Check OK Bemerkungen
1 Arbeits- und Sicherheitsorganisation    
1.1 Liegt eine Gefährdungsbeurteilung für die abwassertechnischen Anlagen vor?    
1.2 Besteht eine Arbeitsablauforganisation für den Betriebsbereich, in der Arbeitsabäufe, Zuständigkeiten, Verantwortung und Qualifikationen festgelegt sind?    
1.3

Werden alle betroffenen Beschäftigten regelmäßig unterwiesen?

  • allgemein nach ArbSchG bzw. DGUV-V 1
  • speziell für Einstiegsarbeiten (Ablauf der Arbeiten, Umgang mit Geräten und Material, Rettungsmaßnahmen)
   
1.4

Sind geeignete Personen für die Einstiegsarbeiten ausgewählt und schriftlich bestimmt?

  • volljährig (oder Auszubildende unter Anleitung),
  • nach Körperbeschaffenheit, Gesundheitszustand und Kompetenz geeignet
   
1.5 Ist ein zuverlässiger, weisungsbefugter Aufsichtführender benannt (Unternehmer, Betriebsleiter, Meister, Vorarbeiter o. a.)?    
1.6 Stehen ausreichend körperlich geeignete und zuverlässige Beschäftigte als Sicherungsposten zur Verfügung?    
1.7 Gibt es unter den Beschäftigten jeder Arbeitsgruppe ausreichend Ersthelfer? (mind. einer pro Arbeitsgruppe außerhalb des umschlossenen Raums)    
1.8 Liegt eine Betriebsanweisung für Einstiegsarbeiten vor?   Siehe Muster in DGUV-R 103-602 Anhang 3
1.9 Liegt ein ausgearbeitetes Formular für Erlaubnisscheine für Arbeiten mit besonderer Gefährdung vor?   Siehe Muster in DGUV-R 103-602 Anhang 2
1.10 Gibt es für den Betriebsbereich einen aktuellen Alarm- und Rettungsplan? Liegt er den Beschäftigen bzw. der Einstiegsstelle vor?    
1.11 Sind die erforderlichen Absprachen mit externen Rettungskräften getroffen?    
1.12 Werden die Rettungsabläufe mindestens einmal jährlich geübt?    
2 Technische Voraussetzungen    
2.1

Gibt es einen Überblick über alle möglichen Einstiegssituationen im Betriebsbereich und die jeweiligen Einstiegsbedingungen?

  • Auftreten von gefährlicher Atmosphäre
  • Ex-Schutzbereiche
  • Gefahr von hoher Wasserführung
  • Gefahren durch Anlagen und Einrichtungen
   
2.2

Sind für alle infrage kommenden Einstiegssituationen mögliche, sichere Einstiegsverfahren festgelegt, z. B. in Bezug auf

  • Größe und Gestaltung von Einstiegsöffnungen
  • Ausdehnung der umschlossenen Räume
  • Leitern, Steigeisengänge, Befahreinrichtungen usw.
  • Ablauf der Arbeiten nach Anhang 1 DGUV-R 103-602
  • Rettungsmöglichkeiten?
   
2.3

Ist geklärt, ob und wenn unter welchen Bedingungen in Ex-Bereichen eingestiegen werden kann?

Achtung: Einstiegsarbeiten unter explosionsfähiger Atmosphäre sollten grundsätzlich vermieden werden!
   
2.4 Gibt es ein geeignetes Messgerät für die Überprüfung und Überwachung der Atmosphäre im umschlossenen Raum (i. d. R. direktanzeigendes Mehrfachmessgerät mit verlängerter Messsonde)?    
2.5 Sind die Beschäftigten ausreichend sachkundig für den Einsatz des Messgeräts informiert?    
2.6

Steht fest, welche Atemschutzgeräte im Betrieb erforderlich sind, um die infrage kommenden Einstiegsarbeiten sicher durchführen zu können, und sind diese Geräte vorhanden?

  • Selbstretter
  • Regenerationsgeräte für Arbeit und Rettung
  • Pressluftgeräte
  • Druckluftschlauchgeräte o. a.
   
2.7

Gibt es ausreichend Beschäftigte, die mit Atemschutz arbeiten und Rettungsmaßnahmen ausführen können?

  • Tauglichkeit festgestellt (ggf. Vorsorgeuntersuchung)
  • im Umgang mit den Geräten eingewiesen und geübt (mind. jährlich)
  • Rettungsmaßnahmen unter Atemschutz trainiert (mind. jährlich)
   
2.8 Ist geklärt, welche Rettungs- und Sicherungsgurte und -geräte (zur Rettung aus umschlossenen Räumen und zur Sicherung gegen Absturz) erforderlich sind, und sind sie in der nötigen Anzahl vorhanden? Können die Beschäftigten damit umgehen?    
2.9 Werden alle Mess-, Sicherungs-, Rettungs- und Atemschutzgeräte den Anforderungen entsprechend gelagert, gewartet und geprüft?    
2.10 Sind die eingesetzten elektrischen Anlagen und Geräte für die Einsatzbedinungen geeignet?    
3 Maßnahmen an der Einstiegsstelle    
3.1 Werden vor Beginn der Einstiegsarbeiten die jeweils im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen vom Aufsichtführenden schriftlich festgelegt und den Beschäftigten vermittelt? Überprüft der Aufsichtführende regelmäßig die Umsetzung der Maßnahmen?    
3.2 Sind, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen zusammen tätig sind, Arbeitsabläufe und Sicherheitsmaßnahmen entsprechend koordiniert?    
3.3

Werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Straßenverkehr umgesetzt?

  • Warnkleidung
  • Baustellenabsicherung usw.
   
3.4

Werden mechanische Gefährdungen bei Einstiegsarbeiten verhindert?

  • durch sicheres Stillsetzen von beweglichen Einrichtungen in Räumen
  • durch sicheren Transport und Einsatz von Geräten und Material (Pumpen, Schläuchen, Spüleinrichtungen, Kanalinspektionsgeräten, Baumaterial, …)
   
3.5

Werden Gefahren durch Gasbildung in umschlossenen Räumen nach Möglichkeit im Voraus beseitigt bzw. vermieden?

  • durch Entleeren und Reinigen (ohne dass sich Beschäftigte in den Räumen aufhalten müssen)
  • durch Absperren von Zu- und Abflüssen
   
3.6

Besteht eine ausreichende natürliche...

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