Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsmarkt

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbroch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mietwohngebäude

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 2.1.1 Ortsübliche Miete beträgt weniger als 50 %

In § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG wird bestimmt, dass die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen ist, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung weniger als 50 % der ortsüblichen Miete beträgt. Die wegen verbilligter Vermietung vorzunehmende Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Tei...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2.2.1 Ortübliche Miete beträgt weniger als 50 %

In § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG wird bestimmt, dass die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen ist, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung weniger als 50 % der ortsüblichen Miete beträgt. Die wegen verbilligter Vermietung vorzunehmende Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 3.2 Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung an Arbeitnehmer

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer, z. B. einer Hausgehilfin, aufgrund einer im Arbeits- und Dienstvertrag getroffenen Vereinbarung neben dem Barlohn eine Wohnung, liegt insoweit eine Vermietung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG [1] vor, wenn die Wohnung beim Eigentümer zu dessen Privatvermögen gehört. Als "Mietzins" für die Nutzungsüberlassung der Wohnung durch den Arbe...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.3 Leer stehende Immobilie

Hat ein Steuerpflichtiger sich bei Erwerb eines Objekts noch nicht entschieden, ob er dieses veräußern, selbst nutzen oder dauerhaft vermieten will, sind dies Indizien, die gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechen. Wird ein Vermietungsobjekt renoviert, ist es grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.41 § 32a EStG (Einkommensteuertarif)

• 2019 Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags/§ 32a EStG Fraglich ist, ob die Höhe des Grundfreibetrags noch als verfassungsgemäß angesehen werden kann. Dies dürfte zu verneinen sein. Zumindest ab 2019 dürfte der Grundfreibetrag eindeutig verfassungswidrig sein. Ab diesem Zeitpunkt spiegelt der Grundfreibetrag nicht mehr die realen Preisentwicklungen insbesondere auf dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumungsfrist / 3 Dauer der Frist

Die Dauer der Räumungsfrist wird aufgrund einer Interessenabwägung bestimmt. Maßgeblich sind die besonderen Interessen des Vermieters an der Rückerlangung der Wohnung, die Gegebenheiten des Wohnungsmarkts, die Dauer des zwischen Kündigung und mündlicher Verhandlung liegenden Zeitraums, die Wohnzeit des Mieters, die Frage, ob der Mieter die Vertragsbeendigung verschuldet hat, ob er...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Angespannter Wohnungsmarkt

Rz. 3 Voraussetzung für eine Mietpreisbegrenzungsverordnung ist ein angespannter Wohnungsmarkt. Das Gesetz nennt einige Beispiele für Indikatoren, die jedoch nicht abschließend und für die Länder nicht verbindlich sind. Hierzu gehören Kriterien wie: ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen; angemessene Bedingungen bei der ausreichenden Versorgung der Bevölkeru...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Indexmiete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt

Rz. 19 Die Ausgangsmiete darf in einem Mietvertrag über Wohnraum, der in einem durch Rechtsverordnung nach § 556d Abs. 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen nur um 10 % übersteigen (§ 557b Abs. 4). Wurde der Mietvertrag vor Erlass der Landesverordnung abgeschlossen, aber die Indexvereinbarun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Achtung Wohnraummiete Die Vorschriften der §§ 556d ff. gelten nur für den Bereich der Wohnraummiete. Auf Gewerbemietverhältnisse finden die Vorschriften keine Anwendung (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556d Rn. 18). Auf Mischmietverhältnisse sind die Vorschriften der §§ 556d ff. anwendbar, wenn die Wohnraumnutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parte...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 7.4.2 Verwendungsabsicht

Nach Ansicht des BVerfG besteht eine Anbietpflicht auch dann nicht, wenn der Vermieter die leer stehende Wohnung dem allgemeinen Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stellen wollte, da eine solche Anbietpflicht allenfalls für Wohnungen erwogen werden kann, die leer stehen und die der Vermieter ohnehin zu vermieten beabsichtigt.[1] Dabei entscheidet allein der Vermieter, we...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 6 Eigenbedarf trotz Alternativwohnung

Eine weitere Grenze des Erlangungswunsches bildet der Missbrauch. Dieser liegt nicht schon dann vor, wenn dem Eigentümer eine oder mehrere andere frei gewordene Wohnungen zur Verfügung stehen. Auch in diesem Fall muss das Gericht bedenken, dass der Nutzungswunsch des Eigentümers grundsätzlich zu beachten ist. Trotz anderweitig frei gewordener oder frei werdender Wohnungen is...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 8 Weit überhöhter Wohnbedarf

Der Vermieter wird durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen. Dabei haben die Mietgerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den – eng gezogenen – Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzl...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 4.4 Zurverfügungstellung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt

Anders ist die Rechtslage, wenn der Zwischenmieter die Wohnung nach den vertraglichen Vereinbarungen dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugänglich machen muss und daher davon auszugehen ist, dass der Vermieter die Wohnung zu vergleichbaren Bedingungen auch unmittelbar an die vom Zwischenmieter ausgewählten Personen vermietet hätte. In diesem Fall ergibt die vorzunehmende Interess...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 4.2 Kein Eintritt in Mietvertrag mit Endmieter

Bei solchen Zwischenmietverhältnissen tritt der Eigentümer nach Kündigung des Zwischenmietvertrags auch nicht in das Mietverhältnis mit dem Endmieter ein, da § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB in diesen Fällen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist.[1] Eine unmittelbare Anwendung des § 565 BGB scheidet aus, da diese Vorschrift verlangt, dass der Zwischenmieter bei Abschluss d...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 3 Gewerbliches Untermietverhältnis

Hinweis Interesse des Eigentümers Anders als bei diesem typischen Untermietverhältnis, bei dem die Untervermietung i. d. R. im Interesse des Hauptmieters liegt, ist die gewerbliche Zwischenvermietung eine Vertragsgestaltung, die vom Eigentümer meist im eigenen Interesse gewählt wird. Dieser hat i. d. R. die Wohnung errichtet oder erworben, um sie auf dem Wohnungsmarkt zu nutze...mehr

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Kündigungsfristen (Miete) / 2.1 Asymmetrische Kündigungsfristen

Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum gelten folgende Kündigungsfristen: Sind seit Überlassung des Wohnraums noch keine 5 Jahre vergangen, ist die ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, d. h., die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 3 Monate (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB). Praxis-Beispiel 3-Monats-Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das sächliche Existenzminimum des Kindes

Rn. 104 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden tatsächlichen Bedarf, der die Sozialhilfeleistungen zwar über-, jedoch nicht unterschreiten darf, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174. Der Gesetzgeber muss dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezüg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anschaffungsnaher Aufwand n... / 7. Fazit

Die Frage, ob Instandhaltungskosten sofort abziehbar oder aufgrund der Regularien des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG in anschaffungsnahe HK umzuqualifizieren sind, hat die Rechtsprechung bereits beschäftigt und wird sie wohl auch noch weiterhin beschäftigen, obwohl einige Zweifelsfragen nunmehr bereits höchstrichterlich geklärt sind. Gleichwohl wird die Vorschrift auch weiterhin streit...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / Zusammenfassung

Überblick Die lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) findet Anwendung bei Gebäuden, selbstständigen Gebäudeteilen, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehenden Räumen. § 7 Abs. 4 EStG stellt eine gesetzliche Typisierung der Nutzungsdauer i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG dar. Die Abschreibung erfolgt nach typisierten AfA-Sätzen; dies ist verfassungsgemäß (BFH, Beschluss v. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilkündigung / 2 Voraussetzungen

Eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unzulässigkeit von Teilkündigungen beinhaltet § 573b BGB. Es handelt sich um ein Sonderkündigungsrecht. Die Vorschrift des § 573b BGB gilt nur für die Wohnraummiete. Erfasst werden alle Mietverhältnisse, einschließlich derer, die in § 549 Abs. 2 und Abs. 3 BGB genannt sind. Für Mietverhältnisse über Gewerberäume gilt § 573b BGB nicht. Bei ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 12 Auskünfte über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d) braucht der Vermieter nicht zu erteilen, wenn ein (einfacher oder qualifizierter) Mietspiegel besteht; der Mieter kann allerdings Auskunft darüber verlangen, welche Kriterien der Vermieter zur Einordnung der Wohnung in ein bestimmtes Mietspiegelfeld herangezogen hat (Blank, WuM 2014, 641). Der Vermieter ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Unwirksame Vereinbarungen

Rz. 1 Gemäß § 556g Abs. 1 sind alle Abweichungen von §§ 556d – 556g zulasten des Mieters unwirksam, soweit die vereinbarte Miete die höchstzulässige Miete übersteigt. Zulässige Miete im Sinne von § 556g Abs. 1 Satz 2 ist die sich nach den Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff.) ergebende Miete; die zulässige Miete...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Vormiete

Rz. 1 Geschuldete Vormiete i. S. v. § 556e Abs. 1 ist bei einem Vormietverhältnis, das ebenfalls bereits den Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff.) unterlag, die Miete, die nach diesen Vorschriften zulässig gewesen ist. War die ursprünglich vereinbarte Vormiete demnach unzulässig überhöht, ist als geschuldete Vor...mehr

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Eigenbedarf – Härtefall wegen angespanntem Wohnungsmarkt?

1 Leitsatz Fehlender Ersatzwohnraum in Berlin als ein die Fortsetzung des Mietverhältnisses rechtfertigender Härtegrund gemäß § 574 Abs. 2 BGB trotz vorliegenden Eigenbedarfs. 2 Normenkette §§ 574a Abs. 1, 574 Abs. 1, Abs. 2 BGB 3 Das Problem Eine Vermieterin kündigte ihrem Mieter wegen Eigenbedarfs, weil sie als Eigentümerin ihre Wohnung in Berlin künftig selbst nutzen wollte. I...mehr

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Eigenbedarf – Härtefall weg... / 5 Entscheidung

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Eigenbedarf – Härtefall weg... / 6 Einordnung der Entscheidung

Diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund interessant, dass es vielerorts einen angespannten Wohnungsmarkt gibt, der sich in den nächsten Jahren voraussichtlich verschlimmern wird. Das gilt vor allem für Metropolen wie Berlin, Hamburg, München und Stuttgart, in denen es kaum erschwinglichen Wohnraum gibt. Hier müssen Vermieter damit rechnen, dass Gerichte die Fortsetzung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Härtefall weg... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das LG Berlin II wies die Berufung der Vermieterin zurück und ordnete darüber hinaus an, dass die Vermieterin das Mietverhältnis für 2 Jahre fortsetzen muss. Die Richter begründeten das damit, dass die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter eine unzumutbare Härte darstellt, weil für ihn aufgrund seiner begrenzten finanziellen Mittel kein angemessener Ers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Härtefall weg... / 1 Leitsatz

Fehlender Ersatzwohnraum in Berlin als ein die Fortsetzung des Mietverhältnisses rechtfertigender Härtegrund gemäß § 574 Abs. 2 BGB trotz vorliegenden Eigenbedarfs.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Härtefall weg... / 2 Normenkette

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Eigenbedarf – Härtefall weg... / 3 Das Problem

Eine Vermieterin kündigte ihrem Mieter wegen Eigenbedarfs, weil sie als Eigentümerin ihre Wohnung in Berlin künftig selbst nutzen wollte. Im Kündigungsschreiben berief sie sich darauf, dass sie ihre Wohnung benötigt, weil sie in einem Restaurant in Berlin arbeiten wird, an dem sie Anteile erworben hat. Der Mieter widersprach der Kündigung und verwies darauf, dass er in Berlin...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Begründung von Wohnungs- un... / 2.4.4 Zustimmungen nach öffentlichem Recht

Die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum bedarf in bestimmten Fällen einer Genehmigung einer Behörde. Überblick Bebauungsplan Nach § 19 Abs. 2 BauGB dürfen durch die Teilung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen eines wirksamen Bebauungsplans widersprechen. Erhaltungssatzung Die Landesregierungen sind nach § 172 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Entscheidung zum Kindergeld[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten (§ 556d II 2).

Rn 6 Was ein Gebiet mit ›angespannten‹ Wohnungsmärkten ist, definiert § 556d II 2 legal. § 556d II 3 beschreibt dies nicht abschließend. Etwa § 556d II 3 Nr 1 sieht einen angespannten Wohnungsmarkt als gegeben an, wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt. Mietbelastung iSv § 556d II 3 Nr 2 ist der prozentuale Anteil der Nettokaltmiete am Einkommen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um zehn Prozent übersteigen. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, Gebiete mit angespannten Woh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. § 5 I WiStG.

Rn 187 Nach § 5 I, II WiStG ist bei freifinanzierten Mietverhältnissen in der Wohnraummiete – hierzu zählen auch Mischmietverhältnisse mit überwiegender Wohnraumnutzung (s Rn 14) – die Vereinbarung einer Miete nichtig und der Mieter hat einen teilweisen Rückforderungsanspruch gem §§ 812 ff, soweit die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Rn 8) um mehr als...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gebiete (§ 558c II).

Rn 5 § 558c II regelt, für welche Gebiete Mietspiegel erstellt werden können. So können etwa Gemeinden oder Gemeindeteile, die stark im Einzugsgebiet einer größeren Gemeinde liegen und daher mit dieser zusammen einen einheitlichen Wohnungsmarkt bilden, in einen gemeinsamen Mietspiegel einbezogen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bauliche Veränderung (Begriff).

Rn 2 Eine bauliche Veränderung ist ein nicht nur unerheblicher Eingriff in die Mietsache, durch die ein neuer oder veränderter baulicher Zustand entsteht. Eine bauliche Veränderung iSd § 555b muss – anders als eine solche nach § 20 I WEG – nicht in die Substanz der Mietsache oder ihres Zubehörs (§ 97) eingreifen (BGH ZMR 23, 770 Rz 22; NJW 15, 2487 Rz 12). Voraussetzung ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verwertungsabsicht.

Rn 3 1. Der Vermieter muss bereits konkret (keine Vorratskündigung) beabsichtigen, die Nebenräume zu Wohnraum zum Zwecke der Vermietung auszubauen (keine gewerbliche Nutzung oder Eigennutzung des Vermieters, LG Stuttgart WuM 92, 24 [LG Stuttgart 01.08.1991 - 6 S 255/91]) oder die Nebenräume in anderer Weise zur Schaffung von Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu verwenden. R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Der Täter ist allein der Wohnung berechtigt.

Rn 17 Ist der Täter allein oder mit einem Dritten an der Wohnung berechtigt, ist die Wohnungsüberlassung an das Opfer nach II 1 zwingend auf maximal 6 Monate zu befristen. In diesen Fällen geht es nur darum, dem Opfer ausreichend Zeit zu geben, sich eine Ersatzwohnung zu beschaffen, weshalb bei der Fristbestimmung vorrangig auf die Verhältnisse am örtlichen Wohnungsmarkt des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Inhaltliche Anforderungen.

Rn 32 Es genügen 3 zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens (LG Berlin ZMR 21, 41) vermietete Vergleichswohnungen, die nicht vom preisfreien Wohnungsmarkt stammen müssen (BGH NJW-RR 20, 334 [BGH 18.12.2019 - VIII ZR 236/18], Rz 17). Es können auch mehr sein, wenigstens 3 müssen die Erklärung aber stützen (BGH NZM 12, 415 Rz 12). Wenn im Erhöhungsverlangen weiter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 556d, der nach hM verfassungsgemäß ist (BVerfG ZMR 19, 839 Rz 51; BGH ZMR 20, 629 Rz 79), hat das Ziel, die zulässige Miete bei der Wiedervermietung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen (BTDrs 18/3121, 1). Zur Abdingbarkeit s § 556g I 1. Zur Gesetzesgeschichte vor §§ 556d–556g Rn 1 f.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsverordnung.

Rn 5 556d II 1 ermächtigt die Landesregierungen iSv Art 80 I 1 GG, Gebiete mit ›angespannten Wohnungsmärkten‹ durch Rechtsverordnung für die Dauer von jew höchstens 5 Jahren zu bestimmen. Die Rechtsverordnung muss nach § 556d II 4 spätestens mit Ablauf des 31.12.25 außer Kraft treten. Bestimmung und Abgrenzung dieser Gebiete erfordert eine sorgsame Überprüfung der Eignung, E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 25 Nach § 558a II Nr 3 genügt es, wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (BGH NJW 82, 1701, 1702 [BGH 21.04.1982 - VIII ARZ 2/82]) in einem mit Gründen versehenen Gutachten Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete macht und die streitige Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnet (BGH NJW 16, 1385 [BGH 03.02.2016 - VIII ZR 69/15] Rz 15). Auf di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wissenschaftliche Grundsätze (§ 558d I 2).

Rn 3 Was anerkannte wissenschaftliche Grundsätze sind, ist (weiterhin) unklar (vgl § 7 I MsV; s.a. BTDrs 19/26918, 22; 19/26918, 5). Ein Anhalt sind §§ 7 ff MsV. Neben der Rechtswissenschaft gehört zu den Grundsätzen jedenfalls die Statistik. Wissenschaftliche Grundsätze sind daher nicht erfüllt, wenn bei der Auswahl eine Repräsentativität nicht gegeben ist, oder wenn die Ar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verhältnis zu §§ 556d–556g (§ 557b IV).

Rn 10 § 557b IV, der auf Mietverträge anzuwenden ist, nachdem die Mietwohnung in den Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 556d II fällt, stellt va klar, dass auch für die Indexmiete hinsichtlich der Ausgangsmiete die allgemeinen Regelungen über die zulässige Miethöhe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach den §§ 556d–556g gelten. Anders als bei einer St...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 7 Die Rechtsverordnung muss – was nicht selbstverständlich ist – nach § 556d II 5 ›begründet‹ werden. Nach § 556d II 6 ist anzugeben, dass, warum und in welchem Umfang ein Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten vorliegt, dort also die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (BGH ZMR 19, 845 Rz 18). Daz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Unterkapitel 1a ist durch das MietNovG v 21.4.15 (BGBl I 610) mWv 1.6.15 in das Gesetz eingefügt worden. Es enthält Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Beginn eines Mietvertrags (›Mietpreisbremse‹). Das MietNovG hatte dabei das Ziel, dass va einkommensschwächere Haushalte, aber auch Durchschnittsverdiener in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten noch bezahlba...mehr