Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Betriebsbedingte Kündigung

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen anzubieten, bezieht sich grundsätzlich nicht auf freie Arbeitsplätze im Ausland.

 

Sachverhalt

Ein Unternehmen der Textilindustrie mit Sitz in Nordrhein-Westfalen unterhält seit geraumer Zeit in der Tschechischen Republik eine Betriebsstätte, in der sie Verbandsstoffe herstellt. Die "Endfertigung" der Stoffe erfolgte in einem am Sitz des Unternehmens gelegenen Betrieb. In diesem war die klagende Arbeitnehmerin seit 1984 als Textilarbeiterin tätig.

Im Juni 2011 beschloss die Arbeitgeberin ihre gesamte Produktion in der tschechischen Betriebsstätte zu konzentrieren. In Deutschland sollte lediglich die Verwaltung nebst "kaufmännischem Bereich" bestehen bleiben. Mit Blick hierauf erklärte die Arbeitgeberin gegenüber den an ihrem Sitz beschäftigten Produktionsmitarbeitern eine ordentliche Beendigungskündigung.

Hiergegen wehrte sich die Arbeitnehmerin. Sie vertrat die Auffassung, die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt. Die beklagte Arbeitgeberin habe ihr durch den Ausspruch einer Änderungskündigung die Möglichkeit geben müssen, über einen Umzug zumindest nachzudenken.

Aufgrund der Verlagerung der "Endfertigung" in die mehrere hundert Kilometer von ihrem Sitz entfernte tschechische Betriebsstätte hatte die Beklagte keine Möglichkeit mehr, die Textilarbeiterin in einem inländischen Betrieb weiter zu beschäftigen. Umstände, unter denen ausnahmsweise eine Verpflichtung des Arbeitgebers zu erwägen wäre, Arbeitnehmer im Ausland weiter zu beschäftigen, lagen nicht vor. Der 1. Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes ist gem. § 23 Abs. 1 KSchG nur auf Betriebe anzuwenden, die in der Bundesrepublik Deutschland liegen. Der Betriebsbe...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.4 Wann ist die Jahresabrechnung vorzulegen?
    31
  • § 4 Ehegattenunterhalt / 7. Zahlungsantrag
    4
  • ZAP 13/2023, Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht ... / III. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO)
    4
  • § 21 Insolvenzrecht / 3. Muster: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
    3
  • § 8 Sachverständigenkosten / a) Der Fall
    3
  • § 20 Mietrecht / 1. Erklärung gegenüber dem Vermieter
    2
  • § 41 Gebühren des Anwalts in Strafsachen
    2
  • § 5 Ermittlung des Sachverhalts / 2. Verkehrsunfall
    2
  • AGS 06/2020, Gerichtsvollziehergebühr – Versuch einer gütlichen Einigung
    2
  • AGS 0809/2019, Keine Verjährungshemmung für Rückforderungsansprüche des Auftraggebers durch eigenen Vergütungsfestsetzungsantrag
    2
  • Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2079 Anfec ... / E. Verfahrensfragen
    2
  • Kettenrauchender Nachbar – 20 % Mietminderung
    2
  • Überbelegung im Wohnungseigentum (WEMoG)
    2
  • zfs 01/2019, Keine Möglichkeit der fiktiven Abrechnung bei Schadensersatzansprüchen aller Art
    2
  • § 12 Der Miterbe als Mandant (die Erbengemeinschaft) / II. Abschichtung durch Erbteilsübertragung
    1
  • § 18 Grundstücksrecht / XV. Salvatorische Klausel
    1
  • § 2 Vergleich und Abfindung / b) Mitgliedschaft
    1
  • § 20 Handelsvertreterrecht / a) Voraussetzungen
    1
  • § 20 Mahnverfahren / VIII. Zuständiges Gericht für das streitige Verfahren
    1
  • § 22 Stiftungsrecht / B. Aktuelle Entwicklungen
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


BAG 2 AZR 808/12
BAG 2 AZR 808/12

  Entscheidungsstichwort (Thema) Betriebsbedingte Kündigung. freier Arbeitsplatz  Leitsatz (redaktionell) Der Arbeitgeber ist bei betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer freie Arbeitsplätze in einem im Ausland ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren