Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Frankreich / cc) Der Unwandelbarkeitsgrundsatz und seine Ausnahmen

Rz. 58 Nach Art. 1395, 1396 Abs. 2 C.C. sind ehevertragliche Vereinbarungen und ihre Abänderung grundsätzlich nur vor der Ehe zulässig. Abänderungen des Ehevertrages vor Eheschließung müssen gem. Art. 1396 Abs. 1 C.C. unter gleichzeitiger Anwesenheit und Zustimmung aller am ursprünglichen Vertrag beteiligten Personen notariell beurkundet werden. Sie sind gem. Art. 1396 Abs. ...mehr

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Österreich / b) Erbantrittserklärung

Rz. 148 Erste Voraussetzung für den Erbschaftserwerb ist die Abgabe der Erbantrittserklärung. Mit der Erbantrittserklärung erklärt der Erbberechtigte ausdrücklich, die Erbschaft anzutreten (§ 159 AußStrG). Die Erbantrittserklärung ist vom Erbansprecher oder seinem ausgewiesenen Vertreter eigenhändig zu unterschreiben. In der Erbantrittserklärung ist der jeweilige Erbrechtsti...mehr

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Türkei / 3. Der Widerruf des Testaments

Rz. 49 Der Widerruf kann gem. § 542 Abs. 1 ZGB jederzeit durch ein Testament erklärt werden. Dies kann in einer der Formen geschehen, die das Gesetz für die Testamentserrichtung vorsieht (§ 542 Abs. 2 ZGB). Ein öffentliches Testament kann durch ein handschriftliches Testament widerrufen werden.[94] Eine spätere Verfügung, die mit der früheren in Widerspruch steht, also keine...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 468 Der Kläger verlangte von den Beklagten materiellen Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Unfalls, der sich am 6.4.2001 ereignete. Rz. 469 Der Kläger, Geschäftsführer der N.B. GmbH, kontrollierte am Unfalltag auf einer Brücke der BAB 45 Abbrucharbeiten, die die N.B. GmbH im Auftrag der "A." durchführte. Dort waren auch die Mitarbeiter der Beklagten zu 2 mit Ste...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / 4. Änderung und Widerruf

Rz. 33 Da ein Testament vor dem Erbfall keine Rechte oder Pflichten der eingesetzten Personen begründen kann,[10] kann der Erblasser das Testament jederzeit vollständig oder teilweise im Wege der Vernichtung aller Exemplare, Änderung durch wirksame Neuerrichtung oder notariell beurkundete Unwirksamkeitserklärung widerrufen, Art. 1049 Abs. 1 ZGB RB. Zwar entspricht die Regelun...mehr

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Bosnien und Herzegowina / VI. Testamentseröffnung und Verkündung

Rz. 131 Eine wichtige Handlung bei der Nachlassabwicklung ist die Testamentseröffnung und Verkündung. Sofern möglich, stellt das zuständige Standesamt das eventuell bestehende Testament samt der smrtovnica (Sterbeurkunde) dem zuständigen Gericht zu. Das Testament kann aber auch von den geladenen Personen übergeben werden. Das Testament wird vom Gericht bzw. von dem Notar, de...mehr

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Irland / 6. Testamentsauslegung

Rz. 101 Die Auslegung von Testamenten (construction) orientiert sich vorrangig am wirklichen und im Testament niedergelegten Willen (expressed intention) des Erblassers. Dieser ist zunächst – anhand des Wortlauts der Verfügung – zu ermitteln. Kommen mehrere mögliche Inhalte in Frage, soll derjenige, der zur Wirksamkeit der Verfügung führt, vorgezogen werden.[146] Nach Sec. 9...mehr

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Italien / 4. Haftung der Erben

Rz. 250 Der Erbe haftet für die Erblasserschulden und die erst mit dem Erbfall oder später zur Entstehung gelangenden Schulden (z.B. Vermächtnisse, Auflagen, Beerdigungskosten, Registersteuern, Unterhaltsansprüche nach Art. 594 c.c.). Mehrere Erben haften nach Art. 754 c.c. entsprechend ihrer Erbquote (Teilschuldner), soweit nicht das Gesetz wie bei unteilbaren Forderungen n...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 459 Die Klägerin verlangte von der Beklagten Ersatz für ihren immateriellen und materiellen Schaden aus einem Reitunfall vom 11.6.2001. Sie hatte auf Bitten der Beklagten eines von deren Pferden im Gelände geritten und war hierbei gestürzt, wobei sie eine Luxationsfraktur des 3. und 4. Halswirbelkörpers erlitt. Rz. 460 Das LG hat die Klage abgewiesen. Die Berufung ist dur...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / 9. Privathaftpflichtversicherer als Streithelfer seines Versicherungsnehmers

Rz. 116 BGH, Beschl. v. 18.1.2022 – VI ZB 36/21 – juris Zitat ZPO §§ 66, 67, 68, 69; VVG § 100 1. Beteiligt sich ein Privathaftpflichtversicherer als Streithelfer an dem gegen seinen Versicherungsnehmer geführten Haftpflichtprozess, ist es ihm als einfachem Nebenintervenienten verwehrt, gegen den Widerspruch der von ihm unterstützten Hauptpartei ein Rechtsmittel zu führen. 2. De...mehr

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Deutschland / 6. Widerruf von Testamenten bzw. Aufhebung von Erbverträgen

Rz. 56 Der Erblasser kann ein Testament und jede einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung gem. § 2253 BGB jederzeit widerrufen. Der Widerruf erfolgt gem. § 2254 BGB grundsätzlich durch Testament. Dabei bedarf es aber nicht einer bestimmten Wortwahl. Es genügt, wenn sich aus dem Testament eindeutig der Wille ergibt, dass das früher errichtete Testament widerrufen werd...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Widerruf eines Testaments

Rz. 66 Der Widerruf eines Testaments erfolgt durch Vernichtung der Testamentsurkunde in Widerrufsabsicht oder durch ein nachfolgendes Testament. Enthält das spätere Testament keine ausdrückliche Widerrufsklausel, gilt das frühere nur insoweit als stillschweigend widerrufen, wie es im Widerspruch zum neueren steht. Zu beachten ist, dass ein Testament kraft Gesetzes als widerr...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 132 Das Berufungsgericht meinte, bereits zum Unfallzeitpunkt seien die Schadensersatzansprüche von N. auf alle in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger übergegangen, soweit es denkbar gewesen sei, dass diese aufgrund des Unfallereignisses später einmal Leistungen zu erbringen hätten. Daher seien Schadensersatzansprüche damals auch auf die Klägerin übergegangen. Du...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / I. Grundsatz

Rz. 108 Für sachenrechtliche Verhältnisse gilt gem. Art. 43 Abs. 1 EGBGB das am Belegenheitsort der Sache geltende Recht (Sachenstatut). Dieses Recht entscheidet nicht nur darüber, welche Rechte an einer Sache begründet werden können, sondern auch, wie diese entstehen. Wenn es zur Übertragung des Eigentums im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge, also z.B. der Erbfolge, kommt,...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Voraussetzungen für den Gutglaubensschutz

Rz. 19 Wer sich auf den Schutz des guten Glaubens beruft, muss gem. Art. 69 Abs. 3 und 4 EuErbVO "auf der Grundlage der in dem Zeugnis enthaltenen Angaben" gehandelt haben. Ihm muss also der Inhalt des ENZ – z.B. über eine von der Behörde ausgestellte Abschrift – bekanntgemacht worden sein (konkreter Gutglaubensschutz). Nach der deutschen Rechtsprechung zum BGB-Erbschein hin...mehr

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Estland / 1. Annahme und Ausschlagung der Erbfolge

Rz. 46 Ein Erbe kann die Erbschaft entweder annehmen oder ausschlagen.[34] Nach der Annahme kann er sie nicht mehr ausschlagen, wenn im Gesetz nicht anders vorgesehen. Nach der Ausschlagung kann er sie nicht mehr annehmen. Ein bedingtes Annehmen oder Ausschlagen ist nicht möglich. Die Ausschlagung erfolgt durch eine notariell zu beurkundende Erklärung. Vor der Annahme oder Au...mehr

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Italien / c) Ordre public und sonstige sachrechtliche Verbote

Rz. 40 Auch sonstige sachrechtliche Verbote des italienischen Rechts (Verbot des Erbvertrages und des gemeinschaftlichen Testaments, Unzulässigkeit von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen sowie grundsätzliche Unzulässigkeit der Anordnung der Nacherbschaft) sind nicht als Teil des italienischen ordre public zu beachten. Die Frage stellt sich insbesondere bei einer vor Gel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalbesteuerung von Sac... / 5.1 Sachzuwendungen

Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen kann für Zuwendungen angewandt werden, die nicht in Geld bestehen. Begünstigt sind sämtliche Sachwendungen, die als betrieblich veranlasste Zuwendungen zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, die als Geschenk i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG zu beurteilen sind. Während zunäch...mehr

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§ 5 Mitverschulden, Kausali... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 63 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung in einem entscheidenden Punkt nicht stand. Entgegen der vom Berufungsgericht vertretenen Auffassung stand der Klägerin der im Revisionsverfahren noch streitgegenständliche Anspruch nicht zu. Rz. 64 Bereits der Leistungsempfänger hatte keinen durchsetzbaren Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte. Rz. 65 Im...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 1. Prüfungsmaßstab

Rz. 13 Zum Bestand des nationalen Rechts gehören nicht nur die nationalen Normen, sondern auch die im Inland anzuwendenden Regelungen des europäischen Rechts, vor allem des AEUV und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Es ist zu erwarten, dass dem EuGH diese Regeln besonders nahe liegen und er daher bei Berufung auf diese Regeln am ehesten einen Verstoß gegen de...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 289 Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dem Anspruchsübergang stehe das Familienprivileg des § 116 Abs. 6 SGB X nicht entgegen, hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Revision führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Rz. 290 Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen war allerdings der...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / I. Nationales Steuerrecht als Rechtsgrundlage

Rz. 38 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Der Teil des deutschen Erbschaftsteuerrechts, der sich mit Erbfällen mit Auslandsberührung beschäftigt, ist daher das deutsche internationale Erbschaftsteuerrecht. Zwischenstaatliches Recht g...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 334 Die Revision hatte keinen Erfolg. Die Beurteilung des Berufungsgerichts, für die ab dem Jahr 1995 eingetretenen Verletzungsfolgen fehle der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang, war aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Rz. 335 Zutreffend war der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts zur Haftung für psychische Folgeschäden. Der haftungsrechtlich für ei...mehr

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Bosnien und Herzegowina / I. Rechtsquellen

Rz. 1 Die Quellen des internationalen Erbrechts bzw. des Erbrechts im Allgemeinen sind im Bosnischen und Herzegowinischen Recht spezifisch aufgrund der spezifischen verfassungsrechtlichen Ordnung Bosnien und Herzegowinas. Als selbstständiger Staat existiert Bosnien und Herzegowina (nachfolgend auch: BuH) seit 1992 nach der Abspaltung von dem ehemaligen Jugoslawien.[1] Die Un...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 7. Der ordre public

Rz. 38 In der EuErbVO findet sich ein Ordre-public-Vorbehalt in Art. 35. Der spanische ordre public (orden público) ist in Art. 12 Ziff. 3 CC niedergelegt. Danach "findet ein ausländisches Recht in keinem Falle Anwendung, wenn es im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung steht". Eine nähere, positive Umschreibung des Begriffs "öffentliche Ordnung" findet sich nicht. Gemäß inte...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 322 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Rz. 323 Im Ergebnis zutreffend hielt das Berufungsgericht die Klage für zulässig. Zwar machte das klagende Land – anders als das Berufungsgericht zu meinen schien – keine eigenen, auf das Land "als Träger der örtlichen Sozialhilfe gemäß § 179 Abs. 1a, S. 4 SGB VI übergegangen[en]" Schadensersatz...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 48 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hatte zutreffend entschieden, dass § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X analog auch auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anwendbar ist. Sie stehen insoweit "Familienangehörigen" im Sinne dieser Vorschrift gleich. An der gegenteiligen Auffassung (Senatsurt. v. 1.12.1987 – VI ZR 50/87, BGHZ 102, 257, 263 ff.) wird ...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / IV. Belegenheit von Nachlass in einem anderen Mitgliedstaat bei Bestehen eines bilateralen Abkommens

Rz. 230 Im Beispiel 1 (Iranischer Maschinenhändler; siehe Rdn 221) hinterlässt der Erblasser auch Anteile an Gesellschaften mit Sitz in Marseille, so dass die Erben die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) beantragen. Gemäß Art. 4 EuErbVO sind ausschließlich die deutschen Gerichte für die Ausstellung eines ENZ zuständig. Gemäß Art. 21 EuErbVO wäre wegen de...mehr

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Kroatien / II. Nachlassverfahren

Rz. 61 Das Nachlassverfahren wird durch das kommunale Gericht oder aber durch einen Notar als "Gerichtskommissär" eingeleitet. In der Regel führt ein Notar im Auftrag des zuständigen Gerichts das Verfahren durch. Das Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet, sobald das Gericht vom Tod des Erblassers erfährt. Ist der Erblasser im Ausland verstorben, muss die ausländische Ste...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 2. Praktische Beispielsfälle

Rz. 19 Umstritten ist in Deutschland weiterhin, ob sich die Rechtsprechung des BGH zum ordre public-Vorbehalt[34] im internationalen Pflichtteilsrecht durch die Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005[35] zum Pflichtteilsrecht ändern muss. Teilweise wird die Ansicht vertreten, ein Pflichtteil der Kinder sei nun auch bei ausländischem Erbstatut bei ausreichender Inlandsberührun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 4.1 Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer

Geschäftsführer haften für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer (zu 100 %) von den Arbeitslöhnen, inkl. der pauschalen Nachbesteuerung von Sachbezügen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Sind in einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft grundsätzlich jeden von ihnen die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflich...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / I. Anwendungsbereich der Art. 4 ff. EuErbVO

Rz. 6 Für Verfahren, die in den Anwendungsbereich der EuErbVO fallen, regeln die Art. 4 ff. EuErbVO die internationale Zuständigkeit der mitgliedstaatlichen Gerichte. Wie auch bei sonstigen europäischen Rechtsakten muss die Auslegung der von der EuErbVO verwendeten Systembegriffe autonom erfolgen. Ein Rückgriff auf ein nationales Begriffsverständnis ist damit grundsätzlich n...mehr

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Dänemark / 3. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 89 Das gemeinschaftliche Testament ist gesetzlich nicht definiert. Der Personenkreis, der eine gemeinschaftliche testamentarische Verfügung vornehmen kann, ist nicht begrenzt. Nach den Gesetzesvorarbeiten können auch mehrere Testamente eine gemeinsame testamentarische Verfügung darstellen. Dies setzt voraus, dass eines der Testamente auf das oder die anderen Testamente v...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / A. Überblick

Rz. 1 Die EuErbVO reduziert durch den angestrebten Gleichlauf von internationaler Zuständigkeit und anwendbarem Recht die praktischen Fälle der Anwendung ausländischen Rechts durch deutsche Gerichte erheblich. Dennoch kann es auch weiterhin zur Anwendung ausländischen Rechts kommen, wie z.B. bei im Inland belegenem Nachlass einer mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Drittsta...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / a) Der Fall

Rz. 12 Der Kläger hatte die Beklagte auf Ersatz materiellen Schadens aus einem Verkehrsunfall vom 5.12.2009 in Anspruch genommen. Nachdem der Kläger in der Klageschrift zunächst beantragt hatte festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm den bei dem Verkehrsunfall entstandenen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen, hat er auf Hinweis des AG Leistungsklage auf Zahlu...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / V. Urkunden mit widersprüchlichem Inhalt

Rz. 136 Für den Fall mehrerer sich inhaltlich widersprechender Urkunden oder eines solchen Widerspruchs mit einer gerichtlichen Entscheidung enthält Erwägungsgrund 66 EuErbVO grobe Leitlinien. Stammen die Urkunden bzw. die Entscheidung aus demselben Mitgliedstaat, bestimmt das Recht des Ursprungsmitgliedstaates den Umfang der anzunehmenden Beweiswirkung, Art. 59 Abs. 1 Uabs....mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Begründung

Rz. 182 Das Berufungsgericht hielt aufgrund einer Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 StVG die Haftung der Beklagten für die den Klägern entstandenen Schäden mit einer Quote von 60 % für gegeben. Zulasten des Beklagten sei dabei ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO zu berücksichtigen, weil er sein Fahrzeug auf dem linken der drei Fahrstreifen zum Stehen gebracht...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 434 Die Nichtzulassungsbeschwerde hatte Erfolg. Sie führte gemäß § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht hatte den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt. Rz. 435 Die Annahme des Berufungsgerichts, der Kläger habe das And...mehr

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Bosnien und Herzegowina / VI. Internationale Gerichtszuständigkeit

Rz. 12 Die ausschließliche internationale Zuständigkeit der bosnisch-herzegowinischen Gerichte in Erbsachen bestand nach dem IPRG für in BuH gelegene Grundstücke, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers, und zwar für bosnisch-herzegowinische Angehörige Art. 71 Abs. 1, für Ausländer Art. 72 Abs. 1 und für staatslose Ausländer Art. 73 Abs. 1 IPRG. Die Bestimmung ...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / G. Erbstatut und Gesellschaftsrecht

Rz. 132 Erbrechtliche Nachfolge und Gesellschaftsrecht verhalten sich wie Wasser und Öl. Schon im nationalen Bereich ergeben sich hier schwer überbrückbare Widersprüche. Im kollisionsrechtlichen Bereich bereitet die Zuordnung der zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht vermittelnden Lösungsmechanismen besondere Unsicherheiten und Zweifel bei der Qualifikation. Rz. 133 Der Ausgan...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 501 Das Berufungsgericht hatte den geltend gemachten Anspruch des Klägers aus §§ 7, 18 StVG, § 823 Abs. 1 BGB, § 3 PflVG in voller Höhe bejaht. Der Einwand der Beklagten zu 2, es habe ein Verteilungsverfahren gemäß § 156 Abs. 3 VVG stattfinden müssen und stattgefunden, weil dem Kläger kein Befriedigungsvorrecht gemäß § 116 Abs. 4 SGB X zustehe, sei unberechtigt. Selbst u...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 472 Das Berufungsgericht war der Auffassung, dass sich der Beklagte nicht auf den Haftungsausschluss nach § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII berufen könne. § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII komme nur für "Versicherte" zur Anwendung. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt, weil der Kläger selbstständiger Unternehmer und auch nicht freiwillig versichert sei. Zur Klärung der strittigen R...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Executor

Rz. 117 Auch bei ausländischem Domizil ist vom Gericht vorrangig die testamentarische Ernennung eines executor zu berücksichtigen, zumal England fördert, dass der ganze Nachlass möglichst durch die gleiche Person abgewickelt wird. Der executor kann für den gesamten Nachlass bestellt werden, kann aber auch – z.B. im Wege getrennter Testamente für die verschiedenen Teilnachläs...mehr

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Italien / 4. Stiftungen, Società fiduciarie, Trust, Atti di destinazione

Rz. 204 In der italienischen Kautelarpraxis versucht man, durch stiftungsrechtliche Lösungen und mithilfe des Instituts der Treuhand das Verbot des Art. 458 c.c. zu umgehen.[332] Rz. 205 Nach überwiegender Ansicht sind sowohl rechtsfähige Stiftungen als auch unselbstständige bzw. atypische Stiftungen zu rein privaten Zwecken ("Familienstiftung") trotz der Erwähnung in Art. 28...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 323 Das Berufungsgericht meinte, es stehe fest, dass der Kläger bei dem Verkehrsunfall vom 17.1.1995 eine Distorsion der Halswirbelsäule leichteren bis höchstens mittleren Grades erlitten habe. Der Kläger habe nämlich bereits unmittelbar nach dem Unfall über typische Beschwerden, insbesondere über starke Verspannungen im Schulter-Nacken-Bereich und ein Schwindelgefühl ge...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 9. Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe gegen sowie Änderungsmöglichkeiten von KiSt-Bescheiden

In NRW = außergerichtlicher Rechtsbehelf ist der Einspruch (§ 14 Abs. 1 KiStG NRW). Die KiSt-Ordnungen bestimmen, wer für die Entscheidung zuständig ist (§ 14 Abs. 2 KiStG NRW). Näheres regelt insofern z.B. § 15 KiSt-Ordnung der Erzdiözese Köln, wonach das Generalvikariat Köln zuständig ist; diese Stelle ist auch im finanzgerichtlichen Verfahren beteiligte Behörde (§ 14 Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Prozessmanagement im HR-Ber... / 6.1.2 Kunden, Stakeholder und Erwartungen

Damit kommen wir zur zweiten Frage: Wer sind die Kunden und Stakeholder des Prozesses und welche Erwartungen haben diese Gruppen? Was sind für diese Gruppen Basis- und Begeisterungsfaktoren? Welche Rahmenbedingungen werden dem Prozess von den Stakeholdern vorgegeben? Daraus lässt sich der Anspruch an das Ergebnis formulieren: Was müssen wir in diesem Prozess als Ergebnis err...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.3 Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach der Abgabenordnung

Die hartnäckigsten Gläubiger sind vor und nach einer Insolvenz die Finanzbehörden. Nach § 34 Abs. 1 AO muss der GmbH-Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH deren steuerliche Pflichten erfüllen und insbesondere dafür sorgen, dass die von der GmbH zu zahlenden Steuern aus den vom Geschäftsführer verwalteten Mitteln entrichtet werden.[1] Der Geschäftsführer einer Gmb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr