Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.879,00 DM nebst 4 % Zinsen aus 1.847,00 DM seit dem 19.01.1995 und aus weiteren 32,00 DM seit dem 10.02.1995 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.200,00 DM – welche auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann – vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Bei der Trennung ist die Klägerin seinerzeit aus der Ehewohnung, einem Eigenheim der Parteien, ausgezogen, in welchem der Beklagte mit den beiden gemeinsamen Kindern wohnen geblieben ist. Der größte Teil des Hausrats verblieb demgemäß im Besitz des Beklagten. Im Rahmen der Scheidungsauseinandersetzung machte die Klägerin unter anderem auch Ansprüche auf Hausratsteilung geltend. Es ist ein gerichtliches Hausratsteilungsverfahren durchgeführt worden (3 F 523/87). Es endete mit Beschluß des Gerichts vom 18.12.1992. Eine hiergegen vom jetzigen Beklagten (hinsichtlich einer bestimmten Stehlampe) eingelegte Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht zurückgewiesen (26 UF 4/93). Im Ergebnis sind der jetzigen Klägerin eine ganze Reihe von Gegenständen des früheren gemeinsamen Hausrats rechtskräftig zugewiesen worden.
Im Januar 1994 hat der Gerichtsvollzieher versucht, den rechtskräftigen Beschluß aus dem Hausratsteilungsverfahren im Auftrage der Klägerin zu vollstrecken. Hierbei stellte es sich heraus, daß zahlreiche Gegenstände fehlten oder nicht aufzufinden waren.
Bei den nicht aufgefundenen Gegenständen der Klägerin handelt es sich im einzelnen um:
1. |
Vom kleinen Flur oben: |
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zwei kleine selbstgestickte Bilder in ovalem Messingrahmen: |
1. Vogel auf dem Ast |
30,00 DM |
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2. Blumenkranz rot/grün |
30,00 DM |
2. |
Vom Schlafzimmer |
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a) |
zwei blau-beige gemusterte warme Wolldecken, guter Zustand (Aussteuer) |
40,00 DM |
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b) |
drei alte Herrentaschenuhren silberne Herrentaschenuhr von ihrem Vater mit Deckel und Kette, |
200,00 DM |
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die anderen zwei aus Silber und Deckel, jetzt 52 Jahre |
100,00 DM |
3. |
Von der Küche oben |
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a) |
eine große Glasvase, viereckig ein Muster im Glas gegossen |
20,00 DM |
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b) |
zwei kleine bunte Vasen von ihrer Mutter, in dem Glas bunte Farben, 52 Jahre |
50,00 DM |
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c) |
zwei kleine Glasvasen vom Kegeln bzw. Weihnachtsfeier, klar und glatt |
30,00 DM |
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d) |
sechs Eisbehälter, Tupperware |
25,00 DM |
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e) |
ein Sahnetopf mit Deckel, Tupperware |
45,00 DM |
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f) |
ein altes Kochbuch von Tante ein sehr altes, braunes Kochbuch (60 oder noch mehr Jahre) |
100,00 DM |
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g) |
ein Halter für das Elektromesser, (Elektromesser vorhanden) |
9,00 DM |
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h) |
sechs Kuchengabeln vom ihrem Besteck, Edelstahl |
15,00 DM |
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i) |
eine echte Tapetenwalze, die noch fehlt für die Stehlampe, im Händlerwert von (1987) |
300,00 DM |
4. |
Vom Wohnzimmer oben |
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a) |
sechs kleine Glastellerchen von ihrer Mutter, 52 Jahre oder älter, noch wie neu |
90,00 DM |
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b) |
12 Kuchengabeln, 12 Kaffeelöffel, 2 Tortenheber, einen Sahnelöffel jeweils mit Holzgriff |
45,00 DM |
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c) |
ein kleines Porzellanschwein und eine Porzellankatze von Tante …, Porzellanschwein weiß bemalt als Aschenbecher, Katze auch aus weißem Porzellan, bemalt |
15,00 DM |
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d) |
ein kleines Kristallschälchen mit Deckel von Ilona Köhler, mit eingeprägtem Muster, rund mit Deckel |
15,00 DM |
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e) |
eine grüne Saftkanne mit 6 Gläsern passend zum Bowletopf |
30,00 DM |
5. |
Aus dem Keller |
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a) |
zwei Spazierstöcke von ihren Eltern, braune Holzstöcke |
10,00 DM |
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b) |
sechs silberne Löffel von ihrer Mutter, älter als 52 Jahre |
60,00 DM |
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c) |
ein alter weißer Steinkrug von ihrer Mutter, ein römischer Weinkrug, Muster in dem Krug Trauben und Reben |
150,00 DM |
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d) |
ihre alte Puppe, 50 Jahre alt |
50,00 DM |
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e) |
ein kleiner alter Pappkoffer, Reisekoffer, 52 Jahre, beige/braun meliert |
20,00 DM |
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f) |
ein alter Holzrahmen, gestrichen, gold, mit einem alten Ölgemälde |
25,00 DM |
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g) |
die alten Bilder von ihrer Mutter, alte Ölgemälde |
30,00 DM |
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h) |
ein künstlicher Weihnachtsbaum von ihren Eltern; kleiner grüner Baum |
10,00 DM |
6. |
Von der Küche unten |
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a) |
ein geschnitzer Holzteller, |
20,00 DM |
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b) |
ein Abfalleimer; größer als normal und rund |
50,00 DM |
7. |
Aus dem ehemaligen unteren Wohnzimmer |
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a) |
ein schwarzes kleines Schälchen von ihrer Mutter, Ebenholz, schwarz |
15,00 DM |
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b) |
vier kleine selbstgenähte Kissen, Bezugsstoff lindgrün, beige, braun, hellbraun |
40,00 DM |
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c) |
eine chinesische Hand von ihrer Mutter, kleine Hand mit langem Stiel |
40,00 DM |
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d) |
zwei selbstgesteckte Gestecke mit Schale, |
20,00 DM |
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e) |
eine Bibel von Tante 100 Jahre alt |
100,00 DM |
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f) |
ein Bild von Tante und Onkel, im Album |
20,00 DM |
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g) |
ein Stammbuch von Tante und Onkel, |
10,00 DM |
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h) |
ein Stammbuch von ihren Eltern, |
10,00 DM |
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i) |
ein Stammbuch von ihrem Vater. |
10,00 DM |
Summe |
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1.879,00 DM |
Die angegebenen Werte sind Schätzungen der Klägerin.
Am 12. April 1994 gab der Beklagte die eidesstattliche Versicherung darüber ab, daß die geforderten Gegenstände von ihm nicht herausgegeben werden könnten, sie seien nicht auffindbar.
Für diese verschwundenen Gegenstände verlangt die Klägerin von dem Beklagt...