Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Fahrzeugeinstellplatz/Garage/Keller.

Rn 8 Wird zusätzlich zu einer Wohnung eine Garage oder ein Fahrzeugeinstellplatz oder ein Keller (dazu BGH MDR 23, 1305 [BGH 05.07.2023 - VIII ZR 94/21] Rz 35) gemietet, erstreckt sich der Schutz des sozialen Mietrechtes auf die Garage, sofern von einem einheitlichen Mietverhältnis auszugehen ist (BGH NJW 12, 224 [BGH 12.10.2011 - VIII ZR 251/10] Rz 11): der Mieter muss davo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Keine Erfassung.

Rn 15 Selbst dann, wenn eine Erfassung technisch nicht möglich war, soll eine Schätzung möglich sein (Streyl WuM 17, 560, 562; im Überblick Schmid Teil I L; zur formalen Seite s BGH ZMR 17, 30 Rz 27 und 15, 111 Rz 18). Nach hier vertretener Ansicht gilt hingegen § 556a I 1 (Rn 7). Der Mieter kann allerdings nachweisen, dass er bei korrekter Verbrauchserfassung weniger zu zah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mietstruktur.

Rn 4 § 558 I setzt keine bestimmte ›Mietstruktur‹ (§ 535 Rn 177; zur Änderung § 535 Rn 32) voraus (BGH ZMR 04, 327). Er ermöglicht die Erhöhung einer wie auch immer gebildeten Miete. Die zu erhöhende Miete kann Netto-, Brutto- oder (Teil-)Inklusivmiete sein. Eine Bruttowarmmiete als Ausgangsmiete ist allerdings – außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von dene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Räumlicher Umfang, Fälligkeit, Qualität.

Rn 4 Die Verpflichtung betrifft weder gemeinschaftlich von allen Mietern genutzte Gebäudeteile (Waschküche, Treppenhaus etc) noch Kellerräume (LG Darmstadt WuM 87, 315), Balkone und Garagen, es sei denn, dies wäre ausdrücklich und mit längeren Renovierungsintervallen vereinbart. Außenanstrich bleibt Vermietersache (LG Hannover WuM 14, 19), ebenso Beseitigung von Rissen an de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelungsinhalt.

Rn 22 Die Entscheidung nach § 1361b hat immer nur vorläufigen Charakter für die Dauer des Getrenntlebens. Eine weitergehende Regelung, etwa die endgültige Zuweisung der Ehewohnung oder eine Umgestaltung der vertraglichen Grundlagen scheidet selbst dann aus, wenn ein Ehegatte kein Interesse an der Nutzung mehr hat (Zweibr FamRZ 90, 55; Hamm FamRZ 85, 706), oder wenn beide Ehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Andere Mieterhöhungen (§ 557a II 2).

Rn 11b Neben den automatischen Mieterhöhungen durch die einzelnen Staffeln sind gem § 557a II 2 nur Mieterhöhungen nach § 560 wg Betriebskostenerhöhungen (wenn dies vereinbart ist, § 560 I 1) sowie einvernehmliche Vertragsänderungen zulässig (LG Berlin ZMR 04, 270; AG Tiergarten GE 07, 59). Modernisierungsmaßnahmen, die während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung durc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Modernisierungsmaßnahmen von Dritten.

Rn 6 Bauliche Veränderungen (§ 555b Rn 2) der Mietsache, die der Mieter oder ein Dritter, zB eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, durchführt, sind keine Modernisierungsmaßnahme iSd I und begründen keinen Mieterhöhungsanspruch. Eine Mieterhöhung nach § 559 scheidet auch dann aus, wenn der Vermieter die Kosten der durch Dritte (etwa eine Gemeinde oder ein Versorgungsuntern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fehlender Hinweis (§ 555d V).

Rn 18 Hat der Vermieter in der Modernisierungsankündigung unter Verstoß gegen § 555c II nicht auf die Form und die Frist des Härteeinwandes hingewiesen, kann der Mieter seine Interessen nach § 555d V 1 grds jederzeit formfrei und ohne eine Frist einhalten zu müssen, mitteilen und begründen. Umstände, die eine Härte im Hinblick auf eine Mieterhöhung begründen, sind allerdings...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 20 §§ 47, 48 GEG, angeordneter Einbau von Kaltwasserzählern (BGH NJW 09, 839 [BGH 17.12.2008 - VIII ZR 41/08; VIII ZR 84/08] Rz 15), der Einbau von Rauchwarnmeldern (s.a. BGH NJW 15, 2487 [BGH 17.06.2015 - VIII ZR 290/14] Rz 11), angeordnete Auswechslung von Heizkörperventilen (LG Berlin ZMR 86, 444), die angeordnete Installation für Probenahmestellen aufgrund der Trinkwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nicht vertreten.

Rn 136 Der Einwendungsausschluss tritt nicht ein, wenn der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Der Mieter hat den Ablauf der Einwendungsfrist nicht zu vertreten, wenn der Vermieter ihm innerhalb dieser Frist nicht die Ausübung seiner Kontrollrechte (dazu Rn 52) ermöglicht. Rn 137 Das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen – etwa des Mietervereins (dazu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zugänglichmachung.

Rn 208 Der Vermieter genügt seiner Pflicht zur Zugänglichmachung zB durch Aushang des Energieausweises während der Besichtigung, durch Vorlage bei den Verhandlungen oder durch Aushändigung einer Kopie (Brückner GE 07, 1533, 1535). Legt der Verkäufer trotz Verlangens eines potenziellen Käufers keinen oder keinen genügenden Energieausweis vor oder legt er den Ausweis vor, aber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozess, Beweislast.

Rn 16 Macht ein Mieter die Unzumutbarkeit eines Umzugs wegen bestehender Krankheit geltend, ist die Einholung eines Gutachtens (BGH ZMR 20, 801) zu Art, Umfang und konkreten Auswirkungen der beschriebenen Erkrankung auf die Lebensführung des Mieters im Allgemeinen und im Falle des Verlusts der vertrauten Umgebung erforderlich. Der Mieter kann im Prozess längstens bis zum Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Das Wegnahmerecht, § 539 II.

Rn 10 Das Wegnahmerecht des Mieters (oder des Erwerbers des Eigentums an den Einrichtungen, Frankf MietRB 18, 116) als Aneignungsrecht (Ddorf GuT 11, 280) wird in den §§ 539 II, 552, 578 II abschließend (Ddorf ZMR 06, 923, 925) geregelt soweit es sich auf ›Einrichtungen‹ (vgl Schmid MDR 15, 9; zur Einbauküche Heinz ZMR 15, 440, LG Bonn ZMR 17, 245) bezieht; es geht nicht aut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 22 Durch den Auskunftsanspruch aus III soll der Mieter va erfahren, ob ein Ausnahmetatbestand nach § 556f vorliegt oder ob ein Überschreiten der nach § 556d I zulässigen Miete gerechtfertigt ist (Siegmund PiG 110, 23, 33). Der Anspruch ist nicht davon abhängig, auf welchen Tatbestand der Vorschriften der §§ 556d ff sich der Vermieter zur Rechtfertigung der vereinbarten Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zahlungen und Ansprüche des Mieters.

Rn 93 Hat der Mieter auf eine schuldhaft verspätete Abrechnung geleistet, kann er seine Zahlungen nach §§ 812 ff zurückfordern: er hat ohne Rechtsgrund geleistet (BGH NJW 06, 903 Rz 10). § 214 II 1 ist nicht analog anwendbar. Rn 94 Ein Guthaben (Rn 122 ff), das in einer verspäteten Abrechnung ermittelt wird, ist auszuzahlen. Ein Anspruch auf Zinsen für ein etwaiges Guthaben a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sonstiges.

Rn 94 Bei formbedürftigen Mietverträgen über Gewerberäume und bei formbedürftigen Pachtverträgen ist die Schriftform gewahrt, wenn die Urkunde erkennen lässt, dass der unterschreibende Ehegatte zugleich im Namen des anderen tätig geworden ist (BGH NJW 94, 1649, 1650; LG Hamburg ZMR 09, 535). Sofern der eine für den anderen Vermieter unterschreibt, ist zur Wahrung der Schrift...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nebenpflichten.

Rn 44 Die Nebenpflichten der Parteien bestimmen sich nach Inhalt und Zweck des Mietvertrags. Fehlt es an ausdrücklichen Regelungen, ist va die Art der Mietsache maßgeblich. Neben den in Rn 45–56 näher ausgeführten Nebenpflichten, die ihre rechtliche Grundlage insb in der Pflicht der Parteien zur gegenseitigen Rücksichtnahme haben, trifft den Vermieter die Gewährleistung für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. ›Kombiniergrenze‹ (§ 559c II).

Rn 6 § 559c II will es verhindern, Mieterhöhungen nach § 559 oder § 559e mit Mieterhöhungen im vereinfachten Verfahren zu kombinieren (BTDrs 19/4672, 33; s.a. BTDrs 20/7619, 98). Hat der Vermieter die Miete in den letzten 5 Jahren bereits nach § 559c I oder nach § 559 erhöht, so mindern sich daher die Kosten, die nach § 559c I 1 für die weitere Modernisierungsmaßnahme gelten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 34 Für Heiz- und Warmwasserkosten bedarf es mit Blick auf § 2 HeizkostenV grds keiner Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 12, 1141 [BGH 01.02.2012 - VIII ZR 156/11] Rz 12). Bei einer danach unzulässigen Inklusiv- oder Teilinklusivmiete oder Pauschale (§ 535 Rn 177) sind der Heiz- und Warmwasserkostenanteil aus der Miete herauszunehmen und ist der darauf entfallene Mietanteil a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erhaltungskosten: Pauschalierung (§ 559e II).

Rn 8 § 559 II 1 (§ 559 Rn 11) ist gem § 559e II mit der Maßgabe anwendbar, dass von den für die Wohnung aufgewendeten Kosten pauschal 15 % abgezogen werden; dies gilt unabhängig davon, ob die fiktiven Kosten für Erhaltungsmaßnahmen nach § 559 II höher oder niedriger anzusetzen wären (BTDrs 20/7619, 98). Damit soll der Grundsatz des § 559 II vereinfacht werden (BTDrs 20/7619,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Späterer als der in § 558b genannte Zeitpunkt.

Rn 5 Begehrt der Vermieter die Mieterhöhung erst zu einem späteren als dem in § 558b genannten Zeitpunkt (§ 558b Rn 1), bleibt dem Mieter bis unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Eintritts der Mieterhöhung die Möglichkeit offen, sich von dem Mietverhältnis durch außerordentliche Kündigung zum Ende des übernächsten Monats zu lösen (BGH NJW 13, 3641 [BGH 25.09.2013 - VIII ZR 280/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Größe eines Miteigentumsanteils.

Rn 17 Die Mietvertragsparteien können nach hM als Umlageschlüssel die Größe eines Miteigentumsanteils vereinbaren (BGH GE 05, 360 unter II 3; s.a. NJW 09, 283 Rz 28 und ZMR 04, 662 unter II 2 d) – auch in einem Formularmietvertrag (AG Düsseldorf DWW 91, 373; Blank WuM 04, 446). Dieser Umlageschlüssel ist – wenigstens in Ausnahmefällen – allerdings fragwürdig und kann den Mie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 2 Das formwirksame Mieterhöhungsverlangen ist ein Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrags (§§ 145, 311; BGH ZMR 22, 626 Rz 25; NZM 20, 322 Rz 15; ZMR 19, 114 Rz 17; 18, 564 Rz 11). §§ 558 ff sind als spezialgesetzliche Regelungen allerdings vorrangig vor §§ 145 ff anzuwenden, soweit sie das Erhöhungsverfahren abweichend regeln (BGH ZMR 22, 626 Rz 26). 1. Stimmt der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 2 Ein qualifizierter Mietspiegel ist zum einen ein Mietspiegel, also eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete iSv § 558 II (§ 558c Rn 2). Rn 2a Weitere Voraussetzungen sind zum anderen, dass diese Übersicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen (Rn 3), von wem auch immer erstellt (Rn 4), im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst (Rn 5) und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zeitpunkt (Fälligkeit).

Rn 136a Die Erhaltungspflicht besteht jederzeit, ist andauernd und kann nicht verjähren (Rn 152). Der Mieter kann ihre Erfüllung aber erst verlangen und einklagen, wenn die Tauglichkeit der Mietsache für einen vertragsgemäßen Gebrauch durch den Mangel ganz oder tw aufgehoben wird (Fälligkeit). Dem Vermieter steht es frei, eine Erhaltungsmaßnahme auch vor diesem Zeitpunkt dur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 536d wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt die Folgen eines vertraglichen Ausschlusses der Rechte des Mieters wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Mietsache, deren Vorliegen der Vermieter arglistig verschwiegen hat. Als Teil des allgemeinen Mietrechts gilt § 536d für sämtliche Mietverhältnisse und über § 581 II auch für Pachtverhältnisse. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 17 Eine widerlegliche Vermutung gilt nach § 558d I 3 ferner dann, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde und Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel anerkannt haben. Eine Anerkennung durch alle drei bildet nach Ansicht des Gesetzgebers ein hinreichendes Indiz dafür, dass der Mietspiegel unter angemessener Würdi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm ist durch das UÄndG vom 20.2.86 (BGBl I 301) eingeführt, durch das GewSchG (BGBl I 3513) zum 1.1.02 umfassend und zuletzt durch Art 18 G v 25.6.21 (BGBl I, 2099) mWv 1.7.21 geändert worden. Mit der Einführung des Begriffs der unbilligen Härte sind die Zuweisungskriterien denen des § 1568a II angeglichen worden. Rn 2 § 1361b ermöglicht – wie § 1361a für Haushalts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 3 Vormiete ist: die Miete (§ 535 Rn 176 ff), die der vorherige Mieter, für die identische (BGH WuM 23, 603 [BGH 05.07.2023 - VIII ZR 94/21] Rz 50 und Rz 51) Mietsache (§ 535 Rn 103 ff) wirksam (auch die Vor-Vormiete kann mithin Vormiete sein: s.a. BGH WuM 24, 144 Rz 20; ZMR 23, 964 Rz 20 ff) geschuldet – nicht gezahlt – hat (dabei sind ggf auch §§ 556d ff zu beachten). Fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 559d ist durch das MietAnpG v 18.12.18 (BGBl I 2648) mWv 1.1.19 in das Gesetz eingefügt worden. Er stellt für die genannten 4 Fälle, solche nach §§ 241 II, 280 I, 823, 826, als Beweislastregelung die Vermutung (§ 292 S 1 ZPO) auf, dass der Vermieter seine vertraglichen Pflichten verletzt hat (§§ 241 II, 535). Er soll einem ›Herausmodernisieren‹ entgegenwirken (BTDrs 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 7 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor, muss der Drittnutzer im Verhältnis zum Ankündigenden (BRDrs 168/20, 58) die Erhaltungsmaßnahme oder Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen, dulden. Was im Verhältnis zum überlassenden WEigtümer gilt, bestimmt sich nach dem diese Personen verbindenden Vertragsverhältnis (BRDrs 168/20, 58). Hat zB der Vermieter gegen § 555...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Nach seiner amtlichen Überschrift regelt § 991 die Haftung des Besitzmittlers, mithin des gem § 854 unmittelbaren Besitzers, der – auch im mehrstufigen Besitzverhältnis, § 871 – für einen mittelbaren Besitzer (§ 868) den Besitz mittelt (zB Untermieter – Mieter – Zwischenvermieter – Vermieter). Unter I werden die Voraussetzungen für Ansprüche des Eigentümers auf Herausga...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Formal wirksames Mieterhöhungsverlangen.

Rn 13 Die Zustimmungsklage setzt ein formal wirksames Mieterhöhungsverlangen voraus (BGH NJW 14, 1173 Rz 13). Fehlt es hieran, ist die Klage unbegründet (BGH ZMR 20, 632 Rz 18). Zur Frage, wann ein formaler Fehler vorliegt, s im Einzelnen § 558a Rn 35 und Rn 36. Geht das Mieterhöhungsverlangen von einer unzutreffenden Mietstruktur aus, ist das hingegen eine Frage der inhaltl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 63 Hat der Vermieter seine Abrechnungspflicht (Rn 40) iSv Rn 52–60 formal erfüllt, werden andere Mängel als ›materiell‹ angesehen und sollen nicht berechtigen, eine erneute Abrechnung zu fordern. Dies überzeugt nicht, da Erfüllung iSv § 362 bei nicht obligationsgemäßer Leistung nicht eintritt (s.a. Rn 61). Außerdem soll der Mieter ›unter dem Gesichtspunkt der inhaltlichen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Gibt der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter einen weiteren Schaden im Sinne des § 546a Abs. 2 nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat. 2Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit eine Schadloshaltung erfordert. 3D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ehegatten, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Kinder.

Rn 17 Ehegatten haben idR an der gemeinsam genutzten Wohnung und den Gegenständen des gemeinsamen Haushalts Mitbesitz (BGHZ 73, 253; BGH NJW 08, 1959). Ohne Bedeutung ist auch hier die Eigentumslage. Alleinbesitz eines Ehegatten ist an Gegenständen gegeben, die zum persönlichen Gebrauch nur dieses Ehegatten bestimmt sind. Im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der äußerlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. 2Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. 3Soweit sich nicht aus den nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines (§ 556g II 1).

Rn 6 Der Mieter (§ 535 Rn 90 ff) hat ggü dem Vermieter (§ 535 Rn 83 ff) einen von ihm angenommenen Verstoß gegen das nach §§ 556d ff zulässige Maß vor seinem Zurückverlangen gerügt (§ 556g II 1). Eine Rüge ist auch erforderlich, wenn der Mieter aufrechnen will (Hinz ZMR 14, 593, 599). Eine Rüge ist hingegen ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Mieter den Teil der Miete, der d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge: Keine Berufung auf den Haftungsausschluss.

Rn 3 Wie der Gesetzesformulierung zu entnehmen ist, führt § 536d im Unterschied zu § 540 aF nicht zur Unwirksamkeit des vertraglichen Haftungsausschlusses in Bezug auf den verschwiegenen Mangel. Dem Vermieter ist vielmehr (nur) verwehrt, sich insofern auf den Haftungsausschluss zu berufen. § 139 findet daher keine Anwendung. Gesetzessystematisch handelt es sich bei § 536d na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtswidriger Eigenverbrauch des Mieters.

Rn 17 Der Mieter macht sich bei rechtswidrigem Zugriff auf die Kaution nach § 266 StGB strafbar (vgl BayObLG ZMR 98, 297: Mieter hat Sparbuch über die Kautionssumme im eigenen Namen angelegt, aber ohne Sperrvermerk. Sparbuch wurde dem Vermieter aushändigt; der Mieter erklärte später, er habe es verloren und leitete ein Aufgebotsverfahren ein, um das Geld zurückzuerlangen).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Fälle.

Rn 4 Das Gesetz vermutet in vier Fällen, dass der Vermieter (wenigstens) seine Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzt hat: § 559d S 1 Nr 1: Verzögerter oder fehlender Baubeginn. §§ 187 ff sind anwendbar. § 559d S 1 Nr 2: Verdopplung der monatlichen Miete. Es gilt die jew vereinbarte Mietstruktur. Maßgeblich ist die Ankündigung, nicht die Erhöhung. § 559d S 1 Nr 3: Objektiv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarte auflösende Bedingung.

Rn 5 Die Mietvertragsparteien können nach II keine auflösende Bedingung iSv § 158 II bestimmen, die dem Mieter nachteilig ist. Eine Regelung, wonach zB der Mietvertrag enden soll, wenn die Mitgliedschaft des Mieters in einer Genossenschaft (LG Berlin MM 92, 354; LG Lübeck ZMR 71, 135) bzw sein Dienst- oder Arbeitsverhältnis endet, ist nichtig (BGH ZMR 21, 206 Rz 41). Rn 5a So...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 2Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. (2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Keine Vereinbarungen.

Rn 163 Ist zur Tierhaltung nichts vereinbart oder ist eine die Tierhaltung regelnde Klausel nichtig, ist die Frage ihrer Zulässigkeit unter Abwägung der Interessen der Mietvertragsparteien sowie der weiteren Beteiligten zu entscheiden (BGH NJW-RR 13, 584 Rz 21; 13, 584 Rz 6). Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beheizung.

Rn 127 Der Vermieter im Wohn- und Gewerbemietrecht schuldet grds die Beheizung der Mietsache (BGH NJW-RR 18, 1285 [BGH 22.08.2018 - VIII ZR 99/17] Rz 13; NJW 14, 1951 [BGH 22.01.2014 - VIII ZR 391/12] Rz 13). Der Umfang richtet sich nach den Umständen. Außerhalb der Heizperiode (15.9.–15.5. str; aA 30.10.–1.4.) ist zu heizen, wenn die Außentemperatur an drei aufeinander folg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. § 291 StGB.

Rn 188 Der Mietvertrag ist nach §§ 291 I StGB, 134 nichtig, wenn der Vermieter die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche des Mieters dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem Dritten für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Werkförderungsvertrag und Wohnungsbelegungsrechte (werksfremder) Wohnungen.

Rn 6 Während der Dauer eines Werkförderungsvertrages (Darlehen mit werkvertraglichen Elementen, kein Mietvertrag, BGH NJW 81, 1377 [BGH 11.02.1981 - VIII ZR 323/79]; Bruns NZM 14, 537) kann der vom Arbeitgeber personenverschiedene Vermieter nur mit Genehmigung des Arbeitgebers die Werkwohnung kündigen. Andererseits muss er die Wohnung grds kündigen, wenn der Arbeitgeber dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Der Begriff ›Mietspiegel‹ wird in § 558c I – auch für § 558d – definiert. Er ist, entspr seiner Funktion (§ 558a II Nr 1), ein Mieterhöhungsverlangen zu begründen, eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete iSv § 558 II. Auf welche Art und Weise diese Übersicht gefertigt wird, ist unerheblich. Sie ist aber nur dann ein Mietspiegel iSd Gesetzes, wenn sie von der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Das durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 eingefügte Kapitel regelt das Recht der Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf die Mietsache. Es umfasst sechs Vorschriften: § 555a regelt die Duldung von Erhaltungsmaßnahmen. § 555b enthält die Legaldefinition von Modernisierungsmaßnahmen. § 555c enthält die Bestimmungen zur Ankündigung von Modern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abdingbarkeit.

Rn 30 Eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters von § 569 I–III oder von § 543 abweicht, ist unwirksam. Auch die Pflicht zur Begründung der fristlosen Kündigung gem § 569 IV kann nicht abbedungen werden. Dass IV im Gesetz nicht genannt ist, ist Redaktionsversehen. Ferner ist für die Wohnraummiete eine Vereinbarung unwirksam, nach welcher der Vermieter berechtigt sein s...mehr