistung

Die übrigen der nach § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB der 3-jährigen Verjährung unterliegenden Werkleistungen haben in hier maßgeblicher Hinsicht kaum praktische Bedeutung, da sie auf ein unkörperliches Arbeitsergebnis gerichtet sind. Hierzu gehören Verträge, die auf Auskunft, Beratung und Gutachtenerstattung gerichtet sind und nicht unter die Vorschrift fallen, weil sie keine Planun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 31 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Bußgeldbescheid/Einspruch [Rdn 1583]

mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.8.2.2 Sachbezogene Werkleistung

§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB umfasst Verträge über Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsarbeiten hierfür. Es muss sich also um einen körperlichen Gegenstand i. S. v. § 90 BGB handeln. Erfasst sind Reparaturverträge, Heizungswartungsverträge, Gartengestaltung (z. B. Anlegen eines Tei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2024, Die Tücken de... / I. Das Problem

Standardtitel mit Hauptforderung und Zinsen lange nicht vollstreckt Wir haben eine seit dem 31.8.2009 rechtskräftig titulierte Forderung gegen einen Schuldner in Bearbeitung. Im Titel sind sowohl Hauptforderung als auch Zinsen tituliert: "Der Beklagte hat an den Kläger 5.675 EUR nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.5.2008 zu zahlen." Unser letz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.2 Haftungsausschluss

Grundsätzlich können die Parteien eines Werkvertrags die Haftung des Unternehmers beschränken oder ausschließen. Auf eine derartige Vereinbarung kann sich der Unternehmer nach § 639 BGB aber nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werks übernommen hat. Da es sich bei der GdWE nach h. M. (siehe insoweit Kap. B.I.3....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 22 Eröffnungsbeschluss [Rdn 2387]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 30 Verteidiger, Haftung [Rdn 5154]

Rdn 5155 Literaturhinweise: Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, Band 4 der Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V., 1994 ders., Berufsausübung ohne Haftungsrisiko?, in: Reform oder Roll-Back? Weichenstellung für das Straf- und Strafprozeßrecht, 21. Strafverteidigertag vom 11. bis 13.4.1997 ders., Zivilrechtliche Risiken, in: MAH § 57 ders., Verteidigerfehler u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 14 Pflichtverteidiger, Honoraranspruch/Vergütungsfragen [Rdn 3691]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2024, Vorschuss aus ... / 2. Rückforderung vom Anwalt

Ergibt sich bei dieser aufgrund des Festsetzungsantrags des Rechtsanwalts vorgenommenen Endabrechnung, dass an den beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt bereits eine Überzahlung erfolgt ist, setzt der Urkundsbeamte den an den Rechtsanwalt zu viel gezahlten Betrag als Rückforderungsbetrag der Staatskasse fest.[56] Gegenüber diesem Rückzahlungsanspruch kann sich der Recht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.8.5 Minderung

Die Minderung ist schließlich Gegenstand von § 634a Abs. 5 BGB. Hier gelten überwiegend dieselben Grundsätze wie beim Rücktritt. Allerdings hat der Unternehmer kein Rücktrittsrecht. Seinem Vergütungsanspruch kann nur eine Mangeleinrede in Höhe des Minderungsbetrags entgegengehalten werden.mehr