Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vormundschaft und Pflegschaft über Minderjährige.

Rn 24 Das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden u das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA) ist am 17.9.71 für die BRD in Kraft getreten (Art 21 Rn 15) u zum 1.1.11 vom vorrangig anzuwendenden Kinderschutzübereinkommen (KSÜ; BRDrs 564/20 S 432) abgelöst worden, s IPR-Anh 9. Rn 25 Für die Mitgliedstaaten der EU ist die Brüss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wiederholung des Beratungsangebots (Abs 3).

Rn 8 Der Darlehensgeber muss bei erneutem Vorliegen der Voraussetzungen des I insistieren u sein Beratungsangebot wiederholen, wenn der Darlehensnehmer dies nicht angenommen hat o anstelle des Dispositionskredits kein Vertrag über ein kostengünstiges Finanz- o Kreditprodukt geschlossen wurde u die Voraussetzungen des I 1 in einem Zeitpunkt erneut vorliegen (III 1), etwa weil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Reform.

Rn 1 § 358 regelt für verbundene Verträge nur die Wirkung von Widerruf und Rückgaberecht. Die Aufspaltung eines Geschäfts in einen Darlehens- und einen Beschaffungsvertrag kann aber auch in anderer Hinsicht den Verbraucher gefährden: Einwendungen aus dem Beschaffungsvertrag (insb wegen Verletzung der Pflicht zur mangelfreien Übereignung) wirken ja nicht ohne weiteres ggü den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vorlage.

Rn 4 Die Vollmachtsurkunde ist iSd § 171 vorgelegt, wenn sie der sinnlichen Wahrnehmung des Vertragspartners unmittelbar zugänglich gemacht wird (BGHZ 76, 76, 78). Für die Vorlage durch den Vertreter reicht es aus, wenn ein Dritter die Urkunde mit Wissen und Wollen des Vertreters vorlegt (Karlsr ZIP 05, 1633, 1634). Die Urkunde muss spätestens bei Abschluss Vertretergeschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 33 Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung des gemE gehören wenigstens die angemessene Versicherung des gemE zum Neuwert sowie der WEigtümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die Höhe dieser und anderer Versicherungen (Rn 36) richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbes. nach Lage, Zustand, Größe und Alter der WE-Anlage, ist in regelmäßigen Abständen anzupa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schadensersatzansprüche.

Rn 21 Nach IV sollen Schadensersatzansprüche durch die Kündigung nicht ausgeschlossen werden (vgl § 325; so bereits BGHZ 82, 121, 129). Das umfasst neben den schon vor der Kündigung entstandenen Ansprüchen auch einen auf Schadensersatz statt der Leistung gerichteten Anspruch aus der Vertragsauflösung (vgl BGH WRP 11, 239). Doch muss dann der Kündigungsgegner den Kündigungsgr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Substanzbezogene Risiken: Zufälliger Untergang/zufällige Verschlechterung

Rn. 170g Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Mit dem Gefahrenkriterium der Rspr-Formel ist das Wertminderungsrisiko als typisches mit dem Eigentum verbundenes Risiko adressiert. Dieses umfasst die Gefahr des zufälligen Untergangs (zB BFH v 27.09.2001, X R 67/00, BFH/NV 2002, 327; BFH v 04.06.2003, X R 49/01, BStBl II 2003, 751) respektive der zufälligen Verschlechterung des unbewegli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 568 ergänzt § 542. Die durch ihn angeordnete Schriftform erfüllt in erster Linie eine Warnfunktion. Weitere Zwecke sind Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (BayObLG NJW 81, 2197 [BayObLG 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81]; Hamm NJW 82, 452 [BayObLG 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81]). § 568 I gilt für ordentliche, außerordentliche und auch vorzeitige Kündigungen von Mietverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Darlehensgeber gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung verstoßen, so ermäßigt sichmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Folgeschäden.

Rn 27 Ob der Bereicherte Folgeschäden, die er durch das Erlangte an anderen Rechtsgütern erleidet, bereicherungsmindernd in Ansatz bringen kann, ist nach zutreffender Auffassung ebenfalls eine Frage der vertraglichen Risikoverteilung. Insoweit ist zu unterscheiden: IdR wird sich der Bereicherte entgegenhalten lassen müssen, das schadensbegründende Risiko unabhängig von der W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Ausdrücklich ist § 128 auf Verträge anzuwenden, die kraft Gesetzes der notariellen Beurkundung bedürfen, etwa gem §§ 311b I 1, III, V 2 (zur Kaufoption Bredemeyer NVwZ 16, 1379), 463 (Immobilien, RGZ 148, 105; Staud/Schermaier § 463 Rz 6, str); 873 II, 877, 1094 (BGH NJW 16, 2035 [BGH 08.04.2016 - V ZR 73/15], Verpflichtungsgeschäft), 1378 III 2, 1410, 1491 II 1, 1501 I...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / Zusammenfassung

Überblick Schon Arbeitsverträge sind aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes in verschiedener Weise reglementiert, wobei Gesetzesverstöße meist nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags führen, sondern nur zur Nichtigkeit der verbotenen Klausel. Da die Normen des allgemeinen Arbeitsrechts meist auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung finden[1], gelten in Ausbildungsverhältnissen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Individualarbeitsverträge.

Rn 3 Zur Vertragsgestaltung bei Auslandsbezug BLDH/Lingemann Kap 11 Rz 1 ff; Schneider NZA 10, 1384. Die Formulierung ›Individualarbeitsverträge‹ in Art 8 I entspricht den in ex Art 30 EGBGB verwendeten Begriffen ›Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse‹ (Junker RIW 06, 401f), schließt auch AGB nicht aus, erfasst aber nicht Verträge mit kollektivem Charakter (Tarifverträge, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einwendungen.

Rn 5 Als Einwendungen kommen die allg Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe in Betracht. Liegt ein Rechenfehler vor, wird ein nicht existierender Posten in die Abrechnung einbezogen oder ein bestehender Posten nicht einbezogen, kann im Einzelfall eine Anfechtung aufgrund von Täuschung erfolgen. Eine Irrtumsanfechtung kommt nicht in Betracht, da ein bloßer (unbeachtlicher) Moti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erklärender.

Rn 4 Der Erklärende muss Vermieter oder die Erklärung muss dem Vermieter nach §§ 164 ff (Rn 5) zurechenbar sein (KG MDR 98, 529; LG Berlin GE 99, 777). Die Angabe weiterer Erklärender, die nicht Vermieter sind, soll ein Erhöhungsverlangen unwirksam machen (LG Berlin ZMR 99, 822; zw). Ist eine jur. Person Vermieter, muss die Erklärung von einem vertretungsberechtigten Organ a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Disponibilität.

Rn 4 Die dispositive Regelung des § 139 kann von den Parteien insb durch eine salvatorische Klausel abbedungen werden (BGHZ 184, 209 Tz 30; BGH NJW 96, 774; 10, 1660 Tz 8). Steht die Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts fest, verlagert die Klausel die Darlegungs- und Beweislast auf denjenigen, der sich auf die Gesamtnichtigkeit des Rechtsgeschäfts beruft (BGH NJW 96, 774 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Erweiterung des Anwendungsbereichs.

Rn 16 In zahlreichen Normen wird auf das Auftragsrecht oder einzelne Vorschriften daraus verwiesen (§§ 675; 681, 994), ferner: Vorstand eines Vereins (§ 27 III), Geschäftsführer einer GbR (§§ 712 II, 713 – beachte nF zum 1.1.24 § 716), Vormund, Betreuer oder Pfleger (§§ 1877, 1808, 1813) sowie Testamentsvollstrecker (§ 2218 I). Verweisungen finden sich auch in Gesetzen außer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Gesellschaftsrechtliche Ansprüche.

Rn 13 Wenn die beiderseitigen Vermögensdispositionen über den durch § 1353 I 2 gesteckten Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehen, kann uU eine ›Ehegatten-Innengesellschaft‹ angenommen werden (BGH FamRZ 99, 1580), zB bei Einsatz von Arbeit und Vermögen für den Aufbau eines Unternehmens oder gemeinsamer beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit, allerdings nur dann,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einführung.

Rn 33 In II und III enthält § 311 eine Teilregelung für die cic (das Verschulden bei Vertragsverhandlungen, s Heinrichs FS Canaris [07] I 421, 425 ff; Lehmann ZEuP 09, 693; Lüsing, Die Pflichten aus culpa in contrahendo und positiver Vertragsverletzung, 10). Nur eine Teilregelung bildet dies aus mehreren Gründen: (1.) Die Vorschrift enthält nur Bestimmungen über die Verletzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form.

Rn 11 So gilt für die Form des Pachtvertrages nicht § 585a, sondern § 550 über §§ 581 II, 578, wenn Pachtobjekt ein Grundstück oder Räume sind, während die Pachtkaution sich zwar nach mietrechtlichen Grundsätzen beurteilt, die speziell Wohnraummiete betreffende Fälligkeitsregel des § 551 jedoch nicht eingreift. Den Betriebspachtvertrag (Adenauer NZG 19, 361) definiert § 292 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. (2) Der Reiseveranstalter kann dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungen.

Rn 2 Zahlungsdiensterahmenverträge sind auf längere Zeit angelegt und bedürfen häufig in einigen Teilen Anpassungen an die aktuelle Marktlage. Mit den Möglichkeiten der Änderung von solchen Verträgen auf Veranlassung des Zahlungsdienstleisters beschäftigt sich die Regelung. Eine Änderung auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers ist nach allgemeinen Regeln jederzeit möglich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Abgrenzungsfragen.

Rn 8 Weil die werkvertraglichen Sachmängelhaftungsrechte abschließende Sonderregelungen darstellen (s Rn 4), sind eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum (§ 119 II) und die Anpassung des Vertrages aus dem Gesichtspunkt einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 II) ausgeschlossen, soweit ein dem Bereich der Mängelhaftung unterfallendes Beschaffenheitsmerkmal des Werks in R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Produktmängel, I.

Rn 3 Eine negative Definition des Produktmangelbegriffs enthält I 1. Demnach ist ein digitales Produkt frei von Produktmängeln, wenn es zur maßgeblichen Zeit nach den Vorschriften der §§ 327 ff den subjektiven Anforderungen (II), den objektiven Anforderungen (III) und den Anforderungen an die Integration (IV) entspricht. Rn 4 Dafür ist im Regelfall gem I 2 der Zeitpunkt der B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verbrauch.

Rn 30 Der wichtigste Fall des Erlöschens ist der Verbrauch durch Nichtausübung beim Vorkaufsfall. Er tritt gem Rn 25, 26 nicht ein, dh das Vorkaufsrecht besteht weiter, wenn nach Erklärung der Ausübung eine aufschiebende Bedingung des Drittkaufvertrags nicht eintritt oder eine Genehmigung nicht erteilt wird (HP/Faust Rz 27 f; Erman/Grunewald Rz 13; MüKo/Westermann Rz 18; aA ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Verfügungsverbot.

Rn 36 Vom Verfügungsverbot des II werden auch Verfügungen aller Miterben einer Erbengemeinschaft über Anteile an Nachlassgegenständen erfasst, dies gilt auch wenn der Nachlass nur aus einem Gegenstand besteht. Nach § 2040 können die Miterben nur über einen Nachlassgegenstand insgesamt verfügen. Auch die Eigentumsaufgabe nach § 928 durch einen Miterben ist unzulässig (Jena No...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 554 regelt vom Mieter geplante Eingriffe in die Bausubstanz, die den vertragsgemäßen Gebrauch überschreiten. Der Zustimmungsanspruch gem § 554 besteht für alle Mieter von jedweden Räumen, da in § 578 seit 1.12.20 nunmehr eine Verweisungsvorschrift existiert. Auch mit eigenem Vertrag hinzugemietete Stellplätze und Garagen bei Wohnraummiete werden erfasst. Zum vermietet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand.

Rn 2 § 651r zielt darauf, den Preis für eine Reise iSd § 651a (§ 651a Rn 6, 9) für nicht erbrachter Reiseleistungen abzusichern (BGH NJW 02, 2238 [BGH 16.04.2002 - X ZR 17/01]). § 651r gilt nicht, auch nicht analog, wenn der Reisende keine Reise bucht, sondern eigenverantwortlich Buchungen bei verschiedenen Firmen (Fluggesellschaft, Hotelbetreiber, Mietwagenunternehmen) zusa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Benachteiligungsverbot, Abs 2.

Rn 8 Gem II gilt das Verbot der Benachteiligung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft auch für sonstige zivilrechtliche Schuldverhältnisse iSd § 2 I Nr 5–8 (BGH NZA-RR 18, 122 [BGH 01.06.2017 - I ZR 272/15]), wobei insb Nr 8 bedeutsam ist. Schon ein einzelnes Geschäft Privater ist erfasst, sofern der Vertragsschluss öffentlich angeboten wurde (BTDrs 16/1780, 42; Ring ZGS 06, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzungen.

Rn 19 Die Grenze zwischen § 275 I u II kann im Einzelfall schwer zu ziehen sein (vgl etwa Lobinger Leistungspflichten 362 und öfter; Picker JZ 03, 1035, 1036 ff). Die praktische Spitze in diesen Fällen liegt freilich (nur) darin, dass bei Unmöglichkeit eine vAw zu berücksichtigende Einwendung eingreift, bei Unzumutbarkeit iSv § 275 II der Schuldner dagegen eine Einrede erheb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nichtigkeitsgründe.

Rn 40 Nichtigkeitsgründe ergeben sich va aus §§ 134u 138 I. Diese schlagen auf die Sicherungsübereignung durch. Die Nichtigkeit der Sicherungsübereignung beeinflusst die Wirksamkeit der Sicherungsabrede grds nicht, Ausn § 139 (BGH NJW 94, 2885). Rn 41 Sittenwidrigkeit (§ 138 I) setzt in objektiver Hinsicht bei Abschluss des Vertrages (BGHZ 210, 30 Rz 46) eine anstößige Schädi...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 174 Die Steuer entsteht im Falle des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit Ausführung der Zuwendung. Für den Zeitpunkt der Ausführung ist grundsätzlich nicht der Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages maßgebend.[236] Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem rechtswirksam der Vermögensübergang herbeigeführt worden ist, so dass die Vermögensmehru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Nicht- oder Schlechterfüllung.

Rn 18 Die Nicht- oder Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten begründet für sich genommen noch keine Sittenwidrigkeit, sondern allenfalls bei Hinzutreten besonderer verwerflicher Umstände, zB Täuschung, um den Vertragspartner zur Aufgabe rechtlicher Absicherungen zu bewegen (Dresd NJW-RR 00, 207, 208 [OLG Dresden 09.12.1998 - 8 U 2864/98]: Zurückbehaltungsrecht), Verschwei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Einheitspreisvertrag.

Rn 8 Beim gekündigten Einheitspreisvertrag folgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen im Wesentlichen den Grundsätzen, die auch für den vollendeten Vertrag zu gelten haben. Vergütungspflichtig sind die erbrachten Massen und Mengen, die den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zuzuordnen und mit den hierfür vereinbarten Einheitspreisen zu multiplizieren sind. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragsrechtlicher Schutz des Verbrauchers im Bereich des Datenschutzes, I.

Rn 3 Die Ausübung datenschutzrechtlicher Betroffenenrechte sowie die Abgabe datenschutzrechtlicher Erklärungen nach Vertragsschluss lassen nach I die Wirksamkeit des Verbrauchervertrags über ein digitales Produkt iSd § 327 I, III unberührt. In analoger Anwendung des § 327q soll sich dies auch auf sonstige Verträge iSd § 312 Ia beziehen, welche kein digitales Produkt zum Gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsmangel gem § 536 III.

Rn 21 III erfasst nur private (dingliche oder schuldrechtliche) Rechte Dritter (BGH NJW 91, 3280 [BGH 26.04.1991 - V ZR 53/90]). Zu öffentlich-rechtlichen Beschränkungen s Rn 12. Nach dem Wortlaut genügt das bloße Bestehen eines Rechts nicht – dieses muss vielmehr geltend gemacht werden und so zur Störung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mietsache führen (BGH NJW-RR 99, 123...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonstige Vertragstypen.

Rn 11 Übernehmen es Makler iRv Bauherrenmodellen, die Finanzierung zu vermitteln, liegt idR eine Geschäftsbesorgung auf werkvertraglicher Grundlage vor (BGH NJW-RR 91, 914). Entscheidend für die Zuordnung ist, dass nicht die Beschaffung der Finanzierung im Mittelpunkt steht, sondern die Zusage des Bauherrn, die beschaffte Finanzierung zu akzeptieren. Damit handelt es sich um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines zum Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht.

Rn 1 Das Dauerwohnrecht, dessen Regelungen auch für das Dauernutzungsrecht (§ 31 II) maßgeblich sind (§ 31 III), ist dem Wohnungsrecht gem § 1093 BGB nachgebildet worden und unterscheidet sich von diesem im Wesentlichen dadurch, dass es veräußerlich und vererblich ist (§ 33 I 1) und weitergehende Nutzungen erlaubt (BGH NZM 12, 311 [BGH 16.09.2011 - V ZR 236/10] Rz 7; München...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Knüpft ein außervertragliches Schuldverhältnis aus Geschäftsführung ohne Auftrag an ein zwischen den Parteien bestehendes Rechtsverhältnis – wie einen Vertrag oder eine unerlaubte Handlung – an, das eine enge Verbindung mit dieser Geschäftsführung ohne Auftrag aufweist, so ist das Recht anzuwenden, dem dieses Rechtsverhältnis unterliegt. (2) Kann das anzuwendende Recht n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Andere Verteidigungsmöglichkeiten ggü dem Darlehensgeber.

Rn 9 Der Verbraucher kann sich unabhängig von I auch auf die Einreden berufen, die ihm hinsichtlich des Darlehensvertrages direkt zustehen (mangelnde Einigung, Nichtigkeit usw). Das ist selbstverständlich. Rn 10 Bei Nichtzustandekommen des Beschaffungsvertrags ist kraft einer auflösenden Bedingung auch das Darlehen unwirksam, wenn eine Vertragsverbindung von vorneherein gewol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verfügung.

Rn 2 I 1 schreibt die Übertragbarkeit des Gesellschaftsanteils fest. Darunter fallen sowohl die Übertragung des gesamten Gesellschaftsanteils (BGH NJW 97, 860, 861) als auch seine Teilübertragung (Frankf NJW-RR 96, 1123 [OLG Frankfurt am Main 15.04.1996 - 20 W 516/94]). Möglich ist auch die gleichzeitige Übertragung aller Gesellschaftsanteile auf mehrere Erwerber (BGH NJW 78...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand und Rechtsfolge.

Rn 2 Für den Annehmenden durfte die Verspätung des Zugangs, die sich nach §§ 147 II, 148 bemisst, nicht vorhersehbar sein (Staud/Bork Rz 4). Er muss die Erklärung rechtzeitig abgesendet und einen üblichen Versandweg gewählt haben. Schließlich muss dem Empfänger bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt die Rechtzeitigkeit der Versendung erkennbar gewesen sein, etw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 26 Neben den Entscheidungs- (Rn 2 ff) und den Vollzugs- (Rn 12 ff) hat der Verw vielfältige Organisationspflichten (s.a. §§ 23 III, 24 I, II, IV, V, VI 1, VIII 1, 28 I 2, II 2, IV), zB die Pflicht, die Verträge der GdW, die Versammlung, das Finanzwesen, die Informationspflichten (Rn 27 ff), die Verkehrssicherungspflichten, die technische Gebäudeausstattung und Eintragunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldverhältnis.

Rn 9 Die Haftung nach § 280 I setzt – anders als § 823 – ein bestehendes Schuldverhältnis voraus (s Rn 1). Dieses beherrscht – ggf in den Grenzen der Parteiautonomie – den gesamten weiteren Tatbestand. Das Schuldverhältnis begründet und begrenzt die aus ihm abgeleiteten Pflichten. So ergibt sich – ohne Annahme einer Dauerbeziehung – aus einem abgegrenzten Vertrags- oder sons...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rücktritt (Abs 2).

Rn 4 Die Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts (§ 2293) bewirkt im Zweifel (III) die Aufhebung des ganzen Erbvertrags (II 1). Für die gesetzlichen Rücktrittsrechte (§§ 2294, 2295) gilt die Auslegungsregel des § 2085 (MüKo/Musielak Rz 4). Ist der Vorbehalt auf einzelne Verfügungen beschränkt, ist durch diese Eingrenzung nahe gelegt, dass die anderen Verfügungen bei Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Transparenzgebot als Einbeziehungsschranke.

Rn 23 Trotz der Erwähnung in der für die Inhaltskontrolle maßgeblichen Generalklausel des § 307 I 2 (§ 307 Rn 13) ist das Transparenzgebot als Einbeziehungsschranke ebenfalls in Nr 2 verortet (Schlesw NJW 95, 2858 [BGH 12.07.1995 - XII ZB 65/95]; Grüneberg/Grüneberg § 305 Rz 39). Danach werden nur solche Klauseln in den Vertrag einbezogen, die für einen Durchschnittskunden m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstiges.

Rn 7 Der Unternehmer gerät nicht in Verzug, solange er die geschuldete Leistung mangels Mitwirkung des Bestellers nicht erbringen kann (BGH NJW 96, 1745 [BGH 23.01.1996 - X ZR 105/93]). Der Entschädigungsanspruch nach § 642 schließt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nach §§ 280 I, II, 286 (BGH NZBau 18, 25, 27) bzw § 6 VI VOB/B (BGH BauR 00, 722) nicht aus. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 246 gewährt keinen eigenständigen Zinsanspruch, sondern bestimmt lediglich den Inhalt einer bereits anderweitig durch Gesetz oder Vertrag begründeten Zinsschuld. Die Vorschrift findet nur dann Anwendung, wenn gesetzlich oder vertraglich nichts anderes bestimmt ist (NK/Bergdolt § 246 Rz 1 [Auffangtatbestand]). Anwendungsfälle des § 246 sind etwa die Verzinsung von Aufw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schadensersatzansprüche.

Rn 12 Kommt der Vertrag infolge des versteckten Dissenses nicht zustande, so sollen nach überwiegender Ansicht Schadensersatzansprüche aus §§ 280 I, 311 II, 241 II gegen die Partei gegeben sein, die durch ihre unklare Ausdrucksweise den Irrtum verursacht hat (RGZ 143, 219; Staud/Bork Rz 17; Erman/Armbrüster Rz 6; BeckOK/H.-W. Eckert Rz 14; Grüneberg/Ellenberger Rz 5). § 254 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 51 Der selbstständige Garantievertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (BGH NJW 96, 2569, 2570; ZIP 01, 1469). Die Regelungen des Bürgschaftsrechts gelten nicht (BGH NJW 67, 1020, 1021; Erman/Zetzsche § 765 Rz 26);...mehr