Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 8 Ergeht der Beweisbeschluss aufgrund mündlicher Verhandlung oder enthält er eine Terminsbestimmung, ist er wie im Fall des § 128 II zu verkünden, § 329 I 1, II 2. Ergeht er ohne mündliche Verhandlung und ohne Terminsbestimmung, genügt formlose Mitteilung, § 329 II 1. Rn 9 Die Ladung von Zeugen (§ 379) oder Sachverständigen (§ 402 iVm § 379) kann ebenso wie die Einholung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 478–484 sind hinsichtlich des Verfahrens nicht etwa nur für die Eidesleistung von Zeugen, sondern für alle zivilprozessualen Eide von Bedeutung (Zö/Greger Vorb zu § 478 Rz 1; BeckOKZPO/Bechteler § 478 Rz 1). Über §§ 410 I 1, 426 S 3 iVm 452 I 1 finden sie Anwendung auf Sachverständige und Parteien, über § 189 GVG auf Dolmetscher und über §§ 802c III 2, 883 III 2,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Beweisaufnahme dient der Wahrheitsfindung. § 376 dient demgegenüber dem Schutz der Geheimnisse des öffentlichen Dienstes im weitesten Sinne. Den Konflikt zwischen diesen widerstreitenden Interessen löst § 376 zugunsten der öffentlichen Hand und zu Lasten von Gerichten und Parteien, denn bis zur Erteilung einer Aussagegenehmigung besteht zugunsten der in § 376 genann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Haupt- und Hilfsantrag.

Rn 11 Bei Haupt- und Hilfsanträgen ist zu unterscheiden: Ein klageabweisendes Endurteil ergeht, wenn alle Anträge unzulässig und/oder unbegründet sind. Erst wenn der Hauptantrag erfolglos bleibt, kann der Hilfsantrag geprüft werden (BGHZ 150, 377, 381). Das schließt prozessleitende Anordnungen hinsichtlich beider Anträge aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht aus, ebenso wenig ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende Kausalität.

Rn 28 Die Zurückweisung von Vorbringen als verspätet verstieße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 GG), wenn sich ohne weitere Erwägungen aufdrängt, dass die Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre (Rn 15), dass also die Pflichtwidrigkeit – die Verspätung allein – nicht kausal für die Verzögerung ist (BVerfG NJW 95, 1417 [BVerfG 27.01.199...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei berechtigter Zeugnisverweigerung.

Rn 11 Das Zeugnisverweigerungsrecht kann sich aus §§ 372a, 383, 384 sowie aus Art 47 GG oder anderen spezielleren Vorschriften (zB: Schweigerecht katholischer Geistlicher gem Reichskonkordat) ergeben. Ist das Zeugnisverweigerungsrecht im Zwischenstreit rechtskräftig festgestellt, so wird der Rechtsstreit ohne Vernehmung des Zeugen fortgesetzt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweiserhebungen anderer Verfahren.

Rn 10 Da der Grundsatz der Beweisunmittelbarkeit nicht materiell verstanden wird, können Beweisergebnisse aus anderen Verfahren regelmäßig über den Urkundenbeweis in den Prozess eingeführt und verwertet werden (BGH NJW 97, 3096 [BGH 10.07.1997 - III ZR 69/96]). Immer aber hat das Gericht auf Antrag einer Partei den Zeugen oder SV selbst anzuhören. Wird ein Sachverständigengu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einverständnis der Parteien.

Rn 57 Für die Zulässigkeit des Freibeweises ist das Einverständnis beider Parteien erforderlich. Als Prozesshandlung ist es unanfechtbar und bedingungsfeindlich. Seine Erteilung kann schriftlich oder in der mündlichen Verhandlung erfolgen. Im Anwaltsprozess unterliegt das Einverständnis dem Anwaltszwang. Bei Streitgenossenschaft – auch bei einfacher – ist das Einverständnis ...mehr

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§ 40 Gerichtskosten im Künd... / I. Gerichtskosten in 1. Instanz

Rz. 4 In der 1. Instanz entsteht regelmäßig eine Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr. 8210 KV; diese Verfahrensgebühr kann je nach Fall zwischen einem Gebührensatz von 0,4 und 2,0 liegen. Der Gebührensatz ist gegenüber der Verfahrensgebühr in ordentlichen zivilgerichtlichen Verfahren, in denen die Verfahrensgebühr 3,0 beträgt,[10] reduziert. Fälle des Kündigungssc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtzeitige Entschuldigung.

Rn 3 Die Entschuldigung ist rechtzeitig, wenn auf das zu erwartende Ausbleiben des Zeugen noch sachgerecht reagiert werden kann. In der Regel wird das Gericht den Termin absetzen und – um Kosten, va bei allen anderen Beteiligten zu sparen – die übrigen Verfahrensbeteiligten hiervon verständigen. Nur wenn hierfür im üblichen Geschäftsbetrieb noch genügend Zeit bleibt, wird vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befreiung.

Rn 3 Ein Vorschuss kann von einer Partei nicht verlangt werden, die ohnehin von der Verpflichtung, Kosten zu tragen, befreit ist (zB der Fiskus gem § 2 I GKG). Ist einer Partei Prozesskostenhilfe gewährt worden, ist sie gem § 122 I Nr 1 von der Tragung der Gerichtskosten befreit; hierzu gehören gem Ziff 9005 KV auch die Auslagen für Zeugen und SV (§ 122 Rn 7; Zö/Schultzky § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck; Anwendungsbereich.

Rn 1 Zweck der Vorschrift ist – in Ergänzung zu § 186 GVG – die im Vergleich zum früheren Recht stärkere Betonung der unmittelbaren Kommunikation des Gerichts mit sinnesmäßig Behinderten (Musielak/Voit/Huber § 483 Rz 1); es werden also nicht mehr ›Stumme‹ (§ 483 aF) zwingend auf das Ab- und Unterschreiben der Eidesformel verwiesen, sondern es werden ihnen weitere Möglichkeit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Umsätze von Einzelbetreuern, die Betreuungen nebenberuflich durchführen

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nebenberuflicher Einzelbetreuer betreut in aller Regel nur eine oder wenige Personen und übt in aller Regel neben dieser Betreuungstätigkeit noch einen Hauptberuf aus. Solche Betreuer erhalten lediglich Ersatz für die tatsächlich entstandenen Aufwendungen (§ 1908i Abs. 1 i. V. m. § 1835 Abs. 1 BGB). Einzelbetreuer erhalten auf Verlangen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessgericht.

Rn 4 Die Beweisaufnahme muss vor dem für die Entscheidung zuständigen Spruchkörper erfolgen. Dies ist entweder das Kollegialgericht in seiner vollen Besetzung (BGHZ 32, 233, 236: nicht nur zwei Mitglieder) oder der Einzelrichter, sofern dieser gem § 348 originär zuständig ist oder ihm die Entscheidung gem §§ 348a, 526 übertragen wurde. Anders als in der Berufungsinstanz (§ 5...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 2. Mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht

Rz. 122 Ein eigener Gütetermin wie vor dem Arbeitsgericht ist in der Berufungsinstanz nicht vorgesehen; § 64 Abs. 7 ArbGG verweist nicht auf § 54 Abs. 1 bis Abs. 5 ArbGG. Der Ablauf des Verhandlungstermins ähnelt dem Ablauf eines Kammertermins vor dem Arbeitsgericht, nur dass gewöhnlich mehr Zeit für die Erörterung der Sach- und Rechtslage zur Verfügung steht. Zu Beginn werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 25 Das PKH-Verfahren ist bis zur Rechtshängigkeit der Klage gerichtsgebührenfrei. Der Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren ist ebenfalls gerichtsgebührenfrei. Die im Verfahren entstehenden Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sind zunächst von der Staatskasse zu tragen. Der Antragsteller haftet gem § 22 GKG (Celle NJW 66, 114). Im PKH-Prüfungsverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtzeitig.

Rn 6 Ist so früh wie möglich, aber nicht vor Anspruchsbegründung im Mahnverfahren (Celle NdsRpfl 95, 20) und erst nach Eingang der Klageerwiderung (BGH NJW 87, 499 [BGH 30.09.1986 - X ZR 2/86]) und mit ausreichender Zeit zur Erledigung bis zum Termin (BGH NJW 83, 575 [BGH 02.12.1982 - VII ZR 71/82]). Aufgrund seiner Prozessförderungspflicht ist das Gericht in den Fällen vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist Konsequenz dessen, dass der Beweisbeschlusses bis zu seiner vollständigen Erledigung im Amtsbetrieb auszuführen ist. Prozessgericht wie ersuchter oder beauftragter Richter haben daher weitere Termine zur Beweisaufnahme vAw zu bestimmen, wenn sie etwa wegen Nichterscheinens eines Zeugen nicht oder nur zT durchgeführt werden konnte. Die Vorschrift stell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweis durch Schriftvergleichung.

Rn 1 Der Beweis durch Schriftvergleichung nach den §§ 441, 442 ist ein spezieller Beweis, bei dem durch den Vergleich mit erweislich vom vermeintlichen Aussteller stammenden Schriftstücken die Urheberschaft hinsichtlich der Beweisurkunde festgestellt werden soll. Der Beweis kann sich sowohl auf den Urkundentext als auch auf die Unterschrift beziehen (MüKoZPO/Schreiber § 441 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufschiebende Wirkung (Abs 1).

Rn 2 Die Beschwerde hat immer dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat (zB Ordnungsmittel gegen Zeugen und Sachverständige, §§ 380 I 1, 390 I 1, 409 I 1, 411 II; Ordnungsmittel gegen eine Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet war, §§ 141 III, 273 IV, 613 II, 640 I; Zwangsmittel zur Erzwingung einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Ebenso wie gesetzliche Fristen dienen richterliche Fristen der Strukturierung und Beschleunigung des Verfahrens. Auf Seiten des Gerichts setzt dies regelmäßig eine angemessene Erfassung des konkreten Prozessstoffs in der jeweiligen Phase des Rechtsstreits voraus, denn eine sinnvolle Förderung und Beschleunigung des Prozesses kann nur durch adäquate Fristsetzung erreicht...mehr

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zfs 04/2024, Zur Darlegung ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht gegenüber den Beklagten Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 30.8.2012 ereignet hat. An diesem Tag befuhr der Beklagte zu 2 gegen 18:00 Uhr mit dem Personenkraftwagen der Beklagten zu 1 mit dem amtlichen Kennzeichen … , das bei der Beklagten zu 3 versichert ist, in Stadt1 die Unterführung der Straße1 aus Richtung Straße2 kommend in Fahrtric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die nach § 445 beantragte Parteivernehmung ist nicht erzwingbar. Anders als für den Zeugen besteht für die Partei keine Verpflichtung, sich vernehmen zu lassen und dadurch zur Tatsachenfeststellung beizutragen. Das Gesetz sieht aber vor, dass die Weigerung zum Nachteil der Partei gewürdigt werden kann. § 446 ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes, dass auch das prozessu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Dem engen inhaltlichen Zusammenhang zwischen der Wiedereinsetzung und der nachgeholten Prozesshandlung trägt Abs 1 S 1 durch den Grundsatz der verfahrensmäßigen Verbindung, also der gleichzeitigen Abhandlung, Rechnung. Im Hinblick auf die Verfahrensökonomie stellt Abs 1 S 2 es jedoch in das Ermessen des Gerichts, das Verfahren zunächst auf die Verhandlung und Entscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verwandtschaft, Schwägerschaft (Nr 3).

Rn 26 Die Feststellung dieser Beziehungen bemisst sich gem Art 51 EGBGB nach §§ 1589 f, 1591 ff, 1754 ff BGB. Umfasst werden daher auch die gem § 1594 BGB anerkannte oder gem § 1600d BGB gerichtlich festgestellte Vaterschaft (§ 1592 Nr 2, 3 BGB) oder die durch Adoption (Art 22 EGBGB iVm §§ 1741, 1754 BGB) begründete Verwandtschaft (Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 10; Zö/Vollk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird. (2) 1Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung schreibt im Interesse der Verfahrensbeschleunigung und Prozessökonomie, aber auch mit Rücksicht auf die geladenen und erschienenen Zeugen oder Sachverständigen vor, dass eine Beweisaufnahme auch dann soweit wie möglich durchzuführen ist, wenn eine oder gar beide Parteien den Termin zur Beweisaufnahme nicht wahrnehmen. Sie schränkt mithin den Grundsatz der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Dieselben Gründe, die einen Zeugen berechtigen, das Zeugnis zu verweigern, berechtigen einen Sachverständigen zur Verweigerung des Gutachtens. 2Das Gericht kann auch aus anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens entbinden. (2) 1Für die Vernehmung eines Richters, Beamten oder einer anderen Person des öffentlichen Dienstes ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorterminliche Beweisaufnahme (S 2).

Rn 4 Sie ist beschränkt auf die aufgeführten Beweiserhebungen. Andere Beweise, wie etwa eine Zeugenvernehmung durch das Gericht, dürfen vor der mündlichen Verhandlung nicht erhoben werden (BGH NJW 83, 2319, 2320 [BGH 26.01.1983 - IVb ZR 351/81]). Zuständig ist auch insoweit das Prozessgericht. Eine Beweisaufnahme allein durch den Vorsitzenden verstößt demnach auch gegen das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zwangsmaßnahmen bei erstmaliger Weigerung.

Rn 5 Im Fall der erstmaligen Verweigerung des Zeugnisses oder der Eidesleistung entsprechen die zu verhängenden Ordnungsmittel denen, die als Reaktion des Gerichts gem § 380 I auf unberechtigtes erstmaliges Ausbleiben vorgesehen sind (§ 380 Rn 7). Es sind also – auch ohne Antrag einer Partei – die durch die Weigerung entstehenden Kosten dem Zeugen aufzuerlegen und es ist geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Verbot einer révision au fond.

Rn 15 Das OLG darf im Aufhebungsverfahren nur prüfen, ob Aufhebungsgründe nach § 1059 II 1 vorliegen, die der Antragsteller fristgerecht geltend gemacht hat. Es darf dagegen nicht untersuchen, ob das Schiedsgericht den Streit ›richtig‹ entschieden hat und ob es dessen rechtlichen Ansatz teilt (BGH SchiedsVZ 08, 40 [BGH 08.11.2007 - III ZB 95/06] Rz 18). Das gilt sowohl für V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Die Anhörung eines Ehegatten hat in Abwesenheit des anderen Ehegatten stattzufinden, falls dies zum Schutz des anzuhörenden Ehegatten oder aus anderen Gründen erforderlich ist. Das Gericht kann von Amts wegen einen oder beide Ehegatten als Beteiligte vernehmen, auch wenn die Voraussetzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwaltszwang (Abs 3).

Rn 8 Der Beschwerdeführer muss sich nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 78, 79) durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Ausnahmen vom Anwaltszwang sind in § 569 III für ZPO-Beschwerden abschließend aufgeführt. Abs 3 Nr 1 betrifft den im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozess zu führenden Rechtsstreit. Nicht als Anwaltsprozess zu führen sind insb die Prozesse vor ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessgericht.

Rn 2 IdR hat das Prozessgericht über die Streitigkeiten zu entscheiden, von denen die Fortsetzung der Beweisaufnahme und damit letztlich des Verfahrens abhängt. Ausdrücklich ist dies in §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung und in §§ 402, 408 iVm §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Gutachtensverweigerung geregelt. Es entscheidet aber auch über die Zul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenfestsetzung und Höhe der Kosten (Abs 2).

Rn 3 Abs 2 sieht vor, dass das Schiedsgericht auch über die Höhe der von den Parteien zu tragende Kosten entscheiden kann. Davon abzutrennen ist eine Entscheidung über die Höhe des eigenen Honorars des Schiedsgerichts. Das Schiedsgericht hat keine Kompetenz, darüber zu entscheiden. Vielmehr ist das Honorar der Schiedsrichter eine Frage der Vereinbarung im Schiedsrichtervertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise für die Praxis.

Rn 25 In der forensischen Praxis liegt der Schwerpunkt der Protokollierung in der Wiedergabe des Beweisergebnisses (Abs 3 Nr 4 und 5). Die Prozessvertretung wird daher darauf achten, dass das Protokoll die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen im Wesentlichen zutr wiedergibt. Mit Blick auf die Rechtsmittelinstanz hat jede Partei ein Interesse daran, dass die an die Gegens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenfolge.

Rn 10 Auch nach Abs 2 ist ausschließlich über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden. Nur diese können abw vom Erfolg des Rechtsmittels verteilt werden. Über die idR neu zu entscheidenden Kosten der Vorinstanz ist nach §§ 91 ff zu befinden. Insoweit kommt jedoch auch § 96 in Betracht. Stellt sich aufgrund des neuen zweitinstanzlichen Vorbringens heraus, dass er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskundige Tatsachen.

Rn 3 Gerichtskundig sind Tatsachen, die dem Gericht – entweder dem Einzelrichter oder der Mehrheit eines Kollegiums – aus seiner jetzigen oder früheren Tätigkeit in dienstlicher Eigenschaft bekannt geworden sind (Stackmann NJW 10, 1409). Dies können Erkenntnisse aus früheren Zivil- und Strafverfahren sein, aus Vorgängen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder aus Angelegenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufige Aufzeichnung der Beweisaufnahme.

Rn 3 Werden Feststellungen nach § 160 III Nr 4 und 5 vorläufig mit einem Tonaufnahmegerät aufgezeichnet, entspricht es jedenfalls dann, wenn das Urt nicht im Verhandlungstermin gesprochen wird, der gängigen Praxis, bei der Herstellung des Protokolls den gesamten Inhalt der Tonaufnahme, also auch die Zeugenaussagen, in die Reinschrift zu übernehmen. Ein solches Verfahren ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unzulässigkeit der Beeidigung.

Rn 5 Ein Verbot der Beeidigung besteht bei Verzicht des Gegners nach Abs 3 und nach Abs 4 für eine Partei, die wegen wissentlicher Verletzung der Eidespflicht (§§ 154 ff StGB) rechtskräftig verurteilt ist. Nach St/J/Berger Rz 15 ist diese Regelung mit der Aufhebung des § 161 StGB (Eidesunfähigkeit des Zeugen als strafrechtliche Nebenfolge) als obsolet zu betrachten (dagegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen.

Rn 10 Das Bestehen eines die Veräußerung hindernden Rechts eines Dritten (s dazu § 771 Rn 13, 16–38) muss glaubhaft gemacht werden. Dies hat durch den Dritten, den Schuldner oder einen Vertreter ggü dem GV zu erfolgen (§ 87 III GVGA). Für die Glaubhaftmachung gilt § 294; zu den Beweismitteln und dem Beweismaß s dort. Die eidesstattliche Versicherung kann zu Protokoll des GV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Stellung und Aufgabe des beauftragten Richters.

Rn 4 Soweit der Termin zur Beweisaufnahme – wie praktisch die Regel – nicht schon durch den Vorsitzenden bestimmt wurde, legt ihn der beauftragte Richter fest. Er ist den Parteien formlos mitzuteilen, § 357 II. Die Ladungsfrist ist gleichwohl einzuhalten (Köln MDR 73, 856). Die Tätigkeit des beauftragten Richters ist auf die Durchführung der Beweisaufnahme beschränkt. Die En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne Angabe eines Grundes oder aus einem rechtskräftig für unerheblich erklärten Grund verweigert, so werden dem Zeugen, ohne dass es eines Antrages bedarf, die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. 2Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft fe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urkunden.

Rn 14 Beweisgeeignete Urkunden sind alle Schriftstücke iSd §§ 415 ff, also auch (Tele)Kopien. Elektronische Dokumente sind keine Urkunden, sondern Augenscheinsobjekte (§§ 371 I 2, 371a); ihr Ausdruck stellt aber eine Urkunde und damit ein zulässiges Beweismittel dar (München Prozessrecht aktiv 12, 87; Musielak/Voit/Voit § 592 Rz 12; St/J/Berger § 592 Rz 22). Das Gesetz verla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien können eine Vereinbarung über den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens treffen. 2Fehlt eine solche Vereinbarung, so wird der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens vom Schiedsgericht bestimmt. 3Dabei sind die Umstände des Falles einschließlich der Eignung des Ortes für die Parteien zu berücksichtigen. (2) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör und Einvernehmen.

Rn 3 Vor einer Berichtigung sind die Parteien, Nebenintervenienten und – soweit Feststellungen nach § 160 III Nr 4 betroffen sind – die anderen Beteiligten (Zeugen, Sachverständige, vernommene Parteien) schriftlich oder mündlich anzuhören. Kann eine Übereinstimmung zwischen Richter und zugezogenem Urkundsbeamten nicht erzielt werden, so scheidet eine Berichtigung aus (Saarbr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachverständige.

Rn 17 Sofern der Sachverständige sein Gutachten unmittelbar in der Verhandlung erstattet, ist das vollständige Gutachten zu protokollieren. Auch bei der Erläuterung eines zuvor schriftlich eingereichten Gutachtens reicht die floskelhafte Formulierung: ›Der Sachverständige erläutert ausf sein Gutachten. ‹ nicht aus (BGH NJW 01, 3269, 3270). Allerdings kann der Pflicht zur Pro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Unzulässigkeit der Beweiserhebung.

Rn 54 Ein Beweisangebot muss abgelehnt werden, wenn ein Beweiserhebungsverbot (Rn 23 ff) besteht. Es kann sich aus dem Gesetz (Benennung eines Zeugen im Urkundenprozess, § 595 II), aus Grundsätzen des Prozessrechts (unzulässiger Ausforschungsbeweis, Rn 24 f) oder auch aus einer entsprechenden Parteivereinbarung ergeben. So können die Parteien durch einen Beweismittelvertrag ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 15 EuBVO – Zwangsmaßnahmen.

Gesetzestext Soweit erforderlich, wendet das ersuchte Gericht bei der Erledigung des Ersuchens geeignete Zwangsmaßnahmen in den Fällen und in dem Umfang an, wie sie das Recht des Mitgliedstaats des ersuchten Gerichts für die Erledigung eines zum gleichen Zweck gestellten Ersuchens inländischer Behörden oder der beteiligten Partei vorsieht. Rn 1 Das ersuchte Gericht kann Zwan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Frist.

Rn 7 Die Fristsetzung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen vAw durch Beschl des Gerichts, ohne dass ihm insoweit Ermessen eingeräumt ist (BGH LM § 823 [Dc] Nr 89 Bl 3). Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich, § 128 IV. Eine Verfügung nur des Vorsitzenden reicht nicht aus (BGH NJW 98, 2368, 2369). Der Beschl ist den Parteien zuzustellen, § 329 II 2. Adressat d...mehr