Kontrolle, welche Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen erforderlich sind.
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Check |
OK |
Bemerkungen |
1 |
Arbeits- und Sicherheitsorganisation |
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1.1 |
Liegt eine Gefährdungsbeurteilung für die abwassertechnischen Anlagen vor? |
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1.2 |
Besteht eine Arbeitsablauforganisation für den Betriebsbereich, in der Arbeitsabäufe, Zuständigkeiten, Verantwortung und Qualifikationen festgelegt sind? |
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1.3 |
Werden alle betroffenen Beschäftigten regelmäßig unterwiesen?
- allgemein nach ArbSchG bzw. DGUV-V 1
- speziell für Einstiegsarbeiten (Ablauf der Arbeiten, Umgang mit Geräten und Material, Rettungsmaßnahmen)
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1.4 |
Sind geeignete Personen für die Einstiegsarbeiten ausgewählt und schriftlich bestimmt?
- volljährig (oder Auszubildende unter Anleitung),
- nach Körperbeschaffenheit, Gesundheitszustand und Kompetenz geeignet
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1.5 |
Ist ein zuverlässiger, weisungsbefugter Aufsichtführender benannt (Unternehmer, Betriebsleiter, Meister, Vorarbeiter o. a.)? |
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1.6 |
Stehen ausreichend körperlich geeignete und zuverlässige Beschäftigte als Sicherungsposten zur Verfügung? |
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1.7 |
Gibt es unter den Beschäftigten jeder Arbeitsgruppe ausreichend Ersthelfer? (mind. einer pro Arbeitsgruppe außerhalb des umschlossenen Raums) |
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1.8 |
Liegt eine Betriebsanweisung für Einstiegsarbeiten vor? |
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Siehe Muster in DGUV-R 103-602 Anhang 3 |
1.9 |
Liegt ein ausgearbeitetes Formular für Erlaubnisscheine für Arbeiten mit besonderer Gefährdung vor? |
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Siehe Muster in DGUV-R 103-602 Anhang 2 |
1.10 |
Gibt es für den Betriebsbereich einen aktuellen Alarm- und Rettungsplan? Liegt er den Beschäftigen bzw. der Einstiegsstelle vor? |
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1.11 |
Sind die erforderlichen Absprachen mit externen Rettungskräften getroffen? |
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1.12 |
Werden die Rettungsabläufe mindestens einmal jährlich geübt? |
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2 |
Technische Voraussetzungen |
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2.1 |
Gibt es einen Überblick über alle möglichen Einstiegssituationen im Betriebsbereich und die jeweiligen Einstiegsbedingungen?
- Auftreten von gefährlicher Atmosphäre
- Ex-Schutzbereiche
- Gefahr von hoher Wasserführung
- Gefahren durch Anlagen und Einrichtungen
- …
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2.2 |
Sind für alle infrage kommenden Einstiegssituationen mögliche, sichere Einstiegsverfahren festgelegt, z. B. in Bezug auf
- Größe und Gestaltung von Einstiegsöffnungen
- Ausdehnung der umschlossenen Räume
- Leitern, Steigeisengänge, Befahreinrichtungen usw.
- Ablauf der Arbeiten nach Anhang 1 DGUV-R 103-602
- Rettungsmöglichkeiten?
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2.3 |
Ist geklärt, ob und wenn unter welchen Bedingungen in Ex-Bereichen eingestiegen werden kann? Achtung: Einstiegsarbeiten unter explosionsfähiger Atmosphäre sollten grundsätzlich vermieden werden! |
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2.4 |
Gibt es ein geeignetes Messgerät für die Überprüfung und Überwachung der Atmosphäre im umschlossenen Raum (i. d. R. direktanzeigendes Mehrfachmessgerät mit verlängerter Messsonde)? |
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2.5 |
Sind die Beschäftigten ausreichend sachkundig für den Einsatz des Messgeräts informiert? |
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2.6 |
Steht fest, welche Atemschutzgeräte im Betrieb erforderlich sind, um die infrage kommenden Einstiegsarbeiten sicher durchführen zu können, und sind diese Geräte vorhanden?
- Selbstretter
- Regenerationsgeräte für Arbeit und Rettung
- Pressluftgeräte
- Druckluftschlauchgeräte o. a.
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2.7 |
Gibt es ausreichend Beschäftigte, die mit Atemschutz arbeiten und Rettungsmaßnahmen ausführen können?
- Tauglichkeit festgestellt (ggf. Vorsorgeuntersuchung)
- im Umgang mit den Geräten eingewiesen und geübt (mind. jährlich)
- Rettungsmaßnahmen unter Atemschutz trainiert (mind. jährlich)
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2.8 |
Ist geklärt, welche Rettungs- und Sicherungsgurte und -geräte (zur Rettung aus umschlossenen Räumen und zur Sicherung gegen Absturz) erforderlich sind, und sind sie in der nötigen Anzahl vorhanden? Können die Beschäftigten damit umgehen? |
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2.9 |
Werden alle Mess-, Sicherungs-, Rettungs- und Atemschutzgeräte den Anforderungen entsprechend gelagert, gewartet und geprüft? |
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2.10 |
Sind die eingesetzten elektrischen Anlagen und Geräte für die Einsatzbedinungen geeignet? |
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3 |
Maßnahmen an der Einstiegsstelle |
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3.1 |
Werden vor Beginn der Einstiegsarbeiten die jeweils im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen vom Aufsichtführenden schriftlich festgelegt und den Beschäftigten vermittelt? Überprüft der Aufsichtführende regelmäßig die Umsetzung der Maßnahmen? |
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3.2 |
Sind, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen zusammen tätig sind, Arbeitsabläufe und Sicherheitsmaßnahmen entsprechend koordiniert? |
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3.3 |
Werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Straßenverkehr umgesetzt?
- Warnkleidung
- Baustellenabsicherung usw.
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3.4 |
Werden mechanische Gefährdungen bei Einstiegsarbeiten verhindert?
- durch sicheres Stillsetzen von beweglichen Einrichtungen in Räumen
- durch sicheren Transport und Einsatz von Geräten und Material (Pumpen, Schläuchen, Spüleinrichtungen, Kanalinspektionsgeräten, Baumaterial, …)
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3.5 |
Werden Gefahren durch Gasbildung in umschlossenen Räumen nach Möglichkeit im Voraus beseitigt bzw. vermieden?
- durch Entleeren und Reinigen (ohne dass sich Beschä...
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