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Mieterhöhung bei Wohnraum – Form und Begründung bei orts ... / 2 Mietspiegel

Birgit Noack †
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Es wird zwischen einem einfachen Mietspiegel[1] und einem qualifizierten Mietspiegel unterschieden.[2]

 
Hinweis

Definition Mietspiegel

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.[3]

Mietspiegel auch für Gemeindeteile

Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehreren Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden.[4]

Nach § 558c Abs. 3 BGB sollen die Mietspiegel im Abstand von 2 Jahren aktualisiert werden. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht. Für die Fortschreibung sind keine bestimmten Methoden vorgeschrieben. Diese kann durch Stichproben unter Bezugnahme auf den Lebenshaltungskostenindex oder auf andere Indexe erfolgen.

Bedürfnis für Mietspiegel und vertretbarer Aufwand

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist.[5] Eine Verpflichtung der Gemeinden besteht hierzu aber nicht.

Durch die Reform des Mietspiegelrechts zum 1.1.2022 sollen in möglichst vielen Gemeinden qualitativ hochwertige Mietspiegel zum Einsatz kommen. Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig Mietspiegel erstellt werden.[6]

Für Gemeinden, für die infolgedessen erstmalig ein Mietspiegel zu erstellen ist, muss dieser spätestens bis 1.1.2023 vorliegen und veröffentlicht sein. Wird ein qualifizierter Mietspiegel erstellt, ist dieser spätestens bis 1.1.2024 zu erstellen und zu veröffentlichen.

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu erlassen....

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