Fachbeiträge & Kommentare zu Zusatzversorgung

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 377 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach oben einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter bzw. Betriebsrat. Rz. 378 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsalte...mehr

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§ 6 Tabellen / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 188 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach hinten einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern oder Betriebsrat. Rz. 189 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsa...mehr

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AGS 3/2018, Wertfestsetzung... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers, über die der Senat nach Übertragung durch die Einzelrichterin gem. §§ 59 Abs. 1 S. 5, 57 Abs. 5 S. 2 FamGKG in der nach dem GVG vorgesehenen Besetzung entscheidet, ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig. Angesichts der erstrebten Herabsetzung des Verfahrenswerts um 4.391,00 EUR ist der gem. § 59 Abs. 1 FamGKG erforderliche Beschwerdewert von ...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5 Renten der betrieblichen Altersversorgung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 26 Neben den bisher genannten Bezügen gelten auch Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung als Versorgungsbezüge. Der Begriff der betrieblichen Altersvorsorge ist im Gesetz nicht näher definiert. Die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 9/458 S. 35) enthält hierzu ein...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufsgruppen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Als beitragspflichtige Einnahmen sind nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufe zu berücksichtigen. Die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung dieser Renten in die Beitragspflicht wurde vom BSG (Urteil v. 10.9.1987, 12 RK 49/83) bestätigt. Hierbei stellt der Gesetzgeber insbesondere auf Leistungen öffentlich-re...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lotsen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die in Lotsenbruderschaften zusammengeschlossenen selbständigen Seelotsen gehören den freien Berufen an (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG; BFH 150, 32 = BStBl 1987 II, 625; BFH/NV 2004, 909). Ergänzend > Schiffspersonal. Zu Abweichungen > Rz 5. SFN-Zuschläge der Seelotsen sind nicht gemäß § 3b EStG steuerfrei, weil sie keine ArbN sind (BFH 150, 32 -- aaO...mehr

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Schell, SGB IX § 206 Arbeit... / 2.2 Ausnahme

Rz. 4 Abs. 2 trifft eine abweichende Regelung für die Zeiträume, in denen die Beschäftigung tatsächlich nicht ausgeübt wird. Anlass für die im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.8.1998 getroffenen Regelung war es, eine Ungleichbehandlung von nichtbehinderten und schwerbehinderten Menschen zu vermeiden und schwerbehinderte Menschen f...mehr

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§ 4 Ehe / a) Einkommen der Ehegatten

Rz. 400 Gemäß § 43 Abs. 2 FamGKG ist für die Beurteilung der maßgeblichen Einkommensverhältnisse der Ehegatten ihr in drei Monaten erzieltes Nettoeinkommen einzusetzen. Hinsichtlich des Nettoeinkommens ist auf den unterhaltsrechtlichen Einkommensbegriff abzustellen.[312] Für die Ermittlung des Einkommens sind demnach sämtliche Einkünfte zu berücksichtigen, mithin unter ander...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / 1. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 FamFG

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 FamFG regelt den Fall, dass die gleichzeitige Entscheidung einer Folgesache mit der Scheidungssache und der anderen Folgesachen aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Die Vorschrift, der ebenfalls keine große praktische Bedeutung zukommt,[34] beruht auf der Erwägung, dass die Entscheidung in einer Folgesache, die das Güterrecht oder den Versorgu...mehr

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FF 09/2017, Interne Teilung eines Anrechts der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

GG Art. 3 Abs. 3 S. 1; VersAusglG § 5 Abs. 1 § 11 Abs. 1; VBLS § 32a Abs. 2 Leitsatz Die Umrechnung der ehezeitlich erworbenen Versorgungspunkte in einen versicherungsmathematischen Barwert durch die Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (hier: "VBLklassik") und die Rückrechnung des hälftigen Barwerts – nach Vorabzug der Teilungskosten – in Versorgungspunkte is...mehr

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FF 09/2017, Interne Teilung... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich zuletzt in vier Entscheidungen der Teilung bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (jeweils "VBLklassik") gewidmet. Die in den Entscheidungen entwickelten Grundsätze beanspruchen jedoch nicht nur für die VBL Geltung, sondern für alle Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes, soweit es sich nicht um die anders strukturierten Systeme freiwillige...mehr

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FF 09/2017, Interne Teilung... / Leitsatz

Die Umrechnung der ehezeitlich erworbenen Versorgungspunkte in einen versicherungsmathematischen Barwert durch die Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (hier: "VBLklassik") und die Rückrechnung des hälftigen Barwerts – nach Vorabzug der Teilungskosten – in Versorgungspunkte ist im Hinblick auf die §§ 5 Abs. 1, 11 Abs. 1 VersAusglG nicht zu beanstanden. Bei Au...mehr

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / B. Vertragsbedingung

Rz. 12 Der Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung setzt eine Vertragsbedingung,[36] d.h. eine Erklärung des Verwenders voraus, die den Vertragsinhalt regeln soll,[37] wobei die Erklärung nach ihrem objektiven Wortlaut beim Empfänger den Eindruck hervorrufen muss, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Schuldverhältnisses bestimmt werden.[38] Dieser konstitutive Ch...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Versorgungsausgleich

Zur Behandlung geringfügiger Anrechte (§ 18 VersAusglG) bei Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (§ 31 VersAusglG) (BGH, Beschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 385/15). a) Ehegatten sind im Verfahren über den Versorgungsausgleich i.S.d. § 59 FamFG beschwert, wenn sie geltend machen, dass die angefochtene Regelung des Versorgungsausgleichs ...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / bb) Auswirkungen bei Anrechten der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

Rz. 39 Auf die Zusatzversorgungen des öffentlichen (und kirchlichen) Dienstes weist der Gesetzgeber durch die Verwendung des Begriffs der Versorgungspunkte in § 39 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG hin. Im Versorgungsausgleich werden diese Versorgungen aber nicht in der Weise ausgeglichen, dass die vom Ausgleichspflichtigen erworbenen Versorgungspunkte geteilt werden (was von der Rech...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / ll) V 61 Auskunftsbogen über Anrechte aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

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§ 5 Ermittlung der in den V... / kk) V 60 Versorgungsübersicht über Anrechte aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / 4. Anrechte aus Zusatzversorgungen des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes

Rz. 183 Für Anrechte, die bei einem Träger einer Zusatzversorgung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes bestehen, ist als korrespondierender Kapitalwert der versicherungsmathematische Barwert zu ermitteln (§ 47 Abs. 4 Satz 2 VersAusglG). Rz. 184 Der Barwert ist ein Hilfswert, der die Erwartung bewertet, welche Leistungen aus dem Anrecht fließen werden.[57] Rechnerisch er...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / VIII. Tenorierungsbeispiele

Rz. 327 Ausgleich von Anrechten[217] in der gesetzlichen Rentenversicherung: Muster 8.6: Ausgleich von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung (bestehendes Konto) Muster 8.6: Ausgleich von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung (bestehendes Konto) Zu Lasten des Anrechts des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungskonto Nr. _________...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / bb) Tenorierungsbeispiele

Rz. 206 Ausgleich von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung: Zitat "Zulasten des Anrechts des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungskonto Nr. ...) werden im Wege interner Teilung ... Entgeltpunkte auf das Versicherungskonto der Ehefrau (Nr. ...) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen." Rz. 207 Besteht das Konto noch nicht, la...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / I. Der Katalog des § 32 VersAusglG

Rz. 8 Auf welche Anrechte sich die Anpassung nach der Rechtskraft beziehen kann, ist in § 32 Vers­AusglG abschließend durch die Nennung der anpassungsfähigen Entscheidungen geregelt. Es handelt sich ausschließlich um Entscheidungen über Anrechte aus den (öffentlich-rechtlichen) Regelsicherungssystemen. Erfasst werden Anrechte aus:mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / bb) Verfallbarkeit der Höhe nach

Rz. 104 In Betracht kommt auch, dass ein Anrecht zwar nicht mehr dem Grund, wohl aber noch in Bezug auf seine Höhe verfallbar ist, dass es also trotz grundsätzlicher Unverfallbarkeit in seiner Höhe noch in der Höhe veränderlich ist. Im Ausgleich bei der Scheidung kann dann das Anrecht nur insoweit ausgeglichen werden, wie es auch in seiner Höhe unverfallbar ist. Was darüber ...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / VII. Aussetzung von Verfahren

Rz. 173 Die Aussetzung von Verfahren in Versorgungsausgleichssachen kommt zunächst nach den allgemeinen Vorschriften in Betracht, v.a. nach den §§ 21 und 136 FamFG. Eine Aussetzungsnotwendigkeit nach § 21 FamFG wurde v.a. im Fall der Startgutschriften-Problematik für rentenferne Jahrgänge bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes angenommen. Dieses Problem schien na...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 1. Ausgleich bei der Scheidung

Rz. 201 Beim Ausgleich bei der Scheidung sind hinsichtlich des Inhalts der Entscheidung vier Fälle zu unterscheiden: der Regelfall, dass die Ehezeitanteile intern geteilt werden (§§ 10 bis 13 Vers­AusglG, zu den materiell-rechtlichen Vorgaben siehe oben § 8 Rdn 235 ff.), der Fall der externen Teilung von Versorgungsanrechten (§§ 14 bis 17 VersAusglG, zu den materiell-rechtli...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / c) Versorgungen mit Rentenbausteinen

Rz. 63 Unmittelbar zu bewerten sind auch aus Renten- oder Versorgungsbausteinen aufgebaute Versorgungen (§ 39 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG). Die genaue Bezeichnung ist gleichgültig. Gemeint sind alle Versorgungen, welche aus Modulen aufgebaut sind, deren Summe am Ende die Höhe der Versorgung bestimmt, indem sie mit einem Rentenmultiplikator vervielfältigt werden. Derartige Versor...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / a) Anwendungsbereich

Rz. 138 Anwendungsbereich der Regelung sind alle dem Betriebsrentengesetz unterfallenden Anrechte. Das sind alle Anrechte der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses, die einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zugesagt werden (§ 1 Abs. 1 BetrAVG). Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann entweder unmittelbar üb...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 3. Berechnung der Bagatellgrenze

Rz. 70 Die für den Ausschluss relevante Wertgrenze ergibt sich aus § 18 Abs. 3 VersAusglG . Der Wertunterschied ist gering, wenn er am Ende der Ehezeit bei einem Rentenbetrag als maßgeblicher Bezugsgröße höchstens 1 %, in allen anderen Fällen als Kapitalwert höchstens 120 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV beträgt. Rz. 71 Maßgebend ist immer die allgemeine B...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / bb) Nicht dem Abänderungsausschluss unterfallende Fälle

Rz. 110 § 51 Abs. 4 VersAusglG findet keine Anwendung, wenn der Teilausgleich nach einem der anderen Tatbestände des VAHRG oder des BGB als nach § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG a.F. erfolgt ist. Die Begrenzung der Ausnahmeregelung auf die Fälle des erweiterten Splittings war der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers. V.a. ein noch ausstehender schuldrechtlicher Teilausgleich im Zusam...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / 3. Folgen der Anpassung

Rz. 69 Neben den versorgungsausgleichsrechtlichen Folgen sind auch die unterhaltsrechtlichen Folgen der Anpassung zu bedenken: Die Kürzung der Versorgung ist zwar ausgesetzt, aber nicht in voller Höhe, sondern nur in der Höhe des fiktiven, der Berechnung zugrunde liegenden Unterhaltsanspruchs und max. i.H.d. Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte. Der Anpassungsbetrag ...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / a) Versorgungen mit Entgeltpunkten oder vergleichbaren Rechengrößen

Rz. 28 § 39 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG nennt zunächst die Versorgungen, in denen die Summe der Entgeltpunkte oder vergleichbarer Rechengrößen wie Versorgungspunkten oder Leistungszahlen bestimmend für die Höhe der Versorgung ist. Mit dem Begriff der Entgeltpunkte nimmt die Regelung v.a. Bezug auf die Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung (siehe dazu Rdn 29 ff.), mit den ...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / II. Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts

Rz. 166 Für die Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts enthält § 47 Abs. 2 VersAusglG eine generelle Regelung und in den Abs. 3 bis 5 spezielle Vorschriften für einzelne Arten von Anrechten: für Anrechte aus öffentlichen Dienstverhältnissen i.S.d. § 44 Abs. 1 VersAusglG (zu diesen Anrechten siehe oben Rdn 124 ff., zur Bestimmung des korrespondierenden Kapitalwerts si...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / II. Nicht unter den Katalog fallende Anrechte

Rz. 15 Ausgenommen von der Anpassung sind alle Anrechte aus der ergänzenden Altersversorgung, v.a. alle Anrechte der betrieblichen Altersversorgung.[13] Das bedeutet etwa, dass eine betriebliche Altersversorgung für den Ausgleichspflichtigen endgültig verloren ist, auch wenn der Ausgleichsberechtigte vor Eintritt des Leistungsfalls stirbt, also selbst keinerlei Vorteile aus ...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / b) Versorgungen mit Deckungskapital

Rz. 52 Unmittelbar zu bewerten sind auch alle Versorgungen mit einem (echten) Deckungskapital, also alle Versorgungen, bei denen zum Zweck der späteren Zahlung der Versorgung ein Kapitalstock aufgebaut wird (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG). Die Regelung ist eine Nachfolgebestimmung zu § 1587a Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3 Nr. 1 BGB a.F. Sie betrifft viele betriebliche Versorgungen.[14]...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / a) Geringe Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte bei Anrechten gleicher Art

Rz. 46 Nach § 18 Abs. 1 VersAusglG ist von einem Ausgleich grds. abzusehen, wenn die Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte (d.h. der Hälfte der Ehezeitanteile, § 1 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG) bei Anrechten gleicher Art gering ist. Damit sollen diejenigen Fälle sachgerecht entschieden werden, in denen beide Ehegatten in der Ehezeit annähernd gleichwertige Anrechte in gle...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / cc) Auswirkungen bei Anrechten mit Leistungs- und Steigerungszahlen

Rz. 47 Leistungs- oder Steigerungszahlen oder Rentensteigerungsbeträge kennen v.a. die berufsständischen Versorgungen. Generelle Aussagen lassen sich insoweit nicht treffen, weil die berufsständischen Versorgungen sehr unterschiedliche Berechnungs- und Bewertungsmodelle kennen. Hier besteht verstärkter Anlass zu Nachforschungen, v.a. durch Kontrolle der Satzung, welches Mode...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 37. Pensionsansprüche

Rz. 467 Bei Bestehen von Pensionsansprüchen aus der Beamtenversorgung ist der Sterbefall der zuständigen Dienststelle oder den Landesämtern für Besoldung und Versorgung bzw. Landesämtern für Finanzen mitzuteilen. Im Regelfall wird nach § 18 BeamtVG auch ein Sterbegeld gezahlt sowie eine Beihilfe für Krankheitskosten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Sterbegelder im Regel...mehr

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AGS 10/2016, Einigungsgebüh... / 1 Sachverhalt

Im Termin zur Scheidung stellte das Gericht fest, dass die Deutsche Rentenversicherung die Auskunft zur Anwartschaft der Antragsgegnerin aufgrund eines ungeklärten Kontos erteilt hatte. Die Beteiligten einigten sich daraufhin, dass diese Auskünfte zur Grundlage des Versorgungsausgleichs gemacht werden sollten, dass also auf eine Kontenklärung verzichtet werde. Das Gericht hat...mehr

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Teilzeit / 4.2.2 Ansprüche im Einzelnen

Tabellenentgelt Nach § 24 Abs. 2 TVöD erhalten Teilzeitbeschäftigte – soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist – das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile anteilig. Ausgezahlt wird der Anteil, der dem Verhältnis der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 3.1 Gleichbehandlung von Voll- und Teilzeitkräften, Rechtsquellen

§ 4 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (§ 4 TzBfG) konkretisiert das Gebot der Gleichbehandlung: Teilzeitarbeitnehmer dürfen nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung. Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer da...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / bb) Vorsorgeaufwendungen

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören die Ausgaben für Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit. Bei Einkünften aus abhängiger Arbeit des Unterhaltspflichtigen fallen hierunter alle gesetzlichen Abzüge für Krankheit, Pflege, Unfall und Arbeitslosigkeit, soweit sie vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Die Höhe dieser Aufwendungen ist regelmäßig aus der...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 3. Geringwertige Anrechte

Nach § 18 VersAusglG sollen Anrechte nicht ausgeglichen werden, wenn sie geringfügig sind und zwar nach Absatz 1 beiderseitige Anrechte gleicher Art, wenn die Differenz der Ausgleichswerte gering ist und nach Absatz 2 einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert (s. Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 886, 927; OLG Brandenburg FamRB 2015, 339 m. Hinw. Weil). Vorrangig ist ein...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / a) Natürliche Person

Unstreitig profitiert vom Wahlgerichtsstand des § 215 Abs. 1 S. 1 VVG, wer als natürliche Person einen Versicherungsvertrag abschließt. Er wird sogar Personen gewährt, deren Stellung derjenigen eines typischen Versicherungsnehmers angenähert ist, wie im Falle einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (LG Berlin, Urt. v. 27.3.2014 – 7 O 208/13). Hingegen ist die Vorsch...mehr

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ZAP 13/2015, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Verfassungsbeschwerde gegen Systemwechsel

(BVerfG, Beschl. v. 26.4.2015 – 1 BvR 1420/13) • Zwar handelt es sich bei dem Systemwechsel in der Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) aus dem Jahre 2000, mit dem das an der Beamtenversorgung orientierte Gesamtversorgungsprinzip durch ein an der Rentenversicherung orientiertes Punktemodell ersetzt wurde, in Bezug auf rentenferne Versi...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Langohr-Plato, Betriebliche Altersversorgung, 7. Aufl. 2016, 1.064 S., ZAP Verlag, 129 EUR

Das nunmehr in der siebten Auflage erscheinende, sich in sechs Kapitel gliedernde Handbuch, stellt die hochkomplexe Materie des Rechts der betrieblichen Alters­versorgung einschließlich seiner sozial- und steuerrechtlichen Implikationen syste­matisch und präzise dar. Neben einer auch für Einsteiger verständlichen Erläuterung der allgemeinen Grundlagen zum Betriebsrentenrecht...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist auch sonst zulässig, insbesondere gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt. Das Rechtsmittel hat aber in der Sache keinen Erfolg, da das FamG die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe zu Recht versagt hat. 1. Das FamG führt zutr...mehr

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Sauer, SGB III § 387 Person... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt abweichend vom Regel-Ausnahme-Verhältnis nach Art. 33 Abs. 4 GG, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe zwar Angehörigen des öffentlichen Dienstes, nicht aber in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Beamten bei der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen ist, sondern das Personal vorrangig aus A...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5 Anwendungsfälle für Erstattungsansprüche

Rz. 17 Die Frage, welche Erstattungsansprüche zu denen nach § 104 gehören, wurde zwischen den Spitzenverbänden aller Sozialversicherungsträger abgeklärt. Folgende Erstattungsansprüche fallen unter diese Vorschrift: Erstattungsansprüche der Versorgungsämter nach § 71b Satz 1 BVG, Erstattungsansprüche der Sozialämter nach §§ 19, 82 SGB XII, Erstattungsansprüche der Sozialämter al...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft den Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers, der geleistet hat, obwohl er nur nachrangig verpflichtet ist. Nach Abs. 1 Satz 2 ist nachrangig ein Leistungsträger verpflichtet, soweit dieser bei rechtzeitiger Erfüllung der Leistungsverpflichtung eines anderen Leistungsträgers selbst nicht zur Leistung verpflichtet gewesen wäre. Liegt ein Nachran...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dieser Vorschrift erhält der Leistungsträger, der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung hierzu verpflichtet war, dessen Leistungsverpflichtung aber später nachträglich ganz oder teilweise entfallen ist, einen Erstattungsanspruch gegen den für die entsprechende Leistung zuständigen Leistungsträger. § 103 Abs. 1 legt fest, dass der letztlich verpflichtete Leistungst...mehr

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FF 1/2016, Es bleibt spannend …

Klaus Weil Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Weihnachtsfeiertage mit ihrer wunderbaren Ruhe und Besinnlichkeit liegen hinter uns. Das neue Jahr ist angebrochen und der Praktiker im Familienrecht wartet gespannt auf wesentliche Entscheidungen – nicht nur – des BGH zu juristischen Fragestellungen, um diese in der täglichen Arbeit umsetzen zu können. Da sind zunächst streitige F...mehr