Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 76 Der Vermieter kann innerhalb der Abrechnungsfrist einen formalen und/oder materiellen Mangel korrigieren (BGH NJW 11, 843 [BGH 12.01.2011 - VIII ZR 296/09] Rz 13; 07, 1059 Rz 12). Nach Ablauf der Abrechnungsfrist darf die Abrechnung hingegen grds nicht mehr zum Nachteil des Mieters korrigiert werden (BGH NJW 11, 1957 Rz 12; 11, 843 Rz 13; 08, 204 Rz 12). Das gilt namen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 24 § 569 III Nr 3 will dem Mieter ausreichend Gelegenheit geben, eine Kündigung nach § 543 II 1 Nr 3 zu vermeiden. Voraussetzung ist eine Verurteilung zur Zustimmung zur Mieterhöhung gem § 558b II 1 oder zur Zahlung einer Mieterhöhung gem §§ 559 I, 560 I, IV. Ist der Mieter nach §§ 558–560 verurteilt worden, kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Vorschrift gilt für Wohnräume, Geschäftsräume und die Grundstücksmiete (§§ 549, 578) sowie für Pachtverhältnisse (§ 581 II). § 567a ergänzt den Mieterschutz der §§ 566 f, die beide voraussetzen, dass die Mietsache dem Mieter im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bzw Entstehung des dinglichen Rechts bereits überlassen war. Normzweck des § 567a ist es, diese Rechtschutz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 95 Wenn der Vermieter für einen vorangegangenen Zeitraum nicht rechtzeitig abrechnet, hat der Mieter – solange der Mietvertrag nicht beendet ist – nach § 273 ein Zurückbehaltungsrecht für weitere Vorauszahlungen (BGH ZMR 21, 874 Rz 60; NJW 13, 859 Rz 14; 12, 3508 Rz 9); hiervon ausgenommen ist der Fall der Zwangsversteigerung für Zeiträume, für die der frühere Eigentümer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 3 Der Vermieter hat unter den Voraussetzungen des § 556g II 1 (Rn 6 ff) gem § 556g I 3 zu viel gezahlte Miete nach §§ 812 ff herauszugeben (LG Berlin NZM 17, 332; AG Hamburg-St. Georg ZMR 17, 744; AG Hamburg-Altona ZMR 17, 649). Es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung (Hinz ZMR 14, 593, 599). Haben mehrere Personen eine Wohnung angemietet, sind sie Mitgläubiger und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 §§ 557–561 gelten für bestehende befristete und unbefristete Mietverträge über Wohnraum (§ 535 Rn 12). Für Mischmietverhältnisse ist zu fragen, wo der Schwerpunkt liegt (iE § 535 Rn 14, § 549 Rn 2). Auf Mietverhältnisse über die in § 549 II, III genannten Wohnungen sind §§ 557–561 nicht anwendbar. Der Vermieter im preisgebundenen Wohnraum kann die Miete nach §§ 557 ff e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 556g I 1, 2 schützen §§ 556d–556f, soweit es um den Mieter geht. § 556g I 3, 4 ordnen an, was gilt, wenn die Voraussetzungen des § 556d I vorliegen. § 556g Ia, der durch das MietAnpG v 18.12.18 (BGBl I 2648) mWv 1.1.19 eingefügt worden ist (Übergangsrecht s vor § 556d Rn 4), verpflichtet den Vermieter, der sich auf eine Ausn berufen will, diese zu benennen. § 556g II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion.

Rn 26 Bei der gewerblichen Vermietung von Wohnraum (Begriff § 549 Rn 2) sind neben den in §§ 535 ff enthaltenen Vorschriften die Informationspflichten des § 312a I, III, IV und VI zu beachten (zum Ganzen Gsell WuM 14, 375; speziell zum Widerrufsrecht Hau NZM 15, 435; Rolfs/Möller NJW 17, 3275; Fervers NZM 18, 640). Weiter steht dem Mieter gegen den gewerblichen Vermieter bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 8 Der Vermieter genügt § 558a, wenn er dem Mieter die Erhöhung in Textform erklärt (Rn 12) und begründet (dazu im Einzelnen Rn 13). Der Antrag muss die Aufforderung enthalten, einer Vertragsänderung zuzustimmen. Das Verlangen muss so formuliert sein, dass der Mieter nur ›ja‹ sagen muss (AG Pinneberg ZMR 04, 277). Das Mieterhöhungsverlangen muss die erhöhte Miete in einem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 23 Die Mieterhöhung ist dem Mieter in Textform zu erklären (§ 559b I 1). Entsprechend § 559b I 2 muss der Vermieter angeben, welche Modernisierungsmaßnahmen er durchgeführt hat und wie hoch die Kosten für diese Maßnahmen insgesamt waren (BTDrs 19/4672, 33). Verteilen sich diese auf mehrere Wohnungen, so muss er nachvollziehbar berechnen, wie sich die Kosten auf die einzel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beschluss nach § 20 I WEG (§ 559c IV Nr 2).

Rn 21 § 559c IV 1 ist nach § 559c IV 2 Nr 2, der auf Initiative des Rechtsausschusses (BTDrs 17/11894, 22) ins Gesetz eingefügt worden ist, ferner nicht anzuwenden, sofern eine Modernisierungsmaßnahme aufgrund eines Beschlusses nach § 20 I WEG durchgeführt wird (gemeint ist nicht ein etwaiger Grundlagenbeschluss; aA Hinz ZMR 19, 645, 648), der frühestens zwei Jahre nach Zuga...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Vermutung des § 558d III.

Rn 20 Nach § 558d III wird iSv § 292 ZPO vermutet, dass die in einem qualifizierten Mietspiegel – wenn ein Mietspiegel als solcher anzusehen ist (dazu § 558d Rn 5 ff) – bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Die Vermutungswirkung kann von dem Prozessgegner nur durch den Beweis des Gegenteils widerlegt werden (§ 292 1 ZPO). Die Vermutung ist durch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Laufzeit.

Rn 32 Bei unbegrenzter Laufzeit sind Drittmittel (§ 559a Rn 2) 12 Jahre anzurechnen (BGH NJW 12, 3090 [BGH 13.06.2012 - VIII ZR 310/11] Rz 20), berechnet von der mittleren Bezugsfertigkeit (Bezugsfertigkeit von 50 vH der Wohnungen) des geförderten Objektes. Bei begrenzter Laufzeit sind Drittmittel anzurechnen, solange der Vermieter die Zinsvergünstigung erhält (BGH NJW 09, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachenrechtliche Vereinbarung.

Rn 6 Gem I Hs 1 wird der EV sachenrechtlich begründet, indem der Verkäufer sich bei Erfüllung des Kaufvertrags durch Übereignung das Eigentum vorbehält und der Käufer die Kaufsache annimmt. Nach der Auslegungsregel von I Hs 2 (HP/Faust Rz 11) liegt dann ›im Zweifel‹ eine Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Zur Abgrenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf Mietverhältnisse über Grundstücke sind die Vorschriften der §§ 550, 554, 562 bis 562d, 566 bis 567b sowie 570 entsprechend anzuwenden. (2) Auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, sind die in Absatz 1 genannten Vorschriften sowie § 552 Abs. 1, § 555a Absatz 1 bis 3, §§ 555b, 555c Absatz 1 bis 3, § 555d Absatz 1 bis 5, § 555e Absatz 1 und 2, § 555 f ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Mietänderungen (§ 557b II 2).

Rn 9 Neben einer Indexvereinbarung sind gem § 557b II 2 ausschl Betriebskostenerhöhungen nach § 560 sowie Mieterhöhungen zulässig, die auf baulichen Veränderungen beruhen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (§ 555b Rn 19 und 20, § 559 Rn 25). Die Berechtigung zur Modernisierungsmieterhöhung besteht trotz Vorliegens einer gesetzlichen Verpflichtung zur Durchführung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Passivlegitimation.

Rn 16 Welcher Unternehmer als Sender (dazu Rn 4, 7) verpflichtet sein soll, muss sich, ggf im Wege der Auslegung (Rn 9 ff) aus der Erklärung selbst ergeben. Auf den äußeren Versendungsvorgang oder das Drucken der Erklärung kommt es nicht an (KG BeckRS 20, 19502). Irrelevant ist auch, wer Vertragspartei oder Lieferant des beworbenen Versandhandels- oder anderen Geschäfts ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Notwendigkeit.

Rn 7 Im Kündigungsschreiben sind Kündigungsgründe anzugeben, soweit dies vorgeschrieben ist. Die Angabe bezweckt idR, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt über seine Position Klarheit zu verschaffen und ihn in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen (BGH NJW 11, 914 Rz 10). Das Gesetz ordnet eine Angabe in § 57...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. (2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden. (3) Mie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 32 Für den Umlageschlüssel für die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage (§ 7 II 1 HeizkostenV), für die Kosten der Wärmelieferung (§ 7 IV HeizkostenV), des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage (§ 8 II HeizkostenV), die Kosten der Warmwasserlieferung (§ 8 IV HeizkostenV) bzw die Aufteilung der Kosten verbundener Anla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Erfüllung.

Rn 191 Die Miete ist bar oder durch Überweisung zu entrichten. Was gilt, ist eine Frage der jeweiligen Vereinbarungen. Nach §§ 270 I, IV, 269 I ist die Absendung oder bei Banküberweisungen die ordnungsgemäße Veranlassung der Überweisung am Wohnsitz des Mieters ausschlaggebend. Bei der Mietzahlung handelt es sich um eine Schickschuld (Stuttg ZMR 08, 967, 968), die den Leistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Behebung einzelner Mängel (§ 558b III 1 Alt 2).

Rn 27 Nach § 558b III kann der Vermieter bei einer rechtshängigen Klage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung und auch noch in der Berufungsinstanz einzelne formale Mängel seines Verlangens beheben, was nach § 264 Nr 1 ZPO keine Klageänderung ist (LG München ZMR 07, 865, 866; aA LG Berlin GE 10, 63). Als Mängel kommen alle Anforderungen des § 558a in Betracht, also solc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Form der Kündigung.

Rn 4 Die Kündigung kann formlos erfolgen. § 568 sieht nur für die Wohnraummiete Schriftform vor. Eine konkludente Kündigung wurde zB vom LG Hamburg (ZMR 04, 38) angenommen, wenn der Vermieter erst selbst unwirksam gekündigt hatte und der Mieter später die Rückgabe der Mietsache avisierte. Ist im Mietvertrag die Kündigung durch eingeschriebenen Brief vereinbart (vgl Staud/Emm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eintritt eines anderen (Zwischen-)Mieters.

Rn 9 Wenn der (Haupt-)Vermieter erneut einen Mietvertrag zur gewerblichen Weitervermietung abschließt, tritt der neue Mieter anstelle des bisherigen Mieters in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis mit dem Endmieter/Dritten ein (§ 565 I 2). Kommt es nicht zu einer nahtlosen Fortsetzung zwischen dem alten und dem neuen (Zwischen-)Mieter tritt der Hauptvermieter – ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Haftung.

Rn 37 Der Vermieter haftet bei schuldhaft unbegründeter Ausübung des Pfandrechts primär aus den §§ 241, 280 ff. Ein Vermieteranwalt handelt pflichtwidrig, wenn er seinen Mandanten bei fortbestehendem Mietverhältnis nicht davon abhält zur Durchsetzung des Vermieterpfandrechts Türschlösser auszutauschen (Kobl NZM 04, 39 [OLG Koblenz 16.10.2003 - 5 U 197/03]). Unabhängig vom Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erheblicher Zahlungsverzug (§ 569 III Nr 1).

Rn 17 Kündigt der Vermieter wegen Zahlungsverzugs gem § 543 II 1 Nr 3a, ist der rückständige Teil erheblich, wenn er die vereinbarte Miete inkl aller vom Mieter zu leistenden Vorauszahlungen auf Neben- und Betriebskosten für einen Monat übersteigt (Miete + Nebenleistungen + 0,01 EUR). Maßgeblich ist die Gesamthöhe (BGH ZMR 22, 191 Rz 16). Für eine darüber hinausgehende geson...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 3 Grds darf SonderE frei genutzt (§ 100 BGB), va verpachtet oder vermietet werden; etwas anderes gilt, wenn es wirksam (im Einzelfall ist ein Verstoß gegen das AGG oder gegen §§ 134, 138 BGB vorstellbar) vereinbart ist (BGH ZMR 19, 619 Rz 9) oder wenn – was zulässig ist (BGH NJW 62, 1613; LG Koblenz NZM 16, 800) – analog § 12 ein Zustimmungserfordernis besteht (BGH NZG 21...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wegnahmerecht.

Rn 51 Aus § 539 II steht dem Mieter zB hinsichtlich der Wallbox bzw. der Ladesäule idR ein Wegnahmerecht zu. Das gilt selbst dann, wenn diese Gegenstände fest mit dem Gebäude verbunden sind, da sie im Zweifel nur Scheinbestandteile (§ 95) sind. Nach § 552 kann der Vermieter die Ausübung des Wegnahmerechts nach § 552 I durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Besonderheiten bei der Wohnraumvermietung, Abs 3 u Abs 5 S 3.

Rn 9 Bei der Wohnraumvermietung ist die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohner- und Siedlungsstrukturen gem III besonderer Rechtfertigungsgrund. Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Siedlungen soll einer späteren Diskriminierung vorbeugen (BTDrs 16/1780, 42). Unterrepräsentanz bestimmter Gruppen soll durch die Vorschrift jedoch nicht gerechtfertigt werden (BT...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Prozessuales.

Rn 16 Der Vermieter ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Messgeräte darlegungs- und beweispflichtig. Hat der Mieter oder sein Vertreter ein Ableseprotokoll unterschrieben, beinhaltet dieses kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis (aA LG Berlin ZMR 97, 156). Konnte der Verbrauch der in einem bestimmten Zeitraum angefallenen Verbrauchswerte für Strom, Gas oder Wasser ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abrechnungspflicht und -anspruch.

Rn 40 Der Vermieter iSd Gesetzes (§ 535 Rn 83 ff) hat ggü jedem Mieter iSd Gesetzes (§ 535 Rn 90 ff) spätestens mit Ablauf des Abrechnungszeitraums (Rn 42) abzurechnen (Rn 52) und dies ›mitzuteilen‹ (§ 556 III 2), sofern der Mieter Betriebskosten gezahlt hat; ob er Vorauszahlungen leisten musste, ist unerheblich (LG Berlin GE 07, 1252; s.a. BGH WuM 18, 432 [BGH 16.03.2018 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Materielle Mängel.

Rn 15 Ein materieller Mangel berührt die Wirksamkeit der Mieterhöhungserklärung nicht. Zieht der Vermieter zB keinen oder einen zu geringen Betrag für die durch die Modernisierungsmaßnahmen ersparten Erhaltungsaufwendungen ab (Rn 8), soll ein derartiger materieller Mangel vorliegen (BGH ZMR 20, 795 Rz 27; NZM 18, 948 Rz 3). Entsprechendes gilt, wenn eine nachhaltige Einsparu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkungen.

Rn 6 § 400 ist nach Sinn u Zweck unanwendbar, wenn der Zedent vom Zessionar eine seiner Forderung wirtschaftlich gleichwertige Leistung erhält (so auch § 53 II SGB I), sei es freiwillig (BGHZ 4, 153, 156f) oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (BGHZ 13, 360, 367 ff; 59, 109, 115; NJW-RR 10, 1235, 1236), sofern hierdurch diejenigen Bedürfnisse befriedigt werden, dere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Vertragsparteien können eine Vereinbarung über Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen erst nach Abschluss des Mietvertrags (›logische Sekunde‹) und nur aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen treffen. Generelle Vereinbarungen sind mithin ebenso unzulässig wie Vereinbarungen vor Abschluss des Mietvertrags. Ein neuer Vermieter tritt nach § 566 I ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 15 Der Gebrauchswert der Mietsache (§ 555a Rn 2) erhöht sich, wenn durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) das Wohnen bei objektiver Betrachtung (BGH NJW 08, 1218 [BGH 13.02.2008 - VIII ZR 105/07] Rz 21; NJW 05, 2995 [BGH 20.07.2005 - VIII ZR 253/04]) ggü dem gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Verbesserungen (Rn 1) be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erleichterungen.

Rn 15 Nach § 559c V Nr 2 kann der Vermieter darauf verzichten, die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten (§ 555c I 2 Nr 3) anzugeben. Ferner muss er wegen der Bestimmung des § 559c I 2 die Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären (§ 559 II), nicht berechnen, sondern darf diese pauschal in Höhe von 30 % der nach § 559c I 1 geltend gemachten Kosten b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zu erwartende Mieterhöhung (§ 555c I 2 Nr 3).

Rn 17 Die nach § 559 I zu erwartende Mieterhöhung ist in einem Betrag zu beziffern (s bereits KG GE 07, 907). Die Angabe einer Spanne oder eines Prozentsatzes genügt nicht. Ist eine monatliche Mietzahlung geschuldet (dazu § 535 Rn 176), ist der Betrag aus Gründen der Transparenz und der Bewertung einer möglichen Härte auch auf die Monatsmiete zu beziehen – obwohl § 559 I von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bei schuldhafter Pflichtverletzung.

Rn 46 Dargestellt werden muss die Verletzungshandlung (Art, Zahl und Dauer, vgl LG Hamburg WuM 77, 30) und der Zeitpunkt der Pflichtverletzung. Bei Zahlungsverzug wird es nicht immer ausreichen eine Saldoliste vorzulegen (str, vgl Junglas ZMR 08, 673; BGH ZMR 04, 254: bei einfacher und klarer Sachlage genügt Angabe des Gesamtbetrags der rückständigen Miete; aA AG Dortmund ZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Normzweck.

Rn 1 § 540 I regelt allgemein die Erlaubnis für jede Form des selbstständigen (Mit-)Gebrauchs der Mietsache durch einen Dritten (vgl N. Fischer, 10 Jahre MietRRefG, S 246 ff, Emmerich JuS 15, 171 [BGH 11.06.2014 - VIII ZR 349/13], AG Mitte WuM 22, 273; Ausnahme: Gefälligkeitsverhältnis und Person, deren Mitnutzung zum vertragsgemäßen Gebrauch zählt, vgl Rn 6 ff und § 885 II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verzug mit Sicherheitsleistung (§ 569 IIa).

Rn 15 § 569 IIa ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) ins Gesetz eingefügt worden. Auf ein vor dem 1.5.13 entstandenes Mietverhältnis ist er gem Art 229 § 29 II EGBGB nicht anzuwenden (zur bis dahin geltenden Rechtslage s Hinz ZMR 12, 153, 160). Der an § 543 II 2 Nr 3 angelehnte § 569 IIa regelt für den Bereich der Wohnraummiete – zur Gewerbemiete vgl Schmid MDR 14,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Neue Betriebskosten (Mehrbelastungsklausel).

Rn 30 Die Mietvertragsparteien können bei Abschluss des Mietvertrags (BGH NJW 06, 3558 Rz 11; Riecke WuM 21, 10, 15) oder aktuell vereinbaren, dass der Mieter (auch) ›neue‹ Betriebskosten (= Betriebskosten, die erst nach Vertragsschluss entstehen oder durch öffentliche Abgaben neu eingeführt werden), etwa die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, tragen soll (›Mehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gewerbliche Weitervermietung des (Zwischen-)Mieters.

Rn 4 Gewerbliches Handeln (Drasdo WuM 19, 19 [BGH 14.11.2018 - VIII ZR 109/18] mit Gestaltungsvorschlägen) setzt eine geschäftsmäßige, auf Dauer gerichtete Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht oder doch jedenfalls in eigenem wirtschaftlichem Interesse voraus (BGH NJW 96, 2862 [BGH 03.07.1996 - VIII ZR 278/95], BayObLG NJW-RR 96, 73 [BayObLG 28.07.1995 - RE-Miet 4/94]; Leonha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 556f S 1, der nach hM verfassungsgemäß ist (BGH ZMR 20, 629 Rz 79), beschreibt ständige Ausn ggü § 556d (Rn 5a); § 556f S 2 hingegen eine einmalige ggü §§ 556d, 556e (Rn 11). § 556f S 1 soll sicherstellen, dass der Wohnungsneubau nicht behindert wird, und soll Bauwirtschaft bzw Bauherren von Mietwohnungen Investitionssicherheit geben (BTDrs 18/3121, 31). § 556f S 2 so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sicherungsabrede.

Rn 3 Die Kautionsverpflichtung des Mieters muss dem Grunde, der Art und der Höhe nach mit ihm vereinbart werden, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung einer Sicherheit gibt (Ausnahme: Mietereintritt gem § 563b). Sind die möglichen Formen der Mietsicherheitsgewährung vertraglich vereinbart, muss der Vermieter keine hiervon abweichende Form akzeptieren. Die vere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Abtretung und Insolvenz.

Rn 193 Hat der Vermieter eines unbeweglichen Gegenstandes oder von Räumen vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen eine Mietforderung abgetreten, ist diese Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht (§ 110 I 1 InsO; BGH NJW 13, 2429 [BGH 25.04.2013 - IX ZR 62/12] Rz 28). Pfä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ersatzpflichtiger.

Rn 8 Ersatzpflichtig ist nach § 836 I, III der Eigenbesitzer des Grundstücks (zB Vermieter oder Verpächter) und zugleich des fraglichen Gebäudes oder Werkes (sonst greift der vorrangige § 837, BGH NJW 77, 1392, 1393 [BGH 29.03.1977 - VI ZR 64/76]). Gem § 836 II haftet auch der frühere Eigenbesitzer, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach Beendigung s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. (2) 1Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anforderungen an die Darstellung.

Rn 37 Nach dem BGH ist eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die den Anforderungen der HeizkostenV entspricht (BGH NJW 12, 603 Rz 13). Die HeizkostenV stellt jenseits von § 6a III 1 an die Darstellung der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten indes keine Anordnungen und regelt keine Heizkostenabrechnung. Die HeizkostenV regelt nur, welche Kosten ihr unterfallen und wel...mehr