Fachbeiträge & Kommentare zu Zuflussprinzip

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sonstige Bezüge / 2 Zuflussprinzip bei sonstigen Bezügen

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Zuflusses zu berechnen. Anders als beim laufenden Arbeitslohn, der auf die wirtschaftliche Zugehörigkeit der Lohnzahlung abstellt, wird durch diesen Grundsatz auch die zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen festgelegt. Ein sonstiger Bezug ist dem Arbeitslohn desjenigen Kalenderj...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1.4.1 Zuordnungsregeln für laufenden Arbeitslohn

Betrifft die nachträgliche bzw. vorzeitige Zahlung den laufenden Arbeitslohn, ist die Zuordnung danach vorzunehmen, auf welche Lohnzahlungszeiträume sich die laufenden Bezüge beziehen. Betrifft die Nachzahlung ausschließlich Lohnzahlungszeiträume, die im Kalenderjahr ihrer Zahlung enden, bleibt der ursprüngliche Charakter der Lohnzahlung erhalten, es ist von laufendem Arbeit...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 4 Märzklausel

Sachverhalt In einem Handelsunternehmen ist es üblich, im Februar die Jahresprovision für das vergangene Jahr auszuzahlen. Eine Mitarbeiterin (Stkl I, keine Kinder, evangelisch, KV-Zusatzbeitrag 1,3 %) hat ein Gehalt von 4.200 EUR. Sie erhält im Februar 2025 eine Jahresprovision i. H. v. 6.000 EUR. Ihr Jahresbruttoentgelt im Jahr 2024 betrug 56.400 EUR. Welchem Zeitraum ist di...mehr

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Praxis-Beispiele: Sonstige ... / 2 Jahresbonus

Sachverhalt Ein Handelsunternehmen aus Rostock zahlt im Januar 2025 einen Umsatzbonus für das vergangene Jahr. Eine Mitarbeiterin (Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibetrag, 1 PV-Kind, ev., KV-Zusatzbeitrag 1,3 %) mit einem Gehalt von 4.200 EUR erhält einen Umsatzbonus von 9.000 EUR. Ihr Jahresbruttoentgelt im Vorjahr betrug 53.500 EUR. Wie wird der Umsatzbonus lohnsteuer- und soz...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.1 Zeitpunkt des Wertzugangs

Rz. 10 Bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist grundsätzlich der Überschuss der tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu besteuern.[1] Der Zufluss wird durch tatsächliche Zahlung oder einen vergleichbaren wirtschaftlichen Vorgang bewirkt. Auch die wirksame Aufrechnung mit einer Honorarforderung s...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.3 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 13 Zugänge von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige als Gegenleistung für Betriebsausgaben erhält, sind keine Betriebseinnahmen. Beim Einkauf von Umlaufvermögen wird in der Einnahmenüberschussrechnung nur die Betriebsausgabe[1] erfasst. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern wird die Betriebsausgabe im Wege der Abschreibung auf die Nutzungsdauer v...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 4 Zusammenballung von Einkünften in einem Kalenderjahr

Die Anwendung des begünstigten Steuersatzes nach § 34 EStG setzt voraus, dass der steuerpflichtige Teilbetrag der Entlassungsentschädigung in einem Kalenderjahr zufließt.[1] Wird eine einheitlich zu beurteilende Entschädigungsleistung in Raten ausgezahlt und fließen die Teilzahlungen dem Arbeitnehmer in einem Veranlagungszeitraum zu, ist das grundsätzlich unschädlich. Keine S...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 7 Sonderfall: Planwidriger Zufluss in 2 Jahren

Findet der Zufluss einer Entlassungsentschädigung in Teilbeträgen in mehreren Veranlagungszeiträumen statt, obwohl die Vereinbarungen eindeutig auf einen einmaligen Zufluss gerichtet waren, gilt eine weitere Billigkeitsregelung. Nach dieser ist die ermäßigte Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausgeschlossen. Abschließend genannt als begünstigte Fälle des plan...mehr

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Mindestlohn / 2 Entstehen der Beitragsansprüche

Der Beitragsanspruch entsteht mit Bestehen bzw. Entstehen des Anspruchs auf das volle Arbeitsentgelt.[1] Es spielt deshalb keine Rolle, wann es gezahlt wird bzw. ob es evtl. nur zum Teil tatsächlich an den Arbeitnehmer zur Auszahlung gelangt. Ausschließlich bei Einmalzahlungen (Sonderzahlungen) gilt im SV-Recht das "Zuflussprinzip". Das heißt, der Anspruch auf die zu zahlende...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.3 Zeitliche Differenzen zwischen Korrektur bei der Körperschaft und dem Gesellschafter

Die dargestellten Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung auf Ebene der Körperschaft und des Gesellschafters können, müssen jedoch nicht, zeitgleich greifen. Für den zeitlichen Ansatz der einzelnen Konsequenzen einer verdeckten Gewinnausschüttung gelten folgende Grundsätze: Einkommenskorrektur bei der Körperschaft Hier ist der Zeitpunkt entscheidend, in dem die verdeckte Ge...mehr

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Allgemeine kaufmännische Gr... / 3.1 Die WEG-Verwaltung

Im Gegensatz zur Unternehmensbuchhaltung, deren Vorschriften im HGB und den Steuergesetzen gesetzlich verankert sind und die eine doppelte Buchführung verlangt (siehe oben Kap. C.I.2.1), enthält das WEG keine konkreten Vorgaben zur Buchführung der zu verwaltenden Wohnungseigentümergemeinschaften (= Objektverwaltung). Wesentliche Grundlagen einer ordnungsmäßigen Verwaltung si...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 49 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung von Einmalzahlungen, die für außerhalb der ma...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.1 Rechtsentwicklung und systematische Einordnung

Rz. 315 § 50d Abs. 12 EStG wurde durch G. v. 20.12.2016[1] eingeführt, um aus deutscher Sicht Besteuerungslücken bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses zu vermeiden, die durch die Rspr. des BFH entstehen können. Nach dieser Rspr. werden Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht für die in der Vergangenheit geleisteten ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Rz. 15 Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei Arbeitnehmenden das im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum erzielte "laufende" Arbeitsentgelt maßgebend (§ 47 Abs. 2 Satz 1). Laufendes Arbeitsentgelt ist – im Gegensatz zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt – Arbeitsentgelt, das für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Zu berücksichtigen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Neuregelung § 19a EStG zum Vz 2021

Rz. 2 Die Neuregelung des § 19a EStG mit seiner erstmaligen Anwendung zum Vz 2021[1] betrifft wie die Altregelung gleichfalls geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von Vermögensbeteiligungen auf Arbeitnehmer. Diese Vorteile sind nicht sofort bei Übertragung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens nach 12 Jahren zu versteuern (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 4.2 Phantomlohn

In der Sozialversicherung werden Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen nicht nach dem Zuflussprinzip erhoben. Vielmehr gilt nach § 22 SGV IV für laufendes Arbeitsentgelt das Entstehungsprinzip. Die Sozialversicherungsbeiträge für laufenden Arbeitslohn werden nach Arbeitsentgelt erhoben, das arbeitsrechtlich für die erbrachte Arbeitsleistung geschuldet wird. Ob der A...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Teilelterngeld (Abs. 3)

Rz. 32 Abs. 3 regelt die Konstellationen, in denen in einem oder mehreren, nicht notwendigerweise zusammenhängenden [1], Lebensmonaten des Kindes nach der Geburt bis zur Vollendung von dessen 14. Lebensmonat der Elterngeldberechtigte Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit hat. Insbesondere ist hierbei an die Fallgestaltungen gedacht, in denen nach den ersten Lebensmonaten des K...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7 Maßgeblichkeit der einkommensteuerrechtlichen Grundsätze (Abs. 5)

Rz. 24 Klarstellend wurde mit Inkrafttreten am 29.5.2020 durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 20.5.2020[1] in § 2d Abs. 5 BEEG geregelt, dass die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben aus selbstständiger Arbeit nach den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen erfolgt. Mit dieser, nicht mit der COVID-19-Pande...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3 Entstehungsprinzip und Zuflussprinzip in der Sozialversicherung

Im Sozialversicherungsrecht gilt grundsätzlich das sog. "Entstehungsprinzip". Dies bedeutet, dass zur Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nicht auf das tatsächlich gezahlte, also geflossene Arbeitsentgelt abgestellt wird. Vielmehr wird auf das zu beanspruchende, also entstandene bzw. "erarbeitete" Entgelt abgestellt. Damit gilt eine andere Systematik als im Steuerrecht...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.2 Zuflussprinzip in der Sozialversicherung bei Einmalzahlungen

Der Grundsatz des Entstehungsprinzips ist in Hinsicht auf Einmalzahlungen durchbrochen worden. Danach gilt für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nicht mehr das Entstehungsprinzip, sondern das Zuflussprinzip. D. h. die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt erst, wenn dieses tatsächlich ausgezahlt ist. Dieser bewussten Abkehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen / 1 Zuflussprinzip

Infographic Die Beitragspflicht von Arbeitsentgelt richtet sich in der Sozialversicherung grundsätzlich nach dem Entstehungsprinzip.[1] Dies bedeutet, dass Beiträge zur Sozialversicherung bereits dann abzuführen sind, wenn der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist. Auf die tatsächliche Auszahlung des Arbeitsentgelts kommt es grundsätzlich nicht an. Als Besonderheit gi...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1 Beitragspflicht nach dem Entstehungsprinzip

Der Beitragsanspruch der Sozialversicherung entsteht, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund des Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Beitragspflichtig ist folglich nicht nur das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt, sondern auch geschuldetes – noch nicht gezahltes – Arbeitsentgelt (Entstehungsprinzip). Dementsprechend sind auch fortzuzahlende Sonn-, Feiertags- und Nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Bei laufenden Einnahmen ist das Entgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer erwirtschaftet hat und das ihm rechtlich zusteht (Entstehungsprinzip). Ob das Entgelt tatsächlich gezahlt wird (Zuflussprinzip), spielt keine Rolle. Verzichtet der Arbeitnehmer rechtswirksam auf Teile des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1 Nur ausgezahlter Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug

Arbeitslohn führt zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Für diese gilt das einkommensteuerliche Zuflussprinzip. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Unterschiede bei laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen Laufender Arbeitslohn gilt grundsätzlich in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2.3 Steuernachforderung durch Wegfall der Pauschsteueroption

Die rückwirkende Beseitigung der Geringfügigkeit führt nicht nur zu Beitragsnachforderungen in Höhe der Differenz zwischen den an sich zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträgen und den bereits entrichteten Pauschalabgaben durch die betroffenen Krankenkassen. Sie beseitigt auch rückwirkend die Möglichkeit, die Lohnsteuer zu pauschalieren.[1] Die ausgesprochen günstige M...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 1.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 2 Eine Urlaubsabgeltung ist gesetzlich für die Fälle vorgesehen, in denen wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der gesetzlich zustehende Urlaub ganz oder teilweise bis zum Beendigungszeitpunkt nicht gewährt werden kann. Die so verbleibenden Urlaubstage werden in diesem Fall abgegolten und an den Arbeitnehmer ausgezahlt.[1] Die Urlaubsabgeltung ist steuerpflicht...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.1 Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung bei laufendem Arbeitsentgelt

Das Entstehungsprinzip beruht auf der Rechtsprechung des BSG.[1] Dieses hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung definiert wird. Grundsätzlich richtet sich der Beitrag nach dem Entgelt, das als Einnahme aus der Beschäftigung definiert ist, gleichgültig ob ein Rechtsanspruch darauf beste...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1.3 Rechtsprechung zum tariflich geschuldeten Entgelt

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn für die Festsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung das tarifvertraglich geschuldete ("Entstehungsprinzip") und nicht das tatsächlich gezahlte (niedrigere) Arbeitsentgelt ("Zuflussprinzip") als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.[1]mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflicht grundsätzlich mit dem Zufluss. Das Zuflussprinzip gilt allerdings nicht, soweit die Einmalzahlung nur wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht ausgezahlt wurde[1]. Zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt zählt in diesem Sinne nur solches, für das im Rahmen des Insolvenzgeldanspruchs Pflichtbeiträge geltend gemacht werden könne...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 1.2 Kein Zahlungsanspruch

Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie ist für Arbeitgeber freiwillig. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf die Prämie. Es handelt sich lediglich um eine abgabenrechtliche Begünstigung für den Fall, dass diese Prämie gezahlt wird. Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften die Inflationsausgleichsprämie gleichwohl ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Märzklausel / 1 Zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen

Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitslohn gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung grundsätzlich in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn die Einmalzahlung vom 1.1. bis 31.3. eines Jahres gezahlt wird ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.4 Geschäftsführer-Haftung bei Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

Ein Schadensersatzanspruch wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a Abs. 1 StGB ist nach einem Urteil des BGH[1] auch dann gegeben, wenn nicht nur Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt worden sind, sondern für den betreffenden Zeitraum auch keinerlei Lohn an die Arbeitnehmer ausgezahlt wo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anrechnung von Forschungszulagen (§ 36 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung – Forschungszulagengesetz (FZulG) – (BR-Drs 242/19 v 23.05.2019) sollte zunächst in § 11 des Entwurfes die ertragsteuerliche Behandlung der Zulagen geregelt werden und damit in einem eigenständigen Gesetz als steuerlichem Nebengesetz zum EStG u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2.3 Insolvenz des Arbeitgebers

Wird eine Einmalzahlung nur wegen eines Insolvenzereignisses vom Arbeitgeber nicht ausgezahlt, gilt das Zuflussprinzip nicht.[1] Als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gilt nur dieses, für das im Rahmen des Insolvenzanspruchs Pflichtbeiträge geltend gemacht werden können. Beitragspflichtig sind daher nur Einmalzahlungen, die in den letzten 3 Monaten vor Eintritt des Insolvenz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung

Rz. 6 Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kalendermonat der Auszahlung zugeordnet. Dies gilt ebenso bei langzeiterkrankten Mitarbeitern (z. B. Mitarbeiter im Kran...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1 Nicht ausgezahltes laufendes Entgelt

Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen bei laufend gezahltem Entgelt, sobald der Arbeitnehmer es rechtlich beanspruchen kann.[1] Der Arbeitgeber ist zur Beitragsberechnung aus dem Entgelt verpflichtet, sobald der Arbeitnehmer Anspruch auf das Arbeitsentgelt hat. Für dieses "Entstehungsprinzip"[2] ist unerheblich, ob der Arbeitgeber das Entgelt tatsächlich au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2.2 Ausgleich durch Auszahlung

Es gilt für die Arbeitsentgelte aus einer sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelung das Zuflussprinzip. Sofern Zeitguthaben aus sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen nicht durch Freizeit ausgeglichen, sondern in Arbeitsentgelt abgegolten werden, erfolgt dessen Verbeitragung als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.[1] Achtung Besonderheit bei beendetem oder ruhenden Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit / 2 Voraussetzungen der Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit tritt ein, wenn die Voraussetzungen des § 2 Altersteilzeitgesetz vorliegen, z. B. Vollendung des 55. Lebensjahres und Verringerung der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die Hälfte. Eine Vereinbarung über die Arbeitszeitverkürzung muss sich zumindest auf den Zeitraum erstrecken, bis der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters beanspruchen kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2 Nicht ausgezahltes einmaliges Entgelt

Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gilt das Zuflussprinzip. Einmalige Einnahmen wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich gezahlt wurden.[1] Damit unterscheidet sich die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei Einmalzahlungen wesentlich von derjenigen bei laufenden Entgeltansprüchen. Maßgebend für die Beitragsp...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 2 Zufluss von Arbeitslohn in der Ansparphase

Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung (externe Durchführungswege) durchgeführt, führt dies im Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge durch den Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung (Ansparphase) zu einem Zufluss von Arbeitslohn[1], wenn der Arbeitnehmer der Zukunftssicherungsmaßnahme ausdrücklich oder...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.3 Lohnverzicht in der Sozialversicherung

Bisher wurde im Beitragsrecht der Sozialversicherung davon ausgegangen, dass ein Entgeltverzicht bzw. eine Entgeltumwandlung zur Beitragsfreiheit der daraus resultierenden Arbeitgeberleistung nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung führt, wenn der Verzicht ernsthaft gewollt und nicht nur vorübergehend sowie auf künftig fällig werdende Arbeitsentgeltbestandteile gericht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mahlzeiten in der Entgeltab... / 1 Mahlzeiten im Betrieb

Für Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer arbeitstäglich kostenlos oder verbilligt im Betrieb einnehmen kann, bestimmt die Sozialversicherungsentgeltverordnung für den Lohnsteuerabzug bindend den Ansatz mit dem amtlichen Sachbezugswert. Er beträgt 2025 für ein Mittag- oder Abendessen einheitlich für alle Bundesländer 4,40 EUR. Nach dem beim Arbeitslohn maßgebenden Zuflussprinzip [1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Bemessung der Steuerverkürzung

a) Einseitige Verkürzung durch den Arbeitgeber Rz. 1323 [Autor/Stand] Eher selten kommt es vor, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer zwar einbehält, sie aber ohne Wissen des Arbeitnehmers nicht anmeldet und damit nicht abführt. Dann bleibt der vertraglich vereinbarte Bruttolohn die Bemessungsgrundlage für die hinterzogene Lohnsteuer, weil in diesem Fall dem Arbeitnehmer die Lo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 8 Beitragsnacherhebung aufgrund von Betriebsprüfungen

Als durchführende Stelle für die Betriebsprüfungen beim Arbeitgeber obliegt es den Rentenversicherungsträgern, die ordnungsgemäße Berücksichtigung des Arbeitsentgelts unter Anwendung des Entstehungsprinzips sowie des Zuflussprinzips bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge zu prüfen. Gelangt der Rentenversicherungsträger dabei zu der Erkenntnis, dass fiktive Entgelte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2 Lohnverwendungsabrede löst Zufluss aus

Aufgrund des Zuflussprinzips wird nicht ausgezahlter Arbeitslohn grundsätzlich nicht besteuert. Dies gilt allerdings uneingeschränkt nur für Arbeitslohn, der noch nicht erdient ist. Ein Zufluss von Arbeitslohn liegt steuerlich nicht nur dann vor, wenn der Mitarbeiter über die Einnahme wirtschaftlich verfügen kann, d. h. sein Vermögen durch eine durch das Arbeitsverhältnis ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr