Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsmarkt

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mietwohngebäude

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.41 § 32a EStG (Einkommensteuertarif)

• 2019 Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags/§ 32a EStG Fraglich ist, ob die Höhe des Grundfreibetrags noch als verfassungsgemäß angesehen werden kann. Dies dürfte zu verneinen sein. Zumindest ab 2019 dürfte der Grundfreibetrag eindeutig verfassungswidrig sein. Ab diesem Zeitpunkt spiegelt der Grundfreibetrag nicht mehr die realen Preisentwicklungen insbesondere auf dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Herausgabeanspruch der Miet... / 4.4 Zurverfügungstellung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt

Anders ist die Rechtslage, wenn der Zwischenmieter die Wohnung nach den vertraglichen Vereinbarungen dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugänglich machen muss und daher davon auszugehen ist, dass der Vermieter die Wohnung zu vergleichbaren Bedingungen auch unmittelbar an die vom Zwischenmieter ausgewählten Personen vermietet hätte. In diesem Fall ergibt die vorzunehmende Interess...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 4.2 Kein Eintritt in Mietvertrag mit Endmieter

Bei solchen Zwischenmietverhältnissen tritt der Eigentümer nach Kündigung des Zwischenmietvertrags auch nicht in das Mietverhältnis mit dem Endmieter ein, da § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB in diesen Fällen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist.[1] Eine unmittelbare Anwendung des § 565 BGB scheidet aus, da diese Vorschrift verlangt, dass der Zwischenmieter bei Abschluss d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Herausgabeanspruch der Miet... / 3 Gewerbliches Untermietverhältnis

Hinweis Interesse des Eigentümers Anders als bei diesem typischen Untermietverhältnis, bei dem die Untervermietung i. d. R. im Interesse des Hauptmieters liegt, ist die gewerbliche Zwischenvermietung eine Vertragsgestaltung, die vom Eigentümer meist im eigenen Interesse gewählt wird. Dieser hat i. d. R. die Wohnung errichtet oder erworben, um sie auf dem Wohnungsmarkt zu nutze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsfristen (Miete) / 2.1 Asymmetrische Kündigungsfristen

Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum gelten folgende Kündigungsfristen: Sind seit Überlassung des Wohnraums noch keine 5 Jahre vergangen, ist die ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, d. h., die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 3 Monate (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB). Praxis-Beispiel 3-Monats-Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das sächliche Existenzminimum des Kindes

Rn. 104 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden tatsächlichen Bedarf, der die Sozialhilfeleistungen zwar über-, jedoch nicht unterschreiten darf, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174. Der Gesetzgeber muss dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezüg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / 7. Fazit

Die Frage, ob Instandhaltungskosten sofort abziehbar oder aufgrund der Regularien des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG in anschaffungsnahe HK umzuqualifizieren sind, hat die Rechtsprechung bereits beschäftigt und wird sie wohl auch noch weiterhin beschäftigen, obwohl einige Zweifelsfragen nunmehr bereits höchstrichterlich geklärt sind. Gleichwohl wird die Vorschrift auch weiterhin streit...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / Zusammenfassung

Überblick Die lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) findet Anwendung bei Gebäuden, selbstständigen Gebäudeteilen, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehenden Räumen. § 7 Abs. 4 EStG stellt eine gesetzliche Typisierung der Nutzungsdauer i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG dar. Die Abschreibung erfolgt nach typisierten AfA-Sätzen; dies ist verfassungsgemäß (BFH, Beschluss v. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.8 Prozessrechtliche Besonderheiten

Rz. 107 Bei einer Kündigung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag trägt der Kündigende die Darlegungs- und Beweislast für die Fristsetzung oder Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 bzw. der Voraussetzungen, unter denen es gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 entfällt (BGH, VIII ZR 281/06, NJW 2007, 2177). Der Vermieter, der nach erfolgter fristloser Kündigung wegen Zahlungsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilkündigung / 2 Voraussetzungen

Eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unzulässigkeit von Teilkündigungen beinhaltet § 573b BGB. Es handelt sich um ein Sonderkündigungsrecht. Die Vorschrift des § 573b BGB gilt nur für die Wohnraummiete. Erfasst werden alle Mietverhältnisse, einschließlich derer, die in § 549 Abs. 2 und Abs. 3 BGB genannt sind. Für Mietverhältnisse über Gewerberäume gilt § 573b BGB nicht. Bei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 12 Auskünfte über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d) braucht der Vermieter nicht zu erteilen, wenn ein (einfacher oder qualifizierter) Mietspiegel besteht; der Mieter kann allerdings Auskunft darüber verlangen, welche Kriterien der Vermieter zur Einordnung der Wohnung in ein bestimmtes Mietspiegelfeld herangezogen hat (Blank, WuM 2014, 641). Der Vermieter ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Unwirksame Vereinbarungen

Rz. 1 Gemäß § 556g Abs. 1 sind alle Abweichungen von §§ 556d – 556g zulasten des Mieters unwirksam, soweit die vereinbarte Miete die höchstzulässige Miete übersteigt. Zulässige Miete im Sinne von § 556g Abs. 1 Satz 2 ist die sich nach den Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff.) ergebende Miete; die zulässige Miete...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Vormiete

Rz. 1 Geschuldete Vormiete i. S. v. § 556e Abs. 1 ist bei einem Vormietverhältnis, das ebenfalls bereits den Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff.) unterlag, die Miete, die nach diesen Vorschriften zulässig gewesen ist. War die ursprünglich vereinbarte Vormiete demnach unzulässig überhöht, ist als geschuldete Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbroch...mehr

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Eigenbedarf – Härtefall wegen angespanntem Wohnungsmarkt?

1 Leitsatz Fehlender Ersatzwohnraum in Berlin als ein die Fortsetzung des Mietverhältnisses rechtfertigender Härtegrund gemäß § 574 Abs. 2 BGB trotz vorliegenden Eigenbedarfs. 2 Normenkette §§ 574a Abs. 1, 574 Abs. 1, Abs. 2 BGB 3 Das Problem Eine Vermieterin kündigte ihrem Mieter wegen Eigenbedarfs, weil sie als Eigentümerin ihre Wohnung in Berlin künftig selbst nutzen wollte. I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Härtefall weg... / 5 Entscheidung

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Härtefall weg... / 6 Einordnung der Entscheidung

Diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund interessant, dass es vielerorts einen angespannten Wohnungsmarkt gibt, der sich in den nächsten Jahren voraussichtlich verschlimmern wird. Das gilt vor allem für Metropolen wie Berlin, Hamburg, München und Stuttgart, in denen es kaum erschwinglichen Wohnraum gibt. Hier müssen Vermieter damit rechnen, dass Gerichte die Fortsetzung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Härtefall weg... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das LG Berlin II wies die Berufung der Vermieterin zurück und ordnete darüber hinaus an, dass die Vermieterin das Mietverhältnis für 2 Jahre fortsetzen muss. Die Richter begründeten das damit, dass die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter eine unzumutbare Härte darstellt, weil für ihn aufgrund seiner begrenzten finanziellen Mittel kein angemessener Ers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Härtefall weg... / 2 Normenkette

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Härtefall weg... / 1 Leitsatz

Fehlender Ersatzwohnraum in Berlin als ein die Fortsetzung des Mietverhältnisses rechtfertigender Härtegrund gemäß § 574 Abs. 2 BGB trotz vorliegenden Eigenbedarfs.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Härtefall weg... / 3 Das Problem

Eine Vermieterin kündigte ihrem Mieter wegen Eigenbedarfs, weil sie als Eigentümerin ihre Wohnung in Berlin künftig selbst nutzen wollte. Im Kündigungsschreiben berief sie sich darauf, dass sie ihre Wohnung benötigt, weil sie in einem Restaurant in Berlin arbeiten wird, an dem sie Anteile erworben hat. Der Mieter widersprach der Kündigung und verwies darauf, dass er in Berlin...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Begründung von Wohnungs- un... / 2.4.4 Zustimmungen nach öffentlichem Recht

Die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum bedarf in bestimmten Fällen einer Genehmigung einer Behörde. Überblick Bebauungsplan Nach § 19 Abs. 2 BauGB dürfen durch die Teilung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen eines wirksamen Bebauungsplans widersprechen. Erhaltungssatzung Die Landesregierungen sind nach § 172 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Entscheidung zum Kindergeld[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten (§ 556d II 2).

Rn 6 Was ein Gebiet mit ›angespannten‹ Wohnungsmärkten ist, definiert § 556d II 2 legal. § 556d II 3 beschreibt dies nicht abschließend. Etwa § 556d II 3 Nr 1 sieht einen angespannten Wohnungsmarkt als gegeben an, wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt. Mietbelastung iSv § 556d II 3 Nr 2 ist der prozentuale Anteil der Nettokaltmiete am Einkommen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um zehn Prozent übersteigen. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, Gebiete mit angespannten Woh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gebiete (§ 558c II).

Rn 5 § 558c II regelt, für welche Gebiete Mietspiegel erstellt werden können. So können etwa Gemeinden oder Gemeindeteile, die stark im Einzugsgebiet einer größeren Gemeinde liegen und daher mit dieser zusammen einen einheitlichen Wohnungsmarkt bilden, in einen gemeinsamen Mietspiegel einbezogen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. § 5 I WiStG.

Rn 187 Nach § 5 I, II WiStG ist bei freifinanzierten Mietverhältnissen in der Wohnraummiete – hierzu zählen auch Mischmietverhältnisse mit überwiegender Wohnraumnutzung (s Rn 14) – die Vereinbarung einer Miete nichtig und der Mieter hat einen teilweisen Rückforderungsanspruch gem §§ 812 ff, soweit die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Rn 8) um mehr als...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bauliche Veränderung (Begriff).

Rn 2 Eine bauliche Veränderung ist ein nicht nur unerheblicher Eingriff in die Mietsache, durch die ein neuer oder veränderter baulicher Zustand entsteht. Eine bauliche Veränderung iSd § 555b muss – anders als eine solche nach § 20 I WEG – nicht in die Substanz der Mietsache oder ihres Zubehörs (§ 97) eingreifen (BGH ZMR 23, 770 Rz 22; NJW 15, 2487 Rz 12). Voraussetzung ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verwertungsabsicht.

Rn 3 1. Der Vermieter muss bereits konkret (keine Vorratskündigung) beabsichtigen, die Nebenräume zu Wohnraum zum Zwecke der Vermietung auszubauen (keine gewerbliche Nutzung oder Eigennutzung des Vermieters, LG Stuttgart WuM 92, 24 [LG Stuttgart 01.08.1991 - 6 S 255/91]) oder die Nebenräume in anderer Weise zur Schaffung von Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu verwenden. R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Der Täter ist allein der Wohnung berechtigt.

Rn 17 Ist der Täter allein oder mit einem Dritten an der Wohnung berechtigt, ist die Wohnungsüberlassung an das Opfer nach II 1 zwingend auf maximal 6 Monate zu befristen. In diesen Fällen geht es nur darum, dem Opfer ausreichend Zeit zu geben, sich eine Ersatzwohnung zu beschaffen, weshalb bei der Fristbestimmung vorrangig auf die Verhältnisse am örtlichen Wohnungsmarkt des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Inhaltliche Anforderungen.

Rn 32 Es genügen 3 zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens (LG Berlin ZMR 21, 41) vermietete Vergleichswohnungen, die nicht vom preisfreien Wohnungsmarkt stammen müssen (BGH NJW-RR 20, 334 [BGH 18.12.2019 - VIII ZR 236/18], Rz 17). Es können auch mehr sein, wenigstens 3 müssen die Erklärung aber stützen (BGH NZM 12, 415 Rz 12). Wenn im Erhöhungsverlangen weiter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 556d, der nach hM verfassungsgemäß ist (BVerfG ZMR 19, 839 Rz 51; BGH ZMR 20, 629 Rz 79), hat das Ziel, die zulässige Miete bei der Wiedervermietung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen (BTDrs 18/3121, 1). Zur Abdingbarkeit s § 556g I 1. Zur Gesetzesgeschichte vor §§ 556d–556g Rn 1 f.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsverordnung.

Rn 5 556d II 1 ermächtigt die Landesregierungen iSv Art 80 I 1 GG, Gebiete mit ›angespannten Wohnungsmärkten‹ durch Rechtsverordnung für die Dauer von jew höchstens 5 Jahren zu bestimmen. Die Rechtsverordnung muss nach § 556d II 4 spätestens mit Ablauf des 31.12.25 außer Kraft treten. Bestimmung und Abgrenzung dieser Gebiete erfordert eine sorgsame Überprüfung der Eignung, E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 25 Nach § 558a II Nr 3 genügt es, wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (BGH NJW 82, 1701, 1702 [BGH 21.04.1982 - VIII ARZ 2/82]) in einem mit Gründen versehenen Gutachten Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete macht und die streitige Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnet (BGH NJW 16, 1385 [BGH 03.02.2016 - VIII ZR 69/15] Rz 15). Auf di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wissenschaftliche Grundsätze (§ 558d I 2).

Rn 3 Was anerkannte wissenschaftliche Grundsätze sind, ist (weiterhin) unklar (vgl § 7 I MsV; s.a. BTDrs 19/26918, 22; 19/26918, 5). Ein Anhalt sind §§ 7 ff MsV. Neben der Rechtswissenschaft gehört zu den Grundsätzen jedenfalls die Statistik. Wissenschaftliche Grundsätze sind daher nicht erfüllt, wenn bei der Auswahl eine Repräsentativität nicht gegeben ist, oder wenn die Ar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verhältnis zu §§ 556d–556g (§ 557b IV).

Rn 10 § 557b IV, der auf Mietverträge anzuwenden ist, nachdem die Mietwohnung in den Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 556d II fällt, stellt va klar, dass auch für die Indexmiete hinsichtlich der Ausgangsmiete die allgemeinen Regelungen über die zulässige Miethöhe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach den §§ 556d–556g gelten. Anders als bei einer St...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 7 Die Rechtsverordnung muss – was nicht selbstverständlich ist – nach § 556d II 5 ›begründet‹ werden. Nach § 556d II 6 ist anzugeben, dass, warum und in welchem Umfang ein Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten vorliegt, dort also die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (BGH ZMR 19, 845 Rz 18). Daz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Unterkapitel 1a ist durch das MietNovG v 21.4.15 (BGBl I 610) mWv 1.6.15 in das Gesetz eingefügt worden. Es enthält Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Beginn eines Mietvertrags (›Mietpreisbremse‹). Das MietNovG hatte dabei das Ziel, dass va einkommensschwächere Haushalte, aber auch Durchschnittsverdiener in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten noch bezahlba...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beurteilungs- und Einschätzungsspielraum.

Rn 23 § 558 III 3 räumt dem Verordnungsgeber bei der Beurteilung und Ermittlung für den Erlass der für eine VO maßgeblichen Umstände einen weiten wohnungsmarkt- und sozialpolitischen Beurteilungs- und Einschätzungsspielraum ein, der anhand der örtlichen Gegebenheiten ausgefüllt werden muss (BGH NJW 16, 476 Rz 103). Dies gilt für die Festlegung der relevanten Gebiete nebst de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Streit um Verlängerung der Mietpreisbremse: 2028 oder 2029?

Die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Jetzt streitet sich Ampel-Partner SPD mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) um Details und um die Frist: Ende 2028 oder 2029? Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wurde im Jahr 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Im April 2024 einigten sich di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Erwerb von zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken etc. (§ 28 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 35 Im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 hat der Gesetzgeber die Stundungsmöglichkeit durch die Einführung des § 28 Abs. 3 ErbStG auf den Erwerb von zu Wohnzwecken genutztem Grundvermögen erweitert. Hintergrund der Neuregelung sind die nach der Reform der bewertungsrechtlichen Vorschriften am gemeinen Wert ausgerichtete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung: Fristen ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Eigentümer sein Grundstück in Wohnungseigentum aufteilen. Dazu bedarf er im Einzelfall einer Genehmigung. Genehmigungen nach dem öffentlichen Recht Die Begründung von Wohnungseigentum bedarf in bestimmten Fällen einer Genehmigung einer Behörde. Überblick: Bebauungsplan. Nach § 19 Abs. 2 BauGB dürfen durch die Teilung im Geltungsbereich eines Beb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Überlässt ein > Arbeitgeber einem > Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung, so liegt darin ein geldwerter Vorteil (§ 8 Abs 1, § 19 Abs 1 EStG; BFH 152, 461 = BStBl 1988 II, 525; > Sachbezüge). Dieser Vorteil gehört bei ArbN zum > Arbeitslohn, der als Sachbezug dem LSt-Abzug unterliegt. Bei ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumungsfrist – Pauschaler Hinweis auf angespannten Wohnungsmarkt reicht nicht

1 Leitsatz Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer Verlängerung einer Räumungsfrist trägt der Mieter. Dabei ist die bloße Einreichung von Bewerbungsunterlagen für die Wohnungssuche allein nicht als Beweis ausreichend, dass sich der Mieter tatsächlich um Ersatzwohnraum bemüht hat. Auch das Gericht darf eine Verlängerung der Räumungsfrist nicht mit dem schl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumungsfrist – Pauschaler ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin II entschiedenen Fall hatte das Amtsgericht (AG) die dem Mieter gewährte Räumungsfrist mit den pauschalen Hinweis auf die "gerichtsbekannte Lage am Berliner Wohnungsmarkt" verlängert, obwohl der klagende Vermieter nicht nur die angeblichen Bemühungen des Mieters um Ersatzwohnraum, sondern auch dessen Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumungsfrist – Pauschaler ... / 1 Leitsatz

Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer Verlängerung einer Räumungsfrist trägt der Mieter. Dabei ist die bloße Einreichung von Bewerbungsunterlagen für die Wohnungssuche allein nicht als Beweis ausreichend, dass sich der Mieter tatsächlich um Ersatzwohnraum bemüht hat. Auch das Gericht darf eine Verlängerung der Räumungsfrist nicht mit dem schlichten Hin...mehr