Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Dauerwohnrecht ist veräußerlich und vererblich. 2Es kann nicht unter einer Bedingung bestellt werden. (2) Auf das Dauerwohnrecht sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Vorschriften des § 14 entsprechend anzuwenden. (3) Der Berechtigte kann die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes und Grundstücks mitben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist auf Grund der §§ 574 bis 574b durch Einigung oder Urteil bestimmt worden, dass das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit fortgesetzt wird, so kann der Mieter dessen weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Umstände gerechtfertigt ist oder wenn Umstände nicht eingetreten sind, deren vorgesehener Eintritt für die Zeitdauer der Forts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 788 BGB – Valutaverhältnis.

Gesetzestext Erteilt der Anweisende die Anweisung zu dem Zwecke, um seinerseits eine Leistung an den Anweisungsempfänger zu bewirken, so wird die Leistung, auch wenn der Angewiesene die Anweisung annimmt, erst mit der Leistung des Angewiesenen an den Anweisungsempfänger bewirkt. Rn 1 § 788 betrifft das Verhältnis zwischen Anweisendem und Anweisungsempfänger (Valutaverhältnis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verfügung über den Anteil, S 1.

Rn 1 Anders als bei der Gesamthand kann jeder Teilhaber über seinen Anteil frei verfügen (ebenso § 2033 I für Erbengemeinschaft). Gleiches gilt für Verfügungen über einen Teil des Anteils (BayObLG MDR 79, 844). Für die Verfügung gelten die allgemeinen Vorschriften für die Verfügung über das Vollrecht (vgl BGH NJW-RR 01, 477 [BGH 17.10.2000 - X ZR 223/98] zur Abtretung von Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragsfreiheit (1. Hs).

Rn 1 Art 17 schreibt im 1. Hs den Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufrechnung (zum Aufrechnungsbegriff s Lieder RabelsZ [14], 809, 820 ff) fest: Die Parteien können das Recht wählen, nach dem aufgerechnet werden kann (Aufrechnungsstatut). Daraus dürfte im Erst-Recht-Schluss folgen, dass die Parteien materiell die Aufrechnungsmöglichkeit ausschließen können, etwa durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bindung und Wirkung.

Rn 12 Für die Bindung an die Auflassung gilt § 873 II (BGHZ 106, 112; BayObLGZ 73, 141). Selbst die bindende Auflassung bewirkt keine Verfügungsbeschränkung (BGHZ 49, 200). Die Auflassung ist weder ein sonstiges Recht iSd § 823 I (BGHZ 45, 192) noch gibt sie ein Recht zum Besitz iSd § 986 (Celle NJW 58, 870f) oder eine in der Insolvenz des Veräußerers geschützte Rechtspositi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzug.

Rn 116 Der Verzugseintritt richtet sich nach § 286; erforderlich ist deshalb grds eine Mahnung (§ 286 I). Im Mietvertrag kann jedoch eine angemessene Frist vereinbart werden, innerhalb derer der Mieter ab Zugang der Rechnung zu zahlen hat. Eine solche Vereinbarung kann auch in Formularmietverträgen getroffen werden. Nach Fristablauf kommt der Mieter auch ohne Mahnung nach § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Zahlungsverkehrssysteme.

Rn 10 Entsprechend der Regelung in § 675b für Wertpapierlieferungs- und Abrechnungssysteme ist auch für die Teilnehmer an Zahlungsverkehrssystemen der Widerruf eines Auftrags zugunsten eines anderen Teilnehmers nur bis zu dem in den Regeln des Systems festgelegten Zeitpunkt möglich. Ein Zahlungsverkehrssystem ist ein System zum Zwecke von Verarbeitung, Clearing, Verrechnung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berechtigter und Verpflichteter.

Rn 14 Nach § 18 II Nr 1 ist (nur) jeder WEigtümer anspruchsberechtigt – auch in einer Gemeinschaft mit nur 2 WEigtümern (BGH NJW 20, 42 [BGH 05.07.2019 - V ZR 149/18] Rz 16). Verpflichtet ist grds die GdW. Für diese handelt ihr zuständiges Organ. Ein einzelner WEigtümer ist verpflichtet, wenn ihm durch eine Vereinbarung Verwaltungskompetenz übertragen ist. Bedarf es eines Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Willensbildung.

Rn 13 Die Willensbildung der GdW – auch in Bezug auf das Gemeinschaftsvermögen (§ 9a III) – ist nach § 19 I grds Aufgabe der WEigtümer (s.a. BGH ZMR 22, 140 Rz 3). Sie bilden den Willen durch Beschl, der wie jeder Beschl angefochten werden kann (s.a. BGH ZMR 16, 789), oder durch eine Vereinbarung. Etwas anderes gilt, sofern allein der Verw nach § 27 I Nr 1 oder Nr 2 oder nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung seines Wohnungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verkauf zu Gesamtpreis (S 1).

Rn 2 Ein Verkauf mehrerer Gegenstände liegt auch vor, wenn bei Vorkaufsrecht auf (1) Teilfläche das gesamte Grundstück (RG HRR 35 Nr 724; analoge Anwendung: BayObLG NJW 67, 113; Karlsr NJW-RR 96, 916 [OLG Karlsruhe 17.05.1995 - 13 U 125/93]; BGH NJW-RR 16, 910 [BGH 27.04.2016 - VIII ZR 61/15] Rz 63; nicht bei Grundstücksverkauf, wenn Vorkaufsrecht unterliegende Eigentumswohn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übergabesurrogat.

Rn 3 Die Übergabe kann durch die Übergabesurrogate der §§ 929 2, 930 oder 931 ersetzt werden. Dabei kommt § 929 2 nur im Fall fehlerhaften Verhaltens des GBA (Aushändigung des Briefs an andere Person als den Eigentümer ohne Aushändigungsvereinbarung) oder eigenmächtiger Besitzergreifung durch den Gläubiger in Frage; erforderlich ist dann Einigung über die Entstehung der Hypo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1612c BGB – Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen.

Gesetzestext § 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen. Rn 1 Kindergeldersetzende Leistungen sind in §§ 65 EStG, 4 BKGG geregelt. Dafür gelten Vorschriften über die Kindergeldanrechnung entspr. Die Anrechnung der Höhe nach ist auf ein fiktives Kindergeld beschränkt. Darüber hinausgehen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1139 BGB – Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek.

Gesetzestext 1Ist bei der Bestellung einer Hypothek für ein Darlehen die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen worden, so genügt zur Eintragung eines Widerspruchs, der sich darauf gründet, dass die Hingabe des Darlehens unterblieben sei, der von dem Eigentümer an das Grundbuchamt gerichtete Antrag, sofern er vor dem Ablauf eines Monats nach der Eintragung der Hypoth...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 27 EuPartVO – Reichweite des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung auf die güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften anzuwendende Recht regelt unter anderemmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigter.

Rn 8 Regelmäßig wird der Gläubiger der Einlageforderung (Berechtigter) auch Kontoinhaber sein. Das ist jedoch nicht zwingend. Entscheidend kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an. Berechtigter ist jedenfalls derjenige, der nach dem (erkennbaren) Willen des die Kontoeröffnung vornehmenden Kunden der Bank ggü Gläubiger sein soll (BGH NJW 94, 931; Saarbrücken MDR 03, 1003...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Größe.

Rn 8 Die Größe des den jeweiligen Wohnungseigentumsrechten (Vor §§ 1–49 Rn 9) zwingend (§ 6 I) zugeordneten Miteigentumsanteils iSv § 47 GBO bestimmen die Vertragschließenden nach billigem Ermessen (BGH ZMR 86, 365; Ddorf ZMR 04, 613). Die Summe der Anteile kann ein Ganzes nicht übersteigen (KG ZMR 22, 908). Wie das Verhältnis zwischen SonderE und Miteigentumsanteil festgele...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kein Ausschluss wegen Kenntnis des Käufers.

Rn 6 I 1 Alt 1 enthält weiterhin das grds Verbot abweichender Vereinbarungen, die zu einer Haftungsbeschränkung des Unternehmers führen. Neu ist die Ausn von § 442 aus der Verweisung. Hintergrund ist, dass die WKRL keinen Haftungsausschluss bei reiner Kenntnis o fahrlässiger Unkenntnis vom Mangel – wie § 442 I statuiert – vorsieht. Aufgrund des vollharmonisierenden Charakter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1483 BGB – Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft.

Gesetzestext (1) 1Die Ehegatten können durch Ehevertrag vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft nach dem Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt wird. 2Treffen die Ehegatten eine solche Vereinbarung, so wird die Gütergemeinschaft mit den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt, die bei gesetzlicher Erbf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vertragsinhalt.

Rn 18 Der Vertragsinhalt des Zahlungsdiensterahmenvertrags ergibt sich aus § 675f II. Im Mittelpunkt steht die Verpflichtung zur Ausführung von Zahlungsvorgängen im Zusammenhang mit der Erbringung von Zahlungsdiensten (vgl § 675d Rn 3) und die Errichtung und Führung eines Zahlungskontos. Ferner kann im Zusammenhang mit einem Zahlungsdiensterahmenvertrag, entspr der bisherige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Zahlungsempfänger, Bargeldabhebungsdienste und Dritte.

Rn 13 Bei der Erbringung von Zahlungsdiensten bestehen auch für Zahlungsempfänger, einen Dienstleister, der Bargeldabhebungsdienste erbringt, und bestimmte Dritte Informationspflichten. Auf die Verpflichtung zur Unterrichtung nach Art 248 §§ 17,17a und 18 EGBGB wird in V lediglich gesondert hingewiesen. Die Informationspflichten betreffen Entgelte des Zahlungsempfängers im Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ungeachtet der Artikel 3 bis 6 können die berechtigte und die verpflichtete Person jederzeit eine der folgenden Rechtsordnungen als das auf eine Unterhaltspflicht anzuwendende Recht bestimmen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unterpacht, Vorpacht.

Rn 12 § 540 wird durch § 584a hinsichtlich des Pächterkündigungsrechts bei Verweigerung der Unterverpachterlaubnis ausgeschlossen (vgl § 589 für die Landpacht). Ein Unterpachtvertrag kann unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen werden, dass die Erlaubnis zur Unterverpachtung erteilt wird (München ZMR 19, 269). Die Vereinbarung eines formularvertraglichen Vorpachtrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anmietung zur Weitervermietung als Wohnung.

Rn 3 Zweck des Hauptmietvertrages muss es – ggf nach einer konkludenten Änderung während der Vertragszeit – sein, die angemieteten Räume als Wohnraum weiter zu vermieten (Drasdo WuM 19, 1; LG Heidelberg WuM 22, 618). Ausreichend ist es, wenn beide davon ausgehen, dass die Wohnung vom Mieter an Dritte weitervermietet werden soll. Maßgeblich sind die vertraglichen Vereinbarung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abtretungsausschluss bei rückständigen Leistungsansprüchen (Abs 2).

Rn 3 Der Abtretungsanspruch ist auf künftig fällig werdende Ausgleichsansprüche der ausgleichsberechtigten Person beschränkt; hinsichtlich rückständiger Beträge kann dagegen keine Abtretung beansprucht werden (§ 21 II). Deshalb kann für vergangene Zeiträume auch insoweit keine Abtretung mehr verlangt werden, als die Versorgungsansprüche vom Versorgungsträger noch nicht erfül...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1626b BGB – Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung.

Gesetzestext (1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam. (2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. (3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den § 1626a Absatz 1 Nummer 3 oder § 1671 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 169...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufpreis.

Rn 31 Der Kaufpreis ist die Geldleistung des Käufers für die Sachleistung des Verkäufers. Das Synallagma zwischen Sach- und Geldleistung begründet die Abgrenzung zum Tausch (§ 480), der durch den Austausch von Sachleistungen charakterisiert ist (§ 480 Rn 1). Der Kaufpreis kann neben EURO in jeder Währung vereinbart werden, sofern die Fremdwährung als Geld (§ 244) und nicht a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Dauerhafte Bereitstellung (Abs 1).

Rn 3 Die Parteien können vereinbaren, dass die digitalen Elemente nicht nur punktuell, sondern über einen längeren Zeitraum bereitgestellt werden sollen. Der Begriff der ›dauerhaften Bereitstellung‹ wird in § 327e I 3 legaldefiniert und meint keinesfalls nur zeitlich unbegrenzte Fälle, sondern grds die fortlaufende Bereitstellung über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verfügungsberechtigung.

Rn 30 Sicherungseigentum erwirbt der Sicherungsnehmer nur bei Verfügungsberechtigung des Sicherungsgebers oder bei Gutgläubigkeit nach §§ 932 ff. Bei einem Anwartschaftsrecht erwirbt der Sicherungsnehmer dieses, wenn §§ 932 ff nicht vorliegen (Geibel WM 05, 962f). Mit Bezahlung des Kaufpreises wird er ohne Durchgangserwerb unmittelbar Sicherungseigentümer (§ 929 Rn 22). Rn 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beschl (§ 24 VII 2 Nr 1, Nr 2).

Rn 24 Beschl iSv § 24 VII 2 ist jeder positive und negative Beschl (Vor §§ 23–25 Rn 1), unabhängig von § 18 II. Nicht aufzunehmen sind nichtige und Nichtbeschl. Nicht einzutragen sind auch Geschäftsordnungsmaßnahmen (str). Einzutragen ist der Wortlaut des Beschl, nicht die Annahme eines Beschl-Antrags. Jedenfalls bei Beschl, die eine Vereinbarung aufgrund einer gesetzlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Inhalt (§ 556g Ia 1).

Rn 17 Der Inhalt dessen, was der Vermieter behaupten muss (s.a. BGH WuM 24, 144 [BGH 29.11.2023 - VIII ZR 75/23] Rz 23: es besteht keine Pflicht, die zulässige Miete mitzuteilen), richtet sich nach dem Ausnahmefall, den er selbst als gegeben ansieht. Die Behauptungen sind bewusst eng gehalten. Einzelheiten und etwaige Nachweise muss der Vermieter nämlich erst im Rahmen eines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2381 BGB – Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen.

Gesetzestext (1) Der Käufer hat dem Verkäufer die notwendigen Verwendungen zu ersetzen, die der Verkäufer vor dem Verkauf auf die Erbschaft gemacht hat. (2) Für andere vor dem Verkauf gemachte Aufwendungen hat der Käufer insoweit Ersatz zu leisten, als durch sie der Wert der Erbschaft zur Zeit des Verkaufs erhöht ist. Rn 1 Der Käufer soll wirtschaftlich so stehen, als sei er ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Dauerwohnrecht soll nur bestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. (2) 1Zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes und des Inhalts des Dauerwohnrechts kann auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden. 2Der Eintragungsbewilligung sind als Anlagen beizufügen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 716 ersetzt den gestrichenen § 110 HGB aF. Bei der rechtsfähigen GbR bestehen die Ansprüch aus § 716 ggü dieser, bei der nicht rechtsfähigen GbR (§ 740 II) bestehen sie im Verhältnis unter den Gesellschaftern. Vorausstzung ist eine Tätigkeit im Interessenkreis der Gesellschaft. Die Funktion des § 716 ist ähnlich den Regelungen in §§ 677 ff, aber ggü diesen ebenso wie ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mit G v 16.4.13 (BGBl I 795), das am 19.5.13 in Kraft trat, wurde § 1671 umgestaltet und erweitert (vgl Huber/Antomo FamRZ 12, 1257; 13, 665; Büte FuR 13, 311; Coester FamRZ 12, 1337). § 1671 aF betraf nur Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zustand und bei denen zumindest ein Elternteil die Alleinsorge anstrebte. Für diesen Regelungsbereich enthält die neue Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durchbrechungen.

Rn 15 Der Grundsatz, wonach zur dinglichen Rechtsänderung materiell-rechtlich eine dingliche Einigung erforderlich ist, ist teilweise durchbrochen. ZT genügt eine einseitige Erklärung oder der Erwerb vollzieht sich kraft Gesetzes oder Staatsakt, so dass § 873 nicht anwendbar ist: 1. Einseitige Erklärungen. Teilweise reichen einseitige Erklärungen des Betroffenen aus: §§ 885 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zusätzliche Formvorschriften (Abs 2).

Rn 2 Sieht jedoch das Recht des teilnehmenden MS, in dem beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnl Aufenthalt hatten, zusätzliche Formvorschriften für solche Vereinbarungen vor (dazu Hilbig-Lugani DNotZ 17, 739, 748), so sind diese Vorschriften anzuwenden (II). Nach Art 46e EGBGB ist eine Rechtswahlvereinbarung nach Art 5 der VO notariell zu beurkunden, wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schriftstücke.

Rn 4 Hinsichtlich der Schriftstücke des Erblassers haben die Erben keinen Auseinandersetzungsanspruch, II. Sie bleiben Gesamthandseigentum (anders Prot II, 887), bis die Erben die Umwandlung in Bruchteilseigentum vereinbaren (Grüneberg/Weidlich § 2047 Rz 3). Rn 5 Die Erben können eine vom Gesetz abw Vereinbarung treffen. Kommt eine Einigung nicht zustande, verbleiben die Schr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ausübung des Abwendungsrechts.

Rn 6 Nach dem Gesetzeswortlaut ist das Abwendungsrecht ›durch Zahlung‹ auszuüben, auch das tatsächliche Angebot der Zahlung wird als ausreichend angesehen (KG GE 01, 850; Bruns AnwZertOnline 12/2016 Anm 2). Befriedigung des Mieters durch Aufrechnung ist denkbar. Wenn keine Vereinbarung über die Höhe des von dem Vermieter zu erstattenden Wertes der Einrichtung bei Beendigung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Regelung steht in engem Zusammenhang mit der Möglichkeit, die Zustimmung und damit die Autorisierung von Zahlungsvorgängen durch ein Zahlungsinstrument vorzunehmen (§ 675j I 4). Für das zur Autorisierung vereinbarte Zahlungsinstrument können Nutzungsbegrenzungen vereinbart werden. § 675k eröffnet den Spielraum für die Vereinbarung von Nutzungsbegrenzungen. Ferner si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Nachfrist (Nr 2).

Rn 16 Nr 2 ergänzt Nr 1 und soll verhindern, dass der Verwender Gläubigerrechte des Kunden (etwa § 281 I) durch die formularmäßige Vereinbarung unangemessen langer oder unbestimmter Nachfristen beeinträchtigt (HP/Becker § 308 Nr 2 Rz 2). Dieser Schutzzweck gebietet es, Nr 2 auf alle Vorschriften (etwa §§ 281, 323, 637, 651k II, 651l I) anzuwenden, die die Geltendmachung von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Objektive Beeinträchtigung.

Rn 7 Die Schenkung muss zudem den Vertragserben objektiv beeinträchtigen, dh seinen potenziellen Anspruch aus dem Erbvertrag schmälern, indem sie den Nachlass vermindert. Nur insoweit die erbvertragliche Bindung reicht, will § 2287 den Vertragserben vor beeinträchtigenden Schenkungen schützen (BGH NJW 82, 43 [BGH 23.09.1981 - IVa ZR 185/80]). Daran fehlt es, wenn die bindend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Nach § 51 abänderbar sind nicht nur Entscheidungen über den öffentlich-rechtlichen VA, die iRd Scheidungsverbundes getroffen worden sind, sondern auch Entscheidungen, mit denen der öffentlich-rechtliche VA bereits nach früherem Recht gem § 10a VAHRG abgeändert worden war (BGH FamRZ 22, 262 Rz 12). Auch unter der Geltung des früheren Rechts geschlossene Eheverträge nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sach- und Rechtsgesamtheiten.

Rn 4 In einer Sachgesamtheit sind mehrere selbstständige Sachen zu einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verbunden, zB einem Warenlager (s. § 92 II). Die Sachgesamtheit ist keine Sache iSd § 90. Die einzelnen Sachen bleiben rechtlich selbstständig, nur an ihnen können dingliche Rechte begründet werden. Gleiches gilt für Sach- und Rechtsgesamtheiten wie das Unternehmen, de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 § 4 regelt materiell-rechtliche Auskunftsansprüche der Beteiligten in Bezug auf die dem VA unterliegenden Anrechte. Die Vorschrift hat während der Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens kaum praktische Bedeutung, weil das Gericht den Sachverhalt gem § 26 FamFG vAw zu ermitteln hat (BGH FamRZ 82, 471, 473; 96, 481) und die Beteiligten gem § 220 FamFG ihm gegenüber v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zeitpunkt (Abs 2).

Rn 13 Der Erwerber muss grds bis zur Vollendung des Rechtserwerbs gutgläubig sein. Folgt die Einigung der Eintragung nach, kommt es auf den Zeitpunkt der Einigung an. Geht die Einigung der Eintragung voraus, kommt es jedoch nur auf den Zeitpunkt der Stellung des Eintragungsantrages an, dh Eingang beim Grundbuchamt (§ 13 III GBO). Der Antrag muss ggf nach Zwischenverfügung, a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beschränkter Ausschluss von Naturalrestitution, Abs. 6.

Rn 25 VI schließt Anspruch auf Begründung eines Beschäftigungs- oder Berufsausbildungsverhältnisses oder beruflichen Aufstieg (Naturalrestitution) aus (BAG NZA 17, 1401 [BAG 18.07.2017 - 9 AZR 259/16]), nicht aber auf Entfristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses (BAG NZA 19, 1942; 11, 970, 973 [BAG 06.04.2011 - 7 AZR 524/09]), sofern er nicht (VI letzter Hs) aus andere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. 2Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann...mehr