Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Während § 1 Abs. 1 den sachlichen Anwendungsbereich beschreibt, legt § 1 Abs. 2 den persönlichen Anwendungsbereich fest. Das EFZG gilt für alle Arbeitnehmer. Nach § 1 Abs. 2 sind dies Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Rz. 5 Die Regelung des § 1 Abs. 2 definiert den Begriff des Arbeitnehmers aber nur scheinbar, denn er gibt keine Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lebenslanges Lernen / 3.2 Die Art zu lernen

Aufgrund ihrer unterschiedlichen kognitiven Stärken lernen ältere anders als jüngere Beschäftigte. Ältere Beschäftigte bevorzugen Weiterbildungen, die einen klaren Bezug zu praktischen und zeitnahen Problemen am Arbeitsplatz haben.[1] Weiterbildungen sollen sinnvoll sein. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, sind verschiedene Ansätze möglich: Das Lernen sollte an Bekanntes a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lebenslanges Lernen / 3.4 Arbeitsatmosphäre, Lernkultur und Motivation

Die Führungskräfte spielen eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung der Arbeitsatmosphäre gegenüber ihren Beschäftigten. Wenn diese offen, motivierend und wertschätzend ist, fühlen sich Beschäftigte integriert, gebraucht und motiviert. Die Führungskräfte müssen in der Lage sein, ein gutes Miteinander zwischen Jung und Alt zu schaffen. Auf dieser Grundlage lässt sich eine po...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lebenslanges Lernen / 3.7 Unterstützung durch Arbeitsschutzexperten

Der demografische Wandel spielt in deutschen Unternehmen eine zunehmend größere Rolle. Auch Experten und Berater des Arbeitsschutzes sind gefordert, in diesem Arbeitsfeld zu unterstützen. Dabei können sie auch im Beratungsfeld zum lebenslangen Lernen unterstützen. Ansätze ergeben sich aus folgenden Überlegungen: Erfahrungswissen am Arbeitsplatz kann Arbeitsunfälle vermeiden. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lebenslanges Lernen / 3.3 Fordernde und fördernde Arbeitsbedingungen

In vielen Unternehmen ist es üblich, dass ältere Beschäftigte weniger in Weiterbildungen eingebunden werden als jüngere. Dadurch entsteht der Effekt der Lernentwöhnung. Es fällt den Beschäftigten zunehmend schwerer, Neues zu lernen. Damit sinkt die Lernmotivation ab. Dieser Tatsache kann schon durch eine Arbeit entgegengewirkt werden, die die geistigen Leistungspotenziale de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lebenslanges Lernen / 3.5 Bewegung und Ernährung

Bewegung unterstützt nicht nur die körperliche Leistungsfähigkeit, sondern auch die geistige. Sport hat positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die kognitiven Fähigkeiten, wie z. B. Denken, Wahrnehmen und Erkennen. Das Gedächtnis wird verbessert. Daher spielt auch die Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit der Beschäftigten eine wichtige Rolle, um die geistige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lebenslanges Lernen / 2 Lernen im Alter – Kompetenzmodell und Defizitmodell

Das Defizitmodell geht davon aus, dass altersbedingte Defizite in Bezug auf Wissen und Lernen beim Menschen weder vermieden noch behoben werden können. "So ist die Auffassung gängig, dass Ältere nicht nur weniger leistungsfähig, belastbar und motiviert sind, sondern auch kaum lernfähig, langsamer in der Informationsaufnahme und geistig einfach nicht mehr mithalten können." [1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 5 Handlungsfeld 4: Qualifizierung von älteren Mitarbeitern

Kaum Interesse an der Qualifikation älterer Mitarbeiter Gegenstand des vierten Handlungsfelds ist die Qualifizierung von älteren Mitarbeitern. So setzten viele betriebliche Förderprogramme bei den jüngeren Mitarbeitern an, enden aber bereits bei den "Mittvierzigern". Das Potenzial älterer Mitarbeiter bleibt dadurch zum Teil ungenutzt. Die Zurückhaltung der Unternehmen bei der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kommunikation: Gestaltung u... / 2 Image, Motivation und Arbeitszufriedenheit

Wie beurteilen Sie das Ansehen von Ihrem Unternehmen in der Öffentlichkeit? Wie beurteilen Sie das Ansehen im Kollegium? Würden Sie sich heute nochmal bei uns bewerben? Welche Kriterien wären für Sie im Bewerbungsfalle besonders wichtig? Für wie sicher halten Sie Ihren Arbeitsplatz? Können Sie Verbesserungsvorschläge anbringen und werden die gehört? Arbeiten Sie gerne mit Arbeitsz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 8 Handlungsfeld 7: Altersgerechte Arbeitszeitgestaltung

Altersgerechte Arbeitszeitmodelle entwickeln Schließlich geht es im letzten Handlungsfeld darum, die Arbeitszeit altersgerecht zu gestalten, also den spezifischen Bedürfnissen älterer Mitarbeiter anzupassen. Derartige Arbeitszeitmodelle tragen dem Umstand Rechnung, dass ältere Mitarbeiter längere Regenerationsphasen benötigen, mehr Zeit für die Weiterbildung einzuplanen haben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 7 Handlungsfeld 6: Altersgerechte Unternehmenskultur

Altersdiskriminierung verhindern Eine altersgerechte Personalpolitik hat auch Auswirkungen auf die Unternehmenskultur. Diese zeigt sich in Werten, Grundannahmen und Artefakten und definiert, wie Mitarbeiter und Führungskräfte denken, handeln und miteinander umgehen. Hier ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer altersgerechten Unternehmenskultur geboten, die sich insbesondere d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Vergleichbare Mitarbeiter

Rz. 36 Die Vorschrift garantiert dem Betriebsratsmitglied nicht die der Höhe nach absolut gleiche Vergütung, die vergleichbare Arbeitnehmer erhalten. Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds währ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 4 Handlungsfeld 3: Altersgerechter Mitarbeitereinsatz

Belastbarkeit Im dritten Handlungsfeld geht es um einen altersgerechten Mitarbeitereinsatz im Unternehmen. So sollten Arbeitsplätze für ältere Mitarbeiter so gestaltet sein, dass die Mitarbeiter in ihrem Aufgaben- oder Fachgebiet ihre Leistung erbringen können und sich dort wohl fühlen. Die Aufgabe der Vorgesetzten besteht darin, die Interessen des Unternehmens und der Mitarb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führen in Teilzeit / 3 Gründe für Führen in Teilzeit

Teilzeitarbeit ist in Führungspositionen noch immer wenig verbreitet. Dennoch gewinnt dieses Thema aus mehreren Gründen an Bedeutung: Individuelle Wünsche Wünsche nach Verkürzung der Arbeitszeit nehmen in gewissen Lebensphasen/-situationen – z. B. bei Pendlern, Weiterbildungen oder Familienzeiten – bei Führungskräften zu. Die Befragungen zeigen, dass etwa jede fünfte Führungsk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führen in Teilzeit / 4 Verschiedene Modelle für Führen in Teilzeit

Führungskräfte wählen eher vollzeitnahe Varianten, die mit Formen von Telearbeit kombiniert werden können. Gerne wird z. B. die 4-Tage-Woche praktiziert, bei der die Führungskraft in Absprache mit Kollegen und dem Team flexibel einen Tag in der Woche festlegt, an dem sie nicht anwesend ist. Auch Tage, Monate aber auch das Jahr können verkürzt werden. Letzteres findet man oft ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.1.3 Gesetzliche Versicherungs- und Versorgungsansprüche

Gem. § 850i Abs. 3 ZPO bleiben die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art unberührt. Diese Bestimmungen gehen den §§ 850 ff. ZPO als Spezialregelungen vor. Zu den Versicherungsgesetzen gehören insbesondere die Leistungen der Sozialversicherung nach SGB. Ansprüche auf laufende Geldle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.1 Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG

Das Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG gilt auch nach der Einstellung eines Mitarbeiters mit (Schwer-)Behinderungen im laufenden Arbeitsverhältnis weiter, insbesondere bei Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Auch hierbei darf der Arbeitgeber seine schwerbehinderten Mitarbeiter nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz: Diese Regeln s... / 2.3 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Immer wieder übersehen Unternehmen, dass sie möglicherweise verpflichtet sind, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften hinwirkt. Dieser Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000.000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangene...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielvereinbarungsprozess: G... / 4 Schaffen Sie einen nachvollziehbaren Prozess, geben Sie ihm einen Namen, der zum Unternehmen passt und wenden Sie ihn konsequent an!

Sollen Zielvereinbarungs-Systeme erfolgreich sein, müssen sie konsequent angewendet, kontinuierlich betreut, bei nachhaltigen Umsetzungsproblemen angepasst oder verbessert werden. Üblicherweise ist die Zielvereinbarung in einen Mitarbeitergesprächsprozess eingebettet, der sich neben der Zielvereinbarung auch mit der Personalentwicklung beschäftigt. Prozess Zielvereinbarungen D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnstundensatzkalkulation ... / Vorbereitung: Diese Daten brauchen Sie

Für die Berechnung des Lohnstundensatzes können Sie auf interne Daten, etwa aus der Buchhaltung, zurückgreifen. Sie benötigen Informationen zu den Kosten, die in Ihrem Betrieb entstehen, etwa den Personalkosten, zu Raumosten, Werbung, Abschreibungen, Reparaturen oder Versicherungen. Außerdem benötigen Sie zur Berechnung der Arbeitszeiten einen Kalender sowie die für Ihre Bran...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.3 Befristung

Anders als der BAT mit seinen Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT), die im Tarifgebiet Ost nicht galten, sowie der TVöD mit seinen spezifischen Regelungen in § 30 Abs. 2 bis 5 enthält der TV-V keine eigenständigen (einschränkenden) Regelungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Balanced Score Card: Einfüh... / 1 Balanced Scorecard zur Unternehmenssteuerung

Kaplan und Norton stellten die BSC erstmalig in den 1990er Jahren vor. Neben finanziellen Kennzahlen werden relevante, nicht finanzielle Messgrößen zur Steuerung genutzt. Bewährt hat sich die Betrachtung vier verschiedener Perspektiven, wobei diese auch angepasst und erweitert werden können (z. B. um die Perspektive auf Nachhaltigkeit): Finanzwirtschaftliche Perspektive mit B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unternehmenskultur: Aufgabe... / 5.2 Die Entwicklungsphase

Da gewisse Probleme immer wieder auftauchen, entwickeln sich zu deren Bearbeitung allmählich Regeln und Standards. Im Laufe dieser Phase kann es auch zur Entstehung gewisser Rituale, Geschichten über den Firmengründer, Feiern und Mythen kommen. Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter ist hier nicht nur das fachliche Wissen ausschlaggebend, sondern auch das Ausmaß, in dem der B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitskompetenz als Ha... / 4.2 Maßnahmen

Maßnahmen zur Förderung der Gesundheitskompetenz im Betrieblichen Gesundheitsmanagement können sein: Regelmäßige Bereitstellung von Informationen über gesundheitsrelevante Themen in Form von Newslettern, Informationsveranstaltungen oder digitalen Plattformen unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen und deren Zugangswegen zu den Informationen. Wichtig ist dabei Akt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Künstliche Intelligenz für ... / 2.2 Anwendungen und Nutzen

Die Anwendungsbereiche von KI (z. B. Medizin, Vertrieb, Marketing, F&E) sind dabei sehr vielfältig. Als möglichen Nutzen versprechen sich die Anwender dabei u. a. die Reduktion von Routinetätigkeiten und Fehlern, die Einsparung von Kosten, die Verbesserung der Interaktion mit Kunden durch ein genaueres Verständnis der Kundenanforderungen (Customer Journey), Effizienzsteigerungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrofachkraft / 1.1 Qualifikation

Elektrofachkraft ist kein Ausbildungsberuf. Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird i. d. R. dadurch nachgewiesen, indem elektrotechnisches Wissens im Rahmen der Berufsausbildung unabhängig von Form und Ort (Schule, Betrieb usw.) vermittelt wurde. Dies trifft insbesondere für die Aus- und Weiterbildungen in der Elektrobranche z. B. Elektroingenieur (bzw. Master...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement / 7.2.1 Weiterbildung und Training

Seminare zur Förderung der Gesundheit sollen Mitarbeiter und Führungskräfte generell zum Thema sensibilisieren und darüber hinaus auch befähigen. Die Durchführung von Seminaren im Bereich Rückenschule, Bewegung, Ernährung, Suchtprophylaxe, aber auch Konfliktmanagement, Stressreduzierung, Zeitmanagement, Persönlichkeitsentwicklung, Teambildung und Wahrnehmung ist für alle Mita...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Ort der Sitzung, Ladungsfrist

Rz. 54 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 30 Satz 1 BetrVG finden die Sitzungen i. d. R. während der betriebsüblichen Arbeitszeit im Betrieb statt. Auf die betrieblichen Notwendigkeiten ist dabei Rücksicht zu nehmen (§ 30 Satz 2 BetrVG), der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorab zu verständigen (§ 30 Satz 3 BetrVG). Die Sitzungen der JAV sind nicht öffentlich (§ 30...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement / 4.2 Nur mittelbar oder nicht beeinflussbar

Mit Blick auf den Mitarbeiter haben vorrangig die Gesundheit und das Gesundheitsverhalten großen Einfluss. Beides hängt wiederum oft auch mit Lebensbedingungen zusammen, wie der familiären und Wohn-Situation sowie dem Freizeitverhalten. Außerdem spielt die Arbeitszufriedenheit (die wiederum stark mit obigen Aspekten zusammenhängt) eine wesentliche Rolle: (Sehr) zufriedene Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5.2.4 Personen in Elternzeit/Personen in beruflicher Weiterbildung

Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe von 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2024: 1.767,50 EUR/West bzw. 1.732,50 EUR/Ost; 2023: 1.697,50 EUR/West bzw. 1.645 EUR/Ost).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5.1 Voraussetzungen

Damit ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründet werden kann, muss der Antragsteller[1]: innerhalb der letzten 2 Jahre vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, Auslandsbeschäftigung, Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben oder Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.2.1 Identifikation der Vergleichsgruppe

Weil im Rahmen der Bemessung der Vergütungsentwicklung nach § 37 Abs. 4 BetrVG nicht die hypothetische Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds, sondern die von vergleichbaren Arbeitnehmern maßgeblich ist, ist im ersten Schritt die Vergleichsgruppe zu identifizieren. Dafür ist eine Auswahl von Arbeitnehmern vorzunehmen, die zum Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und Kanzleimi... / 5 Know-how-Transfer ermöglichen

Um das digitale Know-how aufzubauen und den Wissenstransfer zu ermöglichen, müssen Mitarbeiter weitergebildet und geschult werden. Es geht dabei nicht darum, Kenntnisse auf IT-Administrator-Level aufzubauen. Nötig ist jedoch die Kenntnis sowie ein sicherer Umgang mit den eingesetzten Softwarelösungen inklusive ihrer technischen Anbindungen. Externe Weiterbildungsanbieter wie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 1.1 Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei KI-Themen

Vorweggenommen: Bei einer zukunftsweisenden Schlüsseltechnologie wie der KI ist ein konfrontativer Ansatz bei Mitbestimmung in der Regel nicht zielführend. Unternehmen sind gerade bei diesen Themen – mehr denn je – auf die Kooperation mit ihren Betriebsräten angewiesen, um Projekte schnell umzusetzen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Vielfach dürfte es sich daher wirts...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.5 Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der entsprechenden Vorbereitung sowie Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf[1]. Die Hilfen umfassen auch heilpädagogische und sonstige Maßnahmen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Immaterielle Vermögenswerte ("intangible assets")

Rn. 211 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 IAS 38.8 definiert immaterielle Anlagegüter als identifizierbare, nicht-monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz, die für die Herstellung von Erzeugnissen oder Erbringung von Dienstleistungen, die Vermietung an Dritte oder Zwecke der eigenen Verwaltung genutzt werden (vgl. auch HdR-E, HGB § 253, Rn. 444ff.). Eine Aktivierung solcher Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 2.1 Abweichung vom alterstypischen Zustand

Das Abweichen von der seelischen Gesundheit ist auf der Grundlage der ICD-10-GM festzustellen. Für diese Feststellung ist die fallzuständige Fachkraft verantwortlich. Sie hat dabei die Stellungnahme der in § 35a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB VIII aufgeführten Fachleute einzuholen, also eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder eines Kinder- und J...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auswärtige Unterbringung

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Über die Aufwendungen der Eltern für die auswärtige Unterbringung von Kindern > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Internat und zur Berufsausbildung > Ausbildungsfreibetrag. Wegen der Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung bei der eigenen Aus- oder Weiterbildung > Bildungsaufwendungen Rz 46. Über auswärtige Unterbringung von ArbN > Auslösung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Due Diligence / 4.2.3 Schritt 3: Due Diligence-Prüfung durchführen

Die eigentlichen Prüfungen beginnen häufig mit einem Treffen beider Seiten, in dem u. a. noch einmal die am Prozess Beteiligten benannt und Ziele, konkrete Prüffelder und -themen sowie sonstige zu klärende Punkte angesprochen werden, etwa über den geplanten Zeitrahmen, den möglichen Umgang mit Verlängerungen oder Ausweitungen des Prüffelds, Termine für gemeinsame Treffen, Re...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 4.2 So motivieren Sie Ihre Mitarbeiter

Personal ist Chefsache. Gehen Sie davon aus, dass es bei qualifiziertem Personal immer enger wird. Binden Sie Ihr Stammpersonal mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln (Prämien, betriebliche Altersversorgung, Berücksichtigung der familiären Wünsche), binden Sie neue Mitarbeiter vertraglich gut ein (verlängerte Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer, Rückzahlungsklauseln fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 3 Umgang mit den Gesellschaftern

Im kleinen Unternehmen, in dem wenige Gesellschafter zugleich auch Geschäftsführer sind, sind Fragen der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Information leicht zu lösen. Solange keine wirklichen Kommunikationsbarrieren bestehen, ergeben sich innerhalb der täglichen Zusammenarbeit laufend Gelegenheiten zu einem Informationsaustausch. Werden zusätzlich bestimmte Formen durchg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 8 Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern [1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamts notwendig ist. Zweck Politische Bild...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 11 Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 30.3.1993[1] Anspruchsberechtigung In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte (nur für die gesellschaftspolitische Bildung), Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter Zweck B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 13 Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung vom 4.3.1998[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmerähnliche, Arbeitslose, Heimarbeiter sowie Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Sachsen-Anhalt liegt. Zweck Berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Einrichtungen Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder 10 Arbeitstage in 2 Kalenderjah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 2 Baden-Württemberg

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in der Fassung vom 4.2.2021, in Kraft ab 1.7.2021[1] Anspruchsberechtigung Beschäftigte in Baden-Württemberg (Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen sowie sonstige arbeitnehmerähnliche Personen (inkl. Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 10 Nordrhein-Westfalen

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 6.11.1984[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und Auszubildende, jedoch nur zur politischen Weiterbildung. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen, die jedermann, mindestens aber allen Arbeitnehmern und arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Fortbildungsveranstaltungen/Informationsreisen

Fortbildungsveranstaltungen haben den Zweck der beruflichen Weiterbildung und sind daher betrieblich veranlasst. Folglich ist ein Betriebsausgabenabzug grundsätzlich möglich. Sofern die Veranstaltungen teilweise privat veranlasst sind, sind die Kosten aufzuteilen in nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung und in Betriebsausgaben. Gleiches gilt für Informationsre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 15 Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 15.7.2015, in Kraft seit dem 1.1.2016[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Personen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind. Weitere allgemeine V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 6 Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben. Zweck Politische Bildung, berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen sowie zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten Dauer 10 Arbeitstage innerhalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 3 Berlin

Berliner Bildungszeitgesetz vom 5.7.2021, in Kraft getreten am 1.9.2021[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte sowie arbeitnehmerähnliche Personen haben einen unabdingbaren Mindestanspruch auf Bildungszeit unter Fortzahlung des Entgelts nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (Berlin – BiZeitG...mehr