Dipl.-Ing. Andreas Terboven, Dipl.-Ing. Michael Haug
Die Alarmierung im Brandfall dient dazu, Mitarbeiter und Einsatzkräfte der Feuerwehr von einem möglichen Brandfall im Betrieb zu unterrichten. Nach Auslösung eines Alarms muss ein vorher definierter Handlungsablauf zur internen und externen Alarmierung ablaufen, der bis zur Beendigung des Räumungsalarms bzw. vollständigen Evakuierung des Gebäudes bzw. Bereichs nicht unterbrochen werden darf.
Zuerst die Einsatzkräfte alarmieren
Bei der Alarmierung sollte immer darauf geachtet werden, dass die Einsatzkräfte alarmiert werden, bevor betriebliche Brandbekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn nur einzelne Personen Kenntnis von einem Schadensfall im Unternehmen erhalten haben (z. B. nachts). Die Alarmierung der Einsatzkräfte dient auch der Eigensicherung der eigenen Beschäftigten, die immer Vorrang vor der Brandbekämpfung hat.
2.1 Beschäftigte und Besucher
Die Auslösung des Räumungsalarms hat im Brandfall absoluten Vorrang. Nur bei zeitnaher Auslösung des Hausalarms können Beschäftigte und Besucher rechtzeitig die Gefahrenbereiche verlassen.
Der Hausalarm kann automatisch über eine Brandmeldeanlage oder auch manuell über vorhandene Druckknopfmelder ausgelöst werden.
2.2 Externe Einsatzkräfte
Die Alarmierung externer Einsatzkräfte kann je nach technischer Ausstattung über eine automatische oder manuelle Alarmierung erfolgen.
Bei der automatischen Alarmierung wird der Brand über die betriebliche Brandschutztechnik (z. B. Brandmelder, Rauchmelder) detektiert und über die Brandmeldeanlage ein vorher festgelegter Alarm ausgelöst. Über eine Meldeeinheit wird die zuständige Feuerwehrleitstelle benachrichtigt. Diese wird dann unverzüglich zum Einsatzort ausrücken, die Alarmmeldung überprüfen und falls erforderlich mit der Schadensabwehr beginnen.
Bei einer manuellen Meldung wird der Brand von einer Person detektiert und über Druckknopfmelder oder Telefon an die zuständige Leitstelle gemeldet. Wenn ein Brand über einen Druckknopfmelder gemeldet wird, ist es sinnvoll, zusätzlich zum Telefon zu greifen. Denn bei einer Alarmierung über Druckknopfmelder weiß die Feuerwehrleitstelle zwar wo es passiert ist, sie weiß aber nicht was passiert ist.
Alle Beschäftigten müssen für den Brandfall über folgende Kenntnisse verfügen:
- Wie lautet die Notrufnummer der Feuerwehr? Muss eine Einwahlnummer (z. B. 0-112) in das öffentliche Telefonnetz gewählt werden, damit man die zuständige Leitstelle der Feuerwehr/Werkfeuerwehr erreicht?
Welchen Inhalt muss die Meldung haben?
- Wo brennt es?
- Was brennt?
- Wie viel brennt?
- Welche Gefahren?
- Warten auf Rückfragen!
- Welche weiteren betrieblichen Meldepflichten sind umzusetzen (z. B. Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Vorgesetzte)?
Ein telefonischer Alarm durch Personen hat den Vorteil, dass die alarmierte Stelle gezielt Rückfragen stellen kann. Dies ist bei einer reinen automatischen Alarmierung nicht möglich. Die Erfahrungen zeigen, dass dabei insbesondere bei neuen Anlagen eine hohe Fehlerrate auftreten kann.
Eine Kombination aus automatischer und manueller Alarmierung führt zu besonders sicheren Entscheidungen (Ausschluss von Fehlalarmen).
Eine Sonderform ist die Weiterleitung der Alarmierung an eine ständig besetzte Stelle im Unternehmen oder einen externen Dienstleister (z. B. Sicherheitsdienst), der dann eine manuelle Alarmierung der externen Einsatzkräfte vornimmt. Diese Variante wird gewählt, falls eine Direktschaltung der Alarmierung zur Feuerwehr nicht möglich ist.
Hier ist zu beachten, dass eine Alarmierung der externen Einsatzkräfte durch diese Stelle erfolgen muss, bevor eine Überprüfung der eingegangenen Meldung durchgeführt wird. Sollte es sich um einen "scharfen Alarm" handeln, sind die Hilfskräfte dann bereits unterwegs. Eine Überprüfung der Meldung kann dann durch die eintreffende Feuerwehr oder auch bereits parallel zur Alarmierung der externen Kräfte erfolgen, z. B. durch den Sicherheitsdienst.
2.3 Interne Einsatzkräfte
Die Alarmierung betrieblicher Einsatzkräfte stellt in vielen Unternehmen ein Problem dar, da im seltensten Fall personengebundene Alarmierungssysteme (z. B. mittels Meldeempfänger, analog der Feuerwehr) vorhanden sind. Heute ist allerdings eine Alarmierung über Funktelefone oder SMS möglich.
Eine weitere Möglichkeit kann die Alarmierung über PC und/oder eine Telefonanlage darstellen. Ebenso ist die Alarmierung über eine Rundrufanlage, die über die Brandmeldeanlage gesteuert wird, technisch realisierbar. Damit können je nach Schadensfall unterschiedliche Alarmierungsgruppen geschaffen werden, die z. B. den Schichtmodellen eines Unternehmens angepasst werden können. Später kann bei Bedarf eine gezielte Nachalarmierung weiterer Kräfte (z. B. von dienstfreiem Personal) zur Unterstützung und Ergänzung erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein hoher Personalbedarf an der betrieblichen Einsatzstelle besteht.
Unmittelbar nach der Alarmierung beginnen die Beschäftigten, denen im Brandfall besondere Aufgaben übertragen wurden, damit, diese Aufgaben zu erfüllen.
Interne Einsatzkräfte müssen erkennbar...