Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Schiedsvereinbarung über ein nichtiges Rechtsgeschäft.

Rn 36 Eine Schiedsvereinbarung, die sich ausdrücklich auf ein nichtiges Rechtsgeschäft bezieht, ist selbst nichtig. Das gilt zB für Schiedsvereinbarungen über unzweideutig verbotene Kartellabsprachen nach §§ 1, 19–21 GWB. Bei einer unmittelbaren Verbindung zwischen nichtigem Rechtsgeschäft und Schiedsvereinbarung verstößt auch die Schiedsvereinbarung gegen den ordre public i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckungshindernis Übersetzungsbegehren (Abs 2).

Rn 3 Im Falle eines nach Abs 2 berechtigten Übersetzungsbegehrens durch einen Schuldner, der keinen Wohnsitz (Art 62 f) im Ursprungsmitgliedstaat (Art 2 lit d) hat, bleibt die Vollstreckung auf Sicherungsmaßnahmen beschränkt, solange dieser die gebotene Übersetzung nicht erhalten hat. Der Schuldner kann eine Übersetzung der Entscheidung verlangen, wenn sie weder in einer Spr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtskraft/Vorläufige Entscheidungen.

Rn 5 Die Rechtskraft einer Entscheidung ist nicht Voraussetzung für ihre Anerkennung und Vollstreckung (Jenard-Bericht zu Art 26 EuGVÜ; München NJW-RR 08, 736 [OLG München 11.12.2007 - 25 W 2462/07]). Der Anerkennung unterliegen daher neben für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteilen bspw auch ein ›decreto ingiuntivo‹ (italienischer Mahnbescheid), der nach Einlegung des W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Kosten.

Rn 11 Die Kosten des Rechtsstreites, sowie die Kosten bisheriger Vollstreckungsmaßnahmen sind eintragungsfähig, sie müssen aber besonders eingetragen werden, wenn sie von der Zwangshypothek erfasst werden sollen. Bei einer Vollstreckung der Kosten gem § 788 ist die gesonderte Festsetzung der Vollstreckungskosten nicht erforderlich, wenn sie mit dem Hauptanspruch aus dem Haup...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Vermerk auf dem Titel.

Rn 16 Liegt noch keine Zahlung vor und hat das Gericht Kenntnis vom ersten Kostenfestsetzungsbeschluss – was normalerweise der Fall sein muss, da der Beschl in derselben Akte ergeht –, so kann auch der zweite Kostenfestsetzungsbeschluss klarstellen, welcher Titel vorrangig ist. Die Wirkungslosigkeit des ersten Beschlusses kann auf dem zweiten Kostenfestsetzungsbeschluss verm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Vor Annahme der Erbschaft ist der Passivprozess gegen den (vorläufigen) Erben in Bezug auf Nachlassverbindlichkeiten mangels Klagbarkeit des Anspruchs unzulässig (§ 1958 BGB, dazu PWW/Zimmer § 1958 BGB Rz 1; St/J/Althammer Rz 1; ThoPu/Reichold Rz 1). Der Anspruch darf nur gegen Nachlasspfleger geltend gemacht werden; die Vollstreckung erfolgt in den Nachlass, § 778. Nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unpfändbare Gegenstände.

Rn 11 Gemäß Abs 3 ist die Zwangsvollstreckung in Sachen unpfändbar, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentbehrlich sind oder deren Veräußerung ein öffentliches Interesse entgegensteht. Der Pfändungsschutz ergänzt § 811, die Vorschrift ist daneben anwendbar. Sachen sind körperliche Gegenstände nach § 808. Auch Geld ist eine Sache (Zö/Seibel Rz 6), dagegen gibt es k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 14 Wird der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses abgewiesen, kann der Gläubiger hiergegen nach den §§ 11 I RPflG, 793 sofortige Beschwerde einlegen. Schuldner und Drittschuldner können bei behaupteten Verstößen gegen das Pfändungsverfahren, zB bei Unpfändbarkeit der Sache gem § 811 oder Unpfändbarkeit des Herausgabeanspruchs nach § 851 I, Erinnerung gem § 766 einl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vereinigung von Grundstücken.

Rn 4 Ausnahmen bestehen dann, wenn einzeln belastete Grundstücke im Wege der Grundstücksvereinigung und Bestandteilszuschreibung (§ 890 BGB) vereinigt werden (BGH NJW 00, 1000). Grundsätzlich erstrecken sich nach Bestandteilszuschreibung Grundpfandrechte, die an der zugeschriebenen Fläche lasten, nicht kraft Gesetzes auch auf das Hauptgrundstück (§§ 1131, 890 BGB). Aus diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Pfändung.

Rn 28 Die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergeht durch einen zu begründenden Beschl (BGH NZI 18, 705 Rz 25; LG Düsseldorf JurBüro 83, 1575). Infolge der Billigkeitsentscheidung muss der Beschl ausdrücklich ergehen, eine konkludente Pfändung ist ausgeschlossen (BGH NZI 18, 705 [BGH 25.01.2018 - IX ZR 104/17] Rz 25). Dies gilt für alle Tatbestände des § 850b I. Wird de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 29 VDuG – Zwangsmittel gegen den Unternehmer.

Gesetzestext (1) Kommt der Unternehmer einer Aufforderung des Sachwalters zur Erfüllung eines Anspruchs eines Verbrauchers, der auf eine andere vertretbare Handlung als Zahlung oder auf eine nicht vertretbare Handlung gerichtet ist, nicht fristgerecht nach, so kann das Gericht auf Antrag des Sachwalters anordnen, dass der Unternehmer durch Zwangsgeld und für den Fall, dass ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 Die Art 33–35 EuKoPfVO regeln verschiedene Rechtsbehelfe vornehmlich für den Schuldner. Das Verfahren für die Rechtsbehelfe regelt Art 36 EuKoPfVO. § 954 trifft ergänzende Bestimmungen. Es ist zu berücksichtigen, dass der Schuldner durch die Rechtsbehelfe nach den Art 33–35 EuKoPfVO erstmals Gelegenheit erhält, sich rechtliches Gehör zu verschaffen. Deshalb und weil die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ende.

Rn 13 Dass die Zwangsvollstreckung nicht länger andauern darf, als bis sie ihren Zweck erfüllt hat (s Rn 1), ist ein Gebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Wieser 61 ff). Beendet ist die Vollstreckung insgesamt, wenn der Gläubiger hinsichtlich des Vollstreckungsanspruchs und der Vollstreckungskosten nach § 788 Befriedigung erlangt hat. Einzelne Vollstreckungsmaßnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Weitere Einzelfälle.

Rn 22 Ein Räumungstitel gegen Mitarbeiter des Schuldners (etwa Hausangestellte, AN oder Auszubildende) ist nicht erforderlich (LG Berlin DGVZ 67, 152; ebenso für Gäste AG Hannover DGVZ 73, 158), weil sie nicht Besitzer, sondern lediglich Besitzdiener iSd § 855 BGB des Schuldners und damit dessen Weisungen untergeordnet sind. IRd Räumungsvollstreckung ersetzt der GV die Weisu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Für die Erteilung von Abdrucken können Geb erhoben werden, deren Höhe sich nach den Kostenvorschriften des jeweiligen Bundeslandes richtet (vgl für NRW Nr 2.1, Nr 2.2 des Gebührenverzeichnisses in Anl 2 zum Justizgesetz NRW; demnach beträgt die Geb für die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung des laufenden Bezugs von Abdrucken 525 EUR [2.1] und die Erteilung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1082 ZPO – Vollstreckungstitel.

Gesetzestext Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf. Rn 1 Die Vorschrift regelt nur die Vollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln, die aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1080 ZPO – Entscheidung.

Gesetzestext (1) 1Bestätigungen nach Artikel 9 Abs. 1, Artikel 24 Abs. 1, Artikel 25 Abs. 1 und Artikel 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 sind ohne Anhörung des Schuldners auszustellen. 2Eine Ausfertigung der Bestätigung ist dem Schuldner von Amts wegen zuzustellen. 3Das gilt nicht, wenn die antragstellende Person Übermittlung an sich zur Zustellung im Parteibetrieb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausfertigung des Urteils.

Rn 3 Eine Klausel, die sich nicht auf der Ausfertigung des Urteils befindet oder sich nicht auf das in der Ausfertigung verkörperte Urt bezieht, das die Vollstreckung ermöglicht, ist unwirksam (MüKoZPO/Wolfsteiner § 725 Rz 1). Vielmehr muss das Klauselorgan eine Originalausfertigung der Klausel genau derjenigen Urteilsausfertigung beifügen, aus der vollstreckt werden soll (L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 27 EuVTVO – Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001.

Gesetzestext Diese Verordnung berührt nicht die Möglichkeit, die Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung über eine unbestrittene Forderung, eines gerichtlichen Vergleichs oder einer öffentlichen Urkunde gem der Verordnung (EG) Nr 44/2001 zu betreiben. Rn 1 Die Regelung verweist gem Art 80 Abs. 1 Brüssel Ia-VO nunmehr auf diese VO. Ist der Anwendungsbereich der EuVTV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen einen Schiedsspruch kann nur der Antrag auf gerichtliche Aufhebung nach den Absätzen 2 und 3 gestellt werden. (2) Ein Schiedsspruch kann nur aufgehoben werden,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ermächtigung zur Ersatzvornahme und Duldungspflicht.

Rn 44 Das Gericht weist den Vollstreckungsantrag entweder zurück oder es ermächtigt den Gläubiger in Abs 1, die Handlung nach Wahl vornehmen zu lassen oder (analog Abs 1) selbst vorzunehmen. Dafür muss der Schuldner darlegen, dass er dazu in der Lage ist (Hamm NJW 59, 891). Der Beschl nach § 329 begründet seine Duldungspflicht, die der Gläubiger notfalls durch Hinzuziehung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Anwendung bei allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Rn 4 Für die Zwangsvollstreckung gegen Gemeinden und Gemeindeverbände gilt die Vorschrift nicht wegen § 15 Nr 3 EGZPO. Hier ist das jeweilige Landesrecht vorrangig und weicht inhaltlich tw ab (Einzelheiten zu den jeweiligen Länderregelungen Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). Ferner ausgenommen ist gem Abs 3 die Vollstreckung gegen die öffentlich-rechtlichen Banken und Kred...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 4 und 5.

Rn 5 Entscheidungen in besonderen Verfahrensarten betreffen die Nr 4 und 5, nämlich stattgebende und abweisende Urteile im Urkunden- (§ 592), Wechsel- (§ 602) und Scheckprozess (§ 605a), sowie solche nach § 597 II. Nr 5 ergänzt Nr 4 insofern, als Urteile im Nachverfahren, durch die ein Vorbehaltsurteil in den Verfahrensarten der Nr 4 bestätigt wird, für vorläufig vollstreckb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 44 Brüssel IIb-VO – Aussetzung des Verfahrens.

Gesetzestext Das Gericht, bei dem eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung im Sinne des Artikels 42 Absatz 1 geltend gemacht wird, kann das Verfahren ganz oder teilweise aussetzen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fortsetzung des Einstweiligen Anordnungsverfahrens.

Rn 8 Durch I, II wird das ursprüngliche EA-Verfahren fortgesetzt. Somit gilt § 51u auf die dortige Kommentierung kann verwiesen werden. Die Vollstreckung aus der zu überprüfenden EA kann während der Dauer des Verfahrens gem § 55 ausgesetzt oder beschränkt werden (s § 55 Rn 1 ff). Der Antrag nach I, II unterliegt keiner Frist, sondern lediglich der Verwirkung gem § 242 BGB (K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besondere Fälle.

Rn 9 Wenn der Gläubiger vorleistungspflichtig ist und der Schuldner sich zur Zeit seiner Verurteilung noch nicht im Annahmeverzug befindet, ist das ein Fall des Abs 1 (Hamm Rpfleger 83, 393). Der Schuldner kann zwar verklagt werden, wenn die Voraussetzungen des § 259 vorliegen. Allerdings wird die Klausel erst erteilt, wenn die Vorleistung nach §§ 726 I, 731 nachgewiesen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Durchführung der Herausgabe (Abs 3).

Rn 6 Der GV setzt den Schuldner bei der vereinfachten Räumung aus dem Besitz der unbeweglichen Sache und weist den Gläubiger in diesen ein, § 885 I 1. Anders als bei der Vollstreckung nach § 885 werden jedoch die in den Räumen befindlichen beweglichen Sachen weder gem § 885 II, III vom GV weggeschafft noch dem Schuldner oder einem in § 885 II genannten Drittem übergeben (Zö/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 7 Durch Abs 2 wird diese Wirkung erweitert auf die Fälle, in denen durch gerichtliche Entscheidung die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§§ 732 I, 767, 771) und zugleich die Aufhebung der erfolgten Maßnahmen angeordnet wird. Auch hier muss eine gerichtliche Entscheidung, idR ein Beschl vorliegen. Der Beschl über die einstweilige Einstellung der Zwangsvolls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 45 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz].

Gesetzestext Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von § 705 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genügt ein gegen alle Gesellschafter gerichteter Vollstreckungstitel, wenn dieser vor dem 1. Januar 2024 erwirkt wurde. Rn 1 Zur Vollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen BGB-Gesellschaft genügt ein gegen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ablauf.

Rn 4 Wie bei § 104 Rn 2 ff. Hinsichtlich der Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwände gelten die gleichen Grundsätze wie im eigentlichen Festsetzungsverfahren nach § 104 (s dort Rn 16 ff). So ist etwa eine unstr Erfüllung beachtlich (Ddorf MDR 06, 118, 119; aA LG Berlin Rpfleger 97, 454). Eine Rückfestsetzung überzahlter Kosten ist möglich, wenn die Überzahlung unstr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Adressat der Zwangsmittelanordnung.

Rn 39 Adressat der Zwangsmittelfestsetzung ist grds der Schuldner, auch im Falle der Prozessunfähigkeit (hM; Zweibr OLGR Zweibr 03, 347, 348; Kobl FamRZ 03, 1486; BGH WM 21, 2340, Rz 70, 73 ff m Anm Schörnig MDR 22, 141, Herberger NJW 22, 399 und Damrau ZEV 22, 30). Zwangsgeld wird also in sein Vermögen vollstreckt. Zwangsgeld kann auch dann angeordnet werden, wenn die gesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

Rn 3 § 795b ist einschr dahin auszulegen, dass nur einfache Klauseln iSd § 724 vom Urkundsbeamten erteilt werden, nicht jedoch Klauseln für oder gegen den Rechtsnachfolger oder sonstige qualifizierte Klauseln, in denen die Vollstreckung nicht nur vom Bestand bzw Fortbestand des Vergleichs, sondern von weiteren Voraussetzungen abhängt (Schuschke/Walker/Schuschke Rz 3). Rn 4 Di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 910 regelt die Geltung des Kontopfändungsschutzes bei der Verwaltungsvollstreckung. Dabei besitzt die Vorschrift va eine klarstellende Funktion. Einerseits werden dadurch für die betroffenen Verwaltungen ihre Aufgaben und ihre Befugnisse im Gefüge des Kontopfändungsschutzes verdeutlicht. Dadurch wird die Pflicht der Vollstreckungsbehörden betont, den Kontopfändungssch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufforderungen und Mitteilungen.

Rn 2 Aufforderungen iSv Abs 1 regelt die ZPO selbst nicht explizit, setzt sie aber an verschiedenen Stellen voraus, etwa in §§ 756, 758, 882c II 2 (LG Rottweil BeckRS 14, 03449). Einzelheiten enthält insoweit die GVGA, zB in §§ 59 II 1, und § 81 I (Aufforderung zur Bewirkung der Gegenleistung). Mitteilungen enthalten §§ 806a, 808 III, 811b II, 826 III, 885 II. Insb ist dem G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 6 Zuständig für den Erlass einer Einstellungsanordnung ist das Verfahrensgericht der ersten Instanz (bzw das Rechtsmittelgericht), bei dem der Abänderungsantrag nach §§ 238–240 anhängig ist bzw ein entsprechender VKH-Antrag gestellt worden ist. Bei dieser Zuständigkeit verbleibt es auch dann, wenn die Sache wegen einer sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung über den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Abgrenzung.

Rn 1 § 797 bezieht sich auf vollstreckbare Urkunden des § 794 I Nr 5 und auf notariell vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche nach § 796c, nicht dagegen auf solche des § 796b. Prozessvergleiche sind nicht gerichtliche Urkunden iSd § 797 (St/J/Münzberg Rz 1; MüKoZPO/Wolfsteiner Rz 143; aA RGZ 21, 345, 347 ff; 35, 395, 397, 398; München NJW 61, 2265, 2266 [OLG München 13.04....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtlich gebilligte Vergleiche nach § 156 Abs 2 (Nr 2).

Rn 8 Nach § 156 II können Beteiligte (Eltern) in Kindschaftssachen mit gerichtlicher Billigung einen Vergleich über das Umgangsrecht oder über die Herausgabe eines Kindes treffen. Ein solcher, gerichtlich ausdrücklich gebilligter Vergleich kann nach den §§ 86 ff vollstreckt werden. Ändern die Beteiligten nachträglich ohne erneute gerichtliche Prüfung die Vereinbarung ab, ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Wirkung.

Rn 3 Ein Außerkrafttreten der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils (oder Vollstreckungsbescheids nach § 700) ordnet Abs 1 im Zeitpunkt der Verkündung eines Urteils an, das die Entscheidung der Vorinstanz im Rechtsmittel-, Rüge (§ 321a) oder Einspruchsverfahren in der Hauptsache oder in der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit nach § 718 aufhebt oder abän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gem § 800 I 1 kann sich der Eigentümer eines Grundstücks in einer vollstreckbaren Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung wegen eines Grundpfandrechts unterwerfen, dies mit der Maßgabe, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll. Die Vorschrift sollte es dem dinglichen Gläubiger eines Grundpfandrechts ermöglichen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berechtigtes Interesse.

Rn 4 Erforderlich ist ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtsverletzung durch die Entscheidung der unteren Instanz. Dieses liegt nicht per se bei jeder Rechtsverletzung vor. Vielmehr ergibt sich aus den Regelbeispielen nach II das Hinzutreten besonderer Anforderungen. Die Rechtsverletzung muss sich tiefgreifend auf die Grundrechte des Betroffenen ausgewirkt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nach Eintritt des Sicherungsfalls.

Rn 19 Dieser tritt etwa bei Aufhebung oder Änderung des vorläufig vollstreckbaren Titels ein, § 717; im Fall des § 945 auch wenn der Titel ohne weiteres wirkungslos wird (s Rn 4). Im Falle des § 711 bei Rechtskraft des Urteils (BGH NJW 78, 43 [BGH 28.09.1977 - VIII ZR 51/77]). Eine Einstellungssicherheit, § 719 iVm § 707, steht dem Gläubiger schon mit bestätigendem Berufungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Völkerrechtlicher Vertrag günstiger.

Rn 17 Das Gericht hat nach § 1061 I 2 vAw auch anerkennungsfreundliches Recht aus zwei- oder mehrseitigen völkerrechtlichen Verträgen anzuwenden (BGH NJW 07, 772 Rz 19 [insoweit nicht in BGHZ 166, 278]). Das ergibt sich über den Verweis in § 1061 I S 1 aus Art VII 1 UNÜ, der jedoch auch ohne den Verweis für das Gericht unmittelbar anwendbares Recht ist, weil Deutschland Sign...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einwendungen.

Rn 39 Der Bekl kann Einwendungen geltend machen, durch welche die Rechte des Drittwiderspruchsklägers entweder geleugnet, gehemmt oder vernichtet werden (St/J/Münzberg Rz 56). Derartige Einwendungen sind bspw Nichtigkeit, Scheingeschäft, Anfechtung. Der Gläubiger kann weiter geltend machen, dass der Widerspruchskläger persönlich für den zu vollstreckenden Anspruch nach mater...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Tatbestand.

Rn 1 § 759 dient der Transparenz des Vollstreckungsverfahrens und hat einen doppelten Regelungszweck. Zum einen schützt die Vorschrift den GV vor nicht zutreffenden Verdächtigungen des Schuldners, zum anderen den Schuldner vor sonst kaum nachweisbaren Übergriffen bei der Zwangsvollstreckung. In objektiver Hinsicht stellt die Vorschrift die jederzeitige Kontrollierbarkeit des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Der Schuldner kann gem §§ 777, 766 Erinnerung einlegen. Die Voraussetzungen des § 777 S 1 hat der Schuldner darzulegen und nachzuweisen; diejenigen des § 777 S 2 sind vom Gläubiger zu beweisen. Die Beweislast für eine hinreichende Besicherung sämtlicher Forderungen bzw für das Nichtbestehen oder Erlöschen dieser Forderungen liegt hingegen wieder beim Schuldner (St/J/Mün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 In den Fällen der §§ 711 S 1, 712 I 1 führt die Vollstreckung nur zur Sicherung des Gläubigers, wodurch die Befriedigung des Gläubigers zunächst aufgeschoben ist (vgl St/J/Würdinger § 839 Rz 1). Deswegen darf die Forderung dem Gläubiger allein zur Einziehung und nicht an Zahlungs statt überwiesen werden. Im Überweisungsbeschluss ist diese Beschränkung auszusprechen. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Materielle Voraussetzungen, Entscheidung.

Rn 4 Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. In diese Interessenabwägung sind va die Erfolgsaussichten des Verfahrens nach § 54 I, II bzw des Rechtsmittels einzubeziehen u es ist eine Folgenabwägung einer Aussetzung oder Beschränkung bei nachfolgender Bestätigung der EA einerseits sowie einer nicht erfolgten Aussetzung oder Beschränkung bei nachfolgender Aufheb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Weitere Zuständigkeiten.

Rn 6 In Betracht kommen Wiederaufnahmeverfahren (§ 584 ZPO), Entscheidungen über Ablehnungen von Richtern des OLG, wenn das Gericht beschlussunfähig geworden ist (§ 45 III ZPO), Bestimmung des zuständigen Gerichts, wenn das OLG von der Entscheidung eines anderen OLG oder des BGH abweichen will (§ 36 III ZPO), Revisionen in Baulandsachen (§ 230 BauGB), Entschädigungssachen na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besondere.

Rn 10 Neben den allgemeinen Vollstreckungserfordernissen (Titel, Klausel, Zustellung) müssen bei bestimmten besonders ausgestalteten Vollstreckungsmaßnahmen zusätzlich besondere Voraussetzungen gegeben sein. So darf die Vollstreckung, wenn sie vom Eintritt eines Kalendertages oder einer Sicherheitsleistung abhängig ist, nicht vor dessen Ablauf (§ 751 I) oder dem Nachweis der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Vollziehung vor Zustellung (Abs 3).

Rn 12 Die Zustellung des vollständigen Arrestbefehls einschließlich der vom Gericht beigefügten Anlagen muss innerhalb einer Woche nach Vollziehung und vor Ablauf der Monatsfrist des Abs 2 nachgeholt werden. Die Übermittlung des Verhandlungsprotokolls einschließlich Entscheidungstenor mittels Fax reicht nicht aus (Frankf NJW-RR 95, 445). Alle Zustellungen im Parteibetrieb mü...mehr