Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Aus- und Weiterbildung

1 Allgemeines Rz. 1 § 10 TzBfG setzt § 5 Abs. 3 lit. d der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit[1] um.[2] Nach der Richtlinie sollen Arbeitgeber in geeigneten Fällen Maßnahmen, die den Zugang teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zur beruflichen Bildung erleichtern, zur Förderung des beruflichen Fortkommens und der beruflichen Mobilität in Erwägung ziehen. Rz. 2 § 10 TzBfG konk...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Aus- und Weiterbildung

1 Allgemeines Rz. 1 § 19 TzBfG setzt § 6 Nr. 2 der Richtlinie 1999/70/EG[1] um.[2] Danach erleichtern Arbeitgeber den befristet beschäftigten Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Zugang zu angemessenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die die Verbesserung ihrer Fertigkeiten, ihres beruflichen Fortkommens und ihrer beruflichen Mobilität fördern. Die Regelung de...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 6.1 Schadensersatzansprüche

Rz. 11 § 10 TzBfG enthält keine Regelung der Rechtsfolgen. Verstößt der Arbeitgeber bei seiner Auswahlentscheidung gegen § 10 TzBfG und damit gegen die Verpflichtung zur gleichberechtigten Teilhabe an Bildungsmaßnahmen, so ist zunächst an einen Erfüllungsanspruch zu denken.[1] Diesen kann der Arbeitnehmer im Wege der Leistungsklage geltend machen. Der Arbeitgeber, der bei de...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 5.2 Entgegenstehende Wünsche anderer Arbeitnehmer

Rz. 10 Weiter können dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers auch Aus- und Weiterbildungswünsche anderer (teilzeit- oder vollzeitbeschäftigter) Arbeitnehmer entgegengehalten werden. Da § 10 TzBfG als besondere Ausprägung des Diskriminierungsverbots nach § 4 Abs. 1 TzBfG auf Gleichbehandlung teilzeit- und vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zielt[1], gi...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 6 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 10

6.1 Schadensersatzansprüche Rz. 11 § 10 TzBfG enthält keine Regelung der Rechtsfolgen. Verstößt der Arbeitgeber bei seiner Auswahlentscheidung gegen § 10 TzBfG und damit gegen die Verpflichtung zur gleichberechtigten Teilhabe an Bildungsmaßnahmen, so ist zunächst an einen Erfüllungsanspruch zu denken.[1] Diesen kann der Arbeitnehmer im Wege der Leistungsklage geltend machen. ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 4 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 19 TzBfG

4.1 Schadensersatzansprüche Rz. 10 Hinsichtlich der Folgen eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen § 19 TzBfG kann auf das zu § 10 TzBfG Gesagte verwiesen werden.[1] Auch im Rahmen des § 19 TzBfG sind Ersatzansprüche aus § 823 BGB i. V. m. § 19 TzBfG ausgeschlossen, da § 19 TzBfG kein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB ist. Denkbar sind Schadensersatzansprüche aus § 280 BG...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 2 Angemessene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

2.1 Aus- und Weiterbildungsmaßnahme Rz. 5 Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen i. S. d. § 19 TzBfG sind Maßnahmen, die nach ihrer Ausgestaltung und didaktischen Zielsetzung dazu bestimmt und geeignet sind zur Verbesserung der Fertigkeiten der Arbeitnehmer und zur Förderung des beruflichen Fortkommens und der beruflichen Mobilität der befristet beschäftigten Arbeitnehmer beizutrag...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 3 Keine Teilnahme bei entgegenstehenden Gründen

3.1 Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe Rz. 8 Der Anspruch nach § 19 TzBfG besteht nicht, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Formulierung des § 19 TzBfG ähnelt der des § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, weshalb wie auch im Rahmen des § 10 TzBfG auf die zu § 7 Abs. 1 BUrlG entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden kann.[1] Dringende betriebliche Gründ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 3 Verhältnis zum Personalvertretungsrecht

Rz. 6 Für den Bereich des öffentlichen Dienstes folgt die parallele Verpflichtung zu § 96 BetrVG bzw. § 98 BetrVG aus § 80 BPersVG bzw. den entsprechenden Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze.mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 5 Keine Teilnahme bei entgegenstehenden Gründen

5.1 Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe Rz. 9 Der Arbeitgeber ist berechtigt, einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer die Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme zu verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Mit der Formulierung "dringende betriebliche Gründe" geht der Gesetzgeber über die Formulierung in § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG hina...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 4 Aus- und Weiterbildungsmaßnahme

Rz. 7 Der Begriff der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach § 10 TzBfG erfasst sämtliche Maßnahmen der Berufsbildung, d. h. Ausbildung, Fortbildung und Umschulung. Er ist nicht auf solche Maßnahmen beschränkt, die die aktuelle Tätigkeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers betreffen. Erfasst sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation, welche die be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 2.2 Angemessenheit der Maßnahme

Rz. 7 § 19 TzBfG verlangt, befristet beschäftigten Arbeitnehmern die Teilnahme an angemessenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass befristet beschäftigte Arbeitnehmer dem Betrieb bzw. Unternehmen nur begrenzte Zeit zur Verfügung stehen und anschließend ausscheiden.[1] § 19 TzBfG will den Arbeitgeber nicht verpflicht...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 3.1 Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe

Rz. 8 Der Anspruch nach § 19 TzBfG besteht nicht, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Formulierung des § 19 TzBfG ähnelt der des § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, weshalb wie auch im Rahmen des § 10 TzBfG auf die zu § 7 Abs. 1 BUrlG entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden kann.[1] Dringende betriebliche Gründe in diesem Sinne dürfen nicht schon dann angenomm...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 2 Verhältnis zum Betriebsverfassungsgesetz

Rz. 5 Die Regelung des § 10 TzBfG lässt betriebsverfassungsrechtliche Regelungen unberührt. Nach § 96 Abs. 2 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darauf zu achten, dass unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten den Arbeitnehmern die Teilnahme an betrieblichen oder außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung ermöglicht wird. Nach § 96 Abs. 2 Satz 2 BetrV...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 4.1 Schadensersatzansprüche

Rz. 10 Hinsichtlich der Folgen eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen § 19 TzBfG kann auf das zu § 10 TzBfG Gesagte verwiesen werden.[1] Auch im Rahmen des § 19 TzBfG sind Ersatzansprüche aus § 823 BGB i. V. m. § 19 TzBfG ausgeschlossen, da § 19 TzBfG kein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB ist. Denkbar sind Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB.[2]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 6.2 Mittelbare Auswirkungen auf Kündigungsschutz

Rz. 13 § 10 TzBfG kann im Rahmen des Kündigungsschutzrechts Bedeutung erlangen. Verweigert ein Arbeitgeber einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer die Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme und stützt er im Rahmen einer nachfolgenden betriebsbedingten Kündigung seine Auswahlentscheidung auf die geringere oder gar fehlende Qualifikation des teilzeitbeschäftigten...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 2.1 Aus- und Weiterbildungsmaßnahme

Rz. 5 Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen i. S. d. § 19 TzBfG sind Maßnahmen, die nach ihrer Ausgestaltung und didaktischen Zielsetzung dazu bestimmt und geeignet sind zur Verbesserung der Fertigkeiten der Arbeitnehmer und zur Förderung des beruflichen Fortkommens und der beruflichen Mobilität der befristet beschäftigten Arbeitnehmer beizutragen.[1] Eine von § 19 TzBfG erfasste...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 3.2 Entgegenstehende Wünsche anderer Arbeitnehmer

Rz. 9 Darüber hinaus können dem Anspruch auf Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ebenfalls Aus- und Weiterbildungswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Im Regierungsentwurf war insoweit noch von entgegenstehenden Aus- und Weiterbildungswünschen anderer Arbeitnehmer die Rede, die unter beruflichen oder sozialen Gesichtspunkten vorrangig sind.[1] Im Laufe des ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 4.2 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 11 Die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des § 19 TzBfG obliegt hinsichtlich der Frage, ob es sich um eine angemessene Aus- und Weiterbildungsmaßnahme handelt, grundsätzlich dem Arbeitnehmer, da es sich insoweit um eine Anspruchsvoraussetzung handelt.[1] Ob dem Aus- und Weiterbildungswunsch des befristet beschäftigten Arbeitnehmers dringende betriebliche Gründe oder A...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 TzBfG setzt § 6 Nr. 2 der Richtlinie 1999/70/EG[1] um.[2] Danach erleichtern Arbeitgeber den befristet beschäftigten Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Zugang zu angemessenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die die Verbesserung ihrer Fertigkeiten, ihres beruflichen Fortkommens und ihrer beruflichen Mobilität fördern. Die Regelung des § 19 TzBfG ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 5.1 Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe

Rz. 9 Der Arbeitgeber ist berechtigt, einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer die Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme zu verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Mit der Formulierung "dringende betriebliche Gründe" geht der Gesetzgeber über die Formulierung in § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG hinaus. Während dort bereits das Bestehen "betrieblich...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 10 TzBfG setzt § 5 Abs. 3 lit. d der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit[1] um.[2] Nach der Richtlinie sollen Arbeitgeber in geeigneten Fällen Maßnahmen, die den Zugang teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zur beruflichen Bildung erleichtern, zur Förderung des beruflichen Fortkommens und der beruflichen Mobilität in Erwägung ziehen. Rz. 2 § 10 TzBfG konkretisiert das...mehr

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Die Rolle der Payroll-Abtei... / 1.1 Fachexperte für Lohn und Gehalt

Die Bezeichnung "Entgeltabrechner" ist grob irreführend, denn das Entgelt wird eher nebenbei abgerechnet. Vielmehr geht es darum, die Voraussetzungen für eine korrekte Entgeltabrechnung zu schaffen – und die sind komplex. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, individuelle vertragliche Vereinbarungen müssen nicht nur beachtet...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Beteiligung des Betrieb... / 1.1 Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei KI-Themen

Vorweggenommen: Bei einer zukunftsweisenden Schlüsseltechnologie wie der KI ist ein konfrontativer Ansatz bei Mitbestimmung in der Regel nicht zielführend. Unternehmen sind gerade bei diesen Themen – mehr denn je – auf die Kooperation mit ihren Betriebsräten angewiesen, um Projekte schnell umzusetzen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Vielfach dürfte es sich daher wirts...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Überlassung an Mitglieder zum Zweck "Sport"

Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden Segel- oder Motorflugzeuge zu dem o. g. Zweck überlassen, handelt es sich um eine sportliche Veranstaltung i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b). Zum Begriff "Sportliche Veranstaltung" s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 1–3 ( Anhang 2). Veranstaltungen dieser Art sind dem Zweckbetrieb zuzuordnen und genießen Ertragsteuerfreiheit. Sind Nutzungsüberlas...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 3.1.1 Fachliche Anforderungen

Grundsätzlich benötigt der Verwalter keine Ausbildung und keine einschlägigen Kenntnisse in der Wohnungseigentumsverwaltung. Nach dem am 1.8.2018 in Kraft getretenen "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter"[1] wurde zwar eine Gewerbeerlaubnis- und Versicherungspflicht für Wohnimmobilienverwalter einge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Entstehen des ... / 1 Entstehen des Anspruchs

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht bei einer Krankenhausbehandlung oder einer Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung auf Kosten der Krankenkasse von ihrem Beginn an.[1] Im Übrigen entsteht der Anspruch vom Tag der ärztlichen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit an, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits früher begonnen hat.[2] Hinweis Die Regelung...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Anschluss an die gesetzlichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Befristungen in § 14 TzBfG regelt § 15 TzBfG die Rechtsfolgen wirksamer Befristungen, gefolgt von den Regelungen in § 16 TzBfG zu den Rechtsfolgen unwirksamer Befristungen. § 15 TzBfG hat dabei verschiedene gesetzliche Regelungen ersetzt und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kodifiziert...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umwelttechnologe für Kreisl... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Koordiniertes und gemeinsames Vorgehen von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bei Analyse und Beurteilung der jeweils relevanten Gefährdungen in der Kreislauf- und Abfallwirtschaft und der daraus abzuleitenden Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen, Unterstützung beim Anlegen und Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses, Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Lettland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Zum 1.1.2024 wurde die Umsatzschwelle zur Registrierung für MwSt-Zwecke für in Lettland ansässige Unternehmer von vorher 40.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben. Ausländische Unternehmer müssen sich beim Finanzamt für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen, sobald sie in Lettland eine Geschäftstätigkeit aufnehmen, die der MwSt unterliegt. Unternehmer müssen sich für MwSt-Zwecke ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / Zusammenfassung

Überblick Digitale Technologien und telemedizinische Verfahren sind mittlerweile im Gesundheitswesen weit verbreitet. Auch in der zukunftsorientierten Arbeitsmedizin sind in Ergänzung der bestehenden Betreuungsformen bereits zahlreiche Anwendungsgebiete der Telematik identifiziert. Ziel muss eine sichere Anwendung und eine breite Akzeptanz der Instrumente sein – insbesondere...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Vergleichbare Mitarbeiter

Rz. 36 Die Vorschrift garantiert dem Betriebsratsmitglied nicht die der Höhe nach absolut gleiche Vergütung, die vergleichbare Arbeitnehmer erhalten. Eine Einreihung in eine Vergütungsordnung im Sinne einer Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfolgt nicht.[1] Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.6 Aus- und Weiterbildung

Entsprechend der Zielsetzung des TzBfG soll auch die Gleichbehandlung aller Beschäftigten beim beruflichen Aufstieg gefördert werden. Nach § 10 TzBfG hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung und Mobilität teilnehmen können. Eine Ausnahme gilt dann, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dualer Student / Zusammenfassung

Begriff Duale Studiengänge werden in der Regel von Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen bzw. Betrieben angeboten. Sie beinhalten anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen einen hohen Anteil an Lernphasen in betrieblicher Praxis. Die Studiengänge vereinigen im Grundsatz die Ausbildung an einer Fachhochschule mit einem Fachhochschulabsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2 Vertragliche und freiwillige soziale Aufwendungen

Diese können steuerfrei oder steuerpflichtig sein. Sämtliche Regelungen zur Steuerfreiheit von Einnahmen finden sich in § 3 und § 3b EStG. Dies sind: Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse). Förderung der Vermögensbildung (Vermögenswirksame Leistungen). Rehabilitation und Gesundheitsp...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 1.1 Verbot der Schlechterbehandlung

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeit schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Die Vorschrift richtet sich an Arbeitgeber, Betriebsrat und die Tarifvertragsparteien. Das Verbot der Schlechterbeha...mehr

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Schell, SGB IX § 75 Leistun... / 2.2.4 Hilfen zur schulischen und hochschulischen Weiterbildung (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 17 Unter der hochschulischen Weiterbildung ist sowohl die hochschulische Weiterbildung im Anschluss an eine duale oder schulische Berufsausbildung als auch die rein akademische Aus- und Weiterbildung zu verstehen. Insofern kommen z. B. Hilfen bei der Aufnahme eines Meisterkurses oder eines Bachelorstudiums im Anschluss an eine vorherige Berufsausbildung nach Nr. 4 in Bet...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.2 Umfang der Leistung (Abs. 2)

Rz. 7 Absatz 2 regelt den Umfang des Budgets für Ausbildung. Zum Budget für Ausbildung gehört in erster Linie die Erstattung der Ausbildungsvergütung, die der Ausbildungsbetrieb zahlt. Die Erstattung ist begrenzt auf eine einschlägige tarifvertragliche Vergütungsregelung. Fehlt eine solche, bestimmt sich die Höhe der maximalen Erstattung nach der für das entsprechende Ausbil...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tierpfleger (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mitwirkung bei der Analyse des betrieblichen Unfallgeschehens und Ableitung von geeigneten Maßnahmen zur sicheren Gestaltung von Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Arbeitsplätzen, Einflussnahme auf eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung zur korrekten Beurteilung von Gefährdungen und Bewertung von Risiken, Hinweise zur Durchführung und Auswertung der Gefährdungsbeurteil...mehr

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Schell, SGB IX § 75 Leistun... / 2.2.5 Sonstige Hilfen

Rz. 19 Durch die Formulierung "insbesondere" ist nicht ausgeschlossen, dass auch andere Hilfen als Leistung zur Teilhabe an Bildung gewährt werden. In der Gesetzesbegründung wird dabei mit Bezug auf Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention auch das "lebenslange Lernen" angesprochen. Deshalb unterfallen – auch in den Nr. 1 bis 4 nicht genannte Bereiche – z. B. die kulturell...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.1.1 Leistungsvoraussetzungen, Personenkreis

Rz. 3 Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt erhalten nach Abs. 1 behinderte Menschen, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb i. S. d. § 215 oder Berufsvorbereitung, eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung, eine berufliche Anpassung und Weite...mehr

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Schell, SGB IX § 75 Leistun... / 2.1 Zielrichtung der Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 1)

Rz. 4 Hilfe zu Bildungsangeboten können nach Abs. 1 Menschen mit Behinderungen haben. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 sind Menschen mit Behinderungen solche Personen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrsc...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.2 Personenkreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 10 Die Vorschrift enthält keine Definition des anspruchsberechtigten Personenkreises. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet dies damit, dass damit nicht Personengruppen von vornherein ausgeschlossen werden sollten. In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BR-Drs. 543/08) sind behinderte Menschen "mit besonderem Unterstützungsbedarf" gen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tierpfleger (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 2.5 Grundsätze der Förderung

Rz. 10 Die Voraussetzungen für die Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen ergeben sich aus § 4 der unter Rz. 4 aufgeführten Gemeinsamen Empfehlung. Die finanzielle Unterstützung dieser Institutionen verfolgt nicht das Ziel, deren Aufwendungen für deren Selbsthilfearbeit vollständig zu übernehmen. Möglich ist vielmehr nur eine zweckgebundene Bet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 3.2 Wohnräume in Heimen und Seminaren (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 17 Dient Grundbesitz, der für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG benutzt wird, zugleich Wohnzwecken, gilt die Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 GrStG nur für Wohnräume in Schülerheimen, Ausbildungs- und Erziehungsheimen sowie Prediger- und Priesterseminaren, wenn die darin erfolgende Unterbringung von Schülern, Jugendlichen oder sonstigen Personen für die Zwecke...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Inhalt einer Dienstvereinbarung

Bezüglich des zulässigen Inhalts einer Dienstvereinbarung besteht auf Bundesebene nur eine beschränkte Regelungsautonomie. Dienstvereinbarungen sind nur möglich, soweit dies im BPersVG ausdrücklich vorgesehen ist. Hierbei entsprechen die in Abs. 1 Satz 1 in Bezug genommenen Mitbestimmungstatbestände den bislang in § 75 Abs. 3 BPersVG a. F. und § 76 Abs. 2 BPersVG a. F. aufgef...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Weiterbildung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitsförderung, > Bildungsaufwendungen, > Bildungsurlaub, > Fortbildungsveranstaltungen, > Studienreisen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsoptimierung durch... / 3.6 Weiterbildungsleistungen

Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers sind gesetzlich steuerbefreit.[1] Die Steuerbefreiung gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen (z. B. Sprachkurse oder Computerkurse, die nicht arbeitsplatzbezogen sind). Die Weiterbildung darf aber keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben, w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Vorab und nachträglich entstandene Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der Abzug von Aufwendungen als WK ist nicht davon abhängig, dass im Zeitpunkt ihres Abflusses ein gegenwärtiges Dienstverhältnis besteht (> Abfluss von Ausgaben). Deshalb können vorab entstandene ebenso wie nachträgliche Aufwendungen WK sein. Hat der Stpfl im VZ des Abflusses seiner Aufwendungen keine oder nicht entsprechend hohe Einnahmen, ...mehr