Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Anlagevermögen im Abschluss... / 1.3 Zeitpunkt der Zuordnung zum Anlagevermögen

Rz. 8 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, ist erstmals zum Bilanzstichtag des Zugangsjahrs unter Berücksichtigung ansatz- und wertaufhellender Umstände zu prüfen. Damit ist jedoch keine endgültige Zuordnung getroffen, vielmehr ist diese Prüfung an jedem folgenden Bilanzstichtag zu wiederholen, da es möglich ist, dass sich die Zweckbest...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 1 Begriff, Abgrenzung, Zuordnung

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz u. a. das Anlage- und Umlaufvermögen gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern.[1] Als Anlagevermögen sind nach § 247 Abs. 2 HGB "nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen". Ein Vermögensgegenstand, der dem Anlagevermögen zugerechnet werden soll, muss demnach 2 Vorausset...mehr

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Forderungen / 2 Gewerbesteuerliche ­Besonderheiten

Nach § 8 Nr. 1a GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb[1] Entgelte für Schulden (in bestimmtem Umfang) wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Erwirbt ein Steuerpflichtiger Wertpapiere, um seine Verpflichtung zur Rückgabe von als Sachdarlehen erhaltenen Anleihen zu erfüllen, hat er dem Veräußerer die seit dem letzten Zinsz...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.4 Selbstständiges Wirtschaftsgut

Ein selbstständiges Wirtschaftsgut verkörpert einen eigenen Wert. Ob ein Wirtschaftsgut selbstständig genutzt werden kann, hängt neben dem Zweck, den 2 oder mehrere bewegliche Sachen gemeinsam zu erfüllen haben, vor allem vom Grad der Festigkeit einer evtl. vorgenommenen Verbindung, dem Zeitraum, auf den eine evtl. Verbindung oder die gemeinsame Nutzung angelegt sind, sowie ...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.2.1 Materielle Wirtschaftsgüter

Materielle Wirtschaftsgüter sind körperliche Gegenstände, wie z. B. Sachanlagen, Grundstücke, Gebäude, Maschinen, maschinelle Anlagen, Kraftfahrzeuge, Betriebsvorrichtungen, Geschäftsausstattungen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Ohne Bedeutung ist, ob es sich dabei zivilrechtlich um Sachen, Bestandteile von Sachen oder Zubehör handelt.[1] Auch die sog. Finanzwerte werden a...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Verlustbringende Wirtschaftsgüter

Die Einlage von Wirtschaftsgütern in das – gewillkürte – Betriebsvermögen ist nicht zulässig, wenn damit lediglich Verluste aus dem privaten in den betrieblichen Bereich verlagert werden sollen oder wenn bereits beim Erwerb erkennbar ist, dass sie dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen werden.[1]mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.2.2 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Immaterielle Wirtschaftsgüter unterscheiden sich von den materiellen Wirtschaftsgütern durch ihre "Unkörperlichkeit"; es handelt sich zumeist um "geistige Werte", wie z. B. Ideen, und Rechte. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind z. B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte, aber auch ungeschützte Erfindungen[1], Know-how[2], Software[3], Rechte aus...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.3.2 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Materielle Wirtschaftsgüter Zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören alle anderen materiellen Wirtschaftsgüter, z. B. Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren sowie Betriebsvorrichtungen, und zwar selbst dann, wenn sie mit dem Grund und Boden fest verbunden sind.[1] Bewertung Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden nach § 6 Abs. 1 EStG b...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.3.1 Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern gehören bebaute oder unbebaute Grundstücke, Gebäude auf fremdem Grund und Boden und grundstücksgleiche Rechte. Ein grundstücksgleiches Recht ist das Erbbaurecht, das grundsätzlich beim Anlagevermögen auszuweisen ist.[1] Die unbeweglichen Wirtschaftsgüter sind als Anlagevermögen entweder überhaupt nicht (Grundstücke) oder nur über längere...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.3 Bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter

1.3.1 Unbewegliche Wirtschaftsgüter Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern gehören bebaute oder unbebaute Grundstücke, Gebäude auf fremdem Grund und Boden und grundstücksgleiche Rechte. Ein grundstücksgleiches Recht ist das Erbbaurecht, das grundsätzlich beim Anlagevermögen auszuweisen ist.[1] Die unbeweglichen Wirtschaftsgüter sind als Anlagevermögen entweder überhaupt nicht ...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 2 ABC der Wirtschaftsgüter

Anzahlungen Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter, auf Sachanlagen sowie auf Vorräte sind Wirtschaftsgüter, die zu aktivieren sind; erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind Verbindlichkeiten, die zu passivieren sind.[1] Provisionsvorschüsse (Vorschusszahlungen, Stornoreserven) im Versicherungsgewerbe sind keine Wirtschaftsgüter, sondern ebenfalls Anzahlu...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.2 Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter

1.2.1 Materielle Wirtschaftsgüter Materielle Wirtschaftsgüter sind körperliche Gegenstände, wie z. B. Sachanlagen, Grundstücke, Gebäude, Maschinen, maschinelle Anlagen, Kraftfahrzeuge, Betriebsvorrichtungen, Geschäftsausstattungen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Ohne Bedeutung ist, ob es sich dabei zivilrechtlich um Sachen, Bestandteile von Sachen oder Zubehör handelt.[1] A...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 1.2 Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern auf die Betriebskapitalgesellschaft

Soweit bei Begründung der Betriebsaufspaltung einzelne Wirtschaftsgüter des Ausgangsunternehmens auf die Betriebskapitalgesellschaft überführt werden, unterfällt die­ser Vorgang nicht § 20 UmwStG. Voraussetzung für die Betriebsaufspaltung ist, dass mindestens eine wesentlichen Betriebsgrundlage an die Betriebskapitalgesellschaft zur Nutzung überlassen wird. Wegen dieser Notw...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Zusammenfassung

Überblick Wirtschaftsgüter sind zu unterscheiden nach solchen des Anlage- oder des Umlaufvermögens, danach, ob sie selbstständig genutzt werden können, ob sie beweglich oder unbeweglich sind, ob sie neu oder gebraucht sind und ob es sich um materielle oder um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt. Nach diesen Kriterien richtet sich vor allem die Bilanzierung, Bewertung, Absc...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Müllbehälter

Müllbehälter eines Müllabfuhrunternehmens, auch Systemmüllbehälter, sind selbstständig nutzungsfähige und bewertungsfähige Wirtschaftsgüter.[1]mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Bücher

Bücher sind einzeln nutzbare und bewertungsfähige Wirtschaftsgüter. Das gilt auch dann, wenn sie Teile einer Leih- oder Fachbücherei oder -bibliothek sind.[1]mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Windpark

Betriebsvorrichtungen: Ein Windpark besteht aus mehreren selbstständigen Wirtschaftsgütern. Jede Windkraftanlage, die in einem Windpark betrieben wird, stellt mit dem dazu gehörenden Transformator einschließlich der verbindenden Verkabelung ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut dar. Daneben ist die Verkabelung von den Transformatoren bis zum Stromnetz des Energieversorgers zu...mehr

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ABC der wichtigsten materiellen Wirtschaftsgüter, Finanzanlagen und Forderungen

Zusammenfassung Überblick Wirtschaftsgüter sind zu unterscheiden nach solchen des Anlage- oder des Umlaufvermögens, danach, ob sie selbstständig genutzt werden können, ob sie beweglich oder unbeweglich sind, ob sie neu oder gebraucht sind und ob es sich um materielle oder um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt. Nach diesen Kriterien richtet sich vor allem die Bilanzierung, ...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.1.1 Betriebliche Veranlassung

Betriebsvermögen Alle Wirtschaftsgüter, die aus betrieblicher Veranlassung angeschafft, hergestellt oder in den Betrieb eingelegt werden, gehören zum Betriebsvermögen.[1] Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn aufgrund einer endgültigen Funktionszuweisung ein objektiver wirtschaftlicher und tatsächlicher Zusammenhang des betreffenden Wirtschaftsguts mit dem Betrieb be...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Ruhebänke als Werbeträger

H 6.13 EStH "ABC der selbstständig nutzungsfähigen Wirtschaftsgüter".mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Fahnenmasten

Unmittelbar Werbezwecken dienende Fahnenmasten auf dem Außengelände z. B. eines Lebensmittelmarkts sind als Betriebsvorrichtungen selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter.[1]mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Klimagerät

Ein in einem betrieblich oder beruflich genutzten Raum, z. B. einer Kanzlei, aufgestelltes Klimagerät ist auch bei Verbindung mit einem auf dem Dach installierten Aggregat ein bewegliches Wirtschaftsgut.[1]mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Vorräte

Vorräte sind materielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens. Sie bestehen aus den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, den unfertigen (halbfertigen) Erzeugnissen und Leistungen, den fertigen Erzeugnissen und den Waren (§ 266 Abs. 2 B. I. HGB). Das Vorratsvermögen ist jährlich körperlich aufzunehmen.mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Gerüst- und Schalungsteile

Genormte Gerüst- und Schalungsteile, die zwar i. d. R. zusammengesetzt verwendet werden, aber ebenso wieder voneinander gelöst oder getrennt und in anderer Zusammensetzung verwendet werden können, sind selbstständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter.[1]mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Kühlkanäle

Die der Durchlüftung lagernden Getreides dienenden Kühlkanäle, die lose an ein Kühlgerät angeschlossen werden, können nicht selbstständig genutzt werden.[1]mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Pflanzen

Dauerkulturen, wie z. B. Obstzucht-, Spargel- und Rebanlagen, gehören zum Anlagevermögen eines Betriebs. Auch bei einem Weinbaubetrieb stellt der einzelne Rebstock innerhalb einer Rebanlage kein einer selbstständigen Bewertung und Nutzung fähiges Wirtschaftsgut dar.[1] Die stehende Ernte gehört, ebenso wie die Pflanzen einer Baumschule, zum Umlaufvermögen. Beim zum Anlageverm...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Anzahlungen

Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter, auf Sachanlagen sowie auf Vorräte sind Wirtschaftsgüter, die zu aktivieren sind; erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind Verbindlichkeiten, die zu passivieren sind.[1] Provisionsvorschüsse (Vorschusszahlungen, Stornoreserven) im Versicherungsgewerbe sind keine Wirtschaftsgüter, sondern ebenfalls Anzahlungen auf di...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Druckvorlagen, Trägerfilme und Druckplatten

Eine Druckvorlage (bestehend aus Trägerfilmen und Druckplatten) in der Druckindustrie ist ein selbstständiges materielles Wirtschaftsgut, wenn sie einen eigenen Wert verkörpert und der materielle Wert gegenüber dem geistigen Gehalt nicht zurücktritt. Das ist der Fall, wenn ein gedachter Erwerber des Betriebs die Druckvorlage im Fall der Betriebsfortführung in gleicher Weise ...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Seit dem 1.1.2020 muss jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. mit § 1 Satz 1 KassSichV[1] sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden. Eine TSE stellt sowohl in Verbindung mit einem Konnektor als auch als USB-Stick, (micro)SD-Car...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Sachanlagegüter

Handelsrechtlich gehören zu den Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau (§ 266 Abs. 2 A.II. HGB). Sachanlagegüter gehören zum Anlagevermögen. Zivilrechtlich gesehen sind sie Sachen...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Ausstellungsgegenstände

Die einzelnen zu einer Verkaufsausstellung, z. B. im Sanitärhandel, zusammengefassten Gegenstände stellen in aller Regel jeweils selbstständig bewertbare Wirtschaftsgüter und kein einheitliches Wirtschaftsgut dar.[1]mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden

Aktivierung, Bewertung Der frühest mögliche Aktivierungszeitpunkt für ein Grundstück des Anlagevermögens richtet sich nach dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang. Das Grundstück ist – unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags – zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.[2] Es ...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Besteck

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ABC der wichtigsten materie... / Spinnkannen einer Weberei

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ABC der wichtigsten materie... / Straßenleuchten

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ABC der wichtigsten materie... / Wäsche

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ABC der wichtigsten materie... / Werkzeuge

S. "Maschinenwerkzeuge und Verschleißteile"mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Elektromotor

S. "Maschinenwerkzeuge und Verschleißteile"mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Gartenanlage

S. "Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden"mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Grund und Boden

S. "Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden". S. a. "Außenanlagen".mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Kisten

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ABC der wichtigsten materie... / Lithographien

S. "Druckvorlagen, Trägerfilme und Druckplatten".mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Leuchtstoffröhren

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ABC der wichtigsten materie... / Musterhäuser

S. "Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden".mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Beschallungsanlagen

Beschallungsanlagen zur eigenen Nutzung z. B. in Kinos, Sälen und Stadien sind in der Regel Betriebsvorrichtungen und nicht einzeln nutzbar.[1]mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Spezialbeleuchtungsanlagen

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ABC der wichtigsten materie... / Stanzwerkzeuge

S. "Maschinenwerkzeuge und Verschleißteile"mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Container

Container gehören auch bei Weitervermietung oder -verpachtung zum Anlagevermögen. Entscheidend sind die jeweiligen Umstände im Einzelfall.[1]mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Webstuhlmotor

S. "Maschinenwerkzeuge und Verschleißteile".mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Formplatten

S. "Maschinenwerkzeuge und Verschleißteile".mehr