Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Partei kraft Amtes.

Rn 2 Partei kraft Amtes sind solche, die als Partei auftreten, aber fremde Interessen vertreten und nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Kosten aufzukommen haben (Zö/Schultzky Rz 2). Parteien kraft Amtes können sein der Testamentsvollstrecker gem § 2212 BGB, der Zwangsverwalter gem § 152 ZVG, der Pfleger des Sammelvermögens gem § 1883 BGB, der vorläufige Insolvenzverwalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Duldungstitel nach § 794 II.

Rn 60 § 794 II betrifft Duldungstitel nach §§ 737, 743, 745 II, 748 II – Zwangsvollstreckungen bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch, nach Beendigung der Gütergemeinschaft, jedoch vor der Auseinandersetzung, bei fortgesetzter Gütergemeinschaft und bei Testamentsvollstreckung, wobei die Testamentsvollstreckung sich auf die Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände zu bezieh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Abgrenzung zum Gesellschafterwechsel/share deal

Rz. 13 Abzugrenzen ist jedoch der Betriebsübergang vom alleinigen Gesellschafterwechsel.[26] Werden lediglich Geschäftsanteile einer Kapitalgesellschaft veräußert (sog. share deal), kommt es nur zu einem Wechsel des Inhabers der weiter bestehenden Gesellschaft, die ihrerseits mit den Arbeitnehmern als Arbeitgeber verbunden ist. Die Gesellschaft besteht damit trotz der Übertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstige Urkunden (Nr 2).

Rn 10 Das elektronische Antragsverfahren ist unzulässig, wenn die Vorlage anderer Urkunden, als einer Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids, gesetzlich vorgeschrieben ist. Zu denken ist etwa an § 726 I. Bei Bevollmächtigung eines Inkassodienstleisters war bis zum 31.12.20 die Möglichkeit eines vereinfachten Vollstreckungsantrags bei Vollstreckungsbescheiden nach § 829a au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte Belege vorlegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner schriftlich versichern,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil an einer OHG.

Rn 10 Auf die OHG sind nach § 105 II HGB die Vorschriften über die GbR anzuwenden, soweit nichts Abweichendes geregelt ist. Deswegen gelten die Erläuterungen zur GbR (Rn 3 ff) grds auch für die OHG. Im Pfändungsbeschluss wird die OHG bereits mit ihrer Firma hinreichend bestimmt bezeichnet. Zuzustellen ist der Pfändungsbeschluss an die geschäftsführenden Gesellschafter (Zö/He...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anzeige.

Rn 7 Der Gläubiger einer Forderung muss vor der Zwangsvollstreckung seine Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, der Körperschaft, gegen die er vollstrecken will, anzeigen. Die Anzeige ist an die Behörde, die die Körperschaft vertritt, zu richten. In der Praxis ergibt sich die zuständige Behörde aus dem Rubrum des Urteils. Soll in ein Vermögen vollstreckt werden, wel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 782 gilt sowohl bei der Vollstreckung in den Nachlass als auch bei der Vollstreckung in das eigene Vermögen des Erben (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 6). § 782 ist nicht nur anzuwenden, wenn der Erbe verurteilt wird, sondern auch dann, wenn die Vollstreckung nach § 779 in den Nachlass fortgesetzt wird oder der Titel nach § 727 gegen den Erben umgeschrieben wurde (MüK...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Eigenverbrauchstatbestände (§ 13 und § 14 MWStG)

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Einer Warenlieferung bzw. einer Dienstleistung sind gleichgestellt und gelten deshalb ebenfalls als Gegenstand der MWSt: die dauerhafte Nutzung des Geschäftsvermögens durch den Steuerzahler für seinen privaten Verbrauch oder für den Bedarf seines Personals, sofern ein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde; die temporäre Nutzung von Geschäftsverm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / II. Arrest

Rz. 12 Der Arrest dient der Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder wegen eines Anspruchs, der in eine solche übergehen kann; der Arrestanspruch braucht noch nicht fällig zu sein (§ 916 ZPO). Im Hinblick auf den Arrestgrund unterscheidet das Gesetz zwischen dinglichem und persönlichem Arrest. Nach § 917 Abs. 1 ZPO findet der dingliche Arrest statt, w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Wie § 1362 BGB gilt § 739 grds ohne Rücksicht auf den Güterstand der Ehegatten oder Lebenspartner, auch bei Gütertrennung nach § 1414 BGB (Ddorf DGVZ 81, 11; Bambg DGVZ 78, 9), jedoch nicht für das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§§ 1415, 1416 BGB, §§ 740–745). Die Vermutung entfaltet Wirkung bei der Vollstreckung in bewegliche Sachen nach §§ 808 ff (einschließlich G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Einzelzwangsvollstreckung und Gesamtvollstreckung.

Rn 3 Die Zwangsvollstreckung nach dem Achten Buch der ZPO ist stets Einzelzwangsvollstreckung. Das Gesamtvollstreckungsverfahren richtet sich dagegen nach den Vorschriften der InsO. Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Fortsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner grds nicht entgegen. Jedoch kann das Insolvenzgericht bereits im Eröffnungsv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 mit Rücksicht auf besondere Belastungen von dem Einkommen Beträge ab und ist anzunehmen, dass die Belastungen bis zum Ablauf von vier Jahren ganz oder teilweise entfallen werden, so setz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Einsichtnahme in die PKH-Unterlagen.

Rn 22 Die Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die zugehörigen Belege sind lediglich für das Gericht bestimmt und werden deshalb nach der Aktenordnung in einem Beiheft, dem PKH-Heft, geführt. Das Recht zur Akteneinsicht umfasst grds nicht das Recht zur Einsichtnahme in das PKH-Heft der Partei durch die anderen Parteien. Dies gilt allerdings ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Grenzscheidungs-, Teilungs- und Besitzklagen.

Rn 7 Grenzscheidungsklagen sind Klagen benachbarter Eigentümer aus § 919 I BGB oder § 920 BGB. Mit Teilungsklagen sind die Klagen auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft der Miteigentümer an einem Grundstück gem §§ 749, 752 bzw §§ 749, 753 I BGB gemeint, nach dem Normzweck nicht aber Klagen auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder einer Erbengemeinschaft, zu deren Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. 2Handelt es sich bei dem Vollstreckungsschuldner um eine juristische Person oder um eine Perso...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Handelsgesellschaften.

Rn 20 Die OHG ist zwar keine juristische Person, aber gem § 124 I HGB rechts- und parteifähig. Ein Gesellschafterwechsel während des Prozesses ist ohne weiteres möglich. Im Prozess der OHG kann ein Gesellschafter sich als Nebenintervenient beteiligen. Ein nicht vertretungsberechtigter Gesellschafter kann als Zeuge, ein vertretungsberechtigter als Partei (§ 455) vernommen wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Arbeitslosengeld I / B. Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Rz. 5 Das Arbeitslosengeld ist im SGB III (seit April 2012 in den §§ 136–164, bis dahin in den §§ 117–152 a.F.) geregelt. Es ist eine beitragsfinanzierte Leistung zur wirtschaftlichen Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit, die keinen unmittelbaren Bezug zum Arbeitsmarkt, d.h. zur aktiven Arbeitsförderung hat.[5] Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung für Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Rz. 152 [Autor/Stand] Völkerrechtlich besteht keine Verpflichtung eines Staates, für eine Vermeidung der Doppelbesteuerung zu sorgen. Innerhalb der EU bestand zwar nach Art. 293 (ex 220) EGV eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Sie wurde jedoch nur teilweise erfüllt. Doppelbesteuerungsabkommen zur Schenkungsteuer gibt es nur mit Dänema...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Um die mit einer Forderungspfändung und -verwertung verbundenen weitreichenden Eingriffe in das Vermögen des Schuldners und die daraus resultierenden Lasten zu reduzieren, soll der Gläubiger die zur Einziehung überwiesene Forderung möglichst schnell beitreiben. Da der Vollstreckungsschuldner bei einer Überweisung zur Einziehung Inhaber der Forderung bleibt, ist er an de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gewinnverteilung bei PersGes

Rn. 304 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wird der luf Betrieb in der Rechtsform einer PersGes geführt, kommt aus praktischen Erwägungen heraus eine Gewinnverteilung nur dergestalt in Betracht, dass diese entweder nach Köpfen oder wenigstens prozentual zu erfolgen hat. Eine davon abweichende, im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Gewinnverteilung unter Berücksichtigung von Vorwegverg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Keine Ausfallhaftung (§ 25e Abs. 8 UStG)

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat der liefernde Unternehmer keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, keinen Sitz oder keine Geschäftsleitung im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden ist, ist § 219 AO nicht anzuwenden. § 219 AO ordnet eine subsidiäre Inan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsversteigerung.

Rn 2 Sie soll die Befriedigung des Gläubigers durch den Erlös des zwangsweise durch Versteigerung verwerteten Grundstücks sicherstellen. Da sie zur vollständigen Verwertung des Grundstücks führt, stellt sie den schwerwiegendsten Eingriff in das Eigentum des Schuldners dar. Die Verfahrensvoraussetzungen, der Ablauf und die Rechtsmittel sind geregelt im ZVG, welches aber ergän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erhöhung des Unterhalts (S 2).

Rn 35 Eine Erhöhung des zugesprochenen Unterhalts kann nur unter den Voraussetzungen verlangt werden, nach denen nach dem materiellen Recht Unterhalt für die Vergangenheit verlangt werden kann. Maßgebend ist § 1613 I BGB; die Vorschrift gilt unmittelbar für den Verwandtenunterhalt, ist aber aufgrund der Verweisungen in §§ 1361 IV 4, 1360a III BGB für den Familien- und Trennu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zuständigkeit für verbindliche Auskünfte über Bedarfswerte

Rz. 31 [Autor/Stand] Die gesetzlich bestimmte Kompetenzverteilung zwischen den Besteuerungsfinanzämtern einerseits und den Bedarfsbewertungsfinanzämtern andererseits gilt auch für die Erteilung oder Ablehnung verbindlicher Auskünfte zum Wert ggf. bewertungsbedürftiger Wirtschaftsgüter. Den Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämtern fehlt insoweit die Entscheidungsbefugnis.[2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Hinzuziehung von Zeugen als Rechtsfolge.

Rn 2 Stößt der GV bei der Vollstreckung auf nicht vorhersehbaren Widerstand, hat er diese, sofern nicht die Unterbrechung den Vollstreckungserfolg mit Sicherheit vereiteln würde (Schuschke/Walker/Walker § 759 Rz 2), umgehend vorübergehend einzustellen und erst wieder aufzunehmen, wenn er Zeugen hinzugezogen hat (Zö/Seibel § 759 Rz 2). Die Anwendung von Gewalt ist dabei insof...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die GbR ist keine Gesamthand.

Rn 6 Der Gesetzgeber hatte die GbR im Jahre 1900 als Gesamthand ohne Rechtsfähigkeit und ohne Rechtspersönlichkeit ausgestaltet. Rechtsträger war also nicht die Gesellschaft, sondern es waren die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit. Die gesamthänderische Bindung zeigte sich in der gemeinsamen Geschäftsführung, der gemeinsamen Vertretung sowie der Zuordnu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 781 bleibt bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners die Beschränkung der Haftung zunächst unberücksichtigt. Der Schuldner hat die Beschränkungen seiner Haftung auf den Nachlass mit der Vollstreckungsabwehrklage gem §§ 785, 767 geltend zu machen. Widerspricht der Schuldner der Pfändung unter Berufung auf den Vorbehalt der Beschränkung seiner Haf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Zwangsvollstreckung nach den §§ 829–845 in Herausgabeansprüche des Schuldners ist für den Gläubiger wenig günstig. Auf Gegenstände des Schuldners, die sich bei einem Dritten befinden, kann der Gläubiger nur bei einem zur Herausgabe bereiten Dritten zugreifen, § 809 (vgl RGZ 25, 182, 187). Hat der Schuldner einen Anspruch auf Leistung eines noch nicht zu seinem Vermö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag/Antragsberechtigung.

Rn 6 Die einstweilige Anordnung nach § 247 ergeht nur auf zu begründenden Antrag (Formulierungsvorschlag bei Prütting/Helms/Bömelburg § 247 Rz 24), in dem gem § 51 I 2 die Antragsvoraussetzungen glaubhaft zu machen sind, also zunächst die Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs nach § 1601 bzw § 1615l I BGB. Eine Bedürftigkeit ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Mutt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UnivSchlichtV § 7 UnivSchlichtV – Vorzeitige Beendigung der Beleihung

Gesetzestext (1) Ist eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle einschließlich der Befugnis, für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens Gebühren zu erheben, nach § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes beliehen, ist das Bundesamt für Justiz berechtigt, die Beleihung vorzeitig ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckungshindernisse.

Rn 11 Die Zwangsvollstreckung ist nicht oder nicht mehr zulässig und daher einzustellen, wenn der Vollstreckung ein Hindernis entgegensteht. Solche Vollstreckungshindernisse formulieren §§ 775, 778. Eine Amtspflicht des Vollstreckungsorgans, das Vorliegen eines Vollstreckungshindernisses nach diesen Vorschriften zu prüfen, gibt es nicht. Das hängt mit dem formalisierten Char...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übergegangene Rechtsanwaltsgebühren.

Rn 6 Auch zwischen dem beigeordneten Rechtsanwalt und der Partei besteht ein Anwaltsvertrag, so dass ein Vergütungsanspruch zwischen Partei und Anwalt besteht. Dieser Vergütungsanspruch geht aber gem § 59 I RVG auf die Staatskasse über, soweit die Staatskasse den Anwalt bezahlt. Nr 1b normiert, dass die Staatskasse den auf sie übergegangenen Anspruch gegen die Partei allerdi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherungshypothek.

Rn 4 Die Zwangshypothek ist als einzige Vollstreckungsmaßnahme ausschließlich in der ZPO geregelt. Sie verschafft dem Gläubiger ein Sicherungsrecht am Grundstück, aus welchem er dinglich die Versteigerung betreiben kann. Die Zwangssicherungshypothek gleicht in ihrer sachenrechtlichen Wirkung der Sicherungshypothek des BGB. Lediglich die Erklärungen des Eigentümers werden dur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen.

Rn 3 Der Pfändungsschutz nach § 811 gilt ausschließlich für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, also bei Pfändung nach §§ 808 ff, 826. Auf die Art der beizutreibenden Forderung kommt es nicht an. Auch Ansprüche aus einem Arrest oder einstweiligen Verfügung fallen in den Anwendungsbereich (MüKoZPO/Gruber Rz 11; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Einwand der unzulässigen Rechtsausübung.

Rn 39 Wendet sich der Antragsgegner mit auf Art V 1 UNÜ gestützten Gründen gegen die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs, so kann sich der Antragsteller hiergegen mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung verteidigen, wenn die strengen Voraussetzungen für einen Rechtsmissbrauch nach deutschem Recht erfüllt sind (BGH NJW-RR 08, 1083 [...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Freiwillige Zahlungen.

Rn 14 Auch wenn der Schuldner freiwillige Zahlungen an den GV leistet, wird dieser hoheitlich tätig (BGH NJW 09, 1085, 1086; MüKoZPO/Gruber Rz 19 mwN). Es entsteht jedoch keine Verstrickung und kein Pfändungspfandrecht und die Übereignung an den Gläubiger erfolgt nach §§ 929 ff BGB (MüKoZPO/Gruber Rz 19). Abs 3 ist zum Schutz des Schuldners entsprechend anzuwenden (BGH NJW 0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unerlaubte Handlungen (Nr 2).

Rn 10 Dieses autonom auszulegende Merkmal beruht auf den Gesichtspunkten der Sach- und Beweisnähe (EuGH Slg 04, I-6009 Rz 15; C-12/15 Rz 26), ohne dass es auf deren Feststellung im Einzelfall ankommt. Allerdings ist jede ausdehnende Anwendung abzulehnen (EuGH C-51/97 Rz 16 u 29; C-228/11 Rz 54; C-387/12 Rz 26; C-12/15 Rz 25). Es erfasst unerlaubte Handlungen und gleichgestel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Märkle, Probleme der Abgrenzung der LuF von der gewerblichen Tätigkeit, Inf 1989, 512; Wittich, Neue Probleme bei der Abgrenzung LuF/Gewerbe im Gartenbau, Inf 1991, 242; Herder, Aktuelles Steuerrecht im Gartenbau, Inf 1991, 481; Hiller, Durchsäuerung durch Beteiligung an einer gewerblich tätigen PerGes, Inf 1995, 388; Engel, Neuregelung der steuerlichen Abgrenzung zwischen LuF u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 27 Im Insolvenzverfahren gehört nur das beschlagfähige Vermögen zur Insolvenzmasse, § 36 I 1 InsO. Ob ein Gegenstand der Zwangsvollstreckung unterliegt, ist nach den zivilprozessualen Regeln zu bestimmen. Die Vorschrift des § 851 ist deswegen auch im Insolvenzverfahren zu beachten. Wird eine künftige Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, hindert § 91 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verzicht auf die Staatenimmunität.

Rn 12 Auch hinsichtlich der Staatenimmunität (vgl Rn 4) ist ein pauschaler Verzicht zulässig und wirksam. Dies hat die Rspr in jüngerer Vergangenheit im Zusammenhang mit entspr Verzichtserklärungen bei argentinischen Staatsanleihen mehrfach beschäftigt. Hinsichtlich der Reichweite von Verzichtserklärungen ist auch insoweit zurückhaltende Interpretation geboten. Aus der Staat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Wie für jede der in §§ 802a, 754 genannten Maßnahmen müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung auch bei der Auskunftserteilung vorliegen, damit der Antrag des Gläubigers wirksam gestellt ist und es zur Mitwirkungspflicht des Schuldners (Rn 2) kommt. Es bedarf also der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung; vgl zuletzt BGH v 27.4....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geburtsname 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung 851 ZPO 10 geeignete Zeugen 759 ZPO 2 Gefahr 754 ZPO 8 im Verzug 758a ZPO 7 Gefährdung von Gläubigerinteressen 808 Z...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.5 Insolvenz

Rz. 123 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dass spätestens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungsempfängers Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit noch offener Forderungen seiner Gläubiger hat und mithin – soweit noch nicht geschehen – zur Berichtigung der Vorsteuer des insolventen Leistungsempfängers und der Umsatzsteuer seiner Gläubiger nach § 17 UStG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Mehrfache Pfändungen.

Rn 97 Auch die bereits gepfändete Forderung des Schuldners kann von einem anderen Gläubiger nochmals gepfändet werden. Die nochmalige Pfändung ist ausgeschlossen, wenn die Forderung nicht mehr zum Vermögen des Schuldners gehört, weil sie vom vorpfändenden Gläubiger bereits eingezogen oder diesem an Zahlungs statt überwiesen ist (Zö/Herget § 829 Rz 21). Die Pfändung unterlieg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 2 Die Zwangsvollstreckung darf nicht insgesamt untersagt werden. § 765a ermöglicht es somit nicht, die Bindung der Vollstreckungsorgane an den Titel überhaupt zu beseitigen. Einwendungen gegen den titulierten Anspruch sind im Weg der Nichtigkeits- u Restitutionsklage nach §§ 579, 580, der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 und – bei erschlichenem bzw als unrichtig erkann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beschlagnahme.

Rn 17 Sie ist die Entziehung des Gegenstands aus der Verfügungsmacht des Schuldners durch staatlichen Eingriff und das Unterstellen unter die staatliche Kontrolle zur Befriedigung des Gläubigers. Die Beschlagnahme hat die Wirkung eines relativen Veräußerungsverbotes gem § 23 ZVG, §§ 135, 136 BGB. Durch die Beschlagnahme erlischt die Möglichkeit des Freiwerdens von Zubehörstü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 3 In das Gesamtgut kann bis zur Beendigung der Auseinandersetzung vollstreckt werden, §§ 1475 III, 1477 BGB. Danach richtet sich die Vollstreckung aus den Titeln gegen das Vermögen des persönlich haftenden Ehegatten oder Lebenspartners. Der andere haftet nach § 1480 nunmehr auch persönlich als Gesamtschuldner, allerdings beschränkt auf die ihm aus dem Gesamtgut zugewiesen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 778 I.

Rn 3 Gemäß § 778 I ist die Zwangsvollstreckung in das eigene Vermögen des Erben wegen Nachlassverbindlichkeiten ausgeschlossen, wenn diese nicht gleichzeitig auch Eigenschulden des Erben sind. Zu den Nachlassverbindlichkeiten iSd § 1967 II BGB gehören nicht nur die vom Erblasser herrührenden Schulden, sondern auch die Verbindlichkeiten, die aus dem Erbfall und in der Person ...mehr